BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1009. Sitzung am 08.10.2021

Neues Präsidium, Zustimmung zu Bußgeldnovelle und Hartz-IV-Anpassung

Neues Präsidium, Zustimmung zu Bußgeldnovelle und Hartz-IV-Anpassung

Schwerpunkt der Sitzung am 8. Oktober 2021 waren wichtige Personalien für das neue Geschäftsjahr ab 1. November 2021: Der Bundesrat wählte Bodo Ramelow zu seinem neuen Präsidenten, Reiner Haseloff und Peter Tschentscher zu Vizepräsidenten.

Außerdem bestimmte er den Vorsitz für die Europakammer neu, bestätigte die Vorsitzenden der 16 Fachausschüsse in ihren Ämtern und wählte zwei Schriftführer.

Zu Beginn der Sitzung hatte der scheidende Präsident Reiner Haseloff Bilanz seiner Amtszeit gezogen, bevor er den Staffelstab an Bodo Ramelow weitergab.

Grünes Licht für 11 Regierungsverordnungen

Die Länder stimmten 11 Verordnungsentwürfen der Bundesregierung zu, unter anderem der Änderung des Bußgeldkatalogs und der Anpassung der Hartz-IV-Regelsätze. Ausführlich debattierte das Plenum die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der EU und äußerte sich zur europäischen Zukunftskonferenz. Vier Landesinitiativen wurden in erster Lesung vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen.

Eine Auswahl an Vorlagen stellt die Rubrik BundesratKOMPAKT nachfolgend vor. Die gesamte Tagesordnung mit allen zugehörigen Drucksachen-Downloads finden Sie hier.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT, in der App und in der Mediathek zum Download bereit.

Personalien

Top 1Präsidiumswahl

Foto: Bodo Ramelow

© Foto: Andreas Lander - Thüringer Staatskanzlei

  1. Beschluss

Beschluss

Bodo Ramelow neuer Bundesratspräsident

Bodo Ramelow wird neuer Präsident des Bundesrates: Einstimmig wählte die Länderkammer den Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen am 8. Oktober 2021 zu ihrem Vorsitzenden. Ramelow tritt sein Amt am 1. November 2021 an.

Präsidium

Er löst Dr. Reiner Haseloff ab, der im kommenden Jahr als erster Vizepräsident weiterhin Teil des Präsidiums bleibt. Zum zweiten Vizepräsidenten wurde Dr. Peter Tschentscher, Ministerpräsident der Freien und Hansestadt Hamburg gewählt.

Königsteiner Vereinbarung

Die Wahl folgte einer festgelegten Reihenfolge, die durch die Einwohnerzahl der Länder bestimmt wird. Sie geht auf die so genannte Königsteiner Vereinbarung der Ministerpräsidenten von 1950 zurück. Durch die Rotation ist die Besetzung des Präsidentenamtes nicht wechselnden Mehrheitsverhältnissen und parteipolitischen Erwägungen unterworfen. Außerdem wahrt die Vereinbarung den Grundsatz der Gleichrangigkeit aller Länder: Jedes Land hat unabhängig von seiner Größe die Möglichkeit, den Vorsitz im Bundesrat zu übernehmen.

Vorgänger und Nachfolger im Präsidium

Auch für die Wahl der beiden Vizepräsidenten gibt es eine feste Regel: Zum ersten Vizepräsidenten wird stets der Präsident des Vorjahres und zum zweiten Vizepräsidenten der designierte Präsident des nachfolgenden Geschäftsjahres gewählt.

Grundlage der Wahl ist Artikel 52 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 5 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates - gewählt wurde einer Tradition folgend per Aufruf der einzelnen Länder.

Mehr zum Thema Präsident und Präsidium

Stand: 08.10.2021

Top 2Europakammerwahl

Foto: Portal Haus mit Europafahne und Deutschlandfahne

© Foto: Bundesrat | Dirk Deckbar

  1. Beschluss

Beschluss

Neue Vorsitzende für Europakammer des Bundesrates

Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2021 den Vorsitz seiner Europakammer für das neue Geschäftsjahr gewählt, das am 1. November 2021 beginnt.

Vorsitz geht an Thüringen

Nach der traditionellen Reihenfolge, die dem neuen Präsidium des Bundesrates entspricht, wurden folgende Personen gewählt: Minister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) zum Vorsitzenden, Staatsminister Rainer Robra (Sachsen-Anhalt) zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden und Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher (Hamburg) zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden.

Für Eilfälle

Die Europakammer kann stellvertretend für den Bundesrat Entscheidungen treffen, wenn in Angelegenheiten der Europäischen Union eine schnelle Reaktion erforderlich ist. Nähere Informationen unter www.bundesrat.de/europakammer

Stand: 08.10.2021

Top 3Ausschussvorsitzende

Foto: Blick in einen Ausschusssaal während einer Sitzung

© Foto: Bundesrat | Frank Bräuer

  1. Beschluss

Beschluss

Vorsitzende der Fachausschüsse wiedergewählt

Bei der Wahl der Ausschussvorsitzenden für das am 1. November beginnende Geschäftsjahr 2021/2022 hat der Bundesrat im Oktober 2021 alle bisherigen Vorsitzenden in ihren Ämtern bestätigt.

Traditionell hält jedes Bundesland einen festen Vorsitz in einem der 16 Fachausschüsse. Mehr zu deren Aufgaben: hier

Stand: 08.10.2021

Top 4Schriftführer

Foto: Staatsminister Georg Eisenreich und  Staatsrat Dr. Olaf Joachim

© Foto: Bayerische Staatskanzlei (StK) - alle Rechte vorbehalten | LIS Bremen | Michael Schnelle

  1. Beschluss

Beschluss

Georg Eisenreich und Dr. Olaf Joachim zu Schriftführern im Bundesrat gewählt

Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2021 Georg Eisenreich, Bayerischer Staatsminister der Justiz, für das neue Geschäftsjahr wiedergewählt und als weiteren Schriftführer Dr. Olaf Joachim, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, gewählt.

Notarfunktion

Während des Plenums sitzen die Schriftführer bzw. Schriftführerinnen üblicherweise abwechselnd neben dem Präsidenten und unterstützen ihn bei der Sitzungsleitung. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation üben sie diese Funktion derzeit von ihrem Platz in der jeweiligen Länderbank aus.

Insbesondere zählen sie die von den Ländern durch Handzeichen abgegebenen Stimmen bei den zahlreichen Abstimmungen im Plenum. Bei Grundgesetzänderung oder auf Antrag eines Landes rufen sie die einzelnen Länder in alphabetischer Reihenfolge auf und notieren das Abstimmungsverhalten.

Stand: 08.10.2021

Landesinitiativen

Top 6Datenschutz

Foto: Tastatur Datenmissbrauch

© Foto: AdobeStock | studio v-zwoelf

  1. Beschluss

Beschluss

NRW für strengere Anforderungen an Melderegisterauskunft

Nordrhein-Westfalen will die Anforderungen an die Identifikation einer gesuchten Person für die Melderegisterauskunft anheben. Das Land hat einen entsprechenden Gesetzesantrag am 8. Oktober 2021 im Bundesrat vorgestellt. Anschließend wurde er zur Beratung in die Ausschüsse verwiesen.

Derzeit niedrige Hürden für Registerauskunft

Nach dem geltenden Bundesmeldegesetz können Privatpersonen oder Unternehmen unter Angabe einiger Daten, die eine gesuchte Person eindeutig identifizieren, Auskunft insbesondere über die private Meldeadresse dieser Person erhalten. Dazu muss derzeit alternativ der Familienname, ein früherer Name, Geburtsdatum, Geschlecht oder eine Anschrift angegeben werden. Dies hat zur Folge, dass Personen häufig schon unter Angabe des Vor- und Familiennamens bei der zuständigen Meldebehörde eindeutig identifiziert werden können. Anfragende erhalten dann die aktuelle Anschrift der Person.

Durchsetzung von Forderungen

Melderegisterauskünfte dienen beispielsweise der Durchsetzung von Ansprüchen, da für die Erwirkung und Vollstreckung eines Titels die Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift erforderlich ist.

NRW sieht Missbrauchspotenzial

Eine Melderegisterauskunft berge im Zuge der Problematik zunehmender Aggressionen gegenüber Einsatz- und Rettungskräften und anderen Personen, die aufgrund ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit im öffentlichen Raum exponiert sind, aber auch Missbrauchspotenzial, warnt Nordrhein-Westfalen.

Berechtigtes Interesse

Mit dem Gesetzentwurf sollen Privatpersonen besser vor missbräuchlichen Auskunftsersuchen geschützt werden: Wird eine Auskunft zu einer Person aus dem Melderegister begehrt, soll danach zur eindeutigen Identifizierung der Person und zum Nachweis, dass es sich nicht um eine missbräuchliche Anfrage handelt, entweder eine dem Anfragenden bekannte (frühere) Anschrift der gesuchten Person angegeben oder ein berechtigtes Interesse des Anfragenden glaubhaft gemacht werden müssen.

Weitere Schritte

Sobald die Beratungen im federführenden Innenausschuss und dem mitberatenden Rechtsausschuss abgeschlossen sind, kommt die Vorlage wieder auf die Plenartagesordnung - dann zur Abstimmung über die Frage, ob der Bundesrat den Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen will.

Stand: 08.10.2021

Top 7Geldwäsche

Foto: Gelscheine in Waschmaschine

© PantherMedia | Sirozha

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Keine Mehrheit für Berliner Initiative zur Geldwäschebekämpfung

Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2021 über einen Entschließungsantrag Berlins zur Änderung des Geldwäschegesetzes abgestimmt. Der Antrag fand jedoch nicht die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen im Plenum. Er ist damit abgelehnt.

Notaraufsicht stärken

Berlin hatte Maßnahmen vorgeschlagen, um eine effektivere Bekämpfung der Straftaten im Immobilienbereich und bei Gesellschaftsgründungen zu erreichen. Ziel war es, die Rechtslage vor dem 1. August 2021 wiederherstellen zu lassen. Bis dahin konnte die Geldwäsche-Task-Force bei der Notaraufsicht eigenständig Verdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit FIU abgeben.

Seit 1. August 2021 darf die Geldwäscheaufsicht über Notarinnen und Notare nur noch dann Verdachtsmeldungen an die FIU richten, wenn dies die Notarin bzw. der Notar auch gedurft hätte - also bei positiver Kenntnis von einer Geldwäschehandlung oder einem Fall nach der Geldwäschegesetzmeldeverordnung Immobilien. Reine Verdachtsmeldungen sind nicht mehr möglich.

Schlupfloch für Immobiliengeschäfte

Nach Ansicht von Berlin müssen Personen, die Gelder durch beurkundungspflichtige Geschäfte waschen wollen, nach aktueller Rechtslage keinerlei Entdeckung befürchten, da weder die Notarinnen oder Notare noch die Aufsicht auch bei einem bestehenden Verdacht auf Geldwäsche diesen Fall melden darf.

Erweiterte Meldepflichten

Zudem wollte das Land die Meldepflichten der Notarinnen und Notare auf den Bereich der Gesellschaftsgründungen und –übertragungen ausweiten, da dieser sehr geldwäscheanfällig sei. Auch hier sollte es nicht auf positive Kenntnis der Notariate ankommen, sondern eine generelle Meldepflicht für bestimmte Konstellationen bestehen.

Stand: 08.10.2021

Video

Top 8Inflation

Foto: Geldmünze mit Aufdruck "Inflation"

© © Foto: AdobeStock | studio v-zwoelf

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bayern will Auswirkungen der Inflation auf Haushalte abmildern

Nach dem Willen Bayerns soll die Länderkammer die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuell hohen Inflationsrate zu Entlastungsmaßnahmen für Sparerinnen und Sparer sowie Privathaushalte auffordern. Am 8. Oktober 2021 stellte das Land seinen Entschließungsantrag im Plenum vor - er wurde in die Fachausschüsse überwiesen.

Preise steigen so stark wie lange nicht

Mit 3,9 Prozent im August 2021 habe die Inflationsrate in Deutschland den höchsten Stand seit Dezember 1993 erreicht. Im weiteren Jahresverlauf sei keine Abschwächung der Inflationsdynamik zu erwarten, warnt Bayern.

Belastung für Kleinsparer und Verbraucher

Hohe Inflationsraten stellten insbesondere Haushalte mit geringerem bis mittlerem Einkommen vor enorme Herausforderungen. Kleinsparerinnen und Kleinsparer könnten sich gegen die schrittweise Entwertung von Sparguthaben durch die niedrigen Zinsen kaum absichern. Die Einkommen der Verbraucher und die kapitalgedeckte Altersvorsorge verlören real weiter an Wert. Das Zusammentreffen von hohen Inflationsraten und Zinsen nahe und unter Null verstärkten diese Entwertung noch einmal. Gleichzeitig führten überdurchschnittliche Preissteigerungen zu erheblichen Mehrbelastungen für die Haushalte, insbesondere die Energiekosten erreichten Höchststände.

Keine geldpolitische Abhilfe in Sicht

Zwar sei die Inflationsbekämpfung in erster Linie Aufgabe der Europäischen Zentralbank. Da aber angesichts der fragilen wirtschaftlichen Erholung und der angespannten fiskalischen Lage im Euroraum nicht mit einer kurzfristigen Straffung der Geldpolitik zu rechnen sei, seien auch Bund und Länder gefordert, zu reagieren.

Verunsicherung in Bevölkerung entgegenwirken

Vor diesem Hintergrund hält das Land ein schnelles Handeln zum Schutz der Sparerinnen und Sparer sowie zur Entlastung von Haushalten insbesondere mit kleinen und mittleren Einkommen für geboten, um eine weitere Verunsicherung in der Bevölkerung zu verhindern und das Vertrauen in die Stabilität des Geldes zu erhalten.

Steuererleichterungen für Sparguthaben

Der Bundesrat solle daher die Bundesregierung auffordern, eine Initiative zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen für Sparerinnen und Sparer zu ergreifen - z. B. durch Anhebung des Sparerpauschbetrages, Wiedereinführung einer Spekulationsfrist bei der Veräußerung langfristiger Kapitalanlagen im Privatvermögen und Wiedereinführung einer vollständigen Steuerbefreiung für Erträge aus Einmalauszahlungen von Lebensversicherungen.

Entlastung für Energiekosten

Außerdem soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, die inflationstreibende Wirkung des in den kommenden Jahren weiter steigenden nationalen CO₂-Preises durch eine parallele Entlastung der Haushalte bei den Energiekosten etwa über eine Absenkung der Stromsteuer und der EEG-Umlage sowie eine Koppelung der Höhe der Pendlerpauschale an die Entwicklung der Kraftstoffpreise zu kompensieren.

Weiteres Verfahren

Sobald der federführende Finanzausschuss und die mitberatenden Ausschüsse (Umwelt und Wirtschaft) ihre Beratungen abgeschlossen haben, stimmt das Plenum über die Initiative ab.

Stand: 08.10.2021

Video

EU-Vorlagen

Top 9Zukunftskonferenz

Foto: Europaflagge mit den Worten "Zukunft, Europa, Chance"

© Foto: AdobeStock | galileo120

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat wirbt für aktive Teilnahme an Konferenz zur Zukunft Europas

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 8. Oktober 2021 erneut zur Konferenz zur Zukunft Europa Stellung genommen. Er rief dazu auf, dass sich alle Akteure - insbesondere die Bürgerinnen und Bürger - aktiv in die EU-Zukunftskonferenz einbringen und hierfür die zur Verfügung stehende mehrsprachige digitale Plattform nutzen.

Projekt europäischer Bürgerbeteiligung

Die Konferenz dient der europäischen Bürgerbeteiligung. Sie ist Forum für Debatten und Diskussionen, bei denen Bürgerinnen und Bürger, die Zivilgesellschaft, Vertreterinnen und Vertreter der Parlamente und EU-Institutionen zusammenkommen. Sie soll dem Europäischen Projekt neuen Schwung verleihen und die europäische Demokratie stärken.

Schon im letzten Jahr hatte der Bundesrat sich zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zur Gestaltung der Konferenz zur Zukunft Europas (BR-Drucksache 37/20 (Beschluss)) - bitte verlinken geäußert.

Föderale Strukturen berücksichtigen

In der aktuellen Stellungnahme bekräftigt der Bundesrat vor allem seine Forderung, dass sich die Konferenz zur Zukunft Europas auch mit der Frage befassen sollte, unter welchen institutionellen Bedingungen die aktuellen Herausforderungen bewältigt werden können.

Außerdem unterstreicht der Bundesrat abermals seinen – verfassungsrechtlich in Artikel 23 Grundgesetz verankerten – Mitwirkungsanspruch in Angelegenheiten der EU. Föderale Strukturen müssten– wo vorhanden – über die damit befassten Akteure im europäischen Mehrebenensystem in adäquater Weise im Rahmen der Zukunftsplanungen zentral berücksichtigt werden.

Bundesrat begrüßt Grüne Karte

Zudem betonen die Länder unter anderem, dass sie die Idee der so genannten Grünen Karte als geeignetes Instrument erachten, um die nationalen Parlamente aktiver in den europäischen Gesetzgebungsprozess einzubinden und damit dessen demokratische Legitimität zu stärken. Die „grüne Karte“ würde es den nationalen Parlamenten ermöglichen, Vorschläge zu europäischen Gesetzesinitiativen einzubringen oder die Überarbeitung, Änderung oder Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften zu fordern, ohne das Initiativrecht der Kommission anzutasten. Der Bundesrat hält es für erforderlich, entsprechende Quoren für die Vorlage von „grünen Karten“ vorzusehen.

Kontrollmöglichkeiten der nationalen Parlamente erweitern

Der Bundesrat bekräftigt seine Forderung nach einer Verlängerung der Frist für die Einreichung begründeter Stellungnahmen, um den nationalen Parlamenten die Wahrnehmung ihrer Rolle als „Hüter“ des Subsidiaritätsprinzips zu erleichtern. Darüber hinaus spricht sich der Bundesrat für eine intensivere Befassung der Kommission mit den Standpunkten der nationalen Parlamente aus. Er appelliert an die Kommission, ihre Absicht, begründete Stellungnahmen der nationalen Parlamente auch dann zu beantworten, wenn diese das Quorum für eine „gelbe Karte“ nicht erreicht haben, aber ähnliche Bedenken von einer erheblichen Anzahl nationaler Parlamente geäußert wurden, in die Praxis umzusetzen und hiervon aktiv Gebrauch zu machen.

Direkt nach Brüssel

Der Bundesrat übermittelt seine Stellungnahme direkt an die EU-Kommission und das Europäische Parlament.

Stand: 08.10.2021

Beschlussdrucksache: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Gestaltung der Konferenz zur Zukunft Europas (PDF, 88KB, nicht barrierefrei)

Beschlussdrucksache: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Gestaltung der Konferenz zur Zukunft Europas (PDF, 365KB, nicht barrierefrei)

Beschlussdrucksache: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Gestaltung der Konferenz zur Zukunft Europas (PDF, 109KB, nicht barrierefrei)

Beschlussdrucksache: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Gestaltung der Konferenz zur Zukunft Europas (PDF, 310KB, nicht barrierefrei)

Beschlussdrucksache: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Gestaltung der Konferenz zur Zukunft Europas (PDF, 98KB, nicht barrierefrei)

Video

Rechtsverordnungen

Top 16Hartz IV

Foto: Antrag auf Arbeitslosengeld II

© Foto: panthermedia | Harald Jeske

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt angepassten Regelsätzen für Sozialleistungen zu

Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2021 dem Vorschlag der Bundesregierung zugestimmt, die Regelsätze für Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anzupassen.

Erhöhung um drei Euro

Ab Januar 2022 erhalten alleinstehende Erwachsene 449 Euro im Monat – drei Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche erhöhen sich auf 311 bzw. 376 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren steigt der Satz auf 285 Euro. Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf beträgt im ersten Schulhalbjahr 104 Euro und für das zweite Schulhalbjahr 52 Euro.

Jährliche Fortschreibung der Regelbedarfe

Grundlage für das kommende Jahr sind die Bedarfssätze aus dem laufenden Jahr, die nach dem jährlich vom Statistischen Bundesamt ermittelten Mischindex fortgeschrieben werden. Er setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen. Die Preisentwicklung wird ausschließlich aus regelbedarfsrelevanten Waren wie Nahrungsmitteln, Kleidung, Fahrrädern, Hygieneartikeln, Zeitungen und Dienstleistungen wie Friseurbesuchen errechnet. Für die Nettolohnentwicklung sind die bundesdurchschnittlichen Lohn- und Gehaltssteigerungen relevant.

Stichprobenberechnung alle fünf Jahre

Grundsätzliche Basis für die Festlegung der Regelsätze ist eine Einkaufs- und Verbraucherstichprobe alle fünf Jahre; zuletzt erfolgte sie 2018. In Jahren ohne Stichprobe - wie aktuell - werden die Regelsätze nach dem Mischindex fortgeschrieben.

Verkünden und Inkrafttreten

Die Verordnung wurde am 18. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Stand: 18.10.2021

Top 22Bußgeldnovelle

Foto: Antrag auf Arbeitslosengeld II

© Foto: AdobeStock | Stockfotos-MG

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Mehr Schutz für Radverkehr, höhere Strafen für Raser: Bundesrat stimmt Bußgeldkatalog zu

Am 8. Oktober 2021 hat der Bundesrat einem Vorschlag der Bundesregierung zur so genannten Bußgeldnovelle zugestimmt.

Rechtsklarheit bei den Sanktionen

Ziel des geänderten Bußgeldkatalogs ist es, Verkehrsverstöße angemessen zu sanktionieren, um dadurch die Sicherheit insbesondere für den Rad- und Fußverkehr zu erhöhen. Zudem soll die Verordnung Rechtsunsicherheiten beseitigen, die entstanden sind, nachdem die ursprüngliche StVO-Novelle vom 20. April 2020 wegen eines Formfehlers in der Praxis nicht bzw. nicht vollständig angewandt wurde.

Höhere Geldbußen statt Fahrverbote für Raser

Die neue Verordnung bestätigt große Teile dieser ursprünglichen Novelle. Statt der damals beschlossenen Fahrverbote für bestimmte Geschwindigkeitsverstöße sind nunmehr höhere Geldbußen vorgesehen. Es bleibt aber beim Fahrverbot für das unberechtigte Benutzen einer Rettungsgasse z.B. auf der Autobahn und zahlreichen Bußgelderhöhungen zum Schutz des Rad- und Fußgängerverkehrs.

Zum Hintergrund

Der Vollzug der damaligen Bußgeldkatalog-Verordnung vom 20. April 2020 ist aktuell ausgesetzt, weil ihre Eingangsformel die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Fahrverbote nicht nannte - ein Verstoß gegen das so genannte Zitiergebot: Jede Verordnung muss ihre gesetzliche Rechtsgrundlage angeben. Daher gehen Bund und Länder von einer Teilnichtigkeit der ursprünglichen Verordnung aus. Im April 2021 erzielte die Verkehrsministerkonferenz einen Kompromiss zur Änderung des Bußgeldkatalogs, den die Bundesregierung nun in einen Rechtstext formuliert und dem Bundesrat am 3. September 2021 zugeleitet hatte.

Verkündung und Inkrafttreten

Die Verordnung wurde am 19. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 9. November 2021 in Kraft.

Höhere Verwarnungsgrenze erforderlich

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Verwarnungsgrenze von 55 Euro zu erhöhen, ebenso die Gebühr für den oder die Fahrzeughalterin, wenn bei Verstößen der oder die Fahrerin nicht ermittelbar ist. Zur Begründung verweist der Bundesrat auf die hohen Aufwände bei Bußgeldstellen, Polizei und Justiz hin, die durch die Novelle entstehen.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit der Länderforderung befasst.

Stand: 19.10.2021

Video

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