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Jens Rommel

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Beschluss

Jens Rommel wird neuer Generalbundesanwalt

Der Bundesrat hat am 2. Februar 2024 dem Vorschlag des Bundesjustizministeriums zugestimmt, Jens Rommel zum neuen Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof zu ernennen. Er ist seit Februar 2020 Richter am Bundesgerichtshof und gehört dem 4. Strafsenat an.

Staatsschutz und Terrorismusverfolgung

Gemäß § 149 Gerichtsverfassungsgesetz bedarf die Personalentscheidung der Zustimmung des Bundesrates. Aufgabe des Generalbundesanwaltes ist unter anderem die Verfolgung von Staatsschutzdelikten, Straftaten aus dem Bereich des Terrorismus und der Spionage sowie Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch. Er ist Chef der Bundesanwaltschaft, die staatsanwaltschaftlichen Aufgaben in Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe und in Leipzig wahrnimmt.

Vorgänger zum Bundesverfassungsgericht gewechselt

Derzeit ist der Posten vakant: Den bisherigen Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank hatte der Bundesrat am 24. November 2023 zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt (Drs. 624/23).

Stand: 02.02.2024

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