Vereinfachung beim Infektionsschutzgesetz - Verschärfung bei EU-Sanktionen
Am 7. Oktober 2022 stimmte der Bundesrat einem Gesetz aus dem Bundestag zu, das die Durchsetzung von EU-Sanktionen verbessern soll.
Rückkehr in Schul- und Kitabetrieb und Kinderheime vereinfacht
Es enthält zudem eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in der letzten Bundesratssitzung per Protokollerklärung angekündigt hatte: Lehr-, Erziehungs- und Pflegepersonal in Schulen, Kitas oder Kinderheimen können damit nach einer Corona-Infektion künftig ihre Arbeit wieder ohne negatives Testergebnis oder ärztliche Bescheinigung aufnehmen. An der bisherigen Regelung hatte es im Bundesrat deutliche Kritik gegeben. Der neue Passus war kurzfristig an den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum EU-Sanktionsrecht angefügt worden.
Einheitliche Durchsetzung von EU-Sanktionen
Das Gesetz ermächtigt den deutschen Vertreter im Rat der Europäischen Union, einem Beschlussentwurf des Rates zuzustimmen, der die Durchsetzung von EU-Sanktionen harmonisieren soll. Ziel ist es, Sanktionsverstößen in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen ahnen zu können.
Verkündung - Inkrafttreten
Das Gesetz wurde am 18. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt am 19. Oktober 2022 in Kraft.
Stand: 18.10.2022