Top 3ERP-Sondervermögen

Zwei Personen am Tisch mit Taschenrechner, Laptop und Vorlagen Diagramme

© Foto: AdobeStock | AR LAW KA

  1. Beschluss

Beschluss

Grünes Licht für ERP-Wirtschaftsplan und Korrektur der Strafprozessordnung

Der Bundesrat hat am 11. März 2022 den Wirtschaftsplan zum Sondervermögen des European Recovery Program ERP 2022 gebilligt, den der Bundestag am 17. Februar 2022 verabschiedet hatte. Das Gesetz, das zugleich Verweisungsfehler in der Strafprozessordnung korrigiert, kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Mittelstandsförderung

Zur Unterstützung der deutschen Wirtschaft aus dem ERP-Sondervermögen stehen damit im Jahr 2022 etwa 901 Millionen Euro zur Verfügung. Insbesondere mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige freier Berufe sollen dadurch zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von insgesamt etwa 9,8 Milliarden Euro erhalten, heißt es in der Gesetzesbegründung. Das ERP-Sondervermögen des Bundes geht auf den Marshallplan der Nachkriegszeit zurück. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - vor allem mittelständische Betriebe - und Angehörige freier Berufe werden aus ERP-Mitteln mit zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital gefördert.

Korrektur der Strafprozessordnung

Der Bundestag nutzte das Gesetzgebungsverfahren, um Verweisungsfehler in der Strafprozessordnung zum Richtervorbehalt zu korrigieren - unter anderem zur so genannten Keuschheitsprobe im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen wegen des Verdachts auf Kindesmissbrauch oder Kinderpornografie. Diese Verweisungsfehler sind durch ein früheres Gesetzgebungsverfahren mit umfangreichen Änderungen im Strafprozessrecht entstanden, das der 19. Deutsche Bundestag im Juni 2021 kurz vor Ende der Legislatur verabschiedet hatte.

Gesplittetes Inkrafttreten

Der ERP-Wirtschaftsplan wurde am 1. April 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft. Die anderen Artikel treten am 2. April 2022 in Kraft.

Stand: 11.03.2022

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.