BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 982. Sitzung am 08.11.2019

Bundesrat macht Weg frei für 22 Gesetze

Der neue Bundesratspräsident Dietmar Woidke eröffnete die Sitzung mit einem leidenschaftlichen Appell für mehr Miteinander in Politik und Gesellschaft. Es folgte ein umfangreiches Programm: der Bundesrat billigte 22 Gesetze aus dem Bundestag, beriet 21 Landesinitiativen, nahm Stellung zu 12 Entwürfen aus dem Bundeskabinett und stimmte zahlreichen Verordnungen zu, die nun wie geplant in Kraft treten können.

Einstimmig stimmten die Länder für die Grundgesetzänderung, die die ebenfalls bewilligte Reform der Grundsteuer flankiert. Grünes Licht erteilten sie Verbesserungen für Paketboten und Pflegekräften sowie Maßnahmen zur Bürokratieentlastung für die mittelständische Wirtschaft.

Wohngelderhöhung und Ausbildungsreformen

Ebenfalls in Kraft treten können Reformen bei der Ausbildung von Hebammen und Psychotherapeuten, die Erhöhung des Wohngeldes, die verlängerte Regelstudienzeit für das Jurastudium, der Aachener Vertrag, der Aufbau eines bundesweiten Implantateregisters, die verbesserte Rehabilitierung von politischen Opfern der ehemaligen DDR und die Verlängerung der Akteneinsicht in Stasi-Unterlagen.

Bekämpfung von Plastikmüll und Upskirting

Der Bundesrat brachte eigene Initiativen auf den Weg: zur Strafbarkeit heimlicher Bildaufnahmen des Intimbereichs, zum Verbot von Einweg-E-Scootern und Einwegplastiktüten; Außerdem Entschließungen zur Förderung von Erneuerbaren Energien und Stärkung des Regionalverkehrs, zur Arbeitnehmerfreizügigkeit, zum Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft, zum Schutz der Wildbienen und zur Unterstützung der Landwirtschaft bei der Bewältigung von Dürrekatastrophen.

Fitnesstracker im Visier

Neu vorgestellt wurden zwei parallele Gesetzentwürfe aus den Ländern zur besseren Bekämpfung von Mietwucher und ein Vorschlag zur gezielteren Ahndung antisemitisch motivierter Straftaten, zudem Entschließungsanträge zur Stärkung des Milieuschutzes, zur Hebammenversorgung, zum Schutz von Gesundheitsdaten bei der Verwendung von Fitnesstrackern, zur Krankenhausversorgung und zur Stärkung medizinischer Rehabilitation. Kurzfristig auf die Tagesordnung kamen noch Vorschläge zum Verbraucherschutz im Onlinehandel und zur Datenschutzgrundverordnung.

Klimaschutzpaket: verbindliche Ziele, höhere Brennstoffpreise, sozialer Ausgleich

Einen inhaltlichen und politischen Schwerpunkt der Sitzung bildete die ausführliche Debatte zum Klimapaket der Bundesregierung. Der Bundesrat nahm kritisch Stellung zum geplanten Bundesklimaschutzgesetz und einzelnen steuerlichen Maßnahmen, wie der Änderung der Pendlerpauschale und der ermäßigten Mehrwertsteuer für Bahntickets. Er äußerte sich auch zur geplanten Erhöhung der Flugsteuer und CO2-Bepreisung. Auch zur umfangreichen Reform der Strafprozessordnung nahm der Bundesrat ausführlich Stellung.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 2bGrundsteuerreform

Foto: Formular Berechnung Grundsteuer

© Foto: dpa | Jens Büttner

  1. Beschluss

Beschluss

Grundsteuerreform ist beschlossene Sache

Der Bundesrat hat am 8. November 2019 einem der wichtigsten steuerpolitischen Projekte dieses Jahres zugestimmt: Der Reform der Grundsteuer. Damit kann das Gesetzespaket aus Grundgesetzänderung (siehe TOP 2 a) sowie Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechtes wie geplant in Kraft treten: Ab 2025 erheben die Bundesländer die Grundsteuer dann nach den neuen Regeln.

Die Grundzüge der Reform

Mit der Reform ändert sich insbesondere die Bewertung der Grundstücke. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Es hatte die derzeit geltende Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt. In Zukunft erfolgt die Bewertung grundsätzlich nach dem wertabhängigen Modell: Bei einem unbebauten Grundstück ist dafür der Wert maßgeblich, der durch unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt wird. Ist das Grundstück bebaut, werden bei der Berechnung der Steuer auch Erträge wie Mieten berücksichtigt. Um das Verfahren zu vereinfachen, wird für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietgrundstücke und Wohnungseigentum ein vorgegebener durchschnittlicher Sollertrag in Form einer Nettokaltmiete je Quadratmeter in Abhängigkeit der Lage des Grundstücks angenommen.

Ausnahme: Das wertabhängige Modell

Anstelle dieses wertabhängigen Modells können sich die Bundesländer auch dafür entscheiden, die Grundsteuer nach einem wertunabhängigen Modell zu berechnen. Ermöglicht wird dies durch die Grundgesetzänderung, der ein langer Streit vorangegangen war. Entstehen den Ländern aufgrund ihrer Entscheidung Steuermindereinnahmen, dürfen sie allerdings nicht im Länderfinanzausgleich berücksichtigt werden.

Grundsätzliche Struktur bleibt erhalten

Die grundsätzliche Struktur der Grundsteuer bleibt erhalten. Sie wird weiter in einem dreistufigen Verfahren berechnet: Bewertung der Grundstücke, Multiplikation der Grundstückswerte mit einer Steuermesszahl und einem Hebesatz der Kommune.

Übergangsphase

Bis 2025 ist nun Zeit, um die notwendigen Daten zu erheben. Ebenso lange dürfen auch die bestehenden Regelungen noch gelten.

Inkrafttreten

Das Gesetz tritt in weiten Teilen am 3. Dezember 2019 in Kraft.

Stand: 02.12.2019

Top 5Paketboten

Foto: Paketzusteller mit vielen Paketen in den Händen

© Foto: GettyImages | Alistair Berg

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Noch vor dem Weihnachtsgeschäft: Mehr Schutz für Paketboten

Der Bundesrat hat am 8. November 2019 den Weg für das Paketboten-Schutz-Gesetz freigemacht. Damit können die Neuregelungen wie geplant noch vor dem Weihnachtsgeschäft in Kraft treten.

Einführung der Nachunternehmerhaftung

Das Gesetz führt in der Versandbranche die so genannte Nachunternehmerhaftung ein: Sie verpflichtet Versandunternehmen, Sozialbeiträge für säumige Subunternehmer nachzuzahlen. Damit stellt sie sicher, dass Sozialversicherungsbeiträge auch bei Nachunternehmerketten abgeführt werden. In der Bau- und Fleischbranche gilt diese Haftungsregel bereits und hat sich laut Gesetzesbeschluss auch bewährt.

Ausnahme: Unbedenklichkeitsbescheinigung

Umgehen können Unternehmen die Haftung nur, wenn sie mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung belegen, dass ihre Subunternehmen vorab besonders geprüft sind. Krankenkassen und Berufsgenossenschaften stellen eine solche Bescheinigung dann aus, wenn Subunternehmen die Sozialbeiträge bisher ordnungsgemäß abgeführt haben.

Forderung der Länder aufgegriffen

Der Gesetzesbeschluss geht auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zurück, die damit eine Forderung der Länder aufgegriffen hat: Sie haben sich bereits im April diesen Jahres dafür ausgesprochen, die Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche einzuführen (siehe BR-Drs. 92/19).

Bundestag schafft Ausnahme für Speditionsunternehmen

Der Bundestag hat den Regierungsentwurf teilweise geändert, um Speditionsunternehmen von der Nachunternehmerhaftung auszunehmen. Bei ihnen sei die finanzielle Leistungsfähigkeit aufgrund anderer Bestimmungen gewährleistet, heißt es zur Begründung. Ausdrücklich in den Anwendungsbereich der Haftung aufgenommen hat er jedoch die stationäre Bearbeitung von Paketen. Gemeint ist damit das Sortieren von Paketen für den weiteren Versand in Verteilzentren. Diese erfolge regelmäßig durch Beschäftigte von Subunternehmen, deren soziale Absicherung verbessert werden müsse.

Unterzeichnung, Verkündung, Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 15. November 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt vorbehaltlich ab 16. November 2019 in Kraft.

Stand: 08.11.2019

Video

Top 6Pflegelöhne

Foto: drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhauskleidung

© Foto: GettyImages | noipornpan

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat ermöglicht bessere Bezahlung in der Pflege

Die Bezahlung in der Pflegebranche soll gerechter werden: Der Bundesrat hat am 8. November 2019 das Pflegelöhneverbesserungsgesetz gebilligt. Es setzt Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege um.

Branchenweiter Tarifvertrag

Damit sich die Entlohnung der Pflegekräfte verbessert, ermöglicht das Gesetz dem Bundesarbeitsministerium, eine Tarifvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Pflegebranche für allgemeinverbindlich zu erklären.

Stärkung der Pflegekommission

Zusätzlich dazu wird die Pflegekommission gestärkt. Sie soll künftig ausdrücklich Empfehlungen zu Arbeitsbedingungen aussprechen und Mindestlöhne definieren. Das Bundesarbeitsministerium kann diese Empfehlungen wiederum per Verordnung für allgemeinverbindlich erklären, wenn für den Bereich nicht bereits ein Tarifvertrag gilt. Weiter beruft das Gesetz die Kommission zu einem ständigen Gremium mit einer fünfjährigen Amtszeit und verbessert ihre Beschlussfähigkeit.

Eingliederungszuschuss gilt weiter bis 2023

Darüber hinaus hat der Bundestag beschlossen, dass Arbeitgeber weiterhin drei Jahre einen Eingliederungszuschuss erhalten, wenn sie ältere Arbeitsnehmer mit Vermittlungshemmnissen beschäftigen. Damit hat er die geltende Vorschrift um vier Jahre verlängert.

Inkrafttreten

Das Gesetz ist seit dem 29. November 2019 in Kraft.

Stand: 18.02.2020

Top 8Hebammenausbildung

Foto: Junge Hebamme untersucht den Bauch einer Schwangeren

© Foto: dpa | Waltraud Grubitzsch

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt Reform der Hebammenausbildung zu

Wer Hebamme bzw. Entbindungshelfer werden möchte, absolviert künftig ein duales Studium. Der Bundesrat hat am 8. November 2019 der vom Bundestag beschlossenen Reform der Hebammenausbildung zugestimmt.

Wissenschaftliches Studium mit Praxisanteil

Das duale Studium dauert mindestens sechs und höchstens acht Semester. Den Abschluss bildet eine staatliche Prüfung. Während des Studiums erhalten die angehenden Hebammen eine Vergütung. Die Praxisanteile werden im Krankenhaus oder im ambulanten Bereich absolviert, beispielsweise bei einer freiberuflichen Hebamme oder in einem Geburtshaus.

Umstellung erfolgt 2022

Bisher werden Hebammen und Entbindungshelfer an Hebammenschulen auf ihren Beruf vorbereitet. Übergangsweise ist das noch bis 2022 möglich. Dann wird die Ausbildung nur noch an Hochschulen angeboten.

Kritischer Punkt: Bundesrat bittet um Nachbesserung bei Studienleitung

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die vom Bundestag beschlossene Anforderung zu überprüfen, wonach die Leitung eines Studiengangs bei einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger liegen muss.

Bundesregierung entscheidet über Entschließung

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Bereits bestehende Studienangebote sind gefährdet

Die Regelung drohe einen Großteil der bereits bestehenden Studienplätze an Dualen Hochschulen sowie Modellstudiengänge zu gefährden, erläutern die Länder. Denn die Studiengangsleitungen seien meist keine Hebammen, sondern kämen aus fachverwandten Bereichen. Zurzeit gebe es kein ausreichendes Personal, das die nunmehr gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfülle. Der Bundesrat bekräftigt deshalb seine Forderung aus der Stellungnahme im ersten Beratungsdurchgang, eine Übergangsvorschrift einzuführen.

Inkrafttreten

Das Gesetz tritt überwiegend zum 1. Januar 2020 in Kraft.

Stand: 18.02.2020

Top 9Psychotherapieausbildung

Foto: Psychotherapeutin im Gespräch

© Foto: PantherMedia / AndrewLozovyi

  1. Beschluss

Beschluss

Grünes Licht für Reform der Psychotherapeutenausbildung

Der Bundesrat hat am 8. November 2019 der Reform der Psychotherapeutenausbildung zugestimmt. Damit können Universitäten und gleichgestellte Hochschulen ab dem Wintersemester 2020 einen eigenen Studiengang Psychotherapie anbieten.

Die Eckdaten des Studiengangs

Er soll sich in ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium gliedern, das mit einer bundeseinheitlichen staatlichen Prüfung endet. Wer diese Prüfung besteht, darf als Psychotherapeut arbeiten.

Im Anschluss die Weiterbildung

An das Studium schließt sich eine - nach jeweiligem Landesrecht - organisierte Weiterbildung in stationären oder ambulanten Einrichtungen an. Im ambulanten und stationären Bereich werden die Behandlungsleistungen, die Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) im Rahmen ihrer Weiterbildung erbringen, von den Krankenkassen vergütet. Mit Abschluss der Weiterbildung können sich Psychotherapeutinnen und -therapeuten ins Arztregister eintragen lassen und sich um eine Zulassung für die Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen bewerben.

Teilweise Änderungen des Bundesrates aufgegriffen

Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung am 26. September 2019 mit zahlreichen Änderungen beschlossen. Dabei hat er auch einige Anregungen des Bundesrates umgesetzt. Hierzu gehört unter anderem eine Regelung, wonach diejenigen, die ihre Ausbildung noch nach den bisherigen Vorschriften abschließen, während ihrer praktischen Tätigkeit eine Vergütung von mindestens 1000 Euro monatlich erhalten. Außerdem beschloss der Bundestag die Förderung ambulanter Krebsberatungsstellen durch gesetzliche und private Krankenkassen.

Finanzierung der Krebsberatungsstellen sicherstellen

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in einer begleitenden Entschließung auf, die Finanzierung der ambulanten Krebsberatungsstellen möglichst schnell abschließend zu regeln. Mit der vom Bundestag beschlossenen Regelung seien nur 40 Prozent der Kosten ambulanter Krebsberatungsstellen gedeckt, erklärt er.

Versorgung schwer psychisch Kranker nicht gefährden

Kritisch sehen die Länder die Neuregelungen zur Vergütung der Psychiatrischen Institutsambulanzen: Sie fürchten, dass sie die ambulante Versorgung schwer psychisch kranker Patientinnen und Patienten gefährden. Sollte sich das bestätigen, dann müsse die Bundesregierung die entsprechende Regelung rückgängig machen.

Gegen Personalmindestschlüssel in stationären Einrichtungen

Darüber hinaus wendet sich der Bundesrat dagegen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss in stationären Einrichtungen bettenbezogene Personalmindestschlüssel für Psychotherapeuten festlegen soll. Ein solcher Schlüssel werde den unterschiedlichen Therapiebedarfen nicht gerecht und nehme den Kliniken die erforderliche Flexibilität, ihr Personal fachlich und ökonomisch sinnvoll einzusetzen. Die Bundesregierung solle diese Regelung deshalb wieder streichen, fordert die Entschließung.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 22. November 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die neuen Ausbildungsvorschriften treten zum 1. September 2020 in Kraft.

Bundesregierung entscheidet über Entschließung

Die Entschließung wird ebenfalls der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 08.11.2019

Top 10Implantate

Foto: Implantatmodell

© Foto: GettyImages | Shidlovski

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Implantateregister

Die Sicherheit und Qualität von Implantaten soll sich verbessern: Der Bundesrat hat am 8. November 2019 den Aufbau eines bundesweiten Implantateregisters gebilligt. Es soll Langzeitbeobachtungen von Implantaten sowie Aussagen zu Haltbarkeit und Qualität von Medizinprodukten ermöglichen.

Zur Meldung verpflichtet

Das Gesetz zur Errichtung des Registers verpflichtet die Hersteller von Implantaten, ihre Produkte in der Datenbank des Registers zu registrieren. Gesundheitseinrichtungen, gesetzliche und private Krankenversicherungen werden hingegen verpflichtet, Implantationen und Explantationen an das Register zu melden.

Weitere Eckdaten

Die zentrale Datensammlung übernimmt das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information. Das Robert Koch-Institut richtet eine unabhängige Vertrauensstelle ein, die alle personenbezogenen Daten pseudonymisiert. Die Anschubfinanzierung erfolgt nach dem Gesetzesbeschluss durch den Bund, der laufende Betrieb soll durch Entgelte finanziert werden.

Inkrafttreten

Das Gesetz tritt überwiegend zum 1. Januar 2020 in Kraft.

Stand: 17.12.2019

Top 12Juristenausbildung

Foto: Stapel Bücher mit Juristenhammer im Vordergrund

© Foto: PantherMedia / Motizova

  1. Beschluss

Beschluss

Regelstudienzeit für Jura künftig 10 Semester

Die Regelstudienzeit für Rechtswissenschaften wird auf fünf Jahre erhöht. Am 8. November 2019 stimmte der Bundesrat abschließend einem Gesetz zu, das der Bundestag drei Wochen zuvor verabschiedet hatte.

Initiative des Bundesrates aufgegriffen

Es geht auf eine Gesetzesinitiative des Bundesrates vom Februar dieses Jahres zurück. Darin hatten die Länder die Erhöhung gefordert, um das Jurastudium vergleichbaren Masterstudiengängen anzupassen. Der Bundestag nahm bei der Verabschiedung lediglich einige rechtsförmliche Änderungen vor.

Längerer BAföG-Bezug

Das Gesetz hat auch Auswirkungen auf den BAföG-Bezug: Jurastudentinnen und -Studenten haben künftig länger Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Der Studienerfolg soll nicht von der finanziellen Situation und sozialen Herkunft der Betroffenen abhängen, hatte der Bundesrat in seinem Entwurf argumentiert - und damit offenbar den Bundestag überzeugt.

Vergleichbarer Stoffumfang wie Masterstudium

Das Jurastudium bleibe in seinem Umfang nicht hinter dem zehnsemestriger Masterstudiengänge zurück, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die derzeitige Festlegung auf 9 Semester für Rechtswissenschaften sei nicht ausreichend: die tatsächliche Studiendauer einschließlich Prüfungszeit betrage faktisch durchschnittlich 11,3 Semester. Durch die Reform der Juristenausbildung 2002/2003, die Einführung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und die Erweiterung um Schlüssel- und Fremdsprachenqualifikationen sei die Studiendauer in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.

Inkrafttreten

Das Gesetz ist seit dem 29. November 2019 in Kraft.

Stand: 18.02.2020

Top 14SED-Unrecht

Foto: DDR-Emblem hinter Gitter

© Foto: panthermedia | Dirk Hübner

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bessere Rehabilitierung für Opfer von SED-Unrecht

Opfer politischer Verfolgung in der DDR können auch über 2019 hinaus einen Antrag auf Rehabilitierung stellen: Der Bundesrat hat am 8. November 2019 der vom Bundestag beschlossenen Entfristung der Rehabilitierungsgesetze zustimmt.

Erleichterungen für Heimkinder

Das Gesetz zielt außerdem darauf ab, die Rehabilitierung von Heimkindern in der DDR zu vereinfachen. Damit greift es Forderungen der Länder auf, die hierzu einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht hatten (BR-Drs. 642/17 (B)). Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in einigen Aspekten geändert bzw. ergänzt. Die Änderungen entsprechen zum Großteil dem Wunsch der Länder. So können künftig auch verfolgte Schülerinnen und Schüler Rehabilitierung geltend machen. Außerdem wurde die für die Rehabilitierung erforderliche Haftdauer auf 90 Tage abgesenkt.

Anhebung der Opferrente

Darüber hinaus beschloss der Bundestag eine Anhebung der Entschädigung und Renten. Danach erhöht sich die einkommensunabhängige Ausgleichszahlung für eine rechtsstaatswidrige Inhaftierung in der DDR von 214 auf 240 Euro monatlich. Die sogenannten SED-Opferrenten steigen um 30 Euro, also auf 330 Euro im Monat.

Forschung zu politisch motivierten Adoptionen

Der Bundestagsbeschluss erleichtert zudem die wissenschaftliche Forschung zu möglichem politischen Missbrauch bei der Adoptionsvermittlungen in der DDR.

Inkrafttreten

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 29. November 2019 in Kraft.

Stand: 15.01.2020

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Top 17Bürokratieabbau

Foto: gelber Krankenschein Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

© Foto: dpa | Arno Burgi

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt Gesetz zum Bürokratieabbau zu

Zwei Wochen nach dem Bundestag stimmte am 8. November 2019 auch der Bundesrat dem dritten Bürokratieentlastungsgesetz zu. Die darin enthaltenen Maßnahmen sollen Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürgern sowie Verwaltung zu Gute kommen.

Aus für den "gelben Schein"

Eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung löst den bisherigen Krankenschein aus Papier ab: Künftig informieren die Krankenkassen den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit der gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Schnellerer Check-in im Hotel

Auch der Meldeschein bei Übernachtungen im Hotel ist nach dem Bundestagsbeschluss obsolet. Er musste bisher ausgefüllt, vom Gast persönlich unterschrieben und ein Jahr lang aufbewahrt werden. Ersetzt wird er durch ein elektronisches Meldeverfahren.

Kürzere Aufbewahrung elektronischer Steuerunterlagen

Auch die Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen wird vereinfacht: Für Unternehmen entfällt die Pflicht, bei einem Wechsel der Steuersoftware zehn Jahre lang die alten Datenverarbeitungsprogramme in Betrieb zu halten. Sie können nun fünf Jahre nach dem Wechsel abgeschafft werden, wenn ein Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhanden ist.

Weniger Umsatzsteuervoranmeldungen für Firmengründer

Daneben sieht das Gesetz zahlreiche weitere Steuervereinfachungen vor, unter anderem für Firmengründer, die ihre Umsatzsteuervoranmeldungen nur noch vierteljährlich statt bisher monatlich abgeben müssen; oder für Lohnsteuerhilfevereine, die Ehrenamtliche unterstützen.

Weniger Statistikpflichten

Zudem reduziert das Gesetz die Statistikpflichten. Ziel ist es, das aktuelle Registerwesen durch Einführung eines Basisregisters für Unternehmen zu modernisieren.

Milliarden-Entlastung erwartet

Die Bundesregierung rechnet mit einem Entlastungsvolumen von über einer Milliarde Euro.

Kritische Entschließung: Kein großer Wurf

In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat das Gesetz als einen Schritt zur Entlastung des Mittelstands. Er kritisiert allerdings, der Bundestagbeschluss sei kein großer Wurf, sondern habe die Chance auf deutlich spürbare Vereinfachungen verstreichen lassen. Er bleibe im Umfang deutlich hinter dem zurück, was im Interesse der Stärkung und Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Wirtschaft wünschenswert wäre.

Weitere Bemühungen gefordert

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ihr Bemühen um Bürokratieentlastung entschieden fortzusetzen und zügig weitere Vorschläge dazu zu erarbeiten. Die Länder kündigen an, den Bund dabei mit Vorschlägen unterstützen.

Die nächsten Schritte

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten vorgelegt. Seine Unterzeichnung erfolgt übrigens noch traditionell handschriftlich. Anschließend kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden - das immerhin schon seit einiger Zeit elektronisch erscheint. Zum 1. Januar 2020 soll das Gesetz in Kraft treten.

Die begleitende Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür jedoch nicht.

Stand: 08.11.2019

Top 18Wohngelderhöhung

Foto: Antrag auf Wohngeld

© Foto: PantherMedia | Birgit Reitz-Hofmann

  1. Beschluss

Beschluss

Die Wohngeldreform kommt

Die vom Bundestag beschlossene Wohngeldreform kommt: Der Bundesrat hat ihr am 8. November 2019 zugestimmt. Damit steigen die staatlichen Zuschüsse für Geringverdiener ab 1. Januar 2020. Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung der Mieten und der Einkommen.

Zahl der Wohngeldempfänger erhöht sich

Ab dem 1. Januar 2022 wird der Zuschuss alle zwei Jahre an eingetretene Miet- und Einkommensentwicklungen angepasst. Außerdem erreicht das Wohngeld künftig mehr Menschen: Anstatt 480.000 Haushalten kommt der Wohnzuschuss ca. 660.000 Haushalten zu gute. Grund ist eine Anpassung der Parameter bei der Wohngeldformel.

Neue Mietstufe für teure Gegenden

Mit der Novelle wird auch eine neue, siebte Mietstufe für besonders teure Gegenden eingeführt. Zudem ist vorgesehen, die Höchstbeträge des Wohngeldes regional gestaffelt anzuheben, um die unterschiedliche Mietentwicklung besser zu berücksichtigen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 5. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt ab 1. Januar 2020 in Kraft.

Stand: 05.12.2019

Top 19Aachener Vertrag

Foto: Fahnen der Europäischen Union, Deutschlands und Frankreichs

© Foto: GettyImages | Michael Kappeler

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt Aachener Vertrag

Der Aachener Vertrag ist ratifiziert: Nachdem er Ende September im Bundestag eine breite Mehrheit erhielt, hat ihn am 8. November 2019 auch der Bundesrat gebilligt. Damit kann der Freundschaftsvertrag zwischen beiden Ländern nun in die Umsetzung gehen.

Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Der Aachener Vertrag ergänzt den Élysée-Vertrag von 1963. Er zielt unter anderem auf eine engere regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit. So sollen Eurodistrikte entstehen, um bilaterale Vorhaben zu erleichtern. Ein gemeinsamer Ausschuss für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit soll Schwierigkeiten der Grenzregionen ermitteln und Lösungsstrategien aufzeigen. Auch das Thema Sprache ist von Bedeutung: Beide Staaten verpflichten sich in Grenzregionen zur Zweisprachigkeit.

Anerkennung von Schulabschlüssen

Im Bereich Kultur und Mobilität versprechen beide Staaten, die gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen zu fördern und integrierte deutsch-französische Studiengänge zu schaffen. Bildungs- und Forschungssysteme sollen miteinander vernetzt werden. Über einen gemeinsamen Bürgerfonds möchten beide Länder Bürgerinitiativen und Städtepartnerschaften noch weiter fördern.

Mehr gegenseitige Konsultationen

Neben einem deutsch-französischen Wirtschaftsraum und einer engeren Zusammenarbeit in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik geht es auch um eine bessere Abstimmung beider Länder auf europäischer Ebene: Vor großen europäischen Treffen sollen Konsultationen auf allen Ebenen stattfinden.

Regelmäßige Treffen

Um die engere Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich zu organisieren, verabreden sich die beiden Regierungen mit dem Vertrag zu jährlichen Treffen. Mindestens einmal im Quartal soll ein Mitglied der Regierung an einer Kabinettssitzung des anderen Staates teilnehmen.

Länder bei der Umsetzung des Vertrages mit einbinden

In einer begleitenden Entschließung bringt der Bundesrat noch einmal deutlich zum Ausdruck, dass die Länder bei der Umsetzung des Aachener Vertrages eine besondere Verantwortung tragen.

Hierzu gehörten insbesondere auch die Verbesserung des grenzüberschreitenden Bahnverkehrs, der Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die stärkere Vernetzung von Bildungs- und Forschungssystemen. Es müsse deshalb sichergestellt werden, dass die Länder bei der Planung und Steuerung dieser Vorhaben gehört werden. Außerdem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Länder einzubinden, sobald die Umsetzung des Aachener Vertrages Auswirkungen auf die Länderhaushalte hat. Die Entschließung geht nun an die Bundesregierung.

Inkrafttreten

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 22. November 2019 in Kraft.

Stand: 18.02.2020

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Top 65Zensusgesetz

Foto: Kugelschreiber mit Aufschrift Zensus

© Foto: dpa / Arno Burgi

  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat stimmt Vermittlungsvorschlag zum Zensusgesetz zu

Nur einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Kompromissvorschlag aus dem Vermittlungsausschuss zur Volkszählung 2021 zugestimmt.

Es schafft die Rechtsgrundlage für die Durchführung der Volkszählung 2021. Geplant sind Bevölkerungszählung, Gebäude- und Wohnungszählung, Haushaltebefragungen auf Stichprobenbasis sowie Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen.

Registergestützte Erhebung

Wie schon der Zensus 2011 ist auch der Zensus 2021 als registergestützte Erhebung konzipiert. Dabei werden in erster Linie bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt und nur dann ergänzende Erhebungen durchgeführt, wenn Verwaltungsdaten für bestimmte Merkmale nicht vorhanden oder aus statistischer Sicht nicht für die Auswertung geeignet sind, heißt es in der Gesetzesbegründung. Neben Übermittlungen behördlicher Daten, insbesondere Melderegisterdaten und bestimmter Datensätze oberster Bundesbehörden, sind auch ergänzende primärstatistische Befragungen der Bevölkerung vorgesehen.

Änderungen im Vermittlungsverfahren

Der Bundesrat hatte im Juni 2019 das Gesetz in den Vermittlungsausschuss überwiesen, um es dort überarbeiten zu lassen. Am 6. November einigten sich die Vertreter von Bund und Ländern auf Änderungen am Gesetz. Diese betrafen vor allem die Kostenaufteilung und die Umsetzung des registergestützten Zensus in der Praxis.

Bundesbeteiligung an den Kosten

So beteiligt sich der Bund mit insgesamt 300 Millionen Euro an den Kosten, die den Ländern für Vorbereitung und Durchführung der Volkszählung entstehen. Der Bundesrat hatte ursprünglich eine Finanzzuweisung von 415 Millionen gefordert - der Bundestag in seinem Beschluss allerdings keine Regelung dazu getroffen.

Steuerfreie Aufwandsentschädigung für Interviewer

Die so genannten Erhebungsbeauftragten erhalten eine steuerfreie Aufwandsentschädigung, die auf Sozialleistungen oder Renten nicht angerechnet wird. Dadurch sollen Behörden leichter Personen rekrutieren können, die Interviews oder Feststellungen zur Gebäudezählung vor Ort durchführen.

Antworten per Brief auch portofrei möglich

Bürgerinnen und Bürger, die ihre Auskünfte nicht online abgeben wollen, können die Erhebungsbögen auch per Brief zurücksenden – sie müssen dafür kein Porto zahlen. Dies soll zur Akzeptanz der Befragung in der Bevölkerung beitragen.

Zusammenarbeit der Behörden präzisiert

Weitere Änderungen betreffen die Zusammenarbeit der Behörden von Bund und Ländern bei Prüfung und Auswertung der gesammelten Daten. So wird das Statistische Bundesamt verpflichtet, den Landesämtern Daten in bestimmter Form zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, die statistischen Bedarfe der jeweiligen Ämter in deren Zuständigkeitsbereich zu decken.

Bestätigung in Bundestag und Bundesrat

Der Bundestag änderte seinen ursprünglichen Gesetzesbeschluss entsprechend der Vermittlungsempfehlung am 7. November. Der Bundesrat stimmte dem geänderten Gesetz am 8. November 2019 zu.

Inkrafttreten

Das Gesetz ist seit dem 3. Dezember 2019 in Kraft.

Stand: 05.12.2019

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Landesinitiativen

Top 22Upskirting

Foto: Zwei Damen laufen mit kurzen Röcken

© Foto: dpa | Jane Barlow

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat: Fotografieren unter den Rock soll strafbar werden

Der Bundesrat möchte das so genannte Upskirting unter Strafe stellen lassen: dabei fotografieren oder filmen Menschen mit unauffälligen Smartphonekameras heimlich unter den Rock oder das Kleid ihrer Opfer - zum Beispiel auf Rolltreppen, Gehwegen oder Treppenhäusern. Die Fotos vom Intimbereich werden dann häufig in den sozialen Medien verbreitet.

Auf Initiative von sechs Ländern beschloss der Bundesrat am 8. November 2019, einen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit dieses Verhaltens in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Strafbarkeitslücke schließen

Bislang sind weder solche unbefugte Aufnahmen noch deren Verbreitung strafbar, wenn sich die Betroffenen im öffentlichen Raum bewegen. Diese Lücke will der Bundesrat mit seinem Entwurf schließen: er schlägt einen eigenen Tatbestand im Abschnitt der Sexualdelikte im Strafgesetzbuch vor. Nach dem neuen § 184 StGB sollen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren möglich sein.

Über die Bundesregierung in den Bundestag

Der Gesetzentwurf wird nun zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Bundesjustizministerin hat eigenen Entwurf angekündigt

Die Bundesjustizministerin hat kürzlich bereits angekündigt, eine Gesetzesänderung zur Strafbarkeit von Upskirting auf den Weg zu bringen.

Stand: 08.11.2019

Top 24Antisemitismus

Foto: Buch Strafrecht mit Richterhammer

© Foto: PantherMedia | Boris Zerwann

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Antisemitische Straftaten stärker ahnden

Mit einer Bundesratsinitiative setzen sich Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen-Anhalt dafür ein, antisemitische Straftaten gezielter und härter ahnden zu können. Am 8. November 2019 stellten sie einen Gesetzesantrag zur Änderung des Strafgesetzbuches im Plenum vor. Er wurde anschließend in die Fachausschüsse überwiesen.

Eigenes Strafzumessungskriterium

Die Länder schlagen vor, antisemitische Motive künftig als eigenes Kriterium strafverschärfend zu berücksichtigen. Bisher werden antisemitische Beweggründe lediglich unter dem Oberbegriff "menschenverachtend" bei der Strafzumessung bewertet.

Attentat von Halle

Einen aktuellen Bezug hat der Gesetzesantrag durch den antisemitisch motivierten Anschlag auf die Synagoge von Halle, bei dem zwei Menschen ihr Leben verloren.

Ausschüsse beraten Mitte November

Rechts- und Innenausschuss beraten Mitte November über den Gesetzesantrag. Sobald sie ihre Empfehlungen an das Plenum erarbeitet haben, kommt die Vorlage wieder auf die Plenartagesordnung - dann zu Abstimmung darüber, ob der Bundesrat den Entwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will.

Stand: 08.11.2019

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Top 25Mietwucher

Foto: Mietvertrag

©  GettyImages l Susanne B

  1. Beschluss
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Beschluss

Bayern fordert härteres Vorgehen gegen Mietwucher

Bayern verlangt ein härteres Vorgehen gegen Mietwucher. Über eine Bundesratsinitiative möchte das Land den derzeit geltenden Bußgeldrahmen verdoppeln: von 50.000 auf 100.000 Euro. Außerdem soll Mietwucher leichter anerkannt werden.

Nicht mehr erforderlich: das Ausnutzen der Zwangslage

Nach der vorgeschlagenen Gesetzesänderung würde es ausreichen, dass die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt und das Angebot an günstigerem Wohnraum gering ist. Bislang müssen Mieter nachweisen, dass sie sich vergeblich um eine günstigere Wohnung bemüht haben und der Vermieter diese Zwangslage ausgenutzt hat. Dieses Ausnutzen ließe sich in der Praxis kaum nachweisen, weshalb die Vorschrift zum Mietwucher faktisch ins Leere liefe, begründet Bayern seinen Gesetzesantrag.

Bußgeldhöhe nicht mehr zeitgemäß

Wegen des anhaltend knappen Wohnungsmarktes müsse der entsprechende Ordnungswidrigkeitstatbestand zugunsten der Mieter geändert werden. Die beabsichtigte Verdoppelung des Bußgeldrahmens hält Bayern angesichts der zum Teil sehr hohen Mieten für angezeigt: 50.000 Euro Bußgeld seien heute nicht mehr zeitgemäß.

Weitere Initiative aus Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein hat hierzu ebenfalls einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht (siehe BR-Drs. 542/19). Beide Initiativen wurden am 8. November 2019 im Plenum vorgestellt und anschließend in die Fachausschüsse überwiesen.

Wie es weitergeht

Rechts-, Wirtschafts- und Wohnungsbauausschuss beraten Mitte November über die Anträge. Sobald die Ausschüsse ihre Empfehlungen an das Plenum erarbeitet haben, kommen die Vorlagen wieder auf die Plenartagesordnung - dann geht es um die mögliche Einbringung der Initiativen beim Bundestag.

Stand: 08.11.2019

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Top 30Gesundheitsdaten

Foto: Abgleich der Activity Tracker Daten

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  1. Beschluss

Beschluss

Hessen, Bremen und Hamburg für besseren Schutz von Gesundheitsdaten

Hessen, Bremen und Hamburg starten im Bundesrat eine Initiative zum Schutz hochsensibler Gesundheitsdaten. Darüber möchte sie die Bundesregierung auffordern, die automatisierte Erhebung der Daten zu Zwecken der Tarifgestaltung in der Krankenversicherung für unzulässig zu erklären.

Digitale Hilfsmittel: Chance und Gefahr

Ein solches Verbot muss nach Ansicht der drei Länder unabhängig von der Einwilligung der versicherten Person gelten. Zwar ermöglichten digitale Hilfsmittel im Gesundheitswesen enorme Chancen, um das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.

Keine Self-Tracking-Tarife für gute Versicherte

Die automatisierte Datenübertragung an die Krankenversicherungen - beispielsweise durch Fitness-Tracker - berge jedoch die Gefahr, dass sich Self-Tracking-Tarife für Versicherungsnehmerinnen und -nehmer mit „guten“ Risiken etablieren. Andere erhielten hingegen weniger günstigere Tarife. Dies widerspreche dem Grundprinzip von Krankenversicherungen, wonach sie Lebensrisiken durch einen Ausgleich im Versichertenkollektiv langfristig übernehmen.

Gefahr der Kommerzialisierung

Außerdem fürchten die Länder, dass die sensiblen Daten kommerzialisiert werden. Die Bundesregierung solle deshalb dafür sorgen, dass Big-Data-Anwendungen im Gesundheitswesen mit den notwendigen rechtlichen und technischen Maßnahmen flankiert werden und so den individuellen Schutz der Versicherten gewährleisten. Die rechtlichen Maßnahmen müssten dabei über den reinen Datenschutz hinausgehen. Bereits im März dieses Jahres habe der Europarat hierzu neue Leitlinien veröffentlicht, unterstreichen sie.

Zum Verfahren

Nach der Vorstellung im Plenum am 8. November 2019 wurde der Entschließungsantrag in die Fachausschüsse überwiesen. Sie beraten Mitte November darüber. Sobald sie ihre Empfehlungen erarbeitet haben, kommt die Initiative erneut ins Plenum - dann zur Beschlussfassung.

Stand: 08.11.2019

Top 32Plastikmüll

Foto: Plastikmüllberg

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  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat für Verbot von Einweg-Plastiktüten

Der Bundesrat setzt sich für ein bundesweites Verbot von Plastiktüten und die Reduzierung von Einwegverpackungen ein. Am 8. November 2019 leitete er der Bundesregierung eine entsprechende Entschließung zu.

Darin fordert er die Bundesregierung auf, die europäische Einweg-Plastik-Richtlinie schnellstmöglich umzusetzen, ein Verbot für das Inverkehrbringen von Einwegtragetaschen aus Kunststoff vorzusehen und zudem die Ausweitung auf weitere Einwegerzeugnisse zu prüfen.

Müllberge und Mikroplastik

Zur Begründung verweist der Bundesrat darauf, dass trotz freiwilliger Abgabeentgelte im Handel die Zahlen nach wie vor hoch seien: über 2 Milliarden Plastiktüten wurden 2018 in Deutschland verbraucht - pro Kopf 24 Stück. Die meisten Tüten würden nicht fachgerecht recycelt, sondern landeten in der Verbrennungsanlage oder in der Natur, wo sie langsam zu schädlichem Mikroplastik zerfallen. Inzwischen gebe es aber eine Reihe von Alternativen für Kunststofftüten, so dass der Handel umsteigen könnte.

Händler in die Pflicht nehmen

Der Bundesrat möchte zudem die Produktverantwortung für Coffee-to-go-Becher und Imbissschalen beim Außer-Haus-Verzehr ausweiten: Da diese häufig nicht fachgerecht in der Gelben Tonne, sondern einfach im nächstgelegenen Abfalleimer landen, sollten Unternehmen für die Entsorgung im öffentlichen Raum ein angemessenes Entgelt an die Kommunen zahlen.

Verzicht auf Plastik bei Postwurfsendungen

Unnötig sei auch die Verwendung von Plastikhüllen für Postwurfsendungen, über die sich viele Bürgerinnen und Bürger ärgern - sie landen meist direkt in der Altpapiertonne. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, mit den Interessenvertretungen der Post- und Logistikunternehmen eine freiwillige Vereinbarung abzuschließen, um auf Plastik-Versandtaschen zu verzichten.

Mehrwegquote bei Getränken erhöhen

Der Bundesrat kritisiert außerdem, dass der Anteil an Mehrwegflaschen kontinuierlich sinkt - derzeit liegt er nur bei 42 statt der eigentlich im Verpackungsgesetz vorgesehenen 70 Prozent. Die Bundesregierung solle daher weitere Maßnahmen prüfen, um diesem Trend entgegenzuwirken.

Erster Schritt der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat am 6. November 2019 einen Gesetzentwurf zum Verbot von leichten Plastiktüten auf den Weg gebracht. Hiermit wird sich der Bundesrat in einigen Wochen befassen. Er kann dazu Stellung nehmen, bevor der Bundestag entscheidet. Die Entschließung des Bundesrates wiederum liegt jetzt bei der Bundesregierung.

Stand: 08.11.2019

Top 33Polymere

Foto: Waschmittel wird in einem Dosierungsbecher gefüllt über einer Waschmaschine

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  1. Beschluss

Beschluss

Abgesetzt: Hessische Initiative gegen flüssiges Plastik

Eine Initiative aus Hessen gegen den Einsatz von gelöstem und flüssigem Plastik in Waschmitteln und Kosmetika wurde am 8. November 2019 kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Auf Antrag eines Landes könnte sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf die Agenda genommen werden.

EU sollte tätig werden

Mit dem Entschließungsantrag möchte Hessen die Bundesregierung auffordern, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die gesetzlichen Regelungen für die Verwendung von schwer abbaubaren Polymeren verschärft werden. Bislang klammere das europäische Chemikalienrecht sie gänzlich aus, heißt es zur Begründung.

Nationale Industrie in die Pflicht nehmen

Darüber hinaus solle die Bundesregierung auch auf nationaler Ebene dafür sorgen, dass die Industrie solche Polymere Wasch- und Reinigungsmitteln nicht mehr bewusst zusetzt. Die Umweltgefährdung durch diese Stoffe sei zu groß. Sie müssten in der politischen Diskussion um die zunehmende Umweltverschmutzung durch Mikroplastik deshalb endlich berücksichtigt werden, unterstreicht Hessen seine Forderungen.

Stand: 08.11.2019

Top 34E-Scooter

Foto: E-Scooter und E-Bikes

© Foto: PantherMedia | skynextphoto

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert Verbot von Einweg-Elektro-Scootern

Der Bundesrat möchte, dass E-Scooter nur dann zugelassen werden, wenn ihr Akku austauschbar ist. In einer am 8. November 2019 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, die Vorschriften für Elektrokleinstfahrzeuge entsprechend zu ändern.

Nicht im Interesse von Abfallvermeidung und Energieeffizienz

Ein E-Scooter mit einem kaputten und nicht austauschbaren Akku sei sofort nicht mehr nutzbar und müsse entsorgt werden, erklärt der Bundesrat. Das sei mit den Grundsätzen der Abfallvermeidung, Ressourceneffizienz und Energiesparsamkeit nicht zu vereinbaren und läge auch nicht im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Entscheidung liegt bei der Bundesregierung

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 08.11.2019

Top 35Erneuerbare Energien

Foto: Erzeugung von Erneuerbaren Energien durch Solarzellen und Windräder

© Foto: GettyImages | LIULIMING

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert neue Impulse für die Erneuerbaren Energien

Der Bundesrat fordert umgehend Maßnahmen, um die Erneuerbaren Energien weiter auszubauen. Ansonsten könnten die klimapolitischen Ziele nicht erreicht werden, heißt es in einer Entschließung, die er am 8. November 2019 gefasst hat.

Schnellere Genehmigungsverfahren

Konkreten Handlungsbedarf sieht der Bundesrat bei den Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen: Sie müssten schneller und einfacher werden. Außerdem verlangt er, die Netzausbaugebiete abzuschaffen, da sie den Ausbau der Windenergie behinderten.

Verunsicherung der Branche beenden

Die Länder verweisen in ihrer Initiative auf die derzeit bestehende Verunsicherung in der Windenergiebranche: So würden sowohl in der Industrie als auch im ländlichen Bereich Arbeitsplätze abgebaut. Es sei deshalb unbedingt erforderlich, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Einbruch bei den Erneuerbaren Energien zu beenden.

Abschaffung der Deckelung bei Photovoltaik

Außerdem fordern sie, dass die Deckelung des Ausbaus der Erneuerbaren im Photovoltaikbereich beendet wird. Hierzu hat der Bundesrat am 11. Oktober 2019 einen eigenen Gesetzentwurf beschlossen und in den Bundestag eingebracht (BR-Drs. 426/19 (B)).

Entscheidung liegt bei der Bundesregierung

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 08.11.2019

Top 59Milieuschutz

Foto: Altbauwohnungen

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  1. Beschluss

Beschluss

Stadtstaaten möchten Milieuschutz stärken

Hamburg, Bremen und Berlin möchten den Milieuschutz stärken, um bezahlbaren Mietwohnungsraum zu sichern. In einem Gesetzesantrag fordern die drei Stadtstaaten deshalb, eine Ausnahmereglung im Baurecht zu streichen: Sie ermöglicht es, Mietwohnungen in Eigentum umzuwandeln, wenn sie in einer Zeitspanne von sieben Jahren nur an Mieter verkauft werden.

Ausnahmeregel kommt sehr häufig zur Anwendung

In der Praxis komme diese Regelung sehr häufig zur Anwendung, erklären die Antragsteller. So werde die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Hamburg überwiegend über diese Ausnahme genehmigt. Auch in Berlin sei das in 90 Prozent der Umwandlungen der Fall.

Faktisch: Milieuschutz wird ausgeschaltet

Faktisch könnten sich die Mieter die Wohnungen jedoch häufig nicht leisten, weshalb die Eigentümer die Schutzfrist für Mieter verstreichen lassen und anschließend am Markt anbieten. Der neue Eigentümer würde dann häufig Eigenbedarf anmelden oder die Mietpreise nach einer Modernisierung erhöhen. Auf diese Weise sei der Milieuschutz ausgeschaltet, begründen die drei Länder ihren Vorstoß.

Zum Verfahren

Der Gesetzesantrag wurde am 8. November 2019 im Bundesrat vorgestellt. Anschließend ging er in den Wohnungsbau-, den Innen- und den Wirtschaftsausschuss - sie beraten Mitte November. Sobald sie ihre Empfehlungen abgeschlossen haben, kommt die Initiative erneut ins Plenum - dann zur Beschlussfassung.

Stand: 08.11.2019

Top 61Geburtshilfe

Foto: Geburtshelferin Hand in Hand mit einer Schwangeren

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Mehrere Länder möchten Geburtshilfe stärken

Rheinland-Pfalz, Bremen, Hamburg, Hessen und Thüringen setzen sich für Verbesserungen in der Geburtshilfe ein. Über eine Entschließung möchten sie die Bundesregierung auffordern, die Arbeitsbedingungen und Personalausstattung über ein Geburtshilfestärkungsgesetz zu verbessern.

Bessere Bezahlung und Arbeitsbedingungen

Die gesetzlichen Regelungen sollen nach Ansicht der Länder insbesondere die Finanzierung der Hebammenversorgung verbessern: Die in der Pflege geplante Refinanzierung müsse auch für Hebammenstellen im Kreißsaal gelten. Gleiches gelte für die beabsichtigte Einführung von Pflegebudgets. Außerdem sollten Hebammen in die für die Pflege geplante Tarifsteigerung eingebunden werden. Darüber hinaus fordern die Antragsteller, den Personalschlüssel zu verbessern, um die Arbeitsbedingungen für Hebammen wieder attraktiver zu machen.

Geburtshilfe vor großen Schwierigkeiten

Zur Begründung ihrer Initiative verweisen sie auf die gegenwärtigen Schwierigkeiten in der Hebammenversorgung: Trotz steigender Geburtenzahlen seien in der Vergangenheit vermehrt Geburtshilfen geschlossen worden. Fast jedes zweite Krankenhaus habe Schwierigkeiten, offene Hebammenstellen zu besetzen. Außerdem gebe es zu wenige Hebammen-Planstellen. Infolgedessen würden immer mehr Gebärende zeitgleich von einer einzelnen Hebamme betreut. Eine noch weitere Reduzierung der klinischen Geburtshilfe gefährde die flächendeckende Versorgung, warnen die Länder.

Zum Verfahren

Der Entschließungsantrag wurde am 8. November 2019 im Plenum vorgestellt und anschließend in die Ausschüsse überwiesen. Sie beraten Mitte November. Sobald sie ihre Empfehlungen erarbeitet haben, kommt die Initiative erneut ins Plenum - dann zur Beschlussfassung.

Stand: 08.11.2019

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Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 45aBundes-Klimaschutzgesetz

Foto: Weltkugel in zwei Händen

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  1. Beschluss
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Beschluss

Bundes-Klimaschutzgesetz: Länder fordern grundlegendere Reformen

Der Bundesrat hat am 8. November 2019 zum Entwurf für ein Bundes-Klimaschutzgesetz Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung erstmals ein konkretes Ziel zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes verankert: Bis 2030 soll er um mindestens 55 Prozent sinken.

Abgabensystem im Energiebereich grundlegend überarbeiten

Die Länder warnen allgemein davor, dass die zügige Umsetzung der hierfür beabsichtigen Maßnahmen wie CO2-Bepreisung, Erhöhung der Flugabgabe und steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung nicht dazu führen darf, dass grundlegende Reformen zurückgestellt werden. Das bestehende System von Steuern und Abgaben im Energiebereich werde den heutigen Anforderungen durch Energiewende und Klimaschutz nicht mehr gerecht. An die Bundesregierung appellieren die Länder deshalb, das System umfassend zu überarbeiten.

Höherer Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor

In ihrer Stellungnahme unterstreichen die Länder, dass gerade im Verkehrssektor ein größerer Anteil erneuerbarer Energien erreicht werden muss. Hierfür müsse die Entwicklung marktreifer Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellen-Antrieb weiter forciert sowie der Aufbau einer Wasserstoff-Tankstellen-Infrastruktur in Deutschland gefördert werden. Eine kurzfristige Lösung zur Reduktion des Treibhausgasaustoßes sieht der Bundesrat in der Nutzung von Biogas als Treibstoff. So könnten mit Methangas betriebene Lkw einen klimafreundlichen Güterverkehr ermöglichen.

Finanzielle Auswirkungen des Klimapakets klären

Deutliche Kritik übt der Bundesrat daran, dass sich der Bund über die finanziellen Auswirkungen der geplanten Klimaschutzmaßnahmen nicht mit Ländern und Gemeinden verständigt hat. Faktisch erhalte der Bund erhebliche Mehreinnahmen, während auf die Länder und Gemeinden ausschließlich finanzielle Mehrbelastungen zukämen, betont er. Er erwarte deshalb, dass die finanziellen Auswirkungen zwischen Bund und Ländern geklärt werden, bevor das erste Gesetz des Klimapakets verabschiedet ist. Die Bundesregierung solle hierfür zeitnah Gespräche mit Bund, Ländern und Gemeinden aufnehmen. Darüber hinaus fordert der Bundesrat mehr Mitsprache durch die Länder bei der näheren Ausgestaltung des Gesetzes.

Geplant sind: Emissionsbudgets für die Sektoren

Damit die Bundesrepublik ihr Klimaziel nicht erneut verfehlt, definiert das Bundes-Klimaschutzgesetz neben dem Gesamtreduktionsziel auch, wieviel CO 2 jeder einzelne Sektor bis 2030 noch ausstoßen darf. Für die Jahre ab 2030 sollen die zulässigen Emissionswerte dann per Rechtsverordnung festgelegt werden.

Unabhängiger Expertenrat begleitet Datenerhebung

Das Bundesumweltamt erhält den Auftrag, die genauen Emissionsdaten in den einzelnen Bereichen wie Energiewirtschaft oder Verkehr jährlich zu ermitteln. Veröffentlicht werden sie im März des Folgejahres. Ein unabhängiger Expertenrat begleitet die Erhebung.

Sparziel nicht erreicht: Sofortprogramm

Erfüllt ein Sektor seine gesetzlich vorgegebenen Ziele nicht, muss das zuständige Bundesministerium der Bundesregierung innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen. Bevor die Bundesregierung über die darin vorgeschlagenen Maßnahmen entscheidet, werden sie vom Expertenrat geprüft. Zulässig ist in diesem Zusammenhang auch, die Emissionsdaten sektorübergreifend zu verrechnen.

In eigener Sache

Außerdem bestimmt der Gesetzentwurf, dass die Bundesverwaltung ab 2030 klimaneutral organisiert ist.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie sie einschließlich ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiter. Dort wurde der Gesetzentwurf bereits am 25. Oktober 2019 in erster Lesung beraten.

Stand: 08.11.2019

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Top 45bCO2-Preis

Foto: Ausstoß von Treibhausgasen

© Foto: dpa | Patrick Pleul

  1. Beschluss

Beschluss

CO2-Bepreisung: Bundesrat sieht Korrekturbedarf

Angesichts der von der Bundesregierung geplanten CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr warnt der Bundesrat vor wachsender Bürokratie. Der damit verbundene zusätzliche Aufwand der Unternehmen könne ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen. Die Regeln sollten deshalb vereinfach werden.

Doppelbelastungen vermeiden

Außerdem fordert der Bundesrat, Doppelbelastungen für Unternehmen zu vermeiden. Anlagen, die dem europäischen Emissionshandel unterliegen, seien deshalb vom nationalen CO2-Preis auszunehmen.

Sichergestellt werden muss nach Ansicht der Länder auch, dass die Kosten aus dem Erwerb der Zertifikate nicht durch höhere Brennstoffpreise undifferenziert an alle Abnehmer weitergegeben werden.

Grundlegende Reform erforderlich

Darüber hinaus bekräftigen die Länder ihre Forderung nach einer Reform der Energiesteuern, -umlagen und -abgaben. Um die Klimaschutzziele besser zu erreichen, müsse das derzeitige System grundlegend überarbeitet werden (siehe auch TOP 45 a).

Belastungen für die Länder berücksichtigen

Ähnlich wie in ihrer Stellungnahme zum Bundes-Klimaschutzgesetz kritisieren die Länder erneut, dass die finanziellen Auswirkungen des Klimaschutzpakets auf die Länder und Gemeinden nicht berücksichtigt wurden. Sie wiederholen ihre Forderung, dass die Bundesregierung zeitnah Gespräche aufnimmt, um die Verteilung der Mehr- und Mindereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zu klären.

Das ist im Gesetzentwurf vorgesehen

Das geplante Brennstoffemissionshandelsgesetz der Bundesregierung verpflichtet Unternehmen, die mit Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Benzin, Kohle und Diesel handeln, für den Treibhausgas-Ausstoß, den ihre Produkte verursachen, ab 2021 ein Zertifikat zu erwerben: Hierfür zahlen sie den CO2-Preis.

CO2-Preis auf Verschmutzung

Er startet mit zehn Euro pro Tonne. Bis 2025 steigt der Preis stufenweise auf 35 Euro an. Ab 2026 müssen die Verschmutzungsrechte ersteigert werden. Der Preis bildet sich dann am Markt. Es soll einen Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 35 Euro und einem Höchstpreis von 60 Euro geben.

Begrenzte Gesamtmenge

Die Gesamtmenge der Zertifikate wird entsprechend den Klimazielen begrenzt. Maßgeblich sind die Emissionen, die laut EU-Lastenteilung für die jeweiligen Sektoren in dem Jahr in Deutschland noch erlaubt sind.

Nationales und europäisches System stehen nebeneinander

Das neue nationale Emissionshandelssystem steht neben dem europäischen Emissionshandelssystem. Es soll Anreize setzen, auf klimaschonende Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität umzusteigen, mehr Energie zu sparen und erneuerbare Energie zu nutzen.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie sie einschließlich ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiter. Parallel zum Bundesrat hat auch der Bundestag den Gesetzentwurf am 8. November 2019 in erster Lesung beraten.

Stand: 08.11.2019

Top 45cSteuerrecht für Klimaschutz

Foto: Collage Klimaschutzprgramm

© Foto: dpa | metadata mapper

  1. Beschluss

Beschluss

Klimaschutzmaßnahmen: Länder warnen vor Einnahmeausfällen

Der Bundesrat hat sich am 8. November 2019 zu den steuerrechtlichen Maßnahmen geäußert, die die Bundesregierung im Zuge ihres Klimaschutzpakets beschlossen hat. Dabei richtete er den Blick vor allem auf die Steuerausfälle, die mit den geplanten Steuerförderungen für Pendlerpauschale, Gebäudesanierung etc. verbunden sind.

Hohe Einnahmeausfälle und zusätzliche Belastungen

Von den insgesamt 1,325 Milliarden Euro entfällt laut Gesetzentwurf rund die Hälfte auf Länder und Kommunen. Wie die entstehenden Einnahmeausfälle zu kompensierend sind, sei bislang nicht geregelt, kritisiert der Bundesrat. Zugleich verweist er auf die zusätzlichen Belastungen, die auf die Länder durch die Wohngelderhöhung und die stärkere Förderung der Elektromobilität zukommen. Der Bund erhalte hingehen erhebliche Einnahmen, die vor allem durch die CO2-Bepreisung und die erhöhte Luftverkehrsteuer generiert werden.

Bund muss kompensieren

Vor diesem Hintergrund müsse in das Gesetz unbedingt eine Regelung aufgenommen werden, die die Einnahmeausfälle der Länder und Kommunen vollständig kompensiert. Nach Ansicht des Bundesrates soll der Ausgleich über einen erhöhten Umsatzsteueranteil der Länder sichergestellt werden.

Mehr Unterstützung im ÖPNV gefordert

Handlungsbedarf sieht der Bundesrat auch bei der Beteiligung des Bundes an den Kosten für ÖPNV und SPNV. Im Klimaschutzprogramm 2030 seien in diesem Bereich erhebliche Anstrengungen vorgesehen. Die derzeit zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel reichten für die erforderlichen Verbesserungsmaßnahmen nicht aus. Der Bundesrat erwarte deshalb, dass die Mittel deutlich angehoben werden. Auch bei der Umsetzung der geplanten Mobilitätsprämie fordern die Länder mehr Unterstützung durch den Bund.

Die geplanten Maßnahmen im Einzelnen

Als Teil des Klimaschutzprogramms 2030 soll die Pendlerpauschale laut Regierungsentwurf ab 2021 um 5 Cent auf 35 Cent pro Kilometer steigen. Geringverdiener, die keine Einkommenssteuer zahlen, sollen die Mobilitätsprämie erhalten. Sie beträgt 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale. Beide Begünstigungen gelten bis zum 31. Dezember 2026.

Billiger bahnfahren

Das Bahnfahren soll durch günstigere Bahntickets attraktiver werden. Hierfür wird der Mehrwertsteuersatz für Fahrkarten im Fernverkehr dauerhaft von 19 auf 7 Prozent herabgesetzt.

Förderung energetischer Gebäudesanierung

Eine weitere Entlastung betrifft Wohneigentümer: Entscheiden sie sich für energetische Sanierungsmaßnahmen, dann können sie für die Aufwendungen bis Ende 2020 einen 20 prozentigen Abzug von der Steuerschuld geltend machen. Abzugsfähig sind zum Beispiel der Einbau klimafreundlicher Heizungen, moderner Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden.

Kommunen sollen von Windparks profitieren

Ebenfalls Teil des Maßnahmenpakets ist die Möglichkeit für Kommunen, bei der Grundsteuer einen besonderen Hebesatz auf Sondergebiete für Windenergieanlagen festzulegen. Durch die Maßnahme sollen Kommunen stärker von den Erträgen profitieren. Die Bundesregierung hofft so auf mehr Akzeptanz für Windkraftprojekte.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie sie einschließlich ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiter. Dort wurde der Gesetzentwurf bereits am 25. Oktober 2019 in erster Lesung beraten

Stand: 08.11.2019

Top 45dFlugsteuer

Foto: Flugzeug über den Wolken

© Foto: PantherMedia | peshkova

  1. Beschluss

Beschluss

Luftverkehrsteuer: Bundesrat fordert europäische Lösung

Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit der geplanten Anhebung der Luftverkehrsteuer einen Anreiz schaffen will, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu verringern. In seiner Stellungnahme vom 8. November 2019 zu dem entsprechenden Gesetzentwurf hebt er jedoch hervor, dass ein globaler Wirtschaftsbereich wie der Luftverkehr auch eine globale Vereinbarung braucht.

Wettbewerbsverzerrungen in Europa verhindern

Er fordert die Bundesregierung deshalb auf, sich für eine EU-weit einheitliche Besteuerung des Luftverkehrs einzusetzen, um Wettbewerbsverzerrungen auszuschließen. Außerdem spricht er sich dafür aus, nachhaltige Fluggeräte von der Luftverkehrsteuer auszunehmen, um eine Lenkungswirkung zu erzielen.

Finanzielle Auswirkungen des Klimapakets klären

Darüber hinaus richtet der Bundesrat den Blick erneut auf die finanziellen Auswirkungen des Klimaschutzpakets: Danach müssten Länder und Gemeinden vor allem mit Mehrbelastungen rechnen, wohingegen auf den Bund erhebliche Mehreinnahmen zukämen. Die Verteilung der Mehr- und Mindereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden müssten deshalb geklärt werden, bevor das erste Gesetz aus dem Klimaschutzpaket verabschiedet sei.

Flüge bis zu 17 Euro teurer

Laut Regierungsentwurf soll die Luftverkehrsteuer für innereuropäische Ziele um 5,53 Euro auf 13,03 Euro steigen. Für mittlere Distanzen bis 6.000 Kilometer ist eine Erhöhung um 9,58 Euro auf 33,01 Euro vorgesehen. Bei Fernstrecken sind künftig 59,43 Euro fällig. Das wären 17,25 Euro mehr als bislang.

Anhebung bereits zum 1. April 2020

Die derzeit geltenden Steuersätze sollen bereits zum 1. April 2020 erhöht werden. Im kommenden Jahr rechnet die Bundesregierung deshalb mit Mehreinnahmen von 470 Millionen Euro. Sie sollen auch zur Finanzierung des Klimaschutzprogramms 2030 herangezogen werden.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde an die Bundesregierung gesandt. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie sie einschließlich ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiter. Dort wurde der Gesetzentwurf bereits am 25. Oktober 2019 in erster Lesung beraten.

Stand: 08.11.2019

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