Bundesrat will Zeugen und Richter besser schützen
Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 beschlossen, auf Initiative des Landes Berlin einen Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen, mit dem der Schutz von Zeuginnen und Zeugen sowie von Gerichtspersonen in Strafprozessen verbessert werden soll.
Immer mehr Bedrohungen
In der jüngsten Vergangenheit seien Personen, die Anzeige erstattet hätten, vermehrt bedroht worden, heißt es in der Gesetzesbegründung. Sie seien teils mit Schusswaffen, aber auch vor dem Gerichtssaal oder in Verhandlungspausen eingeschüchtert worden. Auch Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und -anwälte seien mit dem Tode bedroht worden und hätten teils länger andauernden Polizeischutz benötigt.
Besonders schwerer Fall der Nötigung
Um einen besseren Schutz vor diesen Bedrohungen zu gewährleisten und die organisierte Kriminalität intensiver zu bekämpfen, sieht der Gesetzentwurf vor, das Strafgesetzbuch im Bereich des Nötigungstatbestandes zu erweitern. Ein besonders schwerer Fall der Nötigung solle demnach auch vorliegen, wenn Verfahrensbeteiligte oder Beweispersonen in einem Strafverfahren genötigt werden, ihre Rechte und Pflichten nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben. Verfahrensbeteiligte sind dabei Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und -anwälte, Mitbeschuldigte, aber auch Dolmetscherinnen und Dolmetscher. Unter die Bezeichnung Beweispersonen hingegen fallen Zeuginnen und Zeugen sowie Sachverständige. Der Schutz soll somit quasi alle am Strafverfahren Beteiligten umfassen.
Möglichkeit der Telefonüberwachung
Die neue Fallgruppe des besonders schweren Falles der Nötigung soll gleichzeitig in den Katalog der schweren Straftaten aufgenommen werden, bei denen es grundsätzlich möglich ist, die Telefone der Verdächtigen zu überwachen und Gespräche aufzuzeichnen. Dies ist bei schweren Straftaten zulässig, wenn die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt und der Sachverhalt oder der Aufenthaltsort des Beschuldigten auf andere Weise deutlich schwieriger oder gar nicht zu ermitteln wäre. Zudem sollen die Strafverfolgungsbehörden bei diesem Delikt grundsätzlich befugt sein, die Verkehrsdaten von Verdächtigen zu erheben (wenn unverändert, fällt weg, wenn Plenarantrag erfolgreich) sowie Online-Durchsuchungen durchzuführen und verdeckte Ermittler einzusetzen (wenn Punkt 1 erfolgreich).
Wie es weitergeht
Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird nun in den Bundestag eingebracht, der dann darüber entscheidet. Zuvor bekommt die die Bundesregierung die Gelegenheit zur Stellungnahme. Gesetzliche Fristen, wie schnell sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.
Stand: 18.10.2024