Top 14Pflegegeld

Foto: Angehöriger schiebt einen Rollstuhl vor die Beifahrertür des Autos

© GettyImages | Katarzyna Bialasiewicz

  1. Beschluss

Beschluss

Berlin und Thüringen fordern Familienpflegegeld

Personen, die Angehörige, Freunde oder Nachbarn pflegen, sollen künftig ein Pflegegeld erhalten. Dies fordern Berlin und Thüringen mit einem Entschließungsantrag, der am 13. März 2020 im Plenum vorgestellt und in die Fachausschüsse überwiesen wurde.

Anlehnung an Elterngeld

Analog zum Elterngeld sollen Pflegende für maximal 36 Monate von ihrer Erwerbstätigkeit freigestellt werden und zum Ausgleich 65 Prozent ihres entgangenen Nettogehalts als Familienpflegegeld aus Bundesmitteln erhalten. Mehrere Personen könnten sich die Pflegezeit aufteilen.
Voraussetzung soll nach dem Vorschlag Berlins sein, dass die zu betreuende Person Pflegegrad 2 hat. Ab einer Betriebsgröße von fünf Beschäftigten sollen die Pflegenden einen Rechtsanspruch auf Freistellung und auf Rückkehr in den Betrieb erhalten.

Pflege und Beruf vereinbaren

Zur Begründung führt die beiden Länder aus, dass pflegende Angehörige eine tragende Säule der pflegerischen Versorgung in Deutschland seien. Viele hätten jedoch Schwierigkeiten, Pflege und Beruf zu vereinbaren. Sie erlitten finanzielle Einbußen, weil sie ihre Arbeit für die Pflege einschränken oder ganz aufgeben. Ihre Pflegearbeit solle genauso unterstützt werden wie die Betreuung von Kindern.

Ausschussberatungen

Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Entschließungsantrag in fünf Fachausschüsse überwiese - diese tagen in der nächsten Woche. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.

Stand: 13.03.2020

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