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  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt CO2-Entlastung bei Heizkosten zu

Einkommensschwache Haushalte sollen durch die im Klimapaket beschlossene CO2-Bepreisung nicht belastet werden. Der Bundesrat hat am 15. Mai 2020 der vom Bundestag beschlossenen CO2-Komponente beim Wohngeld zugestimmt.

Gestaffelter Zuschlag

Hierüber sollen die zu erwartenden Mehrkosten beim Heizen durch einen gestaffelten Zuschlag ausgeglichen werden. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Haushaltsgröße und dem Einkommen des Haushaltes.

Für mehr als 600.000 Haushalte

Im Durchschnitt beträgt das zusätzliche Wohngeld 2021 voraussichtlich rund 15 Euro monatlich. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen bis zu 3,60 Euro hinzu. Mehr als 600.000 Haushalte sollen davon profitieren.

CO2-Bepreisung ab 2021

Die CO2-Bepreisung wird 2021 eingeführt. Die Preise für Heizöl, Erdgas und Sprit werden sich dann schrittweise erhöhen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 22. Mai 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die CO2-Komponente tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft.

Stand: 27.05.2020

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