BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 986. Sitzung am 13.03.2020

Kurzarbeitergeld, Mietpreisbremse, Kohleausstieg

Kurzarbeitergeld, Mietpreisbremse, Kohleausstieg

Acht Gesetze aus dem Bundestag billigte der Bundesrat am 13. März 2020: Vereinfachungen beim Kurzarbeitergeld zur Unterstützung von Unternehmen in der Corona-Krise, die Verlängerung der Mietpreisbremse und Maßnahmen zum fairen Wettbewerb der Krankenkassen.

Außerdem Verbesserungen beim Aufstiegs-BAföG, der Stiefkindadoption in nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Änderungen im Wertpapierhandel und bei der Zuverlässigkeitsprüfung im zivilen Luftverkehr - sowie den so genannten Fränkli-Zuschlag im deutsch-schweizerischen Eisenbahnverkehr.


Alle Gesetze werden nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und können anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Anregungen für Bundesregierung und Bundestag

Der Bundesrat beschloss eigene Vorschläge zur Auskunftspflicht für Anbieter sozialer Netzwerke, Vermeidung von Lieferengpässen bei Medikamenten und Medizinprodukten, besseren Absicherung für Pauschalreisen im Insolvenzfall, generellen Pfandpflicht auf Getränkedosen und Plastikflaschen, Betreuungskosten für Alleinerziehende in Reha-Maßnahmen, zur EU-Bankenregulierung und zur Schiffsbaufinanzierung.

Keine Entscheidung gab es über Landesinitiativen zu Lohnkostenzuschüssen für Langzeitarbeitslose und zur Verwendung von Kartellbußen für Verbraucherschutzvereine: beide Vorlagen setzte der Bundesrat kurzfristig von der Tagesordnung ab.

Neue Vorschläge zur Pflege

Neu vorgestellt wurden drei Landesanträge zum Thema Pflege: Verbesserungen für Pflegekräfte, Einführung eines Familienpflegegeldes und Fortschritte bei der Digitalisierung der Pflege.

Datenethik und Bekämpfung des Drogenhandels

Weitere neue Initiativen enthalten Vorschläge zur Entlastung der Justiz in Bußgeldverfahren, effektiveren Strafverfolgung von Drogenhandel per Post, zu Rechtsansprüchen auf deutsche Staatsangehörigkeit für Opfer nationalsozialistischen Unrechts, zur Datenethik bei Algorithmen und zur Gemeinnützigkeit von Vereinen zur politischen Bildung.

Bonpflicht und Corona

Ebenfalls in „erster Lesung“ vorgestellt: Landesinitiativen zur praxisgerechten Ausgestaltung der Bon-Pflicht, zur Planungsbeschleunigung bei Vorhabenträgern, Behörden und Gerichten, zur Minderung von Motorradlärm und zur steuerlichen Unterstützung für Betriebe, die aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

Kritik am geplanten Kohleausstiegsgesetz

Umfangreiche Änderungswünsche beschloss der Bundesrat zum geplanten Kohleausstiegsgesetz, das den "Kohlekompromiss" vom Herbst letzten Jahres umsetzen soll. Die Stellungnahme geht nun über die Bundesregierung in den Bundestag - dieser hatte schon am 6. März 2020 mit seiner ersten Lesung begonnen.

Green Deal der EU-Kommission

Ausführlich Stellung nahm der Bundesrat auch zu einem der wichtigsten Schwerpunkte der neuen EU-Kommission: dem europäischen Grünen Deal, der die EU in 30 Jahren unabhängig von fossilen Brennstoffen machen soll. Gleiches gilt für die Kommissionsmitteilungen zur Gestaltung der Konferenz zur Zukunft Europas und zum europäischen Fonds für einen gerechten Übergang bei der Energiewende.

Nationales Begleitgremium

Das Nationale Begleitgremium zur Endlagersuche für Atommüll erhält neue Mitglieder: der Bundesrat wählte zwölf Personen in das Gremium.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 2Krankenkassen

Foto: Stethoskop auf diversen Gesundheitskarten

© panthermedia | Preto Perola

  1. Beschluss

Beschluss

Grünes Licht für fairen Kassenwettbewerb

Der Bundesrat hat am 13. März 2020 das Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb gebilligt. Es entwickelt den Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenkasse weiter und soll dadurch die bestehende Schieflage im Finanzierungssystem der Krankenversicherungen korrigieren.

Gegen Monopolbildung in der Kassenlandschaft

Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung einer Regionalkomponente, um die unterschiedlichen Ausgabenstrukturen in einzelnen Regionen aufzufangen. Hierüber sollen Über- und Unterdeckungen abgebaut und eine Monopolbildung in der Kassenlandschaft verhindert werden. Außerdem wird bei krankheitsbezogenen Zuschlägen im Risikostrukturausgleich künftig das gesamte Krankheitsspektrum berücksichtigt. Bislang waren es nur um die 80 Krankheitsbilder.

Manipulationsbremse gegen Diagnosebeeinflussung

Neu ist auch die Einführung einer so genannten Manipulationsbremse. Sie soll verhindern, dass Krankenkassen Diagnosen beeinflussen, um mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten. Künftig bekommen Kassen deshalb dann keine Zuweisungen mehr, wenn sich die Diagnosekodierung bei bestimmten Krankheiten auffällig erhöht. Weiter werden vertragliche Regelungen für unzulässig erklärt, nach denen bestimmte Diagnosen Voraussetzung für die Vergütung sind.

Stärkung der Vorsorge

Von besonderem Interesse für die Versicherten: Es gibt künftig eine Vorsorgepauschale als Anreiz für die Kassen, Präventionsmaßnahmen ihrer Mitglieder zu fördern.

Struktur der GKV

Außerdem schafft das Gesetz einen Lenkungs- und Koordinierungsausschuss beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung, dem die Vorstände der Krankenkassen angehören. Hierdurch soll die operative Anbindung des Spitzenverbandes an die Kassen gestärkt werden.

Maßnahmen gegen Lieferengpässe

Der Bundestag ergänzte den ursprünglichen Gesetzentwurf um Maßnahmen gegen drohende Lieferengpässe bei Medikamenten - ein Thema, das die Länder ebenfalls beschäftigt (siehe BR-Drs. 57/20). Danach müssen pharmazeutische Unternehmen künftig über ihre Bestände und drohende Lieferengpässe informieren. Außerdem wird geregelt, dass Krankenkassen für Mehrkosten aufkommen, wenn anstelle des Medikaments nur ein Generikum verfügbar ist.

Inkrafttreten

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. April 2020 in Kraft.

Nur mit den Ländern gemeinsam: Maßnahmen zu Lieferengpässen

In einer begleitenden Einschließung bitte der Bundesrat die Bundesregierung darum, weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung nur gemeinsam mit den Ländern zu prüfen. Die Frage sei zu wichtig, um sie ohne die Länder zu klären. Aus diesem Grund sei es auch bedauerlich, dass die Regelungen zu den Lieferengpässen am Bundesrat vorbei beschlossen wurden.

Bestandschutz für Individualverträge im Heilmittelbereich

Weiter kritisiert der Bundesrat, dass der Bundestag die Änderungswünsche der Länder aus der Stellungnahme zum Regierungsentwurf nahezu vollständig abgelehnt hat. Besonders problematisch sei dies im Hinblick auf die nunmehr zentralen Vorgaben im Heilmittelbereich. Sie hätten zur Folge, dass regionale Versorgungsverträge nicht aufrechterhalten werden können. Davon betroffen seien jahrelange, kassenartenübergreifende Individualverträge mit Einrichtungen zur Versorgung von dort betreuten behinderten Kindern. Diese stünden jetzt vor dem Ende. Die Folge sei eine massive Beeinträchtigung der Versorgung der Kinder und Entlassungen von Therapeuten. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, für diese Verträge schnellst möglichst Bestandsschutz zu schaffen.

Problem: Neue RSA-Prüfung

Auch bei der neu geregelten Risikostrukturausgleich-Prüfung zur Verhinderung von Manipulationen besteht nach Ansicht der Länder Korrekturbedarf. Das nunmehr bestehende nachgelagerte Prüfrecht des Bundesamtes für Soziale Sicherung führe dazu, dass sich Krankenkassen nicht mehr auf Verträge verlassen könnten. Die Maßstäbe für die Vertrags- und RSA-Prüfung dürften deshalb nicht auseinanderfallen. Vielmehr müsse eine von den Vertragspartnern im Vorwege selbst veranlasste Überprüfung möglich sein.

Beteiligung der Länder erforderlich

Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zu gewährleisten, dass die Merkmale der Regionalkomponente im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich nicht ohne Beteiligung der Länder festgelegt werden. Ansonsten blieben wesentliche Variablen unberücksichtigt, was letztlich zu einer Missachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots im Sozialrecht führe.

Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie die Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Stand: 31.03.2020

Top 3Aufstiegs-BAföG

Foto: BAföG-Antrag

© dpa | Andrea Warnecke

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt neuem Aufstiegs-BAföG zu

Der Bundesrat hat am 13. März 2020 dem neuen Aufstiegs-BAföG zugestimmt. Hierüber werden Fachkräfte, die sich fort- und weiterbilden, verstärkt unterstützt.

Zusätzliche 350 Millionen Euro

Die Novelle umfasst höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse. Insgesamt stehen in der laufenden Wahlperiode zusätzlich 350 Millionen Euro zur Verfügung.

Aufstieg wird umfassend gefördert

Neu ist, dass ein Aufstieg künftig über alle drei Fortbildungsstufen bis auf "Master-Niveau" unterstützt wird. Die Förderung umfasst auch die Vorbereitung auf Prüfungen für Abschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung.

Bessere Vereinbarkeit mit Familie

Einen besonderen Fokus legt die Reform auf die Vereinbarkeit von Familie und Aufstiegsförderung: Sie baut die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte von bisher 50 Prozent zu einem Vollzuschuss aus, der nicht zurückzuzahlen ist. Außerdem wird der einkommensabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende von 130 auf 150 Euro angehoben.

Stärkere Anreize

Auch der Zuschuss auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steigt von 40 auf 50 Prozent. Ein weiterer Anreiz für die Teilnahme an Aufstiegsprüfungen: Bei erfolgreichem Abschluss wird künftig die Hälfte des Darlehens erlassen. Bislang sind es nur 40 Prozent.

Weitere Verbesserungen

Von den Neuregelungen profitieren auch Existenzgründer - sie erwartet ein vollständiger Erlass des Restdarlehens für Fortbildungskosten, damit sie schuldenfrei in die Selbstständigkeit starten können. Für Geringverdiener gibt es ebenfalls Erleichterungen: Die Möglichkeiten, die Rückzahlung eines Darlehens zu stunden oder gar zu erlassen, werden erweitert.

Zur Verbesserung der Karrierechancen

Mit dem Gesetz sollen die beruflichen Karrierechancen und vor allem die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Ausbildung vorangetrieben werden. Die beschlossenen Leistungserhöhungen sind die umfangreichsten seit Bestehen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes. Es wurde 1996 unter dem Titel "Meister-BAföG" eingeführt.

Inkrafttreten

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. August 2020 in Kraft.

Stand: 31.03.2020

Top 4Stiefkindadoption

Foto: Schriftzug "Adoption" aus Holzklötzen

© panthermedia | Vadim Vasenin

  1. Beschluss

Beschluss

Stiefkindadoption ohne Trauschein möglich

Auch unverheiratete Paare dürfen künftig Stiefkinder adoptieren. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages am 13. März 2020 gebilligt.

Stabile Partnerschaft Voraussetzung

Voraussetzung für die Stiefkindadoption ist eine stabile Partnerschaft: Das Paar muss seit mindestens vier Jahren eheähnlich zusammenleben oder bereits ein gemeinsames Kind haben.

Ausnahme: anderweitig verheiratet

Ist einer der Partner noch mit einer dritten Person verheiratet, dann soll die Adoption auf Beschluss des Bundestages nur ausnahmsweise möglich sein. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wäre eine Adoption in diesen Fällen gar nicht zulässig gewesen.

Vorgabe des Verfassungsgerichts

Der Gesetzesbeschluss setzt eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um. Es hatte den Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien im März 2019 für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. März dieses Jahres eine Neuregelung zu treffen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 27. März 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 31. März 2020 in Kraft.

Stand: 31.03.2020

Top 5Mietpreisbremse

Foto: Mietvertrag

© panthermedia | lenawurm

  1. Beschluss

Beschluss

Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossene Sache

Die Mietpreisbremse wird verlängert und verschärft: Der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages am 13. März 2020 grünes Licht erteilt.

Bis längstens Ende 2025

Das Gesetz ermöglicht den Ländern, Wohnungsmieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt weiterhin zu begrenzen: Auf maximal zehn Prozent über dem Vergleichsindex bei Vertragsabschluss. Die entsprechenden Rechtsverordnungen gelten längstens fünf Jahre. Spätestens Ende 2025 treten sie außer Kraft.

Anspruch auf gesamte zu viel gezahlte Miete

Anders als bislang können Mieterinnen und Mieter künftig außerdem die gesamte zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Voraussetzung ist, dass sie den Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses rügen. Andernfalls besteht nur ein Anspruch auf die unzulässig gezahlte Miete, die nach Zugang der Rüge fällig wurde. Gleiches gilt, wenn das Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Rüge bereits beendet ist.

Inkrafttreten

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. April 2020 in Kraft.

Stand: 31.03.2020

Top 40Luftsicherheit

Foto: Cockpit

© GettyImages | Robert Zehetmayer

  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Informationsaustausch für mehr Luftsicherheit

Der Bundesrat hat am 13. März 2020 Änderungen bei der Zuverlässigkeitsprüfung für den zivilen Luftverkehr zugestimmt, die der Bundestag eine Woche zuvor verabschiedet hatte.

Gegen Gefahr drohender Anschläge

Luftsicherheitsbehörden können künftig sicherheitsrelevante Erkenntnisse anderer Behörden umfassender als bisher für die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen nutzen. Dies betrifft zum Beispiel Daten der Bundespolizei und des Zollkriminalamtes sowie Auskünfte aus dem Erziehungsregister und dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister. Die Informationen können auch in internationalen Kooperationen geteilt werden.

Der verstärkte Informationsaustausch soll der Gefahr durch Anschläge sogenannter Innentäter vorbeugen. Da sie Zugang zu den Einrichtungen und Abläufen des Luftverkehrs haben, gehe von ihnen die größte Bedrohung aus, heißt es zur Begründung im Gesetzesbeschluss.

Luftsicherheitsregister

Das Gesetz schafft zudem die rechtlichen Grundlagen zur Errichtung eines künftigen Luftsicherheitsregisters.

Korrekturen im Waffengesetz

Das Gesetz enthält auch kleinere Korrekturen am derzeitigen Waffenrecht. So wird unter anderem klargestellt, dass so genannte Softairwaffen nicht unter das Waffengesetz fallen, sondern als Spielzeug gelten.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 30. April 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.

Stand: 30.04.2020

Top 53Kurzarbeitergeld

Foto: Zusammenlegung des Wortes "Kurzarbeitergeld" mit Buchstabensteinen

© dpa | Patrick Pleul

  1. Beschluss

Beschluss

Schnelle Hilfen für Betriebe in Corona-Krise

Der Bundesrat hat am 13. März 2020 das Gesetz zur krisenbedingten Verbesserung beim Kurzarbeitergeld gebilligt, das der Bundestag nur wenige Stunden zuvor verabschiedet hatte. Es ermöglicht der Bundesregierung, Betriebe während der Corona-Krise kurzfristig zu unterstützen.

Entlastungen für Wirtschaft und Arbeitsmarkt

Das Gesetz sieht zwei zeitlich befristete Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung vor: sie kann damit die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld absenken und die Leistungen erweitern - z.B. auf den Bereich von Leiharbeit. Die deutsche Wirtschaft soll damit vor existentiellen Verwerfungen durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie bewahrt werden - ähnlich wie in der Finanzkrise 2008/2009.

Schnelles Verfahren

Das Gesetzgebungsverfahren war extrem kurz: der Koalitionsausschuss beschloss die Maßnahmen am 8. März 2020, das Bundeskabinett am 10. März. Nur drei Tage später - am 13. März - verabschiedete der Bundestag den Entwurf der Koalitionsfraktionen in 1., 2. und 3. Lesung und leitete den Beschluss unmittelbar dem Bundesrat zu. Dieser billigte ihn noch am gleichen Tag.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 14. März 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt ab 15. März 2020 in Kraft.

Stand: 16.03.2020

Landesinitiativen

Top 7Lohnkostenzuschüsse

Foto: Ordner "Lohnkosten"

© panthermedia | Randolf Berold

  1. Beschluss

Beschluss

Abgesetzt: Initiative für höhere Lohnkostenzuschüsse

Noch keine Entscheidung gibt es über eine Initiative von Berlin und Bremen zur Höhe der Lohnkostenzuschüsse für Langzeitarbeitslose: der Bundesrat nahm die Vorlage am 13. März 2020 kurzfristig von der Tagesordnung. Auf Antrag eines Landes könnte die Abstimmung über den Gesetzesantrag zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Was die beiden Stadtstaaten vorschlagen

Berlin und Bremen wollen die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen auf dem Arbeitsmarkt verbessern und Förderlücken beseitigen: sie schlagen eine kostendeckende Förderung von Langzeitarbeitslosen vor, die aufgrund landesrechtlicher Vorschriften mehr als den bundesweiten Mindestlohn verdienen.

Einstellungshemmnis beseitigen

Nach der derzeit geltenden Regelung beschränkt sich der Bundeszuschuss auf die Höhe des bundesweiten Mindestlohns. Betriebe, die an den gesetzlichen Landesmindestlohn gebunden sind, müssen in diesen Fällen die Differenz zwischen dem Bundeszuschuss und der Höhe des Landesmindestlohnes zahlen. Hierin liege eine Hemmschwelle, die Langzeitlosen einzustellen, argumentieren Berlin und Bremen. Die Differenz sei deshalb vom Bund zu tragen.

Beseitigung von ungleichen Bedingungen

Hierdurch möchten die Länder zugleich eine Ungleichbehandlung beseitigen: Denn schon jetzt übernimmt der Bund das volle Arbeitsentgelt, wenn Arbeitgeber tariflich oder nach kirchlichen Arbeitsrechtsregeln entlohnen.

Ausschüsse unterstützen Vorschlag

Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Plenum, den Entwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Wann über diese Empfehlung abgestimmt wird, ist derzeit noch offen.

Stand: 13.03.2020

Top 9Drogenhandel

Foto: Beschlagnahmtes Drogenpaket

© dpa | Daniel Reinhardt

  1. Beschluss

Beschluss

Hessen möchte Drogenversand per Post verschärft verfolgen

Angesichts des zunehmenden Drogenhandels im Darknet möchte Hessen sicherstellen, dass verdächtige Sendungen regelmäßig den Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden. In einem Gesetzesantrag schlägt es deshalb eine Verschärfung des Postgesetzes vor.

Pflicht zur Vorlage bei der Polizei

Danach müssten Bedienstete in Brief- und Paketermittlungszentren den Strafverfolgungsbehörden unverzüglich Sendungen vorlegen, wenn deren Inhalt den Verdacht auf illegalen Handel mit Drogen, Waffen oder nicht zugelassenen Arzneimitteln nahelegt.

Bußgeld bis zu 500.000 Euro

Für den Fall, dass Bedienstete diese Pflicht vorsätzlich oder fahrlässig missachten, soll ihrem Postdienstleistungsunternehmen ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro drohen.

Derzeitige Rechtslage

Derzeit besteht keine grundsätzliche Verpflichtung zur Vorlage verdächtiger Sendungen. Das Postgesetz ermöglicht es den Postdienstleistern lediglich, Briefe und Pakete dann zu öffnen, wenn sie unanbringlich sind, also weder Empfänger noch Absender erkennbar ist. Stoßen sie dabei auf einen verdächtigen Inhalt, dann dürfen sie ihn der Polizei vorlegen, wenn von ihm körperliche Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen. Eine Verpflichtung, Sendungen den Strafverfolgungsbehörden vorzulegen, besteht hingegen nur beim Verdacht auf eine schwere Straftat wie Mord oder Terror.

Zum Verfahren

Der Gesetzesantrag wurde am 13. März 2020 im Plenum vorgestellt und anschließend in die Ausschüsse überwiesen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt er zur Beschlussfassung wieder auf die Plenartagesordnung.

Stand: 13.03.2020

Top 12Leiharbeit

Foto: zwei Pflegekräfte schieben einen Rollstuhl

© panthermedia | Arne Trautmann

  1. Beschluss

Beschluss

Berliner Initiative gegen Leiharbeit in der Pflege

Berlin startet eine Bundesratsinitiative zur Eindämmung von Leiharbeit in der Pflege. Das Land stellte am 13. März 2020 einen entsprechenden Entschließungsantrag im Plenum vor.

Ziel: Pflegekräfte halten

Ziel müsse es sein, Pflegekräfte in der Pflege zu halten oder sie zurückzuholen, heißt es darin. Die Bundesregierung soll deshalb aufgefordert werden, die Arbeitsbedingungen in der Pflege effektiv zu verbessern, damit eine Abwanderung festangestellter Pflegekräfte in Zeitarbeitsfirmen obsolet wird.

Eindämmung der Leiharbeit

Hierfür schlägt Berlin als ersten Schritt eine spürbare Beschränkung der Leiharbeit in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern vor. In einem zweiten Schritt sollte sie generell unterbunden werden. Darüber hinaus müsste die Bundesregierung mit allen beteiligten Akteuren prüfen, wie die Personalplanung und -Finanzierung nachhaltig verbessert werden kann.

Negative Auswirkungen vermeiden

Die bisherigen Versuche zur Stärkung der Pflege reichen nach Ansicht von Berlin nicht aus. Denn es sei ein zunehmender Anstieg von Zeitarbeitskräften in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu verzeichnen. Dies habe langfristig negative Auswirkungen auf die Patientensicherheit und die Pflegequalität. Auch die Arbeitsbedingungen festangestellter Kräfte verschlechterten sich durch mehr ungünstige Schichten und viel Personalwechsel. In der Pflege brauche es jedoch feste Bezugspersonen und gut eingearbeitetes Personal, unterstreicht Berlin.

Wie es weitergeht

Der Entschließungsantrag wurde in die Fachausschüsse überwiesen. Sie tagen in der kommenden Woche. Sobald die Ausschussberatungen abgeschlossen sind, kommt die Vorlage wieder auf die Plenartagesordnung - dann zur Abstimmung.

Stand: 13.03.2020

Top 13Bankenregulierung

Foto: Logo der Europäischen Zentralbank

© GettyImages | Martin Moxter

  1. Beschluss

Beschluss

Entlastung für Mittelstandsbanken

Der Bundesrat fordert Entlastungen für kleinere und mittlere Banken bei der Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Bankenregulierung „Basel III“. Sparkassen und Genossenschaftsbanken müssten auch in Zukunft in der Lage sein, ihre Schlüsselstellung zur Finanzierung des Mittelstandes auszufüllen.

In einer am 13. März 2020 gefassten Entschließungsantrag weist der Bundesrat Bundesregierung und Europäische Kommission auf notwendigen Verbesserungsbedarf hin: Maßnahmen zum Abbau von Wettbewerbsnachteilen, zu Kapitalanforderungen, zur Absicherung von Risiken und zu Anforderungen bei Rating-Verfahren.

Mittelstandsbelange berücksichtigen

Der Bundesrat kritisiert, dass die EU die Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht grundsätzlich für alle Banken umsetzt, obwohl diese eigentlich für Großbanken entwickelt worden sind. Die zunehmende EU-Bankenregulierung in den letzten Jahren lasse die Finanzierung des Mittelstandes für die Banken immer weniger rentabel werden.

Warnung vor Finanzierungshürden

Zu befürchten sei, dass die finale Umsetzung von Basel III, die bis 2022 erfolgen muss, weitere Verschärfungen bringe und damit die Mittelstandsfinanzierung bedrohe. Wichtig sei deshalb, dass auf EU-Ebene die Auswirkungen auf die mittelständisch geprägte, überwiegend bankenfinanzierte Realwirtschaft berücksichtigt werden. Die Regulierung der Banken dürfe nicht dazu führen, dass die Realwirtschaft in Deutschland vor neuen Finanzierungshürden stehe, warnt die Länderkammer.

Zum Hintergrund

Nach der Finanzkrise 2008 erfolgten viele neue und komplexe Anforderungen auf internationaler Ebene - zuletzt das EU-Bankenpaket von 2019, das die Vereinbarungen des Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht unter der Bezeichnung Basel III umsetzt. Die letzten Beschlüsse vom Dezember 2017 sind darin noch allerdings noch nicht enthalten - sie müssen bis zum Jahr 2022 umgesetzt werden.

Bundesregierung und EU-Kommission am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung und der Europäischen Kommission zugeleitet. Sie entscheiden, ob sie die Anliegen des Bundesrates aufgreifen. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Stand: 13.03.2020

Top 14Pflegegeld

Foto: Angehöriger schiebt einen Rollstuhl vor die Beifahrertür des Autos

© GettyImages | Katarzyna Bialasiewicz

  1. Beschluss

Beschluss

Berlin und Thüringen fordern Familienpflegegeld

Personen, die Angehörige, Freunde oder Nachbarn pflegen, sollen künftig ein Pflegegeld erhalten. Dies fordern Berlin und Thüringen mit einem Entschließungsantrag, der am 13. März 2020 im Plenum vorgestellt und in die Fachausschüsse überwiesen wurde.

Anlehnung an Elterngeld

Analog zum Elterngeld sollen Pflegende für maximal 36 Monate von ihrer Erwerbstätigkeit freigestellt werden und zum Ausgleich 65 Prozent ihres entgangenen Nettogehalts als Familienpflegegeld aus Bundesmitteln erhalten. Mehrere Personen könnten sich die Pflegezeit aufteilen.
Voraussetzung soll nach dem Vorschlag Berlins sein, dass die zu betreuende Person Pflegegrad 2 hat. Ab einer Betriebsgröße von fünf Beschäftigten sollen die Pflegenden einen Rechtsanspruch auf Freistellung und auf Rückkehr in den Betrieb erhalten.

Pflege und Beruf vereinbaren

Zur Begründung führt die beiden Länder aus, dass pflegende Angehörige eine tragende Säule der pflegerischen Versorgung in Deutschland seien. Viele hätten jedoch Schwierigkeiten, Pflege und Beruf zu vereinbaren. Sie erlitten finanzielle Einbußen, weil sie ihre Arbeit für die Pflege einschränken oder ganz aufgeben. Ihre Pflegearbeit solle genauso unterstützt werden wie die Betreuung von Kindern.

Ausschussberatungen

Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Entschließungsantrag in fünf Fachausschüsse überwiese - diese tagen in der nächsten Woche. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.

Stand: 13.03.2020

Top 15Arzneimittelversorgung

Foto: Arzneimittel im Regal

© Foto: dpa | Daniel Reinhardt

  1. Beschluss

Beschluss

Länderinitiative gegen Arzneimittelengpässe

Der Bundesrat ergreift Initiative gegen Lieferengpässe bei Medikamenten. Die erst Mitte Februar 2020 vom Bundestag beschlossenen Regelungen zur Vermeidung von Lieferengpässen reichen nach Ansicht der Länder noch nicht aus. In einer am 13. März 2020 gefassten Entschließung appellieren sie an das Bundesgesundheitsministerium, die Gründe für Arzneimittelengpässe systematisch auszuwerten, um geeignete Maßnahmen für die Zukunft treffen zu können.

Länder an der Auswertung beteiligen

In die Evaluation einbezogen werden müssen nach Ansicht des Bundesrates auch die zuständigen Behörden der Länder sowie Bundesbehörden, da sie über relevante Informationen verfügen. Der Beirat des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte soll zu der Auswertung Stellung nehmen dürfen.

Engpässe bei Mundschutzmasken vermeiden

Außerdem bitten die Länder die Bundesregierung zu prüfen, ob auch im Bereich der Medizinprodukte weiterreichende Maßnahmen gegen Lieferengpässe getroffen werden müssen. Die gegenwärtige Situation durch die Corona-Infektion sollte zum Anlass genommen werden, zu überlegen, wie künftig ausreichend Mund-Nasenschutz-Masken und persönlichen Schutzausrüstungen sichergestellt werden können.

Bundesgesundheitsministerium am Zug

Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Stand: 13.03.2020

Top 17Marktortprinzip

Foto: Symbolbild Hass im Netz

©  dpa l Lukas Schulze

  1. Beschluss

Beschluss

Auskunftspflicht für Anbieter sozialer Netzwerke

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Hasskriminalität im Internet besser verfolgen zu können: Anbieter sozialer Netzwerke sollen künftig verpflichtet werden, den Strafverfolgungsbehörden Auskunft über Urheber von Hasspostings zu geben - auch dann, wenn sie ihren Firmensitz im Ausland haben oder die abgefragten Daten dort gespeichert sind.

In einer am 13. März 2020 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen.

Marktortprinzip statuieren

Auf nationaler Ebene müsse die Bundesregierung dazu das so genannte Marktortprinzip statuieren. Auf europäischer Ebene soll sie sich für einen grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln in Strafsachen einsetzen.

Ermittlungen beschleunigen

Zur Begründung führt der Bundesrat in seinem Entschließungsantrag aus: Bei der Verfolgung von Beleidigungen, Bedrohungen und Volksverhetzung in den sozialen Netzwerken hätten die Ermittlungsbehörden derzeit oft Probleme, die - häufig unter Pseudonymen auftretenden - Urheberinnen und Urheber strafrechtlich relevanter Inhalte zu ermitteln. Die größten Anbieter sozialer Netzwerke hätten ihren Sitz im Ausland und verwiesen bei Auskunftsverlangen deutscher Behörden häufig auf den Rechtshilfeweg über die landeseigenen Justizbehörden. Entsprechende Ersuchen würden dann - wenn überhaupt - erst nach Monaten beantwortet.

Bundesregierung entscheidet

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristvorgaben hierzu gibt es nicht.

Stand: 13.03.2020

Top 18Pauschalreisen

Foto: Ein Koffer mit Städtaufkleber

© Foto: PantherMedia | Sashkin7

  1. Beschluss

Beschluss

Bessere Absicherung für Pauschalreisen

Der Bundesrat fordert, Pauschalreisende im Falle einer Insolvenz besser abzusichern. Am 13. März 2020 fasste er eine Entschließung, in der er die Bundesregierung um Prüfung bittet, welche gesetzlichen Maßnahmen erforderlich sind.

Konsequenzen aus Thomas-Cook-Pleite

Die derzeitige Höchstsumme von 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr reicht nach Ansicht des Bundesrates für die Absicherung einer Insolvenz nicht aus - das habe die Pleite der deutschen Thomas Cook-Gesellschaften gezeigt. Diese habe erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Ansprüche sich auf ca. 250 Millionen Euro belaufen.

Für einen effektiven Schutz: Systemumstellung

Die Ankündigung der Bundesregierung, nicht abgedeckte Ansprüche der Thomas-Cook-Pleite auszugleichen, begrüßt der Bundesrat. Damit Geschädigte aber zukünftig nicht mehr auf Einzelfallentscheidungen angewiesen sind, müsse das Insolvenzrecht verändert werden.

Flexiblere Höchstsumme

Um effektiveren Schutz zu gewährleisten, kommt aus Sicht des Bundesrates eine Umstellung der Insolvenzsicherung in Betracht: von der fixen Maximalsumme für den Versicherer auf eine an den Vorauszahlungen der Reisenden orientierten Versicherung für den einzelnen Veranstalter. Dieser müsste dann das Risiko in vollem Umfang versichern.

Absicherung über einen Fonds

Alternativ sei eine Fondslösung denkbar, in die jeder Pauschalreiseveranstalter proportional zu seinem Umsatz einzahlt. Berücksichtigt werden sollten so auch die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie deren Ausfallrisiken im Vergleich zu international agierenden Großkonzernen. Dies wäre nach Ansicht des Bundesrates eine branchenintern solidarische Lösung zugunsten der Reisenden.

Bundesregierung entscheidet

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Wann diese sich mit den Vorschlägen des Bundesrates beschäftigt, entscheidet sie - feste Fristvorgaben gibt es hierzu nicht.

Stand: 13.03.2020

Top 19Pfandpflicht

Foto: diverse PET-Flaschen

© dpa | Sebastian Kahnert

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert Ausweitung der Pfandpflicht

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Pfandpflicht aus Umweltschutzgründen auf alle Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen ausgedehnt wird. Die Getränkeart dürfe bei der Frage der Pfandpflicht keine Rolle mehr spielen, heißt es in einer am 13. März 2020 gefassten Entschließung.

Recycling: nicht zu Lasten der Qualität

Voraussetzung für die erweiterte Pfandpflicht soll jedoch sein, dass die aus den Einwegflaschen gewonnenen Rezyklate auch gut zu verwerten sind. Zur Begründung dieser Einschränkung verweist der Bundesrat auf die stoffliche Zusammensetzung von Einweg-Kunststoffflaschen für Frucht- und Gemüsesäfte: Sie mache ein Recycling mitunter unmöglich.

Recyclingfähigkeit erhöhen

Die Länder plädieren deshalb zugleich dafür, dass die Recyclingfähigkeit solcher PET-Flaschen erhöht wird. Hierfür soll die Bundesregierung auf die Wirtschaft einwirken, auf entsprechende Additive zu verzichten, die das "Bottle-to-Bottle"-Recycling verhindern.

Übergangsfristen für die Wirtschaft

Da mit der Ausweitung des Pfandsystems für verschiedene Branchen steigende Kosten verbunden sind, spricht sich der Bundesrat weiter dafür aus, dass die Bundesregierung im Vorfeld der Pfandpflichtausweitung eine umfangreiche Kostenfolgenabschätzung durchführt. Zudem solle der Handel mit Übergangsfristen entlastet werden.

Bessere Kennzeichnung

Außerdem fordern die Länder Erleichterungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher: Derzeit ist das jeweilige Pfandsystem auf den Verpackungen häufig schwer erkennbar. Sie sollten deshalb gut sichtbar mit den Begriffen Einweg bzw. Mehrweg ausgezeichnet werden.

Stärkung des Mehrwegsystems

Auch steuerrechtlich sieht der Bundesrat Handlungsbedarf: Es dürfe nicht sein, dass Einheitsleergut gegenüber Individualleergut beim Pfandgeld benachteiligt wird. Deshalb müsse die Verwendung von Einheitsflaschen zur Stärkung des Mehrwegsystems gefördert werden. Der Bund solle in Abstimmung mit den Ländern geeignete Maßnahmen ergreifen.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Die geltende Regelung

Die Pfandpflicht wurde zuletzt vor einem guten Jahr geändert. Seitdem muss auch für Einweggetränkeverpackungen von Frucht- und Gemüse-Nektaren mit Kohlensäure und Mischgetränken mit einem Molke-Anteil von mindestens 50 Prozent Pfand bezahlt werden. Er beträgt 25 Cent.

Stand: 13.03.2020

Top 42Algorithmen

Foto: Visuelle Darstellung von Algorithmen

© GettyImages | Sompong Rattanakuncho

  1. Beschluss

Beschluss

Digitale Souveränität bei Algorithmen stärken

Rheinland-Pfalz fordert verstärkte Anstrengungen bei der Regulierung von Algorithmen. In einem Entschließungsantrag spricht es sich dafür aus, die europäischen Leitlinien für eine vertrauenswürdige künstliche Intelligenz so schnell wie möglich umzusetzen.

Risikogestufte Regulierung

Dabei sollten auch die Empfehlungen der Datenethikkommission der Bundesregierung berücksichtigt werden. Sie hatte eine risikoabhängige Regulierung für algorithmische Systeme vorgeschlagen. Danach würde es fünf Risikostufen geben, wobei ihre Regulierung mit zunehmendem Schädigungspotential steigt.

Persönlichkeitsrechte schützen

Rheinland-Pfalz appelliert an die Bundesregierung, dafür zu sorgen, dass grundrechtssensible Algorithmen, die beispielsweise mit einer Gesichtserkennung verbunden sind, besonders kontrolliert werden. Hier sollten Mechanismen greifen, die das Persönlichkeitsrecht der Bürgerinnen und Bürger schützen. Denkbar wäre das Recht auf Kenntnis der involvierten Logik oder ein weitergehender Zugang zu Informationen über algorithmische Systeme.

Ergänzende Maßnahmen erforderlich

Außerdem hält Rheinland-Pfalz ergänzende Maßnahmen für erforderlich, um die digitale Souveränität zu stärken. Neben technischen Standards, Informationsangeboten und Bewusstseinsbildung kämen auch die Errichtung von Kompetenzzentren, die Förderung von EU-Dateninfrastrukturen und die Harmonisierung forschungsspezifischer Regelungen in Betracht. Die Bundesregierung solle sich entsprechend hierfür einsetzen.

Zum Verfahren

Der Entschließungsantrag wurde am 13. März 2020 im Plenum vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt er zur Beschlussfassung wieder auf die Plenartagesordnung.

Stand: 13.03.2020

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 25Kohleausstieg

Foto: Schaufelrad im Tagebau

© Foto: dpa | Patrick Pleul

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat: Kohleausstieg muss sozialverträglich sein

Der Bundesrat sieht Änderungsbedarf am Gesetzentwurf zum Kohleausstieg, der das Ende der Kohleverstromung in Deutschland bis zum Jahr 2038 regeln soll. Ausdrücklich betont er in seiner am 13. März 2020 beschlossenen Stellungnahme, dass die Stilllegung der Kohlewerke sozialverträglich sein muss.

Anpassungsgeld erweitern

Der Anspruch auf Anpassungsgeld zur Entschädigung älterer Beschäftigter im Tagebau oder in Kohlekraftwerk sollte deshalb nach Ansicht der Länder erweitert werden: Die Unterstützung müsse beispielsweise auch denjenigen zu Gute kommen, die in der Verwaltung betroffener Unternehmen gearbeitet haben. Außerdem sollten nicht Anpassungsgeld-fähige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Weiterqualifizierung und Umschulung erhalten. Sicherzustellen sei auch, dass die sozialen und ökonomischen Standards aller Beschäftigten in der Steinkohlewirtschaft umfassend und in jeder Phase des Ausstiegsprozesses abgesichert sind.

Bei Strompreisentlastung nachbessern

Außerdem warnt der Bundesrat vor zusätzlichen Belastungen der Stromverbraucher: Diese seien unbedingt zu vermeiden. An die Bundesregierung appelliert er, die beabsichtigten Regelungen zur Strompreisentlastung nachzubessern. Dabei solle sie verbindlich festlegen, wann und in welcher Höhe es zu Strompreisentlastungen kommt.

Förderstopp in der Solarbranche beheben

Deutlich heben die Länder hervor, dass der Kohleausstieg zwingend mit dem Ausbau erneuerbaren Energien einhergehen muss. Dringend erforderlich sei es deshalb, die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Solarbranche zu verbessern. Hierzu gehöre in jedem Fall, den 52-GW-Deckel abzuschaffen. Dafür hatten sie sich bereits im vergangenen Jahr ausgesprochen (siehe BR-Drs, 426/19 (B)).

Mehr Anreize zur Umrüstung von KWK-Anlagen

Für ebenfalls noch nicht ausreichend hält der Bundesrat die beabsichtigte Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes. Der Ausbau hocheffizienter KWK müsse gezielt und ambitioniert vorangetrieben werden. Seiner Ansicht nach ist das Gesetz hierfür umfassend zu novellieren. Dabei seien insbesondere auch industrielle KWK über Förderinstrumente zu berücksichtigen.

Auch Wasserstoff und Biogas fördern

Außerdem fordern die Länder, bei der Förderung innovativer erneuerbarer Wärme auch Wasserstoff und Biogas einzubeziehen. Gerade für den Neubau effizienter und klimafreundlicher KWK brauche es noch weitere Anreize, um den Ausbau zu verwirklichen. Weiter regen sie an, den so genannten Kohleersatzbonus so auszugestalten, dass er einen wirksamen Anreiz für die Umrüstung von KWK-Anlagen auf Gas statt Kohlestrom bietet.

Umrüstung auf alternative Energieträger

Zudem unterstreichen die Länder, dass sie von der Bundesregierung tragfähige Rahmenbedingungen zur Umrüstung kohlebetriebener Industrie-KWK-Anlagen auf alternative Energieträger erwarten.

Was die Bundesregierung plant

Der Entwurf zum Kohleausstieg definiert die Zwischenziele bis zum vollständigen Ausstieg. Danach soll der Anteil der Kohleverstromung durch Steinkohle- und Braunkohlekraftwerke bis zum Jahr 2022 auf jeweils 15 Gigawatt reduziert werden. Bis 2030 folgen weitere Reduktionen: Auf rund acht Gigawatt-Leistung bei der Steinkohle und neun Gigawatt-Leistung bei der Braunkohle. Die Verringerung soll kontinuierlich erfolgen: In Jahren, in denen weniger Braunkohlewerke vom Netz gehen, sind mehr Steinkohlewerke stillzulegen.

Konkreter Zeitpunkt für Braunkohlewerke

Das Abschalten der jeweiligen Braunkohlekraftwerke erfolgt zu konkreten Zeitpunkten über vertragliche Vereinbarungen mit den Betreibern. Sie erhalten Entschädigungen: Für Braunkohleanlagen im Rheinland stehen insgesamt 2,6 Milliarden Euro und für solche in der Lausitz 1,75 Milliarden Euro zur Verfügung.

Das Ende der Steinkohle: Je früher desto besser

Steinkohlekraftwerke sollen bis 2026 über Ausschreibungsverfahren stillgelegt werden. Je früher die einzelnen Werke abgeschaltet werden, desto höher soll die Entschädigung der Betreiber ausfallen. Wird der Ausstiegspfad bis 2024 nicht erreicht, dann erfolgt die Stilllegung per Gesetz. Gleiches gilt für das Abschalten von Kraftwerken ab 2027. Entschädigungen gibt es dann nicht mehr.

Entschädigung für ältere Beschäftigte

Beschäftige im Tagebau oder in einem Kohlekraftwerk erhalten nach dem Regierungsentwurf ein Anpassungsgeld, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren und mindestens 58 Jahre alt sind. Die Auszahlung läuft bis zum Eintritt in die Rente, längstens über fünf Jahre. Beschäftigte, die vorzeitig in Rente gehen, können einen Ausgleich für Rentenabschläge erhalten.

Kompensationen für Strompreisanstieg

Ebenfalls geregelt werden Kompensationen für den Anstieg von Strompreisen, der auf den Kohleausstieg zurückzuführen ist. Damit die dauerhafte und möglichst kostengünstige Energieversorgung sichergestellt bleibt, müssen die Auswirkungen des Kohleausstiegs laut Gesetzentwurf regelmäßig überprüft werden.

Zertifikate sind zu löschen

Weitere Bestimmungen betreffen Emissionszertifikate, die durch das Stilllegen von Kraftwerken frei werden: Sie sind zu löschen. Dadurch soll die Kohlemaßnahme auch europäisch eine positive Wirkung entfalten.

Weiterentwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine Verlängerung und Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vor. Kraftwerksbetreiber sollen Anreize bekommen, von Kohle auf flexible und klimafreundlichere Stromerzeugung umzurüsten. Hierfür wird der Kohleersatzbonus für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Kohlebasis umgestaltet und erhöht.

Nächste Stationen: Bundesregierung, Bundestag

Die Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet, die in den nächsten Wochen dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann dem Bundestag vorlegt. Dort wurde der Gesetzentwurf bereits am 6. März 2020 in erster Lesung beraten.

Stand: 13.03.2020

Video

Sonstige Vorlagen

Top 52Endlagersuche

Foto: Atommüllfässer

Endlagersuche

© PantherMedia | Mihajlo Maricic

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat benennt Mitglieder im Nationalen Begleitgremium

Der Bundesrat hat am 13. März 2020 zwölf Mitglieder für das Nationale Begleitgremium zur Endlagersuche für die Entsorgung hoch radioaktiver Abfälle gewählt. Er folgte damit einem Vorschlag der Ministerpräsidentenkonferenz vom Vortag.

Öffentlichkeit an Suche beteiligen

Das Nationale Begleitgremium besteht aus anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie Bürgerinnen Bürgern. Es vermittelt während des Such- und Auswahlprozesses zwischen den beteiligten Behörden und der Bevölkerung - und sorgt für die Beteiligung der Öffentlichkeit.

Ziel ist es, in einem wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren den Standort zu finden, der die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet. Bis zum Jahr 2031 soll das Ergebnis feststehen.

Die Amtszeit der bisherigen Mitglieder ist beendet, daher war die Neubenennung notwendig.

Stand: 13.03.2020

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.