BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1016. Sitzung am 11.02.2022

Kanzlerrede - Nachtragshaushalt - Führerscheinumtausch

Kanzlerrede - Nachtragshaushalt - Führerscheinumtausch

Die erste reguläre Sitzung des Bundesrates im Jahr 2022 begann mit einem besonderen Gast: Bundeskanzler Olaf Scholz hielt seine Antrittsrede im Bundesrat. Für ihn eine „Heimkehr“, hatte er doch als Mitglied der Hamburger Landesregierung viele Jahre lang der Institution angehört, die er als „Herzkammer des Föderalismus“ bezeichnete.

Er betonte den föderalen Gedanken, der gebiete, dass Bund und Länder zum Wohle des Landes zusammenarbeiten - respektvoll im Umgang, orientiert an der Sache und immer mit dem Willen zu gemeinsamer Gestaltung.

In diesem Sinne lieferte der Kanzler in seiner Rede einen Überblick über die Vorhaben der Bundesregierung. Dieser reichte von der Bekämpfung der Pandemie und des Klimawandels, dem Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe bis zu Bildungs- Finanz-, Sozial- und Wirtschaftspolitik; über Digitalisierung bis hin zu Europa sowie Außen- und Sicherheitspolitik - insbesondere zum Ukraine-Konflikt.

Plädoyer zum Föderalismus

Bundesratspräsident Bodo Ramelow bedankte sich für das mit „Leidenschaft“ vorgetragene „Plädoyer zum Föderalismus“ und bekundete die Bereitschaft der Länder, die „ausgestreckte Hand“ der Bundesregierung zu ergreifen. Mit ihrem für die Länderkammer eigentlich unüblichen Beifall für die Rede hätten deren Mitglieder deutlich gemacht: „Bund und Land - wir stehen gemeinsam.“

Anschließend billigte der Bundesrat das 2. Nachtragshaushaltsgesetz, das der Bundestag Ende Januar beschlossen hatte.

Er beriet 12 Landesinitiativen, sieben EU-Vorlagen sowie mehrere Gesetz- bzw. Regierungsverordnungen des neuen Kabinetts.

Nur unter der Bedingung von Änderungen stimmte der Bundesrat einer Verordnung zu, die diverse Regelungen zu Erwerb, Geltung und Umschreibung von Führerscheinen enthält. Insbesondere sollen Inhaber und Inhaberinnen älterer Führerscheine mehr Zeit zum Umtausch ihrer alten Papier-Dokumente erhalten.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT, in der App, in der Mediathek sowie Fotos in der Galerie zum Download bereit.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 2Nachtragsetat

Geldscheine und Münzstücke

© Foto: PantherMedia | Olaf Simon

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt 2. Nachtragshaushalt

Grünes Licht für den Nachtrag zum Budget des Bundes für das Jahr 2021: Am 11. Februar 2022 verzichtete der Bundesrat auf ein Vermittlungsverfahren zu dem Gesetz, das der Deutsche Bundestag am 27. Januar 2022 verabschiedet hatte. Es ist dadurch gebilligt.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wurde es am 25. Februar 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft.

60 Milliarden Euro für Klimarücklage

Das Gesetz überträgt nicht genutzte Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro aus dem Kernhaushalt des vergangenen Haushaltsjahrs in eine Rücklage des Energie- und Klimafonds EKF, einem Sondervermögen des Bundes. Mit diesen Mitteln will die Bundesregierung in den kommenden Jahren klima- und transformationspolitische Vorhaben finanzieren und private Investitionen anreizen - und damit einen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie leisten.

Konkretisierung im Bundestagsverfahren

Im Laufe seiner Beratungen ergänzte der Bundestag den zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung um verbindliche Erläuterungen zur Verwendung der an den EKF übertragenen Mittel. Sie stellen klar, dass die Mittel unter anderem für Investitionen zur besseren Energieeffizienz von Gebäuden und Förderung einer klimaneutralen Industrie zu nutzen sind; ebenso zur Stärkung der Nachfrage privater Verbraucher und des gewerblichen Mittelstands durch Abschaffung der EEG-Umlage.

Neue Stellen für Bundesregierung und Bundestag

Eine weitere Ergänzung im Bundestagsverfahren: Der Gesetzesbeschluss schafft 148 neue Stellen für Bundesministerien und Bundestag.

Stand: 25.02.2022

Video

Landesinitiativen

Top 3Tierwohl

Foto: Ein Schwein guckt zwischen Gitterstäbe.

© Foto: AdobeStock | Borko Manigoda

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Initiative zur nachhaltigen Nutztierhaltung

Nordrhein-Westfalen hat am 11. Februar 2022 einen Gesetzesantrag zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung in erster Lesung im Plenum vorgestellt. Ziel der Initiative ist es, Stallumbauten zu erleichtern, baurechtliche Hürden zu verringern, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und Regelungslücken zu schließen.

Eigenständiges Tierwohlgesetz

Das Land schlägt ein eigenständiges Tierwohlgesetz vor - als Grundlage für einheitliche und rechtsübergreifende Klarstellungen, was unter dem Begriff Tierwohl zu verstehen und wie er auszulegen ist.

Vereinfachungen im Baurecht

Eine Öffnungsklausel im Baurecht soll so genannte Tierwohlställe fördern und baurechtliche Vereinfachungen ermöglichen. So könnten Stallgebäude, die nicht mehr für die Tierhaltung genutzt werden, ab 7 Jahren automatisch ihre Betriebserlaubnis verlieren. Das Land erhofft sich davon Entlastung bei der immissionsschutzrechtlichen Vorlastberechnung und damit Entwicklungspotenzial für verbleibende Betriebe.

Anpassungen im Naturschutzrecht

Anpassungen im Naturschutzrecht sollen dafür sorgen, dass das Tierwohl bei der behördlichen Abwägung mit Belangen des Naturschutzes stärker Berücksichtigung findet. Einen automatischen Tierwohlvorrang soll es aber nicht geben.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wurde die Initiative in den Agrar- und Verbraucherschutzausschuss, den Umwelt- sowie den Wohnungsbauausschuss überwiesen. Diese befassen sich Ende Februar damit. Sobald die Fachausschüsse ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.

Stand: 11.02.2022

Video

Top 5Flugsicherheit

Passkontrolle

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  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert Ausweiskontrollen beim Boarding

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass Fluggesellschaften die Identität ihrer Passagiere beim Boarding kontrollieren und mit den Buchungsdaten der Tickets abgleichen müssen. Dies ist bisher gesetzlich nicht vorgeschrieben. Auf Initiative von Niedersachsen hat der Bundesrat am 11. Februar 2022 beschlossen, eine entsprechende Ergänzung im Luftsicherheitsgesetz beim Bundestag einzubringen.

Identität der Passagiere nicht gesichert

Der Bundesrat warnt vor Gefahren für die Luftverkehrssicherheit, wenn unklar bleibt, wer eigentlich an Bord eines Flugzeuges geht: Gibt jemand bei der Buchung eine falsche Identität an und wird vor dem Einsteigen nicht kontrolliert, bleibt die falsche Identität unerkannt. Diese Informationslücke könnten Kriminelle und Terroristen zur Verschleierung ihrer Reiserouten ausnutzen. Die Arbeit von Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität werde erschwert, heißt es in der Entwurfsbegründung.

Vorbild Frankreich

In anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Belgien oder Spanien sind Fluggesellschaften bereits verpflichtet, die Identität eines Fluggastes durch Abgleich von Ausweis und Buchungsdaten sicherzustellen.

Erneuter Versuch

Mit dem aktuellen Beschluss bekräftigt der Bundesrat eine frühere Forderung: Schon am 21. September 2018 hatte er - ebenfalls auf Initiative von Niedersachsen - einen gleichlautenden Entwurf (BR-Drs.321/18) beim Bundestag eingebracht. Dieser hat ihn vor Ablauf der 19. Legislaturperiode nicht abschließend beraten, so dass er der Diskontinuität unterfiel.

Wie es weitergeht

Der aktuelle Gesetzentwurf wird zunächst der neuen Bundesregierung zugeleitet, die dazu innerhalb von sechs Wochen Stellung nehmen kann. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Feste Fristen für dessen Beratungszeit gibt es nicht.

Stand: 11.02.2022

Top 6Mietwucher

Foto: Mietvertrag

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  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat will Bußgelder für Mietwucher verdoppeln

Mietwucher soll härter bestraft werden. Dies fordert der Bundesrat. Am 11. Februar 2022 beschloss er auf Initiative von fünf Ländern, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Doppelte Bußgelder

Der Bundesrat schlägt vor, den Bußgeldrahmen für unangemessen hohe Mietforderungen auf 100.000 Euro zu verdoppeln. Das geltende Bußgeld von 50.000 Euro sei angesichts des anhaltend knappen Wohnungsmarktes nicht mehr zeitgemäß.

Nicht mehr erforderlich: das Ausnutzen der Zwangslage

Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollen außerdem dafür sorgen, dass Mietwucher leichter anerkannt wird. Danach würde es ausreichen, dass die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt und das Angebot an günstigerem Wohnraum gering ist. Bislang müssen Mieter nachweisen, dass sie sich vergeblich um eine günstigere Wohnung bemüht haben und der Vermieter diese Zwangslage ausgenutzt hat. Dieses Ausnutzen lasse sich in der Praxis kaum nachweisen, weshalb die Vorschrift zum Mietwucher faktisch ins Leere laufe, heißt es in der Entwurfsbegründung.

Zweiter Anlauf

Schon 2019 hatte der Bundesrat einen inhaltsgleichen Entwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht - er war dort jedoch nicht abschließend beraten worden. Mit Ende der 19. Legislaturperiode unterfiel er daher der so genannten Diskontinuität. Nun soll sich der 20. Deutsche Bundestag damit befassen.

Über die Bundesregierung in den Bundestag

Zunächst kann die Bundesregierung zum Vorschlag des Bundesrates Stellung nehmen. Anschließend leitet sie beide Dokumente dem Bundestag zu. Feste Fristen für dessen Beratungen gibt es nicht.

Stand: 11.02.2022

Top 7Verkehrsstrafrecht

Gesetztestext

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  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert höhere Strafen für Verkehrsdelikte mit Todesfolge

Mit einem heute auf Initiative von Bayern und Nordrhein-Westfalen beschlossenen Gesetzentwurf fordert der Bundesrat höhere Strafen für Verkehrsdelikte mit Todesfolge: Wer die Sicherheit des Bahn-, Schiffs-, Luft- oder Straßenverkehrs gemäß Paragraf 315 Strafgesetzbuch beeinträchtigt und dadurch den Tod einer Person verursacht, soll mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft werden. Die Tat wäre damit automatisch als Verbrechen einzustufen. Die gleiche Qualifizierung soll für den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gemäß Paragraf 315b Strafgesetzbuch gelten.

Wertungswidersprüche beseitigen

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung soll Wertungswidersprüche beseitigen, die durch frühere Änderungen des Strafgesetzbuchs entstanden sind, als man zum Beispiel die Strafbarkeit für verbotene Kraftfahrzeugrennen verschärft hat.

Außerdem weist der Bundesrat darauf hin, dass nach geltendem Recht eine fahrlässige Gesundheitsbeschädigung in bestimmten Fällen härter bestraft wird als eine fahrlässige Todesverursachung. Auch diese Ungereimtheit möchten die Länder beseitigen lassen.

Reprise einer früheren Bundesratsinitiative

Der Beschluss vom 11. Februar 2022 entspricht einem Entwurf, den der Bundesrat im Juli 2020 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser hat die Beratungen jedoch nicht abgeschlossen, daher unterfiel die Initiative der so genannten Diskontinuität.

Wie es weitergeht

Zunächst hat die neue Bundesregierung Gelegenheit, zu dem erneuten Vorschlag des Bundesrates Stellung zu nehmen. Danach legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Wann dieser sich damit befasst, ist nicht festgelegt.

Stand: 11.02.2022

Top 8Herrenlose Konten

Sparbuch

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  1. Beschluss

Beschluss

Neue Initiative zu herrenlosen Konten

Erben sollen künftig leichter Auskünfte über mögliche Konten oder Depots von Verstorbenen aus allgemein zugänglichen Quellen erhalten. Dafür setzen sich Niedersachsen und Bremen mit einer Initiative ein. Am 11. Februar 2022 wurde die Initiative im Bundesratsplenum vorgestellt und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

Milliardenvermögen auf Bankkonten

Hintergrund sind Schätzungen, wonach zwischen zwei und neun Milliarden Euro auf so genannten herrenlosen Konten von Verstorbenen liegen, ohne dass ihre Erben davon wissen:
Hinterlässt ein Verstorbener keine Hinweise auf ihm gehörende (Online-)Konten, so ist es für Erben nach aktueller Rechtslage schwer, davon Kenntnis zu erhalten. Auskunftsersuchen privater Personen ins Blaue hinein scheitern häufig am Bankgeheimnis.

Bundesweites Verzeichnis gefordert

Zur Lösung des Problems schlagen Niedersachsen und Bremen ein bundesweites Verzeichnis beim Bundesamt für Justiz vor, an das automatisiert Daten Verstorbener sowie die Namen ihrer Kreditinstitute zu melden sind, sofern kein Erbe in angemessener Zeit Anspruch darauf erhoben hat. Ein entsprechendes Verfahren wird seit 2015 beim Abruf von Kirchensteuerabzugsmerkmalen praktiziert.

Das Bundesamt soll die Daten in einem öffentlich einsehbaren Register im Internet führen. Mögliche Erben könnten so Informationen erhalten, mit denen sie ihre Vermögensansprüche gegenüber den Banken geltend machen können. Anlassloses Durchstöbern Nichtberechtigter soll durch Registrierungsvorgaben verhindert werden.

Neuauflage mit Änderungen

Niedersachsen hatte bereits im Juni 2020 eine ähnliche Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht, diese jedoch nach Überarbeitung zugunsten des neuen Gesetzentwurfs zurückgezogen.

Wie es weitergeht

Die Fachausschüsse - federführend der Rechtsausschuss, mitberatend Finanz- und Innenausschuss - befassen sich Ende Februar mit dem Vorschlag. Sobald die Ausschussberatungen abgeschlossen sind, kann das Plenum dann über die Frage abstimmen, ob es den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einbringen möchte.

Stand: 11.02.2022

Top 9Europarecht

Europaflagge mit Gerichtshammer

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  1. Beschluss

Beschluss

Bayern fordert Vorabbeteiligung nationaler Gerichte in Kompetenzfragen

In einem Entschließungsantrag fordert Bayern einen besseren und formalisierten Austausch zwischen den obersten Gerichten der Mitgliedstaaten der EU und dem Europäischen Gerichtshof EuGH. Am 11. Februar 2022 stellte das Land seine Initiative im Bundesratsplenum vor - sie wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

Direkte Beteiligung der nationalen Gerichte

Es müssten Maßnahmen beraten werden, die auf eine stärkere Beachtung der Prinzipien der Subsidiarität und der begrenzten Einzelermächtigung abzielten. Dazu gehöre die Schaffung eines Europäischen Gerichtsverbundes durch eine direkte Verfahrensbeteiligung. So solle der EuGH die für Verfassungsfragen zuständigen nationalen Gerichte in wesentlichen Kompetenzfragen vorab beteiligen.

Überdies hält Bayern weitere Verbesserungen und Vereinfachungen am Verfahren der Subsidiaritätsrüge für erforderlich. Zudem gegebenenfalls auch die Einrichtung eines eigenen Kompetenzgerichtshofs und Maßnahmen, die für eine zuverlässige Beilegung von Kompetenzstreitigkeiten sorgten. Bayern erachtet es für rechtsstaatlich bedenklich, wenn der EuGH als „Richter in eigener Sache“ darüber entscheidet, ob er selbst im Rahmen seiner Kompetenzen gehandelt hat.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hatte im Juni 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 zum Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank eingeleitet - und im Dezember 2021 eingestellt. Das Verfassungsgericht hatte damals entschieden, dass eine zuvor ergangene Entscheidung des EuGH unter Überschreitung von dessen Kompetenzen („ultra vires“) ergangen war. Im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens hatte Deutschland förmlich erklärt, dass es den Vorrang des EU-Rechts anerkennt und eine Wiederholung einer Ultra-vires-Feststellung künftig aktiv vermeiden wird.

Anwendungsvorrang des Europarechts

Nach dem Entschließungsantrag soll die Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens begrüßt und zum Ausdruck gebracht werden, dass die deutsche Verfassungsordnung den Anwendungsvorrang des Europarechts und die Entscheidungskompetenz des EuGH dem Grunde nach anerkenne.

Kritik an der Kommission

Bayern kritisiert die Unterstellung der Kommission in ihrem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021 vom 20. Juli 2021, dass das BVerfG für Bedrohungen des Rechtsstaats in anderen Mitgliedstaaten verantwortlich wäre, die derzeit Gegenstand von Verfahren seien.

Schutz der Identität der Verfassung

Bayern betont die langjährige, europafreundliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, hebt aber auch hervor, dass die Europäische Union gerade kein Bundesstaat sei und ihr Handeln dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung unterworfen sei. Die Organe der Europäischen Union könnten nur in dem Rahmen wirksam handeln, den die Europäischen Verträge vorgeben. Nur so weit reiche auch die Anwendungsverpflichtung europäischen Rechts durch die deutschen Verfassungsorgane, die an das Grundgesetz gebunden blieben. Aus diesen Grundsätzen leite sich die – für enge Ausnahmefälle vorbehaltene – Ultra-vires-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ab. Damit komme das Bundesverfassungsgericht auch seiner Aufgabe nach, die Identität der- Verfassungsordnung Deutschlands in ihrem Kern zu schützen. Diese Identität der Mitgliedstaaten erkennen die Europäischen Verträge ausdrücklich an.

Ausschussüberweisung

Die Fachausschüsse - federführend der Europaausschuss, mitberatend Innen- und Rechtsausschuss - befassen sich Ende Februar mit dem Vorschlag. Sobald die Ausschussberatungen abgeschlossen sind, kann das Plenum dann darüber abstimmen, ob es die Entschließung fasst.

Stand: 11.02.2022

Top 10Abfallvermeidung

Retouren

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Niedersachsen fordert verbindliche Ziele für Abfallreduktion

Mit einem Entschließungsantrag setzt sich Niedersachsen für mehr Ehrgeiz bei der Abfallvermeidung ein. Die Länderkammer soll die Bundesregierung auffordern, durch Erlass einer Rechtsverordnung die Entsorgung gebrauchsfähiger Produkte zu verhindern. Am 11. Februar 2022 hat das Land den Antrag im Plenum des Bundesrates vorgestellt. Er wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

Zu viele brauchbare Produkte vernichtet

Konsumgüter wie Kleidung, Elektrogeräte und Lebensmittel würden oft vor Ende ihrer Lebensdauer entsorgt, obwohl sie häufig aus hochwertigen und knappen Rohstoffen bestünden. Sogar ein nicht unerheblicher Anteil der zurückgesendeten - neuwertigen - Artikel aus dem Online- und Versandhandel würde weggeworfen.

Die Abfallmengen, die durch die Vernichtung gebrauchsfähiger Konsumprodukte entstehen, seien nicht akzeptabel, warnt Niedersachsen. Deutschland müsse sie durch Vermeidung, Verminderung, Wiederverwertung und Wiederverwendung drastisch reduzieren

Bislang keine verbindlichen Ziele

Die Bestrebungen der Bundesregierung, im Rahmen der Fortschreibung des Abfallvermeidungsprogramms „Wertschätzen statt Wegwerfen“ Ziele zur Abfallvermeidung festzulegen und diese zu konkretisieren, seien deshalb zu begrüßen.

Der Bundesrat solle jedoch sein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass bislang keine verpflichtend einzuhaltenden Ziele für die Wirtschaftsteilnehmer festgelegt wurden. Eine allein auf freiwilligen Maßnahmen basierende Ausgestaltung der Produktverantwortung greife zu kurz.

Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes reichen nicht aus

Insbesondere fehle im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ein verbindliches Abfallvermeidungsziel gegen die steigenden Abfallmengen an gebrauchsfähigen Konsumgütern.

Der dort vorgesehene Vorrang der Abfallvermeidung löse allein jedoch keine unmittelbaren Pflichten aus.

Seit der Novellierung im Oktober 2020 (vergleiche hierzu BundesratKOMPAKT vom 9. Oktober 2020) enthält das KrWG zudem weiter ausgestaltete Vorgaben zur Abfallvermeidung, wie beispielsweise die für Hersteller und Vertreiber um die Obhutspflicht erweiterte Produktverantwortung des § 23 KrWG, aus der sich allein aber noch keine durchsetzbaren materiell rechtlichen Pflichten der Produktverantwortlichen ableiten ließen.

Rechtsverordnung gefordert

Der Bundesrat solle daher die Bundesregierung bitten, zeitnah für von der Abfallvernichtung besonders betroffene Warengruppen wie beispielsweise Textilien von der Möglichkeit der Ausgestaltung der Obhutspflicht durch Rechtsverordnung gemäß § 23 Abs. 4 KrWG Gebrauch zu machen, um die Vernichtung gebrauchsfähiger Waren als Abfall zu verhindern.

Mehr Aufklärung zur Abfallvermeidung

Zudem solle der Bundesrat auf eine Verbesserung der Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Auswirkungen ihres Konsumverhaltens hinwirken. Hierzu bedürfe es auch der verstärkten Aufnahme dieses Themas in die Lehrinhalte der Kinder- und Erwachsenenbildung.

Ausschussberatungen stehen an

Nach der Vorstellung im Plenum wurde die Initiative in den Umwelt-, den Kultur- sowie den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Diese befassen sich Ende Februar damit. Sobald die Fachausschüsse ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.

Stand: 11.02.2022

Video

EU-Vorlagen

Top 12Antisemitismus

Davidstern

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat begrüßt EU-Antisemitismusstrategie

Der Bundesrat unterstützt die EU-Kommission bei ihrer Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus. Eine entsprechende Stellungnahme hat die Länderkammer in ihrer Plenarsitzung am 11. Februar 2022 beschlossen.

Darin betont sie, dass die Kultur des Judentums ein integraler Bestandteil der europäischen Kultur ist, und dass das jüdische kulturelle Erbe in den Mitgliedstaaten einerseits geschützt, andererseits auch so bekannt gemacht werden muss, dass es von Europäerinnen und Europäern als lebendiger Teil europäischer Kultur und Lebensweise wahrgenommen und geschätzt wird.

Mitteilung der Kommission

Die Europäische Kommission hat am 5. Oktober 2021 eine Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens vorgeschlagen. Diese sieht aktive Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus in all seinen Formen vor. Außerdem will die Kommission sicherstellen, dass jüdisches Leben in der EU weiter gedeihen kann. Die Strategie soll auf drei Säulen basieren: Der Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Antisemitismus, dem Schutz und der Förderung jüdischen Lebens in der EU, sowie Bildung, Forschung und das Gedenken an den Holocaust.

Umfangreiches Maßnahmenpaket

Zur Verwirklichung der Strategie will die Kommission zahlreiche Maßnahmen insbesondere zur Unterstützung und Finanzierung von Projekten, Schulungs-und-Bildungsprogrammen und zum Schutz von Gebetsstätten ergreifen.

Förderprogramme

In ihrer Stellungnahme befürworten die Länder insbesondere die von der Kommission angekündigte Einbeziehung solcher Projektvorhaben in die einschlägigen EU-Förderprogramme und den Fonds für innere Sicherheit sowie Instrumente der Kohäsionspolitik und der Auswärtigen Politik.

Strafverfolgung

Für äußerst dringlich hält der Bundesrat die explizite Bekämpfung von antisemitischer Hetze und Hasskriminalität sowie von gegen Jüdinnen und Juden gerichtetem gewaltbereiten Extremismus und Terrorismus im Rahmen des bereits bestehenden strafrechtlichen und sicherheitsrechtlichen Regelwerks der EU.

Instrumente gegen israelbezogenen Antisemitismus

Er teilt die im Strategiepapier aufgezeigte Einschätzung zur Bedeutung des israelbezogenen Antisemitismus für die Lebenswirklichkeit der in Europa lebenden Jüdinnen und Juden und hält speziell darauf ausgerichtete Instrumente für zwingend notwendig.

Erkennung antisemitischer Muster

Die Antisemitismusdefinition der Internationalen Allianz zum Holocaust-Gedenken sollte nach Auffassung des Bundesrates einheitlich den Landesbehörden der Justiz und Exekutive als Orientierungshilfe zum Erkennen von antisemitischen Mustern und den unterschiedlichen Ausprägungen von Antisemitismus dienen. Das Erkennen jeden antisemitischen Gehalts einer Handlung und deren Benennung dienen schließlich der Schaffung von Vertrauen in die Behörden und Gerichte und tragen zu einer Erhöhung der Anzeigebereitschaft antisemitisch motivierter Straftaten bei, so die Länder.

Länder in der Verantwortung

Deutlich betonen die Länder auch die eigene Verantwortung bei der Bekämpfung von Antisemitismus - insbesondere durch Maßnahmen im Bereich der Bildung.

Stand: 11.02.2022

Video

Rechtsverordnungen

Top 23Führerscheinumtausch

Foto: Ein rosa Führerschein und dahinter ein neuer Führerschein in Scheckkartenform

© Foto: dpa | Andrea Warnecke

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Fristverlängerung für Umtausch alter Führerschein-Dokumente

Führerscheininhaber und -inhaberinnen der Jahrgänge 1953 bis 1958 sollen mehr Zeit zum Umtausch ihrer alten Papier-Dokumente erhalten: Nur unter dieser sowie weiteren Bedingungen stimmte der Bundesrat am 11. Februar 2022 einer Regierungsverordnung zu, die diverse Regelungen zu Erwerb, Geltung und Umschreibung von Führerscheinen enthält.

Gestaffelte Umtauschfristen

Hintergrund ist eine EU-Vorgabe, die spätestens zum Jahr 2033 den Umtausch sämtlicher Führerscheindokumente in europaweit einheitlich lesbare und fälschungssichere Kartenformate bestimmt. Dies betrifft ca. 43 Millionen Dokumente - die Fahrerlaubnis selbst ist davon unberührt. Damit nicht alle Führerscheine zum Ende der Frist gleichzeitig umzutauschen sind und lange Wartezeiten entstehen, gelten in Deutschland gestaffelte Umtauschfristen. In der ersten Stufe müssen Führerscheinbesitzer der Jahrgänge 1953 bis 1958 ihre alten Papierführerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, umtauschen. Diese Frist möchte der Bundesrat aufgrund der aktuellen Belastungen der Corona-Pandemie um ein halbes Jahr auf den 19. Juli 2022 verschieben. Betroffene sollen keine Sanktionen fürchten müssen, wenn sie ihren alten Führerschein angesichts der aktuellen Corona-Situation noch nicht rechtzeitig umtauschen konnten.

Vorgaben zum Online-Unterricht und Umschreibung ausländischer Führerscheine

Die Verordnung enthält zahlreiche Vorgaben zum Verfahren bei der Führerscheinprüfung, der Fahrlehrerausbildung, zum Online-Unterricht für die theoretische Fahrschulausbildung sowie zur Umschreibung ausländischer Führerscheine - unter anderem für die Länder Albanien, Moldau, Kosovo, das Vereinigte Königreich und Nordirland. Sie können ebenfalls nur in Kraft treten, wenn die Bundesregierung die Änderungswünsche der Länder einpflegt.

Mehr Online-Unterricht

So möchte der Bundesrat den Online-Unterricht bereits dann erlauben, wenn Präsenzunterricht zwar möglich ist, aber Einschränkungen unterliegt. Nach den Plänen der Bundesregierung im zugrundeliegenden Verordnungsentwurf ist Voraussetzung, dass Präsenzunterricht nicht durchgeführt werden kann bzw. darf.

Verkündung und Inkrafttreten

Die Bundesregierung hat die vom Bundesrat beschlossenen Maßgaben umsetzt und die geänderte Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet, damit ist sie am 1. Juni 2022 in Kraft getreten.

Appell für Digitales Lernen

In einer begleitenden Entschließung kritisiert der Bundesrat die von der Bundesregierung geplanten Regeln zum digitalen Fahrschulunterricht als unzureichend. Er spricht sich dafür aus, die guten Erfahrungen der Fahrschulen mit digitalen Formaten rasch dauerhaft rechtlich zu verankern. Er fordert den Bund auf, Rahmenbedingungen für verstärktes E-Learning in der theoretischen Fahrschulausbildung zu schaffen und hierbei die fachliche Expertise der Länder einzubeziehen.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Feste Fristen, wann diese sich damit befasst, gibt es nicht

Stand: 06.07.2022

Video

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