Vereinfachungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren
Am 5. März 2021 hat der Bundesrat der verlängerten Geltungsdauer des so genannten Planungssicherstellungsgesetzes bis Ende 2022 zugestimmt, die der Bundestag nur eine Woche zuvor beschlossen hatte.
Gesetz ursprünglich bis März 2021 befristet
Das im Mai 2020 in Kraft getretene Gesetz stellt bislang sicher, dass behördliche Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter Pandemiebedingungen formwahrend durchgeführt werden können. Es war ursprünglich bis März 2021 befristet. Angesichts der Fortdauer der Pandemie hat sich der Bundestag für die Verlängerung der Maßnahmen entschieden.
Alternative Möglichkeiten für Bekanntmachung und Erörterung
In Zeiten der Covid-19 Pandemie können bestimmte im Planungsrecht vorgesehene Bekanntmachungen, Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen nicht mehr ohne weiteres sicher durchgeführt werden. Vor diesem Hintergrund ermöglicht das Gesetz Alternativen für diese Verfahrensschritte, die den Infektionsschutz gewährleisten, weil sie auf Zusammenkünfte von Menschen verzichten. Bekanntmachungen von Informationen dürfen nach dem Gesetz über das Internet erfolgen. Konsultationen und Verhandlungen sind online, per Telefon- oder Videokonferenz möglich.
So können beispielsweise weiterhin die Entwürfe von Flächennutzungsplänen oder Bebauungsplänen statt der öffentlichen Auslegung im Internet veröffentlicht werden.
Verkündung - Inkrafttreten
Das Gesetz wurde am 24. März 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt einen Tag darauf in Kraft.
Stand: 24.03.2021