BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 992. Sitzung am 03.07.2020

Bundesrat billigt 20 Gesetze

Ein Mammutprogramm absolvierte der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause: fast hundert Vorlagen standen zur Beratung, es ging um milliardenschwere Entscheidungen.

Zu Beginn der Sitzung erläuterte die Bundeskanzlerin die Vorhaben der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sicherten ihr volle Unterstützung zu.

Eine neue Richterin für Karlsruhe

Einstimmig wählte der Bundesrat dann Prof. Dr. Ines Härtel zur neuen Richterin in den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts.

Grundrente, Kohleausstieg, Pauschalreisen

Anschließend billigten die Länder 20 Gesetze aus dem Bundestag, viele davon in drastisch verkürzter Beratungsfrist - sie sollen möglichst rasch in Kraft treten. Grünes Licht erhielten die Grundrente, der Kohleausstieg und das Gesetz zur Strukturstärkung betroffener Regionen, der 2. Nachtragshaushalt, Finanzhilfen für die Kindertagesbetreuung und die Gutscheinlösung im Pauschalreisevertragsrecht. Der Bundestag hatte diese Gesetze erst kurz zuvor verabschiedet.

Gegen Hass und Hetze im Internet

Die Länder billigten zudem Bundestagsbeschlüsse zur Bekämpfung der Hasskriminalität, Rechtssicherheit für Contergangeschädigte, zu gleichen Arbeitsbedingungen für ausländische Beschäftigte in Deutschland, europäischen Kurzarbeiterregelungen in Corona-Zeiten, Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes und zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude.

Keine Mehrheit für Adoptionshilfegesetz

Lediglich einem Gesetzesbeschluss versagte der Bundesrat die Zustimmung: dem Adoptionshilfegesetz. Bundesregierung oder Bundestag könnten nun den Vermittlungsausschuss anrufen.

Exportverbote für Plastikmüll, Strafbarkeit für Verkehrsdelikte

Der Bundesrat beschloss eigene Initiativen zur Verschärfung der Exportregeln für Plastikmüll, zum Aufenthaltsgesetz, zum Einsatz der Videotechnik bei gerichtlichen Anhörungen, zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens, zur Strafhöhe von Verkehrsdelikten und zu Wildtierschutzzäunen gegen die Afrikanische Schweinepest.

Ausbau der Erneuerbaren Energien

Mehrere Vorschläge des Bundesrates betreffen die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und die Digitalisierung der Energiewende, zudem die Rahmenbedingungen für das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz.

Höhere Strafen für Kindesmissbrauch

Das Thema Kinderschutz nahm breiten Raum ein: Gleich fünf Landesinitiativen wurden in erster Lesung vorgestellt und in die Fachausschüsse überwiesen - diese beschäftigen sich im September damit.

Kurzarbeitergeld und digitale Teilhabe

Weitere neu vorgestellte Anträge aus den Ländern fordern Teilhabe an digitalen Lernangeboten, Erhöhung des Kurzarbeitergelds während der Corona-Krise sowie Streichung der Sanktionen für junge Hartz-IV-Bezieher, Schutz vor unseriösen Schlüsseldiensten, Unterstützung für ambulante Reha-Zentren, Auskunftsrechte von Erben gegenüber Banken, Änderungen im Gewerbesteuerrecht sowie Biomasseanlagen. Auch diese Vorlagen wurden in die Fachausschüsse überwiesen.

Neue Sätze für Brennstoffemissionen

Der Bundesrat äußerte sich zu Regierungsplänen zu Änderungen der EEG-Umlagen im Brennstoffemissionshandel und des Batteriegesetzes, zur Förderung der Offshore-Windenergie, zur Neuausrichtung der Kfz-Steuer, zur geplanten Entlastung der Kommunen wegen der Corona-Pandemie, zur Fortschreibung europäischer Finanzmittel und zur Verhinderung von Gewinnverkürzung und -verlagerung großer Konzerne.

EU-Kohäsionspolitik

Stellung nahm der Bundesrat auch zu zahlreichen Vorlagen aus Brüssel mit zum Teil milliardenschweren Volumen: zum Finanzrahmen der EU für die Jahre 2021 bis 2027, der Europäischen Kohäsionspolitik, dem EU-Wiederaufbaufonds und einem EU-Investitionsprogramm. Außerdem zum Katastrophenschutz in der Europäischen Union und der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030.

Kastenstand-Verordnung

Nach mehrmonatigen Beratungen stimmte der Bundesrat der so genannten Kastenstandverordnung zu - allerdings nur unter der Bedingung zahlreicher Änderungen.

Meldepflicht für Corona-infizierte Haustiere

Zustimmung fanden auch Verordnungen zu Finanzhilfen für Krankenhäuser in der Corona-Krise, Entschädigungen für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung sowie zur Meldepflicht für Corona-infizierte Haustiere.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Personalien

Top 2Rechtsausschuss

Foto: Senatorin Anna Gallina

© Foto: Senatskanzlei Hamburg

  1. Beschluss

Beschluss

Neue Vorsitzende im Rechtsausschuss: Anna Galina

Einstimmig hat der Bundesrat heute die Hamburger Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz Anna Galina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur neuen Vorsitzenden für seinen Rechtsauschuss gewählt.

Neues Kabinett in Hamburg

Notwendig war die Neuwahl, weil Galinas Vorgänger Till Steffen dem neuen Hamburger Senat und damit dem Bundesrat nicht mehr angehört.

Gelebte Tradition

Hamburg hält traditionell den Vorsitz im Rechtsausschuss. Nach der Praxis des Bundesrates hat jedes der 16 Bundesländer dauerhaft den Vorsitz in einem der Fachausschüsse.

Stand: 03.07.2020

Top 88Richterwahl

Foto: Ines Härtel

© Foto: Lisa Müller | Die Hoffotografen

  1. Beschluss

Beschluss

Ines Härtel zur Richterin am Bundesverfassungsgericht gewählt

Prof. Dr. Ines Härtel wird neue Richterin am Bundesverfassungsgericht: Einstimmig wählte sie der Bundesrat am 3. Juli 2020 zur Nachfolgerin von Prof. Dr. Johannes Masing im Ersten Senat des höchsten deutschen Gerichts.

Härtel ist derzeit Universitätsprofessorin an der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) - sie hat dort einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Verwaltungs-, Europa-, Umwelt-, Agrar- und Ernährungswirtschaftsrecht.

Zweidrittelmehrheit erforderlich

Nach Artikel 94 des Grundgesetzes werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt.

Stand: 03.07.2020

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 3EU-Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie

Foto: Erntehelfer auf einem Spargelfeld

© Foto: dpa l Jens Büttner

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Gleiche Arbeitsbedingungen für ausländische Beschäftigte

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am selben Ort: Diese Maxime gilt künftig auch bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer. Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 dem Gesetzesbeschluss des Bundestages zur Übertragung der geänderten EU-Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie ins deutsche Recht zugestimmt.

Anspruch auf Mindestlohn bzw. Tariflohn

Dadurch erhalten aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Mindestlohn bzw. auf Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen. Ausgenommen sind regionale Tarifverträge.

Weihnachts- und Urlaubsgeld

Außerdem stehen ausländischen Beschäftigten künftig Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Schmutz- und Gefahrenzulagen zu. Bezahlen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Zulagen für Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten, dann dürfen sie laut Gesetzesbeschluss nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden.

Nach 12 Monaten völlig gleichgestellt

Außerdem stellt er sicher, dass für ausländische Beschäftigte nach 12 Monaten alle in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen gelten. Nur in begründeten Fällen dürfen Arbeitgeber eine Fristverlängerung von sechs Monaten verlangen.

Ausbau der Beratung

Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung insbesondere um einen Aspekt ergänzt: Um der Tatsache entgegenzuwirken, dass entsandte Arbeitskräfte häufig schlecht über ihre Rechtslage informiert sind, stärkte er das Beratungs-Projekt „Faire Mobilität“ des Deutschen Gewerkschaftsbundes.

Verstärkte Kontrolle gegen Schwarzarbeit

Außerdem schafft das Gesetz die Möglichkeit, bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit knapp 1000 neue Stellen einzurichten, um Kontrollen gegen Lohndumping, aber auch unzureichende Unterkünfte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verstärkt durchzuführen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 16. Juli 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll überwiegend am Tag danach, frühestens jedoch am 30. Juli 2020 in Kraft treten.

Stand: 16.07.2020

Video

Top 4Adoptionshilfegesetz

Foto: Adoptionshilfegesetz

© Foto: PantherMedia l VadimVasenin

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat versagt Adoptionshilfegesetz die Zustimmung

Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 dem Adoptionshilfegesetz nicht zugestimmt: in der Abstimmung erhielt der Bundestagsbeschluss nicht die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen. Bundestag oder Bundesregierung können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu verhandeln.

Rechtsanspruch auf fachliche Begleitung

Durch die beabsichtigten Neuregelungen sollen Familien bei der Adoption von Kindern mehr Beratung und Hilfe erhalten. Sie betreffen sowohl die Adoptiv- als auch die Herkunftsfamilie. Beide hätten laut Bundestagsbeschluss einen Anspruch darauf, über die Adoption hinaus fachlich begleitet zu werden.

Offener Umgang mit Adoptionen

Der Gesetzesbeschluss soll auch den offenen Umgang mit Adoptionen fördern: Die rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen sollen Eltern ermutigen, offen mit dem Kind über die Adoption zu sprechen. Sie werden außerdem angehalten, mit den Herkunftseltern und den Adoptionsbewerbern zu erörtern, wie sie den Informationsaustausch oder auch den Kontakt mit den Herkunftseltern am besten zum Wohle des Kindes gestalten. Herkunftseltern erhalten zudem einen Anspruch auf allgemeine Informationen über das Kind, sofern diese von der Adoptivfamilie freiwillig zur Verfügung gestellt werden.

Auslandsadoptionen nur noch mit Vermittlungsstelle

Darüber hinaus verbietet der Bundestagsbeschluss Auslandsadoptionen ohne Begleitung einer Vermittlungsstelle. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die zukünftigen Eltern auf die Herausforderungen einer Adoption vorbereitet und die Interessen des Kindes ausreichend berücksichtigt werden. International vereinbarte Schutzstandards sind künftig bei allen Auslandsadoptionen einzuhalten. Für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit wird ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse eingeführt.

Änderungen durch den Bundestag

Der Bundestag hat den ursprünglichen Regierungsentwurf in einigen Punkten geändert und dabei Anregungen des Bundesrates aufgegriffen. Dabei geht es insbesondere um die Auslandsadoptionen und das Beratungsangebot der Adoptionsvermittlungsstellen.

Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoption

Das Gesetz sieht eine verpflichtende Beratung bei den Adoptionsvermittlungsverfahren vor einer Stiefkindadoption vor. Letztere wurde im Bundesratsverfahren und während der Plenardebatte kritisiert.

Stand: 03.07.2020

Video

Top 5Contergan

Foto: Eine Packung und eine Dose mit Aufschrift Contergan

© Foto: dpa l Frank Leonhardt

  1. Beschluss

Beschluss

Rechtssicherheit für Contergangeschädigte

Leistungsberechtigte nach dem Conterganstiftungsgesetz erhalten mehr Rechtssicherheit: ihnen darf der Leistungsanspruch künftig grundsätzlich nicht mehr aberkannt werden. Dies sieht ein Bundestagsbeschluss vor, den der Bundesrat am 3. Juli 2020 gebilligt hat. Es geht vor allem um die lebenslang gewährte monatliche Conterganrente.

Einzige Ausnahme: vorsätzlich falsche Angaben

Ausschließlich bei vorsätzlich falschen oder unvollständigen Angaben kann eine nachträgliche Aberkennung erfolgen. Hintergrund für die Rechtsänderung: Nach der bisherigen Rechtslage durften Leistungsansprüche aberkannt werden, wenn körperliche Fehlbildungen aufgrund späterer Erkenntnisse nicht mehr mit der Einnahme von thalidomidhaltigen Präparaten der Firma Grünenthal in Verbindung zu bringen waren. Inzwischen sei aber ein Nachweis über den Zusammenhang zwischen den Fehlbildungen und der Einnahme der Präparate wegen des zunehmenden Zeitablaufs in der Regel nicht mehr oder nur noch sehr schwer möglich, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Förderung von Kompetenzzentren

Zudem schafft der Bundestagsbeschluss die gesetzliche Grundlage, damit zusätzliche Bundesmittel auch zur Förderung multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren verwendet werden können, um die medizinischen Beratungs- und Behandlungsangebote für thalidomidgeschädigte Menschen zu verbessern.

Conterganskandal vor 60 Jahren

Durch die Einnahme von Contergan kam es Ende der 1950er- und Anfang der 1960er-Jahre zu einer Häufung von schweren Fehlbildungen oder dem Fehlen von Gliedmaßen und Organen bei Neugeborenen. Insgesamt kamen weltweit etwa 5.000 bis 10.000 geschädigte Kinder auf die Welt.

Verkündung und Inkraftreten

Das Gesetz wurde am 18. August 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt ab 19. August 2020 in Kraft.

Stand: 18.08.2020

Top 6SURE

Foto: Europafahne, Geldscheine und Mundschutz

© Foto: GettyImages l Stefan Cristian Cioata

  1. Beschluss

Beschluss

Europäische Corona-Finanzhilfen gegen Arbeitslosigkeit

Der Bundesrat hat am 3. Juli einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, mit dem Arbeitslosigkeitsrisiken in Folge des COVID-19-Ausbruchs auf europäischer Eben finanziell abgefedert werden sollen.

Sure: Deutscher Anteil: gut 6 Milliarden Euro

Das Gesetz ermächtigt die Bundesregierung, Garantien für Kredite der Europäischen Kommission zu übernehmen, die von der Corona-Pandemie besonders betroffene Mitgliedstaaten erhalten. Die Kredite sollen ihnen ermöglichen, Kurzarbeit oder ähnliche Instrumente sowie Maßnahmen im Gesundheitssektor zu finanzieren. Der deutsche Anteil an den hierfür erforderlichen Garantien beläuft sich auf 6,384 Milliarden Euro. Insgesamt sollen mit dem Instrument SURE (temporary Support to mitigate Unemployment Risks in Emergency) zinsgünstige Darlehen von bis zu 100 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 16. Juli 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt einen Tag später in Kraft.

Stand: 16.07.2020

Top 11Hasskriminalität

Foto: Symbolbild Hass im Netz

©  dpa l Lukas Schulze

  1. Beschluss

Beschluss

Hass und Hetze im Internet bekämpfen

Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet gebilligt, das der Bundestag am 18. Juni 2020 verabschiedet hatte.

Zunehmende Verrohung der Kommunikation

Ziel ist es, die Strafverfolgung von Hasskriminalität im Internet zu verbessern. Dort und besonders in den sozialen Medien sei eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten - dies gefährde die Meinungsfreiheit, die der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen habe, begründet der Bundestag seinen Beschluss.

Meldepflicht für Anbieter

Anbieter sozialer Netzwerke müssen künftig ein System einrichten, um bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden. Die Meldepflicht betrifft Inhalte, bei denen es konkrete Anhaltspunkte für die Erfüllung eines Straftatbestandes gibt und die anhaltende negative Auswirkungen auf die Ausübung der Meinungsfreiheit in den sozialen Medien haben können.

Kinderpornografie und Hetze gegen Verstorbene

Erfasst sind auch kinderpornografische Inhalte und das Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener. Hintergrund sind die Erfahrungen aus der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke 2019: sie zeigten, wie Hetze im Netz mittlerweile auch in dieser Form ihren Ausdruck findet, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Neue Tatbestände und höhere Strafen

Der Bundestagsbeschluss ändert an verschiedenen Stellen das Strafgesetzbuch. So ist künftig auch Androhung einer gefährlichen Körperverletzung strafbar. Auch die Billigung noch nicht erfolgter Straftaten wird sanktioniert.

Öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften getätigte beleidigende Äußerungen können künftig im Höchstmaß mit zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Der Tatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens gilt bis hin zur kommunalen Ebene.

Antisemitische Motive

Unter dem Tatbestand Bedrohung werden künftig auch die Bedrohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert vom Tatbestand erfasst. Bei der Strafzumessung werden antisemitische Motive eines Täters besonders berücksichtigt.

IP-Adressen-Abfrage

Das Bundeskriminalamt ist im Rahmen seiner Zentralstellenaufgabe künftig berechtigt, bei Telemediendiensteanbietern die Login-IP-Adressen von Urhebern strafbarer Internetinhalte abzufragen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 1. April 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt größtenteils zum 1. Juli 2021 in Kraft.

Stand: 01.04.2021

Top 14Gebäudeenergie

Foto: Stufen des Energiebedarfs

© Foto: PantherMedia l Borislav Marinic

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Gebäudeenergiegesetz

Für die energetischen Anforderungen von Neubauten und Bestandsgebäuden gelten künftig einheitliche Regelungen. Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 das so genannte Gebäudeenergiegesetz gebilligt. Es gehört zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und soll dazu beitragen, den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu minimieren.

Effiziente Anlagentechnik

Erreicht werden sollen die Energieeinsparungen durch eine effiziente Anlagetechnik und einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz. Der verbleibende Energiebedarf soll zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Der Gesetzesbeschluss schreibt vor, wie sie zur Wärme- und Kälteversorgung einzusetzen sind.

Austauschprämie für Ölheizungen

Außerdem sieht er ein Einbauverbot für Ölheizungen ab 2026 vor und bestimmt, dass Gas- und Ölheizungen, die seit 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, nur 30 Jahre lang betrieben werden dürfen. Für diejenigen, die ihre alte Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Modell ersetzen lassen, gibt es eine Austauschprämie.

Zahlreiche Änderungen gehen auf Bundesrat zurück

Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in zahlreichen Punkten geändert und dabei viele Anregungen des Bundesrates übernommen. So wurden mit dem Gesetzesbeschluss die Erneuerbaren Energien mit Photovoltaik-Strom und Biomethan gezielt gestärkt. Außerdem enthält er innovative Ansätze mit Regelungen zu Wasserstoff, Grauer Energie, CO2-Bilanzierung und der Berücksichtigung synthetischer Brennstoffe. Letzteres hatten die Länder ausdrücklich gefordert. Gleiches gilt für das nunmehr beschlossene Verbot von Kohlekesseln.

52-GW-Ausbaudeckel und Abstandsregeln für Windräder

Darüber hinaus hat der Bundestag den 52-GW-Ausbaudeckel für Solaranlagen abgeschafft - eine Maßnahme, die die Länder mehrfach gefordert hatten.

Sie erhalten künftig die Möglichkeit, landesgesetzliche Mindestabstände von höchstens 1000 Metern zwischen Windrädern und Wohnbebauung vorzusehen. Dies soll die Akzeptanz von Windenergieanlagen erhöhen. Die umstrittene bundeseinheitliche Abstandsregelung ist damit vom Tisch.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 13. August 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. November 2020 in Kraft. Bereits einen Tag nach der Verkündung gelten die Aufhebung des 52-GW-Ausbaudeckels und die Regelung zum Mindestabstand für Windräder.

Entschließung: Noch Handlungsbedarf bei Gebäudeenergieeffizienz

In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat, dass der Bundestag die Aufhebung des 52-GW-Ausbaudeckels für Solaranlagen beschlossen und das Energiesparrecht für Gebäude zusammengeführt hat. Zugleich betont er, dass es bei der Entwicklung von klimapolitisch notwendigen Gebäudesanierungsstrategien auch darum gehen muss, die Belange der Mieterinnen und Mieter zu berücksichtigen. Für den zügigen Ausbau einer CO2-neutralen Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien müssten außerdem entsprechende Rahmenbedingungen und Anreize geschaffen werden.

Grubengas den Erneuerbaren Energien gleichstellen

Darüber hinaus drängt der Bundesrat darauf, Grubengas den Erneuerbaren Energien und auch der Biomasse gleichzustellen - eine Forderung, die er bereits in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf erhoben hatte (siehe BR-Drs 584/19). Die Entschließung geht nun an die Bundesregierung, die darüber entscheidet, ob sie die Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 03.12.2020

Top 82Grundrente

Foto: vier Rentner auf einer Parkbank

© panthermedia | Liona Toussaint

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt Grundrente zu

Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 der Grundrente zugestimmt: Damit erhalten rund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Renten ab 2021 einen Zuschlag zu ihrer Altersversorgung.

Gestaffelter Zuschlag für Geringverdiener

Für den Anspruch auf Grundrente müssen Geringverdiener ausreichend Beitragszeiten nachweisen können: Mindestens 33 Jahre, in denen sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und unterdurchschnittlich verdient haben - über die gesamte Zeit höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes im Jahr. Berücksichtigt werden auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Der Zuschlag ist gestaffelt – in voller Höhe wird er ab 35 Pflichtversicherungsjahren gezahlt.

Automatisierte Einkommensprüfung

Der Erhalt der Grundrente erfordert keinen Antrag. Stattdessen findet eine automatisierte Einkommensprüfung statt. Trifft die Grundrente mit anderen Einkommen - etwa Betriebsrenten oder die Pension des Partners - zusammen, gilt ein Freibetrag, bis zu dem das Einkommen nicht angerechnet wird. Für Alleinstehende liegt der Freibetrag bei 1250 Euro, für Paare bei 1950 Euro. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen. Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, wird die Grundrente gekürzt: zunächst um 60 Prozent des Betrags, der den Freibetrag übersteigt; ab einem Einkommen von 1600 Euro bei Singles und 2300 Euro bei Paaren um 100 Prozent.

Maximal 404,86 Euro im Monat

Die Höhe der jeweiligen Grundrente richtet sich nach den erworbenen Entgeltpunkten. Der Durchschnitt aller erworbenen Entgeltpunkte muss zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes liegen (zwischen 0,3 und 0,8 EP). Diese Entgeltpunkte werden dann verdoppelt - maximal auf 0,8 EP. Anschließend wird der Wert um 12,5 Prozent verringert. Damit fällt die Rente umso höher aus, je höher die eigene Beitragsleistung ist. Maximal kann die Grundrente 404,86 Euro im Monat betragen.

Weitere Freibeträge werden eingeführt

Neben der Grundrente regelt das Gesetz Freibeträge im Wohngeld, in der Grundsicherung für Arbeitsuchende des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und in den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung vorgesehen.

Änderung bei der betrieblichen Altersvorsorge

Der Bundestag hatte den ursprünglichen Regierungsentwurf zur Grundrente am 2. Juli 2020 weitgehend unverändert verabschiedet. Inhaltliche Korrekturen hat er jedoch bei der Förderung der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen. Demnach wird die geltende monatliche Einkommensgrenze, bis zu der die betriebliche Altersvorsorge von Geringverdienern gefördert wird, von 2.200 auf 2.575 Euro angehoben, um einen zusätzlichen Anreiz für den Aufbau dieser Altersvorsorge zu schaffen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 18. August 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt ab 1. Januar 2021 in Kraft.

Stand: 18.08.2020

Video

Top 83Zweiter Nachtragshaushalt

Foto: Geldscheine

© Foto: panthermedia | Markus Mainka

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt 2. Nachtragshaushalt

Kurz nach dem Bundestag hat am 3. Juli 2020 auch der Bundesrat den 2. Nachtragshaushalt zur Finanzierung der Corona-Hilfsmaßnahmen gebilligt.

Finanzierung des Konjunkturpakets

Der Bundesrat machte damit den Weg frei für eine Erhöhung des Bundeshaushalts um weitere 24,8 Milliarden Euro. Damit sollen die Mehrbelastungen durch das so genannte Konjunktur- und Zukunftspaket finanziert werden, dem Bundestag und Bundesrat in einer Sondersitzung am 29. Juni 2020 zugestimmt hatten.

509,3 Milliarden Gesamtausgaben

Schon im März hatte der Bundesrat in zwei Sondersitzungen einen ersten Nachtragshaushalt in Höhe von 122,5 Milliarden Euro beraten und gebilligt. Zusammen mit dem geplanten zweiten Nachtrag sieht der Bundeshaushalt 2020 dann Gesamtausgaben von 509,3 Milliarden Euro vor.

Die Ausgaben für Investitionen steigen auf 71,8 Milliarden Euro. Zur Finanzierung wird Deutschland in diesem Jahr Kredite in Höhe von 218,5 Milliarden Euro aufnehmen.

Schnellverfahren

Der Bundesrat schloss mit der heutigen Sitzung ein mehrfach verkürztes Gesetzgebungsverfahren ab: sowohl für die Stellungnahme zum Regierungsentwurf im ersten Durchgang als auch die abschließende Beratung verzichtete er auf seine eigentlich sechs- bzw. dreiwöchigen Beratungsfristen, um eine rasche Finanzierung der Corona-Hilfsmaßnahmen zu sichern.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 16. Juli 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft.

Stand: 16.07.2020

Top 84Begleitgesetz

Foto: Geldscheine, Münzen und ein Taschenrechner

© Foto: panthermedia | moodboard

  1. Beschluss

Beschluss

Weitere Finanzhilfen zur Krisenbewältigung

Unterstützung für Kita-Ausbau, Regionalverkehr und Digitalfunk: Nur einen Tag nach dem Bundestag hat am 3. Juli 2020 auch der Bundesrat dem so genannten Begleitgesetz zum 2. Nachtragshaushalt zugestimmt. Es enthält Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets, um dessen Impulse schnell wirksam werden zu lassen.

90.000 zusätzliche Kita-Plätze

Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage für die Unterstützung des Bundes für Länder und Gemeinden im Bereich der Kindertagesbetreuung. Er stellt dafür in den Jahren 2020 und 2021 eine Milliarde Euro als weitere Finanzhilfen für Investitionen in 90.000 zusätzliche Betreuungsplätze und deren Ausstattung zur Verfügung.

Hilfen für den Öffentlichen Nahverkehr

Die so genannten Regionalisierungsmittel werden dieses Jahr einmalig um 2,5 Milliarden Euro erhöht. Dies soll die Corona-bedingten finanziellen Nachteile der Verkehrsunternehmen im Öffentlichen Personen-Nahverkehr abfedern.

Ausgleichsleistungen für EEG-Umlage

Um Belastungen der daraus resultierenden nachteiligen Auswirkungen auf die Stromverbraucher zu vermeiden und um rasch einen konjunkturellen Impuls zu setzen, schafft das Gesetz die Möglichkeit, durch Ausgleichsleistungen die EEG-Umlage zurückzuführen: im Jahr 2021 auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde und im nächsten Jahr auf 6,0 Cent. Die durch die Covid-19-Pandemie hervorgerufenen konjunkturellen Auswirkungen hätten den Strommarkt deutlich beeinträchtigt, heißt es dazu in der Gesetzesbegründung.

Stärkung für die Digitale Infrastruktur

Außerdem ändert der Bundestagsbeschluss das Digitalinfrastrukturfondsgesetz: Es erweitert dessen Zweckbestimmungen und stellt zudem zusätzliche fünf Milliarden Euro für den Ausbau der mobilen Infrastruktur zur Verfügung.

Verkündung Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 16. Juli 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag darauf in Kraft.

Stand: 16.07.2020

Top 85Pauschalreisen

Foto: Miniaturflugzeug, Globus, Reisepass und Geldscheine

© Foto: PantherMedia l Birgit Reitz-Hofmann

  1. Beschluss

Beschluss

Gutschein-Lösung für abgesagte Pauschalreisen kommt

Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine Pauschalreise gebucht haben und sie Corona-bedingt nicht antreten, erhalten ihr Geld zurück oder alternativ einen Gutschein. Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt.

Kunden entscheiden: Gutschein oder Geld

Von den geplanten Regelungen erfasst sind Reisen, die vor dem 8. März 2020 gebucht wurden. Anstelle Betroffenen ihre Vorauszahlung sofort zu erstatten, dürfen die Reiseveranstalter ihnen einen gleichwertigen Gutschein anbieten. Kunden können dann zwischen Gutschein und Erstattung entscheiden. Hierauf müssen die Reiseveranstalter ausdrücklich hinweisen. Reisende, die den Gutschein ablehnen, behalten ihren Erstattungsanspruch. Ursprünglich hatte die Bundesregierung eine verpflichtende Gutschein-Lösung geplant.

Gutscheine zu 100 Prozent abgesichert

Für die Ausstellung, Übermittlung und Einlösung des Gutscheins dürfen die Unternehmen keine Kosten erheben. Um die Gutscheine attraktiv zu machen, wird der Wert der Gutscheine neben der gesetzlichen Insolvenzabsicherung zusätzlich bis zur vollen Höhe durch eine ergänzende staatliche Absicherung garantiert. Anders als bei der Rückerstattung ist im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters also der volle Wert des geleisteten Reisepreises garantiert. Die staatliche Insolvenzabsicherung muss sich aus dem Gutschein ergeben.

Einzulösen bis Ende 2021

Die Absicherung der Gutscheine ist zeitlich befristet. Sie können nach Ende der derzeitigen Reisebeschränkungen beim Reiseveranstalter eingelöst werden. Wird der Gutschein nicht bis spätestens Ende 2021 eingelöst, so ist der Wert in Höhe des ursprünglichen Reisepreises unverzüglich auszuzahlen.

Anregungen des Bundesrates aufgegriffen

Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung durch seinen Beschluss am 2. Juli zugunsten der Reisenden leicht verändert und dabei Anregungen des Bundesrates aufgegriffen. So soll aus dem Gutschein nunmehr deutlich hervorgehen, dass hierüber nur der gezahlte Reisepreis abgesichert ist - keine möglichen Zusatzleistungen. Außerdem hat er ausdrücklich bestimmt, dass Reisende, die ihren Gutschein innerhalb der Gültigkeitsdauer nicht eingelöst haben, den Wert der Reise ohne weiteres Zutun erstattet bekommen.

Die übrigen Neuregelungen sollen die Funktionsfähigkeit der Bundesrechtsanwalts-, Patentanwalts-, Bundesnotar-, Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkammer während der COVID-19-Pandemie sicherstellen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 16. Juli 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und soll - vorbehaltlich der erforderlichen beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission - am Tag danach in Kraft treten.

Stand: 16.07.2020

Top 87aKohleausstieg

Foto: Schaufelrad im Tagebau

© Foto: dpa | Patrick Pleul

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat macht Weg frei für Kohleausstieg

Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 den Weg freigemacht für den kurz zuvor vom Bundestag beschlossenen Kohleausstieg. Damit steht fest: Die Stein- und Kohlekraftwerke in Deutschland werden bis 2038 stillgelegt.

Bis 2038 werden Stein- und Kohlekraftwerke stillgelegt

Das Gesetz bestimmt den genauen Zeitplan für das Abschalten der Werke. Bis 2022 soll der Anteil der Kohleverstromung durch Stein- und Braunkohle auf jeweils 15 Gigawatt reduziert werden. Bis 2030 folgen weitere Reduktionen: Auf rund acht Gigawatt-Leistung bei der Steinkohle und neun Gigawatt-Leistung bei der Braunkohle. Die Verringerung soll kontinuierlich erfolgen: In Jahren, in denen weniger Braunkohlewerke vom Netz gehen, sind mehr Steinkohlewerke stillzulegen.

Konkreter Zeitpunkt für Braunkohlewerke

Das Abschalten der jeweiligen Braunkohlekraftwerke erfolgt zu konkreten Zeitpunkten über vertragliche Vereinbarungen mit den Betreibern. Für deren Entschädigung stehen insgesamt 4,35 Milliarden Euro zur Verfügung.

Das Ende der Steinkohle: Je früher desto besser

Steinkohlekraftwerke werden über Ausschreibungsverfahren stillgelegt werden. Die genauen Rahmenbedingungen für die Steinkohle waren bis zuletzt umstritten. Entgegen dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag beschlossen, dass sich Steinkohle-Betreiber bis 2027 auf Ausschreibungen bewerben können, um ihre Werke gegen Entschädigung abzuschalten. Bisher war dies nur bis 2026 geplant.

Höchstpreise für Ausschreibungen angepasst

Die Höchstpreise für die Ausschreibungen hat der Bundestag entsprechend angepasst. Grundsätzlich gilt: Je früher die einzelnen Werke abgeschaltet werden, desto höher fällt die Entschädigung aus. Ab 2031 erfolgt die Stilllegung dann per Gesetz. Für junge Steinkohleanlagen gibt es zudem eine Härtefallregelung. Die Vorgaben für die Steinkohle gelten nach dem Bundestagsbeschluss auch für Braunkohle-Kleinanlagen.

Entschädigung für ältere Beschäftigte

Beschäftige im Tagebau oder in einem Kohlekraftwerk erhalten nach dem Gesetzesbeschluss ein Anpassungsgeld, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren und mindestens 58 Jahre alt sind. Die Auszahlung läuft bis zum Eintritt in die Rente, längstens über fünf Jahre. Beschäftigte, die vorzeitig in Rente gehen, können einen Ausgleich für Rentenabschläge erhalten.

Kompensationen für Strompreisanstieg

Ebenfalls geregelt werden Kompensationen für den Anstieg von Strompreisen, der auf den Kohleausstieg zurückzuführen ist. Damit die dauerhafte und möglichst kostengünstige Energieversorgung sichergestellt bleibt, müssen die Auswirkungen des Kohleausstiegs laut Gesetzesbeschluss regelmäßig überprüft werden. Dabei geht es insbesondere um die Aspekte Versorgungssicherheit und Entwicklung der Strompreise.

Zertifikate sind zu löschen

Weitere Bestimmungen betreffen Emissionszertifikate, die durch das Stilllegen von Kraftwerken frei werden: Sie sind zu löschen. Dadurch soll die Kohlemaßnahme auch europäisch eine positive Wirkung entfalten.

Weiterentwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung

Darüber hinaus sieht der Gesetzesbeschluss eine Verlängerung und Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vor. Kraftwerksbetreiber sollen Anreize bekommen, von Kohle auf flexible und klimafreundlichere Stromerzeugung umzurüsten. Hierfür wird der Kohleersatzbonus für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Kohlebasis umgestaltet und erhöht. Die konkrete Ausgestaltung des Kohlebonus hat der Bundestag noch einmal differenziert.

Gesetzlich festgeschrieben: 65 Prozent-Ziel

Eine weitere Änderung, die auf den Beschluss des Bundestages zurückgeht: Das Ziel, bis 2030 65 Prozent des Energieverbrauchs aus Erneuerbaren Energien zu beziehen, ist nun gesetzlich festgeschrieben.

Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 03.07.2020

Video

Top 87bStrukturstärkung

Foto: Kohleregion

© Foto: GettyImages l Manfred Muenzl

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt Strukturstärkungsgesetz zu

Flankierend zum beschlossenen Kohleausstieg hat der Bundesrat am 3. Juli 2020 dem Strukturstärkungsgesetz zugestimmt. Es sieht milliardenschwere finanzielle Unterstützungen für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen vor, damit sie den erforderlichen Strukturwandel bewältigen.

Gesamtvolumen von bis zu 40 Milliarden Euro

Das Gesamtvolumen des Gesetzesbeschlusses beläuft sich auf bis zu 40 Milliarden Euro. Hierüber soll der Verlust von Arbeitsplätzen kompensiert und neue Chancen für eine nachhaltige Wirtschaft mit hochwertigen Beschäftigungen eröffnet werden.

Nach Regionen aufgeteilt

Braunkohlereviere erhalten Finanzhilfen bis zu 14 Milliarden Euro. 43 Prozent davon entfallen auf das Lausitzer Revier (davon 60 Prozent für Brandenburg, 40 Prozent für Sachsen), 37 Prozent auf das Rheinische Revier und 20 Prozent auf das Mitteldeutsche Revier (davon 60 Prozent für Sachsen-Anhalt und 40 Prozent für Sachsen).

Sie können von den Ländern genutzt werden, um dort in wirtschaftsnahe Infrastruktur, öffentlichen Nahverkehr, Breitband- und Mobilitätsinfrastruktur oder Umweltschutz und Landschaftspflege zu investieren.

Förderung strukturschwacher Standorte

Zudem sind Hilfen in Höhe von 1,09 Milliarden Euro für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken sowie die ehemaligen Braunkohlereviere Helmstedt und Altenburger Land vorgesehen. Von den Fördermitteln erhält Niedersachsen laut Bundestagsbeschluss 157 Millionen Euro, Nordrhein-Westfalen 662 Millionen Euro, Mecklenburg-Vorpommern 52,5 Millionen Euro und das Saarland 128,5 Millionen Euro. Auf die Reviere Helmstedt und Altenburger Land entfallen jeweils 90 Millionen Euro. Förderfähig sind zudem Wilhelmshaven, Unna, Hamm, Herne, Duisburg, Gelsenkirchen, Rostock, Saarlouis und Saarbrücken.

Direktförderung durch den Bund

Mit 26 Milliarden Euro unterstützt der Bund die betroffenen Regionen direkt - zum Beispiel durch Ausbau der Infrastruktur für den Schienen- und Straßenverkehr sowie die Ansiedlung zahlreicher Forschungseinrichtungen. In Bundeseinrichtungen sollen bis zum Jahr 2028 bis zu 5.000 Arbeitsplätze erhalten oder neu geschaffen werden.

Empfehlungen der Kohlekommission

Der Gesetzesbeschluss setzt Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ aus dem Frühjahr 2019 um.

Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll gemeinsam mit dem Gesetz zum Kohleausstieg in Kraft treten.

Stand: 03.07.2020

Landesinitiativen

Top 18Verkehrsstrafrecht

Foto: Foto vom Cover Strafgesetzbuch

© Foto: dpa | Oliver Berg

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert höhere Strafen für Verkehrsdelikte mit Todesfolge

Der Bundesrat fordert höhere Strafen für Verkehrsdelikte mit Todesfolge: Wer die Sicherheit des Bahn-, Schiffs-, Luft- oder Straßenverkehrs gemäß Paragraf 315 Strafgesetzbuch beeinträchtigt und dadurch den Tod einer Person verursacht, soll mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft werden. Die Tat wäre damit automatisch als Verbrechen einzustufen. Die gleiche Qualifizierung soll für den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gemäß Paragraf 315b Strafgesetzbuch gelten.

Wertungswidersprüche beseitigen

Mit seinem Gesetzentwurf will der Bundesrat Wertungswidersprüche beseitigen, die durch frühere Änderungen des Strafgesetzbuchs entstanden sind, als man zum Beispiel die Strafbarkeit für verbotene Kraftfahrzeugrennen verschärft hat.

Außerdem weist er darauf hin, dass nach geltendem Recht eine fahrlässige Gesundheitsbeschädigung in bestimmten Fällen härter bestraft wird als eine fahrlässige Todesverursachung. Auch diese Ungereimtheit möchte die Länderkammer beseitigen lassen.

Entscheidung liegt beim Bundestag

Der Gesetzentwurf, den der Bundesrat am 3. Juli 2020 beschlossen hat, geht nun an die Bundesregierung. Diese kann dazu Stellung nehmen, bevor sie ihn zur Entscheidung an den Bundestag weiterleitet. Ob und wann sich die Abgeordneten mit dem Vorschlag der Länder befassen, ist offen: im Bundestag gibt es keine feste Fristen für Bundesratsinitiativen.

Stand: 03.07.2020

Top 19Video-Anhörung

Foto: Videokonferenz in einem Gerichtssaal

© Foto: dpa | Marcel Kusch

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat für Video-Anhörung im Strafvollzug

Der Bundesrat will die richterliche Anhörung von Strafgefangenen vor einer möglichen Entlassung auf Bewährung erleichtern: Künftig soll dazu der Einsatz von Videotechnik gesetzlich geregelt werden. Am 3. Juli beschloss er, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Mündliche Anhörung

Nach derzeitiger Rechtslage ist ein Verurteilter vor einer vorzeitigen Haftentlassung auf Bewährung durch ein Gericht grundsätzlich mündlich anzuhören. Gleiches gilt für den Fall, dass eine Strafaussetzung auf Bewährung widerrufen werden soll.

Der Einsatz von Videokonferenztechnik ist bislang allerdings nicht ausdrücklich geregelt. Aus diesem Grund schlägt Niedersachsen eine Änderung der Strafprozessordnung vor, um die Möglichkeit einer Anhörung per Videokonferenz gesetzlich zu verankern: Das Gericht soll eine Videoübertragung anordnen können - sofern der oder die Verurteilte nicht widerspricht.

Personalaufwand und Sicherheitsrisiko

Der Bundesrat möchte damit das Verfahren vereinfachen - nicht nur in Corona-Zeiten: Befindet sich die betroffene Person in einer Justizvollzugsanstalt, muss sie für den Anhörungstermin per Gefangenentransporter zum zuständigen Gericht gebracht werden - in Flächenländern oft über viele Kilometer. Dadurch werden die Kapazitäten der Mitarbeiter im Justizvollzug gebunden, die die Fahrt organisieren, begleiten und für die Sicherheit sorgen müssen. Der Bundesrat erhofft sich von seinem Vorschlag deshalb Personal-, Zeit- und Kostenersparnis.

Konferenztechnik bei Zeugenvernehmung erprobt

Er verweist darauf, dass auch in vielen anderen Bereichen der Justiz die Videokonferenz schon möglich ist, zum Beispiel bei der Zeugenvernehmung. Die COVID-19-Pandemie zeige anschaulich, wie wichtig und notwendig die Ausnutzung der technischen Möglichkeiten im Justizalltag sind.

Wie es weitergeht

Der Gesetzentwurf, den der Bundesrat am 3. Juli 2020 beschlossen hat, geht nun an die Bundesregierung. Diese kann dazu Stellung nehmen, bevor sie ihn zur Entscheidung an den Bundestag weiterleitet. Ob und wann sich die Abgeordneten mit dem Vorschlag der Länder befassen, ist offen: im Bundestag gibt es keine feste Fristen für Bundesratsinitiativen.

Stand: 03.07.2020

Top 21Kindesmissbrauch

Foto: Teddybär auf schmutzigen Boden

© Foto: PantherMedia | sirylok

  1. Beschluss

Beschluss

Mecklenburg-Vorpommern fordert höhere Strafen für Kindesmissbrauch

Mecklenburg-Vorpommern setzt sich mit einer Landesinitiative dafür ein, sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche härter zu bestrafen. Am 3. Juli 2020 stellte es seinen Entschließungsantrag im Bundesratsplenum vor. Anschließend wurde die Vorlage in die Fachausschüsse überwiesen.

Aufforderung an die Bundesregierung

Mit der beabsichtigten Entschließung möchte Mecklenburg-Vorpommern die Bundesregierung auffordern, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Sanktionsgefüge von Sexualstraftaten ändert:

Die Mindeststrafe für den sexuellen Missbrauch von Kindern soll künftig ein Jahr betragen. Damit wäre das Delikt automatisch als Verbrechen einzustufen.

Gleiches soll für Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie gelten. Die Höchststrafe hierfür soll zehn Jahre betragen - bislang sind es fünf.

Zur Vermeidung von unbilligen Härten soll es minder schwere Fälle geben.

Ausschüsse beraten im September

Den ursprünglichen Antrag, am 3. Juli 2020 ohne Ausschussberatung direkt über die Entschließung abzustimmen, zog Mecklenburg-Vorpommern zurück. Daher verwies der Präsident die Vorlage zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse: den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Frauen und Jugend sowie den Innenausschuss.

Diese beraten Anfang September. Sobald sie ihre Empfehlung an das Plenum erarbeitet haben, kommt der Entschließungsantrag zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.

Stand: 03.07.2020

Top 22Plastikmüll

Foto: Plastikabfälle

© Foto: PantherMedia l photkas

  1. Beschluss

Beschluss

Exportverbote für Plastikmüll

Angesichts der massiven Umweltverschmutzung durch Plastikmüll fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, mögliche weitere Exportverbote für gesundheits- oder umweltschädliche Kunststoffabfälle in Länder außerhalb der Europäischen Union zu prüfen. Mit dem Export solcher Abfälle seien erhebliche negative Folgen für Mensch und Umwelt verbunden, unterstreicht er in einer am 3. Juli 2020 gefassten Entschließung. Um illegale Kunststoffausfuhren weiter zu verringern, müssten auch die Kontrollen verschärft werden.

Unterstützung beim Aufbau von Entsorgungssystemen

Außerdem hält es der Bundesrat für erforderlich, Drittländer, deren Abfallsysteme europäischen Standards nicht entsprechen, über die Entwicklungszusammenarbeit beim Aufbau sinnvoller Entsorgungsstrukturen zu unterstützen. Mit der hiesigen Abfallwirtschaft sollten hingegen Recyclinglösungen gesucht werden, die den Export in Drittstaaten weiter reduzieren.

Zügige Anpassung der Regularien

Darüber hinaus appellieren die Länder an die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die OECD die Änderungen des Baseler Übereinkommens zur Verschärfung der Exportregelungen zügig übernimmt und die EU die entsprechenden Bestimmungen schnellst möglichst anpasst.

Entschließung geht an Bundesregierung

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 03.07.2020

Top 23aEEG-Reform

Foto: gemalte Zukunft der Erneuerbaren Energien

© Foto: PantherMedia l sdecoret

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert schnelle EEG-Reform

Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass Erneuerbare Energien Gesetz schnell zu reformieren. In einer am 3. Juli 2020 gefassten Entschließung schlägt er zahlreiche Maßnahmen vor, damit das Klimaschutzziel 2030 mit einem Anteil von 65 Prozent an Erneuerbaren Energien tatsächlich erreicht werden kann.

Umfassende Maßnahmen erforderlich

Hierzu gehört unter anderem eine systematische Reform der Abgaben und Umlagen im Energiebereich, wobei es um eine Absenkung der EEG-Umlage und der Stromsteuer sowie steigende CO2-Preise in den Sektoren Wärme und Verkehr gehen soll. Um einen Anstieg der EEG-Umlage zu verhindern, die in Folge der coronabedingt niedrigen Börsenstrompreise droht, fordert der Bundesrat kurzfristige Haushaltszuschüsse.

Windenergie weiter ausbauen

Außerdem bräuchte es geeignete Instrumente, um den Ausbau der Windenergie an Land vorantreiben zu können. Handlungsbedarf sehen die Länder auch bei den Regelungen für Zuschaltbare Lasten. Sie dürften nicht nur auf „Power-to-Heat“ Anlagen begrenzt sein.

Bedingungen für Biomasseanlagen verbessern

Zudem müssten die Rahmenbedingungen für Biomasseanlagen angepasst werden, um bestehende Biogasanlagen auf eine hocheffiziente stromgeführte KWK-Fahrweise umrüsten zu können.

Ausbauziel für Off-Shore-Anlagen anheben

Weiter fordert der Bundesrat, das Ausbauziel für Windenergieanlagen auf See anzuheben und im geplanten Windenergie-auf-See-Gesetz flexible Lösungen für die Wasserstoffproduktion aus Offshore-Windenergie zu ermöglichen, die eine kombinierte Erzeugung von Strom und Wasserstoff auf See und an Land einschließen.

Photovoltaik besser fördern

Darüber hinaus sei es notwendig, Bürgerenergieprojekte wirksamer zu unterstützen, den wirtschaftlichen Weiterbetrieb von Windenergie-Altanlagen zu ermöglichen und die Rahmenbedingungen für Mieterstrommodelle zu überarbeiten, um einen stärkeren Anreiz für Photovoltaik auf Dächern zu setzen.

Entschließung geht an Bundesregierung

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 03.07.2020

Top 23bWindenergie

Foto: Windräder

© Foto: PantherMedia l JohanSwanepoel

  1. Beschluss

Beschluss

Post-EEG: Alternative Geschäftsmodelle für Windenergie schaffen

Der Bundesrat möchte vermeiden, dass bestehende Windenergieanlagen, die 2021 aus der EEG-Förderung fallen, stillgelegt werden. In einer am 3. Juli gefassten Entschließung fordert er, wirtschaftliche Alternativkonzepte zu schaffen, die einen Weiterbetrieb der Anlagen ermöglichen.

Rahmenbedingungen verbessern

Seiner Ansicht nach bieten sich im Bereich Power Purchase Agreements und in der regionalen Grünstromvermarktung neue Geschäftsmodelle, deren Rahmenbedingungen jedoch verbessert werden müssten.

Repowering vereinfachen

Deutlich spricht er sich zudem dafür aus, Repowering genehmigungsrechtlich zu vereinfachen, um bestehende und in der Regel akzeptierte Standorte zu erhalten.

Entschließung geht an Bundesregierung

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 03.07.2020

Top 24Smart-Meter

Foto: Stromzähler Smart Meter

© Foto: GettyImages l onurdongel

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert Nutzungsausbau von Smart Meter

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Nutzung von intelligenten Messsystemen, sogenannte Smart Meter, ausgebaut wird. Die Ausrichtung der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien brauche eine optimale Steuerung über digitale Verbrauchszähleinrichtungen, unterstreicht er in einer am 3. Juli 2020 gefassten Entschließung.

Strombinnenmarktrichtlinie umsetzen

Die Bundesregierung fordern die Länder auf, die europäische Strombinnenmarktrichtlinie möglichst rasch umzusetzen und dadurch einen Anspruch auf dynamische Verträge sowie verbraucherschützende Maßnahmen gesetzlich zu verankern. Deutschland hinke bei der Nutzung intelligenter Messsysteme im Vergleich zu den anderen Mitgliedstaaten hinterher, erklären sie. Eine Beschleunigung der Versorgung sei deshalb dringend geboten.

Technische Voraussetzung schaffen

Hierfür müssten auch die technischen Voraussetzungen für die tarifabhängige Steuerung geschaffen werden, beispielsweise eine sichere Steuereinrichtung zum Anschluss an das Smart-Meter-Gateway in Verbindung mit einer praxistauglichen Kommunikationsplattform zur Nutzung, Messung und Abrechnung von dynamischen Stromtarifen. Auch die Smart-Meter-Gateways selbst seien unbedingt weiter zu entwickeln. Außerdem solle die Bundesregierung dafür sorgen, dass Energieversorgungsunternehmen dynamische Verträge anbieten.

Synergieeffekte prüfen

Darüber hinaus sei zu prüfen, ob sich durch die Umsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie Synergieeffekte bei der Digitalisierung des Verbrauchs von Strom, Wärme, Gas und Wasser erzielen lassen.

Stand: 03.07.2020

Top 69aKindesmissbrauch

Foto: Junge mit Teddybär in der Hand

© Foto: GettyImages | Jonathan Long

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Nordrhein-Westfalen will Kampf gegen Kindesmissbrauch verschärfen

Nordrhein-Westfalen möchte die Strafen bei sexuellem Missbrauch von Kindern deutlich erhöhen. Das Land hat einen entsprechenden Gesetzentwurf am 3. Juli 2020 im Bundesrat vorgestellt. Anschließend wurde er zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

Sexueller Missbrauch als Verbrechen ahnden

Ziel der nordrhein-westfälischen Landesregierung ist es, Kinder besser vor sexualisierter Gewalt und Missbrauch zu schützen. Zentraler Punkt des 65-seitigen Gesetzentwurfs ist die Anhebung der Mindeststrafe von sechs Monaten auf ein Jahr gemäß Paragraf 176 Strafgesetzbuch. Damit würde sexueller Missbrauch von Kindern nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen geahndet werden. Gleiches soll auch bereits für den Besitz und die Verbreitung von Darstellungen des Missbrauchs von Kindern gelten.

Abschreckende Wirkung

Nordrhein-Westfalen erhofft sich mit der Initiative eine größere abschreckende Wirkung: Bewährungsstrafen oder Einstellungen gegen Geldauflagen bei Kindesmissbrauch wären dann nicht mehr möglich sein. Das Land reagiert damit auf die zunehmende Verbreitung von kinderpornografischen Darstellungen und die gerade in jüngster Zeit bekannt gewordenen Missbrauchsfälle.

Keine Verharmlosung: Sprache anpassen

Auch die Sprache soll den Straftatbestand in Zukunft angemessen wieder geben. Hierfür schlägt das Land vor, den seiner Ansicht nach verharmlosenden Begriff „Kinderpornografie“ durch „Darstellung des Missbrauchs von Kindern“ zu ersetzen. Dies würde dem Unrechtsgehalt dieser Straftat klar Rechnung tragen.

Wie es weitergeht:

Die nächsten Ausschusssitzungen finden Anfang September statt. Sobald die Beratungen zu dem Gesetzentwurf abgeschlossen sind, erscheint er erneut auf der Plenartagesordnung - dann zur Abstimmung.

Stand: 03.07.2020

Video

Top 69dKinderschutz

Foto: lachende Kinder auf einer Wiese

© Foto: PantherMedia l serrnovik

  1. Beschluss

Beschluss

Baden-Württemberg fordert besseren Schutz für Minderjährige

Baden-Württemberg setzt sich mit einer Bundesratsinitiative dafür ein, Minderjährige umfassender vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Am 3. Juli 2020 stellte das Land seinen Entschließungsantrag im Plenum vor - er wurde in die Fachausschüsse überwiesen.

Schutzniveau erhöhen

Die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, von einschlägig vorbestraften Personen erneut sexuell missbraucht zu werden, sei anhaltend aktuell. Daher müsse das Schutzniveau für Minderjährige erhöht werden, betont Baden-Württemberg.

Für immer im Führungszeugnis

Das Land erinnert an den Gesetzentwurf des Bundesrates zur zeitlich unbegrenzten Aufnahme von Sexualdelikten an Kindern im erweiterten Führungszeugnis (Drs. 645/19). Dieser liegt dem Bundestag seit März 2020 vor. Mit der Entschließung soll der Bundestag gebeten werden, sich zeitnah mit diesem Vorschlag zu befassen.

Wissenschaftliche Evaluierung

An die Bundesregierung richtet sich die Aufforderung, eine wissenschaftliche Evaluierung der Kinderschutzverfahren zu veranlassen, durch die - insbesondere durch Verlaufsstudien - die Wirksamkeit familiengerichtlicher Maßnahmen zur Abwehr von Gefährdungen für das Kindeswohl erforscht wird. Dies hatte die 2017 eingesetzte Kommission Kinderschutz in ihrem Abschlussbericht vom Februar 2020 empfohlen.

Zwei weitere Vorschläge

In zwei zusätzlichen Gesetzesanträgen des Landes, die ebenfalls im Plenum vorgestellt wurden, geht es um Verbesserungen im Familiengerichtlichen Verfahren (Drs. 360/20) und bei der Führungsaufsicht für Verurteilte Sexualstraftäter (Drs. 362/20).

Fachausschüsse beraten im September

Im September beraten die Fachausschüsse über die Vorschläge. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, stimmt das Plenum über die Initiativen ab.

Stand: 03.07.2020

Top 71Schülertablets

Foto: Schüler im Unterricht mit Tablets

© Foto: dpa l Julian Stratenschulte

  1. Beschluss

Beschluss

Berlin fordert digitale Teilhabe für Schülerinnen und Schüler

Mit einer Bundesratsinitiative setzt sich Berlin dafür ein, Kindern von Sozialleistungsbezieherinnen und -beziehern Tablets oder Laptops zur Verfügung zu stellen, damit sie an digitalen Lernangeboten teilhaben können. Am 3. Juli 2020 stellte das Land seinen Entschließungsantrag im Plenum vor - er wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Aufforderung an die Bundesregierung

Mit der Entschließung soll die Bundesregierung aufgefordert werden, den Anspruch auf Anschaffung mobiler Geräte gesetzlich zu verankern, um Bildungsgerechtigkeit herzustellen: Digitale Lernangebote sollten für alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen zugänglich sein, heißt es in dem Antrag. Gerade die Schulschließungen während der Corona-Pandemie hätten gezeigt, wie wichtig das schulisch angeleitete Lernen zu Hause inzwischen geworden ist. Schülerinnen und Schüler, die keine hinreichende digitale Ausstattung besitzen, seien auf Dauer vom Lernen ausgeschlossen und hätten nicht die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie Schülerinnen und Schüler mit dem entsprechenden Equipment.

Klarstellung im Gesetz

Alle Schülerinnen und Schüler müssten ähnliche Zugangsmöglichkeiten haben. Es lägen inzwischen mehrere Urteile von Sozialgerichten vor, die Laptops oder Tablets für leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler als notwendigen Bedarf anerkennen. Dies sollte nunmehr auch gesetzlich klargestellt werden.

Ausschussberatungen im September

Die Fachausschüsse befassen sich im September mit dem Vorschlag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Entschließungsantrag zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.

Stand: 03.07.2020

Top 72Hartz IV

Foto: Antrag auf Arbeitslosengeld

© Foto: PantherMedia l Stefan Dietrich

  1. Beschluss

Beschluss

Sozialkürzungen gegenüber Kindern und Jugendlichen streichen

Berlin und Bremen drängen darauf, dass die Bundesregierung eine grundgesetzkonforme Regelung zu Sanktionen für Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger vorlegt und die Sanktionspraxis von Jobcentern gegenüber jungen Menschen vollständig beendet. In einem Entschließungsantrag fordern die beiden Länder, die entsprechenden Regelungen für Menschen unter 25 Jahren aus dem SGB II zu streichen. Die Vorlage wurde am 3. Juli 2020 zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

Sanktionen haben weitreichende negative Folgen

Zur Begründung ihrer Initiative verweisen die Antragsteller auf weitreichende negative Folgen, die Sanktionen wie das vollständige Streichen des Regelbedarfs gerade für junge Menschen hätten. Studien belegten, dass sie eher bereit seien, eine kurzfristige, schlechter bezahlte Arbeit aufzunehmen. Eine bedarfsdeckende Integration in Arbeit gelänge nur selten, mitunter zögen sie sich vollständig aus dem Hilfesystem zurück und seien für die Behörden kaum noch erreichbar. Damit würden die Sanktionen genau den gegenteiligen Effekt dessen bewirken, was der Gesetzgeber mit den Sanktionen erreichen wollte: Die jungen Leute über harte Sanktionen wieder in den Arbeitsmarkt integrieren.

Keine Leistungskürzung für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern

Auch Sanktionen gegen Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen müssen nach Ansicht von Berlin und Bremen gesetzlich ausgeschlossen werden. Denn erfahrungsgemäß beträfen die Leistungskürzungen, die auf Pflichtverletzungen der Eltern folgten, Kinder besonders hart. Die Folgen seien eine verschärfte Kinderarmut und damit verbundene verringerte Teilhabechancen der Kinder und Jugendlichen. Dies zeige auch ein Bericht der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2016. Allein in Berlin lebten rund 16.732 Kinder in Bedarfsgemeinschaften, gegen die Sanktionen verhängt wurden.

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umsetzen

Da die Bundesregierung die Sanktionen im SGB II nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 ohnehin neu regeln müsse, solle sie die Sanktionen gegenüber jungen Menschen in diesem Zusammenhang gleich streichen, erklären die beiden Antragsteller in ihrer Initiative. Mit seinem damaligen Urteil hatte das Gericht festgestellt, dass es verfassungsrechtlich unzulässig ist, den Regelbedarf innerhalb eines Jahres um mehr als 30 Prozent zu kürzen oder die Leistungen gar völlig zu streichen.

Zum Verfahren

Die Ausschüsse befassen sich Anfang September mit der Initiative. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, erscheint der Entschließungsantrag erneut auf der Plenartagesordnung - dann zur abschließenden Entscheidung.

Stand: 03.07.2020

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 27Kfz-Steuer

Foto: Informationsblatt zur bald anfallenden Kraftfahrzeugsteuer

© Foto: dpa l Jens Büttner

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat unterstützt geplante Anhebung der Kfz-Steuer

Der Bundesrat unterstützt die von der Bundesregierung beabsichtigte klimapolitische Ausrichtung der Kfz-Steuer ab 2021: bei der Beratung am 3. Juli 2020 äußerte er keine Einwendungen gegen den Regierungsentwurf.

Vor allem für SUVs wird es teuer

Nach den Plänen der Bundesregierung greift die Klimakomponente greift ab 96 Gramm CO2, das pro Kilometer ausgestoßen wird. Laut Gesetzentwurf steigt der Steuersatz gestaffelt von 2 Euro je g/km in der Stufe 1 (über 95g/km bis 115g/km) auf 4 Euro je g/km in der Stufe 6 (über 195g/km). Teurer wird es damit vor allem für SUVs und Sportwagen.

Förderung emissionsarmer Pkw

Demgegenüber sollen besonders emissionsarme Pkw mit Verbrennungsmotoren entlastet werden. Bei einem CO2-Wert bis 95g/km gilt für sie eine Steuervergünstigung von 30 Euro im Jahr. Sie wird für maximal 5 Jahre gewährt und endet spätestens zum 31. Dezember 2025.

Verlängerte Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge

Außerdem soll die Geltung der zehnjährigen Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge verlängert werden. Danach gilt sie künftig für Fahrzeuge, die bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Längstens wird sie bis zum 31. Dezember 2030 gewährt. Bislang sollte die Steuerbefreiung nur bis zum 31. Dezember 2020 gelten.

Entlastung des Handwerks

Weitere steuerliche Erleichterungen gibt es für Nutzfahrzeuge kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe: Kleintransporter bis zu 3,5 t werden künftig nach den gewichtsbezogenen Steuerklassen für Nutzfahrzeuge besteuert.

Nächste Stationen: Bundesregierung, Bundestag

Als nächstes befasst sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Sobald er das Gesetz in 2./3. Lesung verabschiedet hat, kommt es erneut in den Bundesrat - dann zur endgültigen Entscheidung.

Stand: 03.07.2020

Top 75bKonjunkturpaket

Foto: Stempel "Kommunen" und Geldscheine samt Taschenrechner

© Foto: PantherMedia l Randolf Berold

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert Korrekturen an geplanten Entlastungen für Kommunen

Der Bundesrat schlägt Änderungen an den von der Bundesregierung geplanten Konjunkturhilfen für die Kommunen vor. In seiner am 3. Juli 2020 beschlossenen Stellungnahme zum Regierungsentwurf spricht er sich für Erleichterungen bei der Verteilung der Gelder für die Gewerbesteuerausfälle aus, die Kommunen im Zuge der Corona-Pandemie erlitten haben.

Anpassung bei den Kosten für Sozialleistungen

Außerdem fordert er, die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung entsprechend der Einigung des Koalitionsausschusses auf 74,9 Prozent anzuheben. Der Gesetzentwurf sieht lediglich eine Beteiligung von bis zu 74 Prozent vor, statt der derzeit geltenden maximal 50 Prozent.

6,135 Milliarden zum Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle

Mit der beabsichtigten finanziellen Unterstützung möchte die Bundesregierung erreichen, dass die Kommunen handlungsfähig bleiben. Laut Gesetzentwurf übernimmt der Bund mit 6,135 Milliarden Euro die Hälfte der krisenbedingten Ausfälle bei den Gewerbesteuereinnahmen. Der Ausgleich soll alle betroffenen Gebietskörperschaften erreichen. Die andere Hälfte der Ausfälle wird durch die Länder ausgeglichen.

Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR

Neben der Erhöhung des Anteils an der Finanzierung von Sozialleistungen soll auch der Bundesanteil an den an den Kosten aus den Renten-Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR aufgestockt werden: Von derzeit 40 auf 50 Prozent. Diese Regelung soll ab Januar 2021 greifen.

Erforderlich: Grundgesetzänderung

Um den pauschalen Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle durch Bund und Länder sowie die verstärkte Unterstützung des Bundes bei den Kosten für Sozialleistungen gesetzlich zu ermöglichen, muss das Grundgesetz geändert werden. Der Gesetzentwurf zur Änderung der Art. 104a und 143h GG schafft die erforderlichen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen (siehe TOP 75a). Der Bundesrat hat auch hierzu am 3. Juli 2020 Stellung genommen.

Nächste Stationen: Bundesregierung, Bundestag

Die Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann alle Dokumente dem Bundestag vorlegt. Sobald der Bundestag das Gesetz in 2./3. Lesung verabschiedet hat, befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit.

Stand: 03.07.2020

Rechtsverordnungen

Top 49Behindertenwerkstätten

Foto: Behindertenwerkstatt

© Foto: dpa l Franz-Peter Tschauner

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat unterstützt finanzielle Hilfen für Behindertenwerkstätten

Behindertenwerkstätten, die Corona-bedingt schließen mussten, können eine finanzielle Unterstützung erhalten: Der Bundesrat stimmte am 3. Juli 2020 einer Regierungsverordnung zu, die die rechtliche Grundlage für eine Kompensation der Entgeltausfälle für Menschen mit Behinderung schafft.

Statt Kurzarbeitergeld

Personen, die in einer entsprechenden Werkstätte tätig sind, haben eigentlich keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, weil für sie keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet werden. Es sei jedoch nicht angemessen, sie bei Werkstattschließung nur auf die Grundsicherung zu verweisen, erklärt die Bundesregierung zur Begründung der Verordnung.

Mittel aus der Ausgleichsabgabe

Die Integrationsämter der Länder sollen daher die Möglichkeit erhalten, aus den ihnen zustehenden Mitteln der so genannten Ausgleichsabgabe Leistungen an Werkstätten zu erbringen, um die Entgeltausfälle der Betroffenen zu kompensieren. Der Bund leistet dazu seinen Beitrag, indem er den Ländern im Jahr 2020 einmalig 10 Prozentpunkte mehr von der Ausgleichsabgabe für das Jahr 2020 überlässt. Diese Abgabe zahlen Arbeitgeber, die ihre Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht oder unzureichend erfüllen.

Verkündung und Inkrafttreten

Die Verordnung wurde am 8. Juli 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt rückwirkend zum 1. März 2020 im Kraft.

Stand: 08.07.2020

Top 53Corona-Meldepflicht

Foto: Hund mit Mundschutzmaske

© Foto: PantherMedia l Annebel Van den Heuvel

  1. Beschluss

Beschluss

Corona-Meldepflicht für Haustiere

Haustiere, die sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben, sollen künftig über die Tierärzte den zuständigen Veterinärbehörden gemeldet werden: Der Bundesrat stimmte am 3. Juli 2020 einer entsprechenden Regierungsverordnung zu.

Erkenntnisse für weitere Forschung nötig

Ziel ist es, eine Übersicht über Vorkommen und Ausbreitung der Krankheit bei Tieren zu erhalten und weitergehende Erkenntnisse zur Epidemiologie zu gewinnen. Bisherige Forschungen hätten ergeben, dass z.B. Hunde und Katzen, Frettchen und Goldhamster für eine Infizierung mit dem Corona-Virus empfänglich sind - allerdings in unterschiedlicher Weise. Auch die Ausprägung klinischer Symptome und die Fähigkeit der Virusvermehrung und -ausscheidung variieren nach Angaben des Bundesministeriums.

Ansteckungswege erkennen

Weitergehende Kenntnisse über Artenspektrum, Infektionswege und Interaktion zwischen Tier, Mensch und Umwelt lägen noch nicht vor. Sie seien jedoch nötig, um Risiken für die Gesundheit von Tierhaltern und Haustieren zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zum Schutz zu treffen. Mit der Meldepflicht könnte Deutschland auch internationalen Berichtsvorgaben für bestätigte Infektionsfälle bei Tieren erfüllen.

Kein Testzwang

Ein Zwang zum Testen für Haustiere ist allerdings nicht vorgesehen, betont die Bundesregierung.

Verkündung und Inkrafttreten

Die Verordnung wurde am 13. Juli 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt ab 14. Juli 2020 in Kraft.

Stand: 13.07.2020

Top 76Kastenstand

Foto: Schweinezucht Kastenhaltung

© dpa | Friso Gentsch

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Mehr Tierschutz in der Schweinehaltung

Die Haltungsbedingungen für Schweine werden neu geregelt - auf Betreiben des Bundesrates allerdings tierschutzfreundlicher als ursprünglich von der Bundesregierung geplant: Die Länder knüpften ihre Zustimmung zur neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung am 3. Juli 2020 an zahlreiche Änderungen. Setzt die Bundesregierung diese um, kann sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden und anschließend in Kraft treten lassen.

Aus für Kastenstand spätestens nach acht Jahren

Spätestens nach einer Übergangsfrist von 8 Jahren dürfen Sauen im Deckzentrum nicht mehr im so genannten Kastenstand gehalten werden, sondern nur noch in der Gruppe. Eine Fixierung ist dann lediglich kurzzeitig möglich - zum Beispiel für die künstliche Besamung oder ärztliche Untersuchungen.

Ungehindertes Ausstrecken in Seitenlage

Schon während der Übergangszeit müssen die Kastenstände so gestaltet sein, dass die Sauen in Seitenlage ihre Gliedmaßen ausstrecken können, ohne dabei an bauliche Hindernisse zu stoßen.

Ausreichend Platz und Rückzugsmöglichkeiten

Für die Zeit nach Absetzen der Ferkel bis zur nächsten Besamung muss in der Gruppenhaltung eine Bodenfläche von mindestens 5 Quadratmetern je Sau zur Verfügung stehen. Fress-Liegebuchten können weiterhin genutzt werden. Zusätzlich ist ein Aktivitätsbereich für die Tiere einzurichten. Unabhängig vom Vorhandensein von Fress-Liegebuchten sind Rückzugsmöglichkeiten in ausreichendem Umfang vorzusehen, fordert der Bundesratsbeschluss.

Größerer Liegebereich für Ferkel

Auch an anderer Stelle drängen die Länder mit ihren Maßgaben auf mehr Tierschutz. Sie betreffen den Liege- und Ruhebereich für Saugferkel, die Beleuchtungsintensität der Ställe und Maßnahmen gegen Aggressionen in der Gruppe.

Mehr Platz im Abferkelbereich

Die übrigen Neuregelungen der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung zum Abferkelbereich können im Wesentlichen unverändert bleiben: Danach ist die Kastenstandhaltung im Ferkelschutzkorb künftig höchstens 5 statt bisher 35 Tage zulässig.

Betriebe haben 15 Jahre Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen im Abferkelbereich einzustellen, Umstellungskonzepte zu entwickeln und die finanziellen Voraussetzungen für die aufwändigen Umbauten zu schaffen.

Verbesserungen für Kälberhaltung

Darüber hinaus fordert der Bundesrat Verbesserungen bei der Haltung von Kälbern: Der Boden ihrer Ställe soll weich sein bzw. ihrem Körpergewicht nachgeben. Bislang schreibt die Verordnung nur einen bequemen Untergrund vor. Für die Nachrüstung der weit verbreiteten Spaltböden wird eine Übergangsfrist von 3 Jahren gewährt.

Erleichterungen bei mobilen Hühnerställen

Weitere Maßgaben des Bundesrates betreffen bauliche Erleichterungen bei der Haltung von Legehennen in Mobilställen mit Freilandhaltung.

Verkündung und Inkrafttreten

Die Verordnung wurde am 8. Februar 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt überwiegend ab 9. Februar 2021 in Kraft.

Zusätzliche Entschließung zu Bruderhähnen

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Haltung so genannter Bruderhähne verbindlich zu regeln, um den Ausstieg aus dem Töten männlicher Küken zu flankieren.

Informationen für Verbraucher

Der Bundesrat weist außerdem darauf hin, dass die vorliegende Novelle durchaus Auswirkungen auf die Verbraucherpreise haben wird: Die Landwirtschaft stehe vor Investitionen von über einer Milliarde Euro. Diese müssten auch durch höhere Erzeugerpreise finanziert werden.

Daher bittet der Bundesrat die Bundesregierung, den notwendigen Umbau der Schweineställe durch vereinfachte bau- und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen, Investitionshilfen und eine Informationsoffensive bei den Verbrauchern zu begleiten.

Stand: 08.02.2021

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