BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1036. Sitzung am 29.09.2023

Heizungstausch - Wärmeplanung - Cannabislegalisierung

Heizungstausch - Wärmeplanung - Cannabislegalisierung

Über 80 Punkte absolvierte der Bundesrat in seiner Sitzung am 29. September 2023 und gab damit grünes Licht für 7 Bundestagsbeschlüsse und 12 Verordnungen der Bundesregierung. Außerdem beriet das Plenum 36 Gesetzentwürfe des Bundeskabinetts und 15 Initiativen aus den Ländern.

Zu Beginn der Sitzung gedachten die Mitglieder mit einer Schweigeminute des kürzlich verstorbenen ehemaligen Bundesratspräsidenten Hans-Ulrich Klose. In einer Ansprache würdigte Bundesratspräsident Dr. Peter Tschentscher ihn als klugen, sympathischen und über Parteigrenzen hinweg geschätzten Politiker.

In den anschließenden Beratungen schloss der Bundesrat das parlamentarische Verfahren für eine grundlegende Wettbewerbsnovelle (TOP 5) sowie für umfangreiche Änderungen bei den Verbandsklagerechten (TOP 4) im Verbraucherschutz und im Passrecht (TOP 3) ab. Auch das viel diskutierte Heizungsgesetz (TOP 6) billigte der Bundesrat.

Klima, Haushalt, Tempo 30

Stellung genommen haben die Länder im so genannten ersten Durchgang zu Kabinettsentwürfen zur Legalisierung von Cannabis (TOP 25), zur kommunalen Wärmeplanung (TOP 46), zum Schutz von Bevölkerung, Natur und Infrastruktur vor den Folgen des Klimawandels (TOP 34), zur Neufassung des Klimaschutzgesetzes (TOP 42), zu mehr Spielraum von Kommunen bei Tempo-30-Zonen und beim Anwohnerparken (TOP 39), zur schnelleren Entlassung von Extremistinnen und Extremisten aus der Bundeswehr (TOP 35) sowie für den Bundeshaushalt 2024 (TOP 1a).

EU-Justizbarometer, digitaler Euro

Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung lag wie üblich auf der Beratung vieler Vorlagen aus Brüssel. Dazu gehörten EU-Vorschläge zur virtuellen Währung digitaler Euro (TOP 54) und Berichte zum Justizbarometer (TOP 58).

Mehrwertsteuer in der Gastronomie, NS-Raubkunst, Industriestrompreis

In eigenen Entschließungen erhoben die Länder Forderungen nach einem Industriestrompreis und einer Senkung der Stromsteuer (TOP 16), einer Stärkung des Industriestandorts Deutschland (TOP 17) sowie zur Finanzierung von Jobcentern (TOP 12). Außerdem beschloss der Bundesrat einen eigenen Gesetzentwurf zur Finanzierung von Wissenschaftseinrichtungen (TOP 10), der nun beim Bundestag eingebracht wird.

Neu vorgestellt wurden Initiativen zur Mehrwertsteuer in der Gastronomie (TOP 13), zur Provenienzforschung zu NS-Raubkunst (TOP 15), zur Reduzierung der Bürokratie für kleine und mittelständische Unternehmen (TOP 18) sowie zum Verbot volksverhetzender Chatgruppen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes (TOP 11).

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT, in der App und in der Mediathek zum Download bereit.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 3Passrecht

Foto: Kinderhände halten einen Kinderreisepass

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  1. Beschluss

Beschluss

Kinderreisepass wird abgeschafft

Am 29. September 2023 hat der Bundesrat Änderungen im Passrecht zugestimmt, die der Bundestag im Juli verabschiedet hatte.

Dass Gesetz sieht insbesondere die Abschaffung des Kindereisepasses vor. An dessen Stelle kann ein elektronischer Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer beantragt werden, der für weltweite Reisen nutzbar ist. In begründeten Einzelfällen kommt - bei Anerkennung im Reisezielland - auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht, der in der Regel sofort ausgestellt werden kann.

Maßnahme gegen Kindesmissbrauch

Die Einführung eines neuen Passversagungsgrundes soll zudem Kindesmissbrauch im Ausland verhindern. Wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass Personen im Ausland Missbrauchshandlungen begehen würden, können die Behörden einen Pass versagen, den vorhandenen Pass entziehen oder die Ausreise untersagen.

Versand von Ausweisdokumenten

Behörden dürfen künftig Pässe, Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und eID-Karten auf Wunsch - im Inland - per Post an die antragstellende Person versenden - damit entfällt die Notwendigkeit, das Dokument persönlich auf dem Amt abzuholen. Das Gesetz schafft die Grundlage für entsprechende Verordnungen.

Weniger Bürokratie

Insgesamt modernisiert das Gesetz Verwaltungsabläufe und reduziert den Aufwand für Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden sowie Bürgerinnen und Bürger. Laut Gesetzesbegründung soll es auch die Sicherheit und Integrität der Daten in Pässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln sichern und somit das Vertrauen in diese Dokumente aufrechterhalten.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt zu wesentlichen Teilen am 13. Oktober 2023 in Kraft.

Stand: 13.10.2023

Top 4Verbandsklagen

Foto: Richterhammer und Buch

© Foto: AdobeStock | William W. Potter

  1. Beschluss

Beschluss

Neues Klagerecht für Verbraucherverbände

Verbraucherverbände erhalten künftig ein neues Instrument, um den Verbraucherschutz gerichtlich durchzusetzen, beispielsweise bei Skandalen wie den manipulierten Diesel-Abgas-Werten. Der Bundesrat billigte am 29. September 2023 die Novelle des Verbandsklagerechts, die der Bundestag im Juli verabschiedet hatte. Sie setzt eine entsprechende europäische Richtlinie in nationales Recht um.

Verbraucherschutz gegen unlautere Geschäftspraktiken

Ziel der Richtlinie ist es, den Verbraucherschutz europaweit zu stärken, um verbraucherrechtswidrige Geschäftspraktiken von Unternehmen zu beenden und die gerichtliche Durchsetzung von Verbraucherinteressen zu beschleunigen: Neben den bereits bisher möglichen Unterlassungsklagen gibt es künftig die so genannten Abhilfeklagen. Durch gebündelte Klagen von Verbänden soll sich die Zahl der Individualklagen verringern und so Gerichte, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten.

Neues Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz

Das Verfahren für Abhilfeklagen, die es bisher im deutschen Recht nicht gibt, regelt ein neues Stammgesetz - das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz. Es integriert zudem die bereits bestehenden Regeln der Zivilprozessordnung zur Musterfeststellungsklage. Die EU-Vorgaben zur Unterlassungsklage werden durch Änderungen verschiedener weiterer bestehender Gesetze umgesetzt, unter anderem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Verlängerung für Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

Der Bundestagsbeschluss verlängert zudem die Geltung des befristeten Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes bis zum 31. August 2024.

Rasches Inkrafttreten geplant

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zu Unterzeichnung zugeleitet. Es soll im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Stand: 29.09.2023

Top 5GWB-Novelle

Foto: Auszug aus dem BGB ein Paragrafenzeichen und das Wort Kartellrecht

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  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Eingriffsbefugnisse für die Kartellbehörden

Am 29. September 2023 hat der Bundesrat schärfere Instrumente für die Kartellbehörden gebilligt, die der Bundestag am 6. Juli 2023 verabschiedet hatte. Das Gesetz reagiert auf die extremen Preissteigerungen in der Energiekrise im letzten Jahr.

Unternehmenszerschlagung als ultima ratio

Die 11. GWB-Novelle senkt die Voraussetzungen, unter denen Kartellbehörden so genannte Sektoruntersuchungen durchführen können. Als Ergebnis kann das Bundeskartellamt eine erhebliche und fortwährende Marktstörung feststellen und in einer zweiten Stufe dann – auch ohne kartellrechtswidriges Verhalten eines Unternehmens – strukturelle oder verhaltensbezogene Abhilfemaßnahmen vorschreiben. Voraussetzung ist allerdings, dass das Unternehmen durch sein Verhalten und seine Bedeutung für die Marktstruktur einen wesentlichen Beitrag für die Störung leistet. Als ultima ratio in extremen Fällen wäre sogar eine eigentumsrechtliche Entflechtung, also Zerschlagung von Unternehmen möglich.

Gewinnabschöpfung

Das Gesetz vereinfacht die Voraussetzungen für die so genannte Abschöpfung von wirtschaftlichen Vorteilen, die durch Kartellrechtsverstöße erlangt wurden. Unternehmen sollen von ihrem rechtswidrigen Verhalten nicht mehr finanziell profitieren.

Umsetzung des Digital Market Act

Das Bundeskartellamt erhält zudem erweiterte Ermittlungsbefugnisse, um die Europäische Kommission bei der Durchsetzung des Digital Markets Act zu unterstützen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 7. November 2023 in Kraft.

Erfahrungsbericht nach zehn Jahren

Nach zehn Jahren berichtet das Wirtschaftsministerium Bundestag und Bundesrat über die Erfahrungen mit der Reform.

Stand: 06.11.2023

Top 6Heizungsgesetz

Programmierung einer neuen Zentralheizung

© Foto: AdobeStock | ronstik

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Das Heizungsgesetz kommt

Das so genannte Heizungsgesetz, das der Bundestag am 8. September 2023 verabschiedet hatte, hat die letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat genommen: Der Antrag Bayerns, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, fand am 29. September 2023 keine Mehrheit im Plenum.
Damit ist das Gesetz, das der Zustimmung der Länder nicht bedurfte, automatisch gebilligt.

Änderungen im Bundestagsverfahren

Das Gesetz beruht auf einem Entwurf der Bundesregierung vom April, zu dem der Bundesrat im Mai Stellung genommen hatte (Drucksache 170/23). Im Laufe der parlamentarischen Beratungen im Bundestag wurde das Vorhaben umfangreich verändert.

Steigerung der erneuerbaren Energien

Um die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu reduzieren und zugleich die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu erhöhen, enthält das Gesetz Vorgaben für neu einzubauende Heizungen - sie müssen ihren Wärmebedarf zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken. Das Gesetz nennt verschiedene Optionen wie Wärmepumpen oder Wärmepumpen-Hybridheizungen, Stromdirektheizungen, solarthermische Anlagen oder den Anschluss an ein Wärmenetz.

Verzahnung mit kommunaler Wärmeplanung

Die Vorgaben sind eng mit den künftigen Anforderungen zur kommunalen Wärmeplanung verzahnt (vgl. TOP 46). So gilt die 65-Prozent-Vorgabe für Bestandsbauten erst dann, wenn die Gemeinden ihre Pläne zur kommunalen Wärmeplanung vorgelegt haben, spätestens Mitte 2026 in großen bzw. Mitte 2028 in kleinen Kommunen.

Das Gesetz sieht eine Beratungspflicht vor dem Einbau neuer Heizungen vor, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Vermieter können zehn Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen, wobei maximal 50 Cent pro Quadratmeter umlagefähig sind.

Der Bundestagsbeschluss enthält zudem Regelungen zur Nutzung von Biomasse im Neubau, von Solarthermie-Hybridheizungen, Holz-und Pelletheizungen sowie zu verbundenen Gebäuden, so genannten Quartieren.

Förderung geplant

Zur finanziellen Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger kündigte die Bundesregierung Änderungen an der Richtlinie für die Bundesförderung effiziente Gebäude an. Für besondere Härtefälle oder das Vorliegen besonderer persönlicher Umstände sind Ausnahmeregelungen vorgesehen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 19. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt in weiten Teilen am 1. Januar 2024 in Kraft.

Bundesrat verlangt weitergehende Fördermaßnahmen

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, im Zuge der nächsten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes die finanzielle Förderung zu erweitern: Auch Maßnahmen, die lediglich gesetzlichen Anforderungen erfüllen, aber nicht über dieses hinausgehen, sollen künftig förderfähig sein.

Bundesrat äußert sich zu Regierungsplänen für kommunale Wärmeplanung

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (vgl. TOP 46) der mit dem Heizungsgesetz in engem Zusammenhang steht, hat der Bundesrat am 29. September 2023 im so genannten ersten Durchgang zahlreiche Änderungsvorschläge formuliert. Diese Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Stand: 20.10.2023

Video

Landesinitiativen

Top 13Mehrwertsteuer

Foto: Köche bereiten Teller in einer Küche zu

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Forderung nach dauerhaft ermäßigter Umsatzsteuer in der Gastronomie

Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt fordern, in der Gastronomie dauerhaft den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent zu halten. Am 29. September 2023 stellte Finanzminister Geue eine entsprechende Initiative im Bundesrat vor. Sie wurde in die Fachausschüsse überwiesen.

Befristetet Corona-Ausnahme

Hintergrund: Während der Corona-Pandemie war die Steuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken auf 7 Prozent abgesenkt worden - allerdings befristet bis Ende 2023.

Weitere finanzielle Belastung vermeiden

Die beiden Länder warnen nun davor, dass mit Auslaufen der Umsatzsteuersenkung ab dem nächsten Jahr neben der allgemeinen Teuerung der Energie- und Lebensmittelpreise ein weiterer preistreibender Effekt zu Lasten des gastronomischen und touristischen Gewerbes sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern entsteht. Dies gelte es zu vermeiden.

Dauerhafte Entfristung

Daher soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, die Absenkung des Umsatzsteuersatzes dauerhaft zu entfristen. Davon würden viele Bereiche profitieren, zum Beispiel Cateringunternehmen, der Lebensmitteleinzelhandel oder Bäckereien, soweit sie verzehrfertige Speisen zusammen mit weiteren Dienstleistungen abgeben. Gleiches gelte für soziale Angebote wie Verpflegungsleistungen in Kitas, Hort und Schulen.

Einheitlicher Steuersatz

Zudem sorge ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Vereinfachung und Entbürokratisierung des Steuerrechts, bessere Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit bei Unternehmen sowie Konsumenten.

Wie es weitergeht

Im Oktober befassen sich die Fachausschüsse des Bundesrates mit dem Vorschlag: federführend der Finanz-, mitberatend der Wirtschaftsausschuss sowie der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Entschließungsantrag wieder auf die Tagesordnung des Bundesrates - dann zur Abstimmung, ob die Länderkammer die Bundesregierung zur Entfristung auffordern wollen.

Stand: 29.09.2023

Video

Top 16Industriestrompreis

Foto: Strommast vor blauem Himmel

© Foto: PantherMedia | KrisChristiaens

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert Industriestrompreis und Senkung der Stromsteuer

Der Bundesrat fordert einen international wettbewerbsfähigen Industriestrompreis für energieintensive und außenhandelsabhängige Unternehmen. In einer am 29. September 2023 gefassten Entschließung bittet er die Bundesregierung, möglichst zeitnah und in Abstimmung mit der Europäischen Kommission das Konzept für einen Brücken- und Transformationspreis weiter auszuarbeiten.

Internationale Konkurrenz

Der Bundesrat betont, dass durch die Industriestrategie Chinas und den Inflation Reduction Act der USA die Einführung des Industriestrompreises mit dem Ziel der Transformation und Dekarbonisierung umso dringlicher geworden ist. Er warnt davor, dass Deutschland sonst in der internationalen Standortkonkurrenz zurückzufallen droht.

Perspektive für Investitionen

Industriebetriebe bräuchten eine klare Perspektive, dass ausreichend sicher und preisgünstig produzierter Strom aus erneuerbaren Energien zur Verfügung steht und sie weiterhin wettbewerbsfähig am Standort produzieren sowie die erforderlichen Investitionen in eine klimafreundliche Transformation rentabel refinanzieren können.

Senkung der Stromsteuer

Der Bundesrat regt außerdem die Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß an - als erste sofortige und breit wirkende Maßnahme für alle Unternehmen und Entlastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Reform der Netzentgeltsystematik

Erforderlich sei zudem eine gerechte und auskömmliche Finanzierung der notwendigen Netzausbaukosten im Zuge der Energiewende. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, einen Vorschlag zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten Neuregelung der Netzentgeltsystematik vorzulegen.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst. Feste Fristen hierfür gibt es nicht.

Stand: 29.09.2023

Video

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 1aHaushaltsentwurf

Geldscheine und Münzstücke

© Foto: PantherMedia | Olaf Simon

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat äußert sich zum geplanten Bundeshaushalt

Der Bundesrat hat sich am 29. September 2023 zu den Regierungsplänen zum Bundeshaushalt 2024 und zum Finanzplan bis 2027 geäußert. In einer 10-Punkte-Stellungnahme setzt er sich mit den aktuellen konjunkturellen Herausforderungen auseinander und weist auf die Auswirkungen hin, die der geplante Bundesetat auf die Haushalte der Länder und Kommunen habe.

Stabilisierung der Wirtschaft gefordert

Der Bundesrat hält eine gesamtstaatliche Steuerung des Krisenmanagements zur Stabilisierung der Gesamtwirtschaft und zur Bewältigung überregionaler Notlagen durch den Bund für notwendig. Er betont, dass nicht nur der Bund, sondern auch die Länder erhebliche Anstrengungen zur Krisenbewältigung unternehmen - die von einigen behauptete „Schieflage“ der Bund-Länder-Finanzen gebe es nicht.

Digitalpakt und Deutschlandticket

Der Bundesrat erinnert an die Aussagen des Bundes, Länder und Kommunen dauerhaft bei der Digitalisierung des Bildungswesens im Digital Pakt Schule 2.0 mit einer Laufzeit bis 2030 zu unterstützen. Er verlangt, die Zukunft des Deutschlandtickets verlässlich durch eine auskömmliche Finanzierung zu sichern.

Auswirkungen auf Länder und Kommunen

Der Bundesrat kritisiert, dass der Bundeshaushalt 2024 eine Vielzahl von Kürzungen zum Beispiel bei der Förderung von Sprachkitas, Jugendfreiwilligendiensten und Arbeitsmarktprogrammen vorsehe, durch die Ländern und Kommunen dringend benötigte Mittel entzogen werden. Er warnt davor, dass Maßnahmen des Bundes zu Lasten der Länder- und Kommunalhaushalte gehen: So führten vom Bund initiierte steuerliche Entlastungspakete wie das Inflationsausgleichsgesetz oder das Jahressteuergesetz 2022 schon in diesem, aber auch im nächsten Jahr absehbar zu umfangreichen Steuermindereinnahmen in den Haushalten von Bund, Ländern und Kommunen. Dies erhöhe angesichts anhaltender Krisen, einer stagnierenden Wirtschaft und einer stark steigenden Zinsbelastung die Herausforderungen für alle staatlichen Ebenen.

Dynamische Unterstützung bei Flüchtlingskosten

Der Bundesrat begrüßt die finanzielle Unterstützung des Bundes zur Unterbringung der anhaltend hohen Zahl an Geflüchteten aus der Ukraine und anderen Staaten. Insgesamt reichten die Hilfen angesichts der stark anwachsenden Zahl an Geflüchteten jedoch bei weitem nicht aus. Die Länderkammer geht deshalb davon aus, dass der Bund seine finanzielle Unterstützung intensiviert und dynamisch an die Zahl der Flüchtenden anpassen werde.

Was die Bundesregierung plant

Die Bundesregierung plant für 2024 Einnahmen und Ausgaben von mehr als 445 Milliarden Euro. Die Einnahmen beinhalten eine Nettokreditaufnahme von 16 557 Millionen Euro. Die Ausgaben in den künftigen Jahren sollen gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr 2023 abgesenkt werden, um die Einhaltung der zulässigen Kreditobergrenze der so genannten Schuldenbremse sicherzustellen.

Etat des Bundesrates

Auch der Etat des Bundesrates als Verfassungsorgan des Bundes ist übrigens Teil des Bundeshaushaltes - wenn auch mit geplant knapp 39 Millionen einer der kleinsten Einzelpläne.

Über die Bundesregierung in den Bundestag

Die Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie verfasst dazu eine Gegenäußerung und legt dann beide Dokument dem Bundestag vor - dieser hatte in der traditionellen Haushaltswoche Anfang September bereits mit seinen Beratungen begonnen.

Stand: 29.09.2023

Video

Top 25Cannabis

Foto: Richterhammer und Cannabisblätter

© Foto: AdobeStock | tilialucida

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Cannabis-Legalisierung - Länder nehmen Stellung

Am 29. September 2023 hat der Bundesrat sich ausführlich zu den Regierungsplänen für eine Cannabis-Legalisierung geäußert.

So fordert er unter anderem, die Kontroll- und Vollzugsaufgaben für die Länder so zu regeln, dass sie keinen zusätzlichen Personal- und Finanzbedarf erzeugen. Der Bundesrat verlangt Maßnahmen der Verkehrsunfallprävention, die Festlegung von Standards für die Sicherung von Anbaueinrichtungen und gesetzlich vorgeschriebene Mindeststandards für die Erstellung von Gesundheits- und Jugendschutzkonzepten. Ausschank, Abgabe und Konsum alkoholischer Getränke soll in Anbauvereinigungen untersagt werden. Außerdem sollen nach dem Willen der Länderkammer im weiteren Gesetzgebungsverfahren die jugendschutzrelevanten Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit überprüft werden. In der Fassung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs sei ein strukturelles Vollzugsdefizit zu erwarten. Zudem mahnt der Bundesrat die Schließung von Strafbarkeitslücken an.

Was die Regierung vorhat: Verantwortungsvoller Umgang

Konsumentinnen und Konsumenten soll ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis erleichtert werden. Hierzu will die Regierung privaten Eigenanbau, gemeinschaftlichen nichtgewerblichen Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Konsumcannabis durch Anbauvereinigungen an Erwachsene ermöglichen.

Aufklärung und Prävention

Information, Beratungs- und Präventionsangebote sollen gesundheitliche Risiken für Konsumentinnen und Konsumenten von Konsumcannabis reduzieren. Die Bundesregierung setzt auf cannabisbezogene Aufklärung und Prävention. Insbesondere Kinder und Jugendliche, die durch den Umgang mit Cannabis auffällig geworden sind, sollen an Frühinterventionsprogrammen teilnehmen. Darüber hinaus will die Regierung Bürgerinnen und Bürger, die kein Cannabis konsumieren, vor den direkten und indirekten Folgen des Cannabiskonsums schützen.

Gefahren des Schwarzmarkt-Konsums

Aktuelle Entwicklungen zeigten, dass der Konsum von Cannabis trotz der bestehenden Verbotsregelungen, insbesondere auch unter jungen Menschen, ansteige, heißt es in der Entwurfsbegründung. Der Konsum von Cannabis, das vom Schwarzmarkt bezogen werde, sei häufig mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden, da der Tetrahydrocanabinol-Gehalt unbekannt sei und giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten sein könnten, deren Wirkstärke die Konsumentinnen und Konsumenten nicht abschätzen könnten.

Qualitätskontrolle

Der Entwurf soll zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beitragen, den illegalen Markt für Cannabis eindämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz stärken. Zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten soll die Qualität von Konsumcannabis kontrolliert und die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert werden.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Verabschiedet dieser das Gesetz, so befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit.

Stand: 29.09.2023

Video

Top 29Richterrecht

Foto: Zwei Richter:innen mit einem Gesetzbuch

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Geplante Änderungen im Richtergesetz - Länder sehen Verbesserungsbedarf

Die Bundesregierung will Menschen, an deren Verfassungstreue Zweifel bestehen, von der Berufung zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern ausschließen. Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hat sich der Bundesrat am 29. September 2023 geäußert.

Verschärfungen auch für Berufsrichter

In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat die Pflicht zur Verfassungstreue aller ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ausdrücklich, äußert aber auch Änderungsvorschläge. So bittet er, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob das Richtergesetz um die Möglichkeit des vorläufigen teilweisen Einbehalts der Dienstbezüge für Berufsrichter ergänzt werden sollte. Insbesondere in Fällen, in denen eine Richterin oder ein Richter nicht mehr als glaubwürdiger Repräsentant der rechtsprechenden Gewalt erscheine, solle der Dienstherr nicht nur - wie bislang - die Führung der Amtsgeschäfte vorläufig untersagen, sondern auch die monatlichen Dienstbezüge vorläufig zumindest teilweise einbehalten dürfen. Denn in diesen Fällen sei es für den Dienstherrn nicht hinnehmbar, weiter die vollen Bezüge entrichten zu müssen, argumentiert der Bundesrat.

Was die Regierung vorhat

Als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter soll nach den Regierungsplänen nicht berufen werden dürfen, wer nicht jederzeit und zuverlässig für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Vorgabe gilt bereits für hauptamtliche Richter

Eine solche zwingende Regelung gilt bislang schon für hauptamtliche Richterinnen und Richter. Sie soll nunmehr auch auf sämtliche ehrenamtliche Richterinnen und Richter ausgedehnt werden.

Besetzungsrüge in Strafprozessen

Im Falle der Berufung einer Schöffin bzw. eines Schöffen trotz Vorliegen dieses Ausschlussgrundes wäre im Strafprozess das Gericht im konkreten Einzelverfahren fehlerhaft besetzt. Dies kann - anders als in anderen Prozessordnungen - zur Erhebung von Besetzungsrügen führen, heißt es in der Entwurfsbegründung. Solche Prozesse müssten dann gegebenenfalls neu begonnen werden.

Nach der Entwurfsbegründung sollen allerdings Umstände, die erst nach der Berufung ins Ehrenamt eintreten, nur im Rahmen eines Abberufungsverfahrens zu berücksichtigen sein. Insbesondere auch aus Gründen der Rechtssicherheit erscheine eine entsprechende Beschränkung möglicher Revisionsgründe angemessen, argumentiert die Bundesregierung.

Bundesrat fordert konkrete gesetzliche Regelung

Hier kritisiert der Bundesrat, dass diese Beschränkung nicht in den Text des Gesetzentwurfs aufgenommen wurde. Mängel in der Person einer Schöffin oder eines Schöffen können grundsätzlich auch erst nach Berufung in das Amt eintreten und gegebenenfalls eine Revision begründen - eine Abweichung hiervon müsse mit den daraus folgenden Konsequenzen konkret gesetzlich geregelt werden. Es sei eine klarstellende Regelung vorzusehen, dass die bereits vorhandenen gesetzlichen Regelungen zur Abberufung, zum vorläufigen Verbot der Ausübung des Ehrenamtes und zur Ablehnung wegen Befangenheit abschließend sind.

Entscheidung liegt beim Bundestag

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann beide Dokumente zusammen mit ihrem Entwurf dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz in 2./3. Lesung verabschiedet hat, befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.

Stand: 29.09.2023

Video

Top 35Soldatenrecht

Foto: Bundeswehrsoldaten

© Foto: AdobeStock | Thaut Images

  1. Beschluss

Beschluss

Pläne zur Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten - Länder haben keine Einwände

In seiner Plenarsitzung am 29. September 2023 hat der Bundesrat keine Einwendungen gegen den Regierungsentwurf zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten erhoben.

Verfassungstreue

Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr müssen fest auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen, denn sie treten aktiv für den Staat und seine Verfassung auf, heißt es in der Begründung. Die Verfassungstreue sei also elementare Voraussetzung für das Dienstverhältnis zum Staat.

Umgang mit Extremismus

Soldatinnen und Soldaten, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen oder unterstützen seien für die Bundeswehr untragbar. Extremistische Verhaltensweisen gefährdeten nicht nur die Disziplin und Ordnung in den Streitkräften, sondern schädigten ebenso das Ansehen wie das öffentliche Vertrauen der Bundeswehr. Verfassungsfeindliche Soldatinnen und Soldaten müssen entsprechend zügig aus der Bundeswehr entlassen werden.

Beschleunigte Entlassung aus dem Dienst

Der Gesetzesentwurf sieht daher die Beschleunigung der Entlassung verfassungsfeindlicher Personen aus dem Dienstverhältnis der Bundeswehr vor. Dazu zählen auch Soldatinnen und Soldaten, die Reservistendienst oder freiwilligen Wehrdienst leisten. Über die Entlassung ist im Wege eines Verwaltungsverfahrens zu entscheiden. Zur Wahrung der Rechte der Soldatin oder des Soldaten soll ein zweistufiges Anhörungsverfahren eingeführt werden.

Tatbestand Verfassungsfeindlichkeit

Zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Schaffung eines neuen Entlassungstatbestandes, welcher an schwerwiegende verfassungsfeindliche Bestrebungen anknüpft. Werden Soldatinnen und Soldaten aufgrund dieses Tatbestandes entlassen, so endet das Dienstverhältnis unmittelbar.

Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit verlieren darüber hinaus ihren Dienstgrad und grundsätzlich auch die ihnen nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zustehenden Ansprüche und Versorgungsleistungen.

Bundestag am Zug

Der Bundestag wird nun über den Gesetzentwurf beraten. Spätestens drei Wochen, nachdem er ihn verabschiedet hat, kommt der Gesetzesbeschluss auf die Tagesordnung der Länderkammer.

Stand: 29.09.2023

Glossary

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