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Foto: Bundeswehr Soldat:innen mit Ausrüstung

© Foto: AdobeStock | Thomas

  1. Beschluss

Beschluss

Grünes Licht für beschleunigte Beschaffung bei der Bundeswehr

Am 8. Juli 2022 hat der Bundesrat einen Gesetzesbeschluss des Bundestages vom Vortag gebilligt, der für kurzfristige Erleichterungen bei der Materialbeschaffung durch die Bundeswehr sorgen soll.

Die Armee kann danach künftig schneller Aufträge vergeben und Material beschaffen und die Mittel aus dem jüngst beschlossenen Sondervermögen zum Einsatz bringen. Die Vergabestellen können Aufträge nun zügiger vergeben, als es nach der bisherigen Rechtslage möglich war. Außerdem können sie mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen.

Europäische Beschaffung

Überdies schafft das Gesetz Erleichterungen für die gemeinsame europäische Beschaffung. Insbesondere beschränkt es den Teilnehmerkreis bei kooperativen Beschaffungen auf Unternehmen aus der Europäischen Union.

Die Regelungen erweitern auch den Kreis der Auftraggeber um bundeseigene Gesellschaften. Außerdem ist bei der Identifizierung von auf dem Markt verfügbaren Produkten sicherzustellen, dass sie allen Anforderungen der Bundeswehr erfüllen.

Verkündung in Inkrafttreten

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 19. Juli 2022 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft, da es als Übergangslösung bis zu einer grundlegenden Reform des Beschaffungswesens konzipiert ist.

Stand: 28.07.2022

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