BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 995. Sitzung am 06.11.2020

Gedenkminute, Antrittsrede und zahlreiche Beschlüsse

Gedenkminute, Antrittsrede und zahlreiche Beschlüsse

Die Plenarsitzung des Bundesrates am 6. November 2020 begann mit einer Gedenkminute für die Opfer der Terroranschläge von Wien, Dresden, Nizza, Lyon und Paris.

Nach der Antrittsrede des neuen Bunderatspräsidenten Reiner Haseloff billigte der Bundesrat 15 Gesetzesbeschlüsse aus dem Deutschen Bundestag.

Wahlrecht - Pfändungsschutz - Sozialcharta

Dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden und anschließend in Kraft treten können damit unter anderem Änderungen des Abgeordnetengesetzes und des Wahlgesetzes, Verbesserungen beim Pfändungsschutzkonto, Neuerungen für Architekten und Ingenieure und die Revision der europäischen Sozialcharta.

Vereinfachte Grundsicherung - Zukunft Europas

An die Bundesregierung richtete die Länderkammer Forderungen nach gesicherter Kostenübernahme für Assistenzkräfte behinderter Menschen und zur Verlängerung der vereinfachten Grundsicherung in der Corona-Pandemie. Außerdem fasste der Bundesrat eine Entschließung zur Gestaltung der Zukunft Europas.

Rassebegriff - Infektionsschutzgesetz - Wasserstoffwirtschaft

Neu vorgestellt wurden Landesinitiativen zur Ersetzung des Rassebegriffs im grundgesetzlichen Diskriminierungsverbot, zur Verfolgung der organisierten Steuerhinterziehung, zur Konkretisierung der Rechtsgrundlagen für Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz, zur kulturellen Identität beim Digital Services Act, zum "Drug Checking", zur Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften und zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Wasserstoffwirtschaft.

Bevölkerungsschutz - Elterngeld - EEG

Der Bundesrat nahm Stellung zu Regierungsentwürfen zum geplanten Bundeshaushalt 2021, zum Bevölkerungsschutz in der Pandemie, zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege, zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung, zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung sowie - besonders umfangreich - zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

Plastikverbot - Recycling von Baustoffen

Die Länder stimmten schließlich mehreren Verordnungen der Bundesregierung zu. Darunter eine Verordnung zum Verbot von Einwegkunststoffprodukten wie Wattestäbchen und Wegwerfgeschirr, einer Verordnung zu Zuständigkeitsregelungen bei Bundesautobahnen und der so genannten Mantelverordnung, die die Verwertung mineralischer Abfälle zum Gegenstand hat und zu der die Länderkammer umfangreiche Änderungen beschloss.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 5Abgeordnetengesetz

Foto: Abgeordnete an einer Abstimmungsurne

© Foto: dpa | Fabian Sommer

  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Abgeordneten: Bundesrat gibt grünes Licht

Nach dem Bundestag hat am 6. November 2020 auch der Bundesrat eine Änderung des Abgeordnetengesetzes gebilligt, die zusätzliche Ordnungsgeldtatbestände schafft. Bislang sah das Gesetz die Verhängung eines Ordnungsgeldes nur vor, wenn die Abgeordneten die Pflicht zur Anzeige von Tätigkeiten oder Einkünften verletzen.

Ordnungsgeld auch bei Nichtanzeige von Spenden

Künftig kann ein Ordnungsgeld auch wegen Verstößen gegen die Anzeigepflicht von Spenden und das Verbot der Annahme unzulässiger Zuwendungen verhängt werden.

Kein Handbuch mehr - Veröffentlichung im Internet reicht aus

Das Gesetz schafft zudem nicht mehr zeitgemäße Verpflichtung zur Veröffentlichung von Verhaltensregeln und Einkünften in einem gedruckten Amtlichen Handbuch des Bundestages ab und ermöglicht eine ausschließliche Online-Publikation.

Keine Erstattung von Wahlkampftätigkeiten der Mitarbeiter

Auch die Erstattung für Tätigkeiten der Abgeordnetenmitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht der Unterstützung bei der parlamentarischen Arbeit dienen, verbietet das Gesetz. Das Präsidium kann gegen Abgeordnete, die hiergegen verstoßen, ein Ordnungsgeld verhängen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2017 angemahnt, der Bundestag habe dafür zu sorgen, dass solche Beschäftigte nicht im Wahlkampf eingesetzt werden.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 18. November 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt ab 19. November 2020 in Kraft.

Stand: 06.11.2020

Top 6Wahlrecht

Foto: Blick in den Plenarsaal des Bundestages

© Foto: dpa | Britta Pedersen

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Wahlrechtsänderungen

Der Bundesrat hat am 6. November 2020 ein Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes gebilligt, das der Bundestag zuvor beschlossen hatte. Es wurde am 18. November im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt ab 19. November 2020 in Kraft.

Keine grundlegende Änderung des Wahlsystems

Das Gesetz hält am Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl fest. Dabei ist die Personenwahl von Wahlkreisbewerbern nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl von Landeslisten der Parteien kombiniert. Die gewonnenen Direktmandate werden auf die Listenmandate angerechnet. Es bleibt bei der 2013 eingeführten Sitzzahlerhöhung zum Ausgleich von Überhangmandaten. Weiterhin sollen die Sitze auch in einem ersten Schritt nach festen Sitzkontingenten der Länder und in einem zweiten bundesweit verteilt werden. So werden die Bundestagsmandate föderal ausgewogen vergeben. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält als ihr nach dem Verhältnis der Zweitstimmen zustehen würden, und ziehen Ausgleichsmandate für andere Parteien nach sich.

Weitere Vergrößerung vermindern

Damit sich der Bundestag nicht mehr so stark vergrößert, beginnt der Ausgleich von Überhangmandaten künftig erst nach dem dritten Überhangmandat. Außerdem werden Wahlkreismandate auch auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Ländern angerechnet. Die Zahl der Wahlkreise sinkt nach der nächsten Bundestagswahl von 299 auf 280.

Hintergrund: Bundestag stark angewachsen

Der Deutsche Bundestag hat auf der Grundlage des bisherigen Wahlrechts eine Größe von 709 Abgeordneten erreicht. Eine weitere Erhöhung der Sitzzahl ist nicht ausgeschlossen. Dies könnte den Deutschen Bundestag an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit bringen.

Reformkommission soll grundlegende Fragen klären

Das Gesetz schafft zudem eine Reformkommission beim Bundestag. Sie befasst sich mit Fragen des Wahlrechts und erarbeitet Empfehlungen. Dabei soll sie sich laut Bundestagsbeschluss auch mit der Frage des Wahlrechts ab 16 Jahren sowie mit der Dauer der Legislaturperiode befassen und Vorschläge zur Modernisierung der Parlamentsarbeit erarbeiten. Darüber hinaus wird das Gremium Maßnahmen empfehlen, um eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern auf den Kandidatenlisten und im Bundestag zu erreichen.

Stand: 06.11.2020

Top 10Pfändungsschutz

Foto: Stempel "P-Konto"

© Foto: PantherMedia | Andrew Lozovyi

  1. Beschluss

Beschluss

„P-Konto“ wird weiterentwickelt

Der Bundesrat hat am 6. November 2020 einer Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos zugestimmt, die der Bundestag am 8. Oktober 2020 beschlossen hatte. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Das sogenannte „P-Konto“ ermöglicht Schuldnern den Zugriff auf den unpfändbaren Teil ihrer Einkünfte. Die Neuregelungen lösen nun Probleme, die bei einer Evaluation des „P-Kontos" aufgezeigt worden waren. Außerdem machen sie die Vorschriften zum Kontopfändungsschutz transparenter.

Zahlreiche Neuerungen

Das Gesetz sieht vor, die Ansparmöglichkeiten auf dem P-Konto zu erweitern. Außerdem enthält es Regelungen zur Nachzahlung von besonderen Leistungen, zur Erteilung und Anerkennung von Bescheinigungen für die Erhöhung des unpfändbaren Grundfreibetrages sowie zum P-Konto in der Insolvenz. Auch verbessert es den Schutz der Zuwendungen aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“.

Verkürzung des Anpassungszeitraumes für Freigrenzen auf ein Jahr

Zum Schutz der Schuldner gibt es künftig eine jährliche Anpassung der Pfändungsfreigrenzen, um der Preisentwicklung genauer Rechnung zu tragen.

Erweiterung des Pfändungsschutzes

Außerdem erweitert das Gesetz den Pfändungsschutz für Gegenstände, die zur Ausübung von Religion und Weltanschauung bestimmt sind, ebenso den Vollstreckungsschutz für Sachen, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen.

Stellungnahme des Bundesrates umgesetzt

Der Bundesrat hatte in seiner 989. Sitzung zu dem Gesetzesvorhaben Stellung genommen und dabei unter anderem darauf hingewiesen, dass das Gesetz seiner Zustimmung bedarf, da es auch Regelungen des Verfahrens bei der Verwaltung bundesgesetzlicher Steuern für Landesbehörden betrifft. In der Folge hatte der Bundestag neben einigen Detailänderungen und Klarstellungen in der Eingangsformel die Zustimmungsbedürftigkeit festgestellt.

Inkrafttreten

Das Gesetz soll zu großen Teilen zum Ersten des auf die Verkündung folgenden dreizehnten Kalendermonats in Kraft treten. Die Änderungen, die die Pfändungsfreigrenzen betreffen, sollen zum 1. August 2021 in Kraft treten.

Stand: 06.11.2020

Landesinitiativen

Top 18Vaterschaftsanerkennungen

Foto: Vaterschaftstest

© Foto: dpa | Uli Deck

  1. Beschluss

Beschluss

Abgesetzt: Initiative aus Nordrhein-Westfalen

Eine Initiative von Nordrhein-Westfalen zur Erleichterung der Aufdeckung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen wurde am 6. November 2020 kurzfristig von der Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt. Auf Antrag eines oder mehrerer Länder könnte die Vorlage auf eine der nächsten Sitzungen genommen werden.

Was Nordrhein-Westfalen vorschlägt

Der Gesetzentwurf will die Aufdeckung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen zur Erlangung aufenthaltsrechtlicher Vorteile für die Mutter, das Kind oder den Anerkennenden erleichtern. Die derzeit geltenden Vorgaben sehen eine Kombination aus einem familienrechtlichen und einem verwaltungsrechtlichen Verfahren vor. Wenn die für die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung zuständige Stelle konkrete Anhaltspunkte für Missbrauchsabsicht hat, muss sie die Beurkundung aussetzen und dies der Ausländerbehörde mitteilen. Diese prüft dann, ob tatsächlich Missbrauch vorliegt.

Dabei sind bislang im Bürgerlichen Gesetzbuch Regelbeispiele für Anhaltspunkte für einen Missbrauch enthalten. Im Aufenthaltsgesetz sind Vermutungstatbestände aufgeführt, die damit aber nicht deckungsgleich sind.

Dies funktioniere aber nur mangelhaft, da die Behörden in der Praxis immer wieder Anerkennungsverfahren durchgeführt hätten, obwohl es Anhaltspunkte für Missbrauch gegeben habe. Das liege vor allem daran, dass die beurkundenden Stellen oft keine vertieften ausländerrechtlichen Kenntnisse haben und außerdem weitestgehend auf die Angaben der Beteiligten angewiesen seien, deren Richtigkeit sie ohne weiteres kaum erkennen können.

Verbindliche Prüfungspunkte

Nordrhein-Westfalen will nun leichter zu prüfende Merkmale im Gesetz benennen, die zu einer besseren Anwendbarkeit des Verfahrens auf der ersten Stufe und damit auch zu einer effektiveren Kontrolle missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen seitens der Ausländerbehörden führen.

In § 1597 Absatz 2 Satz 2 BGB sollen daher verbindliche und kumulativ vorliegende formelle Prüfungspunkte aufgeführt werden, die durch schriftliche Dokumente nachgewiesen werden können. Der Vorteil sei, dass solche formellen Voraussetzungen durch die beurkundende Behörde leichter geprüft werden können. So soll die Ausländerbehörde über die Möglichkeit eines Missbrauchs informiert werden, wenn die Mutter oder der Anerkennende etwa die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und die jeweils andere Person nicht und wenn beide nicht mindestens sechs Monate unter lang unter einer gemeinsamen Wohnanschrift gemeldet sind.

Vorkehrungen für Fälle von Nichtmitwirkung

Auch soll der Gesetzentwurf sicherstellen, dass sich Mutter und anerkennungswilliger Vater der Prüfung nicht entziehen, in dem sie einfach nicht mitwirken.

Ausschüsse

Die Fachausschüsse hatten die Einbringung des Gesetzentwurfs empfohlen -teils mit Maßgaben. Durch die Absetzung von der Tagesordnung kam es bislang nicht zu einer Abstimmung über die Ausschussempfehlungen.

Stand: 06.11.2020

Top 20Grundsicherung

Foto: Antrag auf Alg ll

© Foto: PantherMedia | Harald Jeske

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat will vereinfachten Zugang zur Grundsicherung verlängern

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Soloselbstständige sowie Künstlerinnen und Künstler in der Corona-Pandemie weiterhin zu unterstützen: In einer am 6. November 2020 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.

Existenzsicherung für Selbstständige

Ziel der Bundesratsentschließung: Selbstständige, die wirtschaftlich besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind, sollen auch im nächsten Jahr einfach und unbürokratisch existenzsichernde Unterstützung erhalten, ohne ihre Altersvorsorge- oder Betriebsvermögen antasten zu müssen.

Die derzeitige Ausnahmeregelung zur vereinfachten Grundsicherung für Selbstständige läuft eigentlich zum Jahresende aus. Dies ist nach Ansicht des Bundesrates zu früh.

Verlängerung beim Bildungs- und Teilhabepaket

Auch die Vorgaben für die Mittagsverpflegung im Bildungs- und Teilhabepaket und beim Mehrbedarf in Werkstätten für Menschen mit Behinderung sollen weiter gelten, verlangen die Länder in ihrem Beschluss, der nun der Bundesregierung zugeleitet wird.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung

Ob die Bundesregierung die Bundesratsforderung umsetzt und einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg bringt, liegt in ihrer Entscheidung. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Stand: 06.11.2020

Top 57Rassebegriff

Foto: Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

© Foto: dpa | Stephanie Pilick

  1. Beschluss

Beschluss

Grundgesetz: Hamburg und Thüringen wollen Rassebegriff ersetzen

Hamburg und Thüringen schlagen vor, das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes sprachlich umzuformulieren: der Begriff "Rasse" soll durch die Formulierung "rassistisch" ersetzt werden. Der Gesetzentwurf der beiden Länder wurde am 6. November 2020 im Bundesratsplenum vorgestellt und zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Neue Formulierung, gleiches Schutzniveau

Ziel der Länderinitiative ist es, den umstrittenen Rassebegriff zu streichen, zugleich aber das bisherige Schutzniveau beizubehalten. Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes soll nach dem Vorschlag künftig lauten: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder rassistisch benachteiligt oder bevorzugt werden.

Es gibt keine Menschenrassen

Zur Begründung verweisen die beiden Länder auf den historischen Kontext: Das Diskriminierungsverbot "wegen der Rasse" war als Reaktion auf den Rassewahn des NS-Staates ins Grundgesetz aufgenommen worden. Aus dem Begriff könne allerdings fälschlicherweise gefolgert werden, es bestünden tatsächlich Rassen - also Menschengruppen mit vermeintlich vererblichen Fähigkeiten und Eigenschaften. Dies sei aber wissenschaftlich unhaltbar, irrational und widerspreche dem Menschenbild des Grundgesetzes. Der Begriff "ethnische Herkunft" sei keine Lösung, ebenso wenig die Formulierung "aus rassistischen Gründen", denn diese lege ein subjektives Element nahe, das gerade nicht erforderlich sei, um den Tatbestand der Diskriminierung zu erfüllen.

Nächste Station: Beratung der Fachausschüsse

Ab dem 9. November 2020 beraten die Fachausschüsse über den Vorschlag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Gesetzesantrag zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.

Stand: 06.11.2020

Top 61aInfektionsschutzgesetz

Foto: Virus

© GettyImages | dowell

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Präzisere Rechtsgrundlage für Corona-Maßnahmen

Bayern möchte die Rechtsgrundlagen für Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie konkretisieren lassen: Mit einem Entschließungsantrag fordert das Land eine Ergänzung des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes. Die Initiative wurde am 6. November 2020 im Bundesratsplenum vorgestellt und zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Präzisierung der gesetzlichen Befugnis

Bayern bemängelt, dass die derzeitige Befugnis für Corona-Verordnungen der Länder lediglich als Generalklausel ausgestaltet ist und das Ausmaß der Ermächtigung nur sehr unscharf umschreibt: Das Infektionsschutzgesetz erlaubt den zuständigen Behörden, die „notwendigen“ Schutzmaßnahmen zu ergreifen, führt aber nur einige wenige explizite Beispiele auf. Inhalt und Grenzen möglicher grundrechtsbeschränkender Schutzmaßnahmen zur Bewältigung der Pandemie müssten aber präzise gestaltet sein, betont Bayern in seinem Entschließungsantrag.

Bundeseinheitliche Handhabung

Notwendig seien standardisierte Maßnahmen mit möglichst einheitlicher Handhabung im Bundesgebiet, ohne jedoch in begründeten Fällen regionale oder lokale Einzelfallregelungen auszuschließen. Bayern schlägt daher vor, im Infektionsschutzgesetz solche Maßnahmen konkret aufzuzählen, die sich in der Praxis bereits als erfolgreich erwiesen haben und von Gerichten als rechtmäßig bestätigt worden sind – also z.B. Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum, Abstandsgebote, Maskenpflicht, Sperrstunden, Kontaktdatenspeicherung usw.

Forderung in Stellungnahme zum geplanten 3. Bevölkerungsschutzgesetz

Eine inhaltsgleiche Forderung hat der Bundesrat am 6. November 2020 in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein 3. Bevölkerungsschutzgesetz erhoben (sh. TOP 61b).

Nächster Schritt: Beratung in den Fachausschüssen

In der kommenden Woche befassen sich die Fachausschüsse mit dem Vorschlag. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.

Stand: 06.11.2020

Video

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 22Beschäftigungssicherungsgesetz

Foto: Antrag auf Kurzarbeitergeld

© Foto: dpa | Robert Michael

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat befürwortet verlängerte Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen die Pläne der Bundesregierung, mit einem so genannten Beschäftigungssicherungsgesetz Corona-bedingte Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld zu verlängern. Dies ergibt sich aus seiner Stellungnahme vom 6. November 2020 zum Regierungsentwurf.

Weiterhin höhere Beträge

Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 70 bzw.77 Prozent (für die Leistungssätze 3 bzw. 4) ab dem vierten Monat und auf 80 bzw.87 Prozent ab dem siebten Monat für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis März 2021 entstanden ist, soll bis Ende des Jahres 2021 verlängert werden.

Keine Anrechnung von geringfügiger Beschäftigung

Die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen werden durch das geplante Gesetz insoweit verlängert, als Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, anrechnungsfrei bleibt.

Weiterbildung bei Arbeitsausfall

Die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für berufliche Weiterbildung in Zeiten des Arbeitsausfalls wird nicht mehr daran geknüpft, dass die Qualifizierung mindestens 50 Prozent der Zeit des Arbeitsausfalls betragen muss. So soll ein noch stärkerer Anreiz zu Weiterbildung geschaffen werden.

Hintergrund

Die im März eingeführten Sonderregelungen laufen eigentlich Ende 2020 aus, sollen nun aber verlängert werden, weil die Entwicklung in Wirtschaft und Arbeitsmarkt in den kommenden Monaten angesichts der COVID-19-Pandemie unsicher sind.

Wie es weitergeht

Die erste Lesung im Bundestag hat bereits am 28. Oktober 2020 stattgefunden. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz in 2./3. Lesung verabschiedet hat, kommt es noch einmal abschließend in den Bundesrat.

Stand: 06.11.2020

Top 23Elternzeit

Foto: Schriftzug "Elterngeld" sowie Geldscheine und ein Kinderschnuller

© Foto: PantherMedia | Mario Kelichhaus

  1. Beschluss

Beschluss

Neuregelungen beim Elterngeld - Länder fordern Änderungen

Der Bundesrat hat am 6.November 2020 zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung das Elterngeld flexibler gestalten will.

Frühgeburten und Finanzierung

Korrekturen will die Länderkammer insbesondere bei den Regelungen zu Frühgeburten erreichen. Zwar begrüßt sie die Absicht, Eltern solcher Kinder einen längeren Leistungsbezug zu ermöglichen. Die Gewährung eines zusätzlichen Elterngeldmonates greife jedoch tief in die Systematik des Elterngeldes ein und mache das Gesetz unübersichtlich. Nach dem Willen der Länder soll daher stattdessen bei sechs Wochen vor dem errechneten Termin geborenen Kindern nicht auf den Zeitpunkt der Geburt abgestellt werden, sondern auf den Tag der Entlassung aus dem Krankenhaus. Da in diesen Fällen länger Mutterschaftsgeld bezahlt wird und der später beginnende Elterngeldbezug dann länger fortgesetzt werden kann, können betroffene Eltern dann mehr Leistungen erhalten.

Beteiligung des Bundes

Der Bundesrat fordert den Bund zudem auf, sich an den Kosten der zu Lasten der Länder und Kommunen neu geschaffenen Aufgaben zu beteiligen.

Was die Bundesregierung plant

Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit soll von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben werden. Der Partnerschaftsbonus für die parallele Teilzeit beider Eltern soll mit 24 - 32 Wochenstunden statt mit bisher 25 - 30 Wochenstunden gelten und vereinfacht werden.

Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften soll diesen eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen ermöglichen. Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten, müssen nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Grundsätzlich soll davon ausgegangen werden, dass sie die im Antrag angegebenen Arbeitsstunden nicht überschreiten.

Elterngeld sollen künftig nur noch Eltern erhalten, die bis zu 300.000 Euro (bisher 500.000) im Jahr verdienen. Für Alleinerziehende soll die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro liegen.

Nächste Schritte

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Anschließend kommt das Gesetz noch einmal abschließend in den Bundesrat.

Stand: 06.11.2020

Top 25Gesundheit und Pflege

Foto: Pflegekraft mit Stethoskop  und Sparschwein

© Foto: PantherMedia | Feverpitch

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert Korrekturen am geplanten Pflegeverbesserungsgesetz

Der Bundesrat sieht noch Korrekturbedarf an dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetzes.

Was die Bundesregierung plant

Mit dem Gesetz sollen in der vollstationären Altenpflege 20.000 zusätzliche Stellen finanziert werden. Die Mittel hierfür sollen aus der Pflegeversicherung kommen und nicht aus Eigenbeiträgen der Patienten.

Krankenhäuser sollen künftig mehr Stellen für Hebammen erhalten. Dazu ist ein Förderprogramm mit 65 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen, das etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 700 weitere Stellen für Fachpersonal zur Unterstützung von Hebammen in Geburtshilfeabteilungen ermöglicht.

Länder wollen mehr Bundesmittel für die Gesetzliche Krankenversicherung

Um nach der COVID-19-Wirtschaftskrise die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährleisten und die Beiträge weitestgehend stabil zu halten, will die Bundesregierung aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig 8 Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds überführen. Den zusätzlich von der Bundesregierung geplanten ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 5 Milliarden erachtet der Bundesrat für zu niedrig. Die Länderkammer fordert, diesen auf elf Milliarden Euro anzuheben.

Spielraum für Krankenkassen zur Konsolidierung ihrer Haushalte

Eine Regelung, nach der die Krankenkassen den von ihnen erhobenen Zusatzbeitrag nicht anheben dürfen, wenn sie über eine Finanzreserve verfügen, die 0,8 Monatsausgaben übersteigt, soll nach der Stellungnahme gestrichen werden

Betreuungsverhältnis bei Geburten

Schließlich fordert der Bundesrat eine Regelung, die in Krankenhäusern eine Betreuung von Gebärenden durch Hebammen im Verhältnis 1:1 ermöglichen soll.

Bundesregierung und Bundestag am Zug

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese verfasst dazu eine Gegenäußerung und legt beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Dort haben die Beratungen in 1. Lesung bereits am 29. Oktober 2020 begonnen. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung in 2./3. Lesung wird sich der Bundesrat noch einmal abschließend mit dem Gesetz befassen.

Stand: 06.11.2020

Video

Top 28Betreuungsrecht

Foto: Generationsübergreifendes Hände halten

© Foto: PantherMedia | blechonock

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat äußert sich zur geplanten Reform des Betreuungsrechts

Der Bundesrat hat am 6. November 2020 umfangreich zu Plänen der Bundesregierung Stellung genommen, mit einem neuen Gesetz das Vormundschafts- und Betreuungsrecht zu reformieren.

Unterstützung der grundlegenden Ziele

Die Länderkammer unterstützt die grundlegenden Zielsetzungen des Entwurfes und erachtet die Umsetzung als in weitem Maße gelungen. Sie fordert aber dennoch einige Änderungen. Ihre Intention ist es, das Leitbild der ehrenamtlichen Betreuung nicht auszuhöhlen, die Vorsorgevollmacht stärker zu berücksichtigen, in einigen Bereichen mehr auf die Umsetzbarkeit der Regelungen zu achten und unnötigen Aufwand für die Akteure zu vermeiden. Auch soll die Ehegattenvertretung nach dem Willen der Länder besser an die entsprechenden Lebenslagen angepasst werden - so wird beispielsweise eine Verlängerung des Vertretungszeitraums auf sechs Monate gefordert.

Was die Bundesregierung plant

Nach dem Regierungsentwurf soll im Vormundschaftsrecht der Mündel mit seinen Rechten künftig im Zentrum stehen. Die Erziehungsverantwortung des Vormunds, das Verhältnis von Vormund und Pflegeperson, die in der Regel den Mündel im Alltag erzieht, werden ausdrücklich geregelt. Ziel ist es, eine konsequent am Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen orientierte Praxis zu gestalten und Betroffene in der Ausübung ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit zu unterstützen. Zudem sollen die Rechte der Pflegeperson gestärkt werden.

Selbstbestimmtes Handeln

Die Reform soll klarstellen, dass die rechtliche Betreuung in erster Linie eine Hilfe bei der Besorgung der eigenen Angelegenheiten durch eigenes selbstbestimmtes Handeln ermöglicht und dass Betreuer nur als Stellvertreter auftreten dürfen, soweit es erforderlich ist. Der Vorrang der Wünsche des Betreuten ist künftig zentraler Maßstab für das Betreuerhandeln, die Eignung des Betreuers und die gerichtliche Aufsicht. Die betroffene Person soll besser informiert und stärker eingebunden, Pflichtwidrigkeiten des Betreuers besser erkannt und sanktioniert werden.

Unterstützung für Ehrenamtliche

Ehrenamtliche Betreuer erhalten durch die geplante Reform künftig mehr Informationen und Kenntnisse - auch durch enge Anbindung an einen anerkannten Betreuungsverein. Wenn sie keine familiären Beziehungen oder persönlichen Bindungen zum Betreuten haben, sollen sie mit einem solchen Verein eine Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung abschließen.

Förderung von Betreuungsvereinen

Anerkannte Betreuungsvereine haben Anspruch auf eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln. Dies soll eine verlässliche öffentliche Förderung durch Länder und Gemeinden sicherstellen, die das gesamte Aufgabenspektrum umfasst und für die Betreuungsvereine Planungssicherheit schafft.

Ehegattenvertretung im Krankheitsfall

Ein neues Registrierungsverfahren mit Mindesteignungsvoraussetzungen für berufliche Betreuer soll künftig einheitliche Qualität gewährleisten. Die Vermögensverwaltung durch Betreuer und Vormünder soll modernisiert werden und grundsätzlich bargeldlos erfolgen. Schließlich sollen Ehegatten einander in Gesundheitsangelegenheiten kraft Gesetzes für die Dauer von drei Monaten gegenseitig vertreten können, wenn sich ein Ehegatte krankheitsbedingt vorübergehend nicht um seine Angelegenheiten kümmern kann.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese verfasst eine Gegenäußerung, anschließend berät der Bundestag. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes in 2./3. Lesung befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit.

Stand: 06.11.2020

Top 29Justizkosten

Foto: Justizia

© Foto: PantherMedia | Angelika Krikava

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Stellungnahme zu höheren Rechtsanwaltsgebühren

Der Bundesrat hat sich am 6. November 2020 mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung diverser Gebühren und Kosten im Justizbereich befasst. Steigen sollen nach den Regierungsplänen unter anderem die Vergütungen für Anwälte, Dolmetscher und Sachverständige, Entschädigungen für Zeuginnen und Zeugen, Schöffinnen und Schöffen sowie die Gerichtsgebühren. Die letzte Anpassung war 2013 erfolgt.

Änderungswünsche aus der Praxis

In seiner Stellungnahme zeigt der Bundesrat Verbesserungsbedarf auf, der vor allem auf Anregungen aus der Praxis beruht. Die Änderungswünsche beziehen sich unter anderem auf die Anhebung der Gerichtsvollziehergebühren, die Honorare für Sachverständige sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die Aufwandspauschale für Zeuginnen und Zeugen und die Freibeträge für die Prozesskostenhilfe.

Kompensation durch den Bund gefordert

Der Bundesrat weist auf die nicht unerheblichen strukturellen Kostenfolgen für die Länderhaushalte hin, die aus den geplanten Gebührenanhebungen für die verschiedenen Bereiche resultieren. Er fordert die Bundesregierung auf, die erwartbaren Mehrbelastungen der Länder von rund 175 Millionen Euro pro Jahr vollständig zu kompensieren.

Nächste Stationen: Bundesregierung - Bundestag - Bundesrat

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie verfasst dazu eine Gegenäußerung und reicht beide Dokumente dann dem Bundestag nach - dieser hat bereits am 29. Oktober 2020 mit seinen Beratungen in 1. Lesung begonnen. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung im Bundestag in 2./3. Lesung befasst sich der Bundesrat dann nocheinmal abschließend mit dem Gesetz.

Stand: 06.11.2020

Video

Top 33Erneuerbare Energien

Foto: gemalte Zukunft der Erneuerbaren Energien

© Foto: PantherMedia l sdecoret

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert Änderungen an der EEG-Novelle

Der Bundesrat hat am 6. November 2020 umfassend zum Entwurf der Bundesregierung für ein geändertes Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Stellung genommen.

Ziel der Treibhausneutralität

Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf das Ziel der Treibhausgasneutralität von Erzeugung und Verbrauch des gesamten Stroms in Deutschland bereits vor dem Jahr 2050 angestrebt wird.

Weitere Maßnahmen erforderlich

Aus Sicht des Bundesrates reichen die Ausbaupfade jedoch nicht aus, um das Ziel eines Anteils von 65 Prozent Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch tatsächlich zu erreichen, weil der zugrunde gelegte Bruttostromverbrauch zu niedrig angesetzt ist.

Steigerung bei Windenergie und Photovoltaik

Deshalb fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine Anpassung der Ausbaupfade für die Erneuerbaren Energieträger vorzulegen, damit das 65-Prozent-Ziel bis zum Jahr 2030 planungssicher erreicht wird. Die Länderkammer hält dazu eine deutliche Steigerung des Ausbaus der Windenergie an Land und der Photovoltaik für erforderlich.

Aus Sicht des Bundesrates hat die Stromerzeugung von privaten Haushalten für den weiteren Ausbau besondere Bedeutung, zumal sie Verbraucherinnen und Verbrauchern eine direkte Beteiligung an der Energiewende ermöglicht und die Akzeptanz der Erneuerbaren Energien erhöht. Er fordert daher Entlastungen mit Blick auf die Einbaupflicht für intelligente Messsysteme.

Zubau von Offshore-Windparks beschleunigen

Der Bundesrat begrüßt die im Gesetzentwurf enthaltene neue Ausbau-Perspektive für Offshore-Windenergie, mahnt aber zusätzliche Maßnahmen an, damit der Zubau von Offshore Windparks schon ab 2025 wieder an Fahrt gewinnt und nicht erst ab 2029.

Was die Bundesregierung plant

Nach den Regierungsplänen sollen Kommunen künftig finanziell am Ausbau der Windenergie beteiligt werden. Vorgesehen ist auch eine Verbesserung der Anreize für Mieterstrom sowie der Rahmenbedingungen für Eigenstromerzeugung. Die Förderkosten für Erneuerbare Energien sollen sich durch verschiedene Einzelmaßnahmen reduzieren.

Die EEG-Novelle will ein neues Ausschreibungssegment für große Photovoltaik-Dachanlagen schaffen und Innovationsausschreibungen aufstocken. Andererseits soll sie die Wettbewerbsfähigkeit der stromkostenintensiven Industrie sichern, die durch Anpassungen bei der Ausgleichsregelung mehr Planungssicherheit bei zukünftigen EEG-Entlastungen erhält. Um Erneuerbare Energien weiter in das Stromsystem zu integrieren, sind verbesserte Anreize für neue Anlagentechnik und bessere Steuerbarkeit der Anlagen geplant.

Nächste Schritte

Die Stellungnahme des Bundesrates und die eventuelle Gegenäußerung der Bundesregierung werden dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt. Dieser hat bereits am 30. Oktober 2020 mit der Beratung in 1. Lesung begonnen. Nach Verabschiedung in 2./3. Lesung befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend mit dem Gesetz. Die Bundesregierung will erreichen, dass es zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt.

Stand: 06.11.2020

Video

Top 61bCorona-Bekämpfung

Foto: Coronaviren

© Foto: PantherMedia | lightsource

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert präzisere Rechtsgrundlage für Corona-Maßnahmen

Der Bundesrat hat sich am 6. November 2020 mit dem Gesetzentwurf für ein 3. Bevölkerungsschutzgesetz bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite befasst, den das Bundeskabinett am 28. Oktober 2020 beschlossen hatte.

In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat, die Rechtsgrundlage für Corona-Schutzmaßnahmen der Länder im bundesweiten Infektionsschutzgesetz zu konkretisieren: Statt der bisherigen Generalklausel schlägt er einen Katalog mit bewährten Maßnahmen vor, die in den letzten Monaten von den Ländern durch Rechtsverordnung erlassen worden sind.

Schnelle Hilfe für Unternehmen

Die Länder fordern den Bund auf, die angekündigten Finanzhilfen für Unternehmen, die von den aktuellen Corona-bedingten Schließungen betroffen sind, schnell und bürokratisch umzusetzen. Die Auszahlung solle noch im November beginnen - auch in Form von Abschlagszahlungen.

Unterstützung für Krankenhäuser

Angesichts steigender Infektionszahlen müssen die Krankenhäuser nach Ansicht des Bundesrates erneut aufgefordert werden, elektive Eingriffe und Behandlungen zu verschieben und die Betten für COVID-19-Erkrankte freizuhalten. Ab 2. November 2020 sollten sie dafür wieder Ausgleichszahlungen erhalten. Hierzu müsse die Bundesregierung möglichst bald eine Verlängerung der entsprechenden Regelung im Krankenhausfinanzierungsgesetz vorschlagen, heißt es in der Stellungnahme.

Unveränderte Meldepflicht für Corona-Tests

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, die Meldepflicht bei positiven Ergebnissen patientennaher Schnelltests, z.B. in Alten- und Pflegeheimen auch künftig bestehen zu lassen: Das Gesundheitsamt müsse die Möglichkeit behalten, Bestätigungstests zu veranlassen. Auch negative PCR-Corona-Test-Ergebnisse sollten weiterhin erfasst werden. Diese seien aus epidemiologischer Sicht erforderlich, um das Infektionsgeschehen besser einordnen zu können. Die von der Bundesregierung insoweit geplanten Streichungen im Infektionsschutzgesetz will der Bundesrat daher wieder rückgängig machen.

Verordnung nicht ohne Zustimmung des Bundesrates

Die geplante Verordnungsermächtigung für das Bundesgesundheitsministerium, künftig eigenständig Schutzimpfungen per Verordnung regeln, möchte der Bundesrat ändern: eine solche Regierungsverordnung soll der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Weitere Änderungsvorschläge der Länderkammer betreffen die Anfechtungsfrist gegen Entscheidungen über Entschädigungsleistungen, die Reduzierung des Verwaltungsaufwands bei Verdienstausfallzahlungen sowie Finanzierungsfragen beim Rückgriff auf die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.

Bundesbeteiligung an Länderkosten

Der Bundesrat weist auf die erheblichen finanziellen Belastungen hin, die den Ländern durch Entschädigungsleistungen für Verdienstausfälle entstehen, wenn z.B. Betreuungseinrichtungen für Kinder und Menschen mit Behinderung Corona-bedingt schließen müssen. Er erinnert an die Zusage des Bundes, sich an den Kosten zu beteiligen.

Was die Bundesregierung plant

Der Regierungsentwurf enthält ein Bündel von Maßnahmen, um Infektionsketten schnell und effektiv zu durchbrechen - u.a. durch erweiterte Laborkapazitäten, Schnelltests sowie einheitliche Vorgaben für Reiserückkehrer aus Risikogebieten inklusive einer digitalen Einreiseanmeldung.

Vorbereitung für Impfprogramme

Das geplante Gesetz trifft zudem Vorbereitungen für Impfprogramme und ermöglicht finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die wegen der Kinderbetreuung im Quarantänefall Verdienstausfälle haben.

Nächste Schritte

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Anschließend kommt das Gesetz noch einmal abschließend in den Bundesrat - es bedarf seiner Zustimmung, um in Kraft treten zu können.

Stand: 06.11.2020

Rechtsverordnungen

Top 47Mantelverordnung

Foto: Bauschutt

© Foto: PantherMedia | Birgit Reitz-Hofmann

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt Mantelverordnung zu - mit Änderungen

Der Bundesrat hat der sogenannten Mantelverordnung der Bundesregierung nach Maßgabe umfassender und detaillierter Änderungen zugestimmt. Die Verordnung kann damit nur in Kraft treten, wenn die vom Bundesrat geforderten Änderungen umgesetzt werden. Zudem hat die Länderkammer eine Entschließung gefasst, in der sie auf die Notwendigkeit der Anpassung einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hinweist.

Rechtsrahmen für die Verwertung von mineralischen Abfällen

Mit einer so genannten Mantelverordnung, d.h. mehreren aufeinander abgestimmten Verordnungen, will die Bundesregierung einheitliche Regelungen darüber treffen, wie mineralische Abfälle - z.B. Bauschutt - bestmöglich zu verwerten sind. Dabei geht es vor allem um den Schutz von Boden und Grundwasser und um eine möglichst hohe Recyclingquote für mineralische Ersatzbaustoffe, die durch Wiederaufbereitung von Baustoffen und aus Reststoffen gewonnen werden.

Den Kern des Vorhabens bilden die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung und die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Im Zusammenhang damit werden auch die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung geändert.

Anforderungen für den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken sind in der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) enthalten. Mit dieser sollen die Ziele der Kreislaufwirtschaft gefördert und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen verbessert werden.

Längerer Vorlauf

Die Mantelverordnung war dem Bundesrat nach Zustimmung des Bundestages bereits kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode im Jahr 2017 zugeleitet worden. Die beteiligten Ausschüsse im Bundesrat haben ihre Beratungen im September 2017 vertagt - um abzuwarten, ob die Bundesregierung an der Verordnung festhalten würde. Nach einer entsprechenden Mitteilung durch das Bundesumweltministerium im Juni 2020 nahmen sie die Beratungen dann wieder auf.

Inkrafttreten

Die Verordnung soll nach dem Willen der Länder zwei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft treten - die Fassung der Bundesregierung hatte insofern noch einen Zeitraum von nur einem Jahr vorgesehen.

Stand: 06.11.2020

Video

Top 49Abfallvermeidung

Foto: Einwegkunststoffartikel

© Foto: dpa | Anton Matyhuka

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt Verbot von Einwegplastikprodukten zu

Der Bundesrat hat am 6. November 2020 einer Verordnung zum Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte nach Maßgabe kleiner sprachlicher Änderungen zugestimmt. Ziel der Verordnung es, die Ressource "Kunststoff" besser zu bewirtschaften und das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Umwelt zu begrenzen.

Weniger vermeidbares Einwegplastik

Das Verbot bezieht sich auf Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoffen sowie "To-Go"- Lebensmittelbehälter, Getränkebecher und -behälter aus Styropor. Generell werden künftig Produkte aus so genanntem oxo-abbaubarem Kunststoff verboten. Dabei handelt es sich um Stoffe, die sich nach ihrer Nutzung durch Oxidation schnell in kleine Fragmente zerlegen, die ihrerseits kaum mehr weiter abgebaut werden können.

Sanktionen bis zu 100.000 Euro

Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen das Verbot stellen nach der Verordnung eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Für den Vollzug sind die Länder verantwortlich.

Unmittelbare Umsetzung europarechtlicher Vorgaben

Mit der Verordnung setzt die Bundesregierung Vorschriften der Einwegkunststoffrichtlinie der Europäischen Union eins zu eins um.

Bundesrat fordert Mehrwegsystem für Versandhandel

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, Anreize für den Ausbau und die Nutzung von Mehrwegsystemen im gesamten Versandhandel zu schaffen und bestehende Projekte zu fördern. Die Länderkammer fordert auch, dass durch die Reduktion von Einwegkunststoffen keine Ausweichbewegung zu anderen ökologisch nachteiligen Materialien ausgelöst werden darf und bittet den Bund daher aufzuzeigen, welche Ersatzmaterialien unter ökologischen Gesichtspunkten in Versandverpackungen in Betracht kommen.

Inkrafttreten im Juli 2021

Die Verkündung der Verordnung soll nach den Plänen der Bundesregierung bis Ende dieses Jahres erfolgen. Die Regelungen würden dann am 3. Juli 2021 europaweit einheitlich in Kraft treten.

Stand: 06.11.2020

Top 50StVO

Foto: Sicht von oben auf eine Autobahn

© Foto: PantherMedia | Harald Jeske

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Zuständigkeit für Autobahngesellschaft wird geregelt

Der Bundesrat hat am 6. November 2020 einer Verordnung der Bundesregierung zu verkehrsbehördlichen Zuständigkeiten für Bundesautobahnen mit einigen Änderungen zugestimmt. Setzt die Bundesregierung diese um, kann sie die Verordnung in Kraft treten lassen.

Genehmigung von Schwertransporten

Die Regierungsverordnung regelt, für welche Anordnungen, Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen das Bundesfernstraßenamt bzw. die Autobahn GmbH des Bundes oder die jeweiligen Länderbehörden zuständig sind. So wird der Bund sich künftig um Werbung, Ankündigung von Autohöfen und Erlaubnisse von Dreharbeiten an Autobahnen kümmern, während die Länder weiterhin über Genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte und Anordnungen zum Lärmschutz entscheiden.

Übergangsregel für Funkgeräte

Der Bundesrat beschloss eine Übergangsregel für die Nutzung von Funkgeräten, die für die Kommunikation von Begleitfahrzeugen bei Schwertransporten, in Polizeifahrzeugen, Bussen etc. erforderlich sind: sie sind auch weiterhin ohne Freisprecheinrichtung erlaubt.

Bund-Länder-Gespräche gefordert

In einer zusätzlichen Entschließung dringt der Bundesrat darauf, dass weitere offene Fragen zu Schnittstellen und künftigen Abstimmungsprozessen mit den zuständigen Landesbehörden zeitnah in einer Bund-Länder-Besprechung geklärt werden. Zudem soll die Bundesregierung die von ihr angekündigte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung alsbald umsetzen.

Keine Äußerung zum Bußgeld-Katalog

Keine Mehrheit fand im Plenum eine Empfehlung des Verkehrsausschusses, die Bundesregierung zur umgehenden Reparatur des Bußgeldkatalogs in der StVO-Novelle vom 28. April 2020 aufzufordern - diese ist wegen Verstoßes gegen das grundgesetzliche Zitiergebot derzeit außer Vollzug gesetzt.

Stand: 06.11.2020

Video

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.