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Beschluss
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992. Sitzung des Bundesrates am 3. Juli 2020
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Europäische Corona-Finanzhilfen gegen Arbeitslosigkeit
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© Foto: GettyImages l Stefan Cristian Cioata
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Der Bundesrat hat am 3. Juli einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, mit dem Arbeitslosigkeitsrisiken in Folge des COVID-19-Ausbruchs auf europäischer Eben finanziell abgefedert werden sollen.
Sure: Deutscher Anteil: gut 6 Milliarden Euro
Das Gesetz ermächtigt die Bundesregierung, Garantien für Kredite der Europäischen Kommission zu übernehmen, die von der Corona-Pandemie besonders betroffene Mitgliedstaaten erhalten. Die Kredite sollen ihnen ermöglichen, Kurzarbeit oder ähnliche Instrumente sowie Maßnahmen im Gesundheitssektor zu finanzieren. Der deutsche Anteil an den hierfür erforderlichen Garantien beläuft sich auf 6,384 Milliarden Euro. Insgesamt sollen mit dem Instrument SURE (temporary Support to mitigate Unemployment Risks in Emergency) zinsgünstige Darlehen von bis zu 100 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wurde am 16. Juli 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt einen Tag später in Kraft.
Plenarsitzung des Bundesrates am 03.07.2020
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