Abgesetzt: Initiative gegen die Anonymität im Netz
Eine Initiative von Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern zur Registrierungspflicht für Nutzerinnen und Nutzer sozialer Netzwerke wurde am 15. Mai 2020 kurzfristig von der Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt. Auf Antrag eines oder mehrerer Länder könnte die Vorlage auf eine der nächsten Sitzungen genommen werden.
Was die beiden Länder vorschlagen
Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wollen Anbieter von sozialen Netzwerken und Spieleplattformen verpflichten, bei der Registrierung neuer Nutzerinnen und Nutzer künftig deren Namen, Anschrift und Geburtsdatum zu erheben. Ziel ist es, Urheberinnen und Urheber von Hasskommentaren identifizieren und zur strafrechtlichen Verantwortung ziehen zu können. Eine Klarnamenpflicht für Postings wäre damit allerdings nicht verbunden.
Gegen rechtsfreie Räume
Hass und Hetze im Internet könnten derzeit nicht angemessen geahndet werden, da Täter häufig Pseudonyme verwenden, begründen Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern ihren Vorstoß. In der Anonymität des Internets fühlten sie sich sicher - Beleidigungen und Hasskriminalität nähmen daher immer weiter zu. Von vielen werde das Internet inzwischen als rechtsfreier Raum wahrgenommen. Das friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft sei in Gefahr, warnen die beiden Länder.
Erweiterung des NetzDG
Sie schlagen daher vor, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz um die Registrierungspflicht zu ergänzen. Diese soll sich auch auf Anbieter von Spieleplattformen beziehen, die derzeit nicht vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst sind. Nur so könne die Hasskriminalität an den verschiedenen Orten im Internet bekämpft werden.
Unterschiedliche Ausschussempfehlungen
Der Gesetzesantrag wurde am 14. Februar 2020 im Bundesrat vorgestellt und anschließend im Rechts-, Innen- und Wirtschaftsausschuss beraten.
Während der Innenausschuss dem Plenum empfiehlt, den Entwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen, sprechen sich Kultur- und Wirtschaftsausschuss dagegen aus. Im federführenden Rechtsausschuss ist eine Empfehlung nicht zustande gekommen.
Durch die Absetzung von der Tagesordnung kam es bislang nicht zu einer Abstimmung über die Ausschussempfehlungen.
Stand: 15.05.2020