Pflicht zum Insolvenzantrag bleibt ausgesetzt
Der Bundesrat hat am 18. September 2020 die Verlängerung einer Ausnahmeregel für überschuldete Firmen in der Corona-Krise gebilligt, die der Bundestag am Vorabend verabschiedet hatte. Damit bleibt die Pflicht zum Insolvenzantrag bis zum Jahresende ausgesetzt.
Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, sollen auch weiterhin die Möglichkeit haben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote oder durch außergerichtliche Verhandlungen zu sanieren und zu finanzieren. Sie müssen daher vorerst keinen Insolvenzantrag stellen.
Gesetz seit 1. Oktober in Kraft
Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wurde das Gesetz am 30. September im Bundesgesetzblatt verkündet (Gesetz vom 25.09.2020 - Bundesgesetzblatt Teil I 2020 Nr. 43 30.09.2020 2016 ) und ist seit 1. Oktober 2020 in Kraft.
Stand: 18.09.2020