BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 996. Sitzung am 18.11.2020

Sondersitzung des Bundesrates

In einer kurzfristig einberufenen Sondersitzung beriet der Bundesrat am 18. November 2020 über das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz, das der Bundestag kurz zuvor verabschiedet hatte.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Den Beschluss finden Sie in der Tagesordnung.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 1Bevölkerungsschutz

Foto: Coronaviren

© Foto: PantherMedia | lightsource

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt Drittem Bevölkerungsschutzgesetz zu

Unmittelbar nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zugestimmt. Auf Bitten der Bundesregierung waren die Länder hierfür am 18. November 2020 extra in einer Sondersitzung zusammengekommen, um das parlamentarische Verfahren schnellstmöglich abzuschließen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde noch am 18. November 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit 19. November 2020 in Kraft.

Rechtssicherheit für Corona-Maßnahmen der Länder

Der Bundestagsbeschluss konkretisiert die Rechtsgrundlage für grundrechtseinschränkende Maßnahmen der Länder zur Bekämpfung der Covid19-Pandemie: Ein neuer § 28a Infektionsschutzgesetz präzisiert die bisherige Generalklausel und zählt beispielhaft auf, welche Maßnahmen die Länder per Verordnung regeln können - etwa Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht, Verbot von Kulturveranstaltungen, Demonstrationen, religiösen Zusammenkünften, touristischen Reisen, Schließung von gastronomischen Betrieben usw. Dies entspricht im Wesentlichen einer Forderung des Bundesrates vom 6. November 2020.

Grundgesetzlicher Parlamentsvorbehalt

Ziel ist es, den Anforderungen des grundgesetzlichen Parlamentsvorbehalts zu entsprechen: Angesichts der länger andauernden Pandemielage und der fortgesetzt erforderlichen eingriffsintensiven Maßnahmen präzisiert der Bundestag Dauer, Reichweite und Intensität möglicher exekutiver Maßnahmen. So schreibt er zum Beispiel vor, dass die Länder ihre Verordnungen stets mit Entscheidungsgründen versehen und befristen müssen - grundsätzlich auf vier Wochen.

Verbesserter Datenschutz

Kontaktdaten, die z.B. bei Restaurantbesuchen erfasst werden, dürfen nur noch zweckgebunden für die Nachverfolgung von Infektionsketten genutzt werden - eine Weitergabe an Dritte ist damit gesetzlich ausgeschlossen. Außerdem sind die Daten nach vier Wochen zu löschen.

Bestätigung durch Gesetzgeber

Das Gesetz gibt Leitlinien für die notwendige Abwägung bei Eingriffen in Grundrechte vor - vor allem der Versammlungs- und Religionsfreiheit. Gleichzeitig stellt der Bundestag aber klar, dass unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur einzelne Maßnahmen, sondern auch weitreichende und langandauernde Einschränkungen bis hin zu einem vollständigen Herunterfahren des öffentlichen Lebens vom Willen des Gesetzgebers getragen sind.

Definition der epidemischen Lage

Das Gesetz definiert den Begriff der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und präzisiert Voraussetzungen und Verfahren zur Feststellung durch den Bundestag sowie Informationspflichten der Bundesregierung. Der Bundestag reagiert damit unter anderem auf Kritik aus der Expertenanhörung vom 12. November 2020 zum zugrundeliegenden Fraktionsentwurf.

Infektionsketten durchbrechen

Das umfangreiche Artikelgesetz enthält zudem ein Bündel von Maßnahmen, um Infektionsketten schnell und effektiv zu durchbrechen - u.a. durch erweiterte Laborkapazitäten auch in veterinärmedizinischen Einrichtungen, Schnelltests sowie einheitliche Vorgaben inklusive einer digitalen Einreiseanmeldung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Dies soll eine bessere Nachvollziehbarkeit der Quarantäneanordnung durch die zuständigen Behörden ermöglichen.

Vorbereitung für Impfprogramme und Impfzentren

Das Gesetz dient auch der Vorbereitung von Impfprogrammen und Impfzentren. Die Bundesregierung kann per Verordnung die Modalitäten zu Vergütung und Abrechnung der jeweiligen Kosten festlegen und bestimmen, dass sowohl Versicherte als auch Nichtversicherte künftig Anspruch auf Schutzimpfungen, Tests und Schutzmasken haben. Private Krankenversicherungen müssen sich in gewissem Umfang an den Kosten beteiligen.

Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung

Erwerbstätige Eltern, die ihre Kinder aufgrund Schul- oder Kita-Schließung bzw. Quarantäneanordnung zu Hause betreuen und dadurch Verdienstausfälle erleiden, bekommen weiterhin finanzielle Unterstützung. Keinen Anspruch auf Verdienstausfall hat allerdings, wer eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet antritt und sich daher bei Rückkehr in Quarantäne begeben muss.

Rettungsschirm für besonders belastete Krankenhäuser

Kliniken, die Operationen aussetzen, um Kapazitäten für die Behandlung von Covid-19-Patienten zu schaffen, erhalten Ausgleichszahlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Auch dies entspricht einer Forderung des Bundesrates aus dessen Stellungnahme vom 6. November 2020.

Digitalisierung des Gesundheitsdienstes

Flughäfen und Häfen mit bestimmten Kapazitäten werden durch ein Förderprogramm des Bundes unterstützt, damit sie ihren Verpflichtungen nachkommen können. Ein weiteres Förderprogramm des Bundes dient der Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bund und Ländern, um die bundesweit einheitliche Datenverarbeitung zu verbessern.

Stand: 19.11.2020

Video

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.