Vertagt: Verbot von Leuchtraketen
Keine Entscheidung über ein mögliches Verbot von Silvesterfeuerwerk: Der Bundesrat hat die Abstimmung über einen entsprechenden Verordnungsantrag Berlins am 14. Februar 2020 kurzfristig vertagt. Bereits im Dezember letzten Jahres war die Entscheidung verschoben worden.
Was Berlin fordert
Berlin setzt sich dafür ein, Silvesterfeuerwerk künftig stärker zu reglementieren: In dicht besiedelten Gebieten und zu bestimmten Zeiten einschließlich Silvester und Neujahr sollen Behörden befugt sein, auch Leuchtraketen zu verbieten.
Derzeit: Verbote nur für Pyrotechnik mit Knallwirkung
Bislang kann nur Pyrotechnik mit ausschließlicher Knallwirkung verboten werden. Das klassische Silvesterfeuerwerk, also Leuchtraketen oder auch sogenannte Verbundfeuerwerkskörper, die Licht- und Knalleffekte vereinen, ist vom Verbot ausgenommen.
Zur Vermeidung von Gefahren und gegen Feinstaubbelastung
Zur Begründung seines Vorstoßes verweist Berlin auf die Gefahr, die insbesondere vom Verbundfeuerwerk ausgehe. Da dieses üblicherweise im Batterieverbund abgeschossen werde, sei der erforderliche Sicherheitsabstand nicht mehr einzuhalten. Außerdem hätte ein solches Verbot auch einen positiven Effekt für die Feinstaubbelastung der Luft, den Tierschutz und die Abfallbelastung.
Zweite Absetzung
Im November letzten Jahres hatte Berlin seinen Verordnungsvorschlag im Plenum vorgestellt. Zu einer Entscheidung im Dezemberplenum kam es nicht, da die Vorlage kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt wurde.
Auf Antrag eines oder mehrerer Länder könnte die Vorlage in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden.
Stand: 14.02.2020