Top 19Cyberangriffe

Foto: Empfang einer schädlichen E-Mail

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  1. Beschluss

Beschluss

Keine Mehrheit für härtere Strafen bei Cyberangriffen

Der Bayerische Vorstoß, Hackerangriffe auf kritische Infrastrukturen wie Justizbehörden, Flughäfen oder auch Krankenhäuser härter zu bestrafen, hat in der Bundesratssitzung am 5. Juni 2020 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten.

Geltende Strafvorschriften reichen nicht

Mit seinem Entschließungsantrag wollte Bayern das Bundesjustizministerium auffordern, zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Sowohl der Strafrahmen der geltenden Straftatbestände als auch die fehlende Möglichkeit zu Strafschärfung würden dem gesteigerten Unrechtsgehalt eines Angriffes auf kritische Infrastrukturen nicht gerecht, erläuterte das Land seine Initiative. Schließlich könnte er erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit und des öffentlichen Lebens zur Folge haben oder auch zu Versorgungsengpässen führen. In seinem Antrag verwies Bayern zudem auf die wachsende Zahl von Cyberangriffen während der Corona-Pandemie und begründete damit die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs.

Stand: 05.06.2020

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