Bundesrat fordert Einschränkungen beim Verkauf von Lachgas
In seiner Sitzung am 14. Juni 2024 hat der Bundesrat einer Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes zugestimmt. Diese listet chemische Varianten psychoaktiver Stoffe auf, welche die Bundesregierung als Gefahr für die Bevölkerung einstuft. Die Verordnung hat das Ziel, Verbreitung und Missbrauch dieser Stoffe zu bekämpfen.
Missbrauch von Lachgas verhindern
Im Zusammenhang mit der Verordnung fasste der Bundesrat eine Entschließung, mit der er die Bundesregierung auffordert, den Verkauf von Lachgas (Distickstoffmonoxid), insbesondere an Kinder und Jugendliche, soweit einzuschränken, dass Missbrauch verhindert wird. Er bittet die Bundesregierung, zu prüfen inwieweit mit der Aufnahme von Distickstoffmonoxid in die Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes dieses Ziel erreicht werden kann.
Partydroge mit ernsten Folgen
Die Länder begründen ihren Vorstoß mit der zunehmenden Verwendung von Lachgas als Partydroge. Dieser missbräuchliche Einsatz könne zu erheblichen Gesundheitsschädigungen führen, verbunden mit der Gefahr von Langzeitschäden und der Entwicklung von Abhängigkeiten.
In Deutschland sei der Verkauf und Konsum von Lachgas nicht verboten. Kartuschen mit Lachgas würden zum Teil bereits in Automaten gezielt für junges Publikum angeboten. Zum Schutz der Gesundheit - insbesondere von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden - sei es daher geboten, schnellstmöglich den Verkauf von Lachgas soweit einzuschränken, dass Missbrauch verhindert wird.
Die medizinische Nutzung zu Narkosezwecken und die technische Verwendung zum Beispiel in der Nahrungsmittelindustrie werde davon nicht berührt.
Bundesregierung am Zug
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Stand: 14.06.2024