BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 991. Sitzung am 29.06.2020

Zustimmung zum Konjunkturpaket, keine Bedenken gegen Nachtragshaushalt

Zustimmung zum Konjunkturpaket, keine Bedenken gegen Nachtragshaushalt

Wenige Stunden nach dem Bundestag stimmte am Nachmittag des 29. Juni 2020 auch der Bundesrat dem Corona-Konjunkturpaket zu - in einer eigens einberufenen Sondersitzung. Er schloss damit ein kurzes Gesetzgebungsverfahren ab und machte den Weg frei für zahlreiche Steuerhilfen in der Corona-Krise.

Notwendig war die Sondersitzung, weil die geplante Mehrwertsteuersenkung bereits zum 1. Juli 2020 in Kraft treten soll, die nächste reguläre Bundesratssitzung aber erst am 3. Juli 2020 stattfindet.

Außerdem berieten die Länder über den geplanten 2. Nachtragshaushalt zur Finanzierung des Konjunkturpakets: sie haben keine Einwände gegen den Gesetzentwurf, der erst am 17. Juni 2020 im Bundeskabinett beschlossen worden war.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 1aKonjunkturpaket

Foto: Kassenbon mit Mehrwertsteuer 19 und 7 %

© Foto: dpa | Oliver Berg

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Zustimmung zu Steuerhilfen im Konjunkturpaket

Unmittelbar nach dem Bundestag hat am 29. Juni 2020 auch der Bundesrat zahlreichen Steuererleichterungen im 2. Corona-Steuerhilfspaket zugestimmt.

Das Gesetz wurde noch am selben Tag dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und bereits einen Tag danach - am 30. Juni 2020 - im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist seit dem 1. Juli 2020 in Kraft.

Wirtschaft und Verbrauchern helfen

Ziel der Steuerhilfen ist es, die Wirtschaft nach dem Corona-Shutdown wiederzubeleben, die Kaufkraft der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen und Familien sowie Alleinerziehende zu entlasten.

Befristete Mehrwertsteuersenkung

Um möglichst rasch den Konsum und damit die Binnenwirtschaft anzukurbeln, wird die Mehrwertsteuer ab 1. Juli 2020 für sechs Monate gesenkt: von 19 auf 16 Prozent bzw. von sieben auf fünf Prozent. Die reduzierten Sätze gelten bis zum 31. Dezember 2020.

Familienbonus

Eltern erhalten für jedes kindergeldberechtigte Kind einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro. Der Bonus wird versteuert, jedoch nicht auf Sozialleistungen angerechnet.

Entlastung für Alleinerziehende

Für Alleinerziehende steigt der Steuerfreibetrag in den Jahren 2020 und 2021 von derzeit 1.908 Euro auf 4.008 Euro jährlich.

Hilfen für Unternehmen

Unternehmen dürfen ihre Verluste besser mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen: der steuerliche Verlustrücktrag erhöht sich für 2020 und 2021 auf fünf Millionen Euro bzw. zehn Millionen Euro bei Zusammenveranlagung.

Zudem lassen sich Betriebsgüter bis Ende 2021 besser abschreiben, damit Unternehmen zeitnah investieren und Anschaffungen nicht aufschieben.

Bundesrat begrüßt Finanzzusage der Bundesregierung

In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat die Zusage der Bundesregierung, den Ländern und Gemeinden sämtliche aus der befristeten Umsatzsteuersenkung resultierenden Steuerausfälle zu erstatten.

Das vorliegende Gesetz regele nur den Teil der 2020 kassenwirksamen Steuerausfälle. Steuerausfälle, die erst 2021 kassenwirksam werden, müsse die Bundesregierung auch 2021 gesetzlich kompensieren, betont der Bundesrat.

Stand: 01.07.2020

Video

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 1cNachtragshaushalt

Foto: verschiedene Geldscheine

© Foto: PantherMedia | Markus Mainka

  1. Beschluss

Beschluss

Keine Einwände gegen 2. Nachtragshaushalt

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Entwurf für einen 2. Nachtragshaushalt, den das Bundeskabinett am 17. Juni 2020 verabschiedet hatte. In einer Sondersitzung am 29. Juni 2020 beschlossen die Länder das positive Votum gegenüber den Finanzplänen des Bundes.

Finanzierung des Konjunkturpakets

Die Bundesregierung plant eine Erhöhung des Bundeshaushalts um weitere 24,8 Milliarden Euro. Damit sollen die Mehrbelastungen durch das so genannte Konjunktur- und Zukunftspaket (sh. TOP 1a) finanziert werden. Es setzt die vom Koalitionsausschuss beschlossenen Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie um.

509,3 Milliarden Gesamtausgaben

Schon im März hatte der Bundesrat in zwei Sondersitzungen einen ersten Nachtragshaushalt in Höhe von 122,5 Milliarden Euro beraten und gebilligt. Zusammen mit dem geplanten zweiten Nachtrag sieht der Bundeshaushalt 2020 dann Gesamtausgaben von 509,3 Milliarden Euro vor.

Die Ausgaben für Investitionen steigen auf 71,8 Milliarden Euro. Zur Finanzierung wird Deutschland in diesem Jahr Kredite in Höhe von 218,5 Milliarden Euro aufnehmen.

Fristverkürzte Behandlung

Der Bundesrat hatte sich auf Wunsch der Bundesregierung bereiterklärt, den Entwurf des Bundeshaushalts nur wenige Tage nach dem Kabinettsbeschluss in verkürzter Frist zu beraten, damit das Gesetzgebungsverfahren noch vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden kann.

Wie es weitergeht

Die positive Stellungnahme des Bundesrates wird nun kurzfristig dem Bundestag übermittelt, der voraussichtlich am Donnerstag in 2./3. Lesung über das Vorhaben berät. Am Freitag, den 3. Juli 2020 könnte der Bundesrat das Gesetzgebungsverfahren dann abschließen.

Stand: 29.06.2020

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