Entschließung zur Migrationspolitik vorgestellt
Die Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein stellten in der Plenarsitzung des Bundesrates am 27. September 2024 eine gemeinsame Entschließung zur Migrationspolitik vor.
Ordnung, Begrenzung und Humanität in der Migrationspolitik
In Konsequenz des mutmaßlich islamistisch motivierten Attentates von Solingen bedürfe es neuer systematischer Ansätze und Maßnahmen im Bereich der Migrationspolitik, die schnell und effizient für mehr Ordnung, Steuerung, Begrenzung und Humanität in der Migrationspolitik sorgen, heißt es im Entwurf der Entschließung.
Es habe sich gezeigt, dass das Migrationsrecht nach wie vor überkomplex sei und dadurch der Vollzug von Abschiebungen behindert werde. Asylverfahren müssten schneller durchgeführt, die Rückführung von ausreisepflichtigen Menschen in ihre Heimatländer schneller gelingen.
Zwar würden die Bundesländer selbst zahlreiche Maßnahmen umsetzen - sie stießen aber an ihre Grenzen, wenn Bundesrecht oder Europarecht geändert werden müsste.
Maßnahmenkatalog gefordert
Daher verlangen die antragstellenden Länder von der Bundesregierung folgende Maßnahmen:
- Verbesserte Dublin-Überstellungen
- Anpassung der Zuständigkeit für Dublin-Überstellungen
- Abschluss weiterer Rücknahmeabkommen
- Rückführung von Straftätern mit syrischer und afghanischer Staatsangehörigkeit
- Absenkung der Schwelle des Ausweisungsinteresses für besonders schwere Straftaten
- Überprüfung der Lageeinschätzung für Herkunftsländer durch die Bundesregierung
- Verlust des Schutzstatus bei Reise ins Heimatland und Wiedereinreisesperre
- Humanitäre Asylverfahren an den europäischen Außengrenzen
- Beschleunigte Asylverfahren für Herkunftsstaaten mit Anerkennungsquote unter fünf Prozent
- Effizientere Regelungen des Ausreisegewahrsams
- Schaffen einer bundesweiten, behördenübergreifend nutzbaren Datenbank zu Identitäten und Aufenthaltsorten und Vernetzung von Behörden
- Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Wie es weitergeht
Der Entwurf wurde den Ausschüssen zugewiesen, die darüber beraten werden. Danach entscheidet der Bundesrat im Plenum, ob und in welcher Form er die Entschließung fasst.
Stand: 27.09.2024