Abgesetzt: Vorschlag zur Mietrechtsreform
Der Bundesrat hat eine Initiative Hamburgs und Brandenburgs zur Reform des Mietrechts am 11. Oktober 2019 kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Auf Antrag eines oder mehrerer Länder könnte die Vorlage in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden.
Mietpreisbremse verschärfen
Der Entschließungsantrag der beiden Länder enthält zahlreiche Maßnahmen, um den starken Anstieg der Mieten in Ballungszentren aufzuhalten. Außerdem soll er die Mietpreisbremse verschärfen: Nach dem Vorschlag von Hamburg und Brandenburg müssten Vermieterinnen und Vermieter, die überhöhte Mieten verlangen, diese künftig rückwirkend von Beginn des Vertragsverhältnisses an zurückzahlen - nicht erst ab dem Zeitpunkt einer entsprechenden Rüge. Damit sollen ökonomische Fehlanreize für Personen beseitigt werden, die sich nicht an die Mietpreisbremse halten.
Schärfere Kappungsgrenze
Die sogenannte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten möchten die Antragsteller von derzeit 15 auf 10 Prozent senken.
Kündigungsschutz ausweiten
Ausweiten wollen die beiden Länder dagegen die Schonfristregelung bei Kündigung wegen einmaligen Zahlungsverzugs: Sofern der Mietrückstand rechtzeitig ausgeglichen wird, solle eine Kündigung unwirksam werden - egal, ob es sich um eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung handelt.
Umsetzung der Mietpreisbremse bis 2025
Rechtsverordnungen, die die einzelnen Länder zur Umsetzung der Mietpreisbremse erlassen haben oder noch erlassen, sollen nach dem Entschließungsantrag nicht schon Ende 2020 auslaufen, sondern bis 2025 verlängerbar sein.
Stand: 11.10.2019