Top 34Infektionsschutzgesetz

Hand in blaue Gummihandschule hält einen negativen PCR-Test

© Foto: AdobeStock | jarun011

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Vereinfachung beim Infektionsschutzgesetz - Verschärfung bei EU-Sanktionen

Am 7. Oktober 2022 stimmte der Bundesrat einem Gesetz aus dem Bundestag zu, das die Durchsetzung von EU-Sanktionen verbessern soll.

Rückkehr in Schul- und Kitabetrieb und Kinderheime vereinfacht

Es enthält zudem eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in der letzten Bundesratssitzung per Protokollerklärung angekündigt hatte: Lehr-, Erziehungs- und Pflegepersonal in Schulen, Kitas oder Kinderheimen können damit nach einer Corona-Infektion künftig ihre Arbeit wieder ohne negatives Testergebnis oder ärztliche Bescheinigung aufnehmen. An der bisherigen Regelung hatte es im Bundesrat deutliche Kritik gegeben. Der neue Passus war kurzfristig an den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum EU-Sanktionsrecht angefügt worden.

Einheitliche Durchsetzung von EU-Sanktionen

Das Gesetz ermächtigt den deutschen Vertreter im Rat der Europäischen Union, einem Beschlussentwurf des Rates zuzustimmen, der die Durchsetzung von EU-Sanktionen harmonisieren soll. Ziel ist es, Sanktionsverstößen in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen ahnen zu können.

Verkündung - Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 18. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt am 19. Oktober 2022 in Kraft.

Stand: 18.10.2022

Video

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.