Initiative gegen die Übererfüllung von EU-Recht vorgestellt
Das Land Hessen hat am 20. Dezember 2024 im Bundesrat eine Entschließung vorgestellt, die das Ziel verfolgt, den europäischen Binnenmarkt zu stärken und die Übererfüllung von EU-Recht (sogenanntes „Gold-Plating“) zu verhindern.
Bedeutung des europäischen Binnenmarkts
Der europäische Binnenmarkt sei ein einmaliges Erfolgsmodell sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Unternehmen, heißt es in dem Entschließungsantrag. Deutschland als größte Volkswirtschaft profitiere davon in besonderem Maße. Der gemeinsame Markt stärke den Wettbewerb der Unternehmen in Deutschland und sei ein wichtiges Instrument gegen wirtschaftliche Abschottungsmaßnahmen innerhalb der EU.
„Gold-Plating“ belastet Unternehmen
Die Wirksamkeit dieses Instruments gerate jedoch in Gefahr, wenn Mitgliedsstaaten aus politischen Gründen die Umsetzung europäischer Richtlinien mit zusätzlichen nationalen Vorschriften versähen. Diese vermeintliche Veredelung („Gold-Plating“) bedeute nicht nur eine Übererfüllung von europäischen Vorgaben, sondern führe oft auch zu einer enormen bürokratischen Belastung für die Unternehmen. Anstatt von den gemeinsamen europäischen Regeln zu profitieren, müssten sie nunmehr auch die nationalen Ausnahmen berücksichtigen.
Bürokratische Belastungen
Aufwendige Berichts-, Melde- und Dokumentationspflichten hätten oft einen europäischen Ursprung. Die Bundesregierung dürfe deshalb bei der Umsetzung europäischen Rechts nicht noch weitere bürokratische Hürden aufbauen. Die Wirtschaft, insbesondere kleine und mittelständige Unternehmen sowie das Handwerk, leisteten einen erheblichen Beitrag für die Digitalisierung und Energiewende. Dazu seien sie aber nur in der Lage, wenn ihre Ressourcen nicht für stets anwachsende bürokratische Belastungen verbraucht würden.
Verzicht auf Übererfüllung gefordert
Die Bundesregierung solle daher zukünftig auf eine Übererfüllung der EU-Vorgaben verzichten. Dies würde die Planungssicherheit der Unternehmen deutlich erhöhen. Eine restriktive Umsetzung europäischer Vorgaben führe zu mehr Rechtsgleichheit und -klarheit und fördere damit auch einen besseren Zusammenhalt und eine bessere nachhaltige Entwicklung in der EU.
Beratung in den Ausschüssen
Der Antrag wurde dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und dem Wirtschaftsausschuss zugewiesen. Er wird nach den Ausschussberatungen voraussichtlich in einem späteren Plenum zur Abstimmung stehen.
Stand: 20.12.2024