BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 985. Sitzung am 14.02.2020

Cybergrooming, Wolfsabschuss, StVO-Novelle

Cybergrooming, Wolfsabschuss, StVO-Novelle

13 Gesetze hat der Bundesrat in der ersten Sitzung des neuen Jahres gebilligt - sie können nun wie geplant in Kraft treten. Grünes Licht gab er für Bundestagsbeschlüsse zur Organspende, Bekämpfung von Cybergrooming, Stiftung Engagement und Ehrenamt, Finanzierung des Regionalverkehrs und kommunalen Nahverkehrs, zu beschleunigten Baumaßnahmen im Verkehrsbereich und zum legalen Abschuss von gefährlichen Wölfen.

Mit eigenen Gesetzesinitiativen fordert die Länderkammer, Kindesmissbrauch lebenslang im Führungszeugnis zu registrieren und die Aufsicht über Jugendheime zu verbessern sowie den Ausbau von Windkraftanlagen zu erleichtern. Sie werden nun dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt.

An die Bundesregierung adressiert der Bundesrat Forderungen zur effektiveren Lebensmittelüberwachung.

Bekämpfung der Hasskriminalität

Neu vorgestellt wurden zahleiche Vorschläge aus den Ländern: zur Registrierungspflicht für Nutzerdaten in sozialen Netzwerken, zum „Marktortprinzip“ für effektivere Strafverfolgung von Hasskriminalität, zur besseren Absicherung von Pauschalreisen im Insolvenzfall, Vermeidung von Lieferengpässen bei Medikamenten, erweiterten Pfandpflicht auf Getränkeverpackungen, Wettbewerbsfähigkeit für Erneuerbare Energien sowie zu erhöhten Lohnkostenzuschüssen für Langzeitarbeitslose und Kartellbußen zugunsten von Verbraucherverbänden.

Keine Abstimmung gab es zu einem Antrag Berlins, Pyrotechnik beim Silvesterfeuerwerk verstärkt zu verbieten - die Vorlage wurde vertagt.

Kinderbetreuung, Upskirting, Wohngeld

Zu 13 Gesetzentwürfen aus dem Bundeskabinett konnte der Bundesrat Stellung nehmen, bevor der Bundestag entscheidet: Pläne zum Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder im Vorschul- und Grundschulalter, zur Strafbarkeit heimlicher Bildaufnahmen im Intimbereich - dem so genannten Upskirting, zum Schutz vor Konversionsbehandlungen der sexuellen Orientierung, zu Geologiedaten für die atomare Endlagersuche und zur Erhöhung des Wohngelds.

Straßenverkehrsnovelle, Windräder, Psychotherapeutenapprobation

Die Länder stimmten 14 Verordnungsentwürfen der Bundesregierung zu - unter anderem der Novelle der Straßenverkehrsordnung - allerdings nur unter der Bedingung zahlreicher Änderungen. Gleiches gilt für die neue Approbationsordnung für Psychotherapeuten und -therapeutinnen sowie eine Verwaltungsvorschrift, die das nächtliche Dauerblinken von Windrädern minimiert.

Abgesetzt: Kastenstandverordnung

Noch keine Entscheidung traf der Bundesrat über Regierungspläne zum so genannten Kastenstand in der Schweinehaltung: die Verordnung wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 4Organspende

Foto: Organspendeausweis

© dpa | Caroline Seidel

  1. Beschluss

Beschluss

Bereitschaft zur Organspende soll gestärkt werden

Um die Zahl der Organspenden zu erhöhen, soll die Spendenbereitschaft gestärkt werden. Der Bundesrat hat das vom Bundestag dazu beschlossene Gesetz am 14. Februar 2020 gebilligt.

Regelmäßige Information und Aufklärung

Es sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger künftig regelmäßig nach ihrer Organspendebereitschaft gefragt werden. Die Ausweisstellen von Bund und Ländern werden deshalb angehalten, ihre Kunden bei der Beantragung, Verlängerung oder Abholung von Personalausweisen, Pässen oder eID-Karten darauf hinzuweisen, dass sie eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben können, und ihnen Informationsmaterial auszuhändigen. Zugleich müssen die Ausweisstellen sicherstellen, dass eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende vor Ort auch möglich ist. Hausärzte sollen ihre Patienten ebenfalls regelmäßig darauf hinweisen, dass sie sich für eine Organspende entscheiden können.

Bundesweites Online-Register

Damit die Bürgerinnen und Bürger ihre Spendebereitschaft möglichst einfach dokumentieren, aber auch jederzeit ändern und widerrufen können, wird ein bundesweites Online-Register eingerichtet. Krankenhäuser erhalten hierauf Zugriff. Damit wird ein Überblick über potentielle Organspenden geschaffen.

Erweiterte Entscheidungslösung versus doppelte Widerspruchslösung

Daran, dass Organspenden in Deutschland nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt sind, ändert sich durch den Gesetzesbeschluss nichts. Er steht deshalb für die so genannte erweiterte Entscheidungslösung und geht auf eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten um Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Karin Maag (CDU/CSU) zurück. Im parlamentarischen Verfahren nicht durchsetzen konnte sich die so genannte "doppelte Widerspruchslösung" von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD). Hiernach wäre künftig jeder Spender gewesen, es sei denn, er hätte aktiv widersprochen.

Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten

Der Bundespräsident muss das Gesetz jetzt noch unterzeichnen. Dann kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Ein Jahr später soll es in Kraft treten.

Entschließung: Bundesrat fordert Ausnahmen für Ausländerbehörden

In einer begleitenden Entschließung wendet sich der Bundesrat gegen die Pflicht der Ausländerbehörden, Personen bei der Beantragung von Passersatzpapieren über die Möglichkeit einer Organspende zu informieren. Das System der Organspende sei Ausländerinnen und Ausländern vielfach fremd, erläutert er. Betroffene könnten deshalb fälschlicherweise denken, dass die Entscheidung über aufenthaltsrechtliche Anträge mit der Bereitschaft zur Organspende verknüpft sei. Dieser Eindruck müsse unbedingt vermieden werden. Die Bundesregierung solle die Informationspflicht der Ausländerbehörden deshalb wieder aufheben.

Kosteneinschätzung

Außerdem bittet der Bundesrat um eine Einschätzung der Kosten, die den Länder dadurch entstehen, dass die zuständigen Stellen die Vor-Ort-Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende sicherstellen müssen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 19. März 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. März 2022 in Kraft.

Stand: 14.02.2020

Top 6Cybergrooming

Foto: Tastatur mit Hand im spärlichem Licht

© dpa | Karl-Josef Hildenbrand

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Cybergrooming: schon der Versuch künftig strafbar

Die Ermittlungen im Kampf gegen Kinderpornografie werden erleichtert: Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 die vom Bundestag beschlossenen strafrechtlichen Verschärfungen beim Cybergrooming gebilligt.

Auch Versuch strafbar

Danach ist künftig auch der Versuch eines sexuellen Kontakts zu Kindern im Internet strafbar. Die Tatsache, dass Täter entgegen ihrer Absicht nicht mit Minderjährigen, sondern tatsächlich mit Erwachsenen chatten, die sich zu Ermittlungszwecken als Kinder ausgeben, führt nicht mehr zur Straffreiheit. Bislang laufen strafrechtliche Ermittlungen in solchen Fällen ins Leere.

Eintrittskarte für Ermittler: Keuschheitsprobe zulässig

Außerdem erhalten Ermittler mehr Befugnisse: Trotz des strafrechtlichen Verbots dürfen sie als so genannte Keuschheitsprobe zur Verfolgung von Cybergrooming auch computergenerierte Missbrauchsvideos einsetzen. Dadurch sollen sie Zugang zu Plattformen erhalten, auf denen kinderpornografisches Material getauscht wird. Voraussetzung für die Nutzung computergenerierter Missbrauchsvideos ist jedoch, dass sie ein Richter zuvor genehmigt hat.

Anliegen des Bundesrates aufgegriffen

Für die Zulässigkeit der Keuschheitsprobe hatten auch die Länder in ihrer Stellungnahme zum ursprünglichen Regierungsentwurf plädiert. Der Bundestag hatte die Neuregelungen zum Cybergrooming in seinem Beschluss entsprechend ergänzt.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 12. März 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und ab 13. März 2020 in Kraft.

Stand: 13.03.2020

Video

Top 7Wolfsmanagement

Foto: Wolfsrudel

© Foto: PantherMedia | Roland Brack

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Rechtssicherheit beim Abschuss von Wölfen

Der Abschuss von Wölfen wird in bestimmten Fällen erleichtert. Der Bundesrat hat den entsprechenden Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz am 14. Februar 2020 grünes Licht erteilt.

Zur Abwehr eines ernsten Schadens

Danach ist der Abschuss bereits zur Abwehr ernster Schäden zulässig. Bislang sprach das Gesetz von erheblichen Schäden. Die Neuregelung soll auch Hobbytierhalter schützen.

Mehr Rechtssicherheit

Ausdrücklich erlaubt ist der Abschuss künftig, wenn unklar ist, welcher Wolf Herdentiere angegriffen hat. Hören die Nutztierrisse nicht auf, dann ermöglicht das Gesetz, weitere Rudeltiere zu töten. Voraussetzung ist allerdings, dass es einen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu dem Rissereignis gibt. Mischlinge aus Wolf und Hund, sogenannte Hybride, sollen ebenfalls geschossen werden können.

Abschuss genehmigen

Die Länderbehörden müssen jeden Abschuss einzeln genehmigen. Zum Abschuss berechtigt ist grundsätzlich die Jägerschaft. Für den Fall, dass der Abschuss ausnahmsweise nicht durch einen Jäger erfolgt, muss dieser zuvor darüber informiert werden. Nur bei Gefahr im Verzug ist die Benachrichtigung nicht erforderlich.

Füttern verboten

Ausdrücklich verboten wird das Füttern und Anlocken wildlebender Wölfe. Dies soll verhindern, dass Wölfe sich zu sehr an den Menschen gewöhnen.

Ausgleich der Interessen

Die Neureglungen zum Abschuss der Wölfe sollen die Sorgen der Bevölkerung, die Interessen der Weidetierhalter und den Schutz der Wölfe als streng geschützte Tierart in einen angemessenen Ausgleich bringen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll einen Tag darauf in Kraft treten.

Entschließung zur Weidetierprämie

In einer begleitenden Entschließung erneuert der Bundesrat seine Forderung nach einer Weidetierprämie. Auf diese Weise werde die gesellschaftlich anerkannteste Form der Nutztierhaltung angemessen gefördert und ein wesentlicher Beitrag zum Natur-, Arten, Hochwasser- und Klimaschutz sowie zum Schutz der biologischen Vielfalt geleistet.

Für eine Weidetierprämie hatten sich die Länder bereits in ihrer Stellungnahme zum ursprünglichen Gesetzentwurf und im vergangen Jahr auch mit einer eigenen Initiative (BR-Drs. 141/19 (B)) ausgesprochen.

Die Entschließung geht an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 14.02.2020

Video

Top 9aVerkehrsprojekte

Foto: Neubau eines Bahnhofs

© Foto: dpa | Michael Reichel

  1. Beschluss

Beschluss

Beschleunigte Verkehrsprojekte

Zwölf große Verkehrsinfrastrukturprojekte können künftig per Gesetz statt durch behördlichen Verwaltungsakt genehmigt werden. Dies sieht ein Bundestagsbeschluss vor, den der Bundesrat am 14. Februar 2020 gebilligt hat.

Verlagerung auf Schiene und Wasserwege

Schneller realisiert werden können damit sieben Schienenbau- und fünf Wasserstraßenbauprojekte, unter anderem der Ausbau der Bahnstrecken von Magdeburg nach Halle, Leipzig nach Chemnitz und Hannover nach Bielefeld sowie die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals und Fahrrinnenanpassungen der Außenweser und des Mittelrheins. Der Bundestagsbeschluss enthält die Grundlage für spätere so genannte Maßnahmengesetze, die dann an die Stelle von behördlichen Planfeststellungsbeschlüssen treten können.

Teil des Klimaschutzprogramms

Im Klimaschutzprogramm 2030 sind umfangreiche Maßnahmen zur Verlagerung des Verkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsträger vorgesehen, daher bedürfe es der beschleunigten Planung und Realisierung der zwölf Projekte, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Keine fachgerichtliche Überprüfung

Dies hat auch Auswirkungen auf den Rechtsschutz: erfolgt die Zulassung durch Gesetz statt durch behördlichen Planfeststellungsbeschluss, ist der verwaltungsgerichtliche Rechtsweg ausgeschlossen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 31. März 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. April 2020 in Kraft.

Stand: 31.03.2020

Top 10Kommunale Infrastruktur

Foto: gelbe Straßenbahn fährt durch die Stadt

© Foto: PantherMedia | ungorf

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

ÖPNV erhält Milliarden-Förderung

Die Bundeshilfen für den öffentlichen Personennahverkehr werden aufgestockt. Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 den vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes grünes Licht erteilt.

Verdoppelung für 2020

Damit stehen in diesem Jahr 665 Millionen Euro für den Aus- und Neubau von Bahnhöfen und Haltestellen des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs zur Verfügung - doppelt so viel wie in den vergangenen Jahren. Von 2021 bis 2024 sind es insgesamt jeweils eine Milliarde Euro, im Jahr 2025 zwei Milliarden Euro. In den Folgejahren steigt der Betrag jährlich um 1,8 Prozent.

Auch für die Grunderneuerung

Anders als bisher dürfen diese Gelder auch in die Grunderneuerung fließen: Städte und Kommunen können sie künftig beispielsweise auch nutzen, um U-Bahnhöfe, Tunnel und Treppenaufgänge zu erneuern.

Weitere Eckpunkte

Weitere Neuerungen: Der Fördersatz des Bundes wird von 60 auf 75 Prozent erhöht und das erforderliche Volumen für die Förderfähigkeit von Projekten abgesenkt. So können auch kleinere Vorhaben gefördert und die Mittel breiter eingesetzt werden.

Für die Verkehrswende

Die Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes ist Teil des Klimapakets der Bundesregierung. Damit soll die Verkehrswende ermöglicht werden.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 12. März 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft.

Stand: 14.02.2020

Video

Top 11Regionalverkehr

Foto: Einfahrt einer Regionalbahn

© Foto: dpa | Patrick Pleul

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Zusätzliche Gelder für Regionalbahnen

Die Länder bekommen mehr Geld für den öffentlichen Personennahverkehr auf der Schiene: Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 einer entsprechenden Änderung des Regionalisierungsgesetzes zustimmt. Der Bundestag hatte sie am 30. Januar beschlossen.

Schrittweise Anhebung

Laut Gesetzesbeschluss stehen den Ländern im laufenden Jahr 150 Millionen Euro mehr zur Verfügung. Im Jahr 2021 erfolgt eine erneute Aufstockung um 150 Millionen Euro. Zuzüglich einer Dynamisierung von 1,8 Prozent beläuft sich die Unterstützung dann auf 308,1 Millionen. Im Jahr 2022 erhalten die Länder 308,15 Millionen Euro mehr und im Jahr 2023 463,69 Millionen Euro. Bis 2031 erhöhen sich die Regionalisierungsmittel damit insgesamt um circa 5,2 Milliarden Euro. Durch die zusätzlichen Gelder haben die Länder die Möglichkeit, die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs attraktiver zu gestalten und die Fahrgastzahlen zu erhöhen.

Das Vorhaben ist Teil des Klimapakets der Bundesregierung.

Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Weiteres Gesetz angekündigt

In einer Protokollerklärung hat die Bundesregierung bereits angekündigt, noch in diesem Jahr ein Gesetz auf den Weg zu bringen, um die Steigerung der Trassenentgelte von der absoluten Höhe der Regionalisierungsmittel zu entkoppeln. Stattdessen soll die Steigerung der Trassen- und Stationsentgelte auf die gesetzliche Dynamisierungsrate der Regionalisierungsmittel von 1,8 Prozent begrenzt werden. Damit greift die Bundesregierung eine Forderung der Länder aus.

Zusätzliche Gelder sollen in Klimaschutz fließen können

Sie hatten bereits im Zuge ihrer Stellungnahme zum ursprünglichen Regierungsentwurf entsprechenden Änderungsbedarf geltend gemacht. Ansonsten würde die geplante Anhebung der Regionalisierungsmittel durch die gleichzeitige Erhöhung der Trassen- und Stationsentgelte aufgezehrt - sie flössen dann mittelbar an den Bund zurück, erklärten sie zur Begründung. Entgegen der Absicht der Bundesregierung stünden die zusätzlichen Gelder den Ländern dann nicht zur Erreichung der Klimaschutzziele zur Verfügung. Der Verkehrsausschuss hatte aus diesem Grund die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen.

Stand: 14.02.2020

Video

Landesinitiativen

Top 14Jugendhilfe

Foto: Jugendliche im Gespräch mit einer Heimaufsichtsmitarbeiterin

© Foto: PantherMedia | photographee.eu

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Heimaufsicht

Mit einem Gesetzentwurf setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe gestärkt wird. Die am 14. Februar 2020 beschlossene Initiative enthält zahlreiche Maßnahmen, insbesondere zur Verbesserung der Heimaufsicht.

Aufsicht stärken

Vor allem die Kontroll- und Interventionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden sollen erweitert werden: Laut Gesetzentwurf wären örtliche Prüfungen regelmäßig und ohne Anmeldungen möglich. Auch die Ermittlungs- und Betretungsrechte würden gestärkt. Ausdrücklich zulässig sollen Einzelgespräche mit Kindern und Jugendlichen sein.

Verschärfte Voraussetzungen bei der Betriebserlaubnis

Außerdem verschärft der Gesetzentwurf die Bedingungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis von Jugendhilfeeinrichtungen: Neben den bereits bestehenden Kriterien soll die Entwicklung und Anwendung von Gewaltschutzkonzepten erforderlich sein.

Weiter werden die trägerbezogenen Pflichten konkretisiert. So müssten künftig auch die Belegung und der Betreuungsschlüssel nachgewiesen werden.

Verbesserungen bei Auslandsmaßnahmen

Ebenfalls verbessern möchten die Länder die Auslandsmaßnahmen der Jugendhilfe: Die Teilnahme an Auslandsprojekten soll deshalb nur dann zulässig sein, wenn der Anbieter über eine Betriebserlaubnis im Inland verfügt. Weitere Bedingungen: die Betreuung der Kinder durch Fachkräfte und die Festlegung von Qualitätskriterien.

Über die Bundesregierung in den Bundestag

Der Gesetzentwurf wird nun zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Stand: 14.02.2020

Video

Top 15Sexualstraftäter

Foto: erweitertes Führungszeugnis

© Foto: dpa | Stephan Jansen

  1. Beschluss

Beschluss

Kindesmissbrauch soll für immer ins Führungszeugnis

Der Bundesrat möchte, dass Täter, die wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurden, lebenslang registriert bleiben. Er beschloss am 14. Februar 2020, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen.

Verurteilungen werden nicht mehr getilgt

Danach sollen Verurteilungen wegen Sexual- und Kinderpornografiedelikten grundsätzlich immer im erweiterten Führungszeugnis erscheinen. Laut Bundeszentralregistergesetz werden sie bislang nach Ablauf einer Frist von drei bis zehn Jahren nicht mehr in das erweiterte Führungszeugnis aufgenommen. Die genaue Länge der Frist bestimmt sich nach der jeweiligen Straftat und Höhe der Freiheitsstrafe.

Derzeitige Regelung gefährdet Minderjährige

Nach Ansicht der Länder ermöglicht die derzeitige Fristenregelung, dass Sexualstraftäter in manchen Fällen schon nach wenigen Jahren wieder mit Kindern etwa in Kitas und Vereinen arbeiten könnten. Minderjährige seien aber besonders schutzbedürftig, ihre Gefährdung dürfe nicht hingenommen werden.

Über die Bundesregierung in den Bundestag

Der Gesetzentwurf wird nun zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Stand: 14.02.2020

Top 17Pyrotechnik

Foto: ausgebranntes Verbundsfeuerwerk

© Foto: PantherMedia | Robert Schneider

  1. Beschluss

Beschluss

Vertagt: Verbot von Leuchtraketen

Keine Entscheidung über ein mögliches Verbot von Silvesterfeuerwerk: Der Bundesrat hat die Abstimmung über einen entsprechenden Verordnungsantrag Berlins am 14. Februar 2020 kurzfristig vertagt. Bereits im Dezember letzten Jahres war die Entscheidung verschoben worden.

Was Berlin fordert

Berlin setzt sich dafür ein, Silvesterfeuerwerk künftig stärker zu reglementieren: In dicht besiedelten Gebieten und zu bestimmten Zeiten einschließlich Silvester und Neujahr sollen Behörden befugt sein, auch Leuchtraketen zu verbieten.

Derzeit: Verbote nur für Pyrotechnik mit Knallwirkung

Bislang kann nur Pyrotechnik mit ausschließlicher Knallwirkung verboten werden. Das klassische Silvesterfeuerwerk, also Leuchtraketen oder auch sogenannte Verbundfeuerwerkskörper, die Licht- und Knalleffekte vereinen, ist vom Verbot ausgenommen.

Zur Vermeidung von Gefahren und gegen Feinstaubbelastung

Zur Begründung seines Vorstoßes verweist Berlin auf die Gefahr, die insbesondere vom Verbundfeuerwerk ausgehe. Da dieses üblicherweise im Batterieverbund abgeschossen werde, sei der erforderliche Sicherheitsabstand nicht mehr einzuhalten. Außerdem hätte ein solches Verbot auch einen positiven Effekt für die Feinstaubbelastung der Luft, den Tierschutz und die Abfallbelastung.

Zweite Absetzung

Im November letzten Jahres hatte Berlin seinen Verordnungsvorschlag im Plenum vorgestellt. Zu einer Entscheidung im Dezemberplenum kam es nicht, da die Vorlage kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt wurde.

Auf Antrag eines oder mehrerer Länder könnte die Vorlage in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden.

Stand: 14.02.2020

Top 18bLebensmittelüberwachung

Foto: Lebensmittel am und auf dem Mikroskop

© Foto: GettyImages l Ronstik

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert besseren Schutz vor verunreinigten Lebensmitteln

Der Bundesrat fordert, Verbraucherinnen und Verbraucher effektiver vor verunreinigten und verfälschten Lebensmitteln zu schützen.

Rückverfolgbarkeit beschleunigen

Um im Krisenfall rasch Schutzmaßnahmen ergreifen zu können, müssten die Lieferwege von der Produktion in den Groß- und Einzelhandel schnell und wirksam rückverfolgbar sein. Unternehmen sollten daher verpflichtet werden, deutschlandweit einheitliche Lieferlisten zu führen und Informationen zur Rückverfolgbarkeit binnen 24 Stunden den Behörden in elektronischer Form vorzulegen. Kleine Betriebe, die überwiegend an den Endverbraucher abgeben, seien davon auszunehmen.

Bundesregierung soll tätig werden

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, entsprechende Vorgaben im deutschen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zu regeln.

Reaktion auf Lebensmittelskandale

Die jüngsten Fälle von Lebensmittelskandalen haben gezeigt, wie wichtig es ist, die Informationsweitergabe zu beschleunigen und zu verbessern, betont der Bundesrat: In der Praxis seien die bereitgestellten Daten von Unternehmen häufig schlecht lesbar und wenig einheitlich. Dies verzögere die amtliche Rückrufüberwachung und verursache zusätzliche Arbeit.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anregung des Bundesrates umsetzen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 14.02.2020

Top 20Arzneimittelversorgung

Foto: Arzneimittel im Regal

© Foto: dpa | Daniel Reinhardt

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Initiative gegen Lieferengpässe bei Medikamenten

Hessen und Rheinland-Pfalz ergreifen über den Bundesrat Initiative gegen Lieferengpässe bei Medikamenten. Die Länder stellten am 14. Februar 2020 im Plenum hierzu einen Entschließungsantrag vor.

Systematische Auswertung der Versorgungslage

Kern des Vorstoßes ist die Forderung, die Gründe für Lieferengpässe systematisch auszuwerten, um geeignete Maßnahmen für die Zukunft treffen zu können. Die Bundesregierung solle die Evaluation dem Jour Fixe zu Versorgungs- und Lieferengpässen übertragen, der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelt ist. Er soll auch Empfehlungen erarbeiten, wie Lieferengpässe vermieden werden können.

Ergebnisse der US-Task Force berücksichtigen

Mit in die Auswertung einbezogen werden müssen nach Ansicht von Hessen und Rheinland-Pfalz die Ergebnisse einer Task Force der US-Arzneimittelbehörde FDA. Sie empfiehlt insbesondere wirtschaftliche Anreize für die Produktion von wenig profitablen Medikamenten und den Abbau logistischer sowie regulatorischer Hürden. Der Jour Fixe solle deshalb untersuchen, ob die Ursachen und Empfehlungen der Task Force auf Deutschland übertragbar seien.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Entschließungsantrag zur Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. Sie tagen Ende Februar. Sobald die Ausschussberatungen abgeschlossen sind, kommt die Vorlage erneut auf die Plenartagesordnung - dann zur Abstimmung, ob der Bundesrat die Entschließung fassen und der Bundesregierung zuleiten will.

Stand: 14.02.2020

Video

Top 21Pfandpflicht

Foto: diverse PET-Flaschen

© dpa | Sebastian Kahnert

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Pfandpflicht auf alle Einweg-Plastikflaschen

Hessen und Baden-Württemberg schlagen vor, die Pfandpflicht aus Umweltschutzgründen auf alle Getränkedosen und alle Einweg-Kunststoffflaschen auszudehnen. Anders als nach der geltenden Regelung soll es künftig keine Rolle mehr spielen, welches Getränk in der jeweiligen Dose oder Flasche abgefüllt ist. Hessen stellte hierzu am 14. Februar 2020 einen entsprechenden Entschließungsantrag beider Länder im Bundesrat vor.

Geltendes Pfandsystem ökologisch nicht sinnvoll

Es gebe keine nachvollziehbaren Gründe, warum die derzeit bestehenden Ausnahmen von der Pfandpflicht auf die Getränkeart abstellen, heißt es darin. Stattdessen sollte die Pfandpflicht an der Verpackungsart festgemacht werden. Schließlich sei eine PET-Flasche mit Fruchtsaft gegenüber einer PET-Flasche mit einem kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränk nicht ökologischer. Zudem sei seit Jahren eine Zunahme von Getränkedosen und Einweg-Plastikflaschen zu verzeichnen, die nicht der Pfandpflicht unterliegen. Dies gehe zu Lasten von Mehrwegalternativen und ökologisch vorteilhaften Verpackungsarten.

Im Sinne der Verbraucher

Auch im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher ist eine Änderung der aktuellen Regelung nach Ansicht Hessens und Baden-Württembergs sinnvoll: Für sie sei häufig nicht nachzuvollziehen, wann sie Pfand zahlen müssen und eine Flasche wieder zurückbringen können.

Die geltende Regelung

Die Pfandpflicht wurde zuletzt vor einem guten Jahr geändert. Seitdem muss auch für Einweggetränkeverpackungen von Frucht- und Gemüse-Nektaren mit Kohlensäure und Mischgetränke mit einem Molke-Anteil von mindestens 50 Prozent Pfand bezahlt werden. Er beträgt 25 Cent.

Wie es mit der Initiative weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wurde die Entschließung in Umwelt- und Wirtschaftsausschuss überwiesen. Diese kommen Ende Februar zusammen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, erscheint die Initiative erneut auf der Plenartagesordnung - dann zur Abstimmung.

Stand: 14.02.2020

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Top 58Registrierungspflicht

Foto: Futuristische Weltkugel mit Tablet

© Foto: PantherMedia | Wavebreakmedia

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Gegen die Anonymität im Netz

Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wollen Anbieter von sozialen Netzwerken und Spieleplattformen verpflichten, künftig bei der Registrierung Nutzernamen, Anschrift und Geburtsdatum zu erheben. So wären die Urheber von Hasskommentaren identifizierbar und könnten zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen werden.

Rechtsfreie Räume

Hass und Hetze im Internet könnten derzeit nicht angemessen geahndet werden, da Täter häufig Pseudonyme verwenden. In der Anonymität des Internets fühlten sie sich sicher - Beleidigungen und Hasskriminalität nähmen daher immer weiter zu. Von vielen werde das Internet inzwischen als rechtsfreier Raum wahrgenommen. Das friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft sei in Gefahr, warnen die beiden Länder.

Erweiterung des NetzDG

Sie schlagen daher vor, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz um die Registrierungspflicht zu ergänzen. Diese soll sich auch auf Anbieter von Spieleplattformen beziehen, die derzeit vom Anwendungsbereich des Gesetzes nicht erfasst sind. Nur so könne die Hasskriminalität an den verschiedenen Orten im Internet bekämpft werden.

Ausschüsse beraten Ende Februar

Der Gesetzesantrag wurde am 14. Februar 2020 im Bundesrat vorgestellt und in Rechts-, Innen- und Wirtschaftsausschuss überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen und eine Empfehlung für das Plenum erarbeitet haben, kommt die Vorlage wieder auf die Plenartagesordnung - dann zur Frage, ob der Bundesrat den Entwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will.

Stand: 14.02.2020

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Top 60Marktortprinzip

Foto: Symbolbild Hass im Netz

©  dpa l Lukas Schulze

  1. Beschluss

Beschluss

Hasskriminalität effektiver verfolgen

Hamburg, Bremen und Bayern setzen sich mit einer Bundesratsinitiative dafür ein, Hasskriminalität im Internet besser verfolgen zu können: Anbieter sozialer Netzwerke sollen verpflichtet werden, den Strafverfolgungsbehörden Auskunft über Urheber von Hasspostings zu geben - auch dann, wenn sie ihren Firmensitz im Ausland haben oder die abgefragten Daten dort gespeichert sind.

Marktortprinzip statuieren

Die Bundesregierung soll dazu auf nationaler Ebene das so genannte Marktortprinzip statuieren. Außerdem soll sie sich auf europäischer Ebene für einen grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln in Strafsachen einsetzen.

Ermittlungen beschleunigen

Zur Begründung führen die drei Länder in ihrem Entschließungsantrag aus: Bei der Verfolgung von Beleidigungen, Bedrohungen und Volksverhetzung in den sozialen Netzwerken hätten die Ermittlungsbehörden derzeit oft Probleme, die - häufig unter Pseudonymen auftretenden - Urheberinnen und Urheber strafrechtlich relevanter Inhalte zu ermitteln. Die größten Anbieter sozialer Netzwerke hätten ihren Sitz im Ausland und verwiesen bei Auskunftsverlangen deutscher Behörden häufig auf den Rechtshilfeweg über die landeseigenen Justizbehörden. Entsprechende Ersuchen würden dann - wenn überhaupt - erst nach Monaten beantwortet.

Ausschüsse beraten Ende Februar

Der Entschließungsantrag wurde am 14. Februar 2020 im Plenum vorgestellt und zur weiteren Beratung in den Rechts-, Europa-, Innen-, Kultur- und Wirtschaftsausschuss überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Antrag erneut auf die Plenartagesordnung - dann zur Frage, ob der Bundesrat die Entschließung fassen und der Bundesregierung zuleiten will.

Stand: 14.02.2020

Top 61Pauschalreisen

Foto: Ein Koffer mit Städtaufkleber

© Foto: PantherMedia | Sashkin7

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bessere Absicherung für Pauschalreisende

Hamburg und Bremen setzen sich dafür ein, Pauschalreisende im Falle einer Insolvenz besser abzusichern. Am 14. Februar 2020 stellten sie dazu im Bundesrat einen gemeinsamen Entschließungsantrag vor. Er wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Konsequenzen aus Thomas-Cook-Pleite

Die derzeitige Höchstsumme von 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr für die Absicherung einer Insolvenz reiche nicht aus - dies habe die Pleite der deutschen Thomas Cook-Gesellschaften gezeigt: sie bedeute erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Ansprüche sich auf ca. 250 Millionen Euro belaufen.

Dass die Bundesregierung beabsichtigt, die nicht abgedeckten Ansprüche auszugleichen, begrüßen die beiden Länder. Damit Geschädigte aber zukünftig nicht mehr auf Einzelfallentscheidungen angewiesen sind, müsse das Insolvenzrecht verändert werden. Die Bundesregierung soll dazu mehrere Möglichkeiten prüfen.

Für einen effektiven Schutz: Systemumstellung

Um effektiveren Schutz zu gewährleisten, komme eine Umstellung der Insolvenzsicherung in Betracht: von der fixen Maximalsumme für den Versicherer auf eine an den Vorauszahlungen der Reisenden orientierten Versicherung für den einzelnen Veranstalter. Dieser müsste dann das Risiko in vollem Umfang versichern.

Alternativ wäre eine Fondslösung denkbar, in die jeder Pauschalreiseveranstalter proportional zu seinem Umsatz oder seinem Kundenstamm einzahlt. Berücksichtigt werden sollten so auch die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie deren Ausfallrisiken im Vergleich zu international agierenden Großkonzernen. Dies wäre nach Ansicht Hamburgs und Bremens eine branchenintern solidarische Lösung zugunsten der Reisenden.

Wie es weitergeht

Der Entschließungsantrag wird Ende Februar im Rechts-, im Agrar- und Verbraucherschutz- und im Wirtschaftsausschuss beraten. Sobald die Ausschüsse ihre Empfehlungen an das Plenum erarbeitet haben, kommt die Vorlage zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.

Stand: 14.02.2020

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Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 27Ganztagsbetreuung

Foto: Betreuerin hilft den Kindern bei den Hausaufgaben

© Foto: PantherMedia | Wavebreakmedia ltd

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert mehr Geld für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen

Der Bundesrat hat sich am 14. Februar 2020 kritisch zu den Plänen der Bundesregierung geäußert, den Ländern zur Umsetzung des für 2025 geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen Finanzhilfen über zwei Milliarden Euro zu gewähren. Der beabsichtige Zuschuss für die Jahre 2020 und 2021 über ein Sondervermögen könne nur ein erster Schritt sein, unterstreicht er in seiner Stellungnahme.

Zu vieles noch ungeklärt

Derzeit sei noch viel zu unklar, wie der Rechtsanspruch umgesetzt werden kann. Völlig offen sei beispielsweise, wie er inhaltlich genau aussehen soll. Gleiches gelte für die finanzielle Beteiligung des Bundes bei den Investitions- und Betriebskosten. Vor diesem Hintergrund könne die von der Bundesregierung beabsichtigte Einrichtung des Sondervermögens nicht abschließend sein, unterstreicht der Bundesrat.

Investitions- und Betreuungskosten über 10 Milliarden

Bereits jetzt sei klar, dass auf die Länder und Kommunen durch den Rechtsanspruch dauerhafte Kosten in Milliardenhöhe zukämen. Das Deutsche Jugendinstitut schätze allein die Investitionskosten auf bundesweit 7,5 Milliarden Euro. An Betriebskosten kämen ca. weitere 4,5 Milliarden Euro hinzu.

Finanzierung klären

Die Länder halten es deshalb für zwingend erforderlich, dass die Finanzierung des Rechtsanspruchs im laufenden Gesetzgebungsverfahren geklärt wird.

Chancengleichheit soll gestärkt werden

Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder setzt die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Hierdurch soll die Chancengleichheit der Kinder gestärkt werden.

Nächste Stationen: Bundesregierung, Bundestag

Die Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet, die in den nächsten Wochen dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt.

Stand: 14.02.2020

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Top 28Konversionstherapien

Foto: Gleichgeschlechtliches Paar

© Foto: PantherMedia | Lev Dolgachov

  1. Beschluss

Beschluss

Verbot von Konversionstherapien geht Ländern nicht weit genug

Dem Bundesrat geht das von der Bundesregierung vorgeschlagene Verbot von Konversionstherapien für Minderjährige und nicht einwilligungsfähige Erwachsene nicht weit genug. In seiner am 14. Februar 2020 beschlossenen Stellungnahme fordert er, die beabsichtigte Altersgrenze des Verbots für solche Therapien, mit denen Homosexuelle zur Heterosexualität gebracht werden sollen, zu überprüfen.

Altersgrenze anheben

Angesichts der schädlichen Wirkungen von Konversionstherapien sei zweifelhaft, ob das vorgesehene Verbot für Minderjährige ausreiche. Schließlich fänden Coming-Out-Prozesse auch bei über 18-Jährigen statt, erklärt er. Auch die emotionale und soziale Verselbständigung seit mit 18 Jahren noch zwingend nicht abgeschlossen. In der Kinder- und Jugendhilfe gelte deshalb nicht umsonst eine Altersgrenze von 27 Jahren. Der Bundestag solle daher über eine entsprechende Anhebung nachdenken.

Nicht-öffentliche Werbung verbieten

Außerdem fordern die Länder, auch die nicht-öffentliche Werbung für Konversionstherapien zu verbieten und die Einrichtung eines umfassenden Beratungsangebots gesetzlich zu verankern. Der Staat habe die Pflicht, auf die gesundheitsschädlichen Folgen dieser Therapien hinzuweisen, unterstreichen sie. Für notwendig halten sie auch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, um die Pathologisierung von Homo- und Bisexualität sowie Transgeschlechtlichkeit zu beenden und entsprechende Diskriminierungen zu verhindern.

Eigene Initiative der Länder

Der Bundesrat hatte sich bereits im vergangenen Mai für ein Verbot von Konversionstherapien ausgesprochen. Per Entschließung hatte er damals die Bundesregierung aufgefordert, gesetzgeberisch tätig zu werden (BR-Drs. 161/19 (B)).

Einzelheiten des Gesetzentwurfs

Das von der Bundesregierung vorgeschlagene Verbot von Konversionstherapien an Minderjährigen soll bei Verstößen mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Zugleich untersagt der Gesetzentwurf, Konversionstherapien öffentlich zu bewerben, anzubieten oder zu vermitteln. Wer dem zuwider handelt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro rechnen.

Nächste Stationen: Bundesregierung, Bundestag

Die Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet, die in den nächsten Wochen dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt.

Stand: 14.02.2020

Rechtsverordnungen

Top 38Kastenstand

Foto: Schweinezucht Kastenhaltung

© dpa | Friso Gentsch

  1. Beschluss

Beschluss

Abgesetzt: Verordnung zum Kastenstand in der Schweinehaltung

Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 einen Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Schweinhaltung kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Es kam daher nicht zu einer Entscheidung über die Regierungspläne, den so genannten Kastenstand neu zu regeln.

Auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung kann die Verordnung auf einer der nächsten Plenarsitzungen beraten werden.

Was die Regierung plant

Die so genannte Kastenhaltung soll nach den Regierungsplänen künftig höchstens 5 Tage statt wie bisher 35 Tage im Abferkelbereich und 8 Tage statt bisher 4 Wochen im Deckzentrum erlaubt sein. Die bisher übliche lange Fixierung in engen Kästen schränke die Ausübung wesentlicher Grundbedürfnisse der Sauen stark ein und könne zu erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden führen, heißt es zur Begründung. Sie soll daher auf das unvermeidliche Maß reduziert werden. Grundsätzlich sind Sauen und Ferkel in der Gruppe zu halten.

Mehr Platz in Kastenständen und Bewegungsbuchten

Die Verordnung regelt zudem die baulichen Anforderung an Kastenstände: Sie müssen mindestens 220 Zentimeter lang und zwischen 65 und 85 Zentimeter breit sein, um dem Schwein genügend Platz zum Aufstehen, Hinlegen und Ausstrecken des Kopfes zu lassen. In so genannten Bewegungsbuchten von mindestens sechseinhalb Quadratmetern sollen sich Muttersauen mit ihren Ferkeln frei bewegen können.

Weitere Vorgaben betreffen die Beschäftigung der Tiere und den Schutz vor gegenseitigen Verletzungen, die Licht- und Luftverhältnisse im Stall.

15 Jahre Umstellungszeit

Betriebe sollen 15 Jahre Zeit haben, um die neuen Vorgaben umzusetzen. Während der Übergangsfrist müssen Kastenstände so beschaffen sein, dass sich die Tiere nicht verletzen können, jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich in Seitenlage hinlegen sowie den Kopf ausstrecken kann.

Agrarausschuss verlangt weitergehenden Tierschutz

Der Agrarausschuss hatte Anfang des Jahres in mehreren Sitzungen über die Verordnung beraten. Er äußert sich in seinen Empfehlungen fürs Plenum ausgesprochen kritisch zum Entwurf der Bundesregierung. Seiner Ansicht nach muss an zahlreichen Stellen nachgebessert werden, damit die Verordnung europäische Tierschutz-Vorgaben erfüllt und nicht hinter das Urteil des Oberverwaltungsgerichts von Sachsen-Anhalt zur Kastenstandhaltung aus dem Jahr 2015 zurückfällt.

Beine müssen auszustrecken sein

Ausdrücklich fordert der Ausschuss, die baulichen Anforderungen an die Kastenstände so zu ändern, dass Schweine im Liegen ihre Beine ausstrecken können. Genauso hatte es das Oberverwaltungsgericht geurteilt. Auch die Abferkelbucht muss seiner Ansicht nach größer sein - genauso wie der Liegebereich für Saugferkel. Deutlich wendet er sich gegen die Ausnahmeregelung, wonach Zuchtläufer während der Rausche im Kastenstand fixiert werden dürfen. Dies würde EU-Recht unterlaufen und sei auch aus fachlicher Sicht nicht erforderlich.

Liegematten für Kälber

Die Haltung der Kälber steht nach Ansicht des Ausschusses ebenfalls nicht im Einklang mit europäischen Bestimmungen: Danach müssten sie auf Liegematten stehen. Eine Übergangsfrist könne nicht gelten, da die entsprechende EU-Richtlinie bereits seit Jahrzehnten bestehe.

Keine Ausnahmen für kleine Betriebe

Mehr Tierschutz verlangt er auch bei der Haltung von Jungsauen und Sauen. Anders als bisher sollten die vorgeschriebenen Mindestanforderungen ausnahmslos und deshalb auch in kleinen Betrieben gelten. Eine Übergangsvorschrift soll es nach Ansicht des Ausschusses nicht geben.

Zusätzliche Regelungen für Junghennen

Darüber hinaus spricht sich der Agrarausschuss dafür aus, die Verordnung um spezifische Anforderungen an die Haltung von Junghennen sowie Legehennen-Elterntiere und Masthühner-Elterntiere zu ergänzen. Sie seien aus tierschutzfachlicher Sicht erforderlich. Bereits 2016 hatte der Bundesrat eine entsprechende Ergänzung beschlossen (siehe BR-Drs. 403/16 [PDF, 414KB] ). Die Bundesregierung habe sie damals auch für sinnvoll gehalten, aber noch immer nicht umgesetzt. Angesichts der beabsichtigten Einführung eines freiwilligen Tierwohllabels seien derartige Mindestanforderungen jetzt erst recht erforderlich, unterstreicht der Ausschuss. Übergangsfristen sieht er nicht vor.

Anbindehaltung von Rindern verbieten

Zusätzlich in die Verordnung aufnehmen möchte er auch ein Verbot für die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern. Dies sei keine tiergerechte Haltung. Zur erleichterten Umsetzung dieses Verbots schlägt der Ausschuss an dieser Stelle eine Übergangsvorschrift vor. Die im Verordnungsentwurf enthaltenen Übergangsfristen zur Umstellung der Haltung im Deckbereich hält der Ausschuss für zu lang.

Entscheidungstermin offen

Wann der Bundesrat sich mit den Vorschlägen des Ausschusses beschäftigt, ist derzeit noch offen.

Stand: 06.05.2020

Top 50StVO-Novelle

Foto: parkendes Auto auf Fahrradweg mit Radfahrer

© Foto: dpa | Alexander Heinl

  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat stimmt StVO-Novelle zu - mit Änderungen

Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 der Straßenverkehrsnovelle zugestimmt - allerdings nur unter der Bedingung zahlreicher Änderungen. Ziel der Verordnung ist es, sichere, klimafreundliche und moderne Mobilität zu fördern.

Mehr Sicherheit für den Radverkehr

Insbesondere das Radfahren soll sicherer werden. So gilt künftig ein Mindestabstand beim Überholen durch Kraftfahrzeuge von 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts. Kraftfahrzeuge ab 3,5 Tonnen müssen beim Rechtsabbiegen grundsätzlich auf Schrittgeschwindigkeit reduzieren. Auf Schutzstreifen für den Radverkehr gilt ein generelles Halteverbot. Künftig sind eigene Fahrradzonen und Grünpfeile ausschließlich für Radfahrerinnen und Radfahrer möglich.

Höhere Bußgelder für Falschparker

Flankierend passt die Verordnung den Bußgeldkatalog an. Teurer werden insbesondere die Geldbußen für unzulässiges Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen für den Radverkehr; ebenso das Parken auf Geh- und Radwegen. Künftig könnten bis zu 100 Euro Strafe anfallen.

Vorteile für Carsharing

Neben dem Radverkehr will die Verordnung auch die Nutzung von Fahrgemeinschaften für eine klimafreundlichere Mobilität vorantreiben. Sie sieht daher auch Parkvorrechte für Carsharing-Fahrzeugen vor.

Praxisvollzug erleichtern

Auf Wunsch des Bundesrates soll die Verordnung an vielen Stellen nachgebessert werden. Die circa 40 Änderungen dienen unter anderem dazu, den Praxisvollzug zu verbessern, den Schilderwald zu verringern und Bußgeldtatbestände besser aufeinander abzustimmen.

Busspuren nicht für Pkw öffnen

Nicht einverstanden ist der Bundesrat mit der von der Bundesregierung geplanten Öffnung der Busspuren für Pkw mit mehr als drei Personen, ebenso dem generellen Verbot, Fahrräder am Straßenrand zu parken. Beide Regelungen möchte er aus der Regierungsverordnung streichen lassen.
Weitere Änderungen betreffen die Geschwindigkeit beim Rechtsabbiegen, die Mitnahme von Personen auf Rädern und Rikschas und das Nebeneinanderfahren von E-Scootern.

Bußgelder erhöhen

Zahlreiche Anpassungen fordert der Bundesrat bei den Bußgeldregeln, um das System gerechter zu gestalten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. So verlangt er, das Bußgeld für Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen deutlich zu erhöhen: auf bis zu 100 Euro. Auch Parken ohne Parkschein, Zweite-Reihe-Parken, Parken an unübersichtlichen Kurven und auf Carsharing-Plätzen, vor Feuerwehrzufahrten sowie das Behindern von Rettungsfahrzeugen soll künftig höher sanktioniert werden.

Keine Mehrheit für Tempolimit

Das ursprünglich vom Umweltausschuss geforderte generelle Tempolimit auf Autobahnen konnte sich im Bundesratsplenum ebenso wenig durchsetzen wie die Erhöhung des Gebührenrahmens für Anwohnerparkausweise und die Erlaubnispflicht für „Freefloating-Anbieter“ von E-Scootern und Leihfahrrädern, die auf Gehwegen abgestellt werden.

Notbremsassistenten

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, das Ausschalten von Notbremsassistenzsystemen in Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen bei einer Geschwindigkeit ab 30 km/h zu verbieten, Verstöße dagegen als Ordnungswidrigkeit einzustufen und ein angemessenes Bußgeld zu erheben. Damit sollen Unfälle beim Auffahren auf das Stauende verhindert werden.

Außerdem appelliert der Bundesrat an die Bundesregierung, das Sanktionsniveau insgesamt zu erhöhen, um eine general- und spezialpräventive Wirkung zu erzielen und das Sanktionsgefüge zu wahren. Dass die vorgelegte Verordnung nur selektiv in den Bußgeldkatalog eingreift, kritisieren die Länder in ihrer Entschließung, die bereits der Bundesregierung zugeleitet wurde. Sie entscheidet, ob und wann sie die Anregungen aufgreifen will.

Verkündung und Inkrafttreten

Die Verordnung wurde am 27. April 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist im Wesentlichen seit dem 28. April 2020 in Kraft.

Stand: 28.04.2020

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Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Top 53Windenergie

Foto: Windräder

© Foto: dpa | Patrick Pleul

  1. Beschluss

Beschluss

Kein nächtliches Dauerblinken bei Windrädern mehr

Die roten Blinklichter von Windenergieanlagen dürfen nachts künftig nur noch blinken, um eine Kollision mit einem Luftfahrzeug zu verhindern. Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Lufthindernissen der Bundesregierung mit geringfügigen Änderungen zugestimmt.

Um die Akzeptanz der Bevölkerung zu erhöhen

Danach dürfen die Lichter nur noch blinken, wenn sich tatsächlich ein Flugobjekt nähert. Die Einschränkung soll die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Ausbau der Windenergie erhöhen.

Neue Technik zugelassen

Mit der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift werden zugleich die technischen Anforderungen an die gesetzlich vorgeschriebene Nachtkennzeichnung überarbeitet. Hierzu gehört auch, dass die Nachtkennzeichnung künftig durch Transpondersignale aktiviert werden darf, die von Luftfahrzeugen ausgesendet und den Windenergieanlagen empfangen werden. Bislang sind nur radarbasierte Systeme zugelassen.

Internationale Standards umgesetzt

Außerdem setzt die Novelle neue Standards und Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur Kennzeichnung von Windenergieanlagen um.

Inkrafttreten

Die Verwaltungsvorschrift soll einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.

Stand: 14.02.2020

Glossary

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