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Foto: Handy fotografiert unterm Rock

© Foto: PantherMedie | petertt

  1. Beschluss

Beschluss

Upskirting soll strafbar sein

Rheinland-Pfalz und Bremen möchten das so genannte Upskirting unter Strafe stellen lassen: dabei wird vor allem Mädchen und Frauen mit unauffälligen Smartphonekameras heimlich unter den Rock oder das Kleid fotografiert bzw. gefilmt - zum Beispiel auf Rolltreppen, Gehwegen oder Treppenhäusern. Am 20. September 2019 wurde der Entschließungsantrag im Bundesrat vorgestellt und in die Fachausschüsse überwiesen.

Bundesregierung soll tätig werden

Die beiden Länder möchten die Bundesregierung bitten, gesetzlich sicherzustellen, dass unbefugte Aufnahmen der üblicherweise von Kleidung bedeckten Intim- und Sexualbereiche einer Person in der Öffentlichkeit vollumfänglich strafbar sind.

Strafbarkeitslücke

Bislang sind weder unbefugte Aufnahmen noch deren Verbreitung strafbar, wenn sich die Betroffenen im öffentlichen Raum bewegen. Sie stellen aber einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar, heißt es in dem Entschließungsantrag.

Zwei parallele Initiativen

Auch Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Saarland fordern in einem eigenen Vorschlag die Strafbarkeit von Upskirting (Drs. 443/19 [PDF, 749KB]). Ihr Gesetzantrag wurde ebenfalls am 20. September 2019 im Plenum vorgestellt.

Vorstellung und Ausschussüberweisung

Mit beiden Anträgen werden sich die Fachausschüsse Ende September. Sobald sie ihre Beratungen beendet haben, kommen die Vorlagen zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.

Stand: 20.09.2019

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