BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 994. Sitzung am 09.10.2020

Neuer Präsident und grünes Licht für zahlreiche Gesetze

Neuer Präsident und grünes Licht für zahlreiche Gesetze

Im Anschluss an die Bilanzrede von Bundesratspräsident Dietmar Woidke und die Wahl von Ministerpräsident Reiner Haseloff zum neuen Präsidenten des Bundesrates billigten die Länder zahlreiche Gesetze aus dem Bundestag - einige mit erheblichen finanziellen Auswirkungen.

Zwei Bundestagsbeschlüsse waren erst am Morgen zugeleitet worden: die Erhöhung der Zertifikatepreise beim Brennstoffemissionshandel und eine Wahlrechtsreform zur leichteren Aufstellung von Kandidaten in Pandemie-Zeiten.

Elektromobilität - Klinikfinanzierung - Recyclingquoten

Grünes Licht gab es auch für Gesetze zur Förderung der Elektromobilität durch Steuerbefreiung und Erleichterungen beim Einbau privater Ladesäulen in der WEG-Reform sowie Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung der Kliniken im Zukunftsprogramm Krankenhäuser.

Überdies billigte der Bundesrat Gesetze zur Eindämmung missbräuchlichen Abmahnwesens, zu Fristverlängerung für Musterklagen von Kapitalanlegern, Rücknahmesystemen für Alt-Batterien und zur Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie.

Landesinitiativen: Kindeswohl - Verbraucherschutz - Arbeitsschutz

Gegenstand der Plenarsitzung waren auch zahlreiche Landesinitiativen. So beschloss der Bundesrat, eigene Gesetze in den Bundestag einzubringen: Vorschläge zum besseren Informationsaustausch der Behörden im Interesse des Kindeswohls und zu erweiterten Aufgaben für den medizinischen Dienst der Krankenkassen.

An die Bundesregierung richten sich Forderungen nach besserem Arbeitsschutz auf Baustellen, Ausweitung des Kinderkrankengelds und des Transferkurzarbeitergelds, Unterstützung für Flughäfen in der Corona-Pandemie und Verbraucherschutz im Onlinehandel mit E-Zigaretten.

Erste Lesung für neue Ländervorschläge

Neu vorgestellt wurden Ländervorschläge zum Verbot missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen, zur Finanzierung von Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderung, zum Bürokratieabbau in der Corona-Krise, zur Bekämpfung der besonders schweren Steuerhinterziehung, zur vereinfachten Grundsicherung und zur Gestaltung der Zukunft Europas. In den nächsten Wochen beraten die Fachausschüsse darüber.

Gesetzentwürfe aus dem Bundeskabinett: Teils umfangreiche Stellungnahmen

Sehr ausführlich äußerte sich der Bundesrat zum geplanten Jahressteuergesetz. Er verabschiedete eine umfangreiche Stellungnahme, die sich unter anderem für die Stärkung des Ehrenamts einsetzt. Stellung nahm er auch zu Gesetzentwürfen zur digitalen Rentenübersicht, zur Erhöhung der Hartz-IV-Sätze, zur Verschiebung der Volkszählung und zur Änderung des Weingesetzes. Als nächstes befassen sich Bundesregierung und Bundestag mit den Änderungsvorschlägen.

Nutri-Score

Die Länder stimmten zahlreichen Verordnungen der Bundesregierung zu - unter anderem zur Verlängerung sogenannten Westbalkanregelung, zur Nährwertkennzeichnung auf Lebensmitteln, zur Ausbildungsordnung für verschiedene medizinische Assistenzberufe, zur Novellierung des Fertigpackungsrechts sowie zu Gebühren für den neuen Personalausweis.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Personalien

Top 1Präsidiumswahl

Foto: Staffelstabübergabe zum Präsidentenwechsel

© Foto: Bundesrat | Steffen Kugler

  1. Beschluss

Beschluss

Reiner Haseloff neuer Bundesratspräsident

Dr. Reiner Haseloff wird neuer Präsident des Bundesrates: Einstimmig wählte die Länderkammer den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt am 9. Oktober 2020 zu ihrem Vorsitzenden. Haseloff tritt sein Amt am 1. November 2020 an.

Präsidium

Er löst Dr. Dietmar Woidke ab, der im kommenden Jahr als erster Vizepräsident weiterhin Teil des Präsidiums bleibt. Zum zweiten Vizepräsidenten wurde der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow gewählt.

Königsteiner Vereinbarung

Die Wahl folgte einer festgelegten Reihenfolge, die durch die Einwohnerzahl der Länder bestimmt wird. Sie geht auf die so genannte Königsteiner Vereinbarung der Ministerpräsidenten von 1950 zurück. Durch die Rotation ist die Besetzung des Präsidentenamtes nicht wechselnden Mehrheitsverhältnissen und parteipolitischen Erwägungen unterworfen. Außerdem wahrt die Vereinbarung den Grundsatz der Gleichrangigkeit aller Länder, da jedes Land unabhängig von seiner Größe die Möglichkeit hat, den Vorsitz im Bundesrat zu übernehmen.

Vorgänger und Nachfolger mit im Präsidium

Auch für die Wahl der beiden Vizepräsidenten gibt es eine feste Regel: Zum ersten Vizepräsidenten wird der Präsident des Vorjahres und zum zweiten Vizepräsidenten der designierte Präsident des nachfolgenden Geschäftsjahres gewählt.

Grundlage der Wahl ist Artikel 52 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 5 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates - gewählt wurde einer Tradition folgend per Aufruf der einzelnen Länder.

Stand: 09.10.2020

Top 2Europakammerwahl

Foto: Portal Haus mit Europafahne und Deutschlandfahne

© Foto: Bundesrat | Dirk Deckbar

  1. Beschluss

Beschluss

Neue Vorsitzende für Europakammer

Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2020 den Vorsitz seiner Europakammer für das neue Geschäftsjahr gewählt, das am 1. November 2020 beginnt.

Vorsitz geht an Sachsen-Anhalt

Nach der traditionellen Reihenfolge, die dem neuen Präsidium des Bundesrates entspricht, wurden folgende Personen gewählt: Staatsminister Rainer Robra (Sachsen-Anhalt) zum Vorsitzenden, Ministerin Katrin Lange (Brandenburg) zur ersten stellvertretenden Vorsitzenden und Minister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden.

Für Eilfälle

Die Europakammer kann stellvertretend für den Bundesrat Entscheidungen treffen, wenn in Angelegenheiten der Europäischen Union eine schnelle Reaktion erforderlich ist. Nähere Informationen unter www.bundesrat.de/europakammer.

Stand: 09.10.2020

Top 3Ausschussvorsitzende

Foto: Blick in einen Ausschusssaal während einer Sitzung

© Foto: Bundesrat | Frank Bräuer

  1. Beschluss

Beschluss

Vorsitzende der Fachausschüsse wiedergewählt

Bei der Wahl der Ausschussvorsitzenden für das am 1. November beginnende Geschäftsjahr 2020/2021 hat der Bundesrat die bisherigen Vorsitzenden in ihren Ämtern bestätigt. Traditionell hält jedes Bundesland einen festen Vorsitz in einem der 16 Fachausschüsse. Mehr zu deren Aufgaben finden Sie hier.

Stand: 09.10.2020

Top 4Schriftführer

Foto: Staatsminister Georg Eisenreich und Senatorin Dilek Kalaycu

© Foto: Bayerische Staatskanzlei (StK) - alle Rechte vorbehalten | SPD Berlin

  1. Beschluss

Beschluss

Kalayci und Eisenreich weiterhin Schriftführer im Bundesrat

Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2020 Georg Eisenreich, Bayerischer Staatsminister der Justiz und Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung des Landes Berlin, als Schriftführer für das neue Geschäftsjahr wiedergewählt. Beide üben das Amt auch derzeit schon aus.

Notarfunktion

Während des Plenums sitzt der Schriftführer bzw. die Schriftführerin üblicherweise abwechselnd neben dem Präsidenten und unterstützt ihn bei der Sitzungsleitung. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation üben sie diese Funktion allerdings von ihrem Platz in der jeweiligen Länderbank aus. Insbesondere zählen sie die von den Ländern durch Handzeichen abgegebenen Stimmen bei den zahlreichen Abstimmungen im Plenum. Bei Grundgesetzänderung oder auf Antrag eines Landes rufen sie die einzelnen Länder in alphabetischer Reihenfolge auf und notieren das Abstimmungsverhalten.

Stand: 09.10.2020

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 5Kfz-Steuer

Foto: Schild "Kfz-Steuer"

© Foto: dpa| Patrick Seeger

  1. Beschluss

Beschluss

Steuerbefreiung für E-Autos: Bundesrat gibt grünes Licht

Nach dem Bundestag hat am 9. Oktober 2020 auch der Bundesrat die Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge gebilligt.

Reine Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden, sind damit weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Bisher galt die Befreiung nur für Zulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2020. Die Befreiung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet, um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines Elektrofahrzeugs zu schaffen.

Staffelung nach CO2-Ausstoß

Für Verbrennungsmotoren orientiert sich die Kfz-Steuer künftig stärker am Schadstoff-Ausstoß der Fahrzeuge. Je nach Höhe der Emissionen steigt sie stufenweise von zwei bis auf vier Euro je Gramm Kohlendioxid pro Kilometer an.

Freibetrag für klimafreundliche Autos

Die Hubraum-Besteuerung bleibt als zweiter Tarif-Baustein unverändert bestehen. Allerdings gilt künftig für emissionsarme Pkw bis zum Schwellenwert von 95 Gramm Kohlendioxid je Kilometer ein neuer Steuerfreibetrag von 30 Euro. Fällt nur eine Steuer auf den Hubraum an, müssen Autobesitzer auch nur den über 30 Euro hinausgehenden Betrag zahlen. Diese Entlastung gilt für Autos, die ab Mitte Juni 2020 zugelassen wurden und ist bis Ende 2024 befristet. Soweit die Steuervergünstigung bei einem Halterwechsel noch nicht abgelaufen ist, wird sie dem neuen Halter gewährt.

Entlastung für den Mittelstand

Zur Entlastung des Mittelstands entfällt künftig die bisherige Sonderregel für die Besteuerung bestimmter leichter Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, die sowohl der Personenbeförderung als auch dem Gütertransport dienen - wie zum Beispiel Kasten- oder Pritschenwagen.

Mehr Elektrofahrzeuge und weniger Emissionen bis 2030

Das Gesetz soll einen Beitrag dazu leisten, dass bis zum Jahr 2030 in Deutschland 7 bis 10 Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sind und die CO2-Emissionen weiter sinken - möglichst um 40 bis 42 Prozent, heißt es in der amtlichen Begründung.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 22. Oktober 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt ab 23. Oktober 2020 in Kraft.

Stand: 22.10.2020

Top 6Krankenhausfinanzierung

Foto: dynamischer Blick in einen Krankenhausgang

© Foto: PantherMedia l sudok1

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt Zukunftsprogramm für Krankenhäuser

Das Förder- und Investitionsprogramm für Kliniken in der Corona-Pandemie kommt. Am 9. Oktober 2020 billigte der Bundesrat das vom Bundestag am 18. September 2020 verabschiedete Zukunftsprogramm für Krankenhäuser.

Drei Milliarden Euro Unterstützung

Ziel des Gesetzes ist es, die Kliniken zu unterstützen - unter anderem durch drei Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt für eine modernere und bessere investive Ausstattung.

Neuer Fonds für Investitionen

Ein neuer Krankenhauszukunftsfonds ermöglicht Investitionen, zum Beispiel in moderne Notfallkapazitäten und in bessere digitale Infrastrukturen der Krankenhäuser. Gefördert werden sollen Maßnahmen zur Digitalisierung der Ablauforganisation und Kommunikation, der Telemedizin, Robotik und Hightech-Medizin. Auch Investitionen in die IT- und Cybersicherheit der Krankenhäuser und die regionalen Versorgungsstrukturen können Unterstützung erhalten.

Strukturfonds erweitert

Der Bundestagsbeschluss erweitert den Krankenhausstrukturfonds, der bereits vor einigen Jahren zur Förderung regionaler stationärer Versorgungsstrukturen gebildet worden war. Das Gesetz verlängert die Laufzeit des Fonds nun um zwei Jahre bis 2024.

Corona-Prämie für Pflegepersonal

Krankenhäuser, die durch die Corona-Pandemie besonders belastet sind, können ihren Beschäftigten eine Prämie bis zu 1000 Euro zahlen - als Anerkennung für deren Leistungen bei der Bewältigung der Krise. Dafür stehen insgesamt 100 Millionen Euro bereit.

Kinderkrankengeld erweitert

Ebenfalls in Folge der Corona-Belastungen dehnt das Gesetz den Leistungszeitraum für das so genannte Kinderkrankengeld aus: Beschäftigte, die ihr erkranktes Kind zu Hause betreuen müssen und daher nicht arbeiten können, haben im Jahr 2020 Anspruch auf 15 Arbeitstage, Alleinerziehende auf 30 Arbeitstage.

Kinderzuschlag und Pflegeunterstützungsgeld

Das Gesetz verlängert zudem zahlreiche Corona-bedingte Regeln bis zum Jahresende, die eigentlich Ende September ausgelaufen wären - so die vereinfachte Berücksichtigung des Vermögens beim Kinderzuschlag und die Ansprüche von Beschäftigten, die Angehörige pflegen: Die Entschädigung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung sowie das Pflegeunterstützungsgeld können bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden. Monate, in denen wegen der Pandemie ein geringeres Einkommen erzielt wurde, bleiben bei der Ermittlung der Darlehenshöhe nach dem Familienpflegezeitgesetz auf Antrag unberücksichtigt.

Verkündung - Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 28. Oktober 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll zu großen Teilen am Tag darauf in Kraft treten.

Bundesrat fordert weitere Änderungen

In einer begleitenden Entschließung setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass die Länder Anträge auf Förderung von Investitionsmaßnahmen aus dem Krankenhauszukunftsfonds noch bis Ende des Jahres 2022 stellen können. Außerdem weist er auf die besondere Situation der Universitätskliniken hin und fordert, die Ausgleichsregelungen für Corona-bedingte Ausfälle bis mindestens 31. März 2021 zu verlängern.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 28.10.2020

Video

Top 7Abmahnwesen

Foto: Übergabe eines Briefes mit der Aufschrift "Abmahnung"

© Foto: PantherMedia | Andy Nowack

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Gesetz gegen missbräuchliches Abmahnwesen

Missbräuchliche Massen-Abmahnungen sollen sich nicht mehr lohnen: Der Bundesrat billigte am 9. Oktober 2020 das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, das der Bundestag am 10. September verabschiedet hatte.

Schutz für Selbständige und Mittelstand

Ziel ist es, dem Geschäftsmodell Abmahnmissbrauch die Grundlage zu entziehen und insbesondere Selbständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen vor den Folgen unnötiger und wettbewerbsschädlicher Massen-Abmahnungen zu schützen.

Fehlanreize beseitigen

Das Gesetz beseitigt dazu finanzielle Fehlanreize: So sind die Kosten für Abmahnungen wegen Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet oder wegen Datenschutzverstößen von Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie vergleichbaren Vereinen künftig nicht mehr erstattungsfähig. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schon bei erstmaliger Abmahnung ist ausgeschlossen.

Kostenersatz bei ungerechtfertigter Abmahnung

Sollte sich eine Abmahnung als ungerechtfertigt herausstellen oder nicht die erforderlichen Informationen enthalten, können die Betroffenen vom Abmahnenden die Erstattung ihrer Kosten verlangen.
Diese Maßnahmen sollen vor allem Massen-Abmahnungen verhindern, deren primärer Zweck die Einnahme von Gebühren und Vertragsstrafen ist.

Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände

Wirtschaftsverbände können Ansprüche nur noch dann geltend machen, wenn sie auf einer Liste als qualifiziert eingetragen sind.

Reparaturklausel im Designrecht

Das Gesetz ergänzt außerdem das Designrecht um eine sogenannte Reparaturklausel für sichtbare formgebundene Autoersatzteile: Diese sind designrechtlich nicht mehr geschützt. Ziel ist es, den Markt bei Ersatzteilen für Reparaturzwecke zu öffnen - und damit den Wettbewerb im Interesse der Verbraucher zu stärken.

Verkündung und Inkraftreten

Das Gesetz wurde am 1. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt ab 2. Dezember 2020 in Kraft.

Stand: 01.12.2020

Top 8WEG-Reform

Foto: E-Ladestation

© Foto: dpa | Sven Hoppe

  1. Beschluss

Beschluss

Anspruch auf Einbau von privaten E-Ladesäulen

Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2020 die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes gebilligt, die der Bundestag Anfang September verabschiedet hatte. Damit gab er auch grünes Licht für den erleichterten Einbau privater Ladesäulen für Elektroautos.

Forderung des Bundesrates aufgegriffen

Wohnungseigentümer und auch Mieter haben künftig einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses eine Ladesäule zu installieren. Bisher scheiterte der Einbau häufig an der fehlenden Zustimmung der Miteigentümer oder Vermieter. Auf dieses Problem hatte der Bundesrat schon in der Vergangenheit hingewiesen - zuletzt im Oktober 2019. Nun hat der Bundestag diese Forderung der Länder in seinem Gesetzesbeschluss aufgegriffen.

Grundlegende Reform des WEG

Das Wohnungseigentumsgesetz aus dem Jahr 1951 wird darüber hinaus grundlegend reformiert und den Anforderungen der heutigen Zeit angepasst. Dazu gehört der leichtere barrierefreie Aus- und Umbau von Wohnungen sowie Maßnahmen zum Einbruchsschutz und zum Glasfaseranschluss - sofern sie auf eigene Kosten erfolgen.

Energetische Sanierung

Die Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wird vereinfacht, vor allem für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen und energetischer Sanierung führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen.

Online-Teilnahme

Wohnungseigentümer können künftig beschließen, dass eine Online-Teilnahme an den Versammlungen möglich ist. Gerade in der Corona-Krise hatte sich die Notwendigkeit gezeigt, auf eine verpflichtende Präsenz verzichten zu können.

Einsicht in Verwaltungsunterlagen

Wohnungseigentümer erhalten mehr Rechte, unter anderem auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen und auf einen jährlichen Vermögensbericht des Verwalters. Dieser soll über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft Auskunft geben. Weitere Schwerpunkte der Reform betreffen die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums - bislang häufig Grund für zivilrechtliche Auseinandersetzungen vor Gericht.

Zertifizierter Verwalter

Der Bundestag hat im Laufe seiner Beratungen einige Ergänzungen des ursprünglichen Regierungsentwurfs vorgenommen - diese betreffen unter anderem Vorgaben für den Sachkundenachweis eines zertifizierten Verwalters und Regeln zur Bestellung und Abberufung des Verwalters.

Gesplittetes Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 22. Oktober 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt überwiegend zum 1. Dezember 2020 in Kraft.

Stand: 27.10.2020

Top 10Abfallrecht

Foto: mehrere Mülltonnen

© Foto: PantherMedia | Alfred Hofer

  1. Beschluss

Beschluss

Weniger Abfall - mehr Recycling

Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2020 die Umsetzung der neuen EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht gebilligt, die der Bundestag am 17. September beschlossen hatte.

Ziel: Abfallvermeidung

Ziel ist es, das Kreislaufwirtschaftsgesetz ökologisch weiterzuentwickeln, um das Ressourcenmanagement und die Ressourceneffizienz in Deutschland zu verbessern und insbesondere die Abfallvermeidung zu stärken.

Höhere Recyclingquoten

Das Gesetz erhöht die Recyclingquoten bestimmter Abfallströme - insbesondere von Papier, Metall, Kunststoff und Glas, aber auch von Siedlungsabfällen. Es erweitert die Pflicht zur Getrenntsammlung auf Bioabfall, gefährliche Haushaltsabfälle, Textilien und Sperrmüll.

Geändertes Verpackungsgesetz

Die Verwertungsquoten im Verpackungsgesetz werden in zwei Stufen bis 2025 und 2030 erhöht.

Öffentliche Beschaffung

Das Gesetz verpflichtet öffentliche Stellen, künftig bei der Beschaffung ökologisch vorteilhafte Erzeugnisse zu bevorzugen - bisher bestand nur eine Prüfpflicht.

Produktverantwortung der Händler bei Retouren

Um das Problem der Ressourcenvernichtung anzugehen - besonders bei Retouren - müssen Händler und Hersteller den genauen Umgang mit ihrer Ware künftig dokumentieren.

Verkündung - Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 28. Oktober 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag danach in Kraft.

Vollzugsprobleme vermeiden

In einer begleitenden Entschließung warnt der Bundesrat vor möglichen fachlichen Problemen im Vollzug des Gesetzes - zum Beispiel bei der Abgrenzung zwischen Abfall- und Produkt- sowie Chemikalienrecht oder bei der Darlegungs- und Beweislast der Getrenntsammlungspflichten. Diese Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet.

Stand: 28.10.2020

Top 48Brennstoffemissionshandel

Foto: Kraftwerke

© Foto: dpa | Patrick Pleul

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Erhöhung der Zertifikatspreise gebilligt

Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2020 die Erhöhung der Zertifikationspreise im Emissionshandel gebilligt, die der Bundestag erst am Vortag beschlossen hatte.

Jährliche Steigerung

Die Preise für ein Emissionszertifikat in den Sektoren Wärme und Energie steigen für das Jahr 2021 von 10 auf 25 Euro, für die Folgejahre schrittweise bis auf 65 Euro im Jahr 2026 an. Ein Zertifikat berechtigt zur Emission von einer Tonne Kohlendioxid. Im ersten Jahr 2021 bedeutet dies umgerechnet eine Erhöhung von sieben Cent pro Liter Benzin und acht Cent pro Liter Diesel.

Umsetzung einer Bund-Länder-Einigung

Das Gesetz geht auf eine Einigung von Bund und Ländern im Vermittlungsausschuss zur Umsetzung des Klimapakets Ende letzten Jahres zurück. Ziel war es, Firmen sowie Bürgerinnen und Bürger nicht zu sehr zu belasten.

Senkung der EEG-Umlage

Die zusätzlichen Erlöse aus dem Brennstoffemissionshandel sollen nicht in den Bundeshaushalt fließen. Vielmehr hat die Bundesregierung in einer Protokollerklärung gegenüber dem Bundesrat erklärt, die Zusatzeinnahmen vollständig zur Senkung der EEG-Umlage und ab dem 1. Januar 2024 auch zur Anhebung der zusätzlichen Entfernungspauschale für Fernpendler zu verwenden.

Maßnahmen gegen Verlagerung der Produktion

Durch den höheren Einstiegspreis der Emissionszertifikate können für Unternehmen Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen. Hierzu hat die Bundesregierung angekündigt, schnellstmöglich die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung der Verlagerung der Produktion in Länder mit weniger strengen Emissionsauflagen (sog. Carbon Leakage) mit Rückwirkung zum 1. Januar 2021 regeln zu wollen. Als Grundlage hierfür wird eine Verordnungsermächtigung in dem Gesetz so erweitert, dass die Bundesregierung bereits vor dem 1. Januar 2022 solche Maßnahmen – insbesondere zum Schutz kleinerer und mittlerer Unternehmen - regeln kann.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 9. November 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt ab 10. November 2020 in Kraft.

Stand: 09.10.2020

Video

Top 49Wahlrecht

Foto: Setzen eines Kreuzes auf einem Wahlzettel

© Foto: dpa | Sebastian Gollnow

  1. Beschluss

Beschluss

Kandidatenaufstellung wird vereinfacht

Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2020 ein Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes gebilligt, das der Bundestag erst am Morgen desselben Tages verabschiedet hatte. Es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Geltende Rechtslage lässt Kandidatenaufstellung ohne Präsenz nicht zu

In der COVID-19-Pandemie hat sich gezeigt, dass Präsenz-Versammlungen zur Kandidatenaufstellung für die Bundestagswahl nicht immer in dem dafür vorgesehenen Zeitraum durchführbar sind. Nach der geltenden Rechtslage gibt es aber keine Möglichkeit, in solchen Fällen auf Kandidatenaufstellungen in Präsenz-Versammlungen zu verzichten.

Ausnahmen künftig möglich

Künftig kann das Bundesinnenministerium in Fällen von Naturkatastrophen oder ähnlichen Ereignissen per Verordnung die Benennung von Wahlbewerbern ohne die Durchführung von Versammlungen erlauben. Voraussetzung: der Deutsche Bundestag stellt fest, dass Versammlungen zur Aufstellung von Wahlbewerbern ganz oder teilweise unmöglich sind.

Parteivertreter können online abstimmen

Das Gesetz schafft zudem die Grundlage dafür, dass Vertreterinnen und Vertreter in Organen und sonstigen Gliederungen ihre Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben, also beispielsweise online abstimmen können.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 5. November 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt ab 6. November 2020 in Kraft.

Stand: 09.10.2020

Landesinitiativen

Top 14Kindeswohl

Foto: Schild mit Aufschrift Jugendamt

© Foto: dpa l Arno Burgi

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert mehr Informationen für Jugendämter

Gerichtsbehörden und Jugendämter sollen leichter Informationen austauschen können, um den Kinderschutz zu verbessern. Dies fordert der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf vom 9. Oktober 2020, der nun in den Bundestag eingebracht wird.

Gefährdungslage frühzeitig erkennen

Künftig sollen Daten nicht erst bei einer erheblichen Gefährdung übermittelt werden, sondern immer dann, wenn es zur Prüfung gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls erforderlich ist. Die Jugendämter müssen in der Lage sein, eine mögliche Gefährdungslage anhand der Informationen aus den anderen Behörden zu prüfen.

Zu hohe Hürden im geltenden Recht

Das geltende Recht sehe zu hohe Hürden für die Datenübermittlung vor, kritisiert der Bundesrat: Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen den Jugendämtern derzeit nur erhebliche Gefährdungen Minderjähriger melden, wenn dies aus ihrer Sicht erforderlich ist. Ohne Einblick in die familiären Verhältnisse könnten die Strafverfolgungsbehörden aber oft gar nicht beurteilen, ob Maßnahmen der Jugendhilfe geboten sind. Diese Ursache möglicher Übermittlungsdefizite möchte der Bundesrat mit einer Gesetzesänderung beseitigen.

Wie es weitergeht

Der Gesetzentwurf wurde zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Sie kann dazu innerhalb von sechs Wochen Stellung nehmen. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Feste Fristen, wann dieser sich mit dem Vorschlag der Länder befasst, gibt es allerdings nicht.

Stand: 09.10.2020

Top 17Arbeitsschutz

Foto: Baustellenmitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Helm

© Foto: PantherMedia | Arne Trautmann

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert einheitlichen Arbeitsschutz auf Baustellen

Der Bundesrat will, dass der Sicherheits- und Gesundheitsschutz für Bauarbeiter auch dann gilt, wenn diese als selbstständige Unternehmer auftreten. Am 9. Oktober 2020 hat er der Bundesregierung einen entsprechenden Verordnungsentwurf zugeleitet.

Danach sollen künftig auch so genannte Unternehmer ohne Beschäftigte in den Genuss des Arbeitsschutzes kommen. Bislang galten die Regeln des Arbeitsschutzes nur für Selbstständige, wenn auf einer Baustelle anwesende Beschäftigte anderer Arbeitgeber gefährdet waren.

Einheitlicher Schutz für alle auf Baustellen Tätigen

Unternehmer ohne Beschäftigte sollen nun den gleichen Arbeitsschutzvorschriften unterliegen wie Arbeitgeber. Die geltende Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen schützt „Beschäftigte“ und richtet sich in erster Linie an Arbeitgeber. Daher sind nicht alle auf einer Baustelle tätigen Personen in gleichem Maße geschützt.

Fairer Wettbewerb

Der Bundesrat will diese Lücke schließen und auch verhindern, dass Unternehmer, die weniger Arbeitsschutzmaßnahmen treffen, dadurch Wettbewerbsvorteile erhalten und Schutzvorschriften durch Auslagerung an Subunternehmen umgangen werden. Er schlägt daher eine Änderung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen vor.

Nächste Station: Bundesregierung

Der Bundesratsbeschluss wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob und wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 09.10.2020

Top 19E-Zigaretten

Foto: Mann raucht E-Zigarette

© Foto: dpa| Friso Gentsch

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert mehr Verbraucherschutz im Onlinehandel mit E-Zigaretten

Der Bundesrat will Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor illegalen importierten E-Zigaretten schützen. Am 9. Oktober 2020 forderte er die Bundesregierung auf, sich mit seinen Vorschlägen zu befassen.

Onlinehandel im Fokus

Angebote im Onlinehandel sollen künftig genauso gekennzeichnet werden wie Produkte im stationären Handel. Der Bundesrat möchte Betreiber von Online-Marktplätzen verpflichten, Eigenkontrollen zur Überprüfung der Produktangebote an E-Zigaretten und E-Liquids auf Rechtskonformität durchzuführen und illegale Produkte zu entfernen. Außerdem fordert er die Bundesregierung auf, die Möglichkeit verstärkter Zoll-Kontrollen gegen die Einfuhr illegaler E-Zigaretten zu prüfen.

Verbotene Inhaltsstoffe und toxische Wirkungen

Mängel bei E-Zigaretten, die die Gesundheit gefährden können, seien insbesondere verbotene Inhaltsstoffe, falsche Kennzeichnungen oder fehlende Informationen über toxikologische Wirkungen, warnt der Bundesrat.

Verbraucherschutz auch bei Importen

Die bisherigen Maßnahmen der Behörden gegen Anbieter seien häufig nicht erfolgreich gewesen, weil viele Unternehmen ihren Sitz im Ausland hätten: Ein erheblicher Teil des Handels mit E-Zigaretten entfalle auf den internationalen Onlinehandel. Verbraucherschutz sei aber auch bei Importen zu gewährleisten, fordern die Länder in ihrer Entschließung.

Nächste Station: Bundesregierung

Der Bundesratsbeschluss wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob und wann sie sich mit den Vorschlägen befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 09.10.2020

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 29Jahressteuergesetz

Foto: Berechnung der Jahressteuer am Schreibtisch

© Foto: PantherMedia | Thomas Klee

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat setzt sich für Ehrenamt ein

Der Bundesrat hat sich am 9. Oktober 2020 ausführlich mit den Regierungsplänen für das Jahressteuergesetz 2020 auseinandergesetzt. In seiner Stellungnahme zeigt er zahlreichen Änderungsbedarf am Regierungsentwurf auf - vor allem im Einkommensteuergesetz und der Abgabenordnung.

Gesellschaftliches Engagement honorieren

Der Bundesrat wiederholt seine schon mehrfach geäußerte Forderung an Bundesregierung und Bundestag, ehrenamtliches Engagement steuerlich besser zu honorieren: Die Übungsleiterpauschale soll auf 3000 Euro steigen, die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro. Beide waren zuletzt im Veranlagungszeitraum für 2013 angepasst worden.

Der Freibetrag der Körperschaftsteuer für gemeinnützige Vereine und Stiftungen soll nach Ansicht der Länder erhöht werden: von derzeit 5000 auf künftig 7500 Euro.

Das Engagement von Freifunk-Initiativen für eine digitale Gesellschaft müsse ebenfalls unterstützt werden - sie sollten künftig als gemeinnützig anerkannt werden. Auch dies entspricht einer früheren Forderung der Länder, die der Bundestag bislang nicht aufgegriffen hat.

Arbeiten im Home Office steuerlich berücksichtigen

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob die Abziehbarkeit der Aufwendungen für einen Arbeitsplatz im häuslichen Umfeld grundlegend neu geregelt werden müssen - als Folge der Corona-Krise. Nach derzeitigem Recht wird das Arbeiten im Home Office steuerlich kaum berücksichtigt.

Share-Deals bekämpfen

Deutliche Kritik übt der Bundesrat daran, dass der Bundestag den Regierungsentwurf zur Eindämmung von so genannten Share Deals noch nicht weiter beraten hat. Es sei nicht hinnehmbar, dass der Erwerb eines Eigenheims mit Grunderwerbsteuer belastet wird, die Übertragung von großen Gewerbeimmobilien oder umfangreichen Wohnungsbeständen aber in bestimmten Fällen steuerfrei bleiben können. Dies führe zu Steuerungerechtigkeit - und zu erheblichen Mindereinnahmen der Länderhaushalte.

Cum/Ex-Geschäfte

Die Bundesregierung müsse zudem sicherstellen, dass in allen Fällen von Steuerbetrug zum Beispiel im Zusammenhang mit so genannten Cum/Ex-Geschäften sämtliche Taterträge abgeschöpft und Steuerausfälle vermieden werden.

Bürokratieabbau

Zahlreiche Änderungsvorschläge befassen sich mit dem Ziel, Firmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Steuerverwaltungen von zu viel Bürokratieaufwand zu entlasten.

Was die Bundesregierung plant

Der Regierungsentwurf enthält über 100 Änderungen in einer Vielzahl von Steuergesetzen. Er soll das Mehrwertsteuersystemrecht im grenzüberschreitenden Online-Handel modernisieren, Steuerbetrug erschweren und die Rechtsvorschriften unternehmerfreundlicher gestalten.

Zudem dient der Entwurf der Anpassung an aktuelle Steuer-Rechtsprechung und EU-Vorgaben.

Vereinfachung für internationale Besteuerung

EU-weit agierende Unternehmer müssten nach den Plänen der Bundesregierung künftig nicht mehr in jedem Mitgliedsstaat einzeln ihre Steuerpflichten erfüllen. Dies erfolgt dann allein im Heimatland des Unternehmers über ein Webportal - den sogenannten One Stop Shop. Dort wird die Mehrwertsteuer zentral für alle EU-weiten Online-Umsätze abgerechnet. Unternehmer aus Nicht-EU-Staaten können sich den Mitgliedsstaat aussuchen, in dem sie die Mehrwertsteuer zentral für sämtliche EU-Umsätze abwickeln.

Mehrwertsteuerbetrug im Onlinehandel

Zur Eindämmung des Mehrwertsteuerbetrugs im Onlinehandel mit Nicht-EU-Ländern sollen die Betreiber von Online-Marktplätzen fiktiv in die Lieferkette eingebunden und damit stärker in die Pflicht genommen werden: Sie schulden künftig die Mehrwertsteuer der auf ihrer Plattform aktiven Händler.

Kurzarbeitergeld und Wohnraumbesteuerung

Bis Ende 2021 sollen Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei bleiben. Die Steuerregelung für besonders günstige Mieten soll verbessert werden - um zu verhindern, dass Vermieter aus rein steuerlichen Gründen Mieten erhöhen. Um Investitionen insbesondere in der aktuellen Corona-Situation zu erleichtern, sind Flexibilisierungen beim so genannten Investitionsabzugsbetrag vorgesehen.

Elektronischer Datenaustausch

Kranken- und Pflegeversicherung, Finanzamt und Arbeitgebern sollen Informationen künftig rein elektronisch austauschen - ausländische Versicherungen sind davon ausgenommen.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme geht zunächst an die Bundesregierung, die dazu eine Gegenäußerung verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor - dieser hat am 8. Oktober 2020 bereits mit den Beratungen in 1. Lesung begonnen. Nach Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit.

Stand: 09.10.2020

Rechtsverordnungen

Top 16bArbeitsmigration

Foto: Wartender Mann im Arbeitsamt

© Foto: dpa | Julian Stratenschulte

  1. Beschluss

Beschluss

Westbalkanregelung bis Ende 2023 verlängert

Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2020 einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, mit der die sogenannte Westbalkanregelung bis Ende 2023 verlängert wird.

Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt

Arbeitgeber können nach dieser Regelung Arbeitskräfte aus dem Westbalkan (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien und Serbien) unabhängig von deren formalen Qualifikation für eine Ausbildung oder eine Beschäftigung in Deutschland einstellen. Diese Regelung würde eigentlich Ende 2020 auslaufen.

Starke Nachfrage nach Arbeitskräften aus der Region

Es gibt eine starke Nachfrage nach Arbeitskräften aus dem Westbalkan insbesondere aus dem Baugewerbe, schreibt die Bundesregierung in der Verordnungsbegründung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten durch die Verlängerung Planungssicherheit.

Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit muss der Einstellung zustimmen. Sie prüft, ob für den jeweiligen Arbeitsplatz deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Verfügung stehen und ob gleiche Beschäftigungsbedingungen wie für Deutsche bestehen.

Begrenzung der Anzahl

Die Verordnung der Bundesregierung sieht vor, dass die Bundesagentur höchstens 25.000 solcher Zustimmungen pro Jahr erteilen darf. Dies soll insbesondere eine Überlastung der für die Vergabe von Visa zuständigen Stellen verhindern.

Zum neuen Jahr in Kraft

Die Verordnung wurde am 5. November 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Zusätzliche Entschließung des Bundesrates

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Evaluierung der Westbalkanregelung für den Zeitraum 2021 bis 2023 fortzuführen und insbesondere auch die Fragen der qualifikationsadäquaten Beschäftigung sowie der Qualität der Arbeitsbedingungen zu vertiefen. Betrachtet werden soll auch, inwieweit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich nachhaltig integrieren.

Stand: 09.10.2020

Top 35Nutri-Score

Foto: Logo Nutri-Score

© Foto: dpa | Patrick Pleul

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Verständlichere Verbraucherinformation: Bundesrat stimmt Nutri-Score zu

Verbraucherinnen und Verbrauchern können künftig beim Lebensmitteleinkauf leichter auf die Nährwertzusammensetzung achten: Der Bundesrat stimmte am 9. Oktober 2020 der Einführung des so genannten Nutri-Score zu. Damit lassen sich die Eigenschaften der verschiedenen Produkte auf einen Blick erfassen und vergleichen.

Skala von grün bis rot

Die farbliche Skala reicht von einer positiven grünen A-Bewertung bis zur roten E-Bewertung für eine eher ungünstige Nährwertzusammensetzung. Der Score gibt Anhaltspunkte dafür, wie die tägliche Lebensmittelauswahl kombiniert werden sollte: Je besser der Score, desto mehr könnte das Lebensmittel zur ausgewogenen täglichen Ernährung beitragen – während Lebensmittel mit einer ungünstigeren roten Bewertung nur in Maßen verzehrt werden sollten.

Vorder- und Rückseite beachten

Der Nutri-Score auf der Vorderseite des Produkts ermöglicht einen Gesamtüberblick über den Nährstoffgehalt – stellt allerdings nicht die einzelnen Nährstoffe dar. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher sich dafür interessieren, müssen sie weiterhin die Nährwert-Tabelle und das Zutatenverzeichnis lesen – oftmals auf der Rückseite der Verpackungen.

Berechnungsmethode

Zur Ermittlung des Scores werden die Mengen verschiedener Nähr- und Inhaltsstoffe eines Produktes miteinander verrechnet. Nährstoffe, deren übermäßiger Verzehr sich negativ auf die Gesundheit ausüben könnte, zum Beispiel Zucker, Fett und Salz, stehen solche Inhaltsstoffe gegenüber, die eher einen positiven gesundheitlichen Einfluss haben - wie Ballaststoffe und Eiweiß.

Freiwillige Anwendung

Die Nutzung des Nutri-Score erfolgt in Deutschland nur auf freiwilliger Basis, da das geltende EU-Recht eine verpflichtende nationale Anwendung nicht ermöglicht, schreibt die Bundesregierung in der Begründung zum Verordnungsentwurf.

In den EU-Mitgliedsstaaten Frankreich und Belgien wird der Score bereits verwendet. In Spanien, Portugal, den Niederlanden sowie der Schweiz wird eine erweiterte Nährwertkennzeichnung diskutiert.

Verkündung und Inkrafttreten

Die Verordnung wurde am 5. November 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt ab 6. November 2020 in Kraft.

Stand: 09.10.2020

Video

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