Gegen Grundstücksspekulation: Grundsteuer C
Gemeinden sollen künftig die Möglichkeit haben, über die sogenannte Grundsteuer C die Kosten für unbebaute Grundstücke zu erhöhen und dadurch Grundstückspekulationen entgegenzuwirken. Das ist Ziel einer weiteren Änderung im Grundsteuergesetz, die die Bundesregierung dem Bundesrat im Zuge der Grundsteuerreform vorgelegt hat.
Bauland mobilisieren
Mit der Grundsteuer C schafft der Gesetzentwurf einen Anreiz, Bauland zu mobilisieren und verringert den reinen finanziellen Nutzen über die Spekulation. Zur Begründung dieses besonderen Hebesatzes verweist die Bundesregierung auf den erheblichen Wohnungsmangel und den dringend erforderlichen Wohnungsbau, der durch Grundstücksspekulationen ausgebremst wird.
Stand: 10.09.2019