BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1000. Sitzung am 12.02.2021

1000. Sitzung: Ein Ehrengast und viele Beschlüsse

1000. Sitzung: Ein Ehrengast und viele Beschlüsse

Ein Ehrengast zum Jubiläum - und anschließend ein umfangreiches Programm mit vielen Beschlüssen: die 1000. Sitzung des Bundesrates begann mit einer Ansprache von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Danach ging die Länderkammer sprichwörtlich zur Tagesordnung über: 85 Vorlagen standen zur Beratung an.

Der Bundesrat machte den Weg frei für 8 Gesetze aus dem Bundestag - sie können nun wie geplant in Kraft treten. Der Bundestagsbeschluss zur Bestandsdatenauskunft fand allerdings nicht die Zustimmung der Länder. Bundesregierung und Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen.

Tiertransporte

Mit eigenen Entschließungen fordern die Länder eine bessere Alterssicherung für jüdische Kontingentflüchtlinge, ein Verbot überlanger Tiertransporte in weit entfernte Drittstaaten und mehr Transparenz bei Nahrungsergänzungsmitteln. 11 weitere Länderinitiativen wurden in „1. Lesung“ vorgestellt und in die Fachausschüsse überwiesen.

Verbraucherschutz

Ungewöhnlich hoch war die Anzahl der Regierungsentwürfe, mit denen sich der Bundesrat befasste, bevor der Bundestag sie berät: nicht weniger als 34 Gesetzentwürfe aus dem Bundeskabinett lagen zur Stellungnahme vor - die Länder machten davon auch umfangreich Gebrauch. Außerdem äußerten sie sich zu einem Dutzend Vorlagen aus Brüssel.

Eine Auswahl an wichtigen Bundesratsbeschlüssen stellt BundesratKOMPAKT nachfolgend vor. Die gesamte Tagesordnung mit allen zugehörigen Drucksachen-Downloads finden Sie hier.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT, in der App und in der Mediathek zum Download bereit.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 2Elternzeit

Foto: Geldscheine und ein Taschenrechner mit der Beschriftung "Elterngeld"

© Foto: PantherMedia l chris77ho

  1. Beschluss

Beschluss

Der Bezug von Elterngeld wird flexibler - Länder fordern aber Nachbesserungen

Der Bundesrat hat am 12. Februar 2021 einen Gesetzesbeschluss des Bundestags gebilligt, der den Bezug von Elterngeld flexibler gestaltet. Die darin enthaltenen Corona-Sonderregelungen, die sicherstellen sollen, dass Eltern durch die Pandemie keine Nachteile beim Elterngeld- und Partnerschaftsbonusbezug haben, reichen der Länderkammer aber nicht aus. In einer zusätzlichen Entschließung fordert sie daher die Bundesregierung auf, die nur für 2020 geschaffene Möglichkeit der Verschiebung der Elternzeit systemrelevanter Eltern bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern

Was das Gesetz im Übrigen vorsieht

Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit steigt von 30 auf 32 Wochenstunden. Der Partnerschaftsbonus für die parallele Teilzeit beider Eltern ist künftig mit 24 - 32 Wochenstunden statt mit bisher 25 - 30 Wochenstunden möglich und wird zudem vereinfacht.

Länger Elterngeld für Eltern von „Frühchen“

Eltern bekommen jeweils einen weiteren Monat Elterngeld, wenn die Kinder mindestens sechs, acht, zwölf oder sechzehn Wochen zu früh geboren wurden. Damit sollen sie auch mehr Zeit erhalten, um mögliche Entwicklungsverzögerungen ihrer Kinder aufzufangen.

Einfacheres Verfahren

Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften ermöglicht diesen eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen. Eltern, die während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten, müssen nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sie nicht mehr als die im Antrag angegebenen Stunden arbeiten.

Änderung der Einkommensgrenzen

Elterngeld erhalten nach dem Bundestagsbeschluss künftig nur noch Eltern, die weniger als 300.000 Euro im Jahr verdienen - bisher lag die Grenze bei 500000 Euro.

Corona-Sonderregelungen

Das Gesetz enthält auch Regelungen, die sicherstellen sollen, dass Eltern durch die Pandemie keine Nachteile beim Elterngeld- und Partnerschaftsbonusbezug entstehen, etwa, weil sie Einkommensersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Krankengeld erhalten.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 18. Februar 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt zu großen Teilen am 1. September 2021 in Kraft.

Stand: 21.02.2021

Top 3Insolvenzrecht

Foto: Ausschnitt vom Formular Antrag auf Insolvenzverfahren

© Foto: PantherMedia l Jürgen Hüls

  1. Beschluss

Beschluss

Fristverlängerung für Insolvenzanträge und Steuererklärungen: Bundesrat stimmt zu

Der Bundesrat hat am 12. Februar 2021 einer weiteren Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021 zugestimmt. Sie gilt für solche Unternehmen, die Leistungen aus den staatlichen Hilfsprogrammen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie erwarten können. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Anträge im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 28. Februar 2021 gestellt sind.

Entspricht Forderung der Länder

Eine entsprechende Forderung hatte der Bundesrat am 18. Januar 2021 erhoben, der Bundestag 10 Tage später umgesetzt.

Begrenzung auf anspruchsberechtigte Firmen

Soweit von November bis Ende Februar aus rechtlichen, vor allem beihilferechtlichen oder tatsächlichen Gründen, besonders IT-technischen Gründen, noch keine Anträge gestellt werden konnten bzw. können, wird die Insolvenzantragspflicht auch für solche Unternehmen ausgesetzt, die nach den Bedingungen des Programms in den Kreis der Antragsberechtigten fallen. Ausgenommen bleiben solche Fälle, in denen offensichtlich keine Aussicht auf die Gewährung der Hilfe besteht oder in denen die Auszahlung nichts an der Insolvenzreife ändern könnte.

Anfechtungsschutz bei Stundungen

Ebenfalls verlängert hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates den Anfechtungsschutz für pandemiebedingte Stundungen: Die bis Ende März 2022 geleisteten Zahlungen auf Forderungen aufgrund von Stundungen, die bis zum 28. Februar 2021 gewährt worden sind, gelten damit als nicht gläubigerbenachteiligend. Voraussetzung ist, dass gegenüber dem Schuldner ein Insolvenzverfahren zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Regelung noch nicht eröffnet worden ist.

Steuerberater erhalten mehr Zeit

Weiterer Corona-bedingter Aufschub: Die Frist zur Abgabe einer Steuererklärung durch Steuerberaterinnen und Steuerberater verschiebt sich um ein halbes Jahr: Für den Veranlagungszeitraum 2019 läuft die Frist bis Ende August 2021 statt wie sonst üblich bis Ende Februar. Parallel wird auch die Karenzzeit zur Verschonung von Verzugszinsen auf Steuerschulden um sechs Monate ausgeweitet.

Hintergrund ist, dass die Steuerberaterinnen und Steuerberater derzeit mit der Beantragung der aktuellen Corona-Hilfsprogramme für Unternehmen stark ausgelastet sind.

Verkündung - Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 18. Februar 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt teilweise rückwirkend in Kraft.

Stand: 24.02.2021

Top 4MTA-Reform

Foto: Rettungswagen mit Blaulicht

© Foto: dpa | Arno Burgi

  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter und Ausbildungsreform für medizinische Berufe: Bundesrat stimmt zu

Zwei Wochen nach dem Bundestag hat am 12. Februar 2021 auch der Bundesrat einem Gesetz zugestimmt, das neben einer umfassenden Ausbildungsreform für medizinische Assistenzberufe auch eine Rechtsänderung für Einsatzkräfte enthält:

Notfallsanitäter und -sanitäterinnen dürfen künftig auch schon vor Eintreffen eines Notarztes bzw. einer Notärztin am Unfallort eigenverantwortlich bestimmte lebenserhaltende Eingriffe an Patientinnen und Patienten vornehmen, wenn für diese Lebensgefahr besteht oder wesentliche Folgeschäden drohen. Durch das Gesetz erhalten sie mehr Rechtssicherheit in besonderen Einsatzsituationen. Es geht zum Teil auf eine Forderung des Bundesrates zurück.

Kein Schulgeld bei MTA-Ausbildung

Die MTA-Reform soll dafür sorgen, dass medizinische Assistenzberufe attraktiver werden - unter anderem durch angemessene Vergütung der - erweiterten - praktischen Ausbildungszeiten und den Wegfall des Schulgelds. Neue technische, medizinische und wissenschaftliche Erkenntnisse werden in die Ausbildung integriert, deren Rechtsgrundlagen noch aus den Neunzigerjahren stammen. Die Ausbildungsstätten müssen künftig gesetzlich vorgesehene Mindestanforderungen erfüllen. Die Mindestqualifikationen von Lehrkräften und Schulleitungen werden bundeseinheitlich festgelegt.

Neue Berufsbezeichnungen

Die vier Berufe in der Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin bleiben bestehen. Die Berufsbezeichnung wird ersetzt durch "Medizinische Technologin" und "Medizinischer Technologe".

Absicherung für Impfärzte

Außerdem enthält das Gesetz einige Regelungen für Ärztinnen und Ärzte, die sich um die Corona-Schutzimpfungen kümmern - unter anderem sind entsprechende Vergütungen sozialversicherungsfrei.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 3. März 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Regelung für Einsatzkräfte tritt ab 4. März 2021 in Kraft, das restliche Gesetz im Wesentlichen am 1. Januar 2023.

Stand: 03.03.2021

Top 5Bestandsdatenauskunft

Foto: Eingabe von Login-Daten

© Foto: PantherMedia l Frank Peters

  1. Beschluss

Beschluss

Keine Zustimmung für Gesetz zur Bestandsdatenauskunft

Die vom Bundestag Ende Januar beschlossene Neuregelung der so genannten Bestandsdatenauskunft hat im Bundesrat nicht die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen erhalten.

Bisherige Vorgaben verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat am 27. Mai 2020 Paragraf 113 Telekommunikationsgesetz und mehrere Fachgesetze des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln, für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht stellte dabei fest, dass diese die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses verletzen. Das am 28. Januar 2021 vom Bundestag beschlossene Gesetz soll der Umsetzung des höchstrichterlichen Beschlusses dienen, der die Voraussetzungen der zulässigen Bestandsdatenauskunft präzisiert.

Personenbezogene Daten für die Durchführung von Verträgen

Die manuelle Bestandsdatenauskunft ermöglicht es Sicherheitsbehörden, von Telekommunikationsunternehmen Auskunft insbesondere über den Anschlussinhaber eines Telefonanschlusses oder einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse zu erlangen. Bestandsdaten sind personenbezogene Daten der Kunden, die im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung von Verträgen stehen. Nicht mitgeteilt werden dagegen Daten, die sich auf die Nutzung von Telekommunikationsdiensten (sogenannte Verkehrsdaten) oder den Inhalt von Kommunikationsvorgängen beziehen.

Rechtsgrundlage für Übermittlung und Abruf

Mit dem Gesetzesbeschluss will der Bundestag entsprechend dem Beschluss des Verfassungsgerichts nach dem Bild einer Doppeltür sowohl für die Übermittlung der Bestandsdaten durch die Telekommunikationsanbieter als auch für den Abruf dieser Daten durch die Behörden jeweils verhältnismäßige Rechtsgrundlagen schaffen. Übermittlungs- und Abrufregelungen sollen die Verwendungszwecke der Daten hinreichend begrenzen, indem sie insbesondere tatbestandliche Eingriffsschwellen und einen hinreichend gewichtigen Rechtsgüterschutz vorsehen

Stand: 12.02.2021

Top 7Netzausbau

Foto: Hochspannungsleitung

© Foto: PantherMedia l KrisChristiaens

  1. Beschluss

Beschluss

Grünes Licht für beschleunigten Ausbau von Stromleitungen

Zwei Wochen nach dem Bundestag hat am 12. Februar 2021 auch der Bundesrat ein Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Höchstspannungsstromleitungen gebilligt.

Gestraffte Planungen und Genehmigungen

Es nimmt unter anderem 35 neue Netzausbauvorhaben in verschiedenen Bundesländern in die Bedarfsplanung auf und ändert acht bisherige Projekte. Für diese stellt es gesetzlich die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf fest. Damit können Vorhaben schneller realisiert werden - unter anderem durch erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Klagen gegen die behördlichen Genehmigungen.

Bürokratieabbau

Ziel des Gesetzes ist es, länderübergreifende und grenzüberschreitende Planungen durch verschiedene Änderungen zu beschleunigen und Bürokratiehemmnisse abzubauen, um den energie- und klimapolitischen Zielen einschließlich des synchronen Ausbaus von Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energien und der Stromnetze Rechnung zu tragen. Dieses Ziel hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ausdrücklich begrüßt.

Regeln für Batteriespeicheranlagen

Das Gesetz enthält zudem Regelungen für Ausschreibung und Förderung von Batteriespeicheranlagen - sie sollen unter anderem dem Aufbau von so genannten Netzbooster-Pilotanlagen dienen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 3. März 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt ab 4. März 2021 in Kraft.

Stand: 03.03.2021

Landesinitiativen

Top 11Zeugenvernehmung

Foto: Richter mit Richterhammer

© Foto: PantherMedia | ijeab

  1. Beschluss

Beschluss

Hamburg für mehr Opferschutz im Strafprozess

Hamburg möchte Opfer schwerer sexueller Gewalt besser vor belastenden Zeugenvernehmungen schützen. Am 12. Februar 2021 stellte das Land dazu einen Gesetzesantrag im Plenum vor. Er wurde zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss überwiesen.

Vernehmung nur durch Gerichtsvorsitzende

Hamburgs Vorschlag: Geschädigte Zeuginnen und Zeugen in Strafprozessen wegen des Verdachts schwerer Sexualstraftaten sollen künftig grundsätzlich nur von den Vorsitzenden Richterinnen und Richtern vernommen werden, nicht mehr durch andere Verfahrensbeteiligte wie z.B. die Staatsanwaltschaft oder Verteidigung. Eine entsprechende Regelung gibt es in der Strafprozessordnung derzeit schon für minderjährige Opferzeugen.

Fragen der anderen Prozessbeteiligten könnten über die Vorsitzenden gestellt werden. Eine direkte Befragung der Geschädigten wäre aber nur möglich, wenn die Vorsitzenden dies für notwendig und vertretbar erachten.

Retraumatisierung vermeiden

Zur Begründung führt Hamburg aus: Für Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung könne die Vernehmung vor Gericht eine erhebliche psychologische Belastung bedeuten. Sie drohten, zum zweiten Mal zum Opfer zu werden, wenn sie durch eine Vielzahl von frageberechtigten Verfahrensbeteiligten zum Teil auch mit nicht sachdienlichen Fragen zu intimsten Sachverhalten befragt werden.

Nächster Schritt: Beratung im Fachausschuss

Der Rechtsausschuss befasst sich in der folgenden Woche mit dem Hamburger Vorschlag. Sobald er seine Beratungen abgeschlossen hat, wird die Vorlage wieder auf die Plenartagesordnung genommen - dann zur Abstimmung über die Frage, ob der Bundesrat den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will.

Stand: 12.02.2021

Top 12Kontingentflüchtlinge

Foto: Eine Kippa auf einem Kopf

© Foto: dpa | Federico Gambarini

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert bessere Alterssicherung jüdischer Kontigentflüchtlinge

Der Bundesrat setzt sich für eine bessere Alterssicherung jüdischer Zuwanderinnen und Zuwanderer ein: Mit einer am 12. Februar 2021 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, hierfür schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen - gerade auch angesichts des fortgeschrittenen Alters der Betroffenen.

Rentenrechtliche Gleichstellung

Der Bundesrat erinnert die Bundesregierung an die Verabredung im Koalitionsvertrag, für Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess einen Ausgleich durch eine Fondslösung zu schaffen und Entsprechendes auch für die Gruppe der Spätaussiedler und der jüdischen Kontingentflüchtlinge zu prüfen. Falls es dazu nicht komme und auch Sozialversicherungsabkommen mit den Nachfolgestaaten scheiterten, sollte zumindest das Fremdrentengesetz geändert werden, um eine Gleichstellung der jüdischen Zuwanderinnen und Zuwanderer mit Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern zu erreichen.

Verantwortung für die Opfer der Shoa

Begründung für die Entschließung des Bundesrates: Seit 1991 seien ca. 200.000 jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer und ihre Angehörigen aus den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion in Deutschland aufgenommen worden - basierend auf der historischen Verantwortung für die Shoa und dem Wunsch, jüdisches Leben in Deutschland zu fördern. Die inzwischen betagten Betroffenen seien jedoch häufig in einer schwierigen materiellen Situation, da ihre Rentenansprüche für eine eigenständige Alterssicherung nicht ausreichten. Anders als bei Spätaussiedelung würden ihre Arbeitsleistungen vor dem Umzug nach Deutschland für die hiesige Rente nicht berücksichtigt. Dies will der Bundesrat ändern lassen.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie die Forderung des Bundesrates umsetzen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 12.02.2021

Top 13Tiertransporte

Foto: Rinder auf einem Transporter

© Foto: PantherMedia | warat42

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Initiative zum Tierschutz bei langen Transporten in Drittländer

Der Bundesrat verlangt mehr Tierschutz bei langen Transporten in Nicht-EU-Länder: Er möchte erreichen, dass Rindertransporte in weit entfernte Drittstaaten verboten werden - sofern zu befürchten ist, dass die Tiere dort tierschutzwidrig behandelt oder unzureichend versorgt werden.

Strengere EU-Regeln nötig

In einer am 12. Februar 2021 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für strengere Regeln einzusetzen, um Tiere zum Beispiel vor Kälte- bzw. Hitzestress, überlangen Transfers, Verletzungen und unnötigen Leiden - auch am Zielort - zu schützen. Aus Sicht des Bundesrates dürften Lebendtransporte maximal acht Stunden dauern - wie dies innerdeutsch bereits gilt. Außentemperaturen unter 5 Grad oder über 25 Grad Celsius müssten verhindert werden, weil sie zu Tierleid führen.

Tierschutzgerechte Bedingungen sicherstellen

Die zuständigen Behörden bräuchten Echtzeit-Zugang zu den Navigationsgeräten der Transportfahrzeuge. Vorab-Kontrollen von Versorgungsstationen, Verlade- und Zielhäfen sowie Transportschiffen sollten eine tierschutzgerechte Beförderung sicherstellen.

Bei Handelsabkommen mit Drittländern soll die Bundesregierung darauf dringen, dass diese sich zur Einhaltung der internationalen Normen des Gesundheitskodex für Landtiere verpflichten und ihre Versorgungsstationen einer Zertifizierung durch EU-Organe zugänglich machen.

Ahndung durch Bußgelder

Verstöße gegen das Verbot, transportunfähige Tiere zu befördern, sollten mit abschreckenden Bußgeldern geahndet werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der anstehenden Novelle der Tierschutztransportverordnung eine entsprechende Ausweitung der Tatbestände zu prüfen.

Hintergrund: Fehlende Informationen vor Genehmigung

Solange die zuständigen Behörden vor der Transportgenehmigung keine validen Informationen zu Transportrouten, Versorgungsstationen und Empfängern der Tiere hätten, bestünden Zweifel, dass alle Tierschutzanforderungen während der Fahrt und auch im Zielland eingehalten würden, bemängelt der Bundesrat in seiner Entschließung.
Das Problem sei häufig, dass die deutschen Amtstierärzte keine offiziellen Informationen hätten, um die Transportgenehmigung oder deren Versagung rechtssicher zu entscheiden. Um die Tiere auch am Zielort tierschutzwidriger Behandlung zu schützen, bedürfe es weiterer Maßnahmen.

Rechts- und Planungssicherheit

Der Bundesrat möchte mit der Initiative auch Rechts- und Planungssicherheit für Wirtschaftsbeteiligte und Genehmigungsbehörden schaffen. Diese müssten wissen, ob bestimmte Drittländer verlässliche Partner für den Handel mit lebenden Tieren seien. Dies könnten sie nur mit Unterstützung des Bundes.

Wiederholte Forderung

Das Thema Tiertransporte war in der Vergangenheit schon einige Male Gegenstand von Landesinitiativen. Zuletzt im Juni 2019 hatte der Bundesrat eine Entschließung dazu gefasst.

Wie es weitergeht

Die Initiative wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob und wann sie die Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristvorgaben dazu gibt es nicht.

Stand: 12.02.2021

Video

Top 15Botanicals

Foto: Tablettendose in einer Hand im Drogeriemarkt

© Foto: PantherMedia | terovesalainen

  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Transparenz bei Lebensmittelzusätzen

Der Bundesrat setzt sich mit einer Entschließung für mehr Verbraucherschutz beim Thema Nahrungsergänzungsmittel ein: Er drängt darauf, dass die Europäische Kommission die EU Health Claim Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben vollständig umsetzt. Die dafür notwendige Bewertung der gesundheitsbezogenen Aussagen in der so genannten on hold Liste für Botanicals müsse zeitnah erfolgen.

Falsche Gesundheitsversprechen verhindern

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen. Dies sei im Interesse des Verbraucherschutzes sowie im Interesse eines fairen Wettbewerbs für die Wirtschaftsakteure im europäischen Binnenmarkt nötig: Ziel müsse sein, falsche Gesundheitsversprechen zu Nahrungsergänzungsmitteln zu verhindern und Verbraucherinnen und Verbrauchern die Produktauswahl zu erleichtern.

Hintergrund: EU-Kommission hatte Bewertung ausgesetzt

Die Europäische Kommission hatte 2010 die Liste für pflanzliche Stoffe - Botanicals - ausgesetzt. Die Liste soll eigentlich der Bewertung gesundheitsbezogener Aussagen für die Umsetzung der seit 2007 geltenden EU-Verordnung dienen.

Verbrauchertäuschung und Wettbewerbsverzerrung drohen

In seiner Entschließung warnt der Bundesrat vor Produkten, deren gesundheitsbezogene Angaben nicht wissenschaftlich belegt und somit in ihrer Wirkung nicht abgesichert sind. Die jedoch bereits in ihrer Aufmachung - also Packung, Aussagen, Inhaltsstoffe, Darreichungsform - Arzneimitteln sehr ähnlich sind, so dass Verwechslung und Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher die Folge sein könnten. Diese Situation schwäche den Verbraucher- und Patientenschutz, könne sich unter Umständen gesundheitsgefährdend auswirken und widerspreche den eigens aufgestellten Absichten und Zielen der Kommission in der Verordnung.

Da in den letzten Jahren der Absatz von Lebensmitteln mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben stark zugenommen habe, würden sich außerdem die Hersteller von pflanzlichen Arzneimitteln aufgrund von anhaltenden Wettbewerbsverzerrungen wegen des immer stärker wachsenden Marktes der Botanicals mit irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben zunehmend in ihrer Existenz bedroht sehen.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Wann diese sich mit dem Appell des Bundesrates befasst, entscheidet sie selbst - feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Stand: 12.02.2021

Top 75Corona-Hilfen

Foto: Mutter und Kind gestresst zu Hause

© Foto: PantherMedia l samwordley

  1. Beschluss

Beschluss

Rheinland-Pfalz und Hamburg fordern weitere Hilfen für Familien im Lockdown

Rheinland-Pfalz und Hamburg setzen sich dafür ein, Familien im Lockdown zu unterstützten. Die Länder haben dazu am 12. Februar 2021 im Bundesrat einen Entschließungsantrag vorgestellt. Er wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Vereinfachten Zugang zur Grundsicherung verlängern

Rheinland-Pfalz und Hamburg fordern, den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung über den 31. März 2021 hinaus zu verlängern. Da die Pandemie noch andauert, müssten krisenbedingt in Not geratene (Solo-)Selbstständige und Beschäftigte mit niedrigen Einkommen weiterhin eine schnelle und verlässliche Absicherung erhalten.

Verschärfung von Armut und Ungleichheit vermeiden

Mit der beantragten Entschließung soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, die Auswirkungen der Corona-Krise auf finanziell schwächere Bevölkerungsschichten besonders zu beachten. Handlungsbedarf bestehe vor allem bei Familien mit Kindern: Diese müssten seit Beginn der Pandemie zusätzliche Ausgaben finanzieren, die durch die Lockdown-Maßnahmen entstanden sind - zum Beispiel Kosten aus dem Homeschooling oder der verschärften Maskenpflicht. Zugleich fielen Hilfen wie kostenloses Mittagessen und andere Betreuungsangebote weg. Daher begrüßen die Länder den angekündigten Zuschuss für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen als Ausgleich der pandemiebedingten Zusatzbelastungen sowie die Initiative des Bundes, FFP2-Schutzmasken zur Verfügung zu stellen.

Schutz vor Zwangsräumung

Die Bundesregierung solle zudem prüfen, inwieweit Menschen, die Corona-bedingt in Schwierigkeiten geraten sind, vor einer möglichen Zwangsräumung ihrer Wohnung geschützt werden können, ohne die berechtigten Interessen von Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern einzuschränken. Vor dem Hintergrund der schon bestehenden Belastungen in der Pandemie dürfe nicht noch eine Verunsicherung bezüglich der eigenen Wohnung dazukommen, begründen Rheinland-Pfalz und Hamburg ihren Vorstoß.

Wie es weitergeht

Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und der Finanzausschuss befassen sich in der nächsten Woche mit dem Vorschlag von Rheinland-Pfalz und Hamburg. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Antrag zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.

Stand: 12.01.2021

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 18Kinder- und Jugendhilfe

Foto: Junge Frau spielt mit drei kleinen Kindern

© Foto: PantherMedia | AllaSerebrina

  1. Beschluss

Beschluss

Viel Verbesserungsbedarf an geplanter Reform der Kinder- und Jugendhilfe

Der Bundesrat hat sich am 12. Februar 2021 ausführlich zu den Plänen der Bundesregierung für eine umfassende Reform der Kinder- und Jugendhilfe geäußert.

Auf über 70 Seiten zeigt der Bundesrat detailliert fachlichen Verbesserungsbedarf auf - beruhend auf Rückmeldungen aus der Praxis.

Kompensation für Mehrbelastung der Länder

Daneben betont der Bundesrat in seiner Stellungnahme: die Umsetzung des Gesetzesvorhabens kann nur gelingen, wenn Ländern und Kommunen die dafür erforderlichen Mittel bedarfsgerecht zur Verfügung stehen. Die geplante Zuweisung neuer Aufgaben beziehungsweise die Erweiterung bereits übertragener Aufgaben ziehe erhebliche Mehrkosten für die Länder und Kommunen nach sich. Diese müssten durch dauerhafte Erhöhung der Umsatzsteueranteile kompensiert werden.

Stärkere Beteiligung des Bundes

Die Weiterentwicklung einer inklusiven Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe begrüßen die Länder ausdrücklich. Sie weisen allerdings darauf hin, dass die finanzielle Beteiligung des Bundes an den erweiterten Rechtsverpflichtungen zur inklusiven Bildung und Betreuung im SGB VIII unzureichend ist. Der Bund müsse die Kosten an den zunehmenden Betriebskosten in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vollständig kompensieren.

Schutz und Teilhabe: Was die Bundesregierung plant

Die Bundesregierung will Kinder und Jugendliche aus einem belastenden Lebensumfeld besser schützen und ihnen mehr Chancen auf Teilhabe geben. Ziel ist ein wirksames Hilfesystem, das Kinder vor Gefährdungen schützt und Familien stärkt.

Mehr Kooperation mit Akteuren im Kinderschutz

Die Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe mit wichtigen Akteuren im Kinderschutz soll ausgebaut und verbessert werden - so das Zusammenwirken von Jugendamt und Jugendgericht, Familiengericht und Strafverfolgungsbehörden sowie Lehrerinnen und Lehrern. Der Entwurf regelt auch die Mitverantwortung der gesetzlichen Krankenversicherung und die Kooperation zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie Angehörigen anderer Heilberufe mit dem Jugendamt.

Pflegefamilien stärken

Gewachsene Bindungen und Beziehungen von Pflegekindern sollen gestärkt werden. Künftig können Familiengerichte den Verbleib eines Kindes in seiner Pflegefamilie als dauerhafte Maßnahme anordnen, wenn dies zum Schutz und Wohl des Kindes erforderlich ist.

Mehr Rechte für Kinder

Kinder und Jugendliche, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen, sollen Unterstützung durch so genannte Careleaver erhalten und künftig weniger stark an den Betreuungskosten beteiligt werden.

Jugendämter sollen verpflichtet sein, Beschwerdemöglichkeiten in persönlichen Angelegenheiten für Pflegekinder zu gewährleisten.

Bessere Beteiligung der Betroffenen

Kinder und Jugendliche sollen einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung durch die Kinder- und Jugendhilfe erhalten - und über Ombudsstellen ein gesetzliches Recht auf Beteiligung.

Rechtsanspruch auf Beratung

Künftig sollen Eltern bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie einen Rechtsanspruch auf Beratung, Unterstützung und Förderung ihrer Beziehung zum Kind erhalten. Zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege müssen dort künftig Schutzkonzepte angewendet werden.

Wie es weitergeht

Die umfangreiche Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Dieser hat Ende Januar bereits mit seiner ersten Beratung begonnen. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes stimmt der Bundesrat dann noch einmal abschließend darüber ab.

Stand: 12.02.2021

Top 31Verbraucherschutz

Foto: eine Hand unterschreibt auf einem Vertrag

© Foto: PantherMedia | halfpoint

  1. Beschluss

Beschluss

Faire Verbraucherverträge: Bundesrat fordert weitere Verbesserungen

Der Bundesrat begrüßt die Pläne der Bundesregierung, den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu verbessern, deren Position gegenüber der Wirtschaft zu stärken und so faire Verbraucherverträge zu fördern. Allerdings sieht er den Regierungsentwurf noch nicht als ausreichend an, um dem Verbraucherschutz Rechnung zu tragen - hierfür seien noch weitere Schritte notwendig. In seiner Stellungnahme vom 12. Februar 2021 macht er dazu mehrere Vorschläge:

Bestätigungslösung als bessere Lösung

Der Bundesrat fordert, Verbraucherinnen und Verbraucher effektiver vor belästigender Telefonwerbung und aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen zu schützen. Ein gutes Instrument hierfür sei die Bestätigungslösung - die die Länder dem Bundestag schon in früheren Bundesratsinitiativen (Drs. 181/17 und Drs. 121/18) mehrfach vorgeschlagen hatten. Diese Bestätigungslösung solle branchenübergreifend gelten, z.B. auch zum Schutz vor Abofallen bei der Bestellung von Zeitschriften.

Kündigung erleichtern

Um Verbraucherinnen und Verbrauchern die Kündigung zu erleichtern, sollten Anbieter verpflichtet werden, einen einfach zugänglichen Kündigungsbutton auf ihren Internetseiten zu platzieren - analog dem so genannten Bestellbutton. Unternehmen sollten verpflichtet werden, den Zugang von relevanten Erklärungen wie Kündigung oder Widerruf den Kundinnen und Kunden immer zu bestätigen.

Ausweitung auf Bestandsverträge

Der Bundesrat schlägt vor, die geplanten Regelungen nicht nur auf neu abgeschlossene Verträge, sondern auch auf Bestandsverträge anzuwenden - mit einer differenzierten Übergangsregelung, die den Unternehmen Zeit zur Umstellung der Vertragsbedingungen gibt.

Pfändungsschutz

Bedenken äußert der Bundesrat gegen den im Entwurf vorgesehenen Abtretungsausschluss bei Kontoverträgen - er warnt davor, dass in bestimmten Konstellationen dadurch der Pfändungsschutz ausgehebelt werden könnte.

Was die Regierung plant

Die Bundesregierung will Bürgerinnen und Bürger künftig besser vor telefonisch aufgedrängten Verträgen, überlangen Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen schützen. Dabei geht es zum Beispiel um Verträge mit Fitnessstudios, Online-Partnerbörsen, Gas- und Stromlieferanten oder Zeitungs-Abos.

Schutz vor überlangen Laufzeiten

Nach dem Regierungsentwurf dürfen Verbraucherverträge mit einer Laufzeit zwischen 12 und 24 Monaten nur noch dann angeboten werden, wenn zugleich ein Vertrag über die gleiche Leistung mit einer Laufzeit von 12 Monaten zur Wahl steht. Dieser Vertrag darf im Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent teurer sein als der Vertrag mit der längeren Laufzeit.

Kürzere Kündigungsfristen

Die automatische Vertragsverlängerung ist auf drei Monate begrenzt. Anschließend ist eine Verlängerung bis zu einem Jahr nur noch möglich, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher rechtzeitig auf die anstehende Verlängerung und ihre Kündigungsmöglichkeit hingewiesen wurden. Die Kündigungsfrist soll generell nur noch einen Monat betragen - statt bisher drei Monate. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen so die Möglichkeit erhalten, kurzfristig zu günstigeren Anbietern zu wechseln.

Strom- und Gasverträge nicht mehr am Telefon

Um Verbraucherinnen und Verbrauchern vor telefonisch aufgedrängten Verträgen zu schützen, sollen Abschlüsse für Strom und Gaslieferung am Telefon nicht mehr möglich sein. Damit ein Vertrag wirksam ist, muss er künftig "in Textform", also zum Beispiel per Email, SMS oder auch als Brief oder Fax vorliegen. Damit will die Bundesregierung auf die Vielzahl der Beschwerden gegen Anrufe reagieren, die Kundinnen und Kunden zum Wechsel des Energielieferanten drängen wollen.

Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung

Firmen müssen zudem künftig die Einwilligung der Verbraucher in Telefonwerbung dokumentieren und aufbewahren. Dadurch soll die Bundesnetzagentur unerlaubte Telefonwerbung effizienter ahnden können.

Kleingedrucktes stärker reglementieren

Abtretungsausschlüsse, die Unternehmen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Geldansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen sie formulieren, sollen künftig unwirksam sein. Gleiches gilt auch für andere Ansprüche und Rechte der Kundinnen und Kunden, wenn das Unternehmen kein schützenswertes Interesse hat oder das berechtigte Interesse der Verbraucher überwiegt.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes in 2./3. Lesung befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.

Stand: 12.02.2021

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.