Top 4Stiefkindadoption

Foto: Schriftzug "Adoption" aus Holzklötzen

© panthermedia | Vadim Vasenin

  1. Beschluss

Beschluss

Stiefkindadoption ohne Trauschein möglich

Auch unverheiratete Paare dürfen künftig Stiefkinder adoptieren. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages am 13. März 2020 gebilligt.

Stabile Partnerschaft Voraussetzung

Voraussetzung für die Stiefkindadoption ist eine stabile Partnerschaft: Das Paar muss seit mindestens vier Jahren eheähnlich zusammenleben oder bereits ein gemeinsames Kind haben.

Ausnahme: anderweitig verheiratet

Ist einer der Partner noch mit einer dritten Person verheiratet, dann soll die Adoption auf Beschluss des Bundestages nur ausnahmsweise möglich sein. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wäre eine Adoption in diesen Fällen gar nicht zulässig gewesen.

Vorgabe des Verfassungsgerichts

Der Gesetzesbeschluss setzt eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um. Es hatte den Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien im März 2019 für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. März dieses Jahres eine Neuregelung zu treffen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 27. März 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 31. März 2020 in Kraft.

Stand: 31.03.2020

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