BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1031. Sitzung am 03.03.2023

Ukraine - Deutschlandticket - Kindergrundsicherung

Ukraine - Deutschlandticket - Kindergrundsicherung

Vor dem Bundesratsgebäude wehte die ukrainische Flagge - im Plenarsaal begrüßte Bundesratspräsident Peter Tschentscher zu Beginn der 1031. Plenarsitzung am 3. März 2023 den Botschafter der Ukraine, Oleksii Makeiev, auf der Ehrentribüne. Nach ausführlicher Debatte verurteilte das Plenum den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine gut ein Jahr nach dessen Beginn in einer Entschließung erneut auf das Schärfste.

Sechs Gesetze gebilligt

Anschließend billigte der Bundesrat sechs Gesetze aus dem Bundestag. Diese betreffen u.a. virtuelle Mitgliederversammlungen von Vereinen, die Aufsicht über Rechtsdienstleistungen sowie Beschleunigungen bei großen Infrastrukturmaßnahmen und beim Ausbau erneuerbarer Energien. Sie können nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden und anschließend wie geplant in Kraft treten.

Mehrere Entschließungen

Neben der Ukraine-Entschließung beschloss der Bundesrat eigene Initiativen zum Verbot von Einweg-E-Zigaretten, für eine kostenfreie Meisterfortbildung und zur Zulassung von staatlichen und staatlich anerkannten Schulen des Gesundheitswesens als Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung. Neu vorgestellt wurden Länderanträge u.a. zur Stärkung der Beteiligung der Länder bei Aufnahmezusagen des Bundes nach dem Aufenthaltsgesetz und zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Die Fachausschüsse befassen sich in den nächsten Wochen damit.

Stellungnahme zu Regierungsentwürfen und EU-Vorlagen

Ausführlich äußerten sich die Länder zu mehreren Regierungsentwürfen - unter anderem zur geplanten Einführung des Deutschlandtickets und zum Neustart für die Digitalisierung der Energiewende durch so genannte Smartmeter.

Die Länder berieten EU-Vorlagen mit Vorschlägen unter anderem zu den Themen Sofortüberweisung, Inklusion und Emissionsgrenzwerte für Kraftfahrzeuge.

Zustimmung zu Regierungsverordnungen

Der Bundesrat stimmte zwei Regierungsverordnungen zu: Änderungen bei der Festlegung der nicht geringen Menge an Dopingmitteln und bei der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes können somit in Kraft treten.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT, in der App und in der Mediathek zum Download bereit.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 1Vereinsrecht

Videokonferenz mit diversen Mitgliedern

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Beschluss

Grünes Licht für digitale Mitgliederversammlungen

Der Bundesrat hat am 3. März 2023 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht gebilligt.

Es geht auf einen Entwurf der Länderkammer zurück, den diese in ihrer 1022. Sitzung am 10. Juni 2022 beschlossen und danach in den Deutschen Bundestag eingebracht hatte.

Änderung des BGB

Das Gesetz ergänzt das Bürgerliche Gesetzbuch um eine Regelung, die es erlaubt, dass Vereinsmitglieder auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation an der Mitgliederversammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte ausüben können.

Hybride und rein virtuelle Versammlungen

Neben dieser Möglichkeit der so genannten hybriden Versammlung können die Mitglieder auch beschließen, dass Versammlungen rein virtuell stattfinden, die Teilnahme also nur mittels elektronischer Kommunikation möglich ist. Wird eine hybride oder virtuelle Versammlung einberufen, so muss bei der Berufung auch angegeben werden, wie die Mitglieder ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können.

Bewährte Corona-Sonderregel

Das Gesetz knüpft an eine Sonderregelung für die Zeit der Covid-19 Pandemie an. Angesichts der voranschreitenden Digitalisierung seien die damit eröffneten Möglichkeiten auch über die pandemische Situation hinaus sinnvoll, heißt es in der Begründung. Zudem führe dies zu einer Stärkung der Mitgliedschaftsrechte und Förderung des ehrenamtlichen Engagements.

Weitere Schritte

Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens kann das Gesetz nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden und dann wie geplant am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Stand: 03.03.2023

Video

Top 3Infrastrukturvorhaben

Abkürzung VwGO - Verwaltungsgerichtsordnung und Paragraphenzeichen

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  1. Beschluss
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Beschluss

Schnellere Gerichtsverfahren bei Infrastrukturprojekten

Am 3. März 2023 hat der Bundesrat grünes Licht für das Gesetz des Bundestages zur Beschleunigung bedeutsamer Infrastrukturvorhaben gegeben.

Verfahren von hoher Bedeutung

Das Gesetz soll verwaltungsgerichtliche Verfahren zeitlich straffen. Ziel ist laut Gesetzesbegründung, die Verfahrensdauer für Vorhaben mit einer hohen wirtschaftlichen oder infrastrukturellen Bedeutung weiter zu reduzieren, ohne hierbei die Effektivität des Rechtsschutzes zu beeinträchtigen. Die Änderungen betreffen insbesondere die Verwaltungsgerichtsordnung. Für die zu beschleunigenden Verfahren soll das Gericht Erklärungen und Beweismittel, die nach Fristablauf vorgebracht werden, zurückweisen und ohne weitere Ermittlung entscheiden müssen, wenn die Verspätung nicht genügend entschuldigt ist. Dies soll zu einer Begrenzung des Prozessstoffs führen.

Übertragung auf Einzelrichter

Außerdem können bei solchen Verfahren Oberverwaltungsgerichte künftig die Entscheidung an einen Einzelrichter übertragen, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und keine grundsätzliche Bedeutung hat. Im Regelfall entscheiden dort derzeit drei Richter. Entsprechend wird am Bundesverwaltungsgericht der Senat in der Besetzung mit drei Richtern entscheiden können, im Regelfall sind es aktuell fünf Richter.

Änderungen beim einstweiligen Rechtsschutz

Das Gesetz passt auch die Regeln zum Eilrechtsschutz in den zu beschleunigenden Verfahren an. Das Gericht kann danach Mängel an einem angegriffenen Verwaltungsakt außer Acht lassen, wenn offensichtlich ist, dass diese in absehbarer Zeit behoben sein werden. Zur Behebung solcher Mängel soll das Gericht eine Frist setzen.

Ausfertigung, Verkündung, Inkrafttreten

Nach der Billigung durch den Bundesrat kann das Gesetz nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden und dann wie geplant zu großen Teilen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Einzelne Regelungen treten erst am 1. Januar 2024 in Kraft.

Stand: 03.03.2023

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Landesinitiativen

Top 7Krieg gegen Ukraine

Stofffetzen in ukrainischen Farben an einem Zaun

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  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat zollt Kampf der Ukraine Respekt

Einstimmig hat der Bundesrat am 3. März 2023 erneut den anhaltenden Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine und die im Zuge dessen verübten Kriegsverbrechen auf das Schärfste verurteilt.

Bruch des Völkerrechts

In der auf Antrag Nordrhein-Westfalens, Baden-Württembergs und Hessens gefassten Entschließung geißeln die Länder den russischen Überfall auf die Ukraine vor einem Jahr und den seither brutal geführten Krieg als einen eklatanten Verstoß gegen das Gewaltverbot der Charta der Vereinten Nationen. Ein derartiger Bruch von Kernprinzipien des Völkerrechts zerstöre dauerhaft das Fundament der europäischen Friedensordnung.

Seit einem Jahr verantworte Russland Leid und Tod unzähliger Menschen. Der Bundesrat fordert die Russische Föderation auf, sofort jegliche Angriffshandlungen einzustellen und sich aus dem gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine zurückzuziehen. Er verurteilt die fortgesetzten Angriffe auf die ukrainische Zivilbevölkerung und die zivile Infrastruktur und erwartet von Russland, den Angriff auf Zivilisten unverzüglich zu beenden. Die zahlreichen Kriegsverbrechen Russlands in der Ukraine verurteilt der Bundesrat auf das Schärfste.

Internationales Tribunal

Die Länder unterstützen die Anstrengungen der Bundesregierung für die Einrichtung eines internationalen Tribunals, um die Verantwortlichen der russischen Aggression in der Ukraine vor Gericht zu stellen.

Großen Respekt und Anerkennung zollt der Bundesrat den Ukrainerinnen und Ukrainern für ihren entschlossenen Kampf. Es sei ein Kampf für die „uns mit der Ukraine verbindenden gemeinsamen europäischen Werte und für das Recht souveräner Staaten, über den eigenen Weg zu entscheiden.“

Der Bundesrat begrüßt insbesondere die von der Europäischen Union beschlossenen Sanktionspakete und auch die Entscheidung der EU-Mitgliedsstaaten, dem Antrag der Ukraine auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union entsprochen und ihr den Kandidatenstatus zuerkannt zu haben. Alle Mitgliedstaaten, ihre Regionen und Kommunen seien aufgerufen, die Ukraine auf ihrem Weg in die EU aktiv zu unterstützen.

Partnerschaften mit Regionen

Die militärische, humanitäre und finanzielle Unterstützung der Ukraine sei neben wirtschaftlichem Austausch notwendig, damit die Ukrainerinnen und Ukrainer ihr Recht durchsetzen können, in einem freien, demokratischen und selbstbestimmten Land zu leben. Partnerschaften zwischen deutschen Ländern und Regionen der Ukraine sowie Städtepartnerschaften könnten ein wichtiges Element dieser Unterstützung sein. Diese direkte Kooperation könne insbesondere in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Kultur sowie Polizei und Justiz wichtige Impulse setzen. Die Kommunen könnten so zudem wertvolle Erfahrungen einbringen und dadurch Kommunen in der Ukraine helfen. Es gehe zunächst darum, etwa direkte Nothilfe zu leisten, den Wiederaufbau zu unterstützen und schließlich gemeinsam Zukunftsprojekte zu entwickeln, wodurch auch die EU-Beitrittsperspektive der Ukraine unterstützt würde.

Der Bundesrat würdigt die großen Anstrengungen der Mitgliedstaaten der EU, aus der Ukraine geflüchtete Menschen aufzunehmen. In Deutschland leisteten Bund, Länder und Kommunen insoweit viel. Die zahlreichen geflüchteten Menschen aufzunehmen, unterzubringen, in die Gesellschaft zu integrieren und den Kindern eine gute Bildung zu ermöglichen, bedeute - insbesondere für die Kommunen - eine enorme Herausforderung.

Unterstützung des Bundes gefordert

Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung sich zu ihrer Mitverantwortung auch für die Finanzierung der flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Kommunen bekannt und Unterstützung zugesagt hat. Angesichts der fortdauernden Kriegshandlungen in der Ukraine und der unverändert hohen Zahl der Schutzsuchenden bedürfe es nun weiterer Unterstützung des Bundes für Länder und Kommunen.

Der Bundesrat hatte in einem einstimmigen Beschluss vom 11. März 2022 bereits den Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine verurteilt (BundesratKOMPAKT - 1017. Sitzung, TOP 32) und Russland vorgeworfen, Leid und Tod unzähliger Menschen zu verantworten.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 03.03.2023

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Top 9Einweg-E-Zigaretten

Verschiedene Einweg E-Zigaretten

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  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat fordert Verbot von Einweg-Elektrozigaretten

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf nationaler und EU-Ebene für ein wirkungsvolles Verbot des Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten einzusetzen. Eine entsprechende Entschließung hat die Länderkammer am 3. März 2023 auf Initiative Bayerns beschlossen.

Kaum fachgerechte Entsorgung

Darin bemängelt der Bundesrat, dass Einweg-Elektro-Zigaretten oftmals nicht fachgerecht als Elektrogerät, sondern über den Hausmüll entsorgt werden. Dadurch würden die darin enthaltenen Batterien der Verbrennung zugeführt, warnen die Länder. Einweg-E-Zigaretten könnten bauartbedingt weder nachgefüllt noch könne die Batterie ausgetauscht werden, weswegen sie unter dem Aspekt der Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung sehr kritisch zu bewerten seien.

Ökodesign-Verordnung

Nach Ansicht des Bundesrates könnte sich auf EU-Ebene unter anderem – jedoch nicht ausschließlich – die Ausrichtung der geplanten Ökodesign-Verordnung auf die Kreislaufwirtschaft und den Ressourcenschutz dafür eignen, das Inverkehrbringen von Einweg-E-Zigaretten zu verhindern.

Weitere Maßnahmen

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung überdies auf, weitere Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls zu ergreifen, um einer nicht sachgerechten Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten wirkungsvoll entgegenzutreten.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 03.03.2023

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Top 25Kindergrundsicherung

mehrere Kinder laufen mit einem Rucksack

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Beschluss

Saarland stellt Appell zur Kindergrundsicherung vor

Das Saarland setzt sich für ein rasches Gesetzgebungsverfahren zur so genannten Kindergrundsicherung ein. Am 3. März 2023 stellte Ministerpräsidentin Anke Rehlinger einen entsprechenden Entschließungsantrag ihres Landes im Bundesrat vor - er wurde im Anschluss zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Sorge um Kinderarmut

In der Entschließung soll der Bundesrat seine Sorge darüber ausdrücken, dass mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut aufwächst. Dabei drücke sich Kinderarmut nicht nur durch einen Mangel an finanziellen Mitteln, sondern auch durch Benachteiligungen im Bildungs- und Gesundheitssystem, bei der Wohnsituation oder bei der gesellschaftlichen Teilhabe aus, heißt es im Landesantrag. Auch die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie und der deutliche Anstieg der Energie- und Lebensmittelpreise verschärften die Situation zusätzlich.

Aufforderung an die Bundesregierung

Der Bundesrat solle daher das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Vorhaben der Bundesregierung begrüßen, eine Kindergrundsicherung einzuführen, um Familien zu stärken, Kinderarmut zu bekämpfen und Chancengleichheit für alle Kinder zu gewährleisten.

Der Bundesrat möge die Bundesregierung auffordern, die vorliegenden Eckpunkte zur Ausgestaltung der Kindergrundsicherung schnellstmöglich zu einem Referentenentwurf zu konkretisieren und mit dem Gesetzgebungsverfahren dann umgehend zu beginnen.

Nächste Schritte

Die Fachausschüsse befassen sich Mitte März mit dem Entschließungsantrag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage wieder auf die Tagesordnung des Bundesrates, damit das Plenum über die Frage abstimmen kann, ob es die Entschließung fassen und der Bundesregierung zuleiten will.

Stand: 03.03.2023

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Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 11Deutschlandticket

Ein Regionalzug im Bahnhof

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Beschluss

Deutschlandticket - Bundesrat fordert verbindliche Finanzierung

Der Bundesrat hat sich am 3. März 2023 mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Finanzierung des geplanten Deutschlandtickets im Regionalverkehr befasst – und dabei auf Änderungs- und Ergänzungsbedarf hingewiesen.

Gemeinsame Preisabstimmung

Bund und Länder müssten den Preis des Deutschlandtickets ab 2024 in gemeinsamer Abstimmung jährlich festschreiben, um die Finanzierung verbindlich sicherzustellen, fordert der Bundesrat. Er weist auf die Möglichkeit einer künftigen Preisanpassung hin und verlangt, dass der Bund sich auch in den Jahren 2024 und 2025 hälftig an allen finanziellen Nachteilen beteiligt, die durch das Deutschlandticket entstehen - eingeschlossen die Kosten für Einnahmeaufteilung, Umsetzung und Evaluation des Tickets. Der Bundesrat erwartet, dass der Bund in den nächsten Jahren einen mindestens hälftigen Nachschuss leistet, sofern die tatsächlichen Kosten höher sind als angenommen und nicht durch Erhöhung der Ticketeinnahmen ausgeglichen werden können.

Dauerhafte verbindliche Kostenregel

Zudem bemängelt der Bundesrat, dass der Gesetzentwurf zwar die unbefristete Einführung des Deutschlandtickets durch die Länder vorsehe, die Kostenbeteiligung des Bundes dagegen derzeit nur für die Jahre 2023 bis 2025 vorgesehen ist. Erforderlich sei aber eine gesetzliche Regelung zur dauerhaften hälftigen Mitfinanzierung des Bundes. Alternativ sei die Einführung des Deutschlandtickets auf die Jahre 2023 bis 2025 zu begrenzen - analog zum Geltungszeitraum der Kostenbeteiligung des Bundes.

Weitere Infrastrukturmaßnahmen erforderlich

Das Deutschlandticket stelle zwar einen wichtigen Baustein für einen attraktiven und ressourcenschonenden Personennahverkehr dar. Es bedürfe allerdings weiterer Infrastrukturmaßnahmen, um die positiven Wirkungen des Tickets zu optimieren – vor allem mit Blick auf die Klimaziele von Bund und Ländern. Der Bundesrat erwartet eine angemessene Beteiligung des Bundes an den hierfür benötigten Mitteln und bittet um zeitnahe Aufnahme von Gesprächen mit den Ländern.

Weitere Schritte

Die Stellungnahme des Bundesrates wird zusammen mit der Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt – dieser hat mit seinen Beratungen bereits in erster Lesung begonnen. Nach Verabschiedung des Gesetzes in zweiter und dritter Lesung kommt es nochmals auf die Tagesordnung der Länderkammer – dann zur Abstimmung über die Zustimmung zum Vorhaben.

Was die Bundesregierung plant

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht die Einführung eines deutschlandweit gültigen Nahverkehrstickets zum Einführungspreis von 49 Euro pro Monat im monatlich kündbaren Abonnement vor. Ziel ist es, die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs deutlich zu erhöhen.

Zur Finanzierung des Deutschlandtickets ist geplant, die so genannten Regionalisierungsmittel zu erhöhen, um die Länder bei der Umsetzung des Vorhabens zu unterstützen. Der Bund will dafür zusätzlich 1,5 Milliarden Euro jeweils für die Jahre 2023 bis 2025 zur hälftigen Finanzierung zur Verfügung stellen. Etwaige Mehrkosten, die den Unternehmen im Einführungsjahr 2023 durch Mindereinnahmen entstehen, sollen Bund und Länder je zur Hälfte tragen. Für die Jahre ab 2024 wollen Bund und Länder gemeinsam vereinbaren, wie die Finanzierung durch Ticketeinnahmen und die vereinbarten Zuschüsse sichergestellt werden kann.

Zudem ist vorgesehen, die verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen des Deutschlandtickets in den Jahren 2023 und 2024 auszuwerten und im Jahr 2025 ein erneutes Gesetzgebungsverfahren durchzuführen, um auf der Grundlage der dann erfolgten Regelungen zum Nachteilsausgleich die weitere Finanzierung des bundesweit gültigen Nahverkehrstickets dauerhaft zu sichern.

Stand: 03.03.2023

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