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Beschluss

Kampf gegen Kinderpornografie

Mecklenburg-Vorpommern setzt sich dafür ein, den Kampf gegen Kinderpornografie und rechtsextremistische Straftaten zu verbessern. Am 18. September 2020 stellte das Land dazu einen Entschließungsantrag im Bundesrat vor, der sich an die Bundesregierung richtet. Er wurde zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse überwiesen.

Aufforderung an die Bundesregierung

Mecklenburg-Vorpommern bedauert, dass die Identifizierung von mutmaßlichen Tätern im Internet in der Realität häufig scheitert. Der Bundesrat solle daher die Bundesregierung auffordern, angesichts noch ausstehender deutscher und europäischer Gerichtsentscheidungen die Einführung einer Mindestspeicherpflicht vorzubereiten - so weit wie unter Berücksichtigung der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung verfassungsrechtlich und europarechtskonform möglich.

Identifizierung unerlässlich

Die gegenwärtig nicht umsetzbare gesetzliche Mindestspeicherpflicht sei vor allem in Fällen von Kinderpornografie und Rechtsextremismus als höchst problematisch anzusehen, heißt es im Entschließungsantrag. Für eine erfolgreiche Strafverfolgung, aber auch für einen präventiven Effekt von Strafandrohungen sei es entscheidend, dass die Täter überhaupt erst einmal ermittelt werden könnten.

Viele Ermittlungen derzeit ergebnislos

Zur Erfüllung der polizeilichen Aufgaben der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Internet sind aus Sicht des Landes Befugnisse notwendig, die eine Erhebung, Sicherung und Auswertung von digitalen Spuren ermöglichen. Andernfalls liefen Strafverfahren in die Leere. So habe das BKA gemeldet, dass alleine im Jahr 2017 insgesamt 8.400 Verdachtshinweise nicht aufgeklärt werden konnten, da die jeweiligen deutschen IP-Adressen mangels Umsetzung der Mindestspeicherpflichten keinen konkreten Personen mehr zugeordnet werden konnten, begründet das Land seinen Vorstoß.

Ausschüsse beraten Ende September

Der Entschließungsantrag wurde nach der Vorstellung im Plenum in die Fachausschüsse überwiesen: den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Frauen und Jugend, den Innenausschuss. Sie tagen Ende September. Sobald die Beratungen abgeschlossen sind, kommt der Antrag wieder ins Plenum - dann mit der Frage, ob der Bundesrat die Entschließung fassen will.

Stand: 18.09.2020

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