BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1010. Sitzung am 05.11.2021

1 Antrittsrede - 5 Bundesratsinitiativen - 6 Verordnungen

1 Antrittsrede - 5 Bundesratsinitiativen - 6 Verordnungen

Der neue Bundesratspräsident Bodo Ramelow eröffnete die erste Plenarsitzung unter Thüringer Vorsitz mit der traditionellen Antrittsrede und einem Appell „das Verbindende, nicht das Trennende, in den Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns zu stellen“. Für die geschäftsführende Bundesregierung erwiderte Kanzleramtschef Helge Braun. Anschließend beschloss das Plenum einen Gesetzentwurf und vier Entschließungen, die auf Anregungen der Länder zurückgingen.

Der Bundesrat stimmte sechs Regierungsverordnungen zu - teilweise nur unter der Bedingung von Änderungen bzw. mit begleitenden Entschließungen. Er nahm Stellung zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung und einer EU-Vorlage.

Durch den Wechsel der Legislaturperiode lagen noch keine Beschlüsse aus dem neuen Bundestag vor. Daher war sowohl die Tagesordnung als auch die Sitzungsdauer sehr kurz.

Eine Auswahl an Vorlagen stellt die Rubrik BundesratKOMPAKT nachfolgend vor. Die gesamte Tagesordnung mit allen zugehörigen Drucksachen-Downloads finden Sie hier.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT, in der App und in der Mediathek zum Download bereit.

Landesinitiativen

Top 3Datenschutz

Foto: Formular Anmeldebestätigung

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  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat für strengere Anforderungen an Melderegisterauskünfte

Die Länder wollen die Anforderungen an die Identifikation einer gesuchten Person für die Melderegisterauskunft anheben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundesrat am 5. November 2021 auf Anregung Nordrhein-Westfalens beschlossen.

Berechtigtes Interesse darlegen

Mit dem Gesetzentwurf sollen Privatpersonen besser vor missbräuchlichen Auskunftsersuchen geschützt werden: Wird eine Auskunft zu einer Person aus dem Melderegister begehrt, soll danach zur eindeutigen Identifizierung der Person und zum Nachweis, dass es sich nicht um eine missbräuchliche Anfrage handelt, entweder eine dem Anfragenden bekannte (frühere) Anschrift der gesuchten Person angegeben oder ein berechtigtes Interesse der Anfragenden glaubhaft gemacht werden müssen.

Derzeit niedrige Hürden für Registerauskunft

Nach dem geltenden Bundesmeldegesetz können Privatpersonen oder Unternehmen unter Angabe einiger Daten, die eine gesuchte Person eindeutig identifizieren, Auskunft insbesondere über die private Meldeadresse dieser Person erhalten. Dazu gehören alternativ der Familienname, ein früherer Name, Geburtsdatum, Geschlecht oder eine Anschrift. Dies hat zur Folge, dass Personen häufig schon unter Angabe des Vor- und Familiennamens bei der zuständigen Meldebehörde eindeutig identifiziert werden können. Anfragende erhalten dann die aktuelle Anschrift der Person.

Länderkammer sieht Missbrauchspotenzial

Eine Melderegisterauskunft berge im Zuge der Problematik zunehmender Aggressionen gegenüber Einsatz- und Rettungskräften und anderen exponierten Personen Missbrauchspotenzial, warnt der Bundesrat.

Durchsetzung von Forderungen

Melderegisterauskünfte dienen beispielsweise der Durchsetzung von Ansprüchen, da für die Erwirkung und Vollstreckung eines Titels die Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift erforderlich ist.

Weiteres Verfahren

Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu verfasst und anschließend beide Dokumente dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Stand: 05.11.2021

Top 4Mieterschutz

Foto: Vorderansicht eines Mehrfamilienhauses Altbau

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  1. Beschluss

Beschluss

Abgesetzt: Länderinitiative zur Mietpreisbremse

Der Bundesrat hat am 5. November 2021 einen Gesetzentwurf der Länder Hamburg und Bremen zur Stärkung des Mieterschutzes bei Vermietung von möblierten Wohnungen und Kurzzeitverträgen kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Es kam daher nicht zu einer Entscheidung über die Initiative gegen eine Umgehung der Mietpreisbremse.

Auf Antrag eines oder mehrerer Länder könnte die Vorlage in einer späteren Plenarsitzung wieder aufgerufen werden.

Hamburg und Bremen wollen Schlupflöcher schließen

Die beiden Stadtstaaten kritisieren, dass die Regelungen zur Mietpreisbremse in der Praxis umgangen werden - durch Vermietung von möblierten Wohnungen oder durch kurze (Ketten)-Vertragslaufzeiten. Auf einem angespannten Wohnungsmarkt könne das bedeuten, dass Menschen in die kurzzeitige, teure Anmietung möblierten Wohnraums gedrängt würden, obwohl sie eigentlich dauerhaft bezahlbaren Wohnraum benötigen.

Transparente Preisgestaltung und Deckelung des Möblierungszuschlags

Hamburg und Bremen fordern daher die gesetzliche Pflicht, den Möblierungszuschlag immer separat neben der Netto-Kaltmiete auszuweisen, damit Mieter und Mieterinnen sie mit der ortsüblichen Miete vergleichen und so nachvollziehen können, ob die Mietpreisbremse eingehalten wird. Die Höhe des Zuschlags solle künftig begrenzt werden: auf monatlich höchstens ein Prozent des Zeitwerts, den die Möbel zu Beginn des Mietverhältnisses haben.

Mietpreisbremse ab sechs Monaten Vertragslaufzeit

Mietverträge ab sechs Monaten Dauer sollen künftig nicht mehr als Kurzzeitvermietung gelten, ebenso Ketten befristeter Kurzzeitverträge. Nach jetziger Rechtslage ist nicht definiert, wann eine Wohnung nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassen wird und daher von der Mietpreisbremse ausgenommen ist.

Stand: 05.11.2021

Top 6Brexit

Foto: Fahnen Europa und Großbritannien

© Foto: AdobeStock | Rawf8

  1. Beschluss

Beschluss

Länder fordern Bundesregierung auf, die Chancen des Brexits zu nutzen

Mit einer in der Plenarsitzung am 5. November 2021 auf Initiative Hessens gefassten Entschließung will der Bundesrat Anstöße für die Pflege der Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geben, aber auch darauf hinwirken, dass Deutschland die sich aus dem Brexit ergebenden Chancen wahrnimmt.

Enge Partnerschaft

Der Bundesrat betont, dass die Europäische Union für die Zukunft eine möglichst enge und faire Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich anstreben solle. Ziel europäischer Politik müsse es sein, ein weiteres Auseinanderdriften des Vereinigten Königreichs und der EU zu vermeiden. Aus Sicht des Bundesrates sollte der Weg zurück in die Europäische Union für Großbritannien immer möglich sein.

Pflege des Austausches

Der Bundesrat begrüßt das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU und hält es für wünschenswert, dass über die dort getroffenen Vereinbarungen hinaus der gesellschaftliche und kulturelle Austausch weiter gepflegt wird. Vor allem die junge Generation müsse im Verhältnis zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU weiterhin europäische Freiheiten erleben können. Es soll daher ein neues und gleichwertiges Programm zu Erasmus+ geschaffen werden.

Standortwettbewerb

Gleichzeitig fordern die Länder die Bundesregierung auf, die Chancen für den deutschen Wirtschaftsstandort zu wahren, die Ansiedelung europäischer Behörden zu fördern und sich auf europäischer Ebene für den Finanzplatz Deutschland einzusetzen. Die Bundesregierung solle eine aktive innereuropäische Standortpolitik betreiben und insbesondere die Attraktivität des deutschen Wirtschaftsstandortes, aber auch der europäischen Zentren der Finanzwirtschaft und des Flugverkehrs, in den Blick nehmen. Bereits heute sei erkennbar, dass zahlreiche internationale Unternehmen neue Standorte in der EU suchen oder Lieferketten umgestalten. Es sei im deutschen Interesse, dass sich möglichst viele Unternehmen davon in Deutschland niederlassen. Dies gelte ebenso für die Ansiedlung europäischer Behörden wie der geplanten EU-Geldwäschebehörde.

Strafverfolgung und justizielle Zusammenarbeit

Mit dem Brexit habe das Vereinigte Königreich auch seinen Zugang zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts verloren. Im Handels- und Kooperationsabkommen sei vereinbart worden, einen neuen Rahmen für die Strafverfolgung und die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zu schaffen, der eine enge Zusammenarbeit zwischen den nationalen Polizei- und Justizbehörden ermöglicht. Hierzu müssten die Arbeiten zügig vorangetrieben werden.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie die Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Stand: 05.11.2021

Top 7Tierschutz

Foto: Mehrere Tiere: Schildkröte, Schlange, Echsen, Papagei

© Foto: AdobeStock | Susan Schmitz

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert Regulierung von Wildtierimporten

Der Bundesrat fordert eine stärkere Regulierung von Wildtierimporten, um Wilderei, Wildfänge und Artensterben zu bekämpfen. Am 5. November 2021 fasste er dazu auf Initiative von Schleswig-Holstein eine Entschließung und leitete sie der Bundesregierung zu.

Europäische Regelung nötig

Diese soll sich auf europäischer Ebene für eine umfassende Regulierung einsetzen. Import, Besitz und Verkauf von Wildtieren, die in ihrem Heimatland illegal gefangen und exportiert worden sind, sollten aus Sicht des Bundesrates verboten werden.

Geeignete Regelungen auf europäischer, aber auch ergänzend auf nationaler Ebene müssten sicherstellen, dass in ihren jeweiligen Ursprungsländern gefangene Wildtiere zukünftig nicht mehr ohne strenge Auflagen in den europäischen Binnenmarkt gelangen.

Verbindliche Vorgaben für Tierbörsen und Onlinehandel

Auch Tierbörsen und Online-Handel mit Wildtieren sollten durch geeignete Rechtsvorschriften insbesondere für private Anbieter verbindlich geregelt werden. Der Bundesrat fordert dazu insbesondere das Verbot, anonym im Netz Wildtiere zum Verkauf anzubieten.

Sachkundenachweis für private Haltung und Zucht

Für private Haltung und Zucht exotischer Wildtiere ist aus Sicht der Länder ein Sachkundenachweis erforderlich, um die besonderen Haltungsbedürfnisse der Tiere zu sichern und die unkontrollierte Zucht zu vermeiden.

Mehr Forschung über Zoonosen

Der Bundesrat fordert zudem, Forschung und Wissensaustausch zu den Zoonosen, also die Übertragung von Tierkrankheiten auf den Menschen, auf nationaler sowie internationaler Ebene zu fördern.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der geschäftsführenden Bundesregierung zugeleitet. Wann diese sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst, entscheidet sie - oder ihre Nachfolgerin. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 05.11.2021

Top 8Energieinfrastruktur

Foto: Umspannwerk

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat für klimaresilienten Wiederaufbau nach Katastrophen

Der Bundesrat sich dafür ein, Zulassungsverfahren für den Wiederaufbau zerstörter Energieinfrastrukturen insbesondere zur Versorgung mit Strom und Gas nach Katastrophenfällen zu vereinfachen - und damit auch die Klimaresilienz zu erhöhen. Am 5. November 2021 beschloss er auf Anregung von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, der Bundesregierung eine entsprechende Entschließung zuzuleiten.

Vereinfachte Genehmigungen

Wiederaufbauten von Energieversorgungsanlagen nach Katastrophen wie dem Juli-Hochwasser in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz müssten beschleunigt werden, auch wenn sie nicht eins zu eins den alten Bauten entsprächen.

Zur Vereinfachung schlägt der Bundesrat vor: Ersatzbauten ohne wesentliche Änderungen müssen nicht mehr das gesamte Planungs- und Genehmigungsverfahren durchlaufen, sondern wären zukünftig lediglich anzeigepflichtig. Ein besonderes Augenmerk bei den Vereinfachungen sei auf die Verteilnetzinfrastruktur zu legen, fordert der Bundesrat. Für den Fall wesentlicher Änderungen beim Wiederaufbau sollten Vereinfachungen beim vorzeitigen Baubeginn möglich sein.

Wiederaufbau an sichereren Orten

Die Bundesregierung solle für eine separate Planfeststellungsfähigkeit für Anlagen wie z.B. Umspannwerke sorgen, die bislang nur als Nebenanlagen im Zusammenhang mit Energieversorgungsleitungen energierechtlich zulassungsfähig sind. Dies könne nicht nur beim Wiederaufbau der Versorgungsstrukturen an sichereren Orten die Resilienz erhöhen, sondern angesichts zunehmender Punktmaßnahmen auch die weitere Optimierung der Energieinfrastrukturen für die Energiewende erleichtern.

Szenarien für Klimaziele 2045

Das neue Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 erfordere einen ambitionierten Ausbau der Energieinfrastruktur. Vor diesem Hintergrund verlangt der Bundesrat, zukünftig bei allen für Energieinfrastrukturen zu betrachtenden Szenarien auch ein Langfristszenario für das Ziel der Klimaneutralität 2045 vorzusehen - auch unabhängig von den kurzfristigen Bedarfen des Wiederaufbaus. Die Kenntnis über Langfristbedarfe ermögliche es nicht nur beim Wiederaufbau nach Katastrophenfällen, die Energieinfrastruktur gleich langfristig richtig zu dimensionieren, sondern auch generell Synergieeffekte einer integrieren Betrachtung heben zu können, heißt es in der Entschließung.

Anknüpfung an frühere Forderung

Sie knüpft an die Forderung des Bundesrates vom 10. September 2021 an, die Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren in unbefristetes Recht zu überführen.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der geschäftsführenden Bundesregierung zugeleitet. Wann diese sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst, entscheidet sie - oder ihre Nachfolgerin. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 05.11.2021

Video

EU-Vorlagen

Top 9Europäischer Forschungsraum

Foto: Computertasten EU-Flagge und Innovation

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Pakt für Forschung und Innovation in Europa - Bundesrat fordert Nachbesserungen

Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission für eine Empfehlung des Rates zum Pakt für Forschung und Innovation in Europa, mit dem der Europäische Forschungsraum EFR gestärkt und auf die Zukunft ausgerichtet werden soll.

In der am 5. November 2021 beschlossenen Stellungnahme äußern die Länder aber auch Kritik.

Schlüsselposition für Hochschulen

So fordern sie, dass die Hochschulen und Forschungseinrichtungen eine zentrale Rolle bei der zukünftigen Ausgestaltung des EFR einnehmen müssen. Notwendig sei im EFR eine Schlüsselposition der Hochschulen für Bildung, Forschung, Innovation und Kultur in ihrer jeweiligen Region, eine auskömmliche Finanzierung der Wissenschaft und Forschung, die Verankerung einer wertegebundenen Wissenschaft und Forschung, die Förderung von Vernetzung und Mobilität und eine gute Balance von Exzellenz und Kohäsion.

Kritik am Überwachungsmechanismus

Außerdem erachtet der Bundesrat eine weitere Begründung und Folgenabschätzung für dringend geboten. Er kritisiert, dass zur Umsetzung der Ziele des EFR ein umfangreicher Überwachungs- und Koordinierungsmechanismus eingerichtet werden soll und fordert die Kommission auf, die Ausgestaltung der politischen Koordinierung unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips zu konkretisieren und dabei auch eine sachgerechte Einbeziehung der Länder in die politische Koordinierung sicherzustellen.

Direkt nach Brüssel

Die Länderkammer übermittelt ihre Stellungnahme direkt an die EU-Kommission.

Stand: 05.11.2021

Video

Rechtsverordnungen

Top 12Heizkosten

Foto: Ausschnitt einer Heizung mit Thermostat

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  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt Heizkostenverordnung zu, fordert aber rasche Evaluierung

Der Bundesrat hat am 5. November 2021 einer Regierungsverordnung zugestimmt, die neue Regeln zur Heizkostenabrechnung vorsieht. Hintergrund sind europäische Vorgaben zur Energieeffizienz.

Seine Zustimmung hat der Bundesrat allerdings an die Bedingung geknüpft, dass die Verordnung bereits nach drei Jahren evaluiert wird. Ziel ist es, möglichst frühzeitig erkennen zu können, ob zusätzliche Kosten für Mieterinnen und Mieter entstehen und diese ohne Ausgleich belastet werden.

Setzt die Bundesregierung diese Forderung um, kann sie die Verordnung wie geplant am Tag nach der Verkündung in Kraft setzen.

Ablesen aus der Ferne

Ab dann müssen neu installierte Zähler aus der Ferne ablesbar sein, bestehende bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Das Ablesen der Zählerstände vor Ort kann damit entfallen. Die Heizkostenabrechnung muss künftig einen Vergleich zum vorherigen Verbrauch und zum Durchschnittsverbrauch enthalten.

Datensicherheit der Smartmeter

Fernablesbare Verbrauchserfassungsgeräte müssen Datenschutz und -sicherheit nach dem Stand der Technik gewährleisten. Das Einhalten des Stands der Technik wird angenommen, wenn Schutzprofile und technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik eingehalten sind. Alternativ gilt dies, wenn eine Verbindung mit einem Smart-Meter-Gateway vorliegt. Denn diese Kommunikationseinheit, die die Messdaten von Zählern empfängt, speichert und für Marktakteure aufbereitet, enthält ein entsprechendes Sicherheitsmodul.

Informationspflichten für Gebäudeeigentümer

Sind fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert, sollen Mieterinnen und Mieter regelmäßig Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen erhalten. Ziel ist es, sie zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Wärmeenergie anzuregen, damit sie ihr Heizverhalten anpassen und damit Energiekosten sowie CO2-Emissionen reduzieren können.

Die Abrechnungen müssen detaillierte Informationen enthalten, zum Beispiel über den Brennstoffmix, die erhobenen Steuern, Abgaben und Zölle. Verpflichtend ist außerdem ein Vergleich des aktuellen Heizenergieverbrauchs mit dem Verbrauch des letzten Abrechnungszeitraums und ein Vergleich mit dem Durchschnittsendnutzer derselben Nutzerkategorie.

Stärkerer Wettbewerb

Zur Stärkung des Wettbewerbs müssen neu installierte Geräte mit Systemen anderer Anbieter interoperabel und an ein Smart-Meter-Gateway anbindbar sein. Bereits installierte fernablesbare Ausstattungen müssen bis Ende 2031 mit der Funktion der Smart-Meter-Gateway-Anbindbarkeit nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Bundesrat fordert Kostentransparenz

In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat, dass der Einbau von fernauslesbaren Messgeräten nicht zu Mehrkosten bei Verbraucherinnen und Verbrauchern führen darf. Nach der Evaluation sollte geprüft werden, ob eine Kostendeckelung notwendig ist.

Verkündung und Inkrafttreten

Die Verordnung wurde am 30. November 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.

Stand: 30.11.2021

Glossary

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