Initiative aus Bayern zur Abschaffung der Gasumlage
Bayern hat in der Plenarsitzung am 16. September 2022 einen Entschließungsantrag vorgestellt, mit dem es sich für die Abschaffung der so genannten „Gasumlage“ einsetzt.
Aufhebung der Verordnung gefordert
Danach soll die Länderkammer die Bundesregierung auffordern, die Gaspreisanpassungs-Verordnung auf Grundlage von § 26 des Energiesicherungsgesetzes mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Die damit verbundene Erhebung der Gasbeschaffungsumlage soll nicht erfolgen. Als Grund dafür nennt Bayern die nach wie vor ungeklärten Fragen und Probleme hinsichtlich der Gasbeschaffungsumlage, die bereits zum 1. Oktober 2022 gelten soll.
Kostensteigerung für Verbraucher
Die Gasbeschaffungsumlage bewirke eine weitere Kostensteigerung für private und gewerbliche Verbraucher, die sich durch die in den vergangenen Monaten bereits stark gestiegenen Energiekosten ohnehin einer massiven Zusatzbelastung gegenübersähen.
Beschränkung auf bedürftige Unternehmen
Durch die Gasbeschaffungsumlage in ihrer jetzigen Form kämen auch Unternehmen in den Genuss der Umlage, die das Geld tatsächlich nicht benötigen, da sie nicht insolvenzgefährdet sind. Dies stehe im Widerspruch zur Verordnungsbegründung, welche den Zweck der Gasbeschaffungsumlage in der Verhinderung insolvenzbedingter Ausfälle von für den Markt wichtigen Gasimporteuren sieht, kritisiert das antragstellende Land. Der Bundesrat soll daher fordern, dass zunächst Stabilisierungsmaßnahmen nach § 29 Energiesicherungsgesetz vorrangig geprüft werden und zur Anwendung kommen, um tatsächlich nur solche Unternehmen zu unterstützen, die aufgrund der Verwerfungen auf dem Gasmarkt insolvenzgefährdet sind.
Wie es weitergeht
Die Landesinitiative wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen - federführend in den Wirtschaftsausschuss und mitberatend in den Umweltausschuss. Sie beschäftigen sich schon in der nächsten Woche damit. Sobald die Ausschussberatungen abgeschlossen sind, kommt die Vorlage wieder auf die Plenartagesordnung - dann zur Frage, ob der Bundesrat die Entschließung fassen und der Bundesregierung zuleiten will.
Stand: 16.09.2022