BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 984. Sitzung am 20.12.2019

Klimapaket, Masernschutz, Betriebsrenten

In der letzten Sitzung des Jahres 2019 billigte der Bundesrat wichtige Beschlüsse aus dem Bundestag: Steuerliche Maßnahmen zum Klimaschutzpaket, Entlastungen für Betriebsrenten, den Bundeshaushalt 2020, die Masernschutzimpfpflicht und die Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf Handwerksberufe.

Grünes Licht gab es auch für die Ausbildungsreform für pharmazeutisch-technische Assistenten, Verschärfungen im Waffenrecht, die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen sowie Regelungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Höhere Haftentschädigung

Der Bundesrat beschloss eigene Landesinitiativen zur Kooperation im Kinderschutz, zum Verbraucherschutz im Onlinehandel, zur Höhe der Haftentschädigung und zum Schriftformerfordernis im Mietrecht.

Schutz vor Negativzinsen

Neu vorgestellt wurden Länderanträge zum Schutz der Kleinsparer vor Negativzinsen, zum erweiterten Führungszeugnis für Sexualstraftäter, zur Lebensmittelüberwachung und zur EU-Bankenregulierung. Die Fachausschüsse werden sich im neuen Jahr damit befassen.

Plastiktütenverbot

Die Länder nahmen Stellung zu zahlreichen Gesetzentwürfen aus dem Bundeskabinett: Regierungspläne zum Plastiktütenverbot, zur Höhe der Bundeszuschüsse für den Regionalverkehr und Gemeindefinanzierung, Beschleunigung bei Verkehrsprojekten, Änderung des Medizinprodukterechts und zur Energieeinsparung bei Gebäuden.

Leichtkrafträder mit Pkw-Führerschein

Der Bundesrat stimmte dem Vorschlag der Bundesregierung zu, künftig Inhabern des Pkw-Führerscheins der Klasse B das Fahren leichter Motorräder bis 125 cm3 der Klasse A1 zu erlauben.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Personalien

Top 38Ausschussvorsitz

Foto: Minister Guido Beermann © fotocharlotte 25

Minister Guido Beermann

© Foto: © fotocharlotte 25

  1. Beschluss

Beschluss

Beermann übernimmt Vorsitz im Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung

Einstimmig hat der Bundesrat am 20. Dezember 2019 den Brandenburger Minister für Infrastruktur und Landesplanung, Guido Beermann, zum neuen Vorsitzenden des Ausschusses für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung gewählt.

Die Neuwahl war notwendig, weil die bisherige Ausschussvorsitzende Kathrin Schneider in der neuen Brandenburger Landesregierung eine andere Funktion übernommen hat: sie ist nun Chefin der Staatskanzlei.

Stand: 20.12.2019

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 1Haushalt 2020

Foto: Geldscheine

© Foto: panthermedia | Markus Mainka

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Haushalt 2020

362 Milliarden Euro kann der Bund im kommenden Jahr ausgeben, 5,6 mehr als im vergangenen Jahr: Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 den Bundeshaushalt 2020 gebilligt.

Rekordinvestitionen

Entsprechend der Verteilung auf die einzelnen Etats soll das Geld vor allem in Kitas, die Digitalisierung der Schulen, schnellen Mobilfunk und den Ausbau von Schienennetzen und Radwegen fließen. Sieben Milliarden Euro sind zum Einsparen von CO2 vorgesehen: Mit den Geldern werden unter anderen die energetische Gebäudesanierung und der Heizungsaustausch unterstützt. Auch im Bereich Verteidigung sind höhere Ausgaben geplant. Insgesamt belaufen sich die Investitionen im kommenden Jahr auf 42,9 Milliarden Euro, ein neuer Rekord.

Schwarze Null bleibt

Den Ausgaben stehen genauso viele Einnahmen entgegen. Es bleibt also bei der so genannten schwarzen Null, zum siebten Mal in Folge. Zwar belaufen sich die Steuereinnahmen nur auf 324,96 Milliarden Euro. Hinzu kommen jedoch sonstige Einnahmen von 37,04 Milliarden Euro und 10,63 Milliarden Euro aus der Asyl-Rücklage, die der Finanzierung flüchtlingsbezogener Belastungen dient.

Inkrafttreten

Das Haushaltsgesetz 2020 wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft.

Stand: 15.01.2020

Top 2Masernimpfung

Foto: Impfpass und Spritze

© Foto: PantherMedia | Astrid Gast

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Masernimpfung wird zur Pflicht

Die Masernimpfung in Schulen und Kitas wird künftig zur Pflicht: Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossene gesetzliche Impflicht in Gemeinschaftseinrichtungen am 20. Dezember 2019 gebilligt.

Voraussetzung für die Betreuung in der Kita

Ab dem 1. März 2020 müssen Eltern nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind, wenn sie sie in einer Kita oder Schule anmelden. Auch für die Aufnahme in anderen Gemeinschaftseinrichtungen wie Heimen oder die Unterbringung in Asylbewerberunterkünften ist die Masernimpfung dann Voraussetzung. Von der Impfpflicht erfasst sind auch Beschäftigte solcher Einrichtungen oder im medizinischen Bereich.

Bei Verstößen droht Bußgeld

Bei Verstößen gegen die Impfpflicht droht ein Bußgeld bis zu 2.500 Euro. Das Bußgeld kann auch gegen Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen. Nicht geimpftes Personal in Gemeinschaftseinrichtungen oder Bewohner solcher Einrichtungen müssen nach den Neuregelungen ebenfalls mit Bußgeldern rechnen.

Bundestag beschließt Werbeverbot für Schönheits-OPs

Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung am 14. November 2019 mit einigen Änderungen beschlossen, die teilweise auch auf Anregungen des Bundesrates zurückgingen. Außerdem hat er die Vorlage um einige fachfremde Regelungen ergänzt. Hierzu gehört unter anderem ein Werbeverbot für Schönheitsoperationen, die sich ausschließlich oder überwiegend an Jugendliche richten.

Neu: das Wiederholungsrezept

Außerdem wird mit dem Gesetz das Wiederholungsrezept eingeführt. Es ermöglicht Ärzten, eine Verordnung auszustellen, die Apotheken eine bis zu dreimal wiederholte Abgabe eines Arzneimittels erlaubt. Ebenfalls neu ist der Anspruch von Missbrauchs- oder Gewaltopfern auf Kostenübernahme einer vertraulichen Spurensicherung am Körper und auf Rückstände von k.o.-Tropfen.

Inkrafttreten

Das Gesetz wurde bereits im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt zum überwiegenden Teil am 1. März 2020 in Kraft.

Stand: 14.02.2020

Video

Top 3PTA-Reform

Foto: Apothekerin im Kundengespräch

© Foto: GettyImages | Mareen Fischinger

  1. Beschluss

Beschluss

Länder stimmen PTA-Reform zu

Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 der PTA-Reform zugestimmt. Die Novelle soll das Berufsbild der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen bzw. Assistenten modernisieren und die Ausbildung an die geänderten Anforderungen im Apothekenalltag anpassen.

Beratungskompetenz stärken

Ein Schwerpunkt der Reform liegt auf der Stärkung der Beratungskompetenz, da ein Großteil des Kundenkontakts mittlerweile von PTA wahrgenommen wird. Deshalb weitet das Gesetz insbesondere die Arzneimittelkunde während der zweieinhalbjährigen Ausbildung deutlich aus.

Mehr Verantwortung

Der Gesetzesbeschluss bestimmt auch, dass erfahrenen PTA unter bestimmten Voraussetzungen mehr Verantwortung im Apothekenbetrieb übertragen werden kann, beispielsweise durch das Abzeichnen von Prüfprotokollen.

Zweieinhalbjährige Ausbildung

Die Ausbildung gliedert sich in einen zweijährigen schulischen Teil und eine halbjährige Ausbildung in der Apotheke. Den Abschluss bildet eine staatliche Prüfung. Während der praktischen Ausbildung erhalten die Auszubildenden eine Vergütung, deren Höhe im Ausbildungsvertrag bestimmt wird.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 16. Januar 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll überwiegend zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Begleitende Entschließung des Bundesrates

In einer begleitenden Entschließung macht der Bundesrat deutlich, dass es trotz der beschlossenen Reform weiterhin Änderungsbedarf bei der PTA-Ausbildung gibt. Hierzu gehört seiner Ansicht nach die Abschaffung des Schulgeldes. Außerdem fordert er die Bundesregierung auf, die Ausbildungsvergütung der PTA an die der anderen Gesundheitsfachberufe anzupassen, in denen sie durchgängig gezahlt wird.

Nachbesserungen erforderlich

Kritik übt er auch an der vorgenommenen Kompetenzerweiterung von PTAs. Zwar sei diese grundsätzlich notwendig. Die mit dem Gesetz beschlossenen Ausbildungsbedingungen seien jedoch nicht geeignet, um den angehenden PTA tatsächlich auch die notwendigen Kompetenzen zu vermitteln. Die Bundesregierung solle die Kompetenzerweiterung und damit verbundenen Ausbildungsbedingungen deshalb vor Inkrafttreten des Gesetzes noch einmal überprüfen.

Länder wiederholen ihre Forderungen

Zudem wendet sich der Bundesrat gegen die Möglichkeit, die abschließende staatliche Prüfung zweimal zu wiederholen. Auch in diesem Aspekt dürfe es keinen Unterschied zu den anderen Gesundheitsfachberufen geben, bei denen die Wiederholung nur einmalig möglich ist. Mit diesen Anregungen wiederholt der Bundesrat Forderungen aus seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf, von denen der Bundestag nur sehr wenige aufgegriffen hatte.

Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Stand: 20.12.2019

Top 40Betriebsrenten

Foto: Ordner mit der Aufschrift "Betriebsrente"

© Foto: PantherMedia l Randolf Berold

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Entlastung für Betriebsrenten

Nur eine Woche nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat die Entlastung der Betriebsrenten von der so genannten Doppelverbeitragung gebilligt.

Freibetrag statt Freigrenze

Das Gesetz führt einen dynamischen Freibetrag von zunächst 159,25 Euro für Einkommen aus der betrieblichen Altersversorgung ein. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fallen daher erst ab einer höheren Betriebsrente an. Der neue Freibetrag verändert sich künftig jährlich mit der Lohnentwicklung.

Bislang gibt es lediglich eine so genannte Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro: Betriebsrenten bis zu dieser Summe blieben gänzlich beitragsfrei. Wer mehr Betriebsrente bekam, musste auf die komplette Summe den Krankenkassenbeitrag bezahlen.

Unterschiedliche Auswirkungen

Nach Einschätzung der Bundesregierung summiert sich die Entlastung auf rund 1,2 Milliarden Euro, etwa vier Millionen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner sollen davon profitieren.

Rentnerinnen und Rentner mit sehr kleinen Betriebsrenten brauchen ab dem kommendem Jahr gar keine Beiträge mehr zu zahlen, für andere reduziert sich der Beitragssatz: Rund 60 Prozent der Betroffenen müssen künftig maximal die Hälfte des bisherigen aus der Betriebsrente berechneten Krankenversicherungsbeitrag leisten. Wer eine höhere Betriebsrente bezieht, wird nach Angaben der Bundesregierung um 300 Euro jährlich entlastet.

Der Freibetrag gilt für monatliche Zahlungen ebenso wie für einmalige Kapitalauszahlungen. In der sozialen Pflegeversicherung bleibt die bisherige Rechtslage bestehen.

Jährliche Mindereinnahmen von 1,2 Milliarden Euro

Die Koalition rechnet mit Mindereinnahmen von 1,2 Milliarden Euro jährlich für die gesetzliche Krankenversicherung. Sie werden 2020 komplett aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. Von 2021 bis 2023 werden die fehlenden Beträge noch teilweise aus dem Gesundheitsfonds bereitgestellt und stufenweise zurückgeführt. Ab 2024 müssen die Krankenkassen die Beitragsausfälle in voller Höhe selbst tragen.

Forderung des Bundesrates aufgegriffen

Das Gesetz greift eine Forderung des Bundesrates auf: Im April dieses Jahres hatten die Länder von der Bundesregierung verlangt, die Doppelverbeitragung abzuschaffen (siehe TOP 13, 976. Sitzung).

Sorge um Liquidität des Gesundheitsfonds

In einer begleitenden Entschließung kritisiert der Bundesrat die vom Bundestag beschlossene Absenkung der Mindestreserve des Gesundheitsfonds von 25 auf 20 Prozent als nicht zielführend. Die Bundesregierung solle diese Maßnahme prüfen und gegebenenfalls in einem zukünftigen Gesetzgebungsverfahren ändern. Es müsse auch künftig gewährleistet bleiben, dass den gesetzlichen Krankenkassen unterjährig liquide Mittel zur Verfügung stehen. Statt einer Senkung der Mindestreserve sei eher eine Erhöhung des Bundeszuschusses zu prüfen, schlägt der Bundesrat vor.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zur Entscheidung zugeleitet. Wann diese sich damit befasst, steht noch nicht fest: verbindliche Fristvorgaben gibt es nicht.

Inkrafttreten

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft.

Stand: 15.01.2020

Top 41Waffenrecht

Foto: Handfeuerwaffe und Messer

© Foto: GettyImages | vzwer

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt Verschärfungen im Waffenrecht zu

Der Zugang zu Waffen wird erschwert: Künftig müssen Waffenbehörden die Verfassungsschutzbehörden einbinden, bevor sie eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilen. Der Bundesrat hat den Verschärfungen im Waffenrecht am 20. Dezember 2019 zugestimmt.

Regelabfrage beim Verfassungsschutz

Durch die Regelabfrage beim Verfassungsschutz soll sichergestellt werden, dass Waffen nicht auf legale Weise in die Hände von Extremisten geraten. Mitgliedern in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung wird deshalb künftig auch per se die waffenrechtliche Zuverlässigkeit versagt. Damit setzt der Gesetzesbeschluss Anregungen der Länder um, die in der Vergangenheit mehrfach eine solche Regelabfrage gefordert hatten.

Erleichterungen bei Waffenverbotszonen

Auch die nunmehr beschlossenen Erleichterungen bei der Einrichtung von Waffenverbotszonen hatten die Länder geltend gemacht: Danach können künftig auch öffentliche und besonders frequentierte Plätze zu solchen Zonen erklärt werden. Sie müssen nicht mehr als kriminell gelten. Außerdem können die Behörden ein Messerverbot aussprechen: Messer mit einer feststehenden oder feststellbaren Klinge, die über vier Zentimeter lang ist, dürfen dann nicht mehr getragen werden.

Bedürfnisnachweis alle fünf Jahre

Der Gesetzesbeschluss bestimmt darüber hinaus, dass der Bedürfnisnachweis für Waffen künftig alle fünf Jahre erbracht werden muss. Erleichterungen gelten für Sportschützen: Sie müssen die Folgeprüfungen nach der erteilten Erlaubnis nicht mehr für jede einzelne Waffe, sondern nur noch je Waffengattung erbringen. Nach zehn Jahren genügt der Nachweis der fortbestehenden Vereinsmitgliedschaft.

Umsetzung von EU-Vorgaben: Verbot großer Magazine

Ein Großteil der waffenrechtlichen Neuregelungen geht auf EU-Vorgaben zurück. So müssen beispielsweise sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg behördlich rückverfolgt werden können. Die Transaktionen sind im Waffenregister einzutragen. Das Gesetz baut das Nationale Waffenregister deshalb aus. Außerdem soll es schwerer werden, legale Schusswaffen für terroristische Anschläge zu nutzen: Hierfür wird die Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen begrenzt.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 19. Februar 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt überwiegend ab 1. September 2020 in Kraft. Die Bestimmungen zu den Waffenverbotszonen und zur Regelabfrage beim Verfassungsschutz gelten bereits ab 20. Februar 2020.

Stand: 20.12.2019

Video

Top 42Meisterpflicht

Foto: Handwerksarbeit mit Holz

©  dpa l Sebastian Gollnow

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Rückkehr der Meisterpflicht

In bestimmten Handwerksberufen kehrt die Meisterpflicht zurück. Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Gesetz am 20. Dezember 2019 gebilligt: Danach soll in zwölf derzeit zulassungsfreien Handwerken künftig die Meisterpflicht wieder gelten.

Es geht um diese zwölf Berufe

Im Einzelnen handelt es sich um Fliesen-, Parkett- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rolladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer. Diese Berufe zählen zu 53 Handwerken, für die die Meisterpflicht 2004 abgeschafft worden war. Mit der damaligen Reform wollte die Bundesregierung Impulse für Unternehmensgründungen geben.

Ziel: Mehr Qualität und Nachwuchs

Mit der Wiedereinführung der Pflicht 15 Jahre später reagieren Bundesregierung und Bundestag auf schwindende Ausbildungszahlen und Qualität: Die genannten Berufe sollen wieder attraktiver und das Niveau der Leistungen angehoben werden.

Eigene Initiative der Länder

Der Bundesrat hatte gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung im ersten Durchgang keine Einwendungen erhoben. In einer eigenen Initiative hatte er sich bereits im Februar dieses Jahres für die Wiedereinführung der Meisterpflicht in einigen Berufen ausgesprochen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 13. Februar 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 14. Februar 2020 in Kraft.

Stand: 14.02.2020

Top 51aKlimapaket

Foto: Geldmünzen gestapelt

©  PantherMedia l Hans-Joachim Bechheim

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt Änderungen am Klimapaket zu

Kurz nach dem Bundestag hat am 20. Dezember 2019 auch der Bundesrat dem Kompromiss aus dem Vermittlungsausschuss zum Klimaschutzpaket zugestimmt.

Bahnfahren wird günstiger

Zum neuen Jahr sinkt die Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr auf 7 Prozent. Die Pendlerpauschale steigt ab Januar 2021 auf 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer. Geringverdiener erhalten eine Mobilitätsprämie. Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses beschloss der Bundestag, Fernpendler noch weiter zu entlasten: in den Jahren 2024 bis 2026 können diese 38 Cent pro Kilometer geltend machen.

Energetische Gebäudesanierung

Wohneigentümer, die energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen, werden steuerlich entlastet. Zusätzlich zu den bereits beschlossenen Fördermaßnahmen können zukünftig auch Aufwendungen für so genannte Energieberater abgesetzt werden.

Lastenausgleich für Länder

Die finanziellen Lasten des Klimaschutzprogramms werden neu verteilt: Die Länder erhalten für die Jahre 2021 bis 2024 vom Bund 1,5 Milliarden Euro über Umsatzsteuerfestbeträge, um ihre Mindereinnahmen zu kompensieren. Mit einer gemeinsamen Evaluation wird rechtzeitig überprüft, ob ab dem Jahr 2025 eine weitere Kompensation erforderlich ist. Darüber hinaus gleicht der Bund den Ländern ihre Steuerausfälle aufgrund der zusätzlichen Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2024 aus.

Akzeptanz für Windkraftanlagen

Nicht mehr im Gesetz enthalten ist das ursprünglich vorgesehene besondere Hebesatzrecht für Kommunen bei der Grundsteuer für Windenergieanlagen: der Bundestag strich die entsprechende Passage auf Empfehlung des Vermittlungsausschusses. Im neuen Jahr wollen Bund und Länder mit einem neuen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen auf den Weg bringen, um die Akzeptanz von Windenergie zu erhöhen.

Kompaktes Verfahren

Mit der Zustimmung des Bundesrates endet ein kompaktes parlamentarisches Verfahren - es wurde innerhalb weniger Wochen abgewickelt: Kurz nach der Stellungnahme des Bundesrates zum Kabinettsentwurf am 8. November 2019 folgte bereits am 15. November 2019 die Verabschiedung im Bundestag; Am 29. November 2019 überwiesen die Länder das Gesetz in den Vermittlungsausschuss - dieser erzielte am 18. Dezember 2019 einen Kompromiss, der von Bundestag und Bundesrat am 20. Dezember 2019 bestätigt wurde.

Inkrafttreten

Das geänderte Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wurde bereits im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft.

Stand: 15.01.2020

Video

Landesinitiativen

Top 5Kinderschutz

Foto: junge Eltern im Beratungsgespräch

© Foto: PantherMedia | Monkeybusiness

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert mehr Geld für Frühe Hilfen junger Familien

Der Bundesrat fordert finanzielle Verbesserungen in der psychosozialen Unterstützung von Familien durch Frühe Hilfen. Seiner Ansicht nach reichen die vorhandenen Mittel nicht mehr aus, um das Beratungsangebot für Familien mit Kindern unter drei Jahren aufrechtzuerhalten. Er hat deshalb am 20. Dezember 2019 beschlossen, einen Gesetzesentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen, der die Aufstockung des Fonds der Bundesstiftung Frühe Hilfen auf 65 Millionen Euro im Jahr 2020 vorsieht.

Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen

Derzeit beläuft sich der Fonds auf 51 Millionen Euro. Er ist seit 2014 nicht mehr angehoben worden. Die Länder sind der Auffassung, dass veränderte Rahmenbedingungen eine Aufstockung der Gelder erfordern. Dabei verweisen sie auf eine gestiegene Anzahl von Familien mit Kindern unter drei Jahren und eine Häufung von psychischen Belastungen. Außerdem seien die Tariflöhne der Fachkräfte in der Frühen Hilfe regelmäßig gestiegen, was ebenfalls zu einer Entwertung der vorhandenen Mittel führe.

Über die Bundesregierung in den Bundestag

Der Gesetzentwurf wird nun zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Stand: 20.12.2019

Top 6Haftentschädigung

Foto: Richterhammer und Euroscheine

© panthermedia | zimmytws

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat für höhere Haftentschädigung

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, die Haftentschädigung für zu Unrecht Inhaftierte von bisher 25 auf künftig 75 Euro pro Tag zu erhöhen. Am 20. Dezember 2019 beschloss er, dazu einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen.

Finanzielle Kompensation für staatliche Fehler

Haftentschädigungen werden gezahlt, wenn eine Freiheitsentziehung zu Unrecht erfolgt ist. Anspruch darauf haben zum Beispiel Untersuchungsgefangene, deren Verfahren eingestellt wird oder die freigesprochen werden. Auch nach einer rechtskräftigen Verurteilung können Betroffene Haftentschädigung bekommen, wenn ein Wiederaufnahmeverfahren mit Freispruch oder Aufhebung der Strafe endet. Die letzte Anpassung der Entschädigung für den immateriellen Schaden der Freiheitsentziehung erfolgte 2009. Daher ist aus Sicht des Bundesrates eine Erhöhung dringend geboten.

Langjährige Forderung der Justizressorts

Bereits im November 2017 hatte sich die Justizministerkonferenz für eine deutliche Erhöhung der Entschädigung ausgesprochen, ohne jedoch konkrete Zahlen zu nennen. Der Bundesrat schlägt dem Bundestag nun eine Erhöhung auf 75 Euro pro Hafttag vor.

Zeitpunkt der Entscheidung offen

Der Gesetzentwurf wurde an die Bundesregierung gesandt, die dazu in den nächsten Wochen eine Stellungnahme formuliert. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Wann dieser sich mit dem Vorschlag des Bundesrates befasst, ist offen: feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Stand: 20.12.2019

Video

Top 8Silvesterfeuerwerk

Foto: ausgebranntes Verbundsfeuerwerk

© Foto: PantherMedia | Robert Schneider

  1. Beschluss

Beschluss

Abgesetzt: Initiative für strengeren Regeln beim Silvesterfeuerwerk

Eine Entscheidung über ein mögliches Verbot von Silvesterfeuerwerk gibt es vorerst noch nicht: Der Bundesrat hat einen entsprechenden Verordnungsantrag Berlins am 20. Dezember 2019 kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Auf Antrag eines oder mehrerer Länder könnte die Vorlage in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden.

Was Berlin vorschlägt

Berlin möchte es den Behörden mit seinem Vorschlag ermöglichen, in dicht besiedelten Gebieten und zu bestimmten Zeiten einschließlich Silvester und Neujahr auch Leuchtraketen zu verbieten.

Derzeit: Verbote nur für Pyrotechnik mit Knallwirkung

Bislang kann nur Pyrotechnik mit ausschließlicher Knallwirkung verboten werden. Das klassische Silvesterfeuerwerk, also Leuchtraketen oder auch sogenannte Verbundfeuerwerkskörper, die Licht- und Knalleffekte vereinen, ist vom Verbot ausgenommen.

Zur Vermeidung von Gefahren und gegen Feinstaubbelastung

Zur Begründung seines Vorstoßes verweist Berlin auf die Gefahr, die insbesondere vom Verbundfeuerwerk ausgehe. Da dieses üblicherweise im Batterieverbund abgeschossen werde, sei der erforderliche Sicherheitsabstand nicht mehr einzuhalten. Außerdem hätte ein solches Verbot auch einen positiven Effekt für die Feinstaubbelastung der Luft, den Tierschutz und die Abfallbelastung.

Stand: 20.12.2019

Top 10Auskunftssperren

Foto: Eingang Bürgeramt

© Foto: dpa | Wolfgang Kumm

  1. Beschluss

Beschluss

Abgesetzt: Initiative zu leichteren Auskunftssperren

Der Bundesrat hat am 20. Dezember einen Antrag Bremens zur erleichterten Erteilung von Auskunftssperren durch die Meldebehörden kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Auf Antrag eines oder mehrerer Länder könnte die Vorlage in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden.

Ziel: Adresse schon vor potentiellem Angriff sperren

Mit seiner Initiative möchte sich Bremen setzt sich dafür ein, dass Bürgerämter private Adressen schon dann sperren können, wenn Personen Bedrohungen von gewaltbereiten Gruppen beispielsweise aus dem rechtsextremen Spektrum erhalten, sie aber noch nicht angegriffen wurden. Davon profitieren sollen sowohl Privatpersonen als auch bedrohte Berufsgruppen wie Journalisten oder Mitarbeiter von Opferberatungsstellen.

Anforderungen aktuell zu hoch

Die bisherige Praxis habe gezeigt, dass die Anforderungen an das Erteilen von Auskunftssperren zu hoch sein, begründet Bremen seinen Entschließungsantrag. Angesichts der zunehmenden Bedrohung insbesondere bestimmter Berufsgruppen sei eine entsprechende Klarstellung im Bundesmeldegesetz erforderlich.

Auskunftssperren zeitlich verlängern

Außerdem möchte Bremen, dass die zweijährige Befristung von Auskunftssperren verlängert wird und schlägt stattdessen fünf Jahre vor. Für erforderlich hält das Land auch, dass Meldebehörden Betroffene grundsätzlich über jedes Auskunftsersuchen informieren müssen. Die Bundesregierung soll mit der Entschließung deshalb aufgefordert werden, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes vorzulegen.

Stand: 20.12.2019

Top 11Fake-Shops

Foto: Untersuchung einer vermeintlichen Fake-Shop Website

© Foto: dpa | Jens Büttner

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat für mehr Verbraucherschutz im Online-Handel

Der Bundesrat möchte Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Fake-Shops schützen. Er hat am 20. Dezember 2019 eine Entschließung fasst, in der er der Bundesregierung verschiedene Maßnahmen gegen unseriöse Onlinehändler vorschlägt.

Ausführliche Internetseite der Verbraucherzentrale

Danach soll sich die Bundesregierung zum einen dafür einsetzen, dass der Marktwächter Digitale Welt der Bundesverbraucherzentrale eine Internetseite einrichtet, auf der sich Verbraucherinnen und Verbraucher einfach und verständlich über Fake-Shops und deren Merkmale informieren können. Diese Seite sollte außerdem darauf hinweisen, dass Fake-Shops zur Anzeige gebracht werden müssen und die zuständigen Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften benennen.

Identitätsprüfung einführen

Außerdem sprechen sich die Länder dafür aus, dass die Anmeldung von Internetseiten mit einer de-Domain künftig nur mit einer Identitätsprüfung möglich ist. Die Bundesregierung fordern sie auf, Vorschläge zu machen, wie eine solche Identitätsprüfung etabliert werden könnte.

Entscheidung liegt bei der Bundesregierung

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 20.12.2019

Top 43Sexualstraftäter

Foto: erweitertes Führungszeugnis

© Foto: dpa | Stephan Jansen

  1. Beschluss

Beschluss

Kindesmissbrauch für immer ins Führungszeugnis

Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Saarland möchten, dass Straftäter nach Kindesmissbrauch lebenslang registriert bleiben. Auf diese Weise soll dauerhaft ausgeschlossen sein, dass sie beruflich oder ehrenamtlich Umgang mit Kindern haben. Die Länder haben im Bundesrat am 20. Dezember 2019 einen entsprechenden Gesetzesantrag vorgestellt.

Verurteilungen werden nicht mehr getilgt

Danach sollen Verurteilungen wegen Sexual- und Kinderpornografiedelikten grundsätzlich immer im erweiterten Führungszeugnis erscheinen. Laut Bundeszentralregistergesetz werden sie bislang nach Ablauf einer Frist von drei bis zehn Jahren nicht mehr in das erweiterte Führungszeugnis aufgenommen. Die genaue Länge der Frist bestimmt sich nach der jeweiligen Straftat und Höhe der Freiheitsstrafe.

Lückenloser Schutz für Kinder

Diese Fristenregelung halten Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Saarland für problematisch und möchten sie deshalb streichen. Denn sie führe dazu, dass Sexualstraftäter in manchen Fällen schon nach wenigen Jahren wieder mit Kindern etwa in Kitas und Vereinen arbeiten könnten. Minderjährige seien aber besonders schutzbedürftig, ihre Gefährdung könne deshalb nicht hingenommen werden.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Gesetzesantrag zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Sie tagen Ende Januar 2020. Sobald die Ausschussberatungen abgeschlossen sind, kommt der Gesetzesantrag erneut auf die Plenartagesordnung - dann zur Abstimmung über die Frage, ob der Bundesrat den Entwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will.

Stand: 20.12.2019

Top 46Negativzinsen

Foto: ein blaues Sparbuch mit Geldscheinen im Hintergrund

©  Foto: PantherMedia l Andre Bonn

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bayern gegen Negativzinsen

Bayern setzt sich mit einer Bundesratsinitiative dafür ein, Sparerinnen und Sparer vor so genannten Negativzinsen zu schützen, die ihnen aufgrund der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank drohen. Am 20. Dezember 2019 stellte der Freistaat dazu einen Entschließungsantrag im Bundesrat vor - er wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Bundesregierung soll tätig werden

Nach dem Vorschlag von Bayern soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, die Weitergabe von Negativzinsen als „Verwahrentgelte“ an Bankkunden einzuschränken. Zumindest bedürfe es einer Abfederung der Belastungswirkungen über das Steuerrecht - auch für Kleinsparer.

Altersvorsorge der Kleinsparer schützen

Gerade für Bezieher geringer und mittlerer Einkommen seien zum Teil lebenslang aufgebaute Sparguthaben eine wesentliche Säule ihrer Altersabsicherung. Diese verlören gerade zunehmend an Wert. Da aktuell kein Ende der Niedrigzinsphase in Sicht ist, würden absehbar auch Kleinsparer mit der Belastung konfrontiert, warnt Bayern. Daher sei schnelles Handeln zum Schutz der Sparer in Deutschland geboten.

Aktiensparen und Lebensversicherungen attraktiver gestalten

Darüber hinaus möchte das Land das Aktiensparen attraktiver machen: einerseits soll der Sparer-Pauschbetrag angehoben werden, andererseits müssten langfristig gehaltene Aktien im Privatvermögen wieder steuerfrei veräußert werden können.
Auch die steuerlichen Rahmenbedingungen für Kapitallebensversicherungen möchte Bayern verbessern. Es fordert, die Erträge bei einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren und einer Auszahlung frühestens mit 62 Jahren wieder steuerfrei zu stellen.

Ausschussberatungen im Januar

Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Antrag in den Finanz- und den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Diese werden sich Ende Januar damit befassen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.

Stand: 20.12.2019

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Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 16Plastiktütenverbot

Foto: viele Plastiktüten

© Foto: PantherMedie| Bowonpat Sakaew

  1. Beschluss

Beschluss

Weniger Einwegverpackungen für Außer-Haus-Verzehr

Der Bundesrat hat sich am 20. Dezember 2019 zum geplanten Plastiktütenverbot geäußert: die Bundesregierung möchte Händlern aller Branchen mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten verbieten, Plastiktüten an Kundinnen und Kunden abzugeben oder zu verkaufen. Das Verbot umfasst leichte Kunststofftragetaschen, nicht aber so genannte Hemdchenbeutel, die für den Einkauf von losem Obst oder Gemüse verwendet werden. Auch stärkere Tragetaschen über 50 Mikrometer sind vom Verbot ausgenommen - die Bundesregierung geht davon aus, dass diese in der Regel mehrfach verwendet werden.

Vorräte aufbrauchen

Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die Übergangsfrist auf zwölf Monate auszudehnen. Der Handel soll die Möglichkeit haben, die vorhandenen Vorräte an Plastiktüten noch aufzubrauchen. Außerdem bitten die Länder die Bundesregierung, den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft zu prüfen und angemessen zu berücksichtigen.

Zu viel Coffee-to-go-Einwegbecher

In seiner Stellungnahme weist der Bundesrat auf ein weiteres Müllproblem durch den gestiegenen Außer-Haus-Verzehr hin: jährlich 2,8 Milliarden Einwegbecher für Heißgetränke und weitere Service-Verpackungen wie Pizzakartons und Speisenlieferungen. Der Bundesrat fordert eine Trendumkehr zur Minderung der Einwegverpackungen und Förderung von Mehrwegsystemen. Er bittet die Bundesregierung, bereits im weiteren Gesetzgebungsverfahren hierzu ökonomische oder ordnungsrechtliche Maßnahmen zu prüfen.

Altpapier für Lebensmittelverpackungen

Außerdem setzen sich die Länder dafür ein, den Einsatz gesundheitlich unbedenklicher Druckfarben zu forcieren, um Lebensmittelverpackungen aus Altpapier zu ermöglichen.

Hochwertige Kreislaufwirtschaft gefordert

Aus Sicht des Bundesrates könnten zudem Einsatzquoten für Recyclate sinnvoll sein, um die Branchenzusammenarbeit zwischen Produzenten, Händlern und Entsorgungs- bzw. Recyclingwirtschaft zu forcieren. Der Einsatz eines Mindestanteils an Sekundärrohstoffen sei sinnvoll. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, entsprechende Regelungen auf den Weg zu bringen.

Eigene Bundesratsinitiative

Bereits Anfang November 2019 hatte der Bundesrat die Bundesregierung in einer eigenen Entschließung aufgefordert, ein Verbot von Einweg-Plastiktüten auf den Weg zu bringen.

Nächste Stationen: Bundesregierung, Bundestag

Die Stellungnahme zum Regierungsentwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die in den nächsten Wochen dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt.

Stand: 20.12.2019

Top 18ÖPNV

Foto: Straßenbahn und Bus am Bahnhof

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  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Unterstützung für umweltfreundlichere Verkehrsmittel

Der Bundesrat bezweifelt, dass die geplante Aufstockung der Bundesmittel für den öffentlichen Personennahverkehr ausreicht, damit die Länder den erforderlichen Umstieg auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel bewältigen können. Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die der Bundesrat am 20. Dezember 2019 zu dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen hat. Er fordert deshalb, die Mittel deutlich stärker anzuheben. Ähnliches hatte er bereits bei den Beratungen zum Klimapaket geltend gemacht.

Zusätzlich 150 Millionen mehr

Laut Gesetzentwurf sollen den Ländern insbesondere für den Schienenpersonennahverkehr im Jahr 2020 zusätzlich 150 Millionen Euro zustehen - 8,8 Milliarden Euro waren bereits vorgesehen.

Schrittweise Anhebung

In den folgenden Jahren werden die Gelder schrittweise weiter erhöht: Auf 302,7 Millionen Euro im Jahr 2021, 308,1 Millionen in 2022 und 463,7 Millionen in 2023. Ab 2024 greift dann die bereits bestehende Dynamisierung in Höhe von 1,8 Prozent. Bis 2031 erhöhen sich die Regionalisierungsmittel damit insgesamt um circa 5,2 Milliarden Euro. Das Vorhaben ist Teil des Klimapakets der Bundesregierung.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie sie einschließlich ihrer Gegenäußerung zur Beratung an den Bundestag weiter.

Stand: 20.12.2019

Top 23Gebäudeenergiegesetz

Foto: Regulierung eines Heizkörpers

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat möchte Betriebsverbot für Ölheizungen ausweiten

Der Bundesrat möchte das von der Bundesregierung beabsichtigte Betriebsverbot für Ölheizungen ausweiten. Seiner Ansicht nach sollte es auch für Heizkessel gelten, die mit festen fossilen Brennstoffen beschickt werden, da deren Verbrennung sehr treibhausgasintensiv ist.

Wärmesektor für synthetische Energieträger öffnen

Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die der Bundesrat am 20. Dezember 2019 zu dem geplanten Gebäudeenergiegesetz beschlossen hat. Darin fordern die Länder außerdem, den Wärmesektor auch für synthetische Energieträger zu öffnen. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, müssten alle Technologien zum Einsatz kommen, unterstreichen sie. Den erneuerbaren Energien gleichstellen möchte der Bundesrat Grubengas aus dem stillgelegten Steinkohlebergbau. So könne es ökologisch sinnvoll verwertet werden.

Praktikablere Regelungen

Darüber hinaus schlägt der Bundesart an verschiedenen Stellen praktikablere Regelungen vor. Dies betrifft unter anderem die Durchführung der Energieberatung und die Angaben im Energieausweis. Verschärfungen verlangt er bei den Stichprobenprüfungen von Klimaanlagen. Die geplante Frist bei der Nachrüstungspflicht für Heizungsanlagen lehnt er als unbegründet ab.

Vorgesehen: Austauschprämie für Ölheizungen

Das geplante Gebäudeenergiegesetz ist Teil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Neben dem Einbauverbot für Ölheizungen ab 2026 schreibt der Gesetzentwurf vor, dass Gas- und Ölheizungen, die seit 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, nur 30 Jahre lang betrieben werden dürfen. Außerdem sieht er für diejenigen, die ihre alte Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Modell ersetzen lassen, eine Austauschprämie vor.

Einheitliches Regelwerk

Um den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu minimieren, definiert die Bundesregierung einheitliche Regelungen für die energetischen Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäuden und den Einsatz erneuerbarer Energien zu ihrer Wärme- und Kälteversorgung.

Effiziente Anlagentechnik

Erreicht werden sollen die Energieeinsparungen durch eine effiziente Anlagetechnik und einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz. Der verbleibende Energiebedarf soll zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie sie einschließlich ihrer Gegenäußerung zur Beratung an den Bundestag weiter.

Stand: 20.12.2019

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Rechtsverordnungen

Top 33Fahrerlaubnisrecht

Foto: Person fährt auf einem Leichtkraftrad

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  1. Beschluss

Beschluss

Pkw-Führerschein künftig ausreichend für Leichtkrafträder

Pkw-Führerscheininhaberinnen und -inhaber können künftig kleinere Motorräder bis 125 cm³ fahren, ohne dazu eine eigene Prüfung ablegen zu müssen: Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 einem entsprechenden Verordnungsvorschlag der Bundesregierung zugestimmt.

Wer mindestens 25 Jahre alt und seit fünf Jahren im Besitz der Klasse B ist, erhält nach einer Schulung mit neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten aus Theorie und Praxis die Berechtigung, in Deutschland auch Leichtkrafträder der Klasse A1 zu führen. Eine Prüfung zu den erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten ist nicht vorgesehen.

Kleinere Änderungen im Bundesratsverfahren

Der Bundesrat knüpfte seine Zustimmung an einige Änderungen am Rechtstext der Verordnung, die überwiegend redaktioneller Natur sind.

Update: Inkrafttreten

Die Bundesregierung hat die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen inzwischen eingearbeitet und die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie ist seit 31. Dezember 2019 in Kraft.

Stand: 14.01.2020

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