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Beschluss

1019. Sitzung des Bundesrates am 8. April 2022

Aufenthaltserleichterungen für Geflüchtete aus der Ukraine werden verlängert

Foto: Bildausschnitt vom Formular Einreise und Aufenthalt

© Foto: AdobeStock | Nitschmann, Hans-Joachim

Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wird bis zum 31. August 2022 verlängert. Dies hat der Bundesrat mit seiner am 8. April 2022 beschlossenen Zustimmung ermöglicht.

Vereinfachte Einreise

Geflüchtete aus der Ukraine, die noch keine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erhalten haben, können sich weiterhin legal in Deutschland aufhalten. Diejenigen, die noch nach Deutschland kommen, können vereinfacht in das Bundesgebiet einreisen.

Aufenthaltstitel erst im Bundesgebiet

Hintergrund: Die aktuell geltende, allerdings bis 23. Mai 2022 befristete Ausnahmeverordnung befreit einen weiten Kreis von Kriegsflüchtlingen vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels und bestimmt, dass diese einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen können. Sie erleichtert Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, die nicht ohne weiteres die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, unbürokratisch Einreise nach und Aufenthalt in Deutschland. Zugleich verhindert sie eine Überlastung insbesondere der Ausländerbehörden.

Verlängerung bis Ende August

Durch die nun beschlossene Änderungsverordnung gelten die aktuellen Ausnahmeregelungen bis zum 31. August 2022 fort. Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass die Ausländerbehörden die eingereichten Anträge nicht bis zum 23. Mai 2022 abarbeiten können. Außerdem sei ein hohes Aufkommen an Einreisen auch über den 23. Mai 2022 hinaus zu erwarten.

Plenarsitzung des Bundesrates am 08.04.2022

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