Top 53Kurzarbeitergeld

Foto: Zusammenlegung des Wortes "Kurzarbeitergeld" mit Buchstabensteinen

© dpa | Patrick Pleul

  1. Beschluss

Beschluss

Schnelle Hilfen für Betriebe in Corona-Krise

Der Bundesrat hat am 13. März 2020 das Gesetz zur krisenbedingten Verbesserung beim Kurzarbeitergeld gebilligt, das der Bundestag nur wenige Stunden zuvor verabschiedet hatte. Es ermöglicht der Bundesregierung, Betriebe während der Corona-Krise kurzfristig zu unterstützen.

Entlastungen für Wirtschaft und Arbeitsmarkt

Das Gesetz sieht zwei zeitlich befristete Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung vor: sie kann damit die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld absenken und die Leistungen erweitern - z.B. auf den Bereich von Leiharbeit. Die deutsche Wirtschaft soll damit vor existentiellen Verwerfungen durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie bewahrt werden - ähnlich wie in der Finanzkrise 2008/2009.

Schnelles Verfahren

Das Gesetzgebungsverfahren war extrem kurz: der Koalitionsausschuss beschloss die Maßnahmen am 8. März 2020, das Bundeskabinett am 10. März. Nur drei Tage später - am 13. März - verabschiedete der Bundestag den Entwurf der Koalitionsfraktionen in 1., 2. und 3. Lesung und leitete den Beschluss unmittelbar dem Bundesrat zu. Dieser billigte ihn noch am gleichen Tag.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 14. März 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt ab 15. März 2020 in Kraft.

Stand: 16.03.2020

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