BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1025. Sitzung am 07.10.2022

Grünes Licht für acht Gesetze aus dem Bundestag

Grünes Licht für acht Gesetze aus dem Bundestag

Am 7. Oktober 2022 stimmte der Bundesrat mehreren Gesetzen zu, die Bürgerinnen und Bürger in der aktuellen Energiepreiskrise entlasten sollen: der reduzierten Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und auf Gastronomieleistungen sowie der Steuerbefreiung für Arbeitgeberprämien zum Inflationsausgleich.

Auch umfangreiche Änderungen im Energierecht zur sicheren Strom- und Gasversorgung, Verordnungsermächtigungen für den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld sowie die 28. BAföG-Novelle fanden die Billigung der Länder - ebenso Vereinfachungen im Infektionsschutzgesetz und im Personenstandsrecht.

Unterstützung für Krankenhäuser und Zivilschutz

Der Bundesrat beschloss eigene Initiativen mit Appellen an die Bundesregierung - unter anderem Vorschläge zur Liquidität von Krankenhäusern, Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes und zu vereinfachten Abläufen in der Justiz.

Neu vorgestellt wurden Länderanträge zu Unternehmensbeihilfen in der Energiepreiskrise, zur elektronischen Gesundheitskarte, zum Ausbau der Kinderbetreuung, zum Tierschutz sowie zur Rechtsbereinigung. Die Fachausschüsse befassen sich in den nächsten Wochen damit.

Kita-Qualität - Triage - Heizkostenzuschuss

Stellung nahm der Bundesrat zu Plänen der Bundesregierung für ein neues KiTa-Qualitätsgesetz, Regeln für die so genannte Triage bei medizinischen Engpässen, Änderungen im Sozialrecht und zum Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger. Die Vorschläge gehen nun über die Bundesregierung in den Bundestag.

Zustimmung zu 10 Verordnungen

Mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten können 10 Verordnungen der Bundesregierung - vor allem aus den Bereichen Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutz sowie Agrarbeihilfen.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT, in der App und in der Mediathek zum Download bereit.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 1Verbrauchsteuern

Foto: Köche bereiten Teller in einer Küche zu

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Umsatzsteuer in der Gastronomie bleibt abgesenkt

Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2022 zahlreichen Änderungen bei den so genannten Verbrauchsteuern zugestimmt. Der Bundestag hatte sie am 22. September 2022 beschlossen, um Gastronomie und mittelständische Brauereien zu entlasten und die Energieversorgung zu stabilisieren.

Gastronomie stützen

Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Ausgenommen sind weiterhin Getränke. Eigentlich wäre die in der Corona-Pandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie Ende 2022 ausgelaufen.

Kleine Brauereien stärken

Die ebenfalls eigentlich nur temporär ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel werden dauerhaft entfristet. Ziel ist es nach der amtlichen Begründung, die einzigartige Biervielfalt und Braukunst sowie die mittelständisch geprägte Brauereistruktur zu stärken. Außerdem befreit das Gesetz Bierwürze, die zur Herstellung von alkoholsteuerpflichtigen Waren verwendet wird, von der Biersteuer.

Gasversorgung sichern

Das Gesetz schafft die Grundlage, damit der während der Corona-Pandemie aufgestellte Wirtschaftsstabilisierungsfonds der KfW Darlehen zur Refinanzierung von so genannten Zuweisungsgeschäften gewähren kann. Dazu gehören Transaktionen zur Stabilisierung der Energieversorgung, insbesondere zum Auffüllen der Gasspeicher und zum Ausbau der Infrastruktur für Flüssiggas. Gesetzliche Kreditermächtigungen sollen die Liquidität der KfW sichern und Sicherheitsanforderungen an Gas- und Strommärkten bedienen.

Umsetzung von EU-Recht

Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz dient eigentlich der Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht, wurde allerdings im Laufe des Bundestagsverfahrens um zahlreiche weitere Maßnahmen ergänzt - unter anderem die Absenkung der Vorsteuerpauschale für Landwirte ab 1. Januar 2023 von 9,5, auf 9 Prozent.

Verkündung in Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 28. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt in mehreren Schritten in Kraft.

Stand: 28.10.2022

Video

Top 2BAföG

Foto: Ausschnitt vom Antrag für Berufsausbildungsdförderung

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Ausbildungsförderung in Notlagen: Bundesrat stimmt zu

Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2022 der 28. BAföG-Novelle zugestimmt. Es ermächtigt die Bundesregierung, den Kreis der BAföG-Berechtigten künftig per Rechtsverordnung auszuweiten - auch auf Personen, die normalerweise nicht bezugsberechtigt sind. Voraussetzung ist eine bundesweite Notlage, die erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt für studentische oder ausbildungsbegleitende Nebenjobs hat - so wie es in der Corona-Pandemie der Fall war. Damals waren viele junge Menschen in finanzielle Not geraten, weil ihre Jobs z.B. in der Gastronomie aufgrund des Lockdowns wegfielen.

Schnelles Handeln in künftigen Krisen

Um für künftige Krisenlagen vorbereitet zu sein, wird die Bundesregierung in die Lage versetzt, schnell handlungsfähig zu sein: Sie kann dann per Verordnung neben Studierenden auch Personen zum BAföG-Bezug berechtigen, die sich in einer förderfähigen Ausbildung befinden. Sofern die Notlage es nahelegt, können zum Beispiel auch Grenzpendler profitieren.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 25. Oktober im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 26. Oktober 2022 in Kraft.

Stand: 25.10.2022

Video

Top 29Kurzarbeitergeld

Formular Antrag auf Kurzarbeitergeld und Kugelschreiber

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  1. Beschluss

Beschluss

Weiter vereinfachter Zugang zum Kurzarbeitergeld

Bis Mitte nächsten Jahres kann die Bundesregierung den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld weiter per Verordnung ermöglichen - die vom Bundestag beschlossene Rechtsgrundlage dazu hat der Bundesrat am 7. Oktober 2022 gebilligt.

Sonderregeln aus Corona-Zeit

Die Sonderregeln zum vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld waren 2020 wegen der Corona-Pandemie eingeführt und über Verordnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mehrfach verlängert worden. Dies ist nun auch über den 30. September 2022 hinaus möglich.

Vereinfachte Prüfung

Das vom Bundesrat gebilligte Gesetz enthält weitere Verordnungsermächtigungen. So kann die Bundesagentur für Arbeit künftig leichter die Anspruchsvoraussetzungen des Kurzarbeitergeldes prüfen. Dies betrifft zum Beispiel den Verzicht auf den Einsatz von Arbeitszeitguthaben und Urlaub zur Vermeidung der Kurzarbeit sowie die Möglichkeit für die Betriebe, die Anzeige von Kurzarbeit auch im Folgemonat noch vornehmen zu können.

Hinzuverdienst durch Minijobs vereinfacht

Bis zum 30. Juni 2023 ist der anrechnungsfreie Hinzuverdienst bei Aufnahme eines Minijobs während der Kurzarbeit möglich.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 25. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 in Kraft.

Stand: 25.10.2022

Top 30Gassteuer

Blaue Gasflamme am Gaskocher

© Foto: AdobeStock | Chepko Danil

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt reduzierter Umsatzsteuer auf Gas zu

Eine Woche nach dem Bundestag stimmte am 7. Oktober 2022 auch der Bundesrat der befristeten Absenkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen zu. Vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 beträgt sie statt 19 nur 7 Prozent. Unternehmen sollen die Senkung vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, um diese von den hohen Energiekosten zu entlasten.

Prämien zum Inflationsausgleich steuerfrei

Das Gesetz befreit außerdem Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht. Sie werden beim Bezug von Sozialleistungen nach dem SGBII nicht als Einkommen bewertet. Diese Änderung war erst im Laufe der Bundestagsberatungen in den ursprünglichen Fraktionsentwurf aufgenommen worden.

Rückwirkendes Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 25. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft.

Appell an die Bundesregierung

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, schnellstmöglich ein Modell zu schaffen, um die Preissteigerung für Gas, Strom und Wärme für Unternehmen und Haushalte zu begrenzen. Es müsse Anreiz zum Energiesparen beinhalten, sozial gerecht und praktikabel vollziehbar sein. Der Bundesrat betont, dass auch der Umbau zu klimafreundlicher Energieversorgung in allen Sektoren weiter befördert werden muss.

Unterstützung für Strom- und Gaspreisbremse

Die geplante Strom- und Gaspreisbremse unterstützt der Bundesrat - sie müsse jetzt schnellstmöglich eingeführt werden. Da Finanzierungsinstrumente wie die Abschöpfung von Übergewinnen am Strom-, Gas- und Ölmarkt nicht unmittelbar zur Verfügung stehen, müsse sie die Bremse anderweitig finanziert werden. Ein Impuls für den Ausbau der Sektorenkopplung könnte aus Sicht des Bundesrates die temporäre Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß sein.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 25.10.2022

Video

Top 31Personenstandsrecht

Foto: Wort Standesamt mit goldenen Buchstaben am Haus

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Elektronische Kommunikation mit den Standesämtern

Bürgerinnen und Bürger sollen leichter elektronisch mit den Standesämtern kommunizieren können. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür hatte der Bundestag am 29. September 2022 beschlossen, der Bundesrat hat sie am 7. Oktober 2022 gebilligt.

Once-Only-Prinzip

Das Gesetz soll auch das so genannte Onlinezugangsgesetz umsetzen. Bürgerinnen und Bürger können zukünftig ihre Personenstandsdaten über ein Verwaltungsportal erfassen und dem zuständigen Standesamt übersenden. Dieses tauscht sich dann mit der jeweiligen anderen Behörde aus - die Daten werden nur einmal erfasst.

Verzicht auf Papiernachweise

Dadurch können Standesämter in bestimmten Fällen auf die Vorlage urkundlicher Nachweise verzichten - zum Beispiel beim Ausstellen einer Personenstandsurkunde oder eines Ehefähigkeitszeugnisses, Anmeldung einer Eheschließung, Anzeige eines Geburts- bzw. Sterbefalls.

Datenaustausch zwischen Behörden

Damit Bürgerinnen und Bürger Nachweise für die Beurkundung nicht mehr selbst vorlegen müssen, tauschen die verschiedenen Standesämter ihre Registerdaten elektronisch aus. Das Gesetz regelt dazu das automatisierte Abrufverfahren zwischen den Behörden.

Papiergebundenen Alteinträge sollen in den elektronischen Personenstandsregistern intensiver nacherfasst werden, um den Datenaustausch zu erleichtern.

Religionsgemeinschaft nicht mehr beurkundet

Die auf Wunsch der Betroffenen derzeit noch mögliche Beurkundung der Religionszugehörigkeit entfällt zukünftig. Diese Änderung wurde erst im Laufe der Bundestagsberatungen in den ursprünglichen Regierungsentwurf eingefügt.

Anregung des Bundesrates umgesetzt

Auf Anregung des Bundesrates enthält das Gesetz eine Klarstellung, wie mit Personenstandsregistern in bestimmten Fallkonstellationen umzugehen ist.

Baldiges Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 25. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt im Wesentlichen am 1. November 2022 in Kraft treten.

Stand: 25.10.2022

Video

Top 33Energiesicherung

Foto: Stromschalter

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt Änderungen im Energierecht zu

Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2022 zahlreichen Änderungen am Energierecht zugestimmt, die der Bundestag in der Woche zuvor beschlossen hatte. Sie dienen insbesondere dazu, die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten und sollen zu einer weiteren Reduzierung des Gasverbrauchs in den kommenden Wintern führen.

In einer begleitenden Entschließung regt der Bundesrat u.a. an, zeitnah eine Weiterentwicklung des Gasspeichergesetzes vorzunehmen, dort marktbasierte Anreize für eine kostenoptimierte Gasspeicherung vorzusehen und den Umfang der erforderlichen Einspeichermengen zu konkretisieren.

Außerdem erinnert er daran, dass die Netzentgelte, die den Netzbetreibern durch die Einräumung individueller Netzentgelte entgehen, von den übrigen Netzkunden - namentlich Gewerbe- und Haushaltskunden - aufgefangen werden müssen. Diesen Kundengruppen, die aktuell unter massiv steigenden Energiepreisen leiden, dürfe man nicht weitere Belastungen auferlegen

Neuregelungen in zahlreichen Energiegesetzen

Das Gesetz enthält Änderungen am Energiesicherungsgesetz, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Energiewirtschaftsgesetz, dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz und dem LNG-Beschleunigungsgesetz sowie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und dem Baugesetzbuch.

Biogas, Erdgas, Stromnetzausbau

Ziel ist insbesondere, die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas und Photovoltaik sowie von Flüssigerdgas-Anlagen zu verbessern, zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus sowie zur Erhöhung der Transportkapazitäten des bestehenden Stromnetzes beizutragen, die Möglichkeiten zur Lastflexibilität industrieller Großverbraucher zu erweitern und die effektivere Auslastung der Offshore-Anbindungsleitungen zu erleichtern.

Verfahrensvereinfachungen

Zudem sind verfahrensrechtliche Erleichterungen bei Änderungen von Windenergieanlagen an Land und bei der unterjährigen Inbetriebnahme von Kraft-Wärme-Kopplungs-Projekten enthalten.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 12. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt wie geplant zu erheblichen Teilen am 13. Oktober 2022 in Kraft. Einzelne Teile treten erst am 1. Januar 2023 bzw. am 1. Februar 2023 in Kraft.

Stand: 12.10.2022

Video

Top 34Infektionsschutzgesetz

Hand in blaue Gummihandschule hält einen negativen PCR-Test

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Vereinfachung beim Infektionsschutzgesetz - Verschärfung bei EU-Sanktionen

Am 7. Oktober 2022 stimmte der Bundesrat einem Gesetz aus dem Bundestag zu, das die Durchsetzung von EU-Sanktionen verbessern soll.

Rückkehr in Schul- und Kitabetrieb und Kinderheime vereinfacht

Es enthält zudem eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in der letzten Bundesratssitzung per Protokollerklärung angekündigt hatte: Lehr-, Erziehungs- und Pflegepersonal in Schulen, Kitas oder Kinderheimen können damit nach einer Corona-Infektion künftig ihre Arbeit wieder ohne negatives Testergebnis oder ärztliche Bescheinigung aufnehmen. An der bisherigen Regelung hatte es im Bundesrat deutliche Kritik gegeben. Der neue Passus war kurzfristig an den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum EU-Sanktionsrecht angefügt worden.

Einheitliche Durchsetzung von EU-Sanktionen

Das Gesetz ermächtigt den deutschen Vertreter im Rat der Europäischen Union, einem Beschlussentwurf des Rates zuzustimmen, der die Durchsetzung von EU-Sanktionen harmonisieren soll. Ziel ist es, Sanktionsverstößen in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen ahnen zu können.

Verkündung - Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 18. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt am 19. Oktober 2022 in Kraft.

Stand: 18.10.2022

Video

Landesinitiativen

Top 5Medizinprodukteverordnung

Foto: Medizinprodukte

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  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat verlangt Maßnahmen gegen Versorgungsengpässe bei Medizinprodukten

Der Bundesrat sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Europäischen Medizinprodukteverordnung. Dies macht er in einer am 7. Oktober gefassten Entschließung deutlich. Darin bittet er die Bundesregierung, auf EU-Ebene auf Erleichterungen für versorgungsrelevante Nischen- und Bestandsprodukte hinzuwirken und somit die Versorgungssicherheit mit sicheren Medizinprodukten zu gewährleisten.

Versorgungsengpässe befürchtet

Das grundsätzliche Ziel der Europäischen Medizinprodukteverordnung, den Patientenschutz zu stärken, sei zwar zu begrüßen.

Allerdings sei der Aufwand zur Zertifizierung von Medizinprodukten deutlich gestiegen, was zu erhöhten Kosten und Personalaufwand für die Hersteller führe. Deshalb zeichne sich für einige Produkte eine immer deutlichere Versorgungsproblematik ab, da Hersteller als Konsequenz auf gestiegene Kosten und Aufwand sichere und bewährte Medizinprodukte vom Markt nehmen, warnt die Länderkammer.

Qualität medizinischer Versorgung

Es bestehe dringender Handlungsbedarf, um die Versorgung mit den notwendigen sicheren Medizinprodukten weiterhin zu gewährleisten. Die Berichte aus der Ärzteschaft, dass Eingriffe nicht mehr in gewohnter Qualität möglich seien, seien nicht mehr hinnehmbar.

Herzkatheter für Babys unwirtschaftlich

Deshalb spricht sich der Bundesrat insbesondere für sofortige Lösungen für versorgungsrelevante Nischenprodukte wie etwa Herzkatheter für Kleinstkinder aus, deren Herstellung aufgrund der geringen Stück- und Absatzzahl angesichts der hohen Zertifizierungskosten unwirtschaftlich geworden ist und die deshalb vom Markt genommen werden.

Erleichterungen für Bestandsprodukte gefordert

Auch seien zeitnah Erleichterungen für Bestandsprodukte erforderlich, die sich über Jahre hinweg auf dem Markt bewährt haben.

Weiter sei sicherzustellen, dass die Zertifizierung von neuen, innovativen Medizinprodukten in Europa, insbesondere auch für kleine und mittelständische Unternehmen, im aktuellen Rechtsrahmen zügig und mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

Einsatz von Ressourcen bei Zertifizierung

Außerdem brauche es mehr Kapazität für Zertifizierungen bei den staatlich autorisierten Stellen, die dafür zuständig sind - den so genannten „Benannten Stellen“. Hierfür müssten zum einen die vorhandenen knappen Ressourcen besser eingesetzt werden; zum anderen müsste es neue weitere Benannte Stellen geben, um dem Kapazitätsengpass entgegenzuwirken.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 07.10.2022

Top 6Krankenhausfinanzierung

Foto: Pflegekraft mit Stethoskop  und Sparschwein

© Foto: PantherMedia | Feverpitch

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Unterstützung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gefordert

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in der aktuellen Energiepreiskrise kurzfristig zu unterstützen. Am 7. Oktober 2022 fasste er auf Anregung mehrerer Länder eine Entschließung, die sich an die Bundesregierung richtet.

Gestiegene Energie- und Sachkosten abfedern

Darin fordert der Bundesrat, unverzüglich gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen, um die Liquidität der Krankenhäuser rasch zu sichern. Ziel ist es, die aktuell extrem steigenden Energie- und Sachkosten der Krankenhäuser und Tageskliniken zeitnah gegenzufinanzieren - ggf. durch unterjährige Zuschlagszahlungen.

Auch für den Bereich der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie für medizinische Einrichtungen, z. B. Arztpraxen, seien ebenfalls Regelungen zu treffen, um nicht refinanzierte Kostensteigerungen zu kompensieren.

Zuschuss aus Steuermitteln gefordert

Damit die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung stabil bleiben, müsse die Bundesregierung die zusätzlichen Kosten über einen Zuschuss aus Steuermitteln decken.

Für Pflegeeinrichtungen fordert der Bundesrat einen Mechanismus, der die außerordentlichen Kostensteigerungen kurzfristig auffängt, ohne dass die Kosten den Pflegebedürftigen zur Last fallen. Er weist auf die erwarteten Preissteigerungen im Jahr 2023 hin - auch diese seien zu finanzieren.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit dem Appell des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 07.10.2022

Video

Top 7Zivil- und Katastrophenschutz

Foto: Einsatzwagen mit Aufschrift "Katastrophenschutz"

© Foto: AdobeStock | EKH-Pictures

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat für einen „Stärkungspakt Bevölkerungsschutz“

Der Bundesrat setzt sich für eine nachhaltige Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes durch den Bund ein. Eine entsprechende Entschließung hat er am 7. Oktober 2022 auf Initiative von sieben Ländern gefasst und der Bundesregierung zugeleitet

Änderung der Sicherheitslage

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine habe die Sicherheitslage in Deutschland, Europa und der Welt grundlegend verändert. Bund und Länder müssten drauf gemeinsam sicherheitspolitisch reagieren, fordert der Bundesrat.

Priorität des Bevölkerungsschutzes

Der Schutz der Bevölkerung müsse oberste Priorität haben. Hierfür sei neben der Stärkung der Bundeswehr und den dort vorgesehenen Investitionen von 100 Milliarden Euro eine nachhaltige und sektorübergreifende Stärkung des Bevölkerungsschutzes mit Blick auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie auch auf künftige Auswirkungen des Klimawandels, Mehrfachlagen und hybride Bedrohungen zwingend erforderlich.

10 Milliarden Euro an Bundesmitteln

Das Bewusstsein für die Risiken und die Verantwortung für den wirksamen Schutz der Bevölkerung in Bund und Ländern müsse sich durch Erhöhung der Kapazitäten und Ressourcen und durch konkrete, auch mittel- und langfristige Vorsorgemaßnahmen niederschlagen.

Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat, dass neben dem finanziellen Engagement der Länder der Bund für die Stärkung des Bevölkerungsschutzes Mittel von rund 10 Milliarden Euro innerhalb der nächsten zehn Jahre für einen „Stärkungspakt Bevölkerungsschutz“ bereitstellt. Damit könnten notwendige Strukturen geschaffen bzw. wiederaufgebaut werden, um der Bevölkerung bei länderübergreifenden Lagen adäquaten Schutz zu bieten.

Gemeinsames Krisenmanagement

Notwendig sei es, das gemeinsame Krisenmanagements von Bund und Ländern bei länderübergreifenden Gefahren- oder Schadenslagen zu verbessern sowie Maßnahmen zur Digitalisierung des gemeinsamen Krisenmanagements und zum Aufbau nationaler Reserven zu ergreifen.

Präventionskampagne

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zudem, gemeinsam mit den Ländern eine Präventionskampagne durchzuführen, um das Gefahrenbewusstsein zu stärken und die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung zu steigern.

Wie es weitergeht

Die Bundesregierung entscheidet, wann sie sich mit den Anliegen aus der ihr zugeleiteten Entschließung befasst. Feste Fristen gibt es hierzu nicht.

Stand: 07.10.2022

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Top 9Unterbrechung von Strafprozessen

Foto: Richter mit Richterhammer

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Strafprozesse: Bundesrat für längere Verhandlungspausen bei höherer Gewalt

Der Bundesrat will erreichen, dass Strafprozesse bei Katastrophen und Seuchen länger unterbrochen werden können. In einer am 7. Oktober gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung vorzulegen. Darin soll sie regeln, dass die Unterbrechungsfristen für Hauptverhandlungen auch in Fällen höherer Gewalt gehemmt werden.

Hintergrund: Beschleunigungsgebot

Damit Strafprozesse möglichst zügig zum Abschluss gebracht werden, bestimmt die Strafprozessordnung, wieviel Zeit zwischen den einzelnen Verhandlungstagen liegen darf - in der Regel drei Wochen und nach zehn Verhandlungstagen bis zu einem Monat. In bestimmten Fällen, z.B. bei Erkrankung von Richterinnen und Richtern, werden diese Fristen „gehemmt“, das heißt, sie laufen nicht weiter, so lange die Krankheit besteht. Dies gilt jedoch längstens für zwei Monate. Ist eine Fortsetzung nach den vorgeschriebenen Abständen nicht möglich, muss die Hauptverhandlung ausgesetzt und wieder neu begonnen werden.

Anlass: Corona-Pandemie

Der Bundesrat fordert nun, dass die Unterbrechungsfristen auch in Fällen höherer Gewalt nicht laufen. Darunter sollen insbesondere Seuchen und Katastrophen fallen. Gelten soll dies unabhängig davon, ob die Hauptverhandlung bereits zehn Tage gedauert hat.

Auch wenn die Fälle höherer Gewalt selten sein dürften, zeige die COVID-19-Pandemie, dass eine solche Regelung erforderlich ist. Anstelle einer zeitlich befristeten Regelung, die es für die Corona-Zeit gab und die sich bewährt habe, sei eine dauerhafte Lösung geboten.

Die geltenden Vorgaben würden auch den Fall einer Quarantäne nicht erfassen, weil es sich dabei lediglich um den Verdacht einer Krankheit und nicht um eine tatsächliche Krankheit handele.

Beeinträchtigungen des Flugverkehrs

Weitere denkbare Anwendungsfälle für „höhere Gewalt“ seien Sperrungen des Luftraumes, wie es sie beispielsweise aufgrund der Aschewolke des Vulkans Eyjafjallajökull im Jahr 2010 oder aufgrund von Terroranschlägen bereits gegeben habe.

Nächste Schritte

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 07.10.2022

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Top 38Unternehmenshilfen

Foto: Im Hintergrund Bäcker beim Verzieren, im Vordergrund verschiedene Brote

© Foto: AdobeStock | Jerome DELAHAYE

  1. Beschluss
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Beschluss

Bremen und Berlin fordern mehr Unterstützung für kleine Betriebe

Mit einer Landesinitiative setzen sich Bremen und Berlin im Bundesrat dafür ein, die Unternehmenshilfen zur Bewältigung gestiegener Energiepreiskosten auszuweiten - und dabei insbesondere kleine und mittlere Betriebe wie zum Beispiel Bäckereien einzubeziehen. Am 7. Oktober 2022 stellten sie ihren Entschließungsantrag im Plenum vor. Er wurde zur weiteren Beratung in den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Appelle an die Bundesregierung

In der vorgeschlagenen Entschließung soll der Bundesrat die Bundesregierung auf einige besonders wichtige Punkte bei der Überarbeitung der laufenden Unterstützungsprogramme hinweisen. So ist aus Sicht von Bremen und Berlin insbesondere der Kreis der antragberechtigten Unternehmen im so genannten Energiekostendämpfungsprogramm deutlich auszuweiten.

Weniger Hürden für KMU

Aktuelle Beschränkungen auf Unternehmen, die unter die Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen fallen, müssten aufgehoben, formale Hürden in den Anträgen für kleine und mittlere Unternehmen verringert, die Antragsfrist verlängert werden.

Die Bundesregierung müsse den Rahmen der EU-Beihilfen voll ausschöpfen. Profitieren sollten künftig zum Beispiel produzierende Betriebe aus dem Backhandwerk, die bislang keine Wirtschaftshilfen nach dem Energiekostendämpfungsprogramm erhalten haben, aber auch Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich, dem Einzelhandel oder dem Gesundheitssektor.

EU-Krisenrahmen verlängern

Auf EU-Ebene soll sich die Bundesregierung für die zeitnahe Verlängerung des bis Ende 2022 befristeten EU-Krisenrahmens bis mindestens zum Ende des nächsten Jahres einsetzen, fordern Bremen und Berlin.

Nächste Schritte

Der Wirtschaftsausschuss befasst sich am 13. Oktober 2022 mit dem Antrag. Schließt er seine Beratungen ab, kommt die Vorlage am 28. Oktober 2022 wieder auf die Tagesordnung - dann zur Abstimmung, ob der Bundesrat die Entschließung fassen und der Bundesregierung zuleiten will.

Stand: 07.10.2022

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Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 12Kinderbetreuung

Foto: Bunte Kinderbausteine mit dem Schriftzug "KITA"

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Beschluss

Entwurf für ein Kita-Qualitätsgesetz - Bundesrat nimmt Stellung

Der Bundesrat hat sich am 7. Oktober 2022 zu den Plänen der Bundesregierung geäußert, die Länder bei der Verbesserung der Personalsituation in den Kitas zu unterstützen. In seiner Stellungnahme begrüßt er, dass der mit dem „Gute-KiTa-Gesetz“ begonnene gemeinsame Prozess, die Qualität der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln und die Teilhabe zu verbessern, fortgesetzt wird.

Kritik an Pflicht zur Staffelung der Kostenbeiträge

Die Länder formulieren aber auch Kritik. So lehnen sie etwa die im Gesetzentwurf vorgesehene bundesweit verpflichtende Staffelung der Kostenbeiträge für die Kindertagesbetreuung nach vorgegebenen Kriterien ab. Diese greife unverhältnismäßig in die Länderzuständigkeit und das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen ein.

Was die Regierung vorhat

Die Bundesregierung will das sog. Gute-KiTa-Gesetz auf Grundlage der Empfehlungen einer Evaluation und unter Berücksichtigung der Ergebnisse eines Monitorings weiterentwickeln. Beabsichtigt ist eine stärkere Fokussierung auf die Qualität der Kindertagesbetreuung. Seit 2019 bereits begonnene Maßnahmen der Länder zur Qualitätsentwicklung und zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen können fortgeführt werden. Die Länder dürfen Maßnahmen ab dem 1. Januar 2023 aber ausschließlich zur Weiterentwicklung bestimmter im Gesetz festgelegter Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung ergreifen (bedarfsgerechtes Angebot, Fachkraft- Kind-Schlüssel, Fachkräftesicherung und Stärkung der Kita-Leitung).

Betreuungsschlüssel und sprachliche Bildung

Ziel ist es, den so genannten Fachkraft-Kind-Schlüssel zu verbessern, neue Fachkräfte zu gewinnen und die Kita-Leitung zu stärken. Gleichzeitig sind Investitionen in bedarfsgerechte Angebote und in sprachliche Bildung geplant, um der besonderen Bedeutung der sprachlichen Entwicklung von Kindern Rechnung zu tragen. Auch die Kindertagespflege soll gestärkt werden.

Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung stärken

Darüber hinaus nimmt der Entwurf - als Konsequenz aus der Corona-Pandemie - Maßnahmen zur Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung stärker in den Fokus. Verschiedene Studien hatten erhebliche Auswirkungen der Pandemie auf Kinder festgestellt, etwa den Anstieg von Förderbedarfen sowie Häufungen von psychischen und physischen Auffälligkeiten.

Soziale Teilhabe

Weiteres Ziel ist es, die soziale Teilhabe an der Kindertagesbetreuung für alle Kinder in Deutschland zu erleichtern. Daher sollen sich künftig die Beiträge bundesweit verpflichtend nach dem Einkommen der Eltern, der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und der individuellen täglichen Betreuungszeit staffeln. Die Evaluation habe gezeigt, dass bisher nur rund ein Drittel der Kommunen die Beiträge nach dem Einkommen staffelt.

Maßnahmen zur Beitragsentlastung, die seit 2019 im Rahmen des „Gute-Kita-Gesetzes“ von den Ländern umgesetzt wurden, sind grundsätzlich weiter möglich. Neue Maßnahmen zur Beitragsentlastung würden aber künftig nicht mehr mit Bundesmitteln finanziert. Damit soll sich die Budgetkonkurrenz zwischen Maßnahmen von Qualität und Teilhabe verringern.

Vier Milliarden Euro für 2023 und 2024

Der Bund will die Länder bei den Maßnahmen nach dem neuen Kita-Qualitätsgesetz 2023 und 2024 mit insgesamt vier Milliarden Euro unterstützen.

Qualitätsentwicklungsgesetz

Bis zum Ende der Legislaturperiode will die Bundesregierung das neue Kita-Qualitätsgesetz – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – in einem weiteren Schritt abschließend zu einem Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards weiterentwickeln.

Bundestag am Zug

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie kann sich dazu äußern, bevor der Bundestag entscheidet. Verabschiedet dieser das Gesetz in zweiter und dritter Lesung, stimmt der Bundesrat noch einmal darüber ab.

Stand: 07.10.2022

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Top 14Triage

Foto: Wort "Triage" auf einem Schreibbrett

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Beschluss

Schutz vor Diskriminierung bei intensiv-medizinischer Behandlung

Der Bundesrat hat sich zu den Plänen der Bundesregierung für Regelungen geäußert, die insbesondere Menschen mit Behinderung im Falle knapper intensiv-medizinischer Kapazitäten vor Benachteiligung bewahren sollen. Die Stellungnahmen vom 7. Oktober 2022 geht jetzt an die Bundesregierung, die ihrerseits Gelegenheit zur Äußerung hat, bevor der Bundestag abstimmt.

In seiner Stellungnahme bittet der Bundesrat insbesondere u.a., im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob klarstellende Regelungen zur „Ex-Post-Triage“ - also der Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine bereits begonnene medizinische Intensivbehandlung zugunsten anderer Patienten abgebrochen werden kann, aufgenommen werden können.

Hintergrund: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie 2021 entschieden, dass sich aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes für den Staat ein Auftrag ergibt, Menschen wirksam vor einer Benachteiligung wegen ihrer Behinderung durch Dritte zu schützen. Besteht das Risiko, dass Menschen bei der Zuteilung knapper, überlebenswichtiger intensivmedizinischer Ressourcen wegen einer Behinderung benachteiligt werden, verdichtet sich der Schutzauftrag zu einer konkreten Schutzpflicht. Entscheidend ist, dass eine gesetzliche Regelung hinreichend wirksamen Schutz vor einer Benachteiligung wegen der Behinderung bewirkt.

Diskriminierungsfreie Zuteilungsentscheidung

Der Regierungsentwurf sieht vor, dass bei der ärztlichen Entscheidung nur die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patientinnen und Patienten relevant ist. Niemand darf benachteiligt werden, insbesondere nicht wegen einer Behinderung, des Grades der Gebrechlichkeit, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung.

Der Entwurf bestimmt ausdrücklich, dass bereits zugeteilte überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten nicht mehr zur Disposition stehen, solange eine solche Behandlung noch indiziert ist und dem Patientenwillen entspricht.

Erfahrene Fachkräfte

Darüber hinaus enthält der Entwurf Regelungen zum Verfahren, in dem die Zuteilungsentscheidung zu treffen ist. Zuständig hierfür sind zwei mehrjährig intensivmedizinisch erfahrene und praktizierenden Fachärztinnen und Fachärzten, die die Patientinnen oder Patienten unabhängig voneinander begutachtet haben.

Zuteilungsentscheidung im Vorfeld vermeiden

Bevor eine Zuteilungsentscheidung notwendig wird, sind alle Anstrengungen zu unternehmen, um den Engpass zu verhindern. Die Neuregelung ist ausschließlich für den Fall gedacht, dass dies nicht gelingt. Sie scheidet aus, wenn betroffene Patientinnen oder Patienten regional oder überregional verlegt und intensivmedizinisch behandelt werden können. Durch organisatorische Maßnahmen kann das Risiko, Zuteilungsentscheidungen treffen zu müssen, reduziert werden - wie zum Beispiel durch Verschiebung planbarer, nicht zeitkritischer Operationen oder durch Verteilung betroffener Patientinnen oder Patienten in andere Krankenhäuser.

Zweiter Durchgang

Verabschiedet der Bundestag das Gesetz in Zweiter und Dritter Lesung, befasst sich der Bundesrat in einer der nächsten Plenarsitzungen noch einmal abschließend damit.

Stand: 07.10.2022

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