BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 993. Sitzung am 18.09.2020

Entlastung für Kommunen, Patientendatenschutz, Tabakwerbeverbot

Entlastung für Kommunen, Patientendatenschutz, Tabakwerbeverbot

13 Gesetze aus dem Bundestag billigte der Bundesrat in seiner ersten Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause am 18. September 2020. Einige davon waren erst am Vorabend vom Bundestag beschlossen worden - so die Grundgesetzänderung zur Entlastung der Kommunen in der Corona-Krise und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende des Jahres.

Grünes Licht gab es auch für Bundestagsbeschlüsse zur Erhöhung der Haftentschädigung auf 75 Euro pro Tag, zu Änderungen bei der außerklinischen Intensivpflege und beim Patientendatenschutz, zu Vorgaben für Telemedien und Video Sharing-Plattformen, zu Strafen für das so genannte Upskirting - und für ein weitgehendes Tabakwerbeverbot.

Kinderschutz, Verbraucherschutz, Tierschutz

Der Bundesrat befasste sich mit 33 Initiativen aus den Ländern. Er beschloss, eigene Gesetze in den Bundestag einzubringen - unter anderem für einen verbesserten Kinderschutz durch Änderungen im Strafrecht und beim behördlichen Informationsaustausch. Zahlreiche Landesinitiativen wurden in „erster Lesung“ vorgestellt und anschließend in die Ausschüsse überwiesen.

Werkverträge, Familienentlastung, Unternehmenshaftung

25 Gesetzentwürfe aus dem Bundeskabinett standen zur Debatte. Der Bundesrat nahm Stellung zum geplanten Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie, zu steuerlichen Entlastungen von Familien und erhöhten Behinderten-Pauschbeträgen sowie zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Änderungsbedarf äußerten die Länder auch zu Regierungsentwürfen für ein Konzernstrafrecht und für Investitionsbeschleunigungen.

Lebensmittelkontrollen, Grundwasserschutz

Gebilligt wurde ein gutes Dutzend Verordnungen und Verwaltungsvorschriften - unter anderem zu Kontrollen in der Lebensmittelbranche, Befristungen bei Wissenschaftszeitverträgen und zur Umsetzung der Düngeverordnung.

Keine Reparatur der StVO-Novelle

Keine Änderung gibt es beim Thema Bußgeldkatalog: Die Vorschläge der Fachausschüsse, die derzeit wegen eines Formfehlers außer Vollzug gesetzte StVO-Novelle vom 20. April 2020 zu reparieren, fanden keine Mehrheit im Plenum.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 2Tabakwerbung

Foto: mehrere Zigaretten gestapelt

© Foto: PantherMedia l kaliostro

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt Tabakwerbeverbot zu

Der Bundesrat hat am 18. September 2020 weiteren Einschränkungen für Tabakwerbung zugestimmt, die der Bundestag am 2. Juli 2020 beschlossen hatte.

Kinowerbung ausschließlich für Erwachsene

Vor Kinofilmen, bei denen Kinder und Jugendliche anwesend seien können, ist Tabakwerbung künftig generell verboten. Die bisherige zeitliche Beschränkung auf Filme nach 18 Uhr wird abgeschafft. Damit ist Kinowerbung für Tabakwaren oder ähnliche Produkte nur noch bei Filmen ohne Jugendfreigabe möglich.

Außenwerbung nur für Fachhandel

Ebenfalls generell verboten ist die Außenwerbung für Tabakprodukte. Ausgenommen sind Außenflächen und Schaufenster von Fachhandelsgeschäften.

Keine Gratisproben

Künftig dürfen Zigaretten auch nicht mehr kostenlos auf Veranstaltungen verteilt oder mit Gewinnspielen verschenkt werden.

Nikotinfreie Produkte gleichgestellt

Das Gesetz stellt zudem nikotinfreie Produkte wie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter in bestimmten Aspekten - insbesondere den Regelungen zu Inhaltsstoffen und Werbung - nikotinhaltigen Produkten gleich.

Verkündung - Gestuftes Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 28. Oktober 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt überwiegend zum 1. Januar 2021 in Kraft.

Die Einschränkungen für Außenwerbung sollen stufenweise in Kraft treten: ab dem 1. Januar 2022 für Tabakwaren, ab dem 1. Januar 2023 für Tabakerhitzer und ab dem 1. Januar 2024 für elektronische Zigaretten. Die veränderten Vorgaben für Kinowerbung und ein Verbot von Gratisproben sollen schon ab dem 1. Januar 2021 gelten.

Weitere Forderungen an die Bundesregierung

In einer begleitenden Entschließung kritisieren die Länder, dass weiterhin elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter in einigen werblichen Aspekten privilegiert bleiben, obwohl in der Gesetzesbegründung ausführlich dargestellt ist, dass diese ebenso ein hohes Gesundheitsrisiko bergen.

Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, bei der nächsten Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter vollständig mit sonstigen Tabakerzeugnissen gleichzustellen.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Ob und wann sie das Anliegen aufgreift, liegt in ihrer Entscheidung.

Stand: 28.10.2020

Top 3Intensivpflege

Foto: Kranke Person in einer Intensivstation

© Foto: PantherMedia l sudok1

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Anspruch auf außerklinische Intensivpflege

Der Bundesrat hat am 18. September 2020 ein Gesetz zur Versorgung von Intensiv-Pflegebedürftigen gebilligt, das der Bundestag vor der parlamentarischen Sommerpause am 2. Juli 2020 verabschiedet hatte.

Bessere Versorgung von Intensiv-Pflegebedürftigen

Ziel des Gesetzes ist es, Intensiv-Pflegebedürftige besser zu versorgen, Fehlanreize in der Intensivpflege zu beseitigen und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken. Dazu sieht der Bundestagsbeschluss einen neuen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege im Fünften Buch Sozialgesetzbuch vor.

Strengere Qualitätsvorgaben

Künftig können nur besonders qualifizierte Ärztinnen und Ärzte die außerklinische Intensivpflege anordnen. Die Betreuung zu Hause bleibt weiterhin möglich - allerdings unter strengen Qualitätsvorgaben. Ambulante Pflegedienste sind zur Zusammenarbeit mit Fachärzten verpflichtet. Überprüft wird die Qualität der Versorgung von den Medizinischen Diensten im Auftrag der Krankenkassen durch eine persönliche Begutachtung am Leistungsort.

Befreiung von Eigenanteilen

Damit die Unterbringung in einer stationären Einrichtung nicht aus finanziellen Gründen scheitert, sind Intensiv-Pflegebedürftige dort weitgehend von den Eigenanteilen befreit. Entfällt der Anspruch auf außerklinische Intensivpflege, da sich der Gesundheitszustand gebessert hat, können Krankenkassen diese Kosten als Satzungsleistung übernehmen.

Zugang zur geriatrischen Rehabilitation

Darüber hinaus erleichtert das Gesetz den Zugang zur geriatrischen Rehabilitation: Verordnen Ärztinnen und Ärzte diese als medizinisch notwendig, dann können Krankenkassen sie nicht mehr ablehnen.

Stärkeres Wunsch- und Wahlrecht

Um das Wahlrecht der Versicherten bei der Auswahl der Reha-Einrichtung zu stärken, müssen sie künftig nur noch die Hälfte der Mehrkosten zahlen, wenn sie eine andere als die zugewiesene Einrichtung wählen. Bislang tragen Versicherte die Mehrkosten vollständig. Die Mindestwartezeit für eine erneute Reha von Kindern und Jugendlichen entfällt künftig.

Bezahlung der Pflegekräfte

Verbesserungen gibt es auch bei der Bezahlung der Pflegekräfte in Reha-Einrichtungen: Hierfür entfällt die Grundsummenlohnbindung - damit sind höhere Vergütungen in Einrichtungen möglich. Außerdem gelten tarifvertragliche und kirchliche Arbeitsrechtsregelungen künftig als wirtschaftlich.

Missbrauch ausschlaggebend für Reform

Ausschlaggebend für die Reform der Intensivpflege waren nach Angaben der Bundesregierung steigende Patientenzahlen in der außerklinischen Pflege und ein zunehmender Missbrauch - etwa durch dubiose Pflegedienste.

Änderungen im Bundestagsverfahren

Das Gesetz geht auf einen Entwurf der Bundesregierung zurück, der im Laufe des Bundestagsverfahrens umfangreich verändert wurde. Dabei hat der Bundestag auch einige Anregungen des Bundesrates aus dessen Stellungnahme vom 15. Mai 2020 aufgegriffen.

Verkündung - Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 28. Oktober 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt zu großen Teilen am Tag darauf in Kraft.

Bundesrat greift Sorgen der Betroffenen auf

In einer begleitenden Entschließung greift der Bundesrat die Befürchtungen vieler Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen auf, ihre Rechte auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe könnten eingeschränkt werden - insbesondere bei der Entscheidung über ihren Wohnort. Diese Sorgen seien auch durch die Änderungen im Bundestagsverfahren nicht komplett ausgeräumt worden, mahnen die Länder.

Auswirkungen auf Selbstbestimmungsrecht beachten

Sie fordern daher die Bundesregierung auf, den Vollzug und die Auswirkungen des neuen Gesetzes in Bezug auf dieses Selbstbestimmungsrecht eng zu begleiten, die Ergebnisse in angemessener Zeit zu veröffentlichen und bei Bedarf gesetzgeberisch zu handeln.

Unterstützung für ambulante Reha

Außerdem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, auch Anbieter ambulanter Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen zu unterstützen. Diese hätten aufgrund der Corona-Pandemie ebenso Erlösausfälle wie Krankenhäuser oder stationäre Reha-Einrichtungen, würden aber bisher von keinem Rettungsschirm umfasst.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Ob und wann sie die darin geäußerten Forderungen aufgreift, liegt in ihrer Entscheidung.

Stand: 28.10.2020

Top 4Patientendatenschutz

Foto: Krankenschwester vor einem Regal mit Patientenmappen

© Foto: GettyImages l Heath Korvola

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Patientendatenschutzgesetz

Grünes Licht auf dem Weg zur elektronischen Patientenakte: Der Bundesrat hat am 18. September 2020 das Patientendatenschutzgesetz gebilligt, das der Bundestag Anfang Juli verabschiedet hatte. Es dient der weiteren Digitalisierung des Gesundheitswesens.

Anspruch auf die Patientenakte

Bereits nach geltendem Recht müssen die Krankenkassen den Versicherten ab 2021 eine elektronische Patientenakte anbieten. Durch den nun gebilligten Bundestagsbeschluss erhalten die Versicherten ab 2022 auch einen Anspruch darauf, dass Ärzte die Patientendaten darin eintragen. Dort lassen sich zum Beispiel Befunde, Arztberichte oder Röntgenbilder speichern, aber auch Angaben aus Impfausweis, Mutterpass, Vorsorgeuntersuchungen für Kinder im sogenannten U-Heft und Zahn-Bonusheft. Bei einem Wechsel der Krankenkasse können Versicherte ihre Daten aus der elektronischen Patientenakte übertragen lassen.

E-Rezept auf dem Handy

Patienten können künftig elektronische Rezepte auf ihr Smartphone laden und in einer Apotheke einlösen. Die dazu nötige App soll als Teil der Telematikinfrastruktur im Laufe des Jahres 2021 zur Verfügung stehen. Ab 2022 ist die elektronische Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der Telematikinfrastruktur verpflichtend vorgegeben.

Elektronische Facharztüberweisung

Auch Überweisungen zu einem Facharzt lassen sich künftig elektronisch übermitteln. Ab 2022 sollen die Versicherten über ihr Smartphone oder Tablet für jedes in der Akte gespeicherte Dokument einzeln bestimmen können, wer darauf zugreifen darf.

Verwendung der Daten

Die Versicherten sollen dem Patientendatenschutzgesetz zufolge eigenverantwortlich über die Verwendung ihrer Gesundheitsdaten entscheiden: Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Die Versicherten bestimmen, welche Daten gespeichert oder gelöscht werden. Sie entscheiden auch darüber, wer auf die Akte zugreifen kann. Die Patienten selbst können jederzeit auf ihre Daten zurückgreifen und diese einsehen.

Datenspende für Forschungszwecke

Ab 2023 können die Versicherten ihre Daten auch der Forschung freiwillig zur Verfügung stellen. Die Datensicherheit soll in der Telematikinfrastruktur jederzeit gewährleistet sein. So sind Ärzte, Kliniken und Apotheker für den Schutz der jeweils verarbeiteten Patientendaten verantwortlich, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Verkündung - Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 19. Oktober 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt einen Tag darauf in Kraft.

Stand: 20.10.2020

Top 5Upskirting

Foto: Mann filmt unter dem Rock einer Frau

© Foto: PantherMedia l Andriy Popov

  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen

Die Persönlichkeitsrechte bei Foto- und Videoaufnahmen werden gestärkt: Am18. September 2020 billigte der Bundesrat einen entsprechenden Beschluss des Bundestages vom 3. Juli 2020. Das Gesetz greift inhaltlich Anliegen auf, die die Länder zuvor mit eigenen Bundesratsinitiativen in den Bundestag eingebracht hatten.

Upskirting künftig strafbar

Das so genannte Upskirting und Downblousing wird künftig mit einem eigenen Straftatbestand sanktioniert: Wer anderen heimlich - zum Beispiel mit einer Handykamera - unter den Rock, Kleid oder in den Ausschnitt fotografiert oder filmt, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Gleiches gilt für den Gebrauch oder die Verbreitung solcher Aufnahmen. Diese Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen ist als neuer Paragraf 184k im Sexualstrafrecht verortet - so wie dies auch der Bundesrat in seinem Entwurf gefordert hatte. Die Tat wird auf Antrag der Betroffenen verfolgt.

Gaffervideos umfassender ahnden

Strafbar ist es künftig auch, verstorbene Opfer von Unfällen oder Katastrophen zu fotografieren und zu filmen und diese Aufnahmen zu verbreiten oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Damit soll verhindert werden, dass Schaulustige bei Unfällen oder Unglücksfällen Bildaufnahmen von verletzten und verstorbenen Personen anfertigen und diese Aufnahmen über soziale Netzwerke verbreiten oder an die Medien weitergeben. Hierzu wird der Schutzkreis des Paragraf 201a Strafgesetzbuch auf Verstorbene ausgeweitet. Auch dies entspricht einer früheren Forderung des Bundesrates.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 14. Oktober 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt ab 1. Januar 2021 in Kraft.

Stand: 14.10.2020

Top 6Telemedien

Foto: Schriftzug https://www mit einem Schloss

© Foto: GettyImages l Jakub Jirsak

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt strengere Vorgaben für Video Sharing-Plattformen

Vorgaben für den Umgang mit Nutzerbeschwerden: Der Bundesrat billigte am 18. September 2020 Änderungen im Telemediengesetz, die der Bundestag Anfang Juli zur Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in deutsches Recht verabschiedet hatte.

Abhilfe bei Nutzerbeschwerden

Das Gesetz verpflichtet Anbieter audiovisueller Mediendienste und Video Sharing-Plattformen, auf denen durch Nutzer hochgeladene Sendungen oder nutzergenerierte Videos angeboten werden, den Umgang mit Nutzerbeschwerden zu regeln: Insbesondere für Meldungen rechtswidriger Inhalte müssen sie Verfahren zur Prüfung und Abhilfe entwickeln.

Das Gesetz soll den Entwicklungen des Marktes Rechnung tragen und ein Gleichgewicht zwischen dem Zugang zu Online-Inhalte-Diensten, dem Verbraucherschutz und der Wettbewerbsfähigkeit schaffen.

Datenverarbeitung

Diensteanbieter müssen künftig sicherstellen, dass die kommerzielle Verarbeitung von Nutzerdaten, die diese entweder zu Zwecken des Jugendschutzes erhoben oder anderweitig gewonnen haben, verboten ist. Damit setzt der Bundestag eine Forderung des Bundesrates aus dessen Stellungnahme zum zugrundeliegenden Regierungsentwurf im Mai 2020 um.

Jugendschutz und Barrierefreiheit

Der Bundestagsbeschluss verpflichtet zudem die staatsfinanzierte Deutsche Welle, weitere barrierefreie Angebote zur Verfügung zu stellen und Inhalte zu kennzeichnen, die für Kinder und Jugendliche potenziell schädlich sein könnten.

Verkündung - Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 26. November 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag darauf in Kraft.

Stand: 27.11.2020

Top 92aKommunalfinanzen

Foto: Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

© Foto: dpa | Stephanie Pilick

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt Entlastung für Kommunen zu

Die deutschen Kommunen werden in der Corona-Krise unterstützt: Nur einen Tag nach dem Bundestag stimmte am 18. September 2020 auch der Bundesrat einer Grundgesetzänderung und einem flankierenden Begleitgesetz zu.

Einbrüche bei Gewerbesteuer kompensieren

Bund und Länder gleichen in diesem Jahr einmalig die erwarteten Mindereinnahmen der Städte und Gemeinden bei der Gewerbesteuer in Folge der Corona-Pandemie aus. Hierfür wird ein neuer Artikel 143 h ins Grundgesetz eingefügt, der automatisch am 31. Dezember 2020 wieder außer Kraft tritt.

Bundesbeteiligung an Unterkunftskosten steigt

Außerdem beteiligt sich der Bund künftig mit bis zu 74 Prozent an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende - bisher sind es 49 Prozent. Um auszuschließen, dass damit eine Bundesauftragsverwaltung vom Bund an Städte und Gemeinden eintritt, wird Artikel 104a Absatz 3 Grundgesetz ergänzt: Danach greift die Bundesauftragsverwaltung erst dann, wenn der Bund 75 Prozent oder mehr der Ausgaben trägt.

Entlastung der ostdeutschen Länder

Zudem werden die ostdeutschen Länder bei den Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR entlastet.

Verkündung und Inkrafttreten

Die Grundgesetzänderung und das Begleitgesetz wurden am 7. Oktober 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und treten am Tag darauf in Kraft.

Stand: 07.10.2020

Video

Top 93Insolvenzrecht

Foto: Ausschnitt vom Formular Antrag auf Insolvenzverfahren

© Foto: PantherMedia l Jürgen Hüls

  1. Beschluss

Beschluss

Pflicht zum Insolvenzantrag bleibt ausgesetzt

Der Bundesrat hat am 18. September 2020 die Verlängerung einer Ausnahmeregel für überschuldete Firmen in der Corona-Krise gebilligt, die der Bundestag am Vorabend verabschiedet hatte. Damit bleibt die Pflicht zum Insolvenzantrag bis zum Jahresende ausgesetzt.

Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, sollen auch weiterhin die Möglichkeit haben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote oder durch außergerichtliche Verhandlungen zu sanieren und zu finanzieren. Sie müssen daher vorerst keinen Insolvenzantrag stellen.

Gesetz seit 1. Oktober in Kraft

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wurde das Gesetz am 30. September im Bundesgesetzblatt verkündet (Gesetz vom 25.09.2020 - Bundesgesetzblatt Teil I 2020 Nr. 43 30.09.2020 2016 ) und ist seit 1. Oktober 2020 in Kraft.

Stand: 18.09.2020

Top 94Haftentschädigung

Foto: Richterhammer und Euroscheine

© panthermedia | zimmytws

  1. Beschluss

Beschluss

Haftentschädigung steigt auf 75 Euro

Der Bundesrat hat am 18. September 2020 der Erhöhung der Haftentschädigung auf 75 Euro pro Tag zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz wenige Tage zuvor verabschiedet und damit eine Bundesratsinitiative aus dem Vorjahr umgesetzt.

Verdreifachung der Tagespauschale

Die Entschädigung für zu Unrecht erlittene Freiheitsentziehung steigt von bisher 25 auf künftig 75 Euro pro Tag. Ausgeglichen werden soll damit der so genannte immaterielle Schaden des Betroffenen.

Finanzielle Kompensation für staatliche Fehler

Anspruch auf Entschädigung haben zum Beispiel Untersuchungsgefangene, deren Verfahren eingestellt wird oder die freigesprochen wurden. Auch nach einer rechtskräftigen Verurteilung können Betroffene Haftentschädigung bekommen, wenn ein Wiederaufnahmeverfahren mit Freispruch oder Aufhebung der Strafe endet. Die letzte Anpassung der Tagespauschale erfolgte 2009.

Langjährige Forderung der Justizressorts

Bereits im November 2017 hatte sich die Justizministerkonferenz für eine deutliche Erhöhung der Haftentschädigung ausgesprochen, um dem Genugtuungs- und Anerkennungsgedanken des Gesetzes Rechnung zu tragen.

Im Dezember letzten Jahres brachte der Bundesrat dann einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, den dieser am 10. September 2020 annahm.

Verkündung - Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 7. Oktober 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet tritt am Tag darauf in Kraft.

Stand: 07.10.2020

Landesinitiativen

Top 11Flüchtlingsaufnahme

Foto: Migranten Flüchtlinge in Griechenland

© Foto: dpa| Angelos Tzortzinis

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Keine Mehrheit für Änderungen am Aufenthaltsgesetz

Der Bundesrat hat am 18. September 2020 über eine Initiative von Berlin und Thüringen zur Flüchtlingsaufnahme abgestimmt. Der Antrag der beiden Länder fand im Plenum allerdings nicht die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen.

Was Berlin und Thüringen wollten

Berlin und Thüringen hatten sich dafür eingesetzt, dass die Bundesländer leichter Flüchtlinge aus humanitären Gründen aufnehmen können. Mit einem Gesetzentwurf schlugen sie vor, das dafür derzeit erforderliche „Einvernehmen“ mit dem Bundesinnenministerium gemäß § 23 Absatz 1 AufenthG durch ein „Benehmen“ zu ersetzen.

Es bleibt beim geltenden Recht

Nach geltendem Recht können oberste Landesbehörden unter anderem aus humanitären Gründen für Ausländer und Ausländerinnen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis anordnen - allerdings nur, wenn das Bundesinnenministerium sein Einverständnis erklärt - in der Rechtssprache Einvernehmen genannt.

In der Praxis habe sich nach Ansicht der beiden Länder trotz der engen Zusammenarbeit der beteiligten Behörden gezeigt, dass sich die Aufnahme von Menschen in Not so nicht effektiv umsetzen lasse. Berlin und Thüringen hatten daher gefordert, dass künftig eine Information an das Bundesministerium ausreiche: das so genannte Benehmen. Da der Gesetzesantrag keine absolute Mehrheit erhielt, bringt der Bundesrat ihn nicht beim Deutschen Bundestag ein.

Stand: 18.09.2020

Video

Top 13Kindesentführung

Foto: ein Teddybär auf einer Schaukel auf einem Spielplatz

© Foto: PantherMedia | stivog

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat möchte Strafbarkeit für Kindesentführungen erweitern

Der Bundesrat sieht Verbesserungsbedarf beim strafrechtlichen Schutz von Kindern: Mit einem Gesetzentwurf schlägt er dem Bundestag vor, den Tatbestand der Kindesentführung zu erweitern.

Mehr Schutz für Babys und Kleinkinder

Die Vorschläge der Länder zielen vor allem auf den Schutz von Säuglingen und Kleinstkindern ab. Nach derzeitiger Rechtslage können Täter einer nur versuchten Kindesentführung oftmals nicht strafrechtlich belangt werden. Denn eine Kindesentführung liegt nach der Rechtsprechung nur dann vor, wenn das Kind den Eltern für eine Dauer von mindestens 30 Minuten entzogen war. Diese Strafbarkeitslücke ist nach Ansicht des Bundesrates nicht hinzunehmen. Er schlägt daher vor, eine Kindesentführung schon dann erfüllt zu sehen, wenn der Täter nur kurzzeitig physische Gewalt über das Kind erlangt.

Härtere Strafen ermöglichen

Außerdem fordert der Bundesrat, die Qualifikationsmerkmale zu erweitern, um je nach Tatbegehung eine härtere Bestrafung zu ermöglichen: Strafschärfend soll danach unter anderem wirken, wenn der Täter die Entführung nutzt, um kinderpornographisches Material anzufertigen.

Weitere Verschärfungen sieht der Entwurf bei der Führungsaufsicht und der Anordnung der Untersuchungshaft vor.

Nächste Stationen: Bundesregierung und Bundestag

Der Entwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Stellungnahme verfassen kann. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Stand: 18.09.2020

Video

Top 14aFamiliengerichtsverfahren

Foto: Richterhammer mit Buch mit Aufschrift Familienrecht

© Foto: PantherMedia l Zerbor

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Kindeswohl in familiengerichtlichen Verfahren

Der Bundesrat möchte Familiengerichte in die Lage versetzen, das Kindeswohl bestmöglich zu schützen. Am 18. September 2020 beschloss er, einen eigenen Gesetzentwurf mit Änderungen am geltenden Recht in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Bessere Sachverhaltsaufklärung

Kinder sollen von den Gerichten intensiver angehört und einbezogen werden - auch wenn sie sich altersbedingt noch nicht hinreichend artikulieren können. Zur intensiveren Sachverhaltsaufklärung sollen verstärkt Drittpersonen und Sachverständige hinzugezogen werden. Nötig sei auch ein intensiverer Informationsaustausch zwischen Gerichten und Jugendämtern, betont der Bundesrat.

Überprüfung der Maßnahmen

Der Gesetzentwurf sieht vor, gerichtlich angeordnete Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdungen regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie in der Praxis auch umgesetzt wurden und sich als wirksam erwiesen haben.

Lehren aus dem Staufener Missbrauchsfall

Der Bundesrat will mit seinem Entwurf Lehren aus dem sogenannten Staufener Missbrauchsfall ziehen, der 2017 bundesweit Aufmerksamkeit ausgelöst hatte. Er setzt Empfehlungen der Kommission Kinderschutz um, die nach Bekanntwerden des Missbrauchsskandals eingesetzt worden war.

Entscheidung liegt beim Bundestag

Der Gesetzentwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese kann dazu Stellung nehmen. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Stand: 18.09.2020

Video

Top 14cKindeswohl

Foto: Schild mit Aufschrift Jugendamt

© Foto: dpa l Arno Burgi

  1. Beschluss

Beschluss

Nordrhein-Westfalen fordert besseren Informationsaustausch der Behörden

Mit einer Bundesratsinitiative setzt sich Nordrhein-Westfalen dafür ein, dass Gerichtsbehörden und Jugendämter leichter Informationen austauschen können, um den Kinderschutz zu verbessern. Das Land stellte am 18. September 2020 seine Vorschläge im Plenum des Bundesrates vor. Zur weiteren Beratung wurden sie in die Fachausschüsse überwiesen.

Gefährdungslage frühzeitig erkennen

Was Nordrhein-Westfalen fordert: Künftig sollen Daten nicht erst bei einer erheblichen Gefährdung übermittelt werden, sondern immer dann, wenn es zur Prüfung gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls erforderlich ist. Ziel ist es, die Jugendämter in die Lage zu versetzen, eine mögliche Gefährdungslage anhand der Informationen aus den anderen Behörden zu prüfen.

Zu hohe Hürden im geltenden Recht

Das geltende Recht sehe zu hohe Hürden für die Datenübermittlung vor, kritisiert Nordrhein-Westfalen: Gerichte und Staatsanwaltschaften dürften den Jugendämtern derzeit nur erhebliche Gefährdungen Minderjähriger melden, wenn dies aus ihrer Sicht erforderlich ist. Ohne Einblick in die familiären Verhältnisse könnten die Strafverfolgungsbehörden aber oft gar nicht beurteilen, ob Maßnahmen der Jugendhilfe geboten sind. Diese Ursache möglicher Übermittlungsdefizite möchte das Land mit der beantragten Gesetzesänderung beseitigen.

Ausschüsse beraten im Anschluss

Ende September beraten der Rechtsauschuss, der Ausschuss für Frauen und Jugend und der Innenausschuss über den Antrag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage zur Abstimmung wieder auf die Plenar-Tagesordnung.

Stand: 18.09.2020

Top 14dKinderschutz

Foto: junges Mädchen hält Hände vors Gesicht

© Foto: dpa | Nicolas Armer

  1. Beschluss

Beschluss

Minderjährige vor sexuellen Übergriffen schützen

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Minderjährige umfassender vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Am 18. September 2020 fasste er dazu eine Entschließung, die sich an Bundestag und Bundesregierung richtet.

Schutzniveau erhöhen

Die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, von einschlägig vorbestraften Personen erneut sexuell missbraucht zu werden, sei anhaltend aktuell. Daher müsse das Schutzniveau für Minderjährige erhöht werden, betont der Bundesrat.

Für immer im Führungszeugnis

Er erinnert an seinen Gesetzentwurf zur zeitlich unbegrenzten Aufnahme von Sexualdelikten an Kindern im erweiterten Führungszeugnis (Drs. 645/19). Dieser liegt dem Bundestag seit März 2020 vor. Mit der aktuellen Entschließung bitten die Länder den Bundestag, sich zeitnah mit diesem Vorschlag zu befassen.

Wissenschaftliche Evaluierung

An die Bundesregierung richtet sich die Aufforderung, eine wissenschaftliche Evaluierung der Kinderschutzverfahren zu veranlassen, durch die - insbesondere mit Verlaufsstudien - die Wirksamkeit familiengerichtlicher Maßnahmen zur Abwehr von Gefährdungen für das Kindeswohl erforscht wird. Dies hatte die Kommission Kinderschutz in ihrem Abschlussbericht vom Februar 2020 empfohlen - sie war nach den Missbrauchsfällen von Staufen 2017 eingesetzt worden.

Bundesregierung und Bundestag am Zug

Die Entschließung wurde Bundesregierung und Bundestag zugeleitet. Diese entscheiden, ob sie die Vorschläge der Länder umsetzen wollen. Feste Fristvorgaben hierzu gibt es allerdings nicht.

Stand: 18.09.2020

Top 17aSchlüsseldienste

Foto: Mann repariert kniehend ein Türschloss

© Foto: PantherMedia l AndreyPopov

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert mehr Transparenz bei Schlüsseldienst-Preisen

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unseriösen Schlüsseldiensten zu schützen. Am 18. September 2020 beschloss er einen entsprechenden Gesetz- und einen zugehörigen Verordnungsentwurf.

Ziel der Initiativen ist es, die Preistransparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen: Anbieter von Schlüsseldiensten sollen künftig verpflichtet werden, ihre Preisverzeichnisse bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu hinterlegen und regelmäßig zu aktualisieren sowie ihre Angaben im Internet zu veröffentlichen.

Beschwerden über Abzocke

Hintergrund der Initiative ist, dass die Verbraucherzentralen in Deutschland seit Jahren ein hohes Aufkommen an Beschwerden über unangemessen hohe Entgelte für die Inanspruchnahme von Schlüsseldiensten verzeichnen. Nach aktueller Rechtslage gibt es bereits Regelungen zur Veröffentlichung von Tarifen, ohne dabei die Preise selbst festzulegen - das sogenannte Preisordnungsrecht. Da diese Regelungen jedoch nicht ausreichend Schutz böten, fordert der Bundesrat sowohl Änderungen der Verordnungsermächtigung (PAngG) als auch der Verordnung (PAngVO).

Bundesregierung und Bundestag am Zug

Der Gesetzentwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung nimmt und beide Dokumente dann dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Der Verordnungsentwurf ging ebenfalls an die Bundesregierung. Feste Fristvorgaben, wann sie sich damit beschäftigt, gibt es nicht.

Stand: 18.09.2020

Top 20Schülertablets

Foto: Schüler im Unterricht mit Tablets

© Foto: dpa l Julian Stratenschulte

  1. Beschluss

Beschluss

Abgesetzt: Antrag zur digitalen Teilhabe am Unterricht

Ein Entschließungsantrag Berlins zur digitalen Teilhabe wurde am 18. September 2020 kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Auf Antrag eines Landes könnten die Beratungen in einer späteren Sitzung wieder aufgenommen werden.

Was Berlin vorschlägt

Berlin möchte über eine Bundesratsinitiative erreichen, dass Kinder von Sozialleistungsbezieherinnen und -beziehern Tablets oder Laptops erhalten, um an digitalen Lernangeboten teilhaben zu können.

Aufforderung an die Bundesregierung

Berlins Vorschlag: Der Bundesrat soll die Bundesregierung auffordern, den Anspruch auf Anschaffung mobiler Geräte gesetzlich zu verankern, um Bildungsgerechtigkeit herzustellen. Digitale Lernangebote sollten für alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen zugänglich sein, heißt es in dem Antrag. Gerade die Schulschließungen während der Corona-Pandemie hätten gezeigt, wie wichtig das schulisch angeleitete Lernen zu Hause inzwischen geworden ist. Schülerinnen und Schüler, die keine hinreichende digitale Ausstattung besitzen, seien auf Dauer vom Lernen ausgeschlossen und hätten nicht die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Equipment.

Klarstellung im Gesetz

Es lägen inzwischen mehrere Urteile von Sozialgerichten vor, die Laptops oder Tablets für leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler als notwendigen Bedarf anerkennen. Berlin möchte dies auch gesetzlich klarstellen lassen.

Stand: 18.09.2020

Top 22E-Zigaretten

Foto: Mann raucht E-Zigarette

© Foto: dpa| Friso Gentsch

  1. Beschluss

Beschluss

Niedersachsen fordert mehr Verbraucherschutz im Onlinehandel mit E-Zigaretten

Niedersachsen will Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor illegalen importierten E-Zigaretten schützen. Am 18. September 2020 stellte das Land dazu eine Bundesratsinitiative im Plenum vor - anschließend wurde sie in die Fachausschüsse überwiesen.

Onlinehandel im Fokus

Angebote im Onlinehandel sollen künftig genauso gekennzeichnet werden wie Produkte im stationären Handel. Niedersachsen möchte Betreiber von Online-Marktplätzen verpflichten lassen, Eigenkontrollen zur Überprüfung der Produktangebote an E-Zigaretten und E-Liquids auf Rechtskonformität durchzuführen und illegale Produkte zu entfernen. Außerdem soll der Bund aufgefordert werden, die Möglichkeit verstärkter Zoll-Kontrollen gegen die Einfuhr illegaler E-Zigaretten zu prüfen.

Verbotene Inhaltsstoffe und toxische Wirkungen

Mängel bei E-Zigaretten, die die Gesundheit gefährden können, seien insbesondere verbotene Inhaltsstoffe, falsche Kennzeichnungen oder fehlende Informationen über toxikologische Wirkungen, warnt Niedersachsen.

Verbraucherschutz auch bei Importen

Die bisherigen Maßnahmen der Behörden gegen Anbieter seien häufig nicht erfolgreich gewesen, weil viele Unternehmen ihren Sitz im Ausland hätten: Ein erheblicher Teil des Handels mit E-Zigaretten entfalle auf den internationalen Onlinehandel. Verbraucherschutz sei aber auch bei Importen zu gewährleisten, fordert Niedersachsen.

Nächster Schritt: Ausschussberatungen

Die Entschließung wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen: den Agrar- und Verbraucherschutzausschuss, den Gesundheits- und den Wirtschaftsausschuss. Sie befassen sich Ende September damit. Sobald die Ausschussberatungen abgeschlossen sind, kommt die Vorlage zur Abstimmung wieder auf die Plenar-Tagesordnung.

Stand: 18.09.2020

Top 88Fallpauschalen

Foto: Schild mit Aufschrift Klinik für Kinder- und Jugendschutz vor Gebäude

© Foto: dpa l Christoph Schmidt

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Finanzierung von Kinder- und Jugendkliniken

Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Sachsen-Anhalt fordern, die Finanzierung von Kinder- und Jugendstationen in deutschen Krankenhäusern neu zu regeln: Sie sollen von den derzeitigen Fallpauschalen ausgenommen werden. Am 18. September 2020 wurde ein entsprechender Entschließungsantrag der drei Länder im Bundesrat vorgestellt und zur weiteren Beratung in den Gesundheitsausschuss überwiesen.

Bisheriges System habe sich nicht bewährt

Insbesondere für Kliniken im ländlichen Raum hätten sich die Fallpauschalen nicht bewährt, heißt es zur Begründung. Ein besseres Finanzierungssystem sei nötig, um die klinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen.

Über Fallpauschalen rechnen die Krankenhäuser die Behandlung von Patienten ab. Je nach Krankheit und Behandlungsart gibt es eine bestimmte Summe, mit der dann alle Personal- und Sachkosten abgegolten sind.

Weitere Beratung im Gesundheitsausschuss

Der Vorschlag wurde am 18. September 2020 zur weiteren Beratung in den Gesundheitsausschuss überwiesen: Dieser befasst sich voraussichtlich am 23. September 2020 damit. Sobald er seine Beratungen abgeschlossen hat, kommt die Vorlage zur Abstimmung wieder auf die Plenar-Tagesordnung.

Stand: 18.09.2020

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Top 89Digitale Spuren

Foto: Kabel in Nahaufnahme hinter an PC

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Kampf gegen Kinderpornografie

Mecklenburg-Vorpommern setzt sich dafür ein, den Kampf gegen Kinderpornografie und rechtsextremistische Straftaten zu verbessern. Am 18. September 2020 stellte das Land dazu einen Entschließungsantrag im Bundesrat vor, der sich an die Bundesregierung richtet. Er wurde zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse überwiesen.

Aufforderung an die Bundesregierung

Mecklenburg-Vorpommern bedauert, dass die Identifizierung von mutmaßlichen Tätern im Internet in der Realität häufig scheitert. Der Bundesrat solle daher die Bundesregierung auffordern, angesichts noch ausstehender deutscher und europäischer Gerichtsentscheidungen die Einführung einer Mindestspeicherpflicht vorzubereiten - so weit wie unter Berücksichtigung der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung verfassungsrechtlich und europarechtskonform möglich.

Identifizierung unerlässlich

Die gegenwärtig nicht umsetzbare gesetzliche Mindestspeicherpflicht sei vor allem in Fällen von Kinderpornografie und Rechtsextremismus als höchst problematisch anzusehen, heißt es im Entschließungsantrag. Für eine erfolgreiche Strafverfolgung, aber auch für einen präventiven Effekt von Strafandrohungen sei es entscheidend, dass die Täter überhaupt erst einmal ermittelt werden könnten.

Viele Ermittlungen derzeit ergebnislos

Zur Erfüllung der polizeilichen Aufgaben der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Internet sind aus Sicht des Landes Befugnisse notwendig, die eine Erhebung, Sicherung und Auswertung von digitalen Spuren ermöglichen. Andernfalls liefen Strafverfahren in die Leere. So habe das BKA gemeldet, dass alleine im Jahr 2017 insgesamt 8.400 Verdachtshinweise nicht aufgeklärt werden konnten, da die jeweiligen deutschen IP-Adressen mangels Umsetzung der Mindestspeicherpflichten keinen konkreten Personen mehr zugeordnet werden konnten, begründet das Land seinen Vorstoß.

Ausschüsse beraten Ende September

Der Entschließungsantrag wurde nach der Vorstellung im Plenum in die Fachausschüsse überwiesen: den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Frauen und Jugend, den Innenausschuss. Sie tagen Ende September. Sobald die Beratungen abgeschlossen sind, kommt der Antrag wieder ins Plenum - dann mit der Frage, ob der Bundesrat die Entschließung fassen will.

Stand: 18.09.2020

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Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 32Arbeitsschutzkontrollen

Foto: zwei Metzger schneiden Fleisch

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Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie: Bundesrat begrüßt Regierungspläne

Der Bundesrat begrüßt die geplanten Regelungen zur Stärkung des Arbeitsschutzes und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie, die die Bundesregierung ihm vorgelegt hatte.

Umgehungsmöglichkeiten ausschließen

In seiner Stellungnahme schlägt der Bundesrat einige Ergänzungen vor, um den Schutz der Beschäftigten noch besser zu gewährleisten. Dabei geht es zum einen um die Größe der Betriebe, die von den neuen Regelungen beim Einsatz von Fremdpersonal ausgenommen werden sollen. Laut Gesetzentwurf sollen diese Bestimmungen nicht für Betriebe des Fleischerhandwerks gelten, in denen weniger als 50 Personen beschäftigt sind. Arbeiten jedoch mehrere Unternehmer in einer übergreifenden Organisation zusammen, sind - so die Forderung des Bundesrates - die bei ihnen tätigen Personen zusammen zu zählen. Ferner sollen bei der Bestimmung der Anzahl auch arbeitnehmerähnliche Personen berücksichtigt werden. Beide Vorschläge dienen dazu, Möglichkeiten der Umgehung der strengeren Regeln für die Fleischindustrie auszuschließen.

An- und Ablegen von Schutzkleidung als Arbeitszeit

Weitere Anregungen des Bundesrates betreffen die Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeit: Vorbereitungshandlungen wie das An- und Ablegen von Schutzkleidung sollen künftig als Arbeitszeit zählen. Auch soll darauf geachtet werden, dass die nun gesetzlich geforderte Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit manipulationssicher ist. Zudem sollen die Arbeitsschutzbehörden künftig Einsicht in die Aufzeichnung der Arbeitszeiten erhalten und vom Arbeitgeber verlangen können, dass er die entsprechenden Aufzeichnungen zur Verfügung stellt.

Erfahrungen und Zuständigkeit der Länder berücksichtigen

Daneben verweist der Bundesrat auf die Zuständigkeiten der Länder im Bereich des Arbeitsschutzes und bittet um Berücksichtigung von Ländervertreterinnen und -vertretern im Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, der beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt ist.

Was die Bundesregierung plant

Im Kerngeschäft der Fleischwirtschaft - also Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung - soll künftig kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden: weder über Werk- noch über Leiharbeitsverträge. Ausnahmen sind für Handwerksbetriebe vorgesehen, die weniger als 49 Personen beschäftigen.

Elektronische Arbeitszeiterfassung

Die Aufzeichnung der Arbeitszeit darf nur noch elektronisch erfolgen, um Missbräuchen vorzubeugen. Die Unterbringung von Personal in Gemeinschaftsunterkünften muss in Zukunft branchenübergreifenden Mindeststandards genügen. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz sollen deutlich höhere Bußgelder nach sich ziehen.

Mehr Kontrollen vor Ort

Der Regierungsentwurf will zudem den Arbeitsschutz und die Effizienz der Kontrollen stärken. Er sieht dazu eine jährliche bundesweit einheitliche Mindestbesichtigungsquote vor, die sich bis zum Jahr 2026 schrittweise steigert. Eine neue Bundesfachstelle in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin soll Arbeitsschutzaufgaben und Kompetenzen bündeln.

Hintergrund

Die Corona-Krise habe erneut das Augenmerk auf unzureichende Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie gelenkt, heißt es in der Gesetzesbegründung. In die Kritik geraten waren insbesondere Verstöße gegen das Arbeitszeitrecht, Kettenarbeitsverträge durch Subunternehmer mit unklaren Verantwortlichkeiten, Schwarzarbeit, ausbeuterische Einbehalte für Miete und Arbeitsausrüstung sowie mangelhafte, aber teure Gemeinschaftsunterkünfte.

Nächste Stationen: Bundesregierung und Bundestag

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese kann dazu eine Gegenäußerung erstellen und dann beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegen. Dort haben die Beratungen in erster Lesung bereits am 10. September 2020 begonnen.

Stand: 18.09.2020

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Top 46Konzernstrafrecht

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Bundesrat sieht Änderungsbedarf an geplanten Verbandssanktionen

Der Bundesrat hat sich am 18. September 2020 ausführlich mit den Plänen der Bundesregierung befasst, durch Einführung eines so genannten Verbandssanktionengesetzes die Wirtschaftskriminalität wirksamer zu bekämpfen und das Vertrauen in die Integrität der Wirtschaft zu stärken.

Keine Generalablehnung, aber Kritik in der Sache

Die ursprünglich von zwei Fachausschüssen vorgeschlagene Generalablehnung des Entwurfs fand nicht die erforderliche absolute Mehrheit im Plenum. Stattdessen weist der Bundesrat in seiner ausführlichen Stellungnahme auf fachlichen Änderungs- oder Streichungsbedarf an verschiedenen Passagen des Regierungsentwurfs hin.

Kleine und mittlere Unternehmen nicht überfordern

Die Länder bitten die Bundesregierung um Prüfung, inwieweit die vorgesehenen Verbandsverantwortlichkeiten und Sanktionen für kleinere und mittlere Unternehmen verhältnismäßig ausgestaltet sind. An diese sollten deutlich weniger hohe Anforderungen zur Vermeidung von Verbandsstraftaten gestellt werden - schon aus Gründen der Bürokratievereinfachung.

Überlastung der Justiz vermeiden

Zudem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, den verfahrensrechtlichen Teil des Entwurfs grundsätzlich zu überarbeiten: Ziel sollte es sein, das Sanktionsverfahren effektiver und weniger missbrauchsanfällig auszugestalten und hierdurch insbesondere einer drohenden Überlastung der Justiz vorzubeugen.

Was die Bundesregierung plant

Die Bundesregierung möchte mit dem neuen Verbandssanktionengesetz die Haftung von Unternehmenskonzernen regeln und erstmals eine eigenständige Grundlage für die Sanktionierung rechtswidriger Handlungen von nationalen und multinationalen Konzernen einführen.

Strafverfolgung nach dem Legalitätsprinzip

Die Strafverfolgung soll künftig dem Legalitätsprinzip unterliegen - also von Amts wegen eingeleitet werden. Behörden und Gerichten soll dafür ein „ausreichend scharfes und zugleich flexibles Sanktionsinstrumentarium an die Hand gegeben werden“, wie die Bundesregierung in der Entwurfsbegründung schreibt. Geplant sind unter anderem drastisch erhöhte Geldbußen bis zu 10 Millionen Euro und ein Sanktionsregister.

Compliance-Maßnahmen der Konzerne

Zugleich möchte die Bundesregierung Compliance-Maßnahmen fördern und Anreize dafür bieten, dass Unternehmen mit internen Untersuchungen selbst dazu beitragen, Straftaten aufzuklären.

Stand: 18.09.2020

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Rechtsverordnungen

Top 75Straßenverkehrsordnung

Foto: ein rasendes Auto wird geblitzt

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Vorerst keine Reparatur der StVO-Novelle

Der Bundesrat hat am 18. September 2020 über Änderungen im Straßenverkehrsrecht debattiert - insbesondere über eine mögliche Reparatur der StVO-Novelle vom 20. April 2020, die derzeit wegen eines Formfehlers teilweise außer Vollzug gesetzt ist.

Zur Heilung des Formfehlers oder Änderungen an der Straßenverkehrsordnung wird es jedoch vorerst nicht kommen: Entsprechende Vorschläge aus den Fachausschüssen fanden jeweils nicht die erforderliche absolute Mehrheit im Plenum.

Was die Fachausschüsse vorgeschlagen hatten

Verkehrs- und Innenausschuss hatten übereinstimmend empfohlen, die StVO-Novelle inklusive der ergänzten Eingangsformel noch einmal neu zu erlassen - und dabei die ursprünglich beschlossenen, derzeit aber nicht angewandten Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts zu modifizieren: Fahrverbote sollten künftig nur bei Geschwindigkeitsverstößen an Gefahrstellen wie Autobahnbaustellen oder Schulen und Kindergärten sowie im Wiederholungsfall verhängt werden. Rasern sollten dafür aber höhere Bußgelder drohen. Dieser Vorschlag erhielt keine Mehrheit im Plenum.

Der Umweltausschuss hatte dafür plädiert, ausschließlich den Formfehler im Einleitungsteil der StVO-Novelle zu heilen, den Inhalt der damaligen Verordnung aber unverändert noch einmal neu zu erlassen. Auch diese Empfehlung fand in der Plenarsitzung nicht die erforderliche absolute Mehrheit.

Zeitplan offen

Wann es zu einem weiteren Reparaturversuch kommt, ist derzeit nicht absehbar. Die nächste Plenarsitzung findet am 9. Oktober 2020 statt.

Aufhänger: Umsetzung von EU-Recht

Zustimmung fand allerdings die Grundlage der aktuellen Beratungen - eine Verordnung der Bundesregierung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zu den höchstzulässigen Abmessungen und Gesamtgewichten für bestimmte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen: Ihr stimmte der Bundesrat mit einigen fachlichen Änderungsmaßgaben zu. Setzt die Bundesregierung diese um, kann sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden.

Stand: 18.09.2020

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