BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 990. Sitzung am 05.06.2020

Bundesrat billigt 13 Gesetze

Grünes Licht aus den Ländern: der Bundesrat billigte am 5. Juni 2020 abschließend zahlreiche Gesetze - unter anderem zur Verteilung der Maklerkosten bei Immobilienverkäufen, zum Verbot von Konversionsbehandlungen, zur Strafbarkeit der Verunglimpfung von EU-Symbolen, zur Durchsetzung des europäischen Verbraucherschutzes und zum Ausbau von Radwegen an Bundesstraßen und Autobahnbrücken.

Im Eilverfahren abgeschlossen wurden zudem Gesetzgebungsverfahren zu Steuerhilfen in der Corona-Krise, zum Bundeswahlgesetz und zum Gewässerschutz im Wasserhaushaltsgesetz. Auch dem Vermittlungsergebnis zum Geologiedatengesetz stimmte der Bundesrat zu.

Hilfen für die Kultur

Mit eigenen Vorschlägen setzt sich der Bundesrat für Corona-Hilfen für Kulturschaffende, höhere Zuverdienstmöglichkeiten für Hartz-IV-Empfänger, tierschutzgerechtere Weideschlachtungen und Umweltschutz bei silikonverarbeitenden Betrieben ein.

Corona-Folgen für die Kommunen

Neu vorgestellt wurden Vorschläge aus den Ländern - es geht um die Abmilderung der Corona-Folgen für kommunale Haushalte und Betriebe, Videokonferenztechnik in gerichtlichen Verfahren, Versuche zur kontrollierten Cannabis-Abgabe, Rahmenbedingungen für das Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz, Sicherheit im Bahn-, Schiffs-, Luft- und Straßenverkehr, Ausbau von Windkraftanlagen sowie die Digitalisierung der Energiewende.

Gutscheinlösung bei Pauschalreisen

Der Bundesrat nahm Stellung zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung, bevor diese im Bundestag beraten werden: Pläne zur Gutscheinlösung für abgesagte Pauschalreisen, zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und internationalen Rechtshilfe in Strafsachen. Er äußerte sich auch zum geplanten Europäischen Klimagesetz, der neuen Industriestrategie für Europa, Anpassungen infolge der COVID-19-Pandemie sowie zum europäischen Kurzarbeiterprogramm SURE.

Zustimmung zur Rentenerhöhung

Der Bundesrat stimmte der Rentenerhöhung zum 1. Juli und Anpassungen der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung zu, ebenso der 2. Schengen-COVID-19-Verordnung.

Kastenstand-Verordnung abgesetzt

Keine Entscheidung fiel zur so genannten Kastenstandverordnung - sie wurde nochmals von der Tagesordnung abgesetzt.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Vorlagen aus dem VA

Top 34Geologiedaten

Foto: Atommüll

© Foto: dpa l Sina Schuldt

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt Geologiedatengesetz zu

Eine Woche nach dem Bundestag stimmte am 5. Juni 2020 auch der Bundesrat dem Geologiedatengesetz zu, das im Vermittlungsausschuss beider Häuser nachverhandelt wurde.

Sicherung - Übermittlung - Veröffentlichung

Das Geologiedatengesetz löst das veraltete Lagerstättengesetz aus dem Jahr 1934 ab. Es enthält erstmals eine Pflicht der zuständigen Behörden, geologische Daten zu sichern, damit sie dauerhaft für die geologischen Aufgaben von Bund und Ländern zur Verfügung stehen. Außerdem vereinheitlicht es die Pflichten zur Übermittlung solcher geologischer Daten, die für eine transparente Standortauswahl eines Atommüllendlagers sowie für die Rohstoff- und Energiegewinnung von Bedeutung sind. Es regelt auch die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten nach einem zeitlich gestuften Fristenmodell.

Transparenz - Akzeptanz

Im Vermittlungsausschuss hatten sich Vertreterinnen von Bundestag und Bundesrat auf Änderungen am ursprünglichen Bundestagsbeschluss geeinigt, um noch deutlicher klarzustellen, dass die Transparenz der entscheidungserheblichen geologischen Daten von großer Wichtigkeit für die Akzeptanz eines künftigen Standortes zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle ist.

Verkündung und Inkrafttreten

Mit der Bestätigung beider Häuser ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz wurde am 29. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 30. Juni 2020 in Kraft.

Stand: 29.06.2020

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 3Konversionstherapie

Foto: Gleichgeschlechtliches Paar

© Foto: PantherMedia | Lev Dolgachov

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Verbot von Konversionsbehandlungen

Konversionsbehandlungen zur sexuellen Umorientierung von Homosexuellen und Transgeschlechtlichen werden verboten: Der Bundesrat hat am 5. Juni 2020 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt.

Bei Verstoß gegen Verbot droht Freiheitsstrafe

Uneingeschränkt untersagt sind danach Konversionstherapien an Minderjährigen. An Volljährigen sind sie dann verboten, wenn ihre Einwilligung einem Willensmangel unterliegt - etwa durch Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohung. Wer trotz des Verbots eine Konversionsbehandlung durchführt, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen.

Ebenfalls verboten: die Werbung

Ebenfalls verboten ist künftig das Werben für Konversionsbehandlungen. Die Bundesregierung hatte lediglich das öffentliche Werben verbieten wollen, der Bundestag hat das Werbeverbot hingegen auch auf das nicht-öffentliche Werben ausgeweitet. Hierfür hatte sich auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung ausgesprochen.

Beratungsangebot für Betroffene

Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, ein Beratungsangebot einzurichten, um Betroffene zu unterstützen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 23. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt ab 24. Juni 2020 in Kraft.

Stand: 23.06.2020

Top 5Maklergebühr

Foto: symbolische Schlüsselübergabe

© Foto: GettyImages l krisanapong detraphipha

  1. Beschluss

Beschluss

Neue Verteilung der Maklerkosten

Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten zahlen. Der Bundesrat hat am 5. Juni 2020 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt.

Verkäufer muss Provisionszahlung nachweisen

Damit ist es künftig nicht mehr möglich, dass Verkäufer die volle Provision auf den Käufer abwälzen. Außerdem muss der Käufer seinen Anteil erst zahlen, wenn der Verkäufer seine Provisionszahlung nachgewiesen hat.

Maklerkosten werden geteilt

Beauftragen beide Vertragsseiten einen Makler einvernehmlich, dann müssen sie nach dem Gesetzesbeschluss automatisch jeweils die Hälfte der Maklerkosten zahlen.

Maklerverträge nur noch schriftlich

Neu ist auch, dass für Maklerverträge über Häuser und Wohnungen künftig die Textform vorgeschrieben ist, um Unklarheiten zu vermeiden.

Bildung von Wohneigentum erleichtern

Ziel des Gesetzes ist es, Immobilienkäufer vor einer Zwangslage zu schützen. Außerdem soll die Absenkung der Erwerbsnebenkosten die Bildung von Wohneigentum erleichtern.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 23. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 23. Dezember 2020 in Kraft.

Stand: 23.06.2020

Top 6EU-Symbole

Foto: gehisste EU-Flagge

© Foto: PantherMedia l Ales Gavlovsky

  1. Beschluss

Beschluss

Verunglimpfen einer EU-Fahne künftig strafbar

Wer eine öffentlich angebrachte EU-Flagge willentlich beschädigt, macht sich künftig strafbar: Der Bundesrat hat am 5. Juni 2020 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt. Er geht ursprünglich auf einen Vorschlag der Länderkammer zurück.

Bei Verunglimpfung: Bis zu dreijährige Freiheitsstrafe

Laut Gesetzestext drohen für das Verunglimpfen von EU-Symbolen - wie Flagge oder Hymne - eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe. Der Versuch ist ebenfalls strafbar.

Weitere Strafschärfung bei ausländischen Flaggen

Ergänzt hat der Bundestag den ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundesrates um eine Strafschärfung beim bereits strafbaren Verunglimpfen ausländischer Flaggen: Mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe muss deshalb künftig rechnen, wer bei einer Demonstration eine Flagge eines ausländischen Staates verbrennt oder anders verunglimpft.

Initiative kam aus dem Bundesrat

Die Initiative für das Gesetz geht auf Sachsen zurück. Das Land hatte im Juni 2019 einen entsprechenden Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht. Ausschlaggebend dafür waren rechte Aufmärsche im Zusammenhang mit den Europa-Wahlen, bei denen EU-Flaggen zertrampelt und an einen Galgen gehängt wurden. Die Polizei konnte damals aufgrund der Strafbarkeitslücke nicht einschreiten. Der Bundesrat beschloss den Gesetzentwurf im September 2019 und brachte ihn anschließend beim Bundestag ein, der ihn im Mai 2020 annahm.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 23. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt ab 24. Juni 2020 in Kraft.

Stand: 23.06.2020

Top 8Radverkehr

Foto: Symbol für einen Fahrradweg

© Foto: PantherMedia l oneinchpunch

  1. Beschluss

Beschluss

Radwege demnächst auf Autobahnbrücken möglich

Zur Stärkung des Radverkehrs darf der Bund künftig auf Brücken von Autobahnen oder Bundesfernstraßen Radwege bauen: Der Bundesrat hat am 5. Juni 2020 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt.

Über den Fluss

Bei den Brücken geht es vor allem um solche, die über Flüsse führen. Hierdurch sollen Radwege, die entlang eines Flusses beiderseitig verlaufen, verbunden und Lücken in der Radverkehrsinfrastruktur geschlossen werden.

Omnibusgesetz: Das steckt noch drin

Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung um einige Aspekte ergänzt und dadurch unter anderem den Mobilfunkausbau an Bundesfernstraßen erleichtert. Außerdem hat er die Mautbefreiung für mit LNG, also Erdgas, betriebene Lkw bis Ende 2023 verlängert. Die Länder werden durch den Gesetzesbeschluss ermächtigt, Gebührensätze für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel selbst zu regeln.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 3. Juli 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Regelungen zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur und die Erleichterungen beim Mobilfunkausbau treten ein Vierteljahr nach Verkündung in Kraft. Die Ermächtigung der Länder, bestimmte Gebührensätze beim Ausstellen von Parkausweisen selbst zu regeln, greifen unmittelbar.

Stand: 03.07.2020

Top 35Mehrwertsteuersenkung

Foto: Kellner mit 3 Teller

© Foto: dpa l Patrick Seeger

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt Corona-Steuerhilfen zu

Wenige Tage nach dem Bundestag stimmte am 5. Juni 2020 auch der Bundesrat zahlreichen Steuerhilfen in der Corona-Krise zu.

Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie

Damit gab er grünes Licht für die auf ein Jahr befristete Mehrwertsteuerabsenkung für Speisen in der Gastronomie: Vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 beträgt sie für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nur 7 statt 19 Prozent. Getränke sind von der Steuersenkung allerdings ausgenommen.

Gilt auch für Caterer und Imbisse

Mit der Steuerermäßigung sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Gastronomie- und Lebensmittelbranche abgemildert werden. Profitieren sollen auch andere Bereiche wie Catering-Unternehmen, der Lebensmitteleinzelhandel, Bäckereien und Metzgereien, soweit sie mit der Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen bislang Umsätze zum normalen Umsatzsteuersatz erbracht hätten.

Steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld

Das Corona-Steuerhilfegesetz enthält außerdem Steuer-Erleichterungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Zuschüsse der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld werden künftig bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt steuerfrei gestellt.

Steuerfreie Corona-Prämie

Der Bundestag ergänzte den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen um weitere Steuerhilfen: So bleiben Sonderleistungen der Arbeitgeber wie zum Beispiel die "Corona-Prämie" bis zu 1.500 Euro ebenfalls steuerfrei.

Entschädigung für Verdienstausfälle

Darüber hinaus verlängerte der Bundestag den Entschädigungsanspruch von Eltern, den sie für Verdienstausfälle gelten machen können, die durch die Betreuung ihrer Kinder und den damit verbundenen Arbeitsausfall während der Corona-Pandemie entstehen. Anstelle von 6 Wochen gilt der Anspruch künftig 10 Wochen, für Alleinerziehende 20 Wochen.

Zugleich erweiterte der Bundestag den Entschädigungsanspruch auf erwerbstätige Personen, die hilfebedürftige Menschen mit Behinderung betreuen oder pflegen, weil deren Betreuungseinrichtungen, Werkstätten oder Tagesförderstätten coronabedingt geschlossen sind.

Beschleunigte Beratungen

Um die Steuersenkung zum 1. Juli 2020 zu ermöglichen, wurde das Gesetzgebungsverfahren beschleunigt: Der Bundesrat verzichtete sowohl für seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf am 15. Mai 2020 als auch für die abschließende Beratung des Bundestagsbeschlusses am 5. Juni 2020 auf die eigentlich vorgesehenen Beratungsfristen von sechs bzw. drei Wochen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 29. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll im Wesentlichen am Tag darauf in Kraft treten. Die Regelungen für den Verdienstausfall gelten rückwirkend zum 20. März 2020.

Haushaltsbelastungen der Länder

In einer zusätzlichen Entschließung weist der Bundesrat auf die hohen Belastungen hin, die den Ländern durch die Verdienstausfallentschädigungen entstehen. Er begrüßt die Zusage der Bundesregierung, die zusätzlich entstandenen Haushaltsbelastungen der Länder (ohne Erfüllungsaufwand) zur Hälfte zu übernehmen. Dies hatte die Bundesregierung in der Sondersitzung am 27. März zu Protokoll gegeben. Der Bundesrat geht davon aus, dass diese Zusage alle 2020 entstandenen Ansprüche umfasst und sich auch auf solche Belastungen erstreckt, die aus dem aktuell beschlossenen Corona-Steuerhilfegesetz folgen.

Er fordert die Bundesregierung auf, im Benehmen mit den Ländern schnellstmöglich die Umsetzung dieser Finanzzusage zu regeln.

Regeln für dezentrale Erfassung der Umsatzbesteuerung

In einer weiteren Entschließung geht es um die dezentrale Erfassung der Umsatzbesteuerung durch einzelne Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften von Bund und Ländern. Insbesondere in den Ländern sind dafür umfangreiche Organisationsmaßnahmen erforderlich, ebenso ein zeitnaher verlässlicher Rechtsrahmen. Daher bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Vorschläge des Bundesrates aus seiner Stellungnahme vom 15. Mai 2020 bei nächster Gelegenheit umzusetzen.

Bundesregierung am Zug

Die beiden Entschließungen wurden der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 05.06.2020

Landesinitiativen

Top 14Grundsicherung

Foto: Schriftzug "Hartz IV" auf Geldscheinen und Münzstücken

© Foto: GettyImages l fotogeng

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat: Beschäftigungen in Hartz IV sollen sich lohnen

Der Bundesrat setzt sich für attraktivere Hinzuverdienstmöglichkeiten von Hartz IV-Empfängerinnen und Empfänger ein. In einer am 5. Juni 2020 gefassten Entschließung plädiert er dafür, die geltenden Regelungen anzupassen, damit sich eine Beschäftigung für die Betroffenen mehr auszahlt - und der Anreiz wächst, aus der Grundsicherung herauszukommen.

Motivation zu existenzsichernden Beschäftigungen stärken

Konkret fordert die Länderkammer, die Einkommensanrechnung so zu ändern, dass die Motivation steigt, eine existenzsichernde Beschäftigung aufzunehmen. Wegen der hohen Transferentzugsrate führe das derzeitige System dazu, dass die Beschäftigten im Niedriglohnsektor verharrten. Faktisch finanziere der Staat auf diese Weise mittelbar den Niedriglohnsektor. Tatsächlich müsse es aber darum gehen, dass die Betroffen motiviert werden, ihren Lebensunterhalt unabhängig von Transferleistungen zu bestreiten.

Enge Verzahnung mit der Arbeitsmarktpolitik

Außerdem halten es die Länder für erforderlich, dass erwerbstätige Transferleistungsbeziehende stärker in die aktive Arbeitsmarktpolitik einbezogen werden. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung werde sich ihre Beschäftigungsperspektive in absehbarer Zeit kaum verbessern. Daher brauche es eine enge Verzahnung passiver Sozialleistungen mit der Arbeitsmarktpolitik.

Rund eine Million Menschen betroffen

Zur Begründung der Entschließung verweist der Bundesrat auf Zahlen des Münchner-Ifo-Instituts, die die bremsende Wirkung der geltenden Hinzuverdienstregelungen belegen. Danach wird der Verdienst oberhalb eines Freibetrages von 100 Euro bis zur Grenze von 1000 Euro zu 80 Prozent auf die Hartz-IV-Leistung angerechnet. Bei einem Erwerbseinkommen zwischen 1000 und 1200 Euro gilt eine Anrechnungsquote von 90 Prozent. Laut einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit bezogen im vergangenen Jahr über eine Million Menschen Hartz-IV und gingen einer Beschäftigung nach.

Entschließung geht an Bundesregierung

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 05.06.2020

Top 15Weideschlachtung

Foto: Kühe auf der Weide

© Foto: PantherMedia l paulgrecaud

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat will mehr regionale Tier-Schlachtungen ermöglichen

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass Weidehalter ihre Nutztiere direkt vor Ort schlachten dürfen. In einer am 5. Juni 2020 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, die nationalen Ausnahmeregelungen zu erweitern und das Thema auf europäischer Ebene voranzutreiben.

Tiertransporte vermeiden

Ziel der Initiative ist es, lange und qualvolle Tiertransporte zu vermeiden und Weidetiere in vertrauter Umgebung schonend schlachten zu können. Dadurch würde die bäuerliche Landwirtschaft gestärkt - Verbraucherinnen und Verbrauchern könnten mehr regionale Lebensmittel kaufen. Durch verminderten Stress vor der Schlachtung verbessere sich zudem die Qualität des Fleisches, begründet der Bundesrat seinen Vorschlag.

Nationales und EU-Recht verändern

Nach geltendem Recht sind Tiere grundsätzlich im Schlachthof bzw. in mobilen Schlachtanlagen zu töten. Ausnahmen gelten derzeit nur für Rinder, die ganzjährig im Freien weiden: sie dürfen nach Genehmigung des Veterinäramtes auf der Weide getötet werden. Der Bundesrat möchte diese Ausnahmen künftig auch auf Rinder und Schweine erweitern lassen, die lediglich saisonal im Freien leben.

Er fordert die Bundesregierung auf, die in Deutschland geltenden Regelungen entsprechend zu erweitern und die Weideschlachtung im EU-Recht zu verankern.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür allerdings nicht.

Stand: 05.06.2020

Top 17Zivilgesellschaft

Foto: Computertaste "Digitalisierung"

© Foto: PantherMedia l Boris Zerwann

  1. Beschluss

Beschluss

Keine Mehrheit für zusätzliche Unterstützung der Zivilgesellschaft

Die gemeinsame Initiative von Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz zur Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen in Corona-Zeiten konnte sich im Bundesrat nicht durchsetzen: Der Entschließungsantrag erhielt am 5. Juni 2020 nicht die erforderliche Plenarmehrheit.

Digitalisierungsoffensive unterstützen

Die drei Länder wollten die Bundesregierung auffordern, ein Programm zu erarbeiten, das die Organisationen insbesondere bei der Digitalisierung ihrer Arbeit unterstützt. Zivilgesellschaftliche Organisationen leisteten derzeit einen unverzichtbaren Beitrag, um die Herausforderungen der Corona-Pandemie zu bewältigen, hieß es in dem Antrag. Zugleich stünden sie vor erheblichen Herausforderungen und teilweise auch existentiellen Schwierigkeiten, um vor allem auch die erforderliche Umstellung ihrer Arbeit auf digitale Formate bewältigen zu können. Für diese Digitalisierungsoffensive benötigten die Organisationen staatliche Unterstützung, unterstrichen die Initiatoren.

Stand: 05.06.2020

Top 18Kulturwirtschaft

Foto: Ausfüllen eines Formulars

© Foto: GettyImages l mediaphotos

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Corona: Bundesratsinitiative für Kulturschaffende

Nach Ansicht des Bundesrates müssen selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Medienschaffende in der Corona-Krise verstärkt unterstützt werden. In einer am 5. Juni 2020 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, die Hilfsmaßnahmen fortzuschreiben und Regelungen zum Ausgleich ihrer erheblichen Umsatzeinbrüche zu entwickeln.

Soforthilfeprogramm des Bundes reicht nicht

Dabei plädieren die Länder für einen pauschalen monatlichen Zuschuss, mit dem die Einnahmeverluste abgefedert werden können. Außerdem appellieren sie an die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern spartenspezifische und zukunftsgerichtete Förder-, Stipendien- und Darlehensprogramme zu entwickeln, um insbesondere digitale Kunstprojekte zu fördern - oder solche, die sich mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auseinandersetzen.

Spezifische Unterstützung für Kultureinrichtungen

Eine weitere Forderung betrifft Kultureinrichtungen wie Kinos oder Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft: Auch sie brauchen nach Ansicht des Bundesrates eine gezielte Unterstützung. Die bislang aufgelegten Bürgschaftsprogramme seien nicht zielfördernd. Zwar steigerten sie die Liquidität, da die Einrichtungen in der Regel aber über wenig Kapital verfügten, führten sie auch zu einer Erhöhung der Verschuldung.

Entschließung geht an Bundesregierung

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 05.06.2020

Video

Top 19Cyberangriffe

Foto: Empfang einer schädlichen E-Mail

© Foto: GettyImages l Chainarong Prasertthai

  1. Beschluss

Beschluss

Keine Mehrheit für härtere Strafen bei Cyberangriffen

Der Bayerische Vorstoß, Hackerangriffe auf kritische Infrastrukturen wie Justizbehörden, Flughäfen oder auch Krankenhäuser härter zu bestrafen, hat in der Bundesratssitzung am 5. Juni 2020 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten.

Geltende Strafvorschriften reichen nicht

Mit seinem Entschließungsantrag wollte Bayern das Bundesjustizministerium auffordern, zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Sowohl der Strafrahmen der geltenden Straftatbestände als auch die fehlende Möglichkeit zu Strafschärfung würden dem gesteigerten Unrechtsgehalt eines Angriffes auf kritische Infrastrukturen nicht gerecht, erläuterte das Land seine Initiative. Schließlich könnte er erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit und des öffentlichen Lebens zur Folge haben oder auch zu Versorgungsengpässen führen. In seinem Antrag verwies Bayern zudem auf die wachsende Zahl von Cyberangriffen während der Corona-Pandemie und begründete damit die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs.

Stand: 05.06.2020

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 43Pauschalreisen

Foto: Miniaturflugzeug, Globus, Reisepass und Geldscheine

© Foto: PantherMedia l Birgit Reitz-Hofmann

  1. Beschluss

Beschluss

Gutschein-Lösung: Bundesrat fordert Änderungen zugunsten der Reisenden

Der Bundesrat schlägt an der geplanten Gutschein-Lösung für abgesagte Pauschalreisen während der Corona-Pandemie einige Änderungen zugunsten der Verbraucher vor. In seiner am 5. Juni 2020 beschlossenen Stellungnahme zum Regierungsentwurf spricht er sich unter anderem für Erleichterungen bei der Auszahlung des Gutscheins aus.

Unverzügliche Erstattung und mehr Information

Danach sollte deutlicher gemacht werden, dass Reisende, die ihren Gutschein innerhalb der Gültigkeitsdauer nicht eingelöst haben, den Wert der Reise ohne weiteres Zutun erstattet bekommen. Außerdem hält er genauere Informationen über den Umfang der staatlichen Absicherung des Gutscheins für erforderlich: Kunden müssten bereits im Moment des Gutscheinangebots wissen, dass hierüber nur der gezahlte Reisepreis und keine möglichen Zusatzleistungen abgesichert sind.

Übertragbarkeit der Gutscheine

Weiter regen die Länder an, darüber nachzudenken, ob die Gutscheine übertragbar sein könnten, ohne dass dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Hierdurch würden die Gutscheine noch attraktiver und es könnten Liquiditätsprobleme der Reiseveranstalter abgefedert werden.

Kein Gutschein bei rechtskräftigem Zahlungstitel

Darüber hinaus hält der Bundesrat es für erforderlich, im weiteren Verfahren sicherzustellen, dass Reiseveranstalter keinen Gutschein anbieten dürfen, wenn Reisende bereits einen rechtskräftigen Zahlungstitel gegen den Reiseveranstalter erwirkt haben. Ansonsten könne es passieren, dass der Reiseveranstalter im Rahmen einer Zwangsvollstreckung auf den Gutschein verweist und damit die Vollstreckung abgebrochen oder zumindest verzögert würde.

Der Gesetzentwurf im Einzelnen

Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelungen betreffen Reisen, die vor dem 8. März 2020 gebucht wurden. Der Gesetzentwurf ermöglicht es Reiseveranstaltern, ihren Kunden einen gleichwertigen Gutschein für die abgesagte Reise anzubieten, anstatt die Vorauszahlung sofort zu erstatten. Kunden können so zwischen Gutschein und Erstattung entscheiden. Hierauf müssen die Reiseveranstalter nach dem Gesetzentwurf ausdrücklich hinweisen. Reisende, die den Gutschein ablehnen, behalten ihren Erstattungsanspruch.

Gutscheine zu 100 Prozent abgesichert

Für die Ausstellung, Übermittlung und Einlösung des Gutscheins dürfen Reiseveranstalter keine Kosten erheben. Um die Gutscheine attraktiv zu machen, wird der Wert der Gutscheine neben der gesetzlichen Insolvenzabsicherung zusätzlich bis zur vollen Höhe durch eine ergänzende staatliche Absicherung garantiert. Bei der Rückerstattung hat der Kunde diese Garantie im Falle der Insolvenz nicht.

Einzulösen bis Ende 2021

Die Absicherung der Gutscheine ist zeitlich befristet. Sie können nach Ende der derzeitigen Reisebeschränkungen beim Reiseveranstalter eingelöst werden. Geschieht dies nicht bis spätestens Ende 2021, so ist der Wert in Höhe des ursprünglichen Reisepreises auszuzahlen.

Nächste Stationen: Bundesregierung, Bundestag

Die Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann alle Dokumente dem Bundestag vorlegt. Dieser berät den Gesetzentwurf erstmals am 17. Juni 2020. Spätestens drei Wochen, nachdem der Bundestag das Gesetz in 2./3. Lesung verabschiedet hat, befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.

Stand: 05.06.2020

Rechtsverordnungen

Top 26Rentenerhöhung

Foto: vier Rentner auf einer Parkbank

© panthermedia | Liona Toussaint

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt Rentenerhöhung zu

Zum 1. Juli 2020 werden die Renten erhöht: Der Bundesrat hat der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Verordnung am 5. Juni 2020 zugestimmt. Sie wurde am 17. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Rund 55 Euro mehr

Danach steigen die Altersbezüge in Westdeutschland um 3,45 Prozent und in Ostdeutschland um 4,2 Prozent. Die so genannte Standardrente beträgt künftig im Westen 1538,55 Euro monatlich (51,37 Euro mehr als im Vorjahr), im Osten 1495,35 Euro (60,30 Euro mehr als im Vorjahr).

Ost- und West-Angleichung

Grund für die Rentenanpassung ist die 2017 gesetzlich beschlossene Ost-West-Rentenangleichung: Der aktuelle Rentenwert Ost wird so angepasst, dass er mindestens die gesetzlich festgelegte Angleichungsstufe von 97,2 Prozent des Westwerts erreicht.

Weitere Erhöhungen

Auch für Landwirtinnen und Landwirte erhöhen sich die Rentenbezüge. Der allgemeine Rentenwert für im Ruhestand befindliche Landwirte beträgt ab Juli 2020 15,79 Euro im Westen und 15,32 Euro im Osten. Gleichzeitig ändern sich auch die Leistungen für Versorgungsberechtigte wie Kriegs- und Wehrdienstopfer sowie Impfgeschädigte und Opfer von Gewalttaten. Ihre Versorgungsbezüge erhöhen sich zum 1. Juli 2020 um 3,45 Prozent.

Stand: 17.06.2020

Top 44Kastenstand

Foto: Schweinezucht Kastenhaltung

© dpa | Friso Gentsch

  1. Beschluss

Beschluss

Abgesetzt: Verordnung zum Kastenstand in der Schweinehaltung

Der Bundesrat hat am 5. Juni 2020 einen Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Schweinehaltung kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Es kam daher nicht zu einer Entscheidung über die Regierungspläne, den so genannten Kastenstand neu zu regeln.

Auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung kann die Verordnung auf einer der nächsten Plenarsitzungen beraten werden.

Was die Regierung plant

Die so genannte Kastenhaltung soll nach den Regierungsplänen künftig höchstens 5 Tage statt wie bisher 35 Tage im Abferkelbereich und 8 Tage statt bisher 4 Wochen im Deckzentrum erlaubt sein. Die bisher übliche lange Fixierung in engen Kästen schränke die Ausübung wesentlicher Grundbedürfnisse der Sauen stark ein und könne zu erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden führen, heißt es zur Begründung. Sie soll daher auf das unvermeidliche Maß reduziert werden. Grundsätzlich sind Sauen und Ferkel in der Gruppe zu halten.

Mehr Platz in Kastenständen und Bewegungsbuchten

Die Verordnung regelt zudem die baulichen Anforderung an Kastenstände: Sie müssen mindestens 220 Zentimeter lang und zwischen 65 und 85 Zentimeter breit sein, um dem Schwein genügend Platz zum Aufstehen, Hinlegen und Ausstrecken des Kopfes zu lassen. In so genannten Bewegungsbuchten von mindestens sechseinhalb Quadratmetern sollen sich Muttersauen mit ihren Ferkeln frei bewegen können.

Weitere Vorgaben betreffen die Beschäftigung der Tiere und den Schutz vor gegenseitigen Verletzungen, die Licht- und Luftverhältnisse im Stall.

15 Jahre Umstellungszeit

Betriebe sollen 15 Jahre Zeit haben, um die neuen Vorgaben umzusetzen. Während der Übergangsfrist müssen Kastenstände so beschaffen sein, dass sich die Tiere nicht verletzen können, jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich in Seitenlage hinlegen sowie den Kopf ausstrecken kann.

Agrarausschuss verlangt weitergehenden Tierschutz

Der Agrarausschuss hatte Anfang des Jahres in mehreren Sitzungen über die Verordnung beraten. Er äußert sich in seinen Empfehlungen fürs Plenum ausgesprochen kritisch zum Entwurf der Bundesregierung. Seiner Ansicht nach muss an zahlreichen Stellen nachgebessert werden, damit die Verordnung europäische Tierschutz-Vorgaben erfüllt und nicht hinter das Urteil des Oberverwaltungsgerichts von Sachsen-Anhalt zur Kastenstandhaltung aus dem Jahr 2015 zurückfällt.

Zweite Absetzung

Ursprünglich sollte der Bundesrat schon am 14. Februar 2020 über die Verordnung abstimmen. Auch an diesem Tag war die Vorlage jedoch kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt worden.

Stand: 05.06.2020

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