Top 16bExtremwetter II

Foto: Mensch mit Gummistiefeln auf einer überfluteten Straße

© Foto: AdobeStock | Rico Löb

  1. Beschluss

Beschluss

Forderung nach mehr Hilfe des Bundes bei Unwetterschäden

Das Saarland und Schleswig-Holstein haben im Plenum einen Entschließungsantrag zur zukünftigen Beteiligung des Bundes an der Kostentragung von Schäden, die durch Extremwetterereignisse verursacht wurden, vorgestellt.

Schnellere Bundeshilfen

Mit der Entschließung solle sich der Bundesrat dafür einsetzen, die Kostenbeteiligung des Bundes bei Schäden durch Extremwetter auszuweiten. Bundeshilfen an die Länder sollten künftig nicht nur im Falle einer „Katastrophe nationalen Ausmaßes“ möglich sein, sondern auch bei regionalen Großschadensereignissen. Hierfür seien die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Auch im Bundeshaushalt müsse Vorsorge für solche Fälle getroffen werden, beispielsweise durch das Einrichten eines entsprechenden Fonds.

Pflichtversicherung gegen Elementarschäden

Der Bundesrat solle zudem seine Forderung nach der Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden bekräftigen. Hierzu hatte er zuletzt am 14. Juni 2024  auf Initiative des Saarlandes eine Entschließung gefasst.

Ausschusszuweisung

Der Antrag wurde dem Finanzausschuss, dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten sowie dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zugewiesen. Die Abstimmung im Plenum findet nach Abschluss der Ausschussberatungen in einer späteren Plenarsitzung statt. Auch der Freistaat Bayern stellt eine Initiative zu Bundeshilfen bei Extremwetterereignissen vor.

Stand: 22.11.2024

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