BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 981. Sitzung am 11.10.2019

Klimaschutz, Kohleausstieg, Elternunterhalt – und ein neuer Präsident

Klimaschutz, Kohleausstieg, Elternunterhalt – und ein neuer Präsident

Der Wechsel an der Spitze des Bundesrates ist beschlossene Sache: Einstimmig wählten die Bundesratsmitglieder am 11. Oktober 2019 Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke zum neuen Vorsitzenden der Länderkammer. Zuvor verabschiedete sich der noch amtierende Präsident Daniel Günther mit seiner Bilanzrede. Nach den Personalien fielen zahlreiche politische Entscheidungen.

Grünes Licht erteilte der Bundesrat für die Änderung des Hochschulrahmengesetzes, die ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Studienplatzvergabe für Humanmedizin umsetzt.

Rauchverbot, Ladestellen und Notfallsanitäter

Außerdem fasste er mehrere eigene Gesetzentwürfe: zum Rauchverbot im Auto, zur Förderung von Elektromobilität und Photovoltaik sowie zur Rechtssicherheit für Notfallsanitäter. Sie gehen jetzt an den Bundestag.

Kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt wurden Initiativen zur Reform des Mietrechts, Strafbarkeit für Terror-Propaganda und zur Aufnahme Nationaler Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz.

Glyphosat und CO2-Bepreisung

An die Bundesregierung adressierte der Bundesrat Entschließungen zu den Themen Glyphosat, Tierschutz, CO2-Bepreisung, Schienenverkehr und Integration.

Für die Initiativen zur Tamponsteuer und grundgesetzlichen Verankerung des Klimaschutzes gehen die Ausschussberatungen im Bundesrat weiter. Die Anträge auf sofortige Sachentscheidung erhielten keine Mehrheit. Ebenfalls keine Mehrheit gab es für eine beantragte Entschließung gegen Lebensmittelverschwendung.

Neue Initiativen vorgestellt

In die Ausschüsse überwiesen wurden Landesinitiativen zum Mietrecht, zur Personalausstattung der Finanzgerichte, zur Arbeitnehmerfreizügigkeit, zur Reduktion schwer abbaubarer Polymere, zum Schutz der Wildbienen, zur Förderung der Wasserstoffwirtschaft, zur Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen und zum Verbot von Einweg-E-Scootern.

Paketboten, Eltern-Unterhalt, Bürokratieabbau

Darüber hinaus kommentierte der Bundesrat die Pläne der Bundesregierung zur Finanzierung des Klimapaketes und machte Verbesserungsvorschläge zum Entwurf des Paketboten-Schutz-Gesetzes. Auch zur geplanten Entlastung der Angehörigen beim so genannten Elternunterhalt, zu den Änderungen bei der PTA-Ausbildung und den Maßnahmen zur Bürokratieentlastung äußerten sich die Länder. Umfangreiche Abstimmungen gab es zur Strukturförderung für Regionen, die vom geplanten Kohle-Ausstieg betroffen sind. Kein Beschluss kam hingegen zur Rückführung des Solidaritätszuschlags zustande.

Neue Hartz-IV-Sätze ab Januar

Zugestimmt hat der Bundesrat der Erhöhung der Hartz-IV-Sätze ab 2020, Anpassungen bei den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 und einigen weiteren Verordnungen. Sie können nun alle wie geplant in Kraft treten.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Personalien

Top 1Präsidiumswahl

Foto: Dietmar Woidke und Daniel Günther

© Foto: Bundesrat | Sascha Radke

  1. Beschluss

Beschluss

Dietmar Woidke neuer Bundesratspräsident

Dietmar Woidke wird neuer Präsident des Bundesrates: Einstimmig wählte die Länderkammer den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg am 11. Oktober 2019 zu ihrem Vorsitzenden. Woidke tritt sein Amt am 1. November 2019 an.

Präsidium

Er löst Daniel Günther ab, der im kommenden Jahr als erster Vizepräsident weiterhin Teil des Präsidiums bleibt. Zum zweiten Vizepräsidenten wurde der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff gewählt.

Königsteiner Vereinbarung

Die Wahl folgte einer festgelegten Reihenfolge, die durch die Einwohnerzahl der Länder bestimmt wird. Sie geht auf die so genannte Königsteiner Vereinbarung der Ministerpräsidenten von 1950 zurück. Durch die Rotation ist die Besetzung des Präsidentenamtes nicht wechselnden Mehrheitsverhältnissen und parteipolitischen Erwägungen unterworfen. Außerdem wahrt die Vereinbarung den Grundsatz der Gleichrangigkeit aller Länder, da jedes Land unabhängig von seiner Größe die Möglichkeit hat, den Vorsitz im Bundesrat zu übernehmen.

Vorgänger und Nachfolger mit im Präsidium

Auch für die Wahl der beiden Vizepräsidenten gibt es eine feste Regel: Zum ersten Vizepräsidenten wird der Präsident des Vorjahres und zum zweiten Vizepräsidenten der designierte Präsident des nachfolgenden Geschäftsjahres gewählt.
Grundlage der Wahl ist Artikel 52 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 5 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates - gewählt wurde einer Tradition folgend per Aufruf der einzelnen Länder.

Stand: 11.10.2019

Top 2Europakammerwahl

Foto: Plenarsaal

© Foto: Bundesrat / Henning Schacht

  1. Beschluss

Beschluss

Neue Vorsitzende für Europakammer

Der Bundesrat hat am 11. Oktober 2019 den Vorsitz seiner Europakammer für das neue Geschäftsjahr gewählt, das am 1. November 2019 beginnt.

Vorsitz geht an Brandenburg

Nach der traditionellen Reihenfolge, die dem neuen Präsidium des Bundesrates entspricht, wurden folgende Personen gewählt: Minister Stefan Ludwig (Brandenburg) zum Vorsitzenden, Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig-Holstein) zur ersten stellvertretenden Vorsitzenden und Minister Rainer Robra (Sachsen-Anhalt) zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden.

Für Eilfälle

Die Europakammer kann stellvertretend für den Bundesrat Entscheidungen treffen, wenn in Angelegenheiten der Europäischen Union eine schnelle Reaktion erforderlich ist. Nähere Informationen unter www.bundesrat.de/europakammer

Stand: 11.10.2019

Top 3Ausschussvorsitzende

Foto: Ausschusssaal

© Foto: Bundesrat

  1. Beschluss

Beschluss

Vorsitzende der Fachausschüsse wiedergewählt

Bei der Wahl der Ausschussvorsitzenden für das am 1. November beginnende Geschäftsjahr 2019/2020 hat der Bundesrat die bisherigen Vorsitzenden in ihren Ämtern bestätigt. Traditionell hält jedes Bundesland einen festen Vorsitz in einem der 16 Fachausschüsse. Mehr zu deren Aufgaben finden Sie hier.

Stand: 11.10.2019

Top 4Schriftführer

Foto: Staatsminister Georg Eisenreich und Senatorin Dilek Kalaycu

© Foto: Bayerische Staatskanzlei (StK) - alle Rechte vorbehalten | SPD Berlin

  1. Beschluss

Beschluss

Kalayci und Eisenreich weiterhin Schriftführer im Bundesrat

Der Bundesrat hat am 11. Oktober 2019 Georg Eisenreich, Bayerischer Staatsminister der Justiz, und Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung des Landes Berlin, als Schriftführer für das neue Geschäftsjahr wiedergewählt. Beide üben das Amt auch derzeit schon aus.

Schriftführer sitzen abwechselnd neben dem Präsidenten und unterstützen ihn bei der Sitzungsleitung. Insbesondere zählen sie die von den Ländern durch Handzeichen abgegebenen Stimmen bei den zahlreichen Abstimmungen im Plenum aus. Bei Grundgesetzänderung oder auf Antrag eines Landes rufen sie die einzelnen Länder in alphabetischer Reihenfolge auf und notieren das Abstimmungsverhalten.

Stand: 11.10.2019

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 5Studienplatzvergabe

Foto: Schild mit Aufschrift Immatr.-büro Zulassung

© Foto: dpa | Jens Kalaene

  1. Beschluss

Beschluss

Zulassung zum Medizinstudium

Der Bundesrat hat am 11. Oktober 2019 die vom Bundestag beschlossene Änderung des Hochschulrahmengesetzes gebilligt. Sie setzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um: Dieses hatte die Regelungen über die Studienplatzvergabe in Humanmedizin teilweise für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber für die Beseitigung der verfassungswidrigen Rechtslage eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2019 gewährt.

Länder-Staatsvertrag statt Bundesgesetz

In Reaktion auf die höchstrichterliche Rechtsprechung wird Paragraf 32 des Hochschulrahmengesetzes aufgehoben. Die tatsächliche Durchführung der Zulassungsverfahren richtet sich damit nach landesrechtlichen Regelungen, die jeweils einen Staatsvertrag der Länder umsetzen. Durch die Bindung an den Staatsvertrag soll sichergestellt werden, dass bundesweit die gleichen Regeln gelten.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz ist am 15. November 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt ab 16. November 2019 in Kraft.

Stand: 15.10.2019

Landesinitiativen

Top 6Notfallsanitäter

Foto: Notfallsanitäter im Dienst

© Foto: dpa | Judith Haeusler

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert mehr Sicherheit für Notfallsanitäter

Der Bundesrat möchte rechtliche Klarheit für Notfallsanitäter schaffen, die lebensrettende Maßnahmen durchführen. Er beschloss am 11. Oktober 2019, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.

Ausnahme vom Heilkundevorbehalt

Darin schlagen die Länder eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes vor, die es Einsatzkräften erlaubt, mit invasiven Maßnahmen das Leben eines Menschen zu retten, ohne dass ein Arzt dabei ist. Wegen des so genannten Heilkundevorbehalts dürfen bislang nur Ärzte solche lebensrettenden Maßnahmen vornehmen. Leisten Notfallsanitäter entsprechende Hilfe, riskieren sie, sich wegen des Arztvorbehalts strafbar zu machen.

Rechtliche Klarheit

Aufgrund ihrer Ausbildung verfügen Notfallsanitäter jedoch über die Kompetenz, in Notlagen schnell zu helfen. Unter strafrechtlichen Gesichtspunkten sind sie hierzu auch verpflichtet. Diesen Widerspruch möchte der Bundesrat mit seiner Initiative nun auflösen und damit Rechtssicherheit schaffen.

Bundesregierung und Bundestag am Zug

Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 11.10.2019

Top 7Rauchverbot

Foto: Qualmende Zigarette und ein Kind im Auto

© Foto: GettyImages | Richard Clark

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder für ein Rauchverbot im Auto

Die Länder möchten das Rauchen im Auto verbieten lassen, wenn Schwangere und Kinder dabei sind. Sie beschlossen am 11. Oktober 2019, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.

Bei Verstoß droht Bußgeld: bis zu 3000 Euro

Darin schlagen sie eine Änderung im Bundesnichtraucherschutzgesetz vor, die das Rauchen in geschlossenen Fahrzeugen in solchen Fällen ausdrücklich untersagt. Im Falle eines Verstoßes soll ein Bußgeld von 500 bis 3000 Euro drohen.

Rund eine Millionen Kinder betroffen

Zur Begründung seiner Initiative verweist der Bundesrat auf die massiven Folgen des Passivrauchens: Weltweit würden jährlich 166.000 Kinder an den Folgen des Passivrauchens sterben, heißt es in dem Gesetzentwurf. Gerade in Fahrzeugkabinen seien Minderjährige und ungeborene Kinder den Gefahren einer gesundheitlichen Schädigung besonders ausgesetzt: Nirgends sei die Passivrauchkonzentration so hoch wie im Auto als Mitfahrer. Schätzung des Deutschen Krebsforschungszentrums zufolge sei derzeit rund eine Million Minderjähriger in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt.

Bundesregierung und Bundestag gefordert

Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 11.10.2019

Video

Top 8Ladestellen

Foto:Aufladen eines E-Autos

© Foto: dpa | Roland Weihrauch

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat will Einbau von privaten Ladestellen erleichtern

Zur Förderung der Elektromobilität möchte der Bundesrat den privaten Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge erleichtern. In einem am 11. Oktober 2019 beschlossenen Gesetzentwurf schlagt er Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsgesetz vor.

Eigener Anspruch gegenüber dem Vermieter

Danach soll jeder Mieter einen Anspruch darauf haben, dass an seinem Stellplatz eine Ladestation eingebaut wird. Der Vermieter kann die Erlaubnis nur ausnahmsweise verweigern: Wenn er sich selbst verpflichtet, eine entsprechende Lademöglichkeit zu schaffen oder wenn sein Interesse am unveränderten Erhalt des Gebäudes überwiegt.

Einfache Mehrheit der Miteigentümer soll ausreichen

Um auch Wohnungseigentümern den Einbau von Ladestationen zu erleichtern, soll nach Ansicht der Länder künftig ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer ausreichen. Bislang müssen nach dem Wohnungseigentumsgesetz sämtliche Miteigentümer diesem Umbau am Gemeinschaftseigentum zustimmen.

Bundesregierung und Bundestag am Zug

Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Ähnlicher Vorstoß

Der Gesetzentwurf ist nicht der erste Ländervorstoß zu diesem Thema: Im Dezember 2017 hat er einen ähnlichen Gesetzentwurf beschlossen und dem Bundestag zugeleitet (BR-Drs. 730/17). Darin geht es zusätzlich noch um die Förderung des altersgerechten Wohnens. Der Bundestag hat den Vorschlag bislang noch nicht beraten.

Stand: 11.10.2019

Top 9Mietpreisbremse

Foto: Mietwohnungen mit begruenten Balkonen

© Foto: PantherMedia | Matej Kasteli

  1. Beschluss

Beschluss

Abgesetzt: Vorschlag zur Mietrechtsreform

Der Bundesrat hat eine Initiative Hamburgs und Brandenburgs zur Reform des Mietrechts am 11. Oktober 2019 kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Auf Antrag eines oder mehrerer Länder könnte die Vorlage in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden.

Mietpreisbremse verschärfen

Der Entschließungsantrag der beiden Länder enthält zahlreiche Maßnahmen, um den starken Anstieg der Mieten in Ballungszentren aufzuhalten. Außerdem soll er die Mietpreisbremse verschärfen: Nach dem Vorschlag von Hamburg und Brandenburg müssten Vermieterinnen und Vermieter, die überhöhte Mieten verlangen, diese künftig rückwirkend von Beginn des Vertragsverhältnisses an zurückzahlen - nicht erst ab dem Zeitpunkt einer entsprechenden Rüge. Damit sollen ökonomische Fehlanreize für Personen beseitigt werden, die sich nicht an die Mietpreisbremse halten.

Schärfere Kappungsgrenze

Die sogenannte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten möchten die Antragsteller von derzeit 15 auf 10 Prozent senken.

Kündigungsschutz ausweiten

Ausweiten wollen die beiden Länder dagegen die Schonfristregelung bei Kündigung wegen einmaligen Zahlungsverzugs: Sofern der Mietrückstand rechtzeitig ausgeglichen wird, solle eine Kündigung unwirksam werden - egal, ob es sich um eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung handelt.

Umsetzung der Mietpreisbremse bis 2025

Rechtsverordnungen, die die einzelnen Länder zur Umsetzung der Mietpreisbremse erlassen haben oder noch erlassen, sollen nach dem Entschließungsantrag nicht schon Ende 2020 auslaufen, sondern bis 2025 verlängerbar sein.

Stand: 11.10.2019

Top 10Terrorpropaganda

Foto: Person sieht sich im Internet Terrorinhalt an

© Foto: dpa | Felix Kästle

  1. Beschluss

Beschluss

Abgesetzt: Vorschlag von NRW zur Strafbarkeit für Terrorpropaganda

Der Vorschlag von Nordrhein-Westfalen, einen neuen Straftatbestand für Terrorpropaganda einzuführen, wurde am 11. Oktober 2019 kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Auf Antrag eines Landes könnte er wieder auf die Agenda einer der nächsten Plenarsitzungen genommen werden.

Was das Land vorgeschlagen hatte

Wer im Netz oder durch Verbreitung von Propagandaschriften Sympathiewerbung für terroristische Straftaten macht, soll nach Ansicht von Nordrhein-Westfalen mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden - auch, wenn die Tat im Ausland begangen wird.

Eigener Straftatbestand

Nordrhein-Westfalen fordert, im Strafgesetzbuch einen neuen Paragrafen 91a einzufügen und damit eine Strafbarkeitslücke zu schließen. Bisher kann die Sympathiewerbung nämlich nur unter eingeschränkten Voraussetzungen geahndet werden.

Dschihadisten und Rechtsextremisten bekämpfen

Terrorpropaganda sei zu einer wachsenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit geworden, begründet das Land seinen Vorstoß. Insbesondere der salafistische Dschihadismus werbe mit zunehmendem Erfolg in sozialen Netzwerken um Anhänger. Vergleichbare propagandistische Muster, Verbreitungswege und Zielgruppen fänden sich aber auch bei Rechtsextremen. Dies gelte es zu bekämpfen.

Stand: 11.10.2019

Top 13Photovoltaik

Foto: Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Einfamilienhauses

© Foto: GettyImages | Westend61

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat will Solaranlagen weiter fördern

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, insbesondere kleinere und mittelständische Photovoltaik-Anlagen weiter zu fördern. Der so genannten 52 Gigawatt-Deckel, der nach geltendem Recht die Förderung begrenzt, soll ersatzlos aufgehoben werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Bundesrat am 11. Oktober 2019 beschlossen hat. Er wird nun in den Bundestag eingebracht.

Fördergrenze für kleinere Anlagen

Hintergrund für die Initiative ist die Befürchtung, dass ab dem nächsten Jahr insbesondere kleinere und mittlerer Solaranlagen nicht mehr gefördert werden können: Sobald bundesweit ein Ausbaustand von 52 Gigawatt installierter Photovoltaik-Leistung erreicht ist, gibt es für bestimmte Anlagen keine Einspeisevergütung nach dem EEG mehr. Betroffen davon wäre insbesondere Solarenergie bis 750 Kilowatt Peak.

Markteinbruch befürchtet

Nach Einschätzung des Bundesrates wird der Förderdeckel im Jahr 2020 erreicht - der Markt für die Neuinstallation von Solaranlagen würde einbrechen. Das Geschäftsmodell zahlreicher mittelständischer Solar-Installateure und Projektentwickler sowie Komponentenhersteller wäre gefährdet, ebenso die damit verbundenen Arbeitsplätze.

Da die Kosten für neue Photovoltaikanlagen in der Freifläche und auf Dächern stark gesunken sind, ist das ursprüngliche Ziel des Förderdeckels erreicht. Er kann daher aus Sicht des Bundesrates ersatzlos wegfallen.

Im Klimaschutzplan 2030 vorgesehen

Auch die Bundesregierung hat in ihrem Klimaschutzplan 2030 die Aufhebung des 52Gigawatt-Deckels angekündigt. Der Bundesrat legt nun einen konkret ausformulierten Gesetzentwurf dazu vor.

Wie es weitergeht

Der Entwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung nimmt. Anschließend bringt sie beide Dokumente in den Bundestag ein. Dieser entscheidet, wann und ob er den Entwurf verabschiedet.

Stand: 11.10.2019

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Top 15Glyphosat

Foto: Unkraut besprühen

© panthermedia | fotogigi85

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert Verbot von Glyphosat in Privatgärten

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Einsatz von Glyphosat in Privatgärten und öffentlichen Einrichtungen wie Kitas und Parkanlagen unverzüglich zu verbieten. Außerdem soll sie den bis 2023 angekündigten schrittweisen Totalverzicht auf Glyphosat umgehend regeln. Deutlich eingeschränkt werden müsse die Anwendung des Herbizids jedoch schon vor 2023, unterstreichen die Länder in einer am 11. Oktober 2019 gefassten Entschließung.

Nur nicht-chemische Pestizide zulassen

Darin bitten sie die Bundesregierung weiter, eine Strategie zur Verringerung des Pestizideinsatzes in Haus- und Kleingärten zu entwickeln. Dabei solle sie nur noch nicht-chemische-synthetische Mittel zuzulassen. Ihre Wirksamkeit sei völlig ausreichend. Geprüft werden müsse auch, inwieweit an öffentlichen Verkehrsflächen alternative Anwendungsmethoden schnellstmöglich zum Einsatz kommen.

Entscheidung liegt bei der Bundesregierung

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 11.10.2019

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Top 16Online-Tierhandel

Foto: Hund hinter Gittern

© Foto: GettyImages | Sergio Alejandro Mendoza Hochmann

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat für mehr Tierschutz beim Online-Handel

Der Bundesrat möchte den Tierschutz beim Online-Handel mit Heimtieren verbessern. In einer am 11. Oktober 2019 gefassten Entschließung fordert er von der Bundesregierung klare gesetzliche Regelungen.

Verpflichtende Anbieterkennzeichnung für Private

Sie sollen vor allem private Anbieter in den Blick nehmen. Anders als gewerbliche Händler müssen sie über keine Anbieterkennzeichnung verfügen, weshalb auf sie keine Rückschlüsse möglich sind. Der Bundesrat möchte deshalb erreichen, dass Betreiber von Onlineportalen auch von nicht-gewerblichen Händlern eine Anbieterkennzeichnung einfordern müssen.

Betreiber der Onlineportale mehr in die Pflicht nehmen

Für erforderlich halten die Länder auch, Betreiber von Onlineportalen zu verpflichten, dass sie Anbieter auf Tierschutzvorgaben hinweisen und Tierschutzverstöße verstärkt verhindern. Insofern schlagen die Länder vor, dass Portale Verkaufsangebote künftig nur dann online schalten dürfen, wenn die Anbieter bestimmte tierschutzrelevante Nachweise erbringen. Auch sollte darüber nachgedacht werden, Käufern zu ermöglichen, sich bei den Portalen zu melden, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass mit dem Tier entgegen dem Angebot etwas nicht in Ordnung ist.

Einheitliche Zertifizierung der Portale

Außerdem spricht sich der Bundesrat für eine bundeseinheitliche Zertifizierung von Onlineportalen aus, mit deren Hilfe der Handel unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten kontrolliert werden kann.

Zentrale Stelle zur Überwachung

Darüber hinaus sollte es seiner Ansicht nach eine zentrale Stelle geben, die den Internethandel systematisch nach illegalen Händlern untersucht. Einbezogen werden sollen dabei auch Angebote, die Anbieter über Server in anderen EU-Staaten oder Drittländern in den deutschen Markt streuen.

Wirksame Sanktionsmöglichkeiten

Schließlich fordern die Länder wirksame Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen von Onlineportalen, Printmedien und Anbietern. Zur Begründung erklären sie, dass tierschutzrelevante Missstände im Online-Handel ein beträchtliches Ausmaß haben, aber nur zufällig bekannt werden.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 11.10.2019

Top 17Lebensmittelverschwendung

Foto: Lebensmittel in einer Mülltonne

© Foto: GettyImage | VICTOR DE SCHWANBERG/SCIENCE PHOTO LIBRARY

  1. Beschluss

Beschluss

Keine Pflicht zur Lebensmittelspende

Der Bundesrat hat am 11. Oktober 2019 einen Entschließungsantrag von Hamburg, Bremen und Thüringen abgelehnt, der darauf abzielte, den Handel gesetzlich zu verpflichten, Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen zu spenden, statt sie wegzuwerfen. In der Abstimmung fand sich nicht die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen.

Freiwilliges System reicht nicht aus

Mit ihrer Initiative wollten die drei Länder die Bundesregierung eigentlich auffordern, dem Bundesrat zeitnah eine entsprechende Gesetzesänderung vorzulegen. Sie finden, dass das derzeit auf Freiwilligkeit basierende Spendensystem nicht ausreicht, um bis 2030 die Lebensmittelverluste zu halbieren - so wie es der Koalitionsvertrag und die Agenda der Vereinten Nationen eigentlich vorsehen. Über 18 Millionen Tonnen Nahrungsmittel würden jährlich in Deutschland weggeworfen - davon wären bereits jetzt 10 Millionen Tonnen vermeidbar, begründeten sie ihren Entschließungsantrag.

Fertigprodukte leicht zu spenden

Gerade im Handel sei der Anteil an vermeidbaren Verlusten besonders hoch, obwohl konsumfertige Lebensmittelprodukte mit vertretbarem Aufwand gespendet werden könnten. Insbesondere Betriebe ab einer bestimmten Größe sollten daher nach Ansicht der drei Länder ihren Beitrag zum Reduzierungsziel leisten.

Europäische Länder als Vorbild

Erfahrungen aus Frankreich, Italien und Tschechien mit gesetzlichen Verpflichtungen zeigten, dass deutlich mehr Lebensmittel an Hilfsorganisationen gespendet würden.

Stand: 11.10.2019

Top 20Klimaschutz

Foto: Ordner "Klimaschutz"

© Foto: PantherMedia | Chris Schäfer

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Noch kein Beschluss zum Klimaschutz im Grundgesetz

Der Bundesrat hat es am 11. Oktober 2019 abgelehnt, über den Entschließungsantrag von Thüringen zur Aufnahme des Klimaschutzes ins Grundgesetz abzustimmen. Die Ausschussberatungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Sie werden jetzt fortgesetzt.

Klimaschutzziele: Mehr Priorität erforderlich

Mit der verfassungsrechtlichen Verankerung des Klimaschutzes möchte Thüringen dem Thema mehr politische Priorität einräumen. Ansonsten könnten die Herausforderung des Klimawandels nicht bewältigt werden, heißt es in dem Antrag. Die Auswirkungen von Dürre und Hitze machten beispielhaft deutlich, wie wichtig eine zielgerechte Klimaschutz-Politik sei. Das Erreichen internationaler und nationaler Klimaschutzziele sei unabdingbar, unterstreicht Thüringen in seiner Initiative.

Wie es weitergeht

Sobald alle Ausschüsse ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage erneut auf die Tagesordnung des Plenums. Dann geht es um die Frage, ob der Bundesrat die Entschließung fassen will.

Stand: 11.10.2019

Video

Top 21Mikroplastik

Foto: Waschmittel wird in einem Dosierungsbecher gefüllt über einer Waschmaschine

© Foto: GettyImages | Andrey Popov

  1. Beschluss

Beschluss

Hessen: Einsatz von Polymeren deutlich beschränken

Hessen möchte über den Bundesrat erreichen, dass der Einsatz von gelöstem und flüssigem Plastik in Waschmitteln und Kosmetika drastisch reduziert wird. Die allermeisten dieser so genannten Polymere seien schwer abbaubar. Übers Abwasser gelangten sie in die Meere und gefährdeten auf diese Weise Mensch und Umwelt, heißt es in einem entsprechenden Entschließungsantrag, den das Land am 11. Oktober 2019 im Bundesrat vorgestellt hat.

EU muss tätig werden

An die Bundesregierung richtet Hessen deshalb den Appell, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die gesetzlichen Regelungen für die Verwendung von schwer abbaubaren Polymeren verschärft werden. Bislang klammere das europäische Chemikalienrecht sie gänzlich aus.

Nationale Industrie in die Pflicht nehmen

Darüber hinaus solle die Bundesregierung auch auf nationaler Ebene dafür sorgen, dass die Industrie solche Polymere Wasch- und Reinigungsmitteln nicht mehr bewusst zusetzt. Die Umweltgefährdung durch diese Stoffe sei zu groß. Sie müssten in der politischen Diskussion um die zunehmende Umweltverschmutzung durch Mikroplastik deshalb endlich berücksichtigt werden, unterstreicht Hessen seine Forderungen.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Antrag in die Ausschüsse überwiesen. Sie beraten Ende Oktober. Sobald sie ihre Empfehlungen erarbeitet haben, erscheint die Initiative zur Beschlussfassung erneut auf der Plenartagesordnung.

Stand: 11.10.2019

Top 22Schienenverkehr

Foto: Zwei Gleisschienen

© Foto: PantherMedia | gjp1991

  1. Beschluss

Beschluss

Elektrifizierung des Schienenverkehrs: Länder machen Druck

Der Bundesrat plädiert für eine zügige Umsetzung des vom Bundesverkehrsministerium angekündigten Programms "Bund für Elektrifizierung". In einer am 11. Oktober 2019 gefassten Entschließung macht er deutlich, dass es dabei vor allem um eine direkte Unterstützung des Regionalverkehrs gehen muss.

Förderung zu 100 Prozent über den Bund

Weiter erklärt der Bundesrat, dass er ein unabhängiges Förderprogramm erwartet, welches nicht in bestehende Programme eingebunden ist. Eine finanzielle Beteiligung der Länder an dem Programm, beispielsweise über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, lehnt er ab. Derartige Maßnahmen zur Emissions- und Kostenreduzierung im Schienenverkehr dürften nicht von der Finanzstärke der Bundesländer abhängen. Maßgeblich müsse vielmehr auch der niedrige Elektrifizierungsgrad bestimmter Bundesländer sein. Zudem sei der Bund kraft Grundgesetz für die Gewährleistung der Schienenwege verantwortlich und müsse deshalb auch zu 100 Prozent für das Förderprogramm aufkommen, betonen die Länder.

Zum Hintergrund

Seit April dieses Jahres setzt eine bundesstaatliche Finanzierung von Förderprogrammen über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz voraus, dass sich die jeweiligen Länder an den Kosten beteiligen. Hintergrund ist die Grundgesetzänderung zu Finanzhilfen des Bundes, auf die sich Bund und Länder im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens im Februar 2019 geeinigt hatten.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 11.10.2019

Top 23CO2-Bepreisung

Foto: CO2-Austoß eines Stromkraftwerks

© Foto: GettyImages | Alexandros Maragos

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat will klimapolitische Fehlanreize im Energiesektor beenden

Der Bundesrat hält die bestehenden Abgaben und Umlagen im Energiesektor für grundlegend reformbedürftig: Sie setzten klima- und innovationspolitische Fehlanreize. So könne es nicht sein, dass Strom aus regenerativen Energien gegenüber fossilen Heiz- und Kraftstoffen wettbewerbsrechtlich unterlegen ist, heißt es in einer am 11. Oktober 2019 gefassten Entschließung.

EEG-Umlage und Stromsteuer absenken

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, diese Wettbewerbsverzerrungen zu beenden und einen fairen Wettbewerb der Technologien auch über die Sektorgrenzen zu ermöglichen. Dabei soll sie unter anderem prüfen, wie die EEG-Umlage und Stromsteuer auf regenativen Strom reduziert und gegebenenfalls abgeschafft werden können.

Vorschläge zur CO2-Bepreisung gefordert

Außerdem soll die Bundesregierung Vorschläge zur Einführung der CO2-Bepreisung machen. Dabei müsse sie neben der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands auch soziale Belange berücksichtigen, unterstreichen die Länder.

Energiewende verbraucherfreundlicher gestalten

Auch aus Verbrauchersicht sehen die Länder Handlungsbedarf: Systembedingten Kostensteigerungen müsse aktiv entgegengewirkt und die Energiewende kosteneffizienter gestaltet werden. Geeignete Maßnahmen seien Smart-Home-Anwendungen, Smart Meter und die Eigenverbrauchsoptimierung. Die Bundesregierung müsse die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür deutlich verbessern, um ihre sinnvolle Nutzung zu sichern. Gleiches gelte für zeit- und lastvariable Stromtarife, die flexibles Verhalten bei der Nutzung von erneuerbarem Strom belohnen.

Clean Energy Package umsetzen

Darüber hinaus appelliert der Bundesrat an die Bundesregierung, das Clean Energy Package der EU-Kommission möglichst zeitnah umzusetzen. Es enthält gesetzliche Vorgaben für den Verbraucherschutz und die Energieverbraucherrechte.

Faire Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden

Abschließend machen die Länder deutlich, dass die mit der Reform entstehenden Kosten fair zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufzuteilen sind. Dafür müsse die Bundesregierung darlegen, die sich die im Einzelnen geplanten Maßnahmen gerade auch des Klimaschutzprogramms 2030 auf Länder und Kommen auswirken. Außerdem soll sie sich bereit erklären, sich an finanziellen Mehrbelastungen zu beteiligen.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 11.10.2019

Top 48Tamponsteuer

Foto: Periodenprodukte in Clipart

© PantherMedia| runLenarun

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Noch keine Entscheidung zur Tamponsteuer

Der Bundesrat hat sich am 11. Oktober 2019 mit einem Entschließungsantrag Thüringens und Bremens befasst, der darauf abzielt, die ermäßigten Umsatzsteuersätze grundlegend zu überarbeiten. Eine Entscheidung in der Sache fiel jedoch nicht, so dass die noch nicht abgeschlossenen Ausschussberatungen nun fortgesetzt werden.

Reduzierter Steuersatz auf Monatshygiene-Produkte

Mit ihrem Entschließungsantrag plädieren Thüringen und Bremen insbesondere auch für einen reduzierten Steuersatz auf Menstruationsartikel. Es sei nicht mehr zeitgemäß und für die Gesellschaft nicht nachvollziehbar, dass auf diese Produkte der volle Satz gezahlt werden müsse. Dies zeige auch die gerade aktuelle Diskussion um eine Online-Petition zur Steuersenkung auf Monatshygiene-Produkte. Außerdem habe auch das Europäische Parlament die Mitgliedstaaten aufgefordert, die so genannte Pflege- und Tamponsteuer abzuschaffen, unterstreichen Thüringen und Bremen.

Entlastung der Familien

Bei der Überprüfung der Ermäßigungstatbestände muss es nach Ansicht der beiden Länder vor allem darum gehen, Familien stärker zu entlasten. Handlungsbedarf sehen sie insbesondere bei der Besteuerung der Verpflegung in Schulen, Kitas und vergleichbaren sozialen Einrichtungen. So würden die Speisen hier nur teilweise ermäßigt besteuert.

Schlüssiges Konzept erforderlich

Ebenfalls unstimmig finden Thüringen und Bremen die Besteuerung der Medizinprodukte. Auch hier würden vergleichbare Produkte nicht gleich behandelt: Während bei Brillen der volle Mehrwertsteuersatz zu zahlen sei, gelte bei Hörgeräten der ermäßigte Satz. Es sei ein insgesamt ausgewogenes und schlüssiges Konzept erforderlich, heißt es in dem Antrag.

Wie es weitergeht

Sobald alle Ausschüsse ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage erneut auf die Tagesordnung des Plenums. Dann geht es um die Frage, ob der Bundesrat die Entschließung fassen will.

Stand: 11.10.2019

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Top 52E-Scooter

Foto: E-Scooter und E-Bikes

© Foto: PantherMedia | skynextphoto

  1. Beschluss
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Beschluss

Thüringen fordert Verbot von Einweg-Elektro-Scootern

Thüringen möchte, dass E-Scooter nur dann zugelassen werden, wenn sie über einen austauschbaren Akku verfügen. Einweg-Elektro-Roller solle die Bundesregierung verbieten, heißt es in einem Entschließungsantrag, den Ministerpräsident Ramelow am 11. Oktober 2019 im Bundesrat vorgestellt hat.

Zu viel Abfall

Das gleiche müsse für Elektro-Scooter, E-Bikes und Pedelecs gelten, deren Akku fest eingebaut ist. Mit solchen Modellen falle in großem Stil Abfall an. Sie seien mit der Verkehrswende deshalb nicht zu vereinbaren. Auch aus Gründen der Energiesparksamkeit müssten sie verboten werden, unterstreicht Thüringen.

Entweder nationales oder europaweites Verbot

Mit seinem Entschließungsantrag appelliert das Land an die Bundesregierung, zu prüfen, wie ein solches Verbot in Deutschland umgesetzt werden kann. Sollte eine nationale Regelung nicht möglich sein, müsse sie ein eurorechtliches Verbot einfordern.

Umweltbundesamt: Kein Beitrag zur Verkehrswende

Seit Juni sind Elektro-Roller auf Deutschlands Straßen zugelassen. In der Zwischenzeit haben sie bereits viele Diskussionen ausgelöst. Das Umweltbundesamt sieht in ihnen derzeit noch keinen Beitrag zur Verkehrswende. Als einen der Gründe nennt es die teilweise nicht austauschbaren Batterien.

Wie es mit dem Antrag weitergeht:

Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Antrag in die Ausschüsse überwiesen. Sie beraten Ende Oktober. Sobald sie ihre Empfehlungen erarbeitet haben, erscheint die Initiative zur Beschlussfassung erneut auf der Plenartagesordnung.

Stand: 11.10.2019

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Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 27Elternunterhalt

Foto: Hand einer jüngeren Frau liegt auf älterer Hand

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Beschluss

Bundesrat äußert sich zu geplanter Angehörigen-Entlastung

Der Bundesrat hat am 11. Oktober 2019 die Pläne der Bundesregierung beraten, erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern finanziell zu entlasten: Zukünftig sollen die Sozialhilfeträger auf das Einkommen der Kinder erst dann zurückgreifen dürfen, wenn ihr Bruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt.

Neue Kostenschätzung gefordert

In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die von ihr vorgelegte Kostenschätzung zu überarbeiten: Unabhängig von der ohnehin lückenhaften Datengrundlage spiegele die derzeitige Kostenberechnung die Belastung für die Träger der Sozial- und Eingliederungshilfe nicht in angemessenem Umfang wider, kritisieren die Länder.

Bund soll Mehrbelastung kompensieren

Etwaige Mehrbelastungen für Länder und Kommunen müsse der Bund kompensieren und dies bereits im Gesetz verbindlich sicherstellen. Zu garantieren sei nicht nur die Übernahme der derzeit geschätzten Zusatzkosten, sondern auch davon abweichende zusätzliche Belastungen, die sich erst nach Inkrafttreten des Gesetzes zeigen. Bund und Länder müssten dann erneut über den angemessenen Umfang der Ausgleichszahlungen verhandeln. Wichtig sei daher, im Gesetz eine Kostenevaluation festzuschreiben.

Weitere Verbesserungsvorschläge aus der Praxis

Weitere Vorschläge des Bundesrates dienen dazu, der Zielsetzung des Entwurfs besser Rechnung zu tragen und die Umsetzung in die Praxis zu erleichtern. Sie betreffen unter anderem die Leistungen für junge Menschen in besonderen Ausbildungsstätten und stationären Einrichtungen oder besonderen Wohnformen.

Finanzierungslücke vermeiden

Zudem fordert der Bundesrat eine Übergangsregelung, um eine Finanzierungs- bzw. Rentenlücke für Menschen mit Behinderung zu schließen, die nach der Systemumstellung durch das neue Bundesteilhabegesetz für den Monat Januar 2020 droht.

Was die Bundesregierung plant

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine gesetzliche Vermutungsregel vor. Sie soll dafür sorgen, dass Angehörige grundsätzlich nicht mehr für Pflegekosten der Betroffenen einspringen müssen. Nur in Ausnahmefällen, in denen der Träger ein Einkommen über der Schwelle von 100.000 Euro vermutet, müssen Angehörige ihr Einkommen offenlegen - dies soll Bürger und Verwaltung entlasten.

Unterstützung für Ältere, Entlastung für Jüngere

Zum Hintergrund: Wenn Eltern die Kosten für Pflege im Alter nicht allein aufbringen können, werden in der Regel ihre erwachsenen Kinder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Um die jüngere Generation zu entlasten, möchte die Bundesregierung die Einkommensgrenze einführen - so wie sie bereits jetzt für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gilt. Nach Angaben der Bundesregierung erhalten derzeit fast 400.000 alte Menschen finanzielle Hilfe vom Staat, um den Pflegedienst oder den Aufenthalt im Pflegeheim bezahlen zu können.

Betrifft auch Menschen mit Behinderungen

Profitieren sollen auch Menschen, deren Angehörige aufgrund einer Behinderung Anspruch auf Eingliederungshilfe haben - zum Beispiel für Gebärdendolmetschung oder für den Umbau einer barrierefreien Wohnung.

Der Regierungsentwurf enthält zudem weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderung: so erhalten sie intensivere Teilhabeberatung und ein Budget für Ausbildung, um leichter eine reguläre Berufsbildung antreten zu können.

Nächster Schritt: Gegenäußerung der Bundesregierung

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Diese verfasst eine Gegenäußerung dazu und reicht dann beide Dokumente in den Bundestag nach. Dieser hatte bereits im September mit seinen Beratungen begonnen.

Stand: 11.10.2019

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Top 28Paketboten

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Beschluss

Länder wollen Paketboten besser schützen

Der Bundesrat möchte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Versandbranche besser vor Mehrarbeit schützen. In seiner am 11. Oktober 2019 beschlossenen Stellungnahme zum Entwurf für das Paketboten-Schutz-Gesetz schlägt er vor, die bereits bestehende Dokumentationspflicht zu erweitern.

Arbeitszeiten täglich aufschreiben

Danach wären Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit am Tag selbst aufzuzeichnen. Das soll auch digital möglich sein. Nach der derzeit geltenden Regelung können diese Zeiten bis zu sieben Tage nach der Arbeitsleistung nachgetragen werden. Mit ihrem Vorschlag möchten die Länder die von der Bundesregierung beabsichtigte Stärkung der arbeitsrechtlichen Stellung von Mitarbeitern der Kurier-, Express- und Paketdienste noch weiter ausbauen.

Bundesregierung plant Nachunternehmerhaftung

Die Bundesregierung selbst plant mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz, die so genannte Nachunternehmerhaftung einzuführen: Sie verpflichtet Versandunternehmen, Sozialbeiträge für säumige Subunternehmer nachzuzahlen. Damit stellt sie sicher, dass Sozialversicherungsbeiträge auch bei Nachunternehmerketten abgeführt werden. In der Bau- und Fleischbranche gilt diese Haftungsregel bereits und hat sich nach Angaben der Bundesregierung auch bewährt.

Ausnahme: Unbedenklichkeitsbescheinigung

Umgehen können Unternehmen die Haftung nur, wenn sie mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung belegen, dass ihre Subunternehmen vorab besonders geprüft sind. Krankenkassen und Berufsgenossenschaften stellen eine solche Bescheinigung dann aus, wenn Subunternehmen die Sozialbeiträge bisher ordnungsgemäß abgeführt haben.

Forderung der Länder aufgegriffen

Mit ihrem Gesetzesentwurf greift die Bundesregierung eine Forderung des Bundesrates auf: Er hat bereits im April diesen Jahres verlangt, die Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche einzuführen (siehe BR-Drs. 92/19 [PDF, 336KB]).

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie sie einschließlich ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiter.

Stand: 11.10.2019

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Top 30Solidaritätszuschlag

Foto: Gehaltszettel mit Ausschnitt Silidaritätszuschlag

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Beschluss

Länder äußern sich nicht zur geplanten Abschaffung des Soli

Die von der Bundesregierung beabsichtigte weitgehende Abschaffung des Soli stand am 11. Oktober 2019 auf der Tagesordnung des Bundesrates. Ein Beschluss zu dem Gesetzentwurf kam jedoch nicht zustande: Die Ausschussempfehlungen erhielten bei der Abstimmung keine Mehrheit. Auch das positive Votum, wonach der Bundesrat gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen gehabt hätte, erreichte nicht die erforderlichen 35 Stimmen.

Komplett befreit: 90 Prozent der Steuerzahler

Als nächstes befasst sich jetzt der Bundestag mit den Plänen der Bundesregierung. Danach soll der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Steuerzahler ab 2021 wegfallen. Hierfür wird die Freigrenze für den Zuschlag von aktuell 972 Euro auf 16.956 Euro angehoben. Bis zu einem versteuernden Einkommen von 61.717 Euro ist dadurch zukünftig gar kein Soli mehr fällig.

Kontinuierlicher Anstieg

Auf die deutlich ausgedehnte Freigrenze folgt die so genannte Milderungszone: Um einen Belastungssprung zu vermeiden, wird der Soli hier kontinuierlich bis zum vollen Steuerbetrag erhoben. Die Milderungszone gilt bis zu einer versteuernden Einkommensgrenze von 96.409 Euro. Davon profitieren rund 6,5 Prozent der Steuerzahler. Lediglich die verbleibenden 3,5 Prozent müssen als Topverdiener weiterhin den vollen Satz zahlen.

Für den Aufbau Ost

Der Soli war nach der Wiedervereinigung eingeführt worden, um vor allem den Aufbau der neuen Bundesländer finanziell zu stützen. Derzeit beträgt der Satz 5,5 Prozent der Körperschaft- oder Einkommenssteuer.

Wie es weitergeht

Sobald der Bundestag das Gesetz beschlossen hat, kommt es in einem zweiten Durchgang zum Bundesrat. Als Einspruchsgesetz braucht es nicht die ausdrückliche Zustimmung der Länder, um in Kraft treten zu können.

Stand: 11.10.2019

Top 34Strukturstärkung

Foto: Schaufelrad im Tagebau

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Beschluss

Geplante Strukturförderung nach Kohleausstieg

Der Strukturwandel nach dem Kohleausstieg und die finanzielle Unterstützung der betroffenen Regionen war am 11. Oktober 2019 ein Schwerpunkt-Thema im Bundesrat: nach intensiver Debatte nahmen die Länder ausführlich Stellung zu dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Strukturstärkung.

Zusätzliche Verstärkung statt Umschichtung

Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung den Strukturwandel in den Kohleregionen unterstützen will. Er bittet aber darum, die dafür bis 2038 erforderlichen Haushaltsmittel in vollem Umfang als zusätzliche Verstärkung zur Verfügung zu stellen, nicht durch Umschichtungen aus bereits bestehenden Programmen. Denn dies ginge zu Lasten anderer Regionen und gefährde das Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, warnt der Bundesrat.

Verbindlichkeit gefordert

Er mahnt zudem größere Verbindlichkeit der angekündigten Maßnahmen an: Die gegenwärtigen Formulierungen im Gesetzentwurf ließen erhebliche Abweichungen von der Zielmarke 40 Milliarden Euro zu. Statt der im Gesetzentwurf definierten Obergrenzen für die Unterstützung der Braunkohlereviere und Steinkohlestandorte bedürfe es daher eindeutiger Zielgrößen, die verbindlich festgeschrieben werden.

Sondervermögen unerlässlich

Der Bundesrat fordert die Einrichtung eines Sondervermögens „Strukturhilfefonds Braunkohle“. Aus diesem könnten die Mittel des Bundes von gut 2 Milliarden Euro jährlich bis zum Jahr 2038 verbindlich, transparent, bedarfsgerecht und überjährig bereitgestellt werden. Er biete die notwendige Planungssicherheit für die Braunkohle-Länder und führe zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands.

Auswahl bei den Ländern

Welche Unterstützungsmaßnahmen strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken - je nach landesspezifischen Gegebenheiten - erhalten, sollten die Länder auswählen. Denn diese sind primär für die regionale Entwicklung zuständig, betont der Bundesrat. Er verlangt eine entsprechende Klarstellung im Gesetzestext.

Was die Bundesregierung plant

Die Bundesregierung möchte die durch den Kohleausstieg wegfallende Industrie und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen kompensieren und neue Chancen für eine nachhaltige Wirtschaft mit hochwertiger Beschäftigung eröffnen. Das Inkrafttreten des geplanten Gesetzes ist an ein rechtskräftiges Kohleausstiegsgesetz gekoppelt.

Nach Regionen aufgeteilt

Der Entwurf sieht bis zum Jahr 2038 ein Gesamtvolumen von bis zu 40 Milliarden Euro vor:

Für besonders bedeutsame Investitionen erhalten die Braunkohlereviere vom Bund Finanzhilfen bis zu 14 Milliarden Euro. 43 Prozent davon entfallen auf das Lausitzer Revier (davon 60 Prozent für Brandenburg, 40 Prozent für Sachsen), 37 Prozent auf das Rheinische Revier und 20 Prozent auf das Mitteldeutsche Revier (davon 60 Prozent für Sachsen-Anhalt und 40 Prozent für Sachsen).

Sie können von den Ländern genutzt werden, um dort in wirtschaftsnahe Infrastruktur, öffentlichen Nahverkehr, Breitband- und Mobilitätsinfrastruktur oder Umweltschutz und Landschaftspflege zu investieren.

Förderung strukturschwacher Standorte

Zudem sind Hilfen für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken und das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt mit einem Volumen von 1,09 Milliarden Euro geplant. Förderfähig sind zudem Wilhelmshaven, Unna, Hamm, Herne, Duisburg, Gelsenkirchen, Rostock, Saarlouis und Saarbrücken.

Direktförderung durch den Bund

Mit 26 Milliarden Euro unterstützt der Bund die betroffenen Regionen direkt - zum Beispiel durch Ausbau der Infrastruktur für den Schienen- und Straßenverkehr sowie die Ansiedlung zahlreicher Forschungseinrichtungen. In Bundeseinrichtungen sollen bis zum Jahr 2028 bis zu 5.000 Arbeitsplätze erhalten oder neu geschaffen werden.

Empfehlungen der Kohlekommission

Der Regierungsentwurf soll die Empfehlung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ umsetzen, die diese im Frühjahr 2019 vorgelegt hatte.

Bundestag entscheidet

Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun über die Bundesregierung an den Bundestag. Dieser entscheidet, ob er die Anliegen der Länder aufgreift. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes stimmt der Bundesrat dann noch einmal abschließend über den Bundestagsbeschluss ab. Das Gesetz bedarf der Zustimmung der Länder, um in Kraft treten zu können.

Stand: 11.10.2019

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Top 50Klimapaket

Foto: Blick in einen sonnigen Wald

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  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat äußert sich zur Finanzierung des Klimapakets

Wenige Tage, nachdem das Bundeskabinett seinen Entwurf zur Finanzierung des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossen hat, nahm am 11. Oktober 2019 der Bundesrat Stellung zu den Regierungsplänen.

Er sorgt sich um die finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte von Ländern und Kommunen - insbesondere durch die geplanten steuerlichen Förderungen. Welche Einnahmeverluste dadurch entstehen, sei weder aus dem Eckpunktepapier zum Klimaschutzprogramm noch aus den Ergänzungen des Haushalts ersichtlich, kritisiert der Bundesrat.

Faire Lastenverteilung zwischen den föderalen Ebenen gefordert

Der Bund habe angekündigt, im Bundesratsverfahren über eine faire Lastenverteilung zwischen den föderalen Ebenen zu sprechen. Die Bundesregierung soll daher möglichst rasch ein Finanztableau vorlegen, aus dem sich die finanziellen Belastungen ergeben.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich der Bund an den finanziellen Mehrbelastungen der Länder beteiligen soll: Schließlich verfüge er durch die vorgesehene CO2-Bepreisung über erhebliche Einnahmen.

Was die Bundesregierung plant

Zur finanziellen Umsetzung des Klimapakets hat die Bundesregierung am 2. Oktober 2019 beschlossen, die Entwürfe für den Bundeshaushalt 2020 und den Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ 2020 zu ergänzen.

Einnahmen aus CO2-Bepreisung und Zertifikate-Handel

Danach beabsichtigt der Bund, bis 2023 rund 54 Milliarden in neue Technologien, Infrastruktur und umweltfreundliches Verhalten zu investieren. Neue Schulden sollen dafür nicht aufgenommen werden. Stattdessen ist geplant, die Maßnahmen überwiegend aus dem bereits bestehenden Energie- und Klimafond zu finanzieren. Knapp 39 Milliarden beträgt das Volumen zwischen 2020 und 2023. Es wird vor allem aus zwei Einnahmequellen generiert: Über die CO2-Bepreisung der Sektoren Gebäude und Verkehr, die Gesamterlöse von 18,8 Milliarden Euro einbringen soll. Hinzu kommen die Erlöse aus dem bestehenden Zertifikatehandel im Bereich Energie. Hier rechnet die Bundesregierung mit rund zwölf Milliarden Euro Einnahmen. Außerdem soll die Rücklage des Fonds genutzt werden. Sie beläuft sich auf sechs Milliarden Euro. Zu den Geldern aus dem Energie- und Klimafonds kommen weitere 15,5 Milliarden, die direkt aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.

Entscheidung liegt beim Bundestag

Die Stellungnahme geht nun über die Bundesregierung an den Bundestag. Dieser entscheidet, ob er die Anliegen der Länder aufgreifen will.

Stand: 11.10.2019

Rechtsverordnungen

Top 39Hartz-IV-Erhöhung

Foto: Antrag auf Arbeitslosengeld II

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  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt Hartz-IV-Erhöhung zu

Die Regelsätze für Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen ab Januar 2020 um 1,88 Prozent. Am 11. Oktober stimmte der Bundesrat einem Verordnungsentwurf zu, den das Bundeskabinett am 18. September 2019 beschlossen hatte: Alleinstehende Erwachsene sollen danach 432 Euro künftig im Monat erhalten - acht Euro mehr als bisher.

Betrifft auch Kinder und Jugendliche

Die Regelsätze für ältere Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls. Sie erhöhen sich ab dem kommenden Jahr um jeweils sechs Euro auf 308 und 328 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren steigt der Satz um fünf Euro auf dann 250 Euro.

Regelbedarfe jährlich fortgeschrieben

Grundlage für die Erhöhung sind Berechnungen des Statistischen Bundesamt: dieses ermittelt die sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe jährlich anhand eines Mischindex. Er ergibt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung.

Die Preisentwicklung wird nach Angaben der Bundesregierung ausschließlich aus regelbedarfsrelevanten Waren und Dienstleistungen ermittelt. Dazu gehören neben Nahrungsmitteln und Kleidung etwa auch Fahrräder und Hygieneartikel. Kosten für Zeitungen und Friseurbesuche fließen ebenso in die Berechnung ein. Die Nettolohnentwicklung wird auf Grundlage der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung berechnet.

Gilt ab dem neuen Jahr

Die Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Stand: 21.10.2019

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