BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 983. Sitzung am 29.11.2019

Bundesrat gibt grünes Licht für 30 Gesetze

Bundesrat gibt grünes Licht für 30 Gesetze

30 Gesetze aus dem Bundestag billigte der Bundesrat in seiner Sitzung am 29. November 2019 - sie können nun wie geplant in Kraft treten. Aufgehalten wurde allerdings der steuerrechtliche Teil des Klimapakets: Die Länder überwiesen ihn einstimmig zur grundlegenden Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss.

Das Bundes-Klimaschutzgesetz, das Brennstoffemissionshandelsgesetz und das Luftverkehrsteuergesetz passierten den Bundesrat dagegen ohne Beanstandungen.

Angehörigenentlastung, Jahressteuergesetz, Solidaritätszuschlag

Ebenso weitere wichtige Vorhaben der Regierungskoalition: die Angehörigen-Entlastung vom so genannten Elternunterhalt, die Reform des Sozialen Entschädigungsrecht im neuen Sozialgesetzbuch XIV, die Förderung der Elektromobilität im "Jahressteuergesetz" und die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags.

Mindestvergütung für Azubis, Moped mit 15

In Kraft treten können außerdem Gesetze zur Reform der beruflichen Bildung, Modernisierung des Strafverfahrens, Digitalen Versorgung, Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten für Flüchtlinge, Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie und der EU-Aktionärsrechterichtlinie sowie Änderungen im Straßenverkehrsrecht.

Schutz für Politiker

Der Bundesrat beschloss, vier eigene Initiativen beim Bundestag einzubringen: Vorschläge zum besseren Schutz von Politikern vor Bedrohungen im Internet, zur gezielteren Ahndung antisemitischer Straftaten, Bekämpfung von Mietwucher und zum beschleunigten Bau von Flüchtlingsunterkünften.

Gesundheitsdaten sichern

Handlungsbedarf sieht er auch bei der Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung, dem Schutz von Gesundheitsdaten, der Stärkung der medizinischen Rehabilitation und hochwertigen flächendeckenden Krankenhausversorgung sowie bei der Geburtshilfe. Hierzu beschloss er jeweils Entschließungen, die sich an die Bundesregierung richten.

Kinderschutz und Silvesterfeuerwerk

Neu vorgestellt wurden Landesanträge zum Kinderschutz, zum Online-Register im Gesellschaftsrecht, vereinfachten Bauen im Außenbereich, Verbot von Silvester-Feuerwerk sowie zu Verbesserungen für Windkraftprojekte.

Stellungnahme zu Regierungsentwürfen

Keine Einwendungen hat der Bundesrat gegen Regierungspläne zur Entlastung für Betriebsrenten von der so genannten Doppelverbeitragung, Nachbesserungen an der Mietpreisbremse und Wiedereinführung des Meistertitels für bestimmte Handwerksberufe. Ausführlich nahmen die Länder Stellung zu Entwürfen für einen fairen Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Verteilung der Maklerkosten bei Immobilienverkäufen.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Nächste Sitzung am 20. Dezember

Die letzte Sitzung in diesem Jahr ist für den 20. Dezember terminiert. Dann geht es unter anderem um das Masernschutzgesetz, die PTA-Reform und den Bundeshaushalt 2020.

Personalien

Top 65Europakammerwahl

Foto: Ministerin Katrin Lange

Ministerin Katrin Lange

© Foto: dpa| Soeren Stache

  1. Beschluss

Beschluss

Katrin Lange ist neue Vorsitzende der Europakammer

Einstimmig wählte der Bundesrat am 29. November 2019 Ministerin Katrin Lange zur neuen Vorsitzenden seiner Europakammer. Die SPD-Politikerin ist seit dem 20. November 2019 Finanzministerin Brandenburgs.

Vorsitz liegt bei Brandenburg

Traditionell stellt das Land der aktuellen Bundesratspräsidentschaft den Vorsitz der Europakammer. Die Neuwahl war notwendig, weil der bisherige Vorsitzende Stefan Ludwig der neuen Brandenburger Landesregierung nicht mehr angehört.

Stellvertretende Vorsitzende bleiben wie bisher Ministerin Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig-Holstein) und Minister Rainer Robra (Sachsen-Anhalt).

Für Eilfälle

Die Wahl erfolgt gemäß § 45c der Geschäftsordnung des Bundesrates. Die Europakammer kann stellvertretend für den Bundesrat Entscheidungen treffen, wenn in Angelegenheiten der Europäischen Union eine schnelle Reaktion erforderlich ist. Nähere Informationen unter www.bundesrat.de/europakammer

Stand: 29.11.2019

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 2Elternunterhalt

Foto: Eine jüngere und eine ältere Hand

©  PantherMedia l Andriy Popov

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt Angehörigen-Entlastung zu

Die finanzielle Entlastung für unterhaltsverpflichtete Angehörige von Pflegebedürftigen kommt: Am 29. November 2019 stimmte der Bundesrat dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zu, das der Bundestag am 7. November verabschiedet hatte.

Unterhaltspflicht erst ab 100 000 Euro Jahreseinkommen

Sozialhilfeträger dürfen künftig auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern erst dann zurückgreifen, wenn deren Bruttoeinkommen 100 000 Euro übersteigt. Umgekehrt gilt dies auch für Eltern von volljährigen pflegebedürftigen Kindern. Der Nachranggrundsatz der Sozialhilfe wird damit eingeschränkt.

Vermutungsregel zur Bürokratieentlastung

Das Gesetz enthält eine Vermutungsregel: Nur in Ausnahmefällen, in denen die Behörden ein Einkommen über der Schwelle vermutet, müssen Betroffene ihr Einkommen offenlegen - dies soll Bürger und Verwaltung entlasten.

Unterstützung für Ältere, Entlastung für Jüngere

Bisherige Rechtslage: Wenn Pflegebedürftige die Kosten nicht selbst aufbringen können, werden in der Regel ihre erwachsenen Angehörigen zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Um die jüngere Generation zu entlasten, hat der Bundestag die Einkommensgrenze eingeführt - so wie sie bereits jetzt für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gilt.

Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen

Profitieren werden auch Menschen, deren Angehörige aufgrund einer Behinderung Anspruch auf Eingliederungshilfe haben - zum Beispiel für Gebärdendolmetschung oder für den Umbau einer barrierefreien Wohnung.

Das Gesetz enthält zudem weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderung: so erhalten sie intensivere Teilhabeberatung und ein Budget für Ausbildung, um leichter eine reguläre Berufsbildung antreten zu können.

Kostenfolgen darlegen

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Kosten und Folgekosten, die Ländern und Kommunen durch das Gesetz entstehen, auf einer realistischen Datengrundlage darzulegen. Eine Vertreterin der Bundesregierung hatte im Plenum bereits durch eine Protokollerklärung angekündigt, sich dazu mit den Ländern ins Benehmen zu setzen.

Inkrafttreten

Das Gesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Stand: 12.12.2019

Video

Top 4Jahressteuergesetz

Foto: Ordner mit Aufschrift Steuerrecht

© Foto: PantherMedia | Boris Zerwann

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt Jahressteuergesetz zu

Der Bundesrat hat am 29. November 2019 zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zugestimmt, die der Bundestag am 7. November verabschiedet hatte. Sie dienen der Anpassung an EU-Recht, der Digitalisierung und Verfahrensvereinfachung. Wesentliche Maßnahmen treten am 18. Dezember 2019 bzw. am 1. Januar 2020 in Kraft.

Schwerpunkt: E-Mobilität

Einen Schwerpunkt bilden Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität, zur verstärkten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie des Fahrradverkehrs. Bundesregierung und Bundestag versprechen sich davon einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Umweltverträglichkeit des Personen- und Güterverkehrs sowie zur Reduzierung der CO2-Emissionen.

Förderung von E-Dienstwagen und Jobtickets

Neben einer Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge sieht das Gesetz vor, die Dienstwagenbesteuerung für Elektro- oder Hybridfahrzeuge weiterhin nur mit 0,5 Prozent des Listenpreises zu bewerten. Das kostenfreie Aufladen eines Elektromobils beim Arbeitgeber bleibt bis 2030 steuerfrei, ebenso die private Nutzung von betrieblichen Fahrrädern. Für Pendler relevant: das Jobticket wird künftig pauschal mit 25 Prozent besteuert und nicht mehr auf die Entfernungspauschale angerechnet.

E-Books und Tampons künftig günstiger

Für E-Books, E-Paper und Monats-Hygieneartikel gilt künftig ein ermäßigter Umsatzsteuersatz. Die steuerfreien Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen und Weiterbildungen steigen, ebenso der Pauschbetrag für Berufskraftfahrer. Die Bagatellgrenze für die Umsatzsteuerbefreiung bei Ausfuhr z.B. in die Schweiz wird auf 50 Euro festgesetzt. Die Wohnungsbauprämie steigt von derzeit 512 auf 700 Euro für Alleinstehende und 1400 Euro für Verheiratete.

Einige Forderungen des Bundesrates umgesetzt

Der Bundesrat hatte im September 2019 sehr umfangreich Stellung genommen. Einige Forderungen hat der Bundestag in seinem Beschluss vom 7. November 2019 aufgegriffen.

Mehr Unterstützung für das Ehrenamt

In einer begleitenden Entschließung schlägt der Bundesrat weitere Maßnahmen vor, die unter anderem steuerliche Verbesserungen für ehrenamtliches Engagement und das Konzept "Wohnen für Hilfe" vorsehen. Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Stand: 17.12.2019

Top 6Solidaritätszuschlag

Foto: Gehaltszettel mit Ausschnitt Silidaritätszuschlag

© Foto: dpa | Roland Weihrauch

  1. Beschluss

Beschluss

Soli wird größtenteils abgeschafft

Der Großteil aller Steuerzahler muss den Solidaritätszuschlag ab 2021 nicht mehr zahlen. Der Bundesrat hat den entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages am 29. November 2019 gebilligt.

Bis 61.717 Euro Jahreseinkommen: Kein Soli mehr

Er hebt die Freigrenze für den Zuschlag von aktuell 972 Euro auf 16.956 Euro an. Bis zu einem versteuernden Einkommen von 61.717 Euro ist dadurch zukünftig kein Soli mehr fällig. Davon profitieren rund 90 Prozent der Steuerzahler.

Kontinuierlicher Anstieg

Auf die deutlich ausgedehnte Freigrenze folgt die so genannte Milderungszone: Um einen Belastungssprung zu vermeiden, wird der Soli hier kontinuierlich bis zum vollen Steuerbetrag erhoben. Die Milderungszone gilt bis zu einer zu versteuernden Einkommensgrenze von 96.409 Euro. Davon profitieren rund 6,5 Prozent der Steuerzahler. Lediglich die verbleibenden 3,5 Prozent müssen als Topverdiener weiterhin den vollen Satz zahlen. Er beträgt 5,5 Prozent der Körper- oder Einkommenssteuer.

Inkrafttreten

Das Gesetz tritt am 13. Dezember 2019 in Kraft.

Stand: 12.12.2019

Top 7Geldwäscherichtlinie

Foto:  Geldscheine in Waschmaschine

© PantherMedia | Sirozha

  1. Beschluss

Beschluss

Grünes Licht für neue Geldwäschevorschriften

Strengere Meldevorschriften für Immobilienmakler, Notare, Goldhändler und Auktionshäuser sollen den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung verbessern. Der Bundesrat hat am 29. November 2019 den vom Bundestag beschlossene Regelungen zur Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie zugestimmt.

Erweiterte Verdachtsmeldungen

Sie verpflichten Makler und Notare bei Mietverträgen ab einer Monatsmiete von 10.000 Euro zu einer Meldung wegen des Verdachts auf Geldwäsche. Im Handel mit Edelmetallen sinkt die Grenze für Verdachtsmeldungen von 10.000 auf 2.000 Euro. Außerdem weitet das Gesetz die Meldepflichten für Kunsthändler auf Vermittler, Lageristen und Auktionshäuser aus.

Transparenzregister wird öffentlich einsehbar

Änderungen gibt es auch beim Transparenzregister zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung: Es ist künftig öffentlich einsehbar. Bei Unstimmigkeiten im Register gilt eine Meldepflicht. Vereinheitlicht werden zudem die Sorgfaltspflichten bei Hochrisikoländern.

Ergänzung des Bundestages betrifft auch Apple Pay

Auf Betreiben des Bundestages verpflichtet das Gesetz darüber hinaus große Digitalunternehmen, Zahlungsdiensten den Zugang zur NFC-Schnittstelle zu ermöglichen. Davon betroffen ist auch das Geschäftsmodell Apple Pay.

Bundesregierung soll nachsteuern

In einer begleitenden Entschließung bringt der Bundesrat sein Bedauern darüber zum Ausdruck, dass der Bundestag eine Reihe der Empfehlungen des Bundesrates aus dem ersten Durchgang nicht aufgegriffen hat. Viele von ihnen gingen auf die praktischen Erfahrungen der Länder bei der Bekämpfung von Geldwäsche zurück, unterstreicht der Bundesrat. Die Bundesregierung bittet er deshalb, bei nächster Gelegenheit in zahlreichen Punkten nachzusteuern. Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Fristen gibt es dafür nicht.

Inkrafttreten

Das Gesetz tritt überwiegend zum 1. Januar 2020 in Kraft.

Stand: 19.12.2019

Top 12Digitale Versorgung

Foto: Stetoskop neben einem Laptop

© Foto: dpa | Patrick Pleul

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Digitale-Versorgung-Gesetz

Ärzte können ihren Patienten bald Gesundheitsapps verschreiben. Der Bundesrat hat am 29. November 2019 ein ganzes Maßnahmenpaket zur Digitalisierung des Gesundheitswesens gebilligt: Das Digitale-Versorgung-Gesetz.

Anschlusspflicht an TI

Die Neuregelungen sollen vor allem den Zugang zu digitalen Innovationen in der Regelversorgung und die Telematik-Infrastruktur verbessern. Das Gesetz verpflichtet deshalb Apotheken und Krankenhäuser, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen: bis Ende September 2020 bzw. 1. Januar 2021. Auf diese Weise soll es Patientinnen und Patienten ermöglicht werden, möglichst bald digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte zu nutzen. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen können sich freiwillig anschließen. Die Kosten hierfür werden erstattet.

Honorabzug für Ärzte möglich

Ärzte, die sich nicht anschließen, müssen laut Gesetz ab dem 1. März 2020 mit einem erhöhten Honorarabzug von 1 auf 2,5 Prozent rechnen. Sie unterliegen bereits seit dem 1. Januar 2019 der Anschlusspflicht.

Verbesserungen bei Telekonsile und Videosprechstunde

Weitere Änderungen betreffen Telekonsile: Sie werden besser vergütet und sollen sektorübergreifend funktionieren. Über Telekonsil können niedergelassene Hausärzte einen Spezialisten konsultieren, ohne dass der Patient selbst beim Facharzt vorstellig werden muss. Ermöglicht wird dies durch eine Software, die beiden Ärzten Zugriff auf dieselben Dokumente verschafft. Erleichterungen gibt es für Ärzte auch bei der Videosprechstunde: Über entsprechende Angebote dürfen sie künftig auf ihrer Internetseite informieren.

Elektronischer Krankenkassenbeitritt

Ebenfalls Teil des Maßnahmenpakets ist die Vereinfachung von Verwaltungsprozessen durch Digitalisierung. Danach könnte beispielsweise der freiwillige Beitritt zu einer gesetzlichen Krankenkasse auch elektronisch erfolgen.

Gesundheitsdaten für die Forschung

Darüber hinaus bestimmt das Gesetz, dass Gesundheitsdaten fortan pseudonymisiert zu Forschungszwecken an den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übermittelt werden.

Länder bitten um Beteiligung im Innovationsausschuss

Der Bundesrat hat zu dem Gesetz eine Entschließung gefasst. Darin bittet er die Bundesregierung, die Länder am Verfahren des Innovationsausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses zu beteiligen, damit ihre Expertise bei neuen Versorgungsformen genutzt wird. Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Fristen gibt es dafür nicht.

Inkrafttreten

Das Gesetz tritt überwiegend am 19. Dezember 2019 in Kraft.

Stand: 18.12.2019

Top 14Berufsbildungsgesetz

Foto: Auszubildende bei der Bewältigung schulischer Aufgaben

©  GettyImages l Westend61

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt Mindestvergütung für Azubis zu

Der Bundesrat hat am 29. November 2019 der vom Bundestag beschlossenen Reform der beruflichen Bildung für höher Qualifizierte zustimmt. Sie soll die Attraktivität der dualen Ausbildung stärken, sie damit zum Studium wettbewerbsfähiger machen und so dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

515 Euro Mindestvergütung für Azubis

Um dies zu erreichen, erhalten Auszubildende künftig eine Mindestvergütung. Das gilt sowohl für betriebliche als auch für außerbetriebliche Ausbildungen. Laut Gesetzesbeschluss beträgt die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr monatlich 515 Euro. 2021 erhöht sie sich auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro. Im weiteren Verlauf der Ausbildung steigt die Mindestvergütung: um 18 Prozent im zweiten Jahr, um 35 Prozent im dritten und um 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr.

Neue Abschlussbezeichnungen

Außerdem ändern sich die Abschlussbezeichnungen der höheren Berufsbildung: Künftig sollen die beruflichen Fortbildungsstufen "Geprüfte Berufsspezialistin" bzw. "geprüfter Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ heißen. Bezeichnungen wie Betriebswirtin, Wirtschaftsfachwirt oder Fachkauffrau entfallen. Meisterinnen und Meister dürfen sich zusätzlich "Bachelor Professional" nennen. Durch die englischen Bezeichnungen möchten Bundesregierung und Bundestag die internationale Anschlussfähigkeit sichern.

Möglichkeit der Teilzeitausbildung wird erweitert

Beabsichtigt ist auch, dass sich die Durchlässigkeit bei gestuften Ausbildungen verbessert. Zudem wird es leichter, Ausbildungen in Teilzeit zu absolvieren. Bisher ist dies nur für leistungsstarke Auszubildende zulässig, die alleinerziehend sind oder Angehörige pflegen. Künftig soll dieser Weg insbesondere auch Geflüchteten, lernbeeinträchtigten Menschen sowie Menschen mit Behinderungen offen stehen. Voraussetzung für eine Ausbildung in Teilzeit ist die Zustimmung des Ausbildungsbetriebs. Weitere Verfahrenserleichterungen für die Auszubildenden dienen vor allem dem Abbau unnötiger Bürokratie.

Bundestag stärkt Freistellungsanspruch

Der Bundestag hat die von der Bundesregierung initiierte Reform am 24. Oktober 2019 mit wenigen Änderungen beschlossen. Gestärkt hat er dabei unter anderem den Freistellungsanspruch von Auszubildenden. So müssen sie beispielsweise nicht mehr am Tag vor ihrer schriftlichen Abschlussprüfung im Betrieb arbeiten gehen.

Bundesrat möchte Freistellungsanspruch überprüfen

Der Bundesrat äußert sich in einer begleitenden Entschließung kritisch zur Neuregelung des Freistellungsanspruchs. Er fürchtet, dass dadurch vor allem kleine und mittlere Unternehmen nicht unerheblich belastet werden. Die Bundesregierung bittet er deshalb, die Regelung zwei Jahre nach Inkrafttreten zu evaluieren.

Für ein Nationales Bildungsregister

Ebenfalls an die Bundesregierung richtet sich der Appell, die Einführung eines nationalen Bildungsregisters zu prüfen. Hierdurch ließen sich nach Ansicht der Länder Ausbildungsverläufe innerhalb des Systems der dualen Bildung vollständig erfassen. Derzeit ist das nicht möglich. Hierin sehen die Länder einen erheblichen Mangel für die Planung und Ordnung der Berufsbildung.

Nächste und letzte Schritte

Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Inkrafttreten

Das Gesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Stand: 17.12.2019

Video

Top 21aBundes-Klimaschutzgesetz

Foto: Weltkugel in zwei Händen

© Foto: PantherMedia | Yaruta

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt Bundes-Klimaschutzgesetz

Deutschland muss seinen Treibhausgasausstoß bis 2030 um mindestens 55 Prozent verringern: Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Bundes-Klimaschutzgesetz am 29. November 2019 gebilligt.

Emissionsbudgets für die einzelnen Sektoren

Damit die Bundesrepublik ihr Klimaziel nicht erneut verfehlt, definiert das Gesetz unter anderem, wieviel CO2 jeder Sektor bis 2030 noch ausstoßen darf. Ab 2030 sollen die zulässigen Emissionswerte dann per Rechtsverordnung festgelegt werden.

Unabhängiger Expertenrat begleitet Datenerhebung

Das Bundesumweltamt erhält den Auftrag, die genauen Emissionsdaten in den einzelnen Bereichen wie Energiewirtschaft oder Verkehr jährlich zu ermitteln. Veröffentlicht werden sie im März des Folgejahres. Ein unabhängiger Expertenrat begleitet die Erhebung.

Sparziel nicht erreicht: Sofortprogramm

Erfüllt ein Sektor seine gesetzlich vorgegebenen Ziele nicht, muss das zuständige Bundesministerium der Bundesregierung innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen. Bevor die Bundesregierung über die darin vorgeschlagenen Maßnahmen entscheidet, werden sie vom Expertenrat geprüft. Zulässig ist in diesem Zusammenhang auch, die Emissionsdaten sektorübergreifend zu verrechnen.

In eigener Sache

Außerdem bestimmt der Gesetzentwurf, dass die Bundesverwaltung ab 2030 klimaneutral organisiert ist.

Inkrafttreten

Das Gesetz tritt am 18. Dezember 2019 in Kraft.

Stand: 17.12.2019

Video

Top 21bBrennstoffemissionshandel

Foto: Schild CO²-Emissionen

©  PantherMedia l Hendrik Fuchs

  1. Beschluss

Beschluss

Nationaler Zertifikatehandel für CO2 kommt

Der Bundesrat hat am 29. November 2019 das vom Bundestag beschlossene Brennstoffemissionshandelsgesetz gebilligt. Es verpflichtet Unternehmen, die mit Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Benzin, Kohle und Diesel handeln, für den Treibhausgas-Ausstoß ihrer Produkte ab 2021 ein Zertifikat zu erwerben: Hierfür zahlen sie dann den CO2-Preis.

CO2-Preis auf Verschmutzung

Er startet mit zehn Euro pro Tonne. Bis 2025 steigt der Preis stufenweise auf 35 Euro an. Ab 2026 müssen die Verschmutzungsrechte ersteigert werden. Der Preis bildet sich dann am Markt. Es soll einen Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 35 Euro und einem Höchstpreis von 60 Euro geben.

Begrenzte Gesamtmenge

Die Gesamtmenge der Zertifikate wird den Klimazielen entsprechend begrenzt. Maßgeblich sind die Emissionen, die laut EU-Lastenteilung für die jeweiligen Sektoren in dem Jahr in Deutschland noch erlaubt sind.

Nationales und europäisches System stehen nebeneinander

Das neue nationale Emissionshandelssystem steht neben dem europäischen Emissionshandelssystem. Es soll Anreize setzen, auf klimaschonende Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität umzusteigen, mehr Energie zu sparen und erneuerbare Energie zu nutzen.

Verkündung

Das Gesetz wurde inzwischen im Bundesgesetzblatt verkündet.

Stand: 20.02.2020

Top 21cKlimasteuermaßnahmen

Foto: Geldmünzen gestapelt

©  PantherMedia l Hans-Joachim Bechheim

  1. Beschluss

Beschluss

Steuermaßnahmen des Klimapakets im Vermittlungsausschuss

Der Bundesrat hatte am 29. November 2019 einstimmig den Vermittlungsausschuss zu den steuerrechtlichen Maßnahmen des Klimapakets der Bundesregierung angerufen. Das gemeinsame Gremium von Bundestag und Bundesrat sollte das Gesetz grundlegend überarbeiten.

Die geplanten Maßnahmen im Einzelnen

Es sieht eine Anhebung der Pendlerpauschale ab 2021 um 5 Cent auf 35 Cent pro Kilometer sowie die Mobilitätsprämie für Geringverdiener vor. Außerdem reduziert es den Mehrwertsteuersatz ab 2020 für Fahrkarten im Bahnfernverkehr von 19 auf 7 Prozent. Vorgesehen sind zudem Entlastungen für Wohneigentümer, die energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen sowie ein besondere Hebesatz, den Kommunen bei der Grundsteuer auf Sondergebiete für Windenergieanlagen festlegen können.

Vermittlungsausschuss erzielte Ergebnis

Der Vermittlungsausschuss hatte am 18. Dezember 2019 ein Ergebnis erzielt. Einen Tag später wurde es vom Bundestag bestätigt. Der Bundesrat stimmte dem Kompromissvorschlag am 20. Dezember zu. Damit kann das geänderte Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten - nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Stand: 20.12.2019

Top 23Moped-Führerschein

Foto: Mopedspiegel

©  dpa l Jens Wolf

  1. Beschluss

Beschluss

Mindestalter für Moped-Führerschein künftig Ländersache

Die Bundesländer können künftig selbst darüber entscheiden, ob sie das Mindestalter für den Moped-Führerschein herabsetzen: Der Bundesrat billigte am 29. November 2019 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages.

Rechtsverordnungen in den Ländern

Bislang gilt bundesweit ein Mindestalter von 16 Jahren. Ausnahme: im Rahmen eines befristeten Modellprojekts durften die östlichen Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern in ihren jeweiligen Gebieten die Fahrerlaubnisklasse AM für leichte Kleinkrafträder mit max. 45 km/h auf 15 Jahre herabsetzen. Das Gesetz ermächtigt nun alle 16 Landesregierungen, entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen. Eine bundesweite Regelung ist damit obsolet.

Inkrafttreten

Das Gesetz tritt am 12. Dezember 2019 in Kraft.

Stand: 11.12.2019

Landesinitiativen

Top 29Politikerschutz

Foto: Symbolbild Hass im Netz

©  dpa l Lukas Schulze

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert höhere Strafen für Hatespeech

Der Bundesrat möchte Politikerinnen und Politiker besser vor Hass und Verleumdung im Internet und den Sozialen Medien schützen. Er fordert höhere Strafen und bessere Verfolgung der Delikte. Am 29. November 2019 beschloss er, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Ausdehnung des Schutzbereichs

Der Entwurf des Bundesrates nimmt vor allem kommunalpolitisch und ehrenamtlich engagierte Personen in den Blick - diese sind seiner Ansicht nach bisher noch nicht ausreichend geschützt. Nach den vorgeschlagenen Neuregelungen sollen die Strafverfolgungsbehörden Hetze gegen alle im politischen Leben stehenden Personen verfolgen - unabhängig davon, ob sie kommunal, regional, bundes- oder europaweit tätig sind. Ein gesonderter Strafantrag des Betroffenen wäre nicht mehr erforderlich.

Höhere Strafen bei Angriffen in sozialen Netzen

Wer Personen öffentlich mit der Begehung von Verbrechen droht, muss nach dem Gesetzentwurf mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen. Erfolgt die Bedrohung gegenüber einer im politischen Leben des Volkes stehende Person, schlagen die Länder eine erhöhte Strafe von bis zu fünf Jahren vor.

Zunahme politisch motivierter Gewalt und Hetze

Zur Begründung ihrer Initiative verweisen sie auf den zunehmenden Anstieg politisch motivierter Gewalt, sowie beleidigender und verleumderischer Hetze in den sozialen Medien wie Facebook und Twitter. Politikerinnen und Politiker, die in der Öffentlichkeit stehen, seien besonders betroffen. Die weltweite Verbreitung solcher Repressalien müsse konsequenter und entschlossener geahndet werden, betont der Bundesrat. Aktuellen Bezug hat die Initiative durch die jüngste Debatte um hetzerische Postings gegen Renate Künast erhalten.

Entscheidung liegt beim Bundestag

Der Entwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie kann innerhalb von sechs Wochen dazu Stellung nehmen. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Deutschen Bundestag zu Entscheidung vor. Wann dieser sich damit beschäftigt, steht noch nicht fest: es gibt dafür keine verbindlichen Fristen.

Stand: 29.11.2019

Top 30Antisemitismus

Foto: Buch Strafrecht mit Richterhammer

© Foto: PantherMedia | Boris Zerwann

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert, antisemitische Straftaten gezielter zu ahnden

Der Bundesrat fordert, antisemitische Straftaten gezielter und härter zu ahnden. Am 29. November 2019 beschloss er auf Initiative von acht Ländern, einen Gesetzentwurf zur Ergänzung des Strafgesetzbuches beim Deutschen Bundestag einzubringen.

Eigenes Strafzumessungskriterium

Darin schlägt er vor, antisemitische Motive künftig als eigenes Kriterium ausdrücklich strafverschärfend zu berücksichtigen. Durch die gesetzliche Klarstellung, dass antisemitische Motive zu einer Strafschärfung führen, käme deutlich zum Ausdruck, dass sich die Gesellschaft schützend vor die jüdischen Opfer stellt. Angesichts der Häufigkeit der antisemitischer Straftaten und der historischen Verantwortung Deutschlands sei das erforderlich, begründet der Bundesrat seine Initiative.

Bisher werden antisemitische Beweggründe lediglich unter dem Oberbegriff "menschenverachtend" bei der Strafzumessung bewertet.

Attentat von Halle

Einen aktuellen Bezug hat der Gesetzentwurf durch den antisemitisch motivierten Anschlag auf die Synagoge von Halle, bei dem zwei Menschen ihr Leben verloren.

Entscheidung liegt beim Bundestag

Der Entwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie kann innerhalb von sechs Wochen dazu Stellung nehmen. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Deutschen Bundestag zu Entscheidung vor. Wann dieser sich damit beschäftigt, steht noch nicht fest: es gibt dafür keine verbindlichen Fristen.

Stand: 29.11.2019

Top 31aMietwucher

Foto: Mietvertrag

©  GettyImages l Susanne B

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert härteres Vorgehen gegen Mietwucher

Der Bundesrat möchte härter gegen Mietwucher vorgehen. Er beschloss am 29. November 2019 einen Gesetzentwurf, der eine Verdoppelung des derzeit geltenden Bußgeldrahmens vorsieht: auf 100.000 Euro. Das geltende Bußgeld von 50.000 Euro sei angesichts des anhaltend knappen Wohnungsmarktes nicht mehr zeitgemäß, erklärt die Länderkammer.

Nicht mehr erforderlich: das Ausnutzen der Zwangslage

Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollen außerdem dafür sorgen, dass Mietwucher leichter anerkannt wird. Danach würde es ausreichen, dass die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt und das Angebot an günstigerem Wohnraum gering ist. Bislang müssen Mieter nachweisen, dass sie sich vergeblich um eine günstigere Wohnung bemüht haben und der Vermieter diese Zwangslage ausgenutzt hat. Dieses Ausnutzen lasse sich in der Praxis kaum nachweisen, weshalb die Vorschrift zum Mietwucher faktisch ins Leere laufe, begründet der Bundesrat seine Initiative.

Über die Bundesregierung in den Bundestag

Der Gesetzentwurf wird nun zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Stand: 29.11.2019

Video

Top 38Gesundheitsdaten

Foto: Abgleich der Activity Tracker Daten

©  GettyImages l Django

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert besseren Schutz von Gesundheitsdaten

Der Bundesrat möchte Gesundheitsdaten besser schützen. Mit einer Entschließung vom 29. November 2019 fordert er die Bundesregierung auf, die automatisierte Erhebung der Daten zur Tarifgestaltung in der Krankenversicherung für unzulässig zu erklären - unabhängig von einer möglichen Einwilligung der Versicherten.

Keine Self-Tracking-Tarife für gute Versicherte

Zwar ermöglichten digitale Hilfsmittel im Gesundheitswesen enorme Chancen, um das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Die automatisierte Datenübertragung an die Krankenversicherungen - beispielsweise durch Fitness-Tracker - berge jedoch die Gefahr, dass sich Self-Tracking-Tarife für Versicherungsnehmerinnen und -nehmer mit „guten“ Risiken etablieren, erläutert der Bundesrat. Andere erhielten hingegen weniger günstigere Tarife. Dies widerspreche dem Grundprinzip von Krankenversicherungen, wonach sie Lebensrisiken durch einen Ausgleich im Versichertenkollektiv langfristig übernehmen.

Gefahr der Kommerzialisierung

Außerdem fürchten die Länder, dass die sensiblen Daten kommerzialisiert werden. Die Bundesregierung solle deshalb dafür sorgen, dass Big-Data-Anwendungen im Gesundheitswesen mit den notwendigen rechtlichen und technischen Maßnahmen flankiert werden und so den individuellen Schutz der Versicherten gewährleisten. Die rechtlichen Maßnahmen müssten dabei über den reinen Datenschutz hinausgehen. Bereits im März dieses Jahres habe der Europarat hierzu neue Leitlinien veröffentlicht, unterstreicht der Bundesrat.

Entscheidung liegt bei der Bundesregierung

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 29.11.2019

Top 41Geburtshilfe

Foto: Geburtshelferin Hand in Hand mit einer Schwangeren

© Foto: GettyImages | megaflopp

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat möchte Geburtshilfe stärken

Der Bundesrat setzt sich für Verbesserungen in der Geburtshilfe ein. Mit einer am 29. November 2019 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, die Arbeitsbedingungen und Personalausstattung durch ein Geburtshilfestärkungsgesetz zu verbessern.

Bessere Bezahlung und Arbeitsbedingungen

Nach Ansicht der Länder muss sich insbesondere die Finanzierung der Hebammenversorgung verbessern: Sie möchten, dass die in der Pflege geplante Refinanzierung von Stellen auch bei Hebammen im Kreißsaal Anwendung findet. Gleiches gilt für die beabsichtigte Einführung von Pflegebudgets. Außerdem sprechen sie sich dafür aus, Hebammen in die für die Pflege geplante Tarifsteigerung einzubinden. Auch beim Personalschlüssel sehen sie Verbesserungsbedarf, um die Arbeitsbedingungen für Hebammen wieder attraktiver zu machen.

Geburtshilfe vor großen Schwierigkeiten

Zur Begründung seiner Initiative verweist der Bundesrat auf die gegenwärtigen Schwierigkeiten in der Hebammenversorgung: Trotz steigender Geburtenzahlen seien in der Vergangenheit vermehrt Geburtshilfen geschlossen worden. Fast jedes zweite Krankenhaus habe Schwierigkeiten, offene Hebammenstellen zu besetzen. Außerdem gebe es zu wenige Hebammen-Planstellen. Infolgedessen würden immer mehr Gebärende zeitgleich von einer einzelnen Hebamme betreut. Eine noch weitere Reduzierung der klinischen Geburtshilfe gefährde die flächendeckende Versorgung, warnen die Länder.

Entscheidung liegt bei der Bundesregierung

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 29.11.2019

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 63Doppelverbeitragung

Foto: Antrag auf Betriebsrente

© Foto: PantherMedia | Stefan Dietrich

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat unterstützt Freibetrag bei Betriebsrenten

Der Bundesrat unterstützt die Regierungspläne zur Entlastung der Betriebsrenten. In seiner Stellungnahme vom 29. November 2019 äußerte er keine Einwendungen - sieht also keinen Änderungsbedarf am Gesetzentwurf aus dem Bundeskabinett.

Entlastung durch Freibetrag geplant

Die Bundesregierung plant, ab Januar 2020 einen dynamischen Freibetrag von zunächst 159 Euro für Einkommen aus der betrieblichen Altersversorgung einzuführen. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung würden dann erst ab einer Betriebsrente von 160 Euro anfallen.

Nach Einschätzung der Bundesregierung summiert sich die Entlastung auf rund 1,2 Milliarden Euro, etwa vier Millionen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner könnten davon profitieren.

Unterschiedliche Auswirkungen

Rentnerinnen und Rentner mit sehr kleinen Betriebsrenten bräuchten ab dem kommendem Jahr gar keine Beiträge mehr zu zahlen, für andere soll sich der Beitragssatz reduzieren: Rund 60 Prozent der Betroffenen müssen künftig maximal die Hälfte des bisherigen aus der Betriebsrente berechneten Krankenversicherungsbeitrag leisten. Wer eine höhere Betriebsrente bezieht, wird nach Angaben der Bundesregierung um 300 Euro jährlich entlastet.

Der Freibetrag gilt für monatliche Zahlungen ebenso wie für einmalige Kapitalauszahlungen. In der sozialen Pflegeversicherung bleibt die bisherige Rechtslage bestehen.

Motivation für junge Beschäftigte

Mit dem geplanten Gesetz will die Bundesregierung das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken, die sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einer wichtigen Säule zur Absicherung des Lebensstandards im Alter entwickelt hat. Besonders junge Beschäftigte sollen motiviert werden, eine Betriebsrente aufzubauen.

Doppelverbeitragung: Eine Entscheidung aus 2004

Die Doppelverbeitragung geht auf eine Entscheidung der Bundesregierung aus dem Jahr 2004 zurück. Zur Stärkung der Gesetzlichen Krankenkassen wurde damals beschlossen, Betriebsrenten ab einer bestimmten Höhe nicht nur in der Anspar-, sondern auch in der Auszahlphase im Rentenalter mit dem vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung zu belasten. Das GKV-Modernisierungsgesetz galt ohne Übergangsfrist und wurde rückwirkend für bestehende Verträge eingeführt. Hierdurch entstand die sogenannte Doppelverbeitragung.

Bundesrat hatte sich schon im April für Entlastung eingesetzt

Im April dieses Jahres hatte der Bundesrat mit einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, die Doppelverbeitragung abzuschaffen (siehe TOP 13, 976. Sitzung).

Wie es weitergeht

Der Bundestag hat bereits parallel mit seinen Beratungen begonnen, um das Gesetzgebungsverfahren noch vor Weihnachten abschließen zu können. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes in zweiter und dritter Lesung durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend mit dem Gesetzesbeschluss.

Stand: 29.11.2019

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