BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1024. Sitzung am 16.09.2022

Corona-Regeln - Haushalt 2023 - Energieversorgung

Corona-Regeln - Haushalt 2023 - Energieversorgung

In der ersten Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause gab der Bundesrat grünes Licht für das COVID-19 Schutzgesetz mit neuen Corona-Regeln für Herbst und Winter sowie drei weitere Gesetzesbeschlüsse aus dem Deutschen Bundestag.

Er beschloss eigene Initiativen zur Förderung der Pressevielfalt und zum Bundesprogramm Sprach-Kitas. In „erster Lesung beraten“ wurden neue Vorschläge aus den Ländern, unter anderem zum Verbot der Vorkasse bei Flugreisen, zur Unterstützung der Wirtschaft aufgrund des Ukraine-Konflikts, zum Verbraucherschutz für Kleinanleger, zur Stärkung des Katastrophenschutzes, zur Vereinfachung von Gerichtsprozessen in Massenverfahren, zur Beteiligung des Bundes an den Kosten für Staatsschutzsachen und zur Unterbrechung von Strafprozessen. Ebenfalls vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen wurden Landesinitiativen zur Senkung der Kraftstoffpreise, Abschaffung der Gasumlage und zur Sicherung der Krankenhaus-Liquidität.

Debatte zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Die Länder befassten sich mit zahlreichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung, darunter Pläne zum Bundeshaushalt 2023, zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts, zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, zum Wegfall der Kostenheranziehung in der Jugendhilfe, zum besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Ratifizierung des CETA-Abkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union.

Energie- und Lebensmittelversorgung

Zugestimmt hat der Bundesrat mehreren Regierungsverordnungen, die nun wie geplant in Kraft treten können. Sie regeln unter anderem mittelfristige Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung in der aktuellen Gaskrise sowie zur Lebensmittelversorgung durch verstärkten Getreideanbau.

Schweigeminuten zum Gedenken

Zu Beginn gedachten die Bundesratsmitglieder zweier großer kürzlich verstorbener Persönlichkeiten: Königin Elisabeth II. von England und des ehemaligen Staatspräsidenten der Sowjetunion, Michail Gorbatschow.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT, in der App und in der Mediathek zum Download bereit.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 65Infektionsschutzgesetz

Foto: Buchumschlag "Infektionsschutzgesetz - IfSG"

© Foto: AdobeStock | nmann77

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt Covid-19 Schutzgesetz zu

Am 16. September 2022 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Covid-19 zugestimmt, das der Bundestag am 8. September 2022 verabschiedet hatte.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Coronavirus-Impfverordnung einschließlich der hälftigen Mitfinanzierung der Impfzentren und mobilen Impfteams der Länder bis mindestens 30. April 2023 zu verlängern.

Außerdem empfiehlt er, die Geltungsdauer der Coronavirus-Testverordnung ebenfalls bis 30. April 2023 zu verlängern, damit ein Gleichlauf zur Coronavirus-Impfverordnung hergestellt wird.

Was das Gesetz vorsieht: Schutz vulnerabler Gruppen

Das Gesetz enthält zahlreiche Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz und anderen Gesetzen, die insbesondere den Corona-Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter verbessern sollen. Darunter befinden sich Vorgaben für die Impfkampagne, die Datenerfassung und Hygienekonzepte. Der Bundestagsbeschluss verlängert die Ermächtigungsgrundlage für die Coronavirus-Impfverordnung und die Coronavirus-Testverordnung sowie die Geltungsdauer der Impfverordnung bis Jahresende 2022. Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte sind noch bis zum 30. April 2023 dazu berechtigt, eine Covid-19-Impfung zu verabreichen.

Regelungen zur Pflege

Die Länder erhalten eine Ermächtigungsgrundlage, um auch in der Pflege Regelungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz zu treffen, etwa die Bestellung von hygienebeauftragten Pflegefachkräften in vollstationären Einrichtungen. Insofern ist für Pflegeeinrichtungen pro Monat ein nach Größe gestaffelter Bonus von 500, 750 oder 1.000 Euro vorgesehen. Die Krankenhäuser werden dazu verpflichtet, die Zahl der belegten Betten sowie der aufgestellten Betten auf Normalstationen zu melden.

Erfassung von Tests und Infektionen

Das Gesetz regelt die verpflichtende Erfassung aller PCR-Testungen, auch der negativen. Es schafft die Grundlage für weitergehende Studien, um repräsentative Auswertungen zu Erkrankungs- und Infektionszahlen und Durchimpfungsraten zu erhalten. Dies ermöglicht auch die Fortführung der sogenannten Abwasser-Surveillance.

Masken-Regelungen und Kinderkrankentage

Bundesweit gilt künftig eine FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, dort ist außerdem ein Corona-Test verpflichtend. Der Bundestagsbeschluss führt die FFP2-Maskenpflicht bundesweit auch in ambulanten medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen oder bei Rettungsdiensten ein, um insbesondere vulnerable Gruppen zu schützen. Auch im Fernverkehr von Bus und Bahn muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Keine grundsätzliche Maskenpflicht in Flugzeugen

Die bisher geltende Maskenpflicht in Flugzeugen, die nach den Plänen der Bundesregierung ursprünglich weitergeführt werden sollte, ist in dem Gesetzesbeschluss nicht mehr enthalten. Allerdings ermächtigt das Gesetz die Bundesregierung, bei einer deutlichen Verschlechterung der Infektionslage durch Rechtsverordnung anzuordnen, dass Fluggäste und Personal in Flugzeugen dazu verpflichtet werden können, eine FFP2-Schutzmaske oder eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

Pflegende Angehörige und Kinderkrankentage

Das Gesetz verlängert den Schutzschirm für pflegende Angehörige und die zusätzlichen Kinderkrankentage, die auch im Jahr 2023 in Anspruch genommen werden können. Kinder müssen bei einem Infektionsverdacht nicht zum Arzt, wie es im Gesetzentwurf noch geplant war, sondern brauchen nur einen negativen Selbsttest, um wieder am Unterricht oder in der Kita teilnehmen zu können. Die Länder können vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 je nach Infektionslage weitere Schutzvorkehrungen eigenständig anordnen, so etwa eine Maskenpflicht an Schulen für Schüler ab der 5. Klasse, sofern dies für die Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebs als notwendig angesehen wird.

Geltung ab Oktober

Nach Ausfertigung und Verkündung des COVID-19 -Schutzgesetzes im Bundesgesetzblatt, die noch am Tag der Plenarsitzung erfolgte, kann es in Teilen bereits am 24. September 2022 in Kraft treten. Die darin enthaltenen Rechtsgrundlagen für Schutzmaßnahmen werden vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten.

Stand: 16.09.2022

Video

Landesinitiativen

Top 8Pressevielfalt

Foto: Zeitungsstapel

© Foto: AdobeStock | hanohiki

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat verlangt Förderkonzept zum Erhalt der Pressevielfalt

Der Bundesrat setzt sich für den Erhalt der Pressevielfalt ein. Am 16. September 2022 fasste er auf Anregung mehrerer Länder eine Entschließung, die sich an die Bundesregierung richtet: Er fordert sie auf, schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die flächendeckende Versorgung mit Presseerzeugnissen weiterhin gewährleisten zu können. Zur Absicherung einer qualitativ hochwertigen Berichterstattung im Lokal- und Regionalbereich könnten auch innovative Technologien, neue Geschäftsmodelle, Verbreitungswege, Formate oder neuartige Kooperationsmodelle beitragen, betont der Bundesrat.

Förderkonzept für freie Medien und unabhängigen Journalismus

Er bittet die Bundesregierung, zeitnah ein Förderkonzept vorzulegen, das eine unabhängige journalistische Tätigkeit der Medienhäuser auch zukünftig gewährleistet.

Freie Medien seien ein wesentliches Element der demokratischen Ordnung, ein besonders schützenswertes Kulturgut und ein bedeutender Wirtschaftsfaktor mit einer herausgehobenen Verantwortung, betonen die Länder. Gerade in Zeiten von Fake News, Desinformation, Deepfakes und Verschwörungstheorien brauche es weiterhin eine leistungsfähige Medienlandschaft.

Herausforderungen durch wirtschaftliche Lage

Diese stehe jedoch aktuell vor großen Herausforderungen: Presseerzeugnisse seien durch Kostensteigerungen zunehmend unter wirtschaftlichen Druck geraten, den sie nicht mehr allein abfedern können. Höhere Energie- und Kraftstoffkosten sowie die massiv gestiegenen Preise und Verknappungen von Zeitungspapier und Aluminium für Druckplatten beträfen insbesondere die Verlage und Druckhäuser. Ab Oktober komme noch eine weitere deutliche Erhöhung der Lohnkosten hinzu. Dies werde insbesondere die Zeitungszustellung weiter verteuern und in Teilen des Landes unwirtschaftlich machen, heißt es in der Entschließung, die der Bundesregierung zugeleitet wurde.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung

Wann diese sich mit dem Appell der Länder befasst, entscheidet sie selbst. Feste Fristvorgaben gibt es dazu nicht.

Stand: 16.09.2022

Top 10Flugbuchungen

Foto: Boardkarten und Koffer am Flughafen

© Foto: AdobeStock | 498286107

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Niedersachsen fordert Vorkasseverbot bei Flugtickets

Niedersachsen will die Vorkasse beim Kauf von Flugtickets abschaffen. Eine entsprechende Initiative hat das Land in der Plenarsitzung am 16. September 2022 vorgestellt. Der Bundesrat hat die Vorlage zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. Erst, wenn diese ihre Empfehlungen für das Plenum erarbeitet haben, kommt der Vorschlag wieder auf die Plenartagesordnung.

Nachteile für Verbraucherinnen und Verbraucher

Bislang ist es üblich, dass Reisende ihre Flugtickets bereits bei der Buchung und damit oft Monate im Voraus bezahlen müssen. Diese Praxis benachteilige die Fluggäste, da Flugausfälle fast immer zu Lasten der Reisenden gehen, kritisiert Niedersachsen. Reisende müssten sich im Falle einer Stornierung mühsam und teilweise langwierig um eine Rückerstattung bemühen.

Bezahlung erst bei Check-in

Niedersachsen schlägt vor, dass der Flugpreis künftig erst bei Antritt des Fluges fällig wird. Passagiere müssten ihre Tickets dann also erst beim Check-in bezahlen.

Häufung von Flugausfällen

Anlass für die Initiative sind auch die zahlreichen Flugstornierungen in diesem Sommer aufgrund von Personalengpässen. Diese habe die Luftfahrtbranche selbst zu verantworten, so Niedersachsen. Auch zu Beginn der Corona-Pandemie hätten Airlines versucht, Kundinnen und Kunden Gutschein auszustellen, statt ihnen die gezahlten Flugpreise zu erstatten.
Außerdem gingen Reisende bei Insolvenzen von Fluglinien aufgrund der Vorkasse in der Regel leer aus.

Änderung des Werkvertragsrechts gefordert

Der Bundesrat soll nach dem Entschließungsentwurf daher die Bundesregierung bitten, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Werkvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch vorzulegen, der sicherstellt, dass der Beförderungspreis frühestens bei Abfertigung des Fluges vom Fluggast verlangt werden darf und dass dies nicht durch abweichende Vertragsgestaltungen zu Lasten der Fluggäste umgangen wird.

Außerdem solle sich die Bundesregierung auch auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass entsprechende Regelungen in die Fluggastrechte-Verordnung eingefügt werden.

Ausschussberatungen im September

Die Fachausschüsse - federführend der Rechtsauschuss, mitberatend Europa-, Umwelt, Verkehrs- und Wirtschaftsausschuss - befassen sich noch im September mit dem Vorschlag. Sobald die Ausschussberatungen abgeschlossen sind, kann das Plenum darüber abstimmen, ob es die Entschließung fasst.

Stand: 16.09.2022

Video

Top 11aUnterbrechung von Strafprozessen

Foto: Gerichtssaal

© Foto: AdobeStock | Roy Gorgan

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länderinitiative für Corona-Sonderregel im Strafprozess

Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen wollen mit einer Länderinitiative die Bundesregierung dazu bewegen, einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Corona-Sonderregelung in § 10 EGStPO vorzulegen. Sie war in der Corona-Pandemie eingeführt worden und galt vom 28. März 2020 bis zum 30. Juni 2022. Die Sonderregel erlaubte es den Gerichten, unabhängig von der Dauer der durchgeführten Hauptverhandlung, strafgerichtliche Hauptverhandlungen über die geltenden Unterbrechungsfristen hinaus zusätzlich für die Dauer von bis zu zwei Monaten zu unterbrechen.

Ausschussberatungen

Eine entsprechende Initiative haben die drei Länder in der Plenarsitzung am 16. September 2022 vorgestellt. Der Bundesrat hat die Vorlage zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss überwiesen. Wenn dieser seine Empfehlungen für das Plenum erarbeitet hat, kommt der Vorschlag wieder auf die Plenartagesordnung, dann zur Frage, ob der Bundesrat die Entschließung fassen und der Bundesregierung zuleiten will.

Hintergrund: Beschleunigungsgebot

Damit Strafprozesse möglichst zügig zum Abschluss gebracht werden, regelt die Strafprozessordnung, wie viel Zeit zwischen den einzelnen Verhandlungstagen liegen darf - in der Regel drei Wochen, nach 10 Verhandlungstagen bis zu einem Monat und etwa bei Erkrankung von Richterinnen und Richtern bis zu zwei Monaten. Ist eine Fortsetzung nach den vorgeschriebenen Abständen nicht möglich, muss die Hauptverhandlung ausgesetzt und wieder neu begonnen werden.

Allgemeine Regelungen nicht ausreichend

Die COVID-19-Pandemie und die dagegen getroffenen Schutzmaßnahmen beträfen weiterhin die Abläufe strafgerichtlicher Hauptverhandlungen. Die in der Strafprozessordnung vorgesehenen Möglichkeiten zur Hemmung der Unterbrechungsfristen bei strafgerichtlichen Hauptverhandlungen seien daher weiterhin nicht ausreichend, warnen die antragstellenden Länder. Sie würden der aktuell weiterbestehenden pandemischen Situation nicht gerecht.

Sonderregelung in der Praxis bewährt

Die Praxis habe verdeutlicht, dass § 10 EGStPO hilfreich gewesen sei, denn so hätten zahlreiche Aussetzungen und vollständige Neuverhandlungen vermieden werden können. Diese Möglichkeit solle beibehalten werden. Für die an der Hauptverhandlung beteiligten Personen bestehe weiter ein großes Infektionsrisiko. Zudem sei es durch Verhandlungen auch zu Kettenansteckungen gekommen, die eine Hemmung der Unterbrechungsfrist erforderlich machten. Diese Gefahr bestehe nach wie vor und rechtfertige daher einen Anwendungsbereich, der kein Mindestmaß an Verhandlungstagen voraussetze.

Mehr Opferschutz, effektivere Strafverfolgung, Entlastung der Haushalte

Die Wiedereinführung der Vorschrift führe durch Vermeidung eines Neubeginns der Hauptverhandlung zu mehr Opferschutz, verbesserter Wahrheitsfindung, effektiverer Strafverfolgung und insbesondere im Hinblick auf den Beschleunigungsgrundsatz zu mehr Schutz der Rechte der Angeklagten. Nicht zuletzt könne durch die Vermeidung der vollständigen Wiederholung der Hauptverhandlung auch die Justiz und der dazugehörige Haushalt entlastet werden, heißt es in der Entwurfsbegründung.

Stand: 16.09.2022

Video

Top 12Wirtschaftshilfen

Foto: Taschenrechner mit dem Wort "Mittelstand" sowie Geldscheine und Münzen

© Foto: AdobeStock | studio v-zwoelf

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Initiative Niedersachsens zur Mittelstandsförderung vorgestellt

In der Plenarsitzung am 16. September 2022 stellte Niedersachsen seine Landesinitiative zur Mittelstandsförderung vor - darin fordert es ein Hilfsprogramm für solche mittelständischen Unternehmen, die von den Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine betroffen sind.

Appell an die Bundesregierung

Niedersachen möchte erreichen, dass der Bundesrat die Bundesregierung um Prüfung bittet, ob ein branchenoffenes und bundesweit wirksames Förderprogramm für mittelständische Unternehmen möglich ist. Ziel sei es, kurzfristig Liquiditätsprobleme zu verhindern und die Resilienz für künftige Krisensituationen zu erhöhen.

Kleine und mittlere Unternehmen derzeit ohne Schutzschirm

Hohe Inflationsraten und rasant steigende Energiekosten belasteten derzeit die deutsche Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Diese könnten ihre Kostensteigerungen allerdings nicht kurzfristig weitergeben.

Von dem bereits bestehenden Schutzschirm der Bundesregierung würden sie jedoch nicht profitieren, da die Hilfsprogramme zu hohe Zugangshürden hätten und an energie- und handelsintensive Unternehmen gerichtet seien.

Betriebe, die diese formalen Kriterien nicht erfüllen, seien somit von vorherein ausgenommen, kritisiert Niedersachsen.

Bis zu 500.000 Euro Fördersumme

Das Hilfsprogramm sollte daher je betroffenem Unternehmen Zuschüsse von bis zu 500.000 Euro gewähren, um eine niedrigschwellige Förderalternative zu dem für energie- und handelsintensive Unternehmen aufgelegten Zuschussprogramm zu schaffen.

Der Beihilferahmen der EU-Kommission namens Temporary Crisis Framework ermögliche dies. Das Instrument sei insbesondere auch deshalb geeignet, weil sich die Auswirkungen des Krieges nicht allein auf Preisanstiege für Gas und Strom beschränkten, heißt es in der Antragsbegründung.

Wie es weitergeht

Die Landesinitiative wurde nach der Vorstellung im Plenum zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen - federführend in den Wirtschaftsausschuss und mitberatend in den Finanzausschuss. Sie beschäftigen sich schon in der nächsten Woche damit. Sobald die Ausschussberatungen abgeschlossen sind, kommt die Vorlage wieder auf die Plenartagesordnung - dann zur Frage, ob der Bundesrat die Entschließung fassen und der Bundesregierung zuleiten will.

Stand: 16.09.2022

Video

Top 67Sprachförderung in Kindertagesstätten

Foto: Kindergärtnerin und Kinder bei einem Buchstabenspiel

© Foto: AdobeStock | oksix

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert weitere Förderung von Sprach-Kitas

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, das Programm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ auch über das Jahr 2022 hinaus fortzuführen und als dauerhaftes Bundesprogramm zu verstetigen. Auf Anregung des Saarlandes und Mecklenburg-Vorpommerns fasst er am 16. September 2022 einstimmig eine entsprechende Entschließung und leitete sie der Bundesregierung zu.

Hintergrund: Sprachförderung seit 2016

Seit 2016 unterstützt das Bundesprogramm teilnehmende Einrichtungen durch zusätzliches Fachpersonal bei der Gestaltung alltagsintegrierter sprachlicher Bildung als Bestandteil der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Dabei verbindet es das Thema Sprache mit den Handlungsfeldern der Zusammenarbeit mit Familien, der inklusiven Pädagogik sowie seit 2021 auch der Digitalisierung. Mit der Förderung sollen vorwiegend Kindertageseinrichtungen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf unterstützt werden. Dies umfasst insbesondere Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien, die einer besonderen Unterstützung im Spracherwerb bedürfen, oder Familien mit Migrationsgeschichte

Aufstockung aufgrund der Pandemie

Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wurde das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit insgesamt 100 Millionen Euro aufgestockt und verlängert.

Tausende zusätzlicher Fachkräfte

Die Ansätze des Programms hätten sich bewährt, betont der Bundesrat: In rund 6.900 Kitas seien durch fast 7.500 zusätzliche Fachkräfte mehr als eine halbe Million Kinder erreicht worden. Damit sei etwa jede achte Kita in Deutschland eine Sprach-Kita.

Im Koalitionsvertrag vorgesehen

Im Koalitionsvertrag für die Jahre 2021-2025 zwischen den Parteien der Ampel-Koalition im Bund sei angekündigt worden, das Programm weiterentwickeln und verstetigen zu wollen. Eine solche Verstetigung würde das Unterstützungsangebot im frühpädagogischen Schlüsselbereich der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung aufrechterhalten, argumentieren die 16 Bundesländer. Sie würde auch den Sprachförderkräften und den Fachberatungen eine berufliche Perspektive über 2022 geben.

Der Stellenwert, den die frühkindliche sprachliche Bildung in Kindertagesstätten für die Verbesserung von Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf habe, sei immens. Das Bundesprogramm sei in der Fachpraxis sehr gut angenommen, nachgefragt und als fachliche Bereicherung wahrgenommen worden. Die geförderten Kindertageseinrichtungen trügen wesentlich dazu bei, die Weichen für eine erfolgreiche Bildungsbiografie von Anfang an zu stellen.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit der Länderforderung befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 16.09.2022

Video

Top 73Kraftstoffpreise

Foto: Kraftstoffsäule

© Foto: AdobeStock | alphaspirit

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Entschließungsantrag zur Senkung der Benzinkosten

Bayern will, dass der Bundesrat die Regierung auffordert, Maßnahmen zur Senkung der Kraftstoffpreise zu ergreifen. Einen entsprechenden Entschließungsantrag hat das Land in der Plenarsitzung am 16. September 2022 vorgestellt.

Hohe Preise bei Benzin und Diesel

Der Bundesrat soll feststellen, dass die Kraftstoffpreise für Benzin und Diesel in Deutschland mit zu den höchsten in Europa gehören. Dies sei neben den ohnehin bereits hohen Gas- und Strompreisen sowie der hohen allgemeinen Inflation eine zusätzliche, kaum mehr tragbare Belastung sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere für die Pendlerinnen und Pendler im ländlichen Raum, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, warnt Bayern.

Entlastungen für Verbraucher gefordert

Die Bundesregierung solle daher Maßnahmen ergreifen, um die Kraftstoffpreise deutlich zu senken, z.B. durch Senkung der Steuern auf Benzin und Diesel. Dabei müsse die Bundesregierung sicherstellen, dass etwaige Entlastungen auch tatsächlich bei den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern ankommen.

Wie es weitergeht

Die Landesinitiative wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen - federführend in den Finanzausschuss, mitberatend in Umwelt, Verkehrs- und Wirtschaftsausschuss. Diese beschäftigen sich schon in der nächsten Woche damit. Sobald die Ausschussberatungen abgeschlossen sind, kommt die Vorlage wieder auf die Plenartagesordnung - dann zur Frage, ob der Bundesrat die Entschließung fassen und der Bundesregierung zuleiten will.

Stand: 16.09.2022

Video

Top 75Energiekosten

Foto: Stempel "Gasumlage"

© Foto: AdobeStock | Wolfilser

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Initiative aus Bayern zur Abschaffung der Gasumlage

Bayern hat in der Plenarsitzung am 16. September 2022 einen Entschließungsantrag vorgestellt, mit dem es sich für die Abschaffung der so genannten „Gasumlage“ einsetzt.

Aufhebung der Verordnung gefordert

Danach soll die Länderkammer die Bundesregierung auffordern, die Gaspreisanpassungs-Verordnung auf Grundlage von § 26 des Energiesicherungsgesetzes mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Die damit verbundene Erhebung der Gasbeschaffungsumlage soll nicht erfolgen. Als Grund dafür nennt Bayern die nach wie vor ungeklärten Fragen und Probleme hinsichtlich der Gasbeschaffungsumlage, die bereits zum 1. Oktober 2022 gelten soll.

Kostensteigerung für Verbraucher

Die Gasbeschaffungsumlage bewirke eine weitere Kostensteigerung für private und gewerbliche Verbraucher, die sich durch die in den vergangenen Monaten bereits stark gestiegenen Energiekosten ohnehin einer massiven Zusatzbelastung gegenübersähen.

Beschränkung auf bedürftige Unternehmen

Durch die Gasbeschaffungsumlage in ihrer jetzigen Form kämen auch Unternehmen in den Genuss der Umlage, die das Geld tatsächlich nicht benötigen, da sie nicht insolvenzgefährdet sind. Dies stehe im Widerspruch zur Verordnungsbegründung, welche den Zweck der Gasbeschaffungsumlage in der Verhinderung insolvenzbedingter Ausfälle von für den Markt wichtigen Gasimporteuren sieht, kritisiert das antragstellende Land. Der Bundesrat soll daher fordern, dass zunächst Stabilisierungsmaßnahmen nach § 29 Energiesicherungsgesetz vorrangig geprüft werden und zur Anwendung kommen, um tatsächlich nur solche Unternehmen zu unterstützen, die aufgrund der Verwerfungen auf dem Gasmarkt insolvenzgefährdet sind.

Wie es weitergeht

Die Landesinitiative wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen - federführend in den Wirtschaftsausschuss und mitberatend in den Umweltausschuss. Sie beschäftigen sich schon in der nächsten Woche damit. Sobald die Ausschussberatungen abgeschlossen sind, kommt die Vorlage wieder auf die Plenartagesordnung - dann zur Frage, ob der Bundesrat die Entschließung fassen und der Bundesregierung zuleiten will.

Stand: 16.09.2022

Video

Top 76Kernkraftwerke

Foto: Atomkraftwerke und eine Uhr mit römischen Ziffernblatt

© Foto: AdobeStock | Animaflora PicsStock

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bayern setzt sich für Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken ein

Ein Gesetzesantrag Bayerns für die Verlängerung der Laufzeiten der drei jüngsten, noch betriebenen deutschen Kernkraftwerke - Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 wurde in der Plenarsitzung des Bundesrates am 16. September 2022 beraten und zurück in die Fachausschüsse überwiesen.

Sicherheit der Kraftwerksleistung

Es bestehe ein hoher Bedarf an gesicherter Kraftwerksleistung, die unabhängig von Witterung und Tageszeit jederzeit zur Verfügung steht, begründet Bayern seinen Vorschlag. Eine befristete Verlängerung der Laufzeit von Kernkraftwerken führe aufgrund des Merit-Order-Prinzips am Strommarkt zu hohen Einsatzzeiten für diese Kraftwerke und damit zu einer Einsparung erheblicher Mengen Erdgas, die andernfalls verstromt würden.

Bedeutung für die Stromversorgung

Die bayerischen Gaskraftwerke würden insbesondere im Winterhalbjahr nicht nur kurzzeitig zur Abdeckung von Lastspitzen eingesetzt, wie jüngste Vergangenheitswerte zeigten, sondern zur Deckung wesentlicher Anteile der Residuallast. Diese Funktion könne durch Kernkraftwerke gut übernommen werden. Zudem sei es insbesondere im Winterhalbjahr von herausragender Bedeutung, ausreichend gesicherte Leistung sowohl zur Versorgungssicherheit als auch zur Systemstabilität im Stromversorgungssystem vorzuhalten, um unter anderem Stark-Wind/Stark-Last-Situationen noch beherrschen zu können; hierfür komme insbesondere den Kernkraftwerken südlich des deutschen Netzengpasses eine überragende Rolle zu, da sie über hohe Leistungen und sehr hohe Verfügbarkeiten verfügten.

Mangel an Alternativen

Nennenswerte alternative Erzeugungsanlagen, die gesicherte Leistung bereitstellen können und nicht ohnehin schon in der Netzreserve verplant sind, stünden – abgesehen von möglichst zu vermeidenden Gaskraftwerken – weder in Süddeutschland noch im angrenzenden Ausland zur Beherrschung kritischer Stromversorgungssituationen zur Verfügung. Eine Netzauftrennung infolge eines Mangels gesicherter Leistung in Süddeutschland berge große Gefahren für das gesamte deutsche und europäische Verbundnetz. Durch eine befristete Verlängerung der Laufzeit von Kernkraftwerken könne dieses Risiko erheblich reduziert werden, heißt es in der Entwurfsbegründung.

Bisheriges Verfahren

Die Landesinitiativehatte Bayern bereits in der letzten Plenarsitzung am 8. Juli 2022 vorgestellt -sie war in die Fachausschüsse überwiesen worden. Diese hatten ihre Beratungen noch nicht beendet. Dennoch war die Vorlage auf Bitte Bayerns auf die aktuelle Plenartagesordnung gesetzt worden.

Sie wurde nach der Beratung im Plenum zur weiteren Beratung wieder zurück in die Fachausschüsse überwiesen - federführend in den Umweltausschuss und mitberatend in den Wirtschaftsausschuss. Sobald die Ausschussberatungen abgeschlossen sind, kommt die Vorlage erneut auf die Plenartagesordnung - dann zur Frage, ob der Bundesrat den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will.

Stand: 16.09.2022

Video

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 1aHaushalt

Foto: Würfel mit Aufschrift 2023, Geld, Taschenrechner

© Foto: AdobeStock | © Tatjana Balzer

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat nimmt Stellung zum Haushaltsentwurf 2023

Der Bundesrat hat sich am 16. September 2022 mit den Regierungsplänen für den Bundeshaushalt 2023 und die Finanzplanung bis 2026 (vgl. TOP 1b) befasst. In seiner ausführlichen Stellungnahme erinnert der Bundesrat an die Zusagen der Bundesregierung, sich an Mehrkosten der Länder zu beteiligen - unter anderem für die pandemiebedingten Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz, die frühkindliche Bildung sowie die Unterbringung von Geflüchteten und deren Integration.

Belastung für Bund und Länder

Der Bundesrat warnt, dass die aktuellen Herausforderungen nicht nur den Bundeshaushalt, sondern auch die Haushalte der Länder und Kommunen absehbar über einen längeren Zeitraum stark belasten. Denn diese trieben die Transformation hin zur Klimaneutralität durch ambitionierte und kostenträchtige eigene Klimapläne, Maßnahmen und Programme mit großer Kraft voran und seien zudem auch selbst von steigenden Energiekosten belastet.

Länder und Kommunen stehen künftig vor weitere neue Aufgaben in bedeutendem Umfang: Sie tragen im föderalen Staatsaufbau die Verantwortung für wichtige Zukunftsfelder sowie für einen großen Teil der öffentlichen Infrastruktur, heißt es in der Stellungnahme.

Investitionen in frühkindliche Bildung

Der Bundesrat betont, wie wichtig eine nachhaltige und dauerhafte Förderung der frühkindlichen Bildung ist und fordert, dass der Bund die bereits zugesagten notwendigen Mittel dauerhaft zur Verfügung stellt. Darüber hinaus müssten die Mittel den weiteren Entwicklungsbedarfen entsprechend angepasst werden.

Anschlussregelung zur Flüchtlingsunterbringung gefordert

Die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Geflüchteten aus der Ukraine bleibe mit Blick auf die Fortdauer des Krieges in der Ukraine eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Durch die aktuell zwischen Bund und Ländern vereinbarte Regelung erfolge zwar eine Mitfinanzierung des Bundes an den entstehenden Kosten, den Haushalten von Ländern und Kommunen entstünden im Rahmen der sonstigen Flüchtlingsunterbringung allerdings weiterhin zusätzliche Belastungen in erheblichem Umfang - unter anderem für Integration.

Der Bundesrat erinnert daher an die noch fehlende Anschlussregelung zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten sowie den Aufwendungen für Integration der Länder und Kommunen - rückwirkend zum 1. Januar 2022.

Was die Bundesregierung plant

Das Bundeskabinett hatte den Entwurf am 1. Juli 2022 beschlossen und zeitgleich Bundesrat und Bundestag zugeleitet. Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 4. September 2022 zum so genannten dritten Entlastungspaket sind im vorliegenden Entwurf allerdings noch nicht enthalten.

445 Milliarden Euro

Der vorgelegte Budgetentwurf sieht derzeit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 445,2 Milliarden Euro vor. Die Neuverschuldung soll 17,2 Milliarden Euro betragen. An Steuereinnahmen erwartet die Bundesregierung 362,3 Milliarden Euro. Aus der in den Vor-Corona-Jahren gebildeten Rücklage will sie im kommenden Jahr 40,5 Milliarden Euro entnehmen, 2024 dann weitere 7,7 Milliarden Euro.

58,4 Milliarden Euro sind als Investitionen ausgewiesen - insbesondere für die Bereiche Klimaschutz, Mobilität, Digitalisierung, Innovation sowie Bildung und Forschung. Darin enthalten: Darlehen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro an den RST-Trust des IWF und den Gesundheitsfonds.

Einhaltung der Schuldenbremse

Die Bundesregierung plant, erstmals seit drei Jahren wieder die im Grundgesetz verankerte Kreditobergrenze einzuhalten - sowohl im Haushalt 2023 als auch im Planungszeitraum bis 2026. Gemäß Artikel 115 Grundgesetz beträgt die Grenze der zulässigen Neuverschuldung 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.

Planung bis 2026

Bis 2026 sollen Ausgaben und Nettokreditaufnahme von niedrigerem Niveau aus steigen. So rechnet die Bundesregierung für 2024 aktuell mit Ausgaben in Höhe von 423,7 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme von 12,3 Milliarden Euro; 2026 sollen die Ausgaben bei 436,3 Milliarden Euro liegen, die Nettokreditaufnahme bei 13,8 Milliarden Euro. An Steuereinnahmen erwartet die Regierung 374,5 Milliarden im Jahr 2024; sie sollen bis 2026 auf 402,3 Milliarden Euro 2026 steigen. 52 Milliarden Euro sind jeweils für Investitionen vorgesehen.

Nächste Schritte

Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun über die Bundesregierung in den Bundestag. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.

Stand: 16.09.2022

Video

Top 18Länderfinanzen

Foto: Wippe mit Geldmünzen

© Foto: AdobeStock | Andrey Popov

  1. Beschluss

Beschluss

Finanzausgleich: Bundesrat kritisiert Festbeträge

In einer am 16. September 2022 beschlossenen Stellungnahme zu den Regierungsplänen zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, des Stabilitätsratsgesetzes sowie weiterer Gesetze hat der Bundesrat mit Blick auf die flüchtlingsbedingten Kostenbelastungen sowie angesichts einer Reihe kostenträchtiger neuer Bundesgesetze in den Aufgabenbereichen von Ländern und Kommunen in den vergangenen Jahren darauf verwiesen, dass er die in diesem Zusammenhang wiederholt vorgenommene Kompensation durch Festbeträge anstelle von Umsatzsteueranteilen kritisch sieht.

Flüchtlingsbezogene Kosten

Der Bundesrat begrüßt, dass die Verteilung der Umsatzsteuer an die Ergebnisse der Spitzabrechnung für die Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder im Jahr 2021 angepasst werden soll, und betont in diesem Zusammenhang nochmals die Bedeutung einer „atmenden“ Regelung, die sich an der Zahl der nach Deutschland geflüchteten Menschen orientiert.

Baldige Beratungen über Anschlussregelung

Der Bundesrat hebt hervor, dass den Haushalten von Ländern und Kommunen auch 2022 zusätzliche Belastungen in erheblichem Umfang erwachsen. Der Bund habe zugesagt, einvernehmlich mit den Ländern in diesem Jahr eine Regelung zur Verstetigung der Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten sowie den Aufwendungen für Integration der Länder und Kommunen zu finden, die rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten soll. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, aus Gründen der Planungssicherheit für die Haushaltsgestaltung von Ländern und Kommunen baldmöglichst Beratungen mit den Ländern über eine entsprechende Anschlussregelung aufzunehmen, damit diese noch in diesem Jahr in Kraft treten kann.

Was die Bundesregierung vorhat

Der Gesetzentwurf aus dem Bundeskabinett setzt mehrere Zusagen des Bundes zur finanziellen Beteiligung an Ausgaben der Länder um - was der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 16. September 2022 ausdrücklich begrüßt.

Pakt für den Rechtsstaat

Der Pakt für den Rechtsstaat zwischen Bund und Ländern sieht die Schaffung und Besetzung von 2.000 Stellen für Richter und Richterinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen sowie des dafür zusätzlich erforderlichen nichtrichterlichen Personals im Zeitraum 2017 bis 2021 vor. Der Bund hat den Ländern hierzu 220 Millionen Euro als Anschubfinanzierung zugesagt. Davon wurden 2019 bereits 110 Millionen Euro als Festbetrag im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung gestellt. Im Februar 2022 haben die Länder für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021 die Schaffung von 2.736,25 und die Besetzung von 2.715,85 Stellen mitgeteilt. Deshalb sollen nun die restlichen 110 Millionen Euro folgen. Dazu wird Länderanteil an der Umsatzsteuer im Jahr 2022 um 110 Millionen Euro zulasten des Bundes erhöht.

Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zwischen Bund und Ländern zielt auf die Stärkung des Personals im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Die hierzu vereinbarten Voraussetzungen haben die Länder inzwischen geschaffen. Zur Auszahlung der zweiten Tranche der finanziellen Beteiligung des Bundes an den Kosten dieses Paktes soll sich der Länderanteil an der Umsatzsteuer im Jahr 2022 um weitere 350 Millionen Euro zulasten des Bundes erhöhen.

Flüchtlingsbezogene Kosten

Seit 2016 beteiligt sich der Bund an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder. Entsprechend dem in der Begründung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz festgelegten Verfahren soll der Länderanteil an der Umsatzsteuer - nach Verrechnung der vom Bund für die Zeit vom 1. September 2020 bis 31. Dezember 2021 bereits geleisteten Abschläge in Höhe von 600 Millionen Euro - um weitere rund 542 Millionen Euro zulasten des Bundes erhöht werden.

Kinderbonus

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 enthält unter anderem den Kinderbonus. Dadurch entstehen den Ländern Mindereinnahmen. Hierfür hat der Bund eine finanzielle Teil-Kompensation zugesagt. Dazu wird der Umsatzsteueranteil der Länder für 2022 um 800 Millionen Euro zulasten des Bundes erhöht. Die Bundesregierung erwartet, dass die Länder dies teilweise an die Kommunen weitergeben.

Ergebnisse des Zensus

Die Einwohnerzahlen sind ein wesentlicher Indikator für den Finanzbedarf der Länder. Die Ergebnisse des Zensus 2022 haben deshalb erheblichen Einfluss auf die horizontale Umsatzsteuerverteilung und den Finanzkraftausgleich. Die Ergebnisse des Zensus 2022 werden voraussichtlich erst in der zweiten Hälfte des Jahres 2023 vorliegen. Deshalb können aus den endgültigen Abrechnungen für das laufende und für bereits abgelaufene Haushaltsjahre finanzielle Belastungen für einzelne Länder resultieren. Um dies zu vermeiden, wird für die endgültigen Abrechnungen der horizontalen Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs der Jahre 2022 und 2023 eine Übergangsregelung geschaffen.

Stabilitätsratsgesetz

Die letzte Änderung des Stabilitätsratsgesetzes erfolgte 2017 und damit vor der vollständigen Wirksamkeit der grundgesetzlichen Schuldenbremse. Deshalb soll das dort geregelte Sanierungsverfahren an die Rahmenbedingungen der Schuldenbremse angepasst werden. Zudem enthält der Gesetzentwurf Rechtsbereinigungen und Klarstellungen im Gemeindefinanzreform- und im Kommunalinvestitionsförderungsgesetz.

Bundestag am Zug

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie kann sich dazu äußern, bevor der Bundestag entscheidet. Verabschiedet dieser das Gesetz in zweiter und dritter Lesung, stimmt der Bundesrat noch einmal darüber ab.

Stand: 16.09.2022

Top 19Gesetzliche Krankenversicherung

Foto: Schriftzug "GKV-Finanzierung" und Geldscheine

© Foto: AdobeStock | MQ-Illustrations

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert Änderungen am geplanten GKV-Stabilisierungsgesetz

In seiner am 16. September 2022 beschlossenen Stellungnahme fordert der Bundesrat eine Reihe von Änderungen an den Plänen der Bundesregierung für die finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen

Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen zu stabilisieren. Zudem will sie mit strukturellen Maßnahmen eine Grundlage zur mittel- und langfristigen Sicherung einer solidarischen und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung legen.

Kritik der Länder

Der Bundesrat spricht sich insbesondere dafür aus, den in Entwurf vorgesehenen Entfall außerbudgetärer Vergütungen von Leistungen für Neupatienten zu streichen, ebenso die geplante Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2 Euro. Verzichtet werden solle ebenso auf Regelungen, die zu einem Abschöpfen von Vermögenswerten der gesetzlichen Krankenkassen führen sowie auf die Absenkung der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.

Höherer Bundeszuschuss

Der für das Jahr 2023 vorgesehene Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds soll nach Ansicht des Bundesrates 5 Milliarden - und nicht, wie von der Regierung geplant, nur 2 Milliarden betragen. Die Regelungen zur Berücksichtigung von Pflegepersonalkosten im Pflegebudget möchte der Bundesrat streichen lassen.

Abschaffung der Importförderklausel

Überdies plädieren die Länder für die Abschaffung der sogenannten Importförderklausel.

Was die Regierung zudem plant

Zur Stabilisierung der Arzneimittelausgaben der GKV will die Bundesregierung das Preismoratorium bei Arzneimitteln bis Ende 2026 verlängern. Diese Maßnahme soll über die Vermeidung von zu erwartenden Preissteigerungen wesentlich zur Stabilisierung der Ausgaben für Arzneimittel in Höhe von mindestens 1,8 Milliarden Euro pro Jahr beitragen.

Nach dem Gesetzentwurf sollen zur Reduzierung der Finanzierungslücke 2023 die finanziellen Lasten der GKV durch einen kassenübergreifenden Solidarausgleich im Jahr 2023 gleichmäßiger auf die Mitglieder der GKV verteilt werden, indem die Finanzreserven der Krankenkassen, die abzüglich eines Freibetrags von 3 Millionen Euro das 0,2-fache einer durchschnittlichen Monatsausgabe überschreiten, in zwei Stufen anteilig herangezogen werden und den Gesundheitsfonds verstärken. Darüber hinaus soll die gesetzliche Obergrenze für die Finanzreserven der Krankenkassen von aktuell dem 0,8-fachen auf das 0,5-fache einer durchschnittlichen Monatsausgabe sinken.

Bundestag am Zug

Die Stellungnahme des Bundesrates geht an die Bundesregierung, die dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann an den Bundestag weiterleitet. Verabschiedet dieser das Gesetz, beraten die Länder in einer der nächsten Plenarsitzungen noch einmal abschließend darüber.

Stand: 16.09.2022

Video

Top 33CETA

Foto: Zwei reichende Hände mit EU- und Kanada-Flagge im Hintergrund

© Foto: panthermedia | Bosris Zerwann

  1. Beschluss

Beschluss

Gesetz zum Freihandelsabkommen mit Kanada - Bundesrat hat keine Einwendungen

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 16. September 2022 keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung des Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten erhoben. Als nächstes berät der Bundestag. Nachdem dieser das Gesetz verabschiedet hat, befasst sich der Bundesrat dann noch einmal damit, da es der Zustimmung der Länder bedarf.

Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen

Das Abkommen soll den Ausbau der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen den Vertragspartien vorantreiben. Ziel ist es, Hindernisse des Marktzuganges abzubauen und Wettbewerbsnachteile für europäische und deutsche Unternehmen beim Marktzugang nach Kanada gegenüber anderen Ländern (insbesondere den USA und Mexiko) zu verhindern.

Bereits vorläufig angewendet

Nachdem die Europäische Kommission auf der Grundlage von Verhandlungsrichtlinien des Rates das Abkommen ausgearbeitet hatte, wurde es 2016 durch Kanada und die Europäische Union unterzeichnet. Die EU-Mitgliedstaaten hatten bereits vorab unterzeichnet. Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments wird es seit 2017 mit Einschränkungen vorläufig angewendet. Die vorläufige Anwendung erstreckt sich nur auf solche Bereiche, die in der ausschließlichen Zuständigkeit der Europäischen Union liegen. Von der vorläufigen Anwendung ausgenommen sind u.a. weite Teile des Kapitels über Investitionen sowie Teile des Kapitels zu Finanzdienstleistungen.

Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Unterzeichnung des Abkommen und gegen seine vorläufige Anwendung blieben erfolglos.

Ratifizierung der EU-Mitgliedstaaten erforderlich

Da die Europäische Union für die geregelten Materien keine ausschließliche Kompetenz besitzt, handelt es sich um ein gemischtes Abkommen, bei dem neben der Europäischen Union auch ihre Mitgliedstaaten Vertragsparteien sind. Es tritt daher erst nach seiner Ratifizierung durch alle Vertragsparteien, also auch alle EU-Mitgliedstaaten, vollständig in Kraft. Das hierzu in Deutschland erforderliche Gesetz bedarf der Zustimmung des Bunderates, weil das Abkommen Verfahrensregeln enthält und insoweit für abweichendes Landesrecht kein Raum ist.

Bundesregierung will sich für Stärkung des EU-Parlaments einsetzen

Die Bundesregierung will das Abkommen unverändert ratifizieren. Sie wird sich allerdings ausweislich der Entwurfsbegründung im Einklang mit den Zielsetzungen des Koalitionsvertrages unverzüglich dafür einsetzen, eine missbräuchliche Anwendung von materiell-rechtlichen Investitionsschutzstandards zu begrenzen. Zudem werde sie sich für eine Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments im Rahmen der regulatorischen Kooperation einsetzen. Das bereits klargestellte Einstimmigkeitserfordernis der EU-Mitgliedsstaaten soll ab dem Inkrafttreten des Abkommens durch eine Protokollerklärung verankert werden.

Stand: 16.09.2022

Rechtsverordnungen

Top 51Lebensmittelversorgung

Foto: Weizenfeld

© Foto: AdobeStock | Volodymyr

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Mehr Weizenanbau auf landwirtschaftlichen Flächen möglich

Am 16. September 2022 hat der Bundesrat einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, die den Getreideanbau auf mehr landwirtschaftlichen Flächen im Förderjahr 2023 ermöglicht.

Lebensmittelversorgung sichern

Die Verordnung sieht Ausnahmen für landwirtschaftliche Flächen bei der Fruchtfolge vor, um die Lebensmittelversorgung zu sichern. Grundlage ist die Erlaubnis der Europäischen Union, im Antragsjahr 2023 abweichende nationale Regelungen von den sogenannten GLÖZ-Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu treffen - und damit die weltweiten Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine abzufedern, die insbesondere den Weizenmarkt betreffen.

Fruchtwechsel ausgesetzt

Die Verordnung setzt die Verpflichtung zum Fruchtwechsel im Jahr 2023 einmalig aus, so dass die landwirtschaftliche Hauptkultur der im Jahr 2022 nicht geändert werden muss. So könnte auf diesjährigen Weizenfeldern auch im nächsten Jahr Weizen ausgesät werden. Zudem dürfen im Antragsjahr 2023 ausnahmsweise auch Flächen als so genannte Stilllegungsflächen angerechnet werden, auf denen Getreide, Sonnenblumen oder Leguminosen angebaut wird.

Die Bundesregierung greift damit eine Forderung der Agrarministerkonferenz vom 15. August 2022 auf.

Rasches Inkrafttreten geplant

Die Verordnung soll möglichst rasch in Kraft treten, damit Landwirtinnen und Landwirte sie bei ihren unmittelbar bevorstehenden Entscheidungen zur nächsten Aussaat berücksichtigen können. Den genauen Zeitpunkt bestimmt die Bundesregierung.

Erleichterung beim Verwaltungsvollzug

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung um Einführung einer so genannten Bagatellregelung, die den Verwaltungsvollzug erleichtern soll.

Stand: 16.09.2022

Video

Top 57Energieversorgung

Foto: Verschiedene Energieträger- und Versorgungsmöglichkeiten

© Foto: AdobeStock | gopixa

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu

Der Bundesrat hat am 16. September 2022 einer Regierungsverordnung zugestimmt, die mittelfristig wirksame Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung in der aktuellen Gaskrise vorgibt. Die Verordnung kann daher wie geplant am 1. Oktober 2022 in Kraft treten.

Ziel ist es, unnötigen Energieverbrauch zu vermeiden und eine Mangelsituation zu verhindern beziehungsweise abzumildern.

Heizungsanlagen prüfen und optimieren

Die Verordnung verpflichtet Gebäudeeigentümer und -eigentümerinnen in den nächsten beiden Jahren, Maßnahmen zur Verbesserung erdgasbetriebener Heizungsanlagen in ihren Gebäuden zu treffen. Sie müssen unter anderem ihre Heizungseinstellungen prüfen und ggf. optimieren. Gaszentralheizungen in größeren Gebäuden müssen hydraulisch abgeglichen, technisch veraltete, ineffiziente Heizungspumpen ausgetauscht werden.

Energieeffizienz steigern

Unternehmen sind verpflichtet, solche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz unverzüglich umzusetzen, die im Rahmen von Energie- und Umweltmanagementsystemen sowie Energieaudits als wirtschaftlich identifiziert wurden. Die Wirtschaftlichkeit ist dann gegeben, wenn sich – begrenzt auf einen Zeitraum von höchstens 15 Jahren – bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach maximal 20 Prozent der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt. Die Pflichten gelten nicht für Unternehmen, deren Gesamtenergieverbrauch innerhalb der letzten drei Jahre im Durchschnitt weniger als 10 Gigawattstunden pro Jahr betrug.

Geltung für zwei Jahre

Die Verordnung wurde am 29. September 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Mit Ablauf des 30. September 2024 tritt die Verordnung wieder automatisch außer Kraft.

Stand: 29.09.2022

Video

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.