BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1033. Sitzung am 12.05.2023

Whistleblower, Wahlrecht, Heizungstausch

Für acht Gesetze aus dem Bundestag hat der Bundesrat am 12. Mai 2023 grünes Licht gegeben. Gleich zu Beginn der Sitzung stimmte er dem im Vermittlungsausschuss nachverhandelten Hinweisgeberschutzgesetz zu. Auch für die vom Bundestag beschlossene Wahlrechtsreform, Vorgaben für einen inklusiven Arbeitsmarkt und Regelungen zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende machte er den Weg frei.

Regierungsentwürfe

Teils umfangreiche Stellungnahmen verabschiedete der Bundesrat zu Gesetzesentwürfen der Bundesregierung. Dabei ging es u.a. um Vorhaben zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung, zur Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens und zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Auf der Agenda standen auch Entwürfe für ein Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz sowie für ein Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes.

Ausführlich debattierten Vertreterinnen und Vertreter der Länder und der Bundesregierung die Pläne für Anforderungen an neu eingebaute Heizungen durch Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes und weiterer Regelungen.

Länderinitiativen

Auf der Agenda standen auch Initiativen aus den Ländern: So fasste der Bundesrat eine Entschließung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Zustellung von Paketen. Hessen stellte eine neue Initiative für einen „Gedenktag zur Geburtsstunde der Demokratie in Deutschland“ vor.

Vorlagen aus Brüssel

Der Bundesrat äußerte sich auch zu Vorlagen der Europäischen Union. Diese beschäftigen sich unter anderem mit Mehrwertsteuervorschriften für das digitale Zeitalter, Wasserpolitik und dem Industrieplan für das klimaneutrale Zeitalter.

Zustimmung zu Regierungsverordnungen

Der Bundesrat stimmte außerdem mehreren Regierungsverordnungen zu - teilweise allerdings nur nach Maßgabe von Änderungen.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT, in der App und in der Mediathek zum Download bereit.

Vorlagen aus dem VA

Top 59Whistleblower-Schutz

Foto: Anonyme Person an einem Laptop

© Foto: AdoebeStock | Daniel Beckemeier

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft

Der Bundesrat hat am 12. Mai 2023 dem Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Der Bundestag hatte tags zuvor den Kompromissvorschlag bestätigt und seinen ursprünglichen Beschluss entsprechend verändert.

Umsetzung von EU-Recht

Das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die bis zum 17. Dezember 2021 umzusetzen gewesen wäre.

Es regelt den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen; ebenso mit Hinweisen auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, auch wenn dabei keine konkreten Straftaten vorliegen.

Enthalten sind Vorgaben zu Verfahren und Vertraulichkeit der Meldungen und Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien - aber auch Haftung, Schadensersatz und Bußgelder im Falle bewusst falscher Angaben.

Interne und externe Meldestellen

Behörden und Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen nach dem Gesetz interne Anlaufstellen schaffen. Zusätzlich will der Bund eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz errichten. Die Länder können eigene externe Meldestellen einrichten. Eine Pflicht, die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen besteht weder für interne noch für externe Meldestellen. Es wird lediglich vorgegeben, dass die Stellen auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten sollten.

Inkrafttreten

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt überwiegend am 2. Juli 2023 in Kraft.

Stand: 05.06.2023

Video

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 1Sozialrecht

Person mit Handicap bei einem dienstlichen Händedruck

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Inklusiver Arbeitsmarkt: Bundesrat fordert weitere Maßnahmen

Der Bundestag hat einem Gesetz aus dem Bundestag zugestimmt, das für eine stärkere Förderung des inklusiven Arbeitsmarkts sorgen soll. In der Plenarsitzung am 12. Mai 2023 fassten die Länder zugleich eine begleitende Entschließung, in der sie u.a. fordern, Hindernisse bei der Gewährleistung des uneingeschränkten Zugangs zu Leistungen der Pflegeversicherung für alle Menschen mit Behinderungen zu beseitigen.

Was das Gesetz vorsieht

Das Gesetz zielt darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen.

Höhere Ausgleichsabgabe

Dies soll unter anderem durch die Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber erreicht werden, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Für kleinere Arbeitgeber sind wie bisher Sonderregelungen vorgesehen.

Schon bislang müssen Arbeitgeber auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Diese Regelung gilt für Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz wird eine Ausgleichsabgabe fällig: 140 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 3 bis 5 Prozent, 245 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 2 bis weniger als 3 Prozent und 360 Euro bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent. Das Gesetz sieht eine neue vierte Staffel vor: Liegt die Beschäftigungsquote bei 0 Prozent, sind 720 Euro zu zahlen.

Zu viele Arbeitgeber beschäftigten keine Schwerbehinderten

Die Gesetzesbegründung verweist darauf, dass noch immer etwa 45.000 beschäftigungspflichtige Arbeitgeber - rund ein Viertel - keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigten. Diese Arbeitgeber sollen eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen als diejenigen Arbeitgeber, die wenigstens in geringem Maße schwerbehinderte Menschen beschäftigen.

Weitere Neuerungen

Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe sollen sich künftig auf die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt konzentrieren.

Für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes wird eine Genehmigungsfiktion nach sechs Wochen eingeführt, um die Bewilligungsverfahren zu beschleunigen.

Die Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit wird aufgehoben, dadurch soll sichergestellt werden, dass auch nach Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro bundesweit der maximale Lohnkostenzuschuss – soweit nach den Umständen des Einzelfalls erforderlich – gewährt werden kann.

Außerdem richtet das Gesetz den Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizinische Begutachtung neu aus.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 13. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt zum größten Teil am 1. Januar 2024, einzelne Vorschriften auch bereits früher in Kraft.

Stand: 13.06.2023

Video

Top 3Wahlrecht

Grafik der Sitzverteilung samt Wahlurne in Farben der Deutschland-Fahne

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Grünes Licht für Wahlrechtsreform

In der Plenarsitzung am 12. Mai 2023 hat der Bundesrat die vom Bundestag beschlossene Wahlrechtsreform durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren gebilligt.

Grenze für Zahl der Bundestagsmandate

Das Gesetz begrenzt die Zahl der Bundestagsmandate künftig auf 630. Dazu sieht es einen Verzicht auf die bisherige Zuteilung sogenannter Überhang- und Ausgleichsmandate vor. Dies könnte dazu führen, dass künftig nicht immer alle Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten, in das Parlament einziehen.

Hoher Anstieg durch Überhang- und Ausgleichsmandate

Nach geltendem Wahlrecht erhält eine Partei Überhangmandate, wenn sie über die Erststimmen mehr Direktmandate in den Wahlkreisen gewonnen hat, als ihrem Listenergebnis entsprach. Um das mit der Zweitstimme bestimmte Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament wiederherzustellen, werden diese Überhänge mit zusätzlichen Ausgleichsmandaten kompensiert. In der Folge stieg die Zahl der Abgeordneten über die bisherige gesetzliche Sollgröße von 598 hinaus auf derzeit 736 an.

Zahl der Wahlkreise unverändert

Dem Gesetz zufolge wird es wie bisher 299 Wahlkreise und zwei Stimmen geben. Dabei wird mit der Zweitstimme, mit der die Wählerinnen und Wähler für eine Parteiliste votieren können, über die proportionale Verteilung der Mandate an die Parteien entschieden. Mit der Erststimme können wie bisher in den Wahlkreisen Direktkandidaten gewählt werden. Sie erhalten jedoch nur dann ein Mandat, wenn dies durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt ist. Stellt eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreissieger als ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht, sollen – in der Reihenfolge ihrer Ergebnisse bei den Wahlkreisstimmen – entsprechend weniger von ihnen bei der Mandatszuteilung berücksichtigt werden.

Wegfall der Grundmandatsklausel

Das Gesetz schafft überdies die so genannte Grundmandatsklausel ab. Nach geltendem Recht ist eine Partei auch dann entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis im Bundestag vertreten, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen errungen hat, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen konnte.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt zu großen Teilen am 14. Juni 2023 in Kraft.

Stand: 13.06.2023

Video

Top 4Energiewende

Runde Wechselstromzähler in einer Reihe

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  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Smart-Meter-Gesetz

In der Sitzung vom 12. Mai 2023 hat der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende gebilligt.

Ziele des Gesetzes sind die unbürokratische und schnellere Installation intelligenter Strommessgeräte - sogenannter Smart-Meter - und damit der Ausbau eines „intelligenten Stromnetzes“. Die Geräte sollen dabei helfen, Energie effizient und kostengünstig zu nutzen sowie das Stromnetz zu entlasten.

Weniger Bürokratie

Anlass für die Neuregelungen ist, dass die Einführung der intelligenten Systeme nicht mit der erhofften Geschwindigkeit vorangeht, was laut Gesetzesbegründung unter anderem an aufwändigen Verwaltungsverfahren liege.

Um die Verfahren zu vereinfachen, wird beispielsweise der Einbau intelligenter Strommesssysteme künftig keiner Freigabe mehr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bedürfen. Die Hersteller am Markt erfüllten mittlerweile die notwendigen hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit, heißt es in der Begründung. Das Gesetz baut die bestehenden Auflagen aus und macht präzise Vorgaben zu Speicherungen, Löschungen und Anonymisierung.

Steuerung des Stromverbrauchs

Vorteile der Smart-Meter sollen neben einer effizienteren Messung und Steuerung des Stromverbrauches und der Stromeinspeisung auch eine für die Stromanbieter besser zu überwachende Netzauslastung sein.

Ab 2025 soll für jeden Abnehmer die Möglichkeit bestehen, mit einem variablen Strompreistarif dann Strom zu nutzen, wenn dieser preiswert und von erneuerbaren Energien bereitgestellt ist. Dies diene der Stabilisation des Marktes und der Stromnetze und würde einen weiteren Schritt in der Energiewende bedeuten.

Die Kosten eines Smart-Meters werden für Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt bei einer dafür höheren Beteiligung durch die Netzbetreiber.

Änderungswünsche des Bundesrates umgesetzt

Der Bundesrat hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in seiner Plenarsitzung am 3. März 2023 beraten und hierzu umfangreich Stellung genommen. Die Kritikpunkte des Bundesrates griff der Bundestag in seinem Gesetzesbeschluss teilweise auf. Neben umfangreichen formalen Änderungen enthält er unter anderem Verbesserungen hinsichtlich des Smart-Meter-Einbaus in Mehrfamiliengebäuden.

Zügiges Inkrafttreten geplant

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Den genauen Zeitpunkt bestimmt die Bundesregierung, da sie die Verkündung organisiert.

Stand: 12.05.2023

Landesinitiativen

Top 8Geschlechtergerechtigkeit

Beine von Männern im Anzug und eine Frau im Rock

© Foto: dpa | Oliver Berg

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Entschließung zu Geschlechtergerechtigkeit am Arbeitsmarkt ohne Mehrheit

Nach Abschluss der Beratungen hat ein von Bremen eingebrachter Entschließungsantrag für eine stärkere Geschlechtergerechtigkeit am Arbeitsmarkt in der Plenarsitzung am 12. Mai 2023 keine Mehrheit gefunden.

Das Land hatte die Initiative am 31. März 2023 im Plenum vorgestellt.

Der Entschließungsantrag hat das Ziel, die Bundesregierung aufzufordern:

  • einen Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz vorzulegen, das die Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages der jeweiligen Branche bindet,

  • die Möglichkeit eines gesetzlichen Verbots von Mitgliedschaften ohne Tarif in Arbeitgeberverbänden zu prüfen und umzusetzen, sowie

  • Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit stufenweise ansteigenden Sozialversicherungsbeitragssätzen bis zur Höhe von 2.000 Euro brutto monatlich umzuwandeln.

Stand: 12.05.2023

Video

Top 9Verbot von Werkverträgen

Ein Angestellter eines Paketdienstes liefert Pakete aus

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat für bessere Arbeitsbedingungen in der Paketbranche

Bei der Zustellung von Paketen sollen Werkverträge zukünftig verboten sein. Mit diesem Ziel fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, das „Paketboten-Schutz-Gesetz“ zu ändern. Eine entsprechende Entschließung auf Initiative von Bremen, Niedersachsen, dem Saarland und Thüringen beschloss der Bundesrat in seiner Sitzung am 12. Mai 2023.

Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte bei Subunternehmen

Zur Begründung verweist die Entschließung auf die rasante Zunahme von Paketsendungen und den hohen Wettbewerbsdruck unter den Paketdienstleistern. Häufig seien Paketzustellerinnen und Paketzusteller nicht direkt bei den Paketdienstleistern beschäftigt, sondern im Rahmen von Werkvertragskonstellationen bei deren Subunternehmen. Dort bestünden in aller Regel keine Tarifverträge und auch Betriebsräte seien selten.

Kontrollen brächten immer wieder schlechte oder rechtswidrige Arbeitsbedingungen zutage, darunter Verstöße gegen das Mindestlohngesetz bzw. das Arbeitnehmerentsendegesetz, ebenso Scheinselbständigkeit sowie die Missachtung notwendiger Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Vorbild Fleischwirtschaft

Ein Verbot von Werkverträgen in der Paketbranche - so heißt es in der Begründung für die Entschließung - würde die Verantwortung für die Einhaltung der arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Standards den großen Dienstleistern zuweisen - analog zur Fleischwirtschaft, wo der Gesetzgeber sich aufgrund ähnlicher Missstände veranlasst sah, Werkverträge bzw. den Einsatz von Fremdpersonal im Kernbereich der Fleischwirtschaft zu untersagen.

Ausnahmen

Ausnahmen für das Werksvertragsverbot soll es nach dem Willen der Länder jedoch für Subunternehmen geben, die ausschließlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu tariflichen Entgeltbedingungen einsetzen.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 12.05.2023

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Top 11Demokratische Traditionen

Ausschnitt aus Lexikon Erklärung Demokratie

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Hessen setzt sich für neuen Gedenktag ein

Hessen möchte, dass sich der Bundesrat für einen nationalen Gedenktag einsetzt, der an die Geburtsstunde der Demokratie in Deutschland erinnert. Einen entsprechenden Entschließungsantrag stellte das Land in der Plenarsitzung des Bundesrates am 12. Mai 2023 vor.

Märzrevolution als Ausgangspunkt der Demokratie

Die revolutionären Proteste zum Jahresbeginn 1848 bis hin zur Märzrevolution seien der Ausgangspunkt für die demokratische und bundesstaatliche Entwicklung in Deutschland, die sich im Zusammentreten der Deutschen Nationalversammlung am 18. Mai 1848 in der Paulskirche in Frankfurt am Main manifestiert habe, begründet das Land seinen Antrag.

In diesem Zusammenhang möchte Hessen die Anstrengungen des Bundespräsidenten gewürdigt wissen, einen nationalen Gedenktag für die Vielfalt demokratischer Traditionen ins Leben zu rufen.

Historikerkommission gefordert

Der 175. Jahrestag des Zusammentretens der Deutschen Nationalversammlung sei hierfür ein guter Anlass. Der Bundesrat soll die Bundesregierung bitten, im Einvernehmen mit den Ländern eine unabhängige Historikerkommission einzusetzen, die ein geeignetes Datum vorschlägt.

Ausschüsse beraten Ende Mai/Anfang Juni

In den nächsten Wochen beraten der federführende Innen- und der Kulturausschuss über die Landesinitiative. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Entschließungsantrag zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.

Stand: 12.05.2023

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Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 15Pflegeversicherung

Pflegekraft hilft Seniorin beim Hausschuhe anziehen

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert mehr Bundesmittel für die Pflege

Die Bundesregierung will die häusliche Pflege stärken und pflegebedürftige Menschen, Angehörige und Pflegepersonen entlasten. Zu dem Entwurf eines Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes hat der Bundesrat sich in seiner Plenarsitzung am 12. Mai 2023 geäußert.

In ihrer Stellungnahme erheben die Länder eine Reihe von Forderungen. So verlangen sie unter anderem, dass der Bund künftig Zuschüsse zum Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung leistet.

Zudem bittet der Bundesrat darum, dass der Bund die Leistungsausgaben bzw. Beitragszahlungen für die beitragsfreie Familienversicherung und die Beitragsfreiheit bei Mutterschafts- und Elterngeldbezug regelmäßig quantifiziert und in dieser Höhe jährlich als finanziellen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt dem Ausgleichsfonds zuführt.

Auch die Leistungsausgaben für Rentenversicherungsbeiträge für häusliche Pflegepersonen sowie für das Pflegeunterstützungsgeld sollen durch Bundesmittelfinanziert werden.

Die Länderkammer fordert schließlich auch, die Pflegehilfsmittelpauschale zu erhöhen.

Was das Gesetz vorsieht

Mit dem Gesetz sollen auch die Arbeitsbedingungen für professionell Pflegende verbessert sowie die Potentiale der Digitalisierung für Pflegebedürftige und für Pflegende noch besser nutzbar gemacht werden.

Aufgrund der demographischen Entwicklung, höherer Ausgaben für die zeitlich gestaffelte Eigenanteilsreduzierung in der vollstationären Pflege und der in den letzten Jahren angefallenen Kosten für die Erstattung von pandemiebedingten Mehraufwendungen und Mindereinnahmen der Pflegeeinrichtungen sowie der Kosten für Antigen-Testungen in der Langzeitpflege seien Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmensituation der sozialen Pflegeversicherung unumgänglich, heißt es in der Begründung

Höherer Beitrag - höhere Leistungen

Die Bundesregierung will daher den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte anheben. Um die häusliche Pflege zu stärken, soll das Pflegegeld zum 1. Januar 2024 um 5 Prozent erhöht werden. Gleiches gilt für die ambulanten Sachleistungsbeträge. Die Regelungen zum Pflegeunterstützungsgeld sollen angepasst werden. Wenn die Voraussetzungen für eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 Pflegezeitgesetz vorliegen, soll das Pflegeunterstützungsgeld pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage für jeden pflegebedürftigen nahen Angehörigen in Anspruch genommen werden können.

Die Möglichkeit zur Mitaufnahme des Pflegebedürftigen in die stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung der Pflegeperson sollen erweitert und weiterentwickelt werden. Hierfür wird ein eigener Leistungstatbestand im Pflegeversicherungsrecht eingeführt.

Außerdem soll das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit neu strukturiert und systematisiert werden.

Dynamisierung in den kommenden Jahren

Die kürzlich eingeführten Leistungszuschläge, die die von den Pflegebedürftigen zu tragenden Eigenanteile in der vollstationären pflegerischen Versorgung reduzieren, sollen 2024 nochmals um 5 bis 10 Prozentpunkte erhöht werden. 2025 und 2028 werden die Geld- und Sachleistungen regelhaft in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert. Für die langfristige Leistungsdynamisierung will die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode Vorschläge erarbeiten.

Kompetenzzentrum Digitalisierung

Es soll ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege eingerichtet werden, das die Potentiale zur Verbesserung und Stärkung der pflegerischen Versorgung sowohl für die Betroffenen als auch die Pflegenden identifiziert und verbreitet. Das bestehende Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen zur Entlastung des Pflegepersonals soll ausgeweitet und entfristet werden. Die bisher weitgehend freiwillige Anbindung der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur wird zur Pflicht.

Erziehungsaufwand im Beitragsrecht

In Umsetzung von Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wird der Kinderlosenzuschlag um 0,25 Beitragssatzpunkte auf 0,6 Beitragssatzpunkte angehoben. Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung mit mehreren Kindern werden ab dem zweiten bis zum fünften Kind mit einem Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten für jedes Kind unter 25 Jahren entlastet - der Gesetzgeber muss aufgrund eines Beschlusses aus Karlsruhe das Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung im Hinblick auf die Berücksichtigung des Erziehungsaufwands von Eltern verfassungskonform ausgestalten.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Verabschiedet dieser das Gesetz, so befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit.

Stand: 12.05.2023

Video

Top 16Arzneimittelversorgung

Medikamente in einer Apotheke

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Lieferengpässe bei Arzneimitteln - Bundesrat fordert langfristige Strategie

Die Bundesregierung plant Maßnahmen gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln. Anlass hierfür sind zunehmende Versorgungsschwierigkeiten in diesem Bereich.

Produktions-und Lieferengpässe

Die Zahl der Produktions-und Lieferengpässe bei Arzneimitteln sei in den letzten Jahren deutlich angestiegen, warnt die Regierung. Insbesondere patentfreie Arzneimittel seien davon betroffen - unter anderem Antibiotika sowie Arzneimittel zur Fiebersenkung bei Kindern.

Kurz- und langfristige Maßnahmen

Zu diesem Vorhaben hat der Bundesrat in der Plenarsitzung am 12. Mai 2023 eine Stellungnahme beschlossen. Darin fordert er insbesondere unter Einbeziehung der Pharmabranche eine langfristige Strategie zu erarbeiten, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln auch in Zukunft sicherzustellen. Dabei müsse zentrales Anliegen sein, eigene Produktion und Forschung zu stärken und zu fördern. Kurzfristig solle im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden, ob eine angemessene Vorhaltung von versorgungsrelevanten Arzneimitteln im Regelsystem auf allen Handelsstufen, insbesondere beim pharmazeutischen Großhandel, ausgebaut werden kann.

Apothekenvergütung

Außerdem verlangt die Länderkammer, die Vergütung der Apotheken insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Energiekosten sowie der Inflation auf eine auskömmliche Grundlage zu stellen, um die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung auch zukünftig dauerhaft zu sichern. Hierzu ist es nach Auffassung des Bundesrates insbesondere erforderlich, die Regelungen der Arzneimittelpreisverordnung entsprechend anzupassen sowie Anpassungsmechanismen etwa für Inflation oder Lohnkostensteigerungen zu schaffen.

Was die Regierung vorhat: Frühwarnsystem

Weil durch die Engpässe die Versorgung mit Arzneimitteln in Deutschland zeitweise nicht hinreichend sichergestellt war, soll im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ein Frühwarnsystem errichtet werden.

Strukturelle Maßnahmen, Bevorratung

Darüber hinaus sind strukturelle Maßnahmen im Bereich der Festbeträge, Rabattverträge und der Versorgung mit Kinderarzneimitteln vorgesehen. Zur Kompensation kurzfristiger und kurzzeitiger Störungen in der Lieferkette oder kurzzeitig gesteigerter Mehrbedarfe bei patentfreien Arzneimitteln soll zudem eine Pflicht zur mehrmonatigen Lagerhaltung eingeführt werden. Um eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung in Krankenhäusern zu sichern, sind erhöhte Bevorratungsverpflichtungen für Krankenhausapotheken für bestimmte Arzneimittel in der intensivmedizinischen Versorgung geplant.

Abgabepreise bei Reserveantibiotika

Für anerkannte Reserveantibiotika mit neuen Wirkstoffen sollen Hersteller den bei Markteinführung gewählten Abgabepreis auch über den Zeitraum von sechs Monaten beibehalten können.

Bundestag am Zug

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde nun der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung verfasst und beides dem Deutschen Bundestag vorlegt. Verabschiedet dieser das Gesetz, wird es der Bundesrat in einer der nächsten Plenarsitzungen noch einmal abschließend beraten.

Stand: 12.05.2023

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Top 17Einwanderungsrecht

Arbeitskraft bei einer handwerklichen Ausübung

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  1. Beschluss
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Beschluss

Stellungnahme zu Gesetzentwurf zur Fachkräfteeinwanderung

Ausländische Fachkräfte sollen künftig leichter nach Deutschland kommen können. Damit will die Bundesregierung dem aktuellen Fachkräftemangel entgegenwirken. Der Bundesrat hat sich am 12. Mai 2023 zu diesen Plänen geäußert.

In seiner Stellungnahme unterstreicht er u.a. die Notwendigkeit, dass das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung zügig und vor allem für kleine und mittlere Unternehmen einfach handhabbar umgesetzt wird. Die Prüfverfahren dürften nicht zu bürokratisch sein, sondern sollten kurze Bearbeitungszeiten sicherstellen. Unternehmen müssten bei der Anwerbung stärker unterstützt werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Möglichkeiten zur Fachkräfteeinwanderung im In- und Ausland besser bekannt zu machen und eine Verkürzung der bestehenden Wartezeiten bei Visaverfahren herbeizuführen. Außerdem hält die Länderkammer die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse für zu langwierig und zu schwierig. Die Verwaltungsverfahren müssten entbürokratisiert und beschleunigt werden.

Was sich ändern soll: Drei-Säulen-System

Die Fachkräfteeinwanderung soll künftig auf drei Säulen aufbauen - der Fachkräftesäule, der Erfahrungssäule und der Potenzialsäule - eine Struktur, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme ausdrücklich begrüßt. Das Modell werde aber nur dann zum Erfolg führen, so die Länder, wenn die Rahmenbedingen verbessert würden. Erforderlich sei insbesondere eine vollständige Digitalisierung der Visumsverfahren.

Fachkräftesäule

Die Fachkräftesäule soll in dem System das zentrale Element bilden. Im Mittelpunkt soll der Fachkräftebegriff stehen, der eine Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation verlangt. Zukünftig soll eine Fachkraft jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können. Die bestehenden Gehaltsschwellen der Blauen Karte EU sollen abgesenkt und erleichterte Bedingungen für Berufsanfänger geschaffen werden. Zudem sollen der Anwendungsbereich erweitert und die Regelungen zur Mobilität und des Familiennachzugs vereinfacht werden. Die erforderliche Voraufenthaltsdauer für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU, für Fachkräfte und deren Familienangehörige soll herabgesetzt werden. Ausländische Studierende sollen erweiterte Nebenbeschäftigungsmöglichkeiten erhalten. Es soll leichter werden, zwischen Aufenthalten zu Bildungs- und Erwerbszwecken zu wechseln. Die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation soll durch die Möglichkeit der Einreise zur Qualifikationsanalyse erleichtert werden.

Erfahrungssäule

Die Einreise und die Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung ohne einen in Deutschland formal anerkannten Abschluss soll zukünftig für alle Berufsgruppen geöffnet werden. Voraussetzung ist eine zweijährige einschlägige Berufserfahrung, ein Mindestgehalt sowie eine im Herkunftsland staatlich anerkannte mindestens zweijährige Ausbildung.

Potenzialsäule

Die sogenannte „Chancenkarte“ soll als neuer Aufenthaltstitel eingeführt werden, der auf einem Punktesystem basiert und Arbeitskräften zur Arbeitsplatzsuche einen gesteuerten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht. Dafür sollen Arbeitskräfte zunächst eine Vorqualifikation nachweisen und über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A 2 oder englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 2 verfügen müssen. Ferner soll das Potenzial für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration anhand festgelegter Kriterien wie u.a. Qualifikation, deutsche Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug ermittelt werden.

Weitere Schritte

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Verabschiedet dieser das Gesetz, so befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit.

Stand: 12.05.2023

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Top 24Energieeffizienz

Windräder und Strommast

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Beschluss

Bundesrat fordert Nachbesserungen am Energieeffizienzgesetz

Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) möchte die Bundesregierung wesentliche Anforderungen aus der aktuellen EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) umsetzen. Zu den Regierungsplänen hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 12. Mai 2023 Stellung genommen. Er schlägt unter anderem klarstellende und technische Änderungen am Gesetzentwurf vor.

Hinsichtlich der geplanten Energieeffizienzanforderungen an Rechenzentren macht der Bundesrat deutlich, dass mit einigen gesetzlich geplanten Maßnahmen detaillierte Bau- und Betriebsvorschriften festgeschrieben werden sollen, deren Einhaltung aber nicht zwingend Energieeffizienz und Energieeinsparungen zur Folge haben. Sie schränkten die Technologieoffenheit sowie wirtschaftliche Eigeninteressen der Betreiber ein. Der Bundesrat fordert daher, diese Vorschriften zu streichen.

Außerdem fordern die Länder den Bund auf, die aus dem Gesetzesvorhaben zu erwartenden erheblichen finanziellen Mehraufwendungen der Länder und Kommunen angemessen auszugleichen.

Gesetzentwurf legt Energieeinsparziele fest

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Endenergieverbrauch Deutschlands bis zum Jahr 2030 um 26,5 Prozent und den Primärenergieverbrauch um 39,3 Prozent (jeweils im Vergleich zum Jahr 2008) zu senken. Von 2024 bis 2030 sollen dafür der Bund 45 Terawattstunden und die Länder 5 Terawattstunden jährlich einsparen.

Öffentliche Stellen mit einem Endenergieverbrauch von mehr als einer Gigawattstunde Verbrauch pro Jahr werden verpflichtet, jährliche Energieeinsparungen von zwei Prozent zu erzielen. Hierfür sollen sie Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen sowie zu Verbräuchen, Einsparungen und umgesetzten Maßnahmen berichten.

Vermeidung und Verwendung von Abwärme

Für Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen (ab 15 Gigawattstunden pro Jahr) sieht der Gesetzentwurf verpflichtende Energie- oder Umweltmanagementsysteme vor. Zudem müssen Unternehmen zukünftig vermeiden, dass bei Produktionsprozessen Abwärme entsteht. Falls das nicht möglich ist, müssen sie die Abwärme sinnvoll verwerten.

Bei den Energieeffizienzanforderungen an Rechenzentren geht es insbesondere um eine verbesserte Effizienz des Stromverbrauchs, die Verwendung von Abwärme und den Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien. Auch für bestehende Rechenzentren werden Effizienzanforderungen eingeführt.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Anschließend kommt das Gesetz noch einmal abschließend in den Bundesrat.

Stand: 12.05.2023

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Top 25Erneuerbare Energien

Programmierung einer neuen Zentralheizung

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  1. Beschluss
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Beschluss

Heizungstauschgesetz - Bundesrat nimmt Stellung

Die Bundesregierung will den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung vorantreiben. Sie plant dazu, Eigentümer zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei neu einzubauenden Heizungen ab dem Jahr 2024 zu verpflichten. Am 12. Mai 2023 hat sich der Bundesrat zu den Plänen geäußert. In seiner Stellungnahme fordert er unter anderem, den Quartiersansatz im Gebäudeenergiegesetz umfassend zu verankern, weitere Anreize für die Nutzung von Geothermie zu schaffen und raumlufttechnische Anlagen zur Wärmerückgewinnung zuzulassen.

Pflicht gilt für neu eingebaute Heizungen

Der Gesetzentwurf soll ausweislich der Begründung ein zentraler Schritt auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in Deutschland im Jahr 2045 sein. Die Mindestquote an erneuerbaren Energien soll für Neubau-, Bestandsgebäude, Wohn- und Nichtwohngebäude gelten. Bestehende Heizungen können weiter genutzt und bei Defekt repariert werden. Das Enddatum für die Nutzung von Heizungen mit fossilen Brennstoffen ist der 31. Dezember 2044.

Technologieoffene Regelung

Eigentümer könnten dann entweder eine individuelle Lösung umsetzen und den Anteil an Erneuerbaren Energien rechnerisch nachweisen oder zwischen verschiedenen pauschalen Erfüllungsoptionen frei wählen - Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Hybridheizung, Heizung auf der Basis von Solarthermie oder sogenannte „H2-Ready“-Gasheizungen (Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind). Weitere Optionen für Bestandsgebäude sind eine Biomasseheizung oder eine Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt.

Übergangsfristen und Ausnahmen

Bei einer Heizungshavarie sollen Übergangsfristen von drei Jahren greifen, bei Gasetagenheizungen von bis zu dreizehn Jahren. Soweit ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist, sind Übergangsfristen von bis zu 10 Jahren vorgesehen. Zudem ist eine Befreiung zur Umrüstung im Havariefall für Eigentümer geplant, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und ein Gebäude mit bis zu sechs Wohnungen selbst bewohnen sowie beim Austausch von Etagenheizungen für Wohnungseigentümer, welche 80 Jahre und älter sind und die selbst im Gebäude wohnen.

Im Einzelfall soll berücksichtigt werden, ob die notwendigen Investitionen in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen. Fördermöglichkeiten und Preisentwicklungen sollen dabei einfließen.

Länder kritisieren Altersgrenze

Diese Regelung kritisiert der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Er fordert, die Altersschwelle von 80 Jahren durch eine einfach zu administrierende Härtefallklausel zu ersetzen, die auch konkrete Sachgründe einbezieht und insbesondere soziale Kriterien berücksichtigt oder auf eine sachlich begründbare Altersgrenze, wie zum Beispiel auf das Renteneintrittsalter abzusenken.

Regelungen zum Mieterschutz

Mieter sollen vor einer Belastung mit Mehrkosten besonders teurer Heizverfahren geschützt werden, indem der Vermieter Brennstoffkosten nicht auf seine Mieter umlegen kann, die den Betrag übersteigen, der zur Erzeugung derselben Menge an Heizwärme mit einer hinreichend effizienten Wärmepumpe anfiele.

Bundestag am Zug

Die Stellungnahme wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Wenn der Bundestag das Gesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet, befasst sich der Bundesrat in einer der nächsten Plenarsitzungen noch einmal abschließend mit dem Einspruchsgesetz.

Stand: 12.05.2023

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