BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1026. Sitzung am 28.10.2022

Präsidiumswahl - Bürgergeld -Energiekosten

Präsidiumswahl - Bürgergeld -Energiekosten

Im Mittelpunkt der Plenarsitzung am 28. Oktober 2022 standen die Wahl des Präsidiums und weitere wichtige Personalien für das neue Geschäftsjahr 2022/2023, das am 1. November beginnt. Der Bundesrat wählte Peter Tschentscher einstimmig zu seinem neuen Präsidenten, Bodo Ramelow und Manuela Schwesig zu Vizepräsident bzw. Vizepräsidentin.

Außerdem bestimmte er den Vorsitz für die Europakammer neu, bestätigte die Vorsitzenden der 16 Fachausschüsse in ihren Ämtern und wählte zwei Schriftführer.

Zu Beginn der Sitzung hatte der scheidende Präsident Bodo Ramelow Bilanz seiner Amtszeit gezogen.

Milliardenschwere Gesetze aus dem Bundestag

Anschließend gab das Plenum grünes Licht für zehn Gesetze aus dem Bundestag, unter anderem zum Heizkostenzuschuss, zur Energiepreispauschale für Rentner und Versorgungsempfänger sowie zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung. Zugestimmt haben die Länder auch der Finanzierung eines „Abwehrschirms“ in Höhe von 200 Milliarden Euro, der die Folgen der gestiegenen Gas- und Strompreise abmildern soll.

Stellungnahmen zu Regierungsplänen

Der Bundesrat äußerte sich zu mehreren Gesetzentwürfen der Bundesregierung - wie den Plänen für ein Bürgergeld, für eine umfassende Wohngeldreform und für ein Inflationsausgleichsgesetz sowie zu mehreren EU-Vorlagen.

Unterstützung für kleine Unternehmen

Die Länderkammer fasste zudem mehrere Entschließungen, darunter die Forderung nach einer Ausweitung von Unternehmenshilfen zur Bewältigung gestiegener Energiekosten, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe wie Bäckereien. Neu vorgestellt wurde eine Länderinitiative zum Schutz vor Energiesperren. Schließlich stimmten die Länder mehreren Verordnungsentwürfen der Bundesregierung zu.

Eine Auswahl an Vorlagen stellt die Rubrik BundesratKOMPAKT nachfolgend vor. Die gesamte Tagesordnung mit allen zugehörigen Drucksachen-Downloads finden Sie hier.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT, in der App und in der Mediathek zum Download bereit.

Personalien

Top 1Präsidiumswahl

Foto: Erster Bürgermeister, Präsident des Senats Dr. Peter Tschentscher, Hamburg

© Foto: Bundesrat |Senatskanzlei Hamburg

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Dr. Peter Tschentscher neuer Bundesratspräsident

Dr. Peter Tschentscher wird neuer Präsident des Bundesrates: Einstimmig wählte die Länderkammer den Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg am 28. Oktober 2022 zu ihrem Vorsitzenden. Tschentscher tritt sein Amt am 1. November 2022 an.

Präsidium

Er löst Bodo Ramelow ab, der im kommenden Jahr als erster Vizepräsident weiterhin Teil des Präsidiums bleibt. Zur zweiten Vizepräsidentin wurde Manuela Schwesig gewählt, die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Königsteiner Vereinbarung

Die Wahl folgte einer festgelegten Reihenfolge, die durch die Einwohnerzahl der Länder bestimmt wird. Sie geht auf die so genannte Königsteiner Vereinbarung der Ministerpräsidenten von 1950 zurück. Durch die Rotation ist die Besetzung des Präsidentenamtes nicht wechselnden Mehrheitsverhältnissen und parteipolitischen Erwägungen unterworfen. Außerdem wahrt die Vereinbarung den Grundsatz der Gleichrangigkeit aller Länder: Jedes Land hat unabhängig von seiner Größe die Möglichkeit, den Vorsitz im Bundesrat zu übernehmen.

Vorgänger und Nachfolgerin mit im Präsidium

Auch die Wahl der beiden Vizes folgte einer traditionellen Regel: Zum ersten Vizepräsidenten wurde der Präsident des Vorjahres und zur zweiten Vizepräsidentin die designierte Präsidentin des nachfolgenden Geschäftsjahres gewählt.

Grundlage der Wahl ist Artikel 52 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 5 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates - gewählt wurde per Aufruf der einzelnen Länder.

Stand: 28.10.2022

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Top 2Europakammerwahl

Foto: Portal Haus mit Europafahne und Deutschlandfahne

© Foto: Bundesrat | Dirk Deckbar

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Neue Vorsitzende für Europakammer des Bundesrates

Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2022 den Vorsitz seiner Europakammer für das neue Geschäftsjahr gewählt, das am 1. November 2022 beginnt.

Vorsitz geht an Hamburg

Nach der traditionellen Reihenfolge, die dem neuen Präsidium des Bundesrates entspricht (sh. TOP1), wurde Dr. Peter Tschentscher, Erster Bürgermeister (Hamburg) zum Vorsitzender gewählt, Minister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden und Ministerin Bettina Martin (Mecklenburg-Vorpommern) zur zweiten stellvertretenden Vorsitzenden.

Für Eilfälle

Die Europakammer kann stellvertretend für den Bundesrat Entscheidungen treffen, wenn in Angelegenheiten der Europäischen Union eine schnelle Reaktion erforderlich ist.

Stand: 28.10.2022

Nähere Informationen unter:

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Top 3Ausschussvorsitzende

Foto: Blick in einen Ausschusssaal während einer Sitzung

© Foto: Bundesrat | Frank Bräuer

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Vorsitzende der Fachausschüsse wiedergewählt

Bei der Wahl der Ausschussvorsitzenden für das am 1. November beginnende Geschäftsjahr 2022/2023 hat der Bundesrat am 28. Oktober 2022 alle bisherigen Vorsitzenden in ihren Ämtern bestätigt.

Traditionell hält jedes Bundesland einen festen Vorsitz in einem der 16 Fachausschüsse.

Stand: 28.10.2022

Nähere Informationen unter:

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Top 4Schriftführer

Foto: Staatsminister Georg Eisenreich und  Staatsrat Dr. Olaf Joachim

© Foto: Bayerische Staatskanzlei (StK) - alle Rechte vorbehalten | LIS Bremen | Michael Schnelle

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Georg Eisenreich und Dr. Olaf Joachim zu Schriftführern im Bundesrat wiedergewählt

Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2022 Georg Eisenreich, den Bayerischen Staatsminister der Justiz und Dr. Olaf Joachim, den Bevollmächtigten der Freien Hansestadt Bremen beim Bund wieder zu Schriftführern für das neue Geschäftsjahr gewählt. Beide hatten das Amt auch schon zuvor inne.

Notarfunktion

Während des Plenums sitzen die Schriftführer üblicherweise abwechselnd neben dem Präsidenten und unterstützen ihn bei der Sitzungsleitung.

Insbesondere zählen sie die von den Ländern durch Handzeichen abgegebenen Stimmen bei den zahlreichen Abstimmungen im Plenum aus. Bei Grundgesetzänderung oder auf Antrag eines Landes rufen sie die einzelnen Länder in alphabetischer Reihenfolge auf und notieren das Abstimmungsverhalten.

Stand: 28.10.2022

Nähere Informationen unter:

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Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 37Energiepreispauschale

Foto: Geldscheine und Stromkabel

© Foto: AdobeStock | Alejandro D

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 28. Oktober 2022 grünes Licht für die Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende gegeben, indem er den entsprechenden Gesetzbeschluss aus dem Bundestag gebilligt hat.

Weitere Gruppen einbeziehen

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zu prüfen, welche Personengruppen bislang keinen Einmalbetrag zur Entlastung von den steigenden Energiepreisen erhalten haben und wie diese Personengruppen in weitere Entlastungspakete einbezogen werden könnten.

Was das Gesetz vorsieht: 300 Euro Einmalzahlung

Nach dem Gesetz erhalten Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale als Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro. Diese Pauschale bekommt, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem ersten und zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes hat.

Automatische Auszahlung Anfang Dezember

Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Energiepreispauschale wird Anfang Dezember 2022 automatisch als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen oder die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen überwiesen. Sie unterliegt nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Insgesamt belaufen sich die Ausgaben des Bundes auf rund 6,4 Milliarden Euro.

Außerdem: Anhebung der Obergrenze des Übergangsbereichs

Das Gesetz hebt überdies die Obergrenze für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im so genannten Übergangsbereich, in dem Arbeitnehmende lediglich einen reduzierten Beitragsanteil zahlen müssen, von 1.600 Euro auf 2.000 Euro im Monat an. Mit der Ausweitung des Übergangsbereichs werden Beschäftigte bei den Sozialversicherungsbeiträgen in einer Größenordnung von rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet. Für die Sozialversicherung insgesamt ergeben sich dadurch ab 2023 allerdings jährliche Mindereinnahmen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 11. November 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt größtenteils am 12. November 2022 in Kraft. Eine Regelung tritt erst am 1. Januar 2023 in Kraft.

Stand: 11.11.2022

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Top 38Gesetzliche Krankenversicherung

Foto: Schriftzug "GKV-Finanzierung" und Geldscheine

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Grünes Licht für Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung

In seiner Plenarsitzung am 28. Oktober 2022 hat der Bundesrat das Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abschließend gebilligt. Der Bundestag hatte es nur eine Woche zuvor verabschiedet.

Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen

Hintergrund für das Ziel, die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen zu stabilisieren, ist vor allem, dass für 2023 mit einem Milliardendefizit für die Kassen gerechnet wird und sich die Versicherten im nächsten Jahr auf höhere Zusatzbeiträge einstellen müssen; gerechnet wird derzeit mit 0,3 Prozentpunkten. Zudem soll das Gesetz mit strukturellen Maßnahmen eine Grundlage zur mittel- und langfristigen Sicherung einer solidarischen und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung legen.

Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds

Vorgesehen ist insbesondere, dass der Bund im Jahr 2023 einen weiteren Zuschuss an den Gesundheitsfonds in Höhe von 2 Milliarden Euro zahlt. Nach dem Entwurf des Haushaltsgesetzes 2023 gewährt der Bund für das Jahr 2023 zudem ein Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds.

Solidarausgleich

Zur Reduzierung der Finanzierungslücke 2023 verteilt das Gesetz die finanziellen Lasten der GKV durch einen kassenübergreifenden Solidarausgleich gleichmäßiger auf die Mitglieder der GKV, indem die Finanzreserven der Krankenkassen, die abzüglich eines Freibetrags von 4 Millionen Euro das 0,2-fache einer durchschnittlichen Monatsausgabe überschreiten, in zwei Stufen anteilig herangezogen werden und den Gesundheitsfonds verstärken. Darüber hinaus soll die gesetzliche Obergrenze für die Finanzreserven der Krankenkassen von aktuell dem 0,8-fachen auf das 0,5-fache einer durchschnittlichen Monatsausgabe sinken.

Verlängerung des Preismoratoriums für Medikamente

Zur Stabilisierung der Arzneimittelausgaben der GKV soll das Preismoratorium bei Arzneimitteln bis Ende 2026 verlängert werden. Diese Maßnahme soll über die Vermeidung von zu erwartenden Preissteigerungen wesentlich zur Stabilisierung der Ausgaben für Arzneimittel in Höhe von mindestens 1,8 Milliarden Euro pro Jahr beitragen. Zudem soll sich der Apothekenabschlag für einen Zeitraum von zwei Jahren auf 2 Euro erhöhen.

Reform der extrabudgetären Vergütung

Die Regelung zur extrabudgetären Vergütung vertragsärztlicher Leistungen bei sogenannten Neupatienten wird - anders als im Regierungsentwurf geplant - nicht abgeschafft, sondern reformiert. Vorgesehen ist ein zielgenaueres Anreizsystem für Vermittlung und schnelle Behandlung von Patienten. Den ursprünglich vorgesehenen Entfall der Vergütung hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf kritisiert.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 11. November 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt zum Großteil am 12. November 2022 in Kraft. Einzelne Regelungen treten auch erst am 1. Januar 2022 bzw. am 1. Januar 2023 in Kraft.

Stand: 11.11.2022

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Top 41Heizkosten

Foto: Heizung in Form eines Hauses sowie Eurozeichen

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  1. Beschluss

Beschluss

Zweiter Heizkostenzuschuss kann kommen

Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2022 Änderungen am Heizkostenzuschussgesetz gebilligt, die der Bundestag eine Woche zuvor beschlossen hatte.

Das Gesetz ermöglicht, wegen der im Jahr 2022 zu erwartenden Mehrbelastungen einen zweiten Heizkostenzuschuss an bedürftige Haushalte auszuzahlen, die beim ersten Heizkostenzuschuss noch nicht berücksichtigt werden konnten.

Zuschuss für Wohngeld- und BAföG-Berechtigte

Den Heizkostenzuschuss erhalten der Gesetzesbegründung zufolge alle Haushalte, die in mindestens einem Monat im Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind. Sie bekommen den Zuschuss gestaffelt nach Haushaltsgröße.

Darüber hinaus sollen wie beim ersten Heizkostenzuschuss auch Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem BAföG sowie von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen profitieren, wenn die Leistungsberechtigung für mindestens einen Monat im maßgeblichen Zeitraum von 1. September 2022 bis 31. Dezember 2022 bestand. Für sie sieht das Gesetz einen pauschalen Zuschuss vor.

Mehrausgaben von rund 551 Millionen Euro

Der Bundesregierung zufolge betrifft die Maßnahme rund 660.000 wohngeldbeziehende Haushalte, rund 372.000 Geförderte nach dem BAföG, rund 81.000 Geförderte mit Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sowie rund 100.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen.

Insgesamt rechnet der Bund mit Mehrausgaben in Höhe von rund 551 Millionen Euro in den Jahren 2022 und 2023. Die Bundesregierung plant, dass die Zuschüsse noch in diesem Jahr ausgezahlt werden.

Außerdem: Regelung zu Energiekosten von Pflege-Leistungserbringern

Das Gesetz sieht außerdem eine Konkretisierung von Paragrafen 85 Absatz 7 des Elften Buches Sozialgesetzbuch vor. Sie ermöglicht es den Leistungserbringern in der Pflege, zügig Verhandlungen mit den Pflegekassen aufzunehmen, wenn sich die Energiekosten in unvorhergesehenem Ausmaß ändern.

Verkündung - Inkrafttreten

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 16. November 2022 in Kraft.

Stand: 15.11.2022

Top 46Energiekosten

Foto: Verschiedene Energieformen

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt Abwehrschirm gegen hohe Energiepreise zu

Eine Woche nach der Beschlussfassung im Bundestag hat der Bundesrat am 28. Oktober 2022 der Finanzierung eines „Abwehrschirms“ in Höhe von 200 Milliarden Euro zugestimmt, der die Folgen der gestiegenen Gas- und Strompreise abmildern soll.

Finanzierung des Maßnahmenpaketes

Die Bundesregierung hatte am 29. September 2022 Eckpunkte eines solchen wirtschaftlichen Abwehrschirms gegen die Folgen des russischen Angriffskriegs verkündet. Die Finanzierung wesentlicher geplanter Maßnahmen soll durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds erfolgen. Dafür ist die jetzt beschlossene Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes erforderlich. Das Sondervermögen des Bundes, das zuletzt zur Krisenbewältigung während der Corona-Pandemie aktiviert worden war, schafft für das Jahr 2022 eine Kreditermächtigung für den Fonds in Höhe von 200 Milliarden Euro, um das Maßnahmenpaket in den Jahren 2022 bis 2024 zu finanzieren.

Zu den geplanten Maßnahmen gehören eine „Gaspreisbremse“, eine „Strompreisbremse“ sowie Hilfen für aufgrund der Krise in Schwierigkeiten geratene Unternehmen. Diese Unterstützungsmaßnahmen sollen auch über die Kreditanstalt für Wiederaufbau abgewickelt werden und bis zum 30. Juni 2024 möglich sein.

Ausnahme von der Schuldenbremse beschlossen

Beschlossen hatte der Bundestag flankierend auch ein Überschreiten der Kreditobergrenzen, die die grundgesetzlich verankerte „Schuldenbremse“ eigentlich vorsieht. Zulässig ist ein solcher Beschluss nach dem Grundgesetz in außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen.

Verkündung - Inkrafttreten

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 4. November in Kraft.

Stand: 03.11.2022

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Landesinitiativen

Top 10Anlegerschutz

Foto: Laptop der Geldscheine ausspuckt

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  1. Beschluss
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Beschluss

Keine Mehrheit für Initiative zum grauen Kapitalmarkt

Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2022 über eine Initiative von Hamburg zum Verbraucherschutz im so genannten grauen Kapitalmarkt beraten. In der Abstimmung fand der Vorschlag jedoch nicht die erforderliche Mehrheit.

Was Hamburg vorgeschlagen hatte

Hamburg hatte vorgeschlagen, die Investitionssummen für hochriskante Finanzprodukte zu deckeln, um Kleinanleger und Kleinanlegerinnen vor dem Totalverlust ihres Vermögens zu bewahren. Die gestaffelte Deckelung von 1.000 bis zu 25.000 Euro pro Anlage sollte sich an der individuellen Vermögenslage der Betroffenen orientieren.

Nach wie vor hätten Personen nach den Plänen von Hamburg ihr gesamtes Geld im grauen Kapitalmarkt investieren können. Sie hätten dann aber das eingesetzte Geld auf mehrere Finanzprodukte verteilen müssen, um das Verlustrisiko zu vermindern.

Ausgleich für fehlende staatliche Aufsicht

Unternehmen des so genannten grauen Kapitalmarkts stehen nicht unter staatlicher Kontrolle und benötigen keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Anbieter locken häufig mit hohen Zinsen oder Renditen über dem allgemeinen Marktniveau, zum Beispiel für Direktinvestments, Nachrangdarlehen oder Genussrechte.

Stand: 28.10.2022

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Top 13Kinder- und Jugendschutz

Foto: Aktenordner mit Aufschrift "Fallanalyse" und "Jugendhilfe"

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  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert Austausch zu Fallanalysen in der Jugendhilfe

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, mit den Ländern in den Austausch zu treten, um eine Aufnahme von Fallanalysen als gesetzliche Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe in das Achte Buch des Sozialgesetzbuches zu prüfen - eventuell mit vorbehaltenem Landesrecht.
Dies geht aus einer Entschließung hervor, die die Länder in der Plenarsitzung am 28. Oktober 2022 gefasst haben.

Lehren aus Missbrauchsfällen

Hintergrund sind mehrere problematische beziehungsweise fehlgeschlagene Kinderschutzverläufe, die öffentliche Aufmerksamkeit erlangt hatten und bei denen die betroffenen Familien im Kontakt mit der Kinderund Jugendhilfe standen.

Fallanalysen als Standard

In den Ländern und Kommunen seien in deren Folge unterschiedliche Wege von Fallanalysen und Aufarbeitung beschritten worden, um das Geschehen besser zu verstehen und hieraus zu lernen. Diese Prozesse hätten zu der Erkenntnis geführt, dass Fallanalysen bei problematischen Kinderschutzverläufen zu einem Standard der Aufarbeitung werden sollten, um den Kinderschutz zu verbessern und das Vertrauen und die Handlungssicherheit der betroffenen und erschütterten Institutionen wiederherzustellen.

Um aus problematischen Kinderschutzverläufen lernen zu können, müssen die betroffenen öffentlichen Jugendhilfeträger bestimmten Fachstandards genügende Fallanalysen initiieren können. Insofern verweist der Bundesrat auf die Empfehlungen in den Abschlussberichten der Lügde-Kommission beim Landespräventionsrat Niedersachsen bzw. der Kommission Kinderschutz Baden-Württemberg.

Klärung des Handlungsbedarfs

Der Austausch zwischen Bund und Ländern sollte der Klärung und Konkretisierung gesetzgeberischen Handlungsbedarfs dienen. Dabei gehe es insbesondere um die Notwendigkeit einer gesetzlichen Aufgabenbeschreibung zur Ermöglichung und Sicherstellung einer eines einheitlichen Standards genügenden Fallanalyse, insbesondere im Hinblick auf datenschutzrechtliche Befugnisse.

Außerdem solle gegebenenfalls auch eine Evaluation in Erwägung gezogen werden. Insbesondere solle dabei auch beobachtet werden, ob in der gerichtlichen Praxis Probleme mit der Aussage- oder Aufklärungsbereitschaft der an den Fallanalysen Beteiligten festzustellen sind.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Anliegen befasst. Feste Fristen gibt es hierzu nicht.

Stand: 28.10.2022

Top 15Unternehmenshilfen

Foto: Im Hintergrund Bäcker beim Verzieren, im Vordergrund verschiedene Brote

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert mehr Unterstützung für kleine Betriebe

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, die Unternehmenshilfen zur Bewältigung gestiegener Energiepreiskosten auszuweiten - und dabei insbesondere kleine und mittlere Betriebe wie zum Beispiel Bäckereien einzubeziehen. Am 28. Oktober 2022 fasste er auf Anregung der Stadtstaaten Bremen und Berlin eine entsprechende Entschließung, die sich an die Bundesregierung richtet.

Darin weist der Bundesrat auf einige besonders wichtige Punkte bei der Überarbeitung der laufenden bzw. angekündigten Unterstützungsprogramme hin. Erforderlich sei insbesondere, den Kreis der antragberechtigten Unternehmen im so genannten Energiekostendämpfungsprogramm deutlich auszuweiten.

Weniger Hürden für KMU

Aktuelle Beschränkungen auf Unternehmen, die unter die Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen fallen, sollten aufgehoben, formale Hürden in den Anträgen für kleine und mittlere Unternehmen verringert, die Antragsfrist verlängert werden, fordert der Bundesrat.

Handwerk, Handel und Dienstleistung einbeziehen

Die Bundesregierung müsse den Rahmen der EU-Beihilfen voll ausschöpfen. Profitieren sollten künftig zum Beispiel produzierende Betriebe aus dem Backhandwerk, die bislang keine Wirtschaftshilfen nach dem Energiekostendämpfungsprogramm erhalten haben, aber auch Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich, dem Einzelhandel oder dem Gesundheitssektor.

EU-Krisenrahmen verlängern

Auf EU-Ebene soll sich die Bundesregierung für die zeitnahe Verlängerung des bis Ende 2022 befristeten EU-Krisenrahmens bis mindestens zum Ende des nächsten Jahres einsetzen.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit dem Appell des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 28.10.2022

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Top 43Wärmeversorgung

Foto: Gaszähler mit Plombe

© Foto: AdobeStock | Oleksandr Delyk

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Schutz vor Energiesperren

Bremen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern wollen über eine Bundesratsinitiative verhindern, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern im Winter von der Gas- oder Fernwärmeversorgung abgeschnitten werden, weil sie die hohen Abschlagszahlungen nicht leisten können. Am 28. Oktober 2022 stellte der Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte einen entsprechenden Entschließungsantrag im Plenum vor, dieser wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

3 Länder fordern Moratorium

Die Bundesregierung solle noch in diesem Herbst einen Vorschlag für ein so genanntes Energiesperren-Moratorium vorlegen, das Sperren bis zum Ende der Heizperiode im Frühjahr 2023 unter bestimmten Bedingungen ausschließt, heißt es in der vorgeschlagenen Entschließung. Es soll gelten, wenn der Zahlungsverzug ausschließlich durch den aktuellen Anstieg der Abschlagszahlungen bedingt ist.

Verträge außerhalb der Grundversorgung

Die drei Länder fordern zudem, den bereits jetzt innerhalb der Grundversorgung geltenden gesetzlichen Anspruch auf Abwendungsvereinbarungen mit zinsfreier Ratenzahlung auch auf weitere Energieverträge auszweiten. Die Bundesregierung solle dabei sicherstellen, dass Versorgungsunternehmen durch das Moratorium nicht in finanzielle Schieflage geraten und den Verbraucherinnen und Verbraucher eine ausreichend finanzierte Beratung zur Verfügung steht.

Fachausschüsse beraten im November

Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Entschließungsantrag zur weiteren Beratung in den Wirtschaftsausschuss, den Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, den Rechts- und den Umweltausschuss überwiesen. Diese befassen sich ab 7. November 2022 damit. Sobald sie ihre Empfehlungen für das Plenum erarbeitet haben, kommt die Vorlage auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung - dann zur Abstimmung, ob der Bundesrat die Entschließung fassen und der Bundesregierung zuleiten will.

Stand: 28.10.2022

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Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 16Grundsicherung

Foto: Würfel mit Aufschrift "Bürgergeld" und "Hartz 4"

© Foto: AdobeStock | studio v-zwoelf

  1. Beschluss
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Beschluss

Regierungspläne für Bürgergeld - Bundesrat nimmt Stellung

Die Bundesregierung will die Grundsicherung zu einem modernen Bürgergeld fortentwickeln und so die staatliche Unterstützung bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter gestalten. Zu diesem Gesetzentwurf hat sich der Bundesrat am 28. Oktober 2022 geäußert. In ihrer Stellungnahme fordern die Länder die Bundesregierung insbesondere auf, die mit dem Gesetz verbundenen Kostenfolgen zu überprüfen und etwaige Mehrkosten der Länder und Kommunen zu refinanzieren.

Was die Bundesregierung vorhat: Dauerhafte Arbeitsmarktintegration

Nach dem Wunsch der Bundesregierung sollen sich die über 5 Millionen Menschen, die in Deutschland Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitsuche konzentrieren können.

Höhere Regelbedarfe

Ziel ist eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration. Außerdem gestaltet der Entwurf die Berechnung der Regelbedarfe neu: Sie sollen künftig nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst werden. Die Regelbedarfe für das kommende Jahr wurden bereits entsprechend berechnet. Ab 1. Januar 2023 soll etwa ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro erhalten - 53 Euro mehr als bisher.

2 Jahre Karenzzeit

Damit die Leistungsberechtigten sich auf die Arbeitsuche konzentrieren können, soll in den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezugs eine sogenannte Karenzzeit gelten: Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden in tatsächlicher Höhe anerkannt und übernommen. Vermögen wird nicht berücksichtigt, sofern es nicht erheblich ist. Nach der Karenzzeit folgt eine entbürokratisierte Vermögensprüfung.

Auch hieran entzündet sich Kritik der Länder. Mit dieser Regelung würde eine nahezu unbegrenzte Anerkennung auch unangemessener Aufwendungen für Heizung während der zweijährigen Karenzzeit erfolgen, deshalb sollen die Kosten nur für die Unterkunft in tatsächlicher Höhe übernommen werden, fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme.

Freibeträge und Kooperationsplan

Für Bürgergeldbeziehende gelten zudem höhere Freibeträge als bislang. Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan abgelöst, den Leistungsberechtigte und Integrationsfachkräfte gemeinsam erarbeiten. Dieser Plan soll dann als „roter Faden“ im Eingliederungsprozess gelten. Mit Abschluss des Kooperationsplans gilt eine Vertrauenszeit. In diesem Zeitraum wird ganz besonders auf Vertrauen und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe gesetzt.

Leistungsminderungen weiter möglich

Wer Termine nicht wahrnimmt, muss nach den Plänen der Bundesregierung auch weiterhin mit Sanktionen rechnen - allerdings nur im Wiederholungsfall. Leistungsminderungen wegen wiederholter Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse betragen dann höchstens 30 Prozent des maßgebenden monatlichen Regelbedarfs. Kosten der Unterkunft und Heizung werden nicht reduziert. Es gibt keine Leistungsminderung, sollte sie im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen. Die verschärften Sonderregelungen für die unter 25-jährigen Hilfeempfänger entfallen.

Arbeitsmarktzugang Geringqualifizierter

Geringqualifizierte sollen auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung unterstützt werden, um ihnen den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt zu öffnen. Eine umfassende Betreuung soll Leistungsberechtigten helfen, die besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen.

Höhere Freibeträge für Nebenjobs

Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende können künftig mehr ihres selbstverdienten Geldes behalten. Der Freibetrag für Hinzuverdienste soll auf 520 Euro steigen, damit junge Menschen die Erfahrung machen, dass es sich lohnt, einen Schüler- oder Studentenjob aufzunehmen.

Mit der Erhöhung des Freibetrags im Bereich zwischen 520 und 1 000 Euro von 20 auf 30 Prozent des erzielten Erwerbseinkommens steige der Anreiz zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze.

Bundesrat fordert weitere Schritte

Dies sei nur ein erster Schritt zur Verbesserung der Hinzuverdienstregelungen, monieren die Länder in ihrer Stellungnahme. Es sei insbesondere sicherzustellen, dass ebenso Personen, die Einkommen aus einer Ausbildungsvergütung oder Qualifizierung beziehungsweise Teilqualifizierung erhalten, sowohl von der Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen als auch von der Neuausrichtung bei der Einkommensanrechnung im SGB II profitieren.

Sozialer Arbeitsmarkt

Nach dem Regierungsentwurf sollen die Regelungen zum „Sozialen Arbeitsmarkt“ künftig unbefristet gelten. Deren Ziel ist es, besonders arbeitsmarktfernen Menschen soziale Teilhabe durch längerfristige öffentlich geförderte Beschäftigung zu ermöglichen und Übergänge in ungeförderte Beschäftigung zu erreichen. Bislang sollte die Regelung am 31. Dezember 2024 auslaufen.

Nächste Schritte

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Anschließend kommt das Gesetz noch einmal abschließend in den Bundesrat. Es bedarf seiner Zustimmung, um in Kraft treten zu können.

Stand: 28.10.2022

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Top 18Inflationsausgleich

Foto: Geldscheine in einem Paket mit dem Bundesadler

© Foto: AdobeStock | Dan Race

  1. Beschluss
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Beschluss

Entlastungspaket III: Bundesrat fordert Verständigung über Kostenaufteilung

Der Bundesrat unterstützt die Pläne der Bundesregierung, Familien durch Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen zu entlasten. In seiner Stellungnahme zum geplanten Inflationsausgleichsgesetz fordert er jedoch weitere Maßnahmen, um zielgerichtet kinderreiche sowie arme oder armutsgefährdete Familien zu erreichen und sozial zu unterstützen - zum Beispiel durch Schulsozialarbeit, Mobile Jugendarbeit und Streetwork. Hierfür könnten bewährte Programme aus der Corona-Zeit schnelle Hilfe in der Fläche leisten und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Krise stärken.

Kostenbelastung der Länder

Zugleich weist der Bundesrat darauf hin, dass das geplante dritte Entlastungspaket des Bundes zu hohen strukturellen Belastungen der Länder führt. Diese sehen sich zwar in der Mitverantwortung, einen angemessenen Beitrag zur Abmilderung der Folgen der hohen Energiepreise zu leisten, fordern aber eine Verständigung über die Höhe tragbarer Länderbelastungen sowie deutlichere Unterstützung durch den Bund.

Unterstützung für den Nahverkehr

Diese Gesamtverständigung zwischen Bund und Ländern müsse eine Nachfolgeregelung für das sogenannte 9-Euro-Ticket enthalten, ebenso eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel, um die Qualität des Nahverkehrs zu verbessern und auf die massiven Energiepreissteigerungen zu reagieren.

Wohngeld, Flüchtlingsunterbringung, Krankenversorgung

Der Bundesrat verlangt, dass der Bund die vollständigen Kosten für das Wohngeld übernimmt und zeitnah die außerordentlich steigenden Energie- und Sachkosten bei Krankenhäusern, Universitätskliniken sowie Pflegeeinrichtungen durch Bundeszuweisungen gegenfinanziert. Auch die Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterbringung, Betreuung und Integration von geflüchteten Menschen müsse wiederaufgenommen beziehungsweise intensiviert werden. Diese Forderungen hatte der Bundesrat bereits mehrfach erhoben.

Was die Bundesregierung plant

Um die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen zu dämpfen, soll das sogenannte Inflationsausgleichsgesetz für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger die Steuerlast an die Inflation anpassen. Weiteres Ziel ist es, Familien zu unterstützen - durch Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags sowie durch Erhöhung des Kindergeldes.

Nächste Schritte: Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat

Die Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Oktober 2022 wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie formuliert eine so genannte Gegenäußerung dazu und legt dann beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Die dortigen Beratungen haben bereits in erster Lesung begonnen. Nachdem der Bundestag das Gesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet hat, berät der Bundesrat dann noch einmal abschließend. Das Gesetz kann nur mit seiner Zustimmung in Kraft treten.

Stand: 28.10.2022

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Top 23Wohngeld

Foto: Antrag auf Wohngeld

© Foto: AdobeStock | M. Schuppich

  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat wünscht weniger Bürokratie bei geplanter Wohngeldreform

Mit dem geplanten Wohngeld-Plus-Gesetz will die Bundesregierung ab 2023 Haushalte mit niedrigeren Einkommen mit Blick auf die steigenden Wohnkosten stärker unterstützen. In seiner am 28.Oktober 2022 beschlossenen Stellungnahme begrüßt der Bundesrat die Pläne, äußert aber auch Kritik.

Weniger Bürokratie im Vollzug

So fordert der Bundesrat die Bundesregierung unter anderem auf, gravierende und umfassende Vereinfachungen und Nachweiserleichterungen im Wohngeldrecht umzusetzen. Dabei sei auch eine schnelle und unbürokratische Vollzugslösung für pauschale Vorauszahlungen zu finden, die den Interessen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung trägt, ohne zugleich zu einer Verdoppelung des Aufwands in den Wohngeldbehörden zu führen.

Überdies bittet der Bundesrat um Prüfung mehrerer konkret benannter Maßnahmen, um das Verfahren zu entbürokratisieren.

Regierung plant tiefgreifende Reform

Mit der bisher umfangreichsten Reform des Wohngelds will die Regierung die durch steigende Energiekosten und energieeffiziente Sanierungen entstehenden höheren Wohnkosten besser abfedern. Das Vorhaben besteht im Wesentlichen aus drei Komponenten:

Heizkostenzuschlag

Eine dauerhafte Heizkostenkomponente soll als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingehen, um die Empfänger bei den Energiekosten zu entlasten. Bemessungsgrundlage des Wohngeldes ist die Bruttokaltmiete. Kosten für Heizung und Warmwasser werden bei den Belastungen bislang nicht berücksichtigt. Angesichts der sehr stark steigenden Preise für Heizenergie sei es erforderlich, auch die Heizkostenbelastungen der Haushalte im Wohngeld zu berücksichtigen, heißt es in der Entwurfsbegründung.

Klimakomponente

Durch die Einführung einer Klimakomponente im Wohngeld erfolgt ein Zuschlag auf die Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung in der Wohngeldberechnung. Sie soll einen über die bisherige Höchstgrenze hinausgehenden Zuschlag ermöglichen, wenn aufgrund energetischer Maßnahmen im Gebäudebereich im gesamten Wohnungsbestand die Miete erhöht wird.

Anpassung der Wohngeldformel

Überdies will die Bundesregierung die Wohngeldformel anpassen. Im Ergebnis sollen rund 1,4 Millionen Haushalte erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten, bisher sind es rund 600.000 Haushalte.

Zudem soll sich der Wohngeldbetrag von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat erhöhen.

Vorläufige Zahlung

Damit die Behörden in Einzelfällen oder bei hoher Arbeitsbelastung das erhöhte Wohngeld zügig auszahlen können, sieht der Entwurf die Möglichkeit vorläufiger Zahlungen vor.

Nächste Schritte

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Anschließend kommt das Gesetz noch einmal abschließend in den Bundesrat. Es bedarf seiner Zustimmung, um in Kraft treten zu können.

Stand: 28.10.2022

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Beschluss

Keine Stellungnahme der Länder zum geplanten Weiterbetrieb von drei Kernkraftwerken

Bei den Beratungen am 28. Oktober 2022 über die Pläne der Bundesregierung zum befristeten Weiterbetrieb der drei Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 hat der Bundesrat von seinem Recht auf Stellungnahme keinen Gebrauch gemacht. Nun stimmt der Bundestag über den Entwurf entsprechender Änderungen am Atomgesetz ab, bevor sich der Bundesrat noch einmal abschließend mit dem Einspruchsgesetz befasst.

Sicherheit der Energieversorgung

Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf die Energieversorgungssicherheit in Deutschland gewährleisten. Der Leistungsbetrieb der drei Kraftwerke soll zur Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems im Winter beitragen und gleichzeitig dafür sorgen, dass die Stromversorgung sichergestellt bleibt.

Hintergrund: Schwierige Situation an den Energiemärkten

Aufgrund der angespannten Versorgungslage infolge der russischen Invasion in der Ukraine sei eine unvorhersehbare, außergewöhnliche und äußerst volatile Lage am Gasmarkt und in der Folge auch am Strommarkt entstanden. Hinzu komme, dass sich die Lage auf den Energiemärkten weiter verschärft habe. Aufgrund dieser Entwicklungen komme es auch zu ansteigenden Stromtransiten und entsprechenden größeren Anforderungen an den Stromnetzbetrieb.

Endgültige Abschaltung im April 2023

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Kernkraftwerke spätestens mit Ablauf des 15. April 2023 endgültig den Leistungsbetrieb beenden.

Keine periodische Sicherheitsüberprüfung

Angesichts des kurzen Zeitraums des Weiterbetriebs verzichtet der Entwurf auf das Erfordernis einer periodischen Sicherheitsüberprüfung. Die Sicherheit der Anlagen werde aber auch im Rahmen des befristeten Weiterbetriebs fortlaufend durch eine umfassende staatliche Aufsicht auf Grund des geltenden Rechts auf einem hohen Niveau sichergestellt, heißt es in der amtlichen Begründung.

Stand: 28.10.2022

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