BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1029. Sitzung am 16.12.2022

Bundesrat macht Weg frei für 31 Gesetze aus dem Bundestag

Bundesrat macht Weg frei für 31 Gesetze aus dem Bundestag

In der letzten Sitzung des Jahres 2022 absolvierte der Bundesrat noch einmal ein umfangreiches Programm. Er billigte 31 Gesetze, die teils erst wenige Stunden zuvor vom Bundestag verabschiedet worden waren. Sie können nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet, anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet und danach wie geplant in Kraft treten - einige schon zum 1. Januar 2023.

Zu den Vorlagen aus dem Bundestag gehören unter anderem:

- zwei Gesetze mit Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom (TOP 72 und TOP 73) sollen Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie kleine, mittlere Unternehmen entlasten, aber auch größere Verbraucher, die nicht von den Dezember-Soforthilfen profitiert haben. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge soll spätestens im März 2023 erfolgen - rückwirkend auch für Januar und Februar.

- das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (TOP 18): Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten im neuen Jahr eine Einmalzahlung für die gestiegenen Energiekosten in Höhe von 200 Euro.

- das Jahressteuergesetz (TOP 10): Es vereint zahlreiche Einzeländerungen im Steuerrecht, die teilweise zu Entlastungen als auch Erhöhungen führen. Steuervorteile ergeben sich unter anderem für den Mietwohnungsbau, den Betrieb kleiner Solarstromanlagen und das Arbeiten im Homeoffice. Änderungen im Bewertungsgesetz könnten hingegen zu höheren Steuerbeträgen bei der Übertragung von Immobilienvermögen führen. Für Unternehmen in der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft sieht das Gesetz eine Übergewinnabgabe vor.

- das Haushaltsgesetz 2023 (TOP 2): Der geplante Bundeshaushalt für das nächste Jahr umfasst über 476 Milliarden Euro Ausgaben - mehr als 45 Milliarden Euro Neuverschuldung und mehr als 71 Milliarden Euro an Investitionen.

- das Gesetz zum Handelsabkommen zwischen EU und Kanada (CETA) (TOP 26): Mit ihm soll der Ausbau der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kanada andererseits vorangetrieben werden. Teile des Abkommens, die sich auf die die alleinige Zuständigkeit der EU beziehen, sind bereits seit September 2017 in Kraft. Seine vollständige Wirkung entfaltet das Abkommen, wenn es alle EU- Mitgliedstaaten ratifiziert haben.

- das KiTa-Qualitätsgesetz (TOP 7): Es enthält für 2023 und 2024 ein 4-Milliarden-Euro- Programm des Bundes für mehr Qualität bei Betreuung, frühkindlicher Bildung, guter Ernährung oder sprachlicher Entwicklung. Es sieht zudem die vom Bundesrat geforderte Fortführung des Förderprogramms „Sprach-KiTas“ bis Sommer 2023 vor.

- das Chancen-Aufenthaltsgesetz (TOP 15): Mit ihm sollen langjährig geduldete Ausländer künftig mehr Chancen für ein Bleiberecht in Deutschland erhalten. Es sieht eine 18-monatige Aufenthaltsberechtigung für gut integrierte Ausländer vor. Ihnen soll damit ermöglicht werden, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis.

- das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (TOP 12): Hier geht es um Maßnahmen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche etwa durch die Einrichtung einer Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung und das Verbot von Bargeldzahlungen bei Immobilientransaktionen.

- das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (TOP 13): Es soll Krankenhäuser verpflichten, ausreichend Pflegekräfte einzustellen. Außerdem ermöglicht es in geeigneten Fällen eine Krankenhaustagesbehandlung, bei der Patientinnen und Patienten statt in der Klinik zu Hause übernachten. Das Gesetz enthält auch Regelungen zur finanziellen Stärkung der Pädiatrie und der Geburtshilfe. Zudem soll der Personalaufwand für Hebammen im Krankenhaus ab 2025 vollständig im Pflegebudget berücksichtigt werden.

- die Änderung des Europawahlgesetzes (TOP 14): Mit dessen Umsetzung sind bereits bei der nächsten Europawahl im Jahr 2024 16- und 17-Jährige wahlberechtigt.

- Änderungen im so genannten Regionalisierungsgesetz (TOP 71) setzen eine Vereinbarung der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler von Anfang November um: Der Bund zahlt den Ländern im Jahr 2022 eine Milliarde Euro mehr für die Finanzierung des Regionalverkehrs als ursprünglich geplant; ab dem nächsten Jahr steigt die Dynamisierungsrate um 3 statt 1,8 Prozent.

Initiativen der Länder, der Bundesregierung und der EU

Der Bundesrat beschloss darüber hinaus eigene Initiativen zum Schutz vor hohen Mietsteigerungen und zum Umgang mit Gesundheitsdaten, nahm Stellung zu fünf Gesetzentwürfen der Bundesregierung sowie acht Vorlagen aus dem EU-Bereich und stimmte zehn Regierungsverordnungen zu - diese können nun ebenfalls wie geplant in Kraft treten, teilweise allerdings nur mit Änderungen. Keine Zustimmung fand dagegen die so genannte Bedarfsgegenständeverordnung.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT, in der App und in der Mediathek zum Download bereit.

Landesinitiativen

Top 28aIndexmiete

Foto: Altbauwohnungen

© Foto: GettyImages | Mikada

  1. Beschluss

Beschluss

Keine Mehrheit für Hamburger Vorschlag zur Deckelung von Indexmieten

Am 16. Dezember 2022 stimmte der Bundesrat über eine Hamburger Initiative zur Deckelung so genannter Indexmieten ab. Sie fand jedoch nicht die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen - der Bundesrat bringt daher keinen entsprechenden Entwurf in den Bundestag ein.

Schutz vor drastischen Mieterhöhungen

Ziel der Initiative war es, Mieterinnen und Mieter vor drastischen Erhöhungen zu schützen. Es ging um Verträge, die an den Verbraucherpreisindex gekoppelt sind, den das Statistische Bundesamt jährlich ermittelt. Der Index ist aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten im Oktober 2022 im Vergleich 2021 um 10,4 Prozent gestiegen - exorbitant mehr als in den Vorjahren.

Begrenzung auf 3,5 Prozent vorgeschlagen

Hamburg hatte daher vorgeschlagen, die Erhöhung gesetzlich auf 3,5 Prozent zu begrenzen. Dies schütze Mieterinnen und Mieter, die aktuell ohnehin durch Inflation und hohe Energiepreise belastet sind. Eine Decklung vermeide zudem, dass der erhebliche Anstieg auch Auswirkungen auf den Mietenspiegel, also die ortsübliche Vergleichsmiete hätte.

Stand: 16.12.2022

Top 28bMietspiegel

Foto: Häuserfassade eines Mietshauses

© Foto: AdobeStock | Tiberius Gracchus

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat schlägt Änderungen bei Mietspiegeln und Indexmieten vor

Der Bundesrat schlägt Änderungen bei den so genannten qualifizierten Mietspiegeln zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete vor. Am 16. Dezember 2022 fasste er auf Initiative von Bayern eine Entschließung und leitete sie der Bundesregierung zu.

Ziel ist es, dass Gemeinden Mietspiegel-Anpassungen künftig unabhängig vom Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts vornehmen dürfen und stattdessen einen Mietpreisindex verwenden, der das derzeit deutlich unter der Inflation liegende Preiswachstum bei den Mieten abbildet.

Weitere Belastungen vermeiden

Ein Festhalten am bisherigen Verbraucherpreisindex führe aufgrund der aktuell hohen Inflation zu großen Sprüngen bei den Vergleichsmieten im qualifizierten Mietspiegel, warnt der Bundesrat. Hierdurch würden Mieterinnen und Mieter noch weiter belastet - zusätzlich zu den ohnehin hohen Energie- und Heizkosten.

Zudem weisen die Länder auf das Problem hin, dass Indexmietverträge, die an den Verbraucherpreisindex gekoppelt sind, Mieterinnen und Mieter doppelt belasten: Zusätzlich zu den stark erhöhten Betriebskosten müssen die Betroffenen mit deutlichen Mieterhöhungen entsprechend der extremen Inflationsrate rechnen. Diese steige wiederum zu einem wesentlichen Teil durch den Energiekostenanstieg. Notwendig sei daher eine Regelung, die die Erhöhung von Indexmieten dämpft, fordert der Bundesrat.

Bundesregierung ist am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Vorschlägen befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 16.12.2022

Top 29Gesundheitsdaten

Foto: digitale Gesundheitsdaten samt Symbole

© Foto: AdobeStock | MQ-Illustrations

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert Gesundheitsdatenschutzgesetz

Der Bundesrat setzt sich für beschleunigte, aber rechtssichere Digitalisierung im Gesundheitswesen und die sektorübergreifende Nutzung von Gesundheitsdaten ein. Mit einer am 16. Dezember 2022 auf Initiative von Baden-Württemberg, Bremen und Berlin gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, alsbald das angekündigte Gesundheitsdatennutzungsgesetz vorzulegen.

Patientenwohl als Maßstab

Der Bundesrat weist auf acht Aspekte hin, die im künftigen Gesetz besonders zu berücksichtigen sind - vor allem das Patientenwohl als Maßstab für jegliche Weiterentwicklung der Datennutzung. Dreh- und Angelpunkt sei die elektronische Patientenakte für alle Bürgerinnen und Bürger - sie müsse die Datennutzung niederschwellig und unkompliziert ermöglichen. Eine so genannte Opt-Out-Möglichkeit soll die Entscheidungsfreiheit der Betroffenen garantieren. Um das Vertrauen in die Datennutzung zu fördern, seien technische, organisatorische und rechtliche Sicherungsmaßnahmen nötig - Verstöße müssten wirksam sanktioniert werden.

Datennutzung auch für Forschungszwecke

Die Standards zur Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung sind aus Sicht des Bundesrates so zu regeln, dass die Interoperabilität und damit die Nutzung für Versorgung und Forschung verbessert und ein reibungsloser Datenzugang und -austausch nach internationalen Technikstandards möglich ist.

Der Zugang zu Gesundheitsdaten soll sich an den Nutzungszwecken orientieren, nicht an der Rechtspersönlichkeit des Antragstellers. Dies schließe die Gesundheitswirtschaft ausdrücklich ein: In der Industrie entwickelte Innovationen verbesserten die Versorgung und trügen so zum Gemeinwohl bei, heißt es im Entschließungstext.

Digitalkompetenz stärken

Digitalkompetenz sei bei allen Beteiligten zu stärken - durch Aus- und Fortbildung des medizinischen Personals, aber möglicherweise auch durch Datentreuhänder auf Patientenseite.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Vorschlägen des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 16.12.2022

Top 30Flugtickets

Foto: Boardkarten und Koffer am Flughafen

© Foto: AdobeStock | 498286107

  1. Beschluss

Beschluss

Initiative zum Vorkasseverbot bei Flugtickets ohne Mehrheit

Die Forderung von Niedersachsen, die Vorkasse beim Kauf von Flugtickets abzuschaffen, fand am 16. Dezember 2022 nicht die erforderliche Mehrheit im Bundesrat. Eine entsprechende Entschließung hat der Bundesrat daher nicht beschlossen.

Nachteile für Verbraucherinnen und Verbraucher vermeiden

Niedersachsen hatte im September 2022 einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, der sich an die Bundesregierung richten sollte. Die bisherige Praxis beim Kauf von Flugtickets benachteilige die Fluggäste, da Flugausfälle fast immer zu Lasten der Reisenden gehen, kritisierte das Land. Reisende müssten sich im Falle einer Stornierung mühsam und teilweise langwierig um eine Rückerstattung bemühen.

Bezahlung erst bei Check-in

Niedersachsen schlug daher vor, dass der Flugpreis künftig erst bei Antritt des Fluges fällig wird. Passagiere müssten ihre Tickets dann also erst beim Check-in bezahlen.

Flugausfälle aufgrund Personalnot

Anlass für die Initiative waren auch die zahlreichen Flugstornierungen in den letzten Monaten aufgrund von Personalengpässen. Diese habe die Luftfahrtbranche selbst zu verantworten, so Niedersachsen. Auch zu Beginn der Corona-Pandemie hätten Airlines versucht, Kundinnen und Kunden Gutscheine auszustellen, statt ihnen die gezahlten Flugpreise zu erstatten. Zudem gingen Reisende bei Insolvenzen von Fluglinien aufgrund der Vorkasse in der Regel leer aus.

Stand: 16.12.2022

Glossary

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