Top 40Luftsicherheit

Foto: Cockpit

© GettyImages | Robert Zehetmayer

  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Informationsaustausch für mehr Luftsicherheit

Der Bundesrat hat am 13. März 2020 Änderungen bei der Zuverlässigkeitsprüfung für den zivilen Luftverkehr zugestimmt, die der Bundestag eine Woche zuvor verabschiedet hatte.

Gegen Gefahr drohender Anschläge

Luftsicherheitsbehörden können künftig sicherheitsrelevante Erkenntnisse anderer Behörden umfassender als bisher für die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen nutzen. Dies betrifft zum Beispiel Daten der Bundespolizei und des Zollkriminalamtes sowie Auskünfte aus dem Erziehungsregister und dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister. Die Informationen können auch in internationalen Kooperationen geteilt werden.

Der verstärkte Informationsaustausch soll der Gefahr durch Anschläge sogenannter Innentäter vorbeugen. Da sie Zugang zu den Einrichtungen und Abläufen des Luftverkehrs haben, gehe von ihnen die größte Bedrohung aus, heißt es zur Begründung im Gesetzesbeschluss.

Luftsicherheitsregister

Das Gesetz schafft zudem die rechtlichen Grundlagen zur Errichtung eines künftigen Luftsicherheitsregisters.

Korrekturen im Waffengesetz

Das Gesetz enthält auch kleinere Korrekturen am derzeitigen Waffenrecht. So wird unter anderem klargestellt, dass so genannte Softairwaffen nicht unter das Waffengesetz fallen, sondern als Spielzeug gelten.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 30. April 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.

Stand: 30.04.2020

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